Das vatikanische Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung unter der Leitung von Kardinal Arthur Roche und berichtet über den Ad-limina-Besuch der panamaischen Bischöfe – und nennt ausgerechnet den Kommunionempfang im Knien und den Schleier der Frauen im Zusammenhang mit „liturgischem Extremismus“. Ein skandalöser Vorgang, der Fragen nach dem Verhältnis der kirchlichen Autorität zur Tradition aufwirft und bestätigt, daß sich Rom auf einem neuen Konfrontrationskurs befindet.
Es klingt zunächst wie ein schlechtes Gerüch. Doch der Anlaß ist amtlich: In seinem Bericht über den Besuch der Bischöfe Panamas am 21. Oktober 2026 führt das vatikanische Gottesdienstdikasterium eine bemerkenswerte Passage an.
Im Gespräch sei die Gefahr von „Extremismen im liturgischen Bereich“ und einer Instrumentalisierung der Eucharistie durch bestimmte Gruppen zur Sprache gekommen. Diese Gruppen neigten dazu, „Spaltung“ und „Verwirrung“ zu stiften, indem sie Fragen nach dem Kommunionempfang, ob kniende Mundkommunion oder Handkommunion aufwerfen oder den Gebrauch des Schleiers durch Frauen. Die Eucharistie sei das Sakrament der Einheit und dürfe nicht zum Gegenstand von Gegensätzen werden, so der entscheidende Teil der offiziellen Mitteilung. Der Wortlaut läßt sich auf der Internetseite des Dikasteriums nachlesen.
Was genau aber soll daran extremistisch sein, die heilige Kommunion kniend zu empfangen oder als Frau beim Gottesdienst einen Schleier zu tragen?
Kniende Mundkommunion ist kein Extremismus
Die kirchlichen Vorschriften sind eindeutig. Die Instruktion Redemptionis sacramentum der damaligen Gottesdienstkongregation vom 25. März 2004 hält in Nummer 90 fest, daß die Gläubigen die Kommunion kniend oder stehend empfangen, entsprechend den geltenden liturgischen Bestimmungen. Nummer 91 stellt ausdrücklich klar, daß einem Gläubigen die heilige Kommunion nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil er sie kniend und in den Mund empfangen möchte.
Auch der Empfang auf die Zunge ist also ein verbrieftes Recht. Wo der Kommunionempfang in die Hand ordnungsgemäß zugelassen ist, bleibt diese Form ebenfalls erlaubt. Nicht die kniende Mundkommunion ist rechtfertigungsbedürftig, da liturgisches Erbe der Kirche, sondern die stehende Handkommunion, die eine nachkonziliare Neuerung darstellt, die in diesem Punkt den Protestantismus nachahmen wollte.
Die Konsequenz ist einfach: Wer die Kommunion kniend empfängt, nimmt jene kirchlich anerkannte Haltung ein, die durch die Jahrhunderte Ausdruck der Anbetung und Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten ist und indirekt bereits im Johannesevangelium für das Letzte Abendmahl beschrieben wird.
Die entscheidende Frage ist: Wie kommen Bischöfe überhaupt auf die Idee die traditionelle Form des Kommunionempfangs unter Extremismusverdacht zu stellen, nur weil sie sich von der heute vielerorts üblichen nachkonziliaren Praxis unterscheidet?
Der vatikanische Bericht nennt allerdings weder konkrete Gruppen noch konkrete Vorfälle, die eine Form tatsächlichen Mißbrauchs benennen würden, etwa, daß andere Gläubige unter Druck gesetzt oder kirchliche Vorschriften verletzt worden seien. Er stellt lediglich die betreffenden Frömmigkeitsformen in den Zusammenhang einer Warnung vor liturgischen Extremismen. Damit wird die Grenze zwischen einer legitimen religiösen Praxis und ihrem möglichen Mißbrauch verwischt. Das könnte man als Denunziation und Diskreditierung bezeichnen. Die Bischöfe haben nach dieser Lesart ihre Gläubigen denunziert und Rom reagiert mit einer Diskreditierung der ordentlichen Form des ehrfürchtigen Kommunionempfangs.
Der Schleier als Verdachtsmoment?
Noch bemerkenswerter ist die Erwähnung des Schleiers der Frauen. Auch hier bleibt der Bericht eine Erklärung schuldig: Was soll am Tragen eines Schleiers im Gottesdienst problematisch sein? Es war für fast zweitausend Jahre die allgemeine Praxis, begründet durch den Ersten Brief an die Korinther durch den Apostel Paulus (1 Kor 1–15, besonders 1–6).
Im Codex Iuris Canonici von 1917, der bis zum 26. November 1983 in Geltung war, schrieb in Canon 1262 § 2 vor, daß Frauen in der Kirche „mit bedecktem Haupt und in bescheidener Kleidung“ erscheinen sollten.
Was in der Diskussion meist übersehen wird: Für Männer gilt umgekehrt genauso eine allgemeine Bestimmung, die jedoch nie thematisiert wird. Sie sollen ihr Haupt entblößen, sobald sie eine Kirche betreten.
Die betreffende Stelle lautete:
„Viri in ecclesia vel extra ecclesiam, dum sacris ritibus assistunt, nudo capite sint, nisi aliud ferant probati populorum mores aut peculiaria rerum adiuncta; mulieres autem, capite cooperto et modeste vestitae, maxime cum ad mensam Dominicam accedunt.“
Auf deutsch:
„Männer sollen in der Kirche oder außerhalb der Kirche, wenn sie heiligen Handlungen beiwohnen, mit unbedecktem Haupt sein, sofern nicht anerkannte Volksbräuche oder besondere Umstände etwas anderes nahelegen; Frauen hingegen sollen ihr Haupt bedeckt halten und sich bescheiden kleiden, besonders wenn sie zum Tisch des Herrn hinzutreten.“
Das geltende Kirchenrecht: Der Codex von 1983 enthält keine entsprechende allgemeine Vorschrift mehr. Daraus folgt, daß die Kopfbedeckung heute nicht als allgemeine kirchenrechtliche Verpflichtung für alle katholischen Frauen vorgeschrieben ist. Zahlreiche katholische Frauen bedecken ihr Haupt weiterhin freiwillig beim Besuch der heiligen Messe, insbesondere beim Empfang der heiligen Kommunion oder während der eucharistischen Anbetung. Sie verstehen dies als Ausdruck von Ehrfurcht, Demut und der Verbundenheit mit der überlieferten liturgischen Praxis. Denn die Aufhebung einer kirchenrechtlichen Vorschrift, wie 1983 geschehen, bedeutet nicht automatisch, daß die ihr zugrunde liegende biblische Stelle theologisch bedeutungslos geworden wäre. Sie bedeutet lediglich, daß im geltenden allgemeinen Kirchenrecht keine Verpflichtung mehr besteht.
Erst recht nicht bedeutet die Neufassung des Codex Iuris Canonici von 1983, daß Frauen das Tragen eines Schleiers verboten sei.
Für manche katholische Frauen ist er ein Zeichen der Ehrfurcht vor Gott und der besonderen Ausrichtung auf das heilige Geschehen am Altar. Andere Frauen tragen keinen Schleier. Beides erlaubt für sich genommen kein Urteil über die Rechtgläubigkeit oder Frömmigkeit der Betreffenden.
Der Vorgang der kirchlichen Behörden ist kurz gefaßt bemerkenswert: Weil der Codex von 1983 Frauen nicht mehr ausdrücklich zum Tragen des Schleiers verpflichtet, gerät der Schleier nun im Zusammenhang mit liturgischem Extremismus unter Verdacht. Als hätte Rom mit der Streichung eines Paragraphen zugleich die Heilige Schrift korrigiert und die Tradition widerlegt. Doch die Aufhebung einer Rechtspflicht ist kein Verbot der betreffenden Praxis, die Nichtübernahme einer Vorschrift keine theologische Widerlegung ihrer Grundlagen und erst recht kein Verdammungsurteil über jene, die sie aus Überzeugung fortfahren. Was nicht mehr geboten ist, ist deshalb noch lange nicht verboten; was nicht mehr verpflichtend ist, ist deshalb noch lange nicht verwerflich. Am Ende scheint nicht mehr derjenige rechtfertigungsbedürftig, der die überlieferte Praxis aufgibt, sondern jener, der sie weiterhin ernst nimmt. Wenn die Treue zur Tradition plötzlich als Extremismus gilt, wird nicht die Tradition fragwürdig, sondern der Maßstab, an dem sie beurteilt wird.
Das hinter einer solchen Verkehrung der Maßstäbe stehende Denken der derzeitigen kirchlichen Obrigkeit bereitet nicht wenigen in der Kirche Sorge.
Denn welches Signal sendet eine solche Formulierung aus? Sollen Gläubige, die traditionelle Formen katholischer Frömmigkeit pflegen, künftig damit rechnen, daß ihre Praxis als Anzeichen einer problematischen Gruppenzugehörigkeit betrachtet wird? Offensichtlich ist dem so. Ein Geist der nachkonziliaren Zwangsuniformierung scheint durch manche Köpfe zu geistern.
Der römsche Bericht sagt das natürlich nicht ausdrücklich. Aber er liefert auch keine Erklärung, die diesen Verdacht ausräumen würde.
Einheit um welchen Preis?
Das Argument der kirchlichen Einheit ist richtig. Die Eucharistie darf nicht zum Instrument innerkirchlicher Machtkämpfe werden. Keine Gruppe besitzt das Monopol auf katholische Frömmigkeit, alle Gläubigen sind an die liturgischen Vorschriften der Kirche gebunden. Die kirchliche Obrigkeit ist aber nicht frei in ihren Entscheidungen, sondern lebt aus der Überlieferung. Damit stehen traditionsverbundene Gläubige immer auf der sichereren Seite als die Neuerer.
Einheit ist zudem nicht Gleichförmigkeit. Sie verlangt weder die Abschaffung legitimer Frömmigkeitsformen noch die Anpassung aller Gläubigen an den jeweils verbreitetsten liturgischen Stil, der zudem obrigkeitlich ex novo eingeführt wurde.
Gerade die katholische Tradition kennt unterschiedliche Ausdrucksformen der Ehrfurcht. Das Knien vor dem Allerheiligsten, der Empfang der Kommunion auf die Zunge und das Tragen eines Schleiers gehören zu einer Frömmigkeit, die den sakralen Charakter der Liturgie bewußt und ehrfürchtig hervorheben will, um Gott die ihm gebührende Ehre zu erweisen.
Die Bischöfe schulden eine Erklärung
Der Bericht über den Ad-limina-Besuch der panamaischen Bischöfe enthält keine Angaben darüber, welche konkreten Vorfälle Anlaß „zur Sorge“ gaben. Warum aber werden von Bischöfen gerade diese Praktiken als Beispiele genannt, wenn sie als solche kirchlich zulässig sind? Die Kommunion „por todos, todos, todos“ scheint hingegen kein Problem zu sein, jedenfalls geht aus dem römischen Bericht keine Thematisierung hervor.
Wer vor liturgischem Extremismus warnt, sollte erklären, worin dieser Extremismus konkret besteht. Denn wer die kniende Mundkommunion und den Schleier der Frauen als Negativbeispiele anführt, ohne den behaupteten Mißbrauch näher zu bestimmen, schützt nicht die Einheit, sondern zerreißt sie, indem er sich auf inakzeptable Weise von der kirchlichen Tradition distanziert und diese diskreditiert.
Die Kirche sollte sich davor hüten, ausgerechnet jene Gläubigen zu verunsichern, die durch ihre Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten, ihre Liebe zur Tradition und ihre Bereitschaft, sich an die überlieferten Formen des katholischen Gottesdienstes zu halten, Zeugnis für den sakralen Charakter der Liturgie und für die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten ablegen wollen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: cultodivino.va (Screenshot)
Hinterlasse jetzt einen Kommentar