Die katholische Ehelehre steht auf dem Spiel – Warum der liberale deutsche Katholizismus so gereizt und aggressiv auf den Dubia-Brief an den Papst reagiert


ZdK-Vorsitzener Thomas Sternberg übte unverhältnismäßige Kritik an Kardinal Meisner
ZdK-Vorsitzener Thomas Sternberg übte unverhältnismäßige Kritik an Kardinal Meisner

Was ist der Hin­ter­grund für die unver­hält­nis­mä­ßig schar­fen Angrif­fe auf die vier Kar­di­nä­le, die in einem Brief den Papst um lehr­mä­ßi­ge Klar­heit gebe­ten hatten?

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Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker.

Kürz­lich erfolg­ten zwei hef­ti­ge Attacken gegen den Köl­ner Kar­di­nal Joa­chim Meis­ner. Der Angriff gegen den eme­ri­tier­ten Kir­chen­mann kam aus kirch­li­chen Kreisen.

Auf der Herbst­voll­ver­samm­lung des Zen­tral­ko­mi­tees der deut­schen Katho­li­ken am 18. Novem­ber war des­sen Prä­si­dent Prof. Tho­mas Stern­berg aus­fäl­lig gewor­den gegen­über dem ehe­ma­li­gen Erz­bi­schof von Köln. Der ZdK-Prä­si­dent bezich­tig­te Meis­ner laut dem Köl­ner Stadt­an­zei­ger des „Pha­ri­sä­er­tums und der Nie­der­tracht“. Sein Vor­ge­hen sei „schä­big und schlimm“. Er betrei­be eine „unauf­rich­ti­ge Kirchenpolitik“.

Wer ist niederträchtig?

Mit sol­chen Moral-Geschos­sen eröff­ne­te der ober­ste Lai­en-Reprä­sen­tant das Feu­er auf den Köl­ner Kar­di­nal. Der so Betrof­fe­ne sah sich in den Medi­en als kirch­li­cher Buh­mann und Böse­wicht hin­ge­stellt. Schä­bi­ge Nie­der­tracht und unehr­li­ches Pha­ri­sä­er­tum sind wohl die schlimm­sten mora­li­schen Vor­wür­fe, die einem eme­ri­tier­ten Kir­chen­mann nach­ge­wor­fen wer­den können.

Was soll­te das angeb­lich kir­chen­po­li­ti­sche Ver­bre­chen des Kar­di­nals gewe­sen sein?
Meis­ner hat­te mit drei ande­ren Kar­di­nä­len einen Brief an Papst Fran­zis­kus gesandt, in dem sie in fünf Fra­gen um Klar­stel­lun­gen zu mehr­deu­ti­gen Stel­len im päpst­li­chen Doku­ment Amo­ris lae­ti­tia baten. Den halb­sei­ti­gen Brief ver­öf­fent­lich­ten die Unter­zeich­ner, nach­dem der Papst auf die Fra­ge­stel­lun­gen kei­ne klä­ren­de Ant­wort geben wollte.

Es geht bei den „Dubia“ (= Zwei­feln) dar­um, ob bei ver­schie­de­nen Aus­sa­gen in Kapi­teln und Fuß­no­ten des päpst­li­chen Schrei­bens die bis­he­ri­ge Leh­re der Kir­che noch gel­ten soll. Die Schrei­ber bezie­hen sich dabei ins­be­son­de­re auf moral­theo­lo­gi­sche und kir­chen­recht­li­che Prin­zi­pi­en aus den Enzy­kli­ken vom hei­li­gen Papst Johan­nes Paul II.

Kon­kret lau­tet die Fra­ge, ob Katho­li­ken bei Bestehen einer sakra­men­ta­len Ehe und in zwei­ter Zivil­ehe ver­hei­ra­tet gül­tig die Sakra­men­te der Buße und der Eucha­ri­stie emp­fan­gen kön­nen. Was den Genann­ten nach bis­he­ri­ger Leh­re der Kir­che unter­sagt war, hat Fran­zis­kus anschei­nend „in gewis­sen Fäl­len“ erlaubt. Im Gegen­satz zu den kla­ren Aus­nah­me-Bedin­gun­gen bei die­sen Fäl­len durch Johan­nes Paul II. hat Fran­zis­kus die Regeln für sei­ne Erlaub­nis mehr oder weni­ger ins Belie­ben der barm­her­zi­gen Beicht­vä­ter und des Gewis­sens der Beich­ten­den gelegt.

Hat der Papst einen Paradigmenwechsel eingeleitet?

Ein enger Mit­ar­bei­ter von Kar­di­nal Schön­born hat­te dazu erklärt, der Papst habe für die­se Fäl­le das kirch­li­che Lehr­amt außer Kraft gesetzt. Genau an die­ser Inter­pre­ta­ti­on setz­ten die vier Kar­di­nä­le mit ihren berech­tig­ten Fra­gen an, die auch eine Rei­he ande­rer hoch­ran­gi­ger Kir­chen­män­ner schon gestellt hatten.

Stern­berg schlägt sich auf die Sei­te der Inter­pre­ten von Amo­ris lae­ti­tia, die von einer kla­ren Erlaub­nis in die­sen Fäl­len aus­ge­hen. Er geht sogar dar­über hin­aus, wenn er behaup­tet: Der Papst habe grund­sätz­lich „einen Per­spek­tiv­wech­sel von einem lega­li­sti­schen Den­ken zum Vor­rang der geleb­ten Barm­her­zig­keit“ voll­zo­gen. Die­se Inter­pre­ta­ti­on wür­de bedeu­ten, der Papst hät­te die im Kir­chen­recht kon­kre­ti­sier­te, bis­her gül­ti­ge Moral­theo­lo­gie aus­ge­setzt – etwa zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe.

Sollen kirchliche Lehre und Pastoral auseinanderdriften?

Wenn der Papst nun auf die Fra­gen im Sin­ne Stern­bergs ant­wor­ten wür­de, näm­lich als Para­dig­men­wech­sel vom Kir­chen­recht zur Barm­her­zig­keits­mo­ral, so wür­de er  einer Gegen­über­stel­lung bzw. Tren­nung von Moral­theo­lo­gie und Barm­her­zig­keit, von dog­ma­ti­scher Leh­re und kirch­li­cher Pasto­ral zustim­men. Das kann und will der Papst wahr­schein­lich nicht.

Die fünf Fra­gen zie­len aber genau dar­auf, das Ver­hält­nis von Moral­theo­lo­gie und Kir­chen­recht einer­seits und Barm­her­zig­keit und Pasto­ral ande­rer­seits zu klä­ren – etwa mit der Ant­wort: Wenn die bis­he­ri­ge Leh­re gül­tig bleibt, dann müs­sen auch die Akte kirch­li­cher Barm­her­zig­keit und Pasto­ral dar­an ori­en­tiert sein und nicht dazu in Gegen­satz treten.

Fangfragen, Fallen und Verletzung der Kollegialität?

Gegen die­se Klä­rung und Klar­heit läuft Stern­berg Sturm. Das ist anschei­nend der Hin­ter­grund für sei­ne unmo­ra­li­schen Aus­fäl­le gegen den Kar­di­nal. Des­halb denun­ziert er schon allein die Fra­ge­stel­lung als nie­der­träch­tig und schä­big, als „Fang­fra­ge und Fal­le““ für den Papst.

Ihm geht es aber auch dar­um, den ehe­ma­li­gen Erz­bi­schof wegen frü­he­rer Vor­fäl­le zu des­avou­ie­ren. Er stellt des­sen aktu­el­le Dubia in Zusam­men­hang mit einem Brief Ende der 90er Jah­re an Papst Johan­nes Paul II. Damals ging es um die Fra­ge, wie die Betei­li­gung der Kir­che an dem staat­li­chen Abtrei­bungs­sy­stem in Form der Schein-Bera­tung moral­theo­lo­gisch zu bewer­ten sei. Stern­berg bezich­tigt noch heu­te den Kar­di­nal, dass er damals „den müh­sam erziel­ten Kon­sens der deut­schen Bischö­fe“ mit sei­ner Fra­ge­stel­lung „unter­lau­fen“ habe. Er beschimpft den dama­li­gen Fra­ge-Brief Meis­ners an den Papst völ­lig über­zo­gen als „Ver­let­zung der Kollegialität“.

In die glei­che Ker­be wie Tho­mas Stern­berg hau­te kürz­lich der Mün­ste­ra­ner Kir­chen­recht­ler Tho­mas Schül­ler. Das Inter­view des Köl­ner Stadt­an­zei­gers vom 5. Dezem­ber begann aller­dings ver­gleichs­wei­se sachlich.

Zunächst hat­te der Inter­view­er die Dubia der Kar­di­nä­le auf ein­fa­che Fra­gen von Katho­li­ken her­un­ter­ge­bro­chen: „Dür­fen wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen nun zur Kom­mu­ni­on gehen oder nicht? Die Kri­tik am Papst lau­tet, er gebe dar­auf kei­ne kla­re Ant­wort und stif­te damit Ver­wir­rung. Stimmt das?“ Die Ant­wort von Schül­ler mit einem Wort von Kar­di­nal Kas­per ver­grö­ßer­te zunächst die Ver­wir­rung: „Der Papst ändert nichts an der Leh­re und ändert doch alles.“ Alles – also auch die kirch­li­che Lehre?

Ein Kirchenrechtler scheint Verständnis für die kardinalen Klärungsfragen zu haben …

Doch danach schränk­te Schül­ler ein: Der Papst wür­de die kirch­li­che Lehr­prin­zi­pi­en sowie Kir­chen­recht und Moral wei­ter­hin hoch­hal­ten, gleich­zei­tig aber eine indi­vi­du­ell fle­xi­ble Pasto­ral für den Ein­zel­fall for­dern. Der Jour­na­list Joa­chim Frank bohr­te nach: „Aber ist es fair vom Papst, die Ver­ant­wor­tung für die Nicht-Anwen­dung stren­ger Kir­chen­ge­set­ze den Seel­sor­gern auf­zu­bür­den, statt die Geset­ze selbst zu ändern?“

Unmoralische Ausfälle gegen Kardinal Meisner
Unmo­ra­li­sche Aus­fäl­le gegen Kar­di­nal Meisner

Das hielt Schül­ler für einen berech­tig­ten Kri­tik­punkt, zumal die Gläu­bi­gen dann von Wohl­wol­len oder Will­kür des Seel­sor­gers abhin­gen. „Hier wäre der Papst mit­tel­fri­stig tat­säch­lich bes­ser bera­ten, wenn er kla­re­re Regeln für die vie­len Katho­li­ken in ‚irre­gu­lä­ren Situa­tio­nen‘ auf­stel­len würde.“

Schül­lers The­se heißt im Umkehr­schluss, dass durch das Papst­schrei­ben kei­ne aus­rei­chend kla­re Wei­sun­gen gege­ben sind. Sei­ne Emp­feh­lung an den Papst, Klar­heit bei den Richt­li­ni­en zu schaf­fen, trifft sich mit dem Anlie­gen von Kar­di­nal Meisner.

Man hät­te nach die­sen Aus­füh­run­gen erwar­ten dür­fen, dass der Kir­chen­recht­ler Ver­ständ­nis für den Brief der Kar­di­nä­le haben müss­te. Doch das Gegen­teil ist der Fall:

… doch dann polterte Schüller reflexartig mit einer Schimpfkanonade los

Das Fra­ge-Schrei­ben der Kar­di­nä­le sei­en „Brand­brie­fe“ und „Akte der Illoya­li­tät“. Es wären „Brie­fe mit ver­gif­te­ten Fra­gen“, die „einen Keil der Spal­tung in die Kir­che trei­ben“ woll­ten. Der Köl­ner Kar­di­nal habe sich „in schlech­te Gesell­schaft bege­ben“ und sich dadurch „in die Rol­le eines Abtrün­ni­gen“ hin­ein­be­ge­ben. Den Fra­ge-Brief zu schrei­ben sei etwas Unan­stän­di­ges: „So etwas gehört sich nicht für Chri­sten, geschwei­ge denn für Kar­di­nä­le.“ Meis­ner kön­ne wohl nur in Schwarz-weiß-Kate­go­rien den­ken, des­halb sei er wohl der „intel­lek­tu­el­len Her­aus­for­de­rung“ nicht gewach­sen, sich in der Pasto­ral auf indi­vi­du­el­le Situa­tio­nen zu orientieren.

Eine sol­che Breit­sei­te von mora­li­schen Anwür­fen erin­nert an die „sprung­be­rei­te Aggres­si­vi­tät“, die Papst Bene­dikt in sei­ner Amts­zeit von Sei­ten der säku­la­ren deut­schen Medi­en fest­stel­len musste.

Es bleibt aber die Fra­ge: War­um reagie­ren zwei Reprä­sen­tan­ten des libe­ra­len deut­schen Katho­li­zis­mus so gereizt und aggres­siv auf einen schlich­ten Fra­ge­brief an den Papst, der um lehr­mä­ßi­ge Klar­heit bit­tet? Was ist der Hin­ter­grund für die­sen unver­hält­nis­mä­ßig schar­fen Angriff auf den ver­dien­ten Kirchenmann?

Die katholische Ehelehre steht auf dem Spiel

Dar­auf ver­sucht der Frei­bur­ger Theo­lo­ge Hel­mut Hoping eine Ant­wort zu geben. In sei­nem FAZ-Bei­trag vom 7. Dezem­ber stellt er fest: „Mit der Debat­te um ‚Amo­ris lae­ti­tia‘ erle­ben wir weit mehr als einen kir­chen­po­li­ti­schen Par­tei­en­streit.“ Es stün­den letzt­lich eben doch die mora­lisch-dog­ma­ti­schen Leh­ren der Kir­che im Fokus, die in dem Dubia-Brief ange­spro­chen sind: Denn „für libe­ra­le Bischö­fe und Theo­lo­gen ist die Fra­ge der Kom­mu­ni­on für wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne ein Tür­öff­ner zur Revi­si­on der katho­li­schen Sexu­al­mo­ral ins­ge­samt.“ Dabei ste­he die Leh­re vom unauf­lös­li­chen sakra­men­ta­len Ehe­band auf dem Spiel.

Mit dem klei­nen Schritt, „in gewis­sen Fäl­len“ eine Zweit­ehe zu legi­ti­mie­ren, ist die Tür für wei­te­re Revi­si­ons-Schrit­te auf­ge­sto­ßen. Denn damit wäre die sakra­men­tal besie­gel­te Ehe von Mann und Frau nicht mehr der aus­schließ­li­che Rah­men für geleb­te Sexua­li­tät. Die­se klas­si­sche Ehe­leh­re ist seit ein­ein­halb Jahr­tau­send das inte­gra­le Iden­ti­täts­merk­mal der katho­li­schen Kir­che – im Unter­schied zu Ortho­do­xen und Pro­te­stan­ten. Wenn man die­sen klas­si­schen, auf Jesus-Wor­te gegrün­de­ten Lehr­an­satz auf­ge­ben wür­de, so das Resü­mee von Hoping, könn­te die katho­li­sche Kir­che wie die pro­te­stan­ti­schen Deno­mi­na­tio­nen auch ehe­ähn­li­chen Bezie­hun­gen jeg­li­che Art „ihren Segen geben, ein­schließ­lich got­tes­dienst­li­cher Segensfeiern“.

Text: Hubert Hecker
Bild: Domradio/​Kölner Stadt-Anzei­ger (Screen­shots)

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5 Kommentare

  1. Bei allen Argu­men­ta­tio­nen gegen „Amo­ris lae­tita“ wird ein gro­ßes Augen­merk auf das bestehen­de Ehe­band gelegt, das, wenn die Ehe gül­tig geschlos­sen wur­de, nach gött­li­chem Recht abso­lut unauf­lös­lich ist. Kei­ne Instanz in der Kir­che kann sie lösen, daher ist eine sexu­el­le Gemein­schaft mit einem ande­ren Part­ner als dem, mit dem man durch das Ehe­band ver­bun­den ist, objek­tiv Ehe­bruch. Das ist eine logisch sehr strin­gen­te Argu­me­na­ti­on und sie ist abso­lut ein­leuch­tend. Nun gibt es aber das Pau­li­ni­sche und das Petri­ni­sche Pri­vi­leg. Bei bei­den liegt eine nach gött­li­chem Recht gül­tig geschlos­se­ne Nature­he vor, also ein unauf­lös­li­ches Ehe­band. Trotz­dem wird die­ses Ehe­band beim Pau­li­ni­schen Pri­vi­leg bei Vor­lie­gen des ent­spre­chen­den Grun­des (der ungläu­bi­ge Part­ner des gläu­big Gewor­de­nen will sich tren­nen) auto­ma­tisch durch die neue Ehe­schlie­ßung ohne jeden kirch­li­chen Rechts­akt getrennt (nicht für ungül­tig erklärt!) und beim Petri­ni­schen durch päpst­li­chen Dis­pens. Also so unauf­lös­lich ist das Ehe­band offen­sicht­lich nicht. Oder ver­ste­he ich hier etwas falsch? Anschei­nend haben sich die Apo­stel berech­tigt gefühlt, Aus­nah­men von der Unauf­lös­lich­keit zuzu­las­sen. Dann aller­dings hät­te die Kir­che wahr­schein­lich auch das Recht dazu.

  2. Mir fällt noch eine drit­te Mög­lich­keit der Auf­lö­sung einer gül­tig geschlos­se­nen Ehe ein: der Nicht­voll­zug. Auch hier wird eine kir­chen­recht­lich voll­kom­me­nen gül­tig geschlos­se­ne Ehe nicht für nich­tig erklärt son­dern aufgelöst!

  3. Die „pro­gres­si­ven“ Kräf­te der Kir­che reagie­ren wie alle „Libe­ra­len“ /​ Lin­ken, wenn Ihnen wider­spro­chen wird: empört und aggres­siv. Gefüh­le sol­len das Argu­ment erset­zen. Im Namen der Barm­her­zig­keit schla­gen sie auf jeden ein, der ihnen nicht wider­spruchs­los folgt.

  4. Die Grün­de mit den „nicht gläu­bi­gen Ehe-Part­ner“ sind gut, denn wer ist schon noch gläu­big? Man die­sen Grund daher nahe­zu belie­big anfüh­ren, bei einer Kirch­gangs­ra­te im ein­stel­li­gen Pro­zent­be­reich. Zudem ist es natür­lich dann Aus­le­gungs­sa­che, wer Fran­zis­kus I. wie­der­spricht gilt halt dann als ungläubig.
    Mir fal­len wei­te­re Grün­de ein, die wohl häu­fi­ger anzu­tref­fen sind: Der Ehe­mann fin­det eine jün­ge­re Frau, die Ehe­frau fin­det einen rei­che­ren Mann. D.h. der Mann ist gegen­über der viel jün­ge­ren Frau barm­her­zig, und die Frau gegen­über dem rei­che­ren Mann…die Zurück­ge­blie­be­nen haben halt das Nach­se­hen bei die­ser Art von Barmherzigkeit.

  5. Ich habe als katho­li­scher Laie kei­nen von den im ZdK Ver­tre­te­nen jemals gewählt noch über­haupt die Mög­lich­keit dazu gehabt.

    Des­halb:

    Das ZdK ver­tritt mich nicht als Katholik!

    Und:

    Das ist nicht mein ZdK-Prä­si­dent als Katholik.

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