
(Osnabrück) Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der Glaubenkongregation erteilte der Forderung progressiver katholischen Kirchenkreise nach einem Frauendiakonat eine klare Absage. „Das Weihesakrament in den Stufen Bischof, Priester, Diakon kann nach der katholischen Lehre nur von einem Mann gültig empfangen werden“, sagte Müller der Katholischen Nachrichtenagentur KNA in einem Interview für die deutschen Kirchenzeitungen.
Jüngst waren Forderungen erhoben worden, wobei nicht immer klar war, ob Diakoninnen und damit ein Weiheamt für Frauen gefordert wurden, oder Diakonissen und damit ein eigenes Amt der frühen Kirche, das aber nicht mit einer Weihe verbunden war. Kurienerzbischof Müller sieht auch für ein nicht an eine sakramentale Weihe gebundenes Amt nach dem Vorbild der altkirchlichen Diakonissen keine Grundlage.
Diakonissen habe es, so Müller, zwar in der alten Kirche zeitweise und in einzelnen Regionen gegeben. Diese hätten aber „nicht das Weihesakrament in eigentlichen Sinne“ empfangen. Sie wurden aus Schicklichkeitsgründen eingeführt und spielten eine wichtige Rolle, „weil Priester keine Frauen zu Hause oder auf Krankenstationen besuchen durften“. Diese Aufgaben seien heute jedoch nicht mehr notwendig, weil die Gründe dafür weggefallen seien.
Im Februar hatte Kardinal Walter Kasper vorgeschlagen, über eine „Gemeinde-Diakonin“ nachzudenken. Die Wortmeldung löste Kritik aus, da das Wort Diakonin statt Diakonisse unterschwellig ein Weiheamt intendieren konnte. „Es wäre zu beweisen, dass man heute ein spezifisches kirchliches, jedoch nicht sakramentales Amt von Frauen für Frauen braucht“, antwortete nun der Präfekt der Glaubenskongregation.
Kurienerzbischof Müller bekräftigte zudem die Aussage des Münchner Erzbischofs Reinhard Kardinal Marx und sprach sich ebenfalls gegen einen Rückzug der katholischen Kirche aus dem Krankenhauswesen aus: „Die Rückzugsmentalität widerspricht dem Wesen der Kirche als missionarischer Kirche“. Die Caritas, so Präfekt Müller, sei ein konstitutiver Wesensmerkmal der Kirche.
Wie zuvor Kardinal Marx widersprach auch Kurienerzbischof Müller, ohne diese zu nennen, dem Kurienkardinal Paul Josef Cordes und dem Kölner Psychiater und Theologen Manfred Lütz, die in einem soeben erschienenen, gemeinsamen Buch eine Umwandlung katholischer Krankenhäuser gefordert hatten, weil an katholischen Krankenhäusern zuviele Leute arbeiten würden, die nicht katholisch seien und sich mit der Kirche nicht identifizieren würden. Das schaffe Probleme durch „Arbeitgebermacht“.
In einem säkularisierten Umfeld aufwachsenden Menschen könne nicht einfach vorgeworfen werden, wenn sie vielleicht nicht jeden Sonntag in die Messe gingen, so Müller. „Wir wollen sie vielmehr durch Vorbild überzeugen“, so der Präfekt der Glaubenskongregation.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Chiesa e Postconcilio
Endgültige Entscheidung durch den sel. Papst Johannes Paul II.; keine hl. Weihen für die Frau !
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APOSTOLISCHES SCHREIBEN
„ORDINATIO SACERDOTALIS“
VON PAPST JOHANNES PAUL II.
AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DIE NUR MÄNNERN
VORBEHALTENE PRIESTERWEIHE
[.…]
Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. „Lk“ 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich ALLE Gläubigen der Kirche ENDGÜLTIG an diese Entscheidung zu halten haben.
Während sich auf euch, verehrte Brüder, und auf das ganze christliche Volk den beständigen göttlichen Beistand herabrufe, erteile ich allen den Apostolischen Segen.
„Aus dem Vatikan, am 22. Mai, dem Pfingstfest des Jahres 1994, dem 16. meines Pontifikates.“
JOANNES PAULUS PP II
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„KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE ALLGEMEINES DEKRET
„in Bezug auf die Straftat der versuchten Ordination einer Frau“
[.…]
„Unbeschadet der Vorschrift von can. 1378 des „Codex des kanonischen Rechtes zieht“
sich jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation „latae sententiae“ zu.
Ist aber derjenige, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, ein dem „Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen“ unterstehender Christgläubiger, dann ist diese Person, unbeschadet der Vorschrift von can. 1443 dieses „Codex, mit der großen Exkommunikation“ zu bestrafen, deren Aufhebung ebenfalls dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist (vgl. can. 1423, „Codex der Kanones der Orientalischen Kirchen“).
Der Canon 1024 des Codex Iuris Canonici besagt:
„Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann“
Die hl. Weihe zum Diakon fällt selbstredend auch unter diesen Artikel !