Von Roberto de Mattei*
In diesen Tagen hat die Nachricht von der Verabschiedung eines Gesetzes in Venetien, das die assistierte Selbsttötung auf regionaler Ebene regeln soll, in den Medien große Aufmerksamkeit erregt. Venetien ist die vierte Region, die eine solche Regelung verabschiedet hat, zugleich aber die erste unter den von der politischen Mitte-Rechts regierten Regionen. Der Vorgang erhält dadurch eine politische und kulturelle Bedeutung, die weit über die Grenzen der Region hinausweist: Er zeigt, wie sehr das Prinzip der absoluten Selbstbestimmung inzwischen auch in politische Lager eindringt, die sich zumindest dem Namen nach auf die Verteidigung des Lebens, der Familie und der natürlichen Ordnung berufen sollten.
Die assistierte Selbsttötung besteht darin, daß ein Mensch, der meint, keine Gründe mehr zum Weiterleben zu haben, bewußt den Tod sucht und öffentliche Einrichtungen darum bittet, ihm dabei zu helfen, seinem Leben ein Ende zu setzen. Es geht also keineswegs nur um eine private Entscheidung. Sobald der Staat gesetzgeberisch eingreift, wird der Suizid nicht mehr als eine Tragödie betrachtet, die verhindert werden muß, sondern als eine Möglichkeit, die vom Staat anerkannt und organisiert wird. Diese Entscheidung wird von den Medien als Ausübung eines Rechts und als edler Akt der Selbstbestimmung dargestellt, den das Gesetz weder verbieten noch dessen moralische Beurteilung mißbilligen sollte. Man spricht von „Freiheit“, „Würde“, „bewußter Entscheidung“ und „Recht“, während man sorgfältig vermeidet, daran zu erinnern, daß hinter jedem Wunsch nach Selbsttötung, noch vor dem Willen zu sterben, ein verzweifelter Schrei des Schmerzes steht.
Wenn der freiwillige Tod als mutige und würdevolle Entscheidung beschrieben wird, ist die Botschaft, die die Öffentlichkeit erreicht, verheerend. Der alte Mensch, der sich als Belastung empfindet, der Kranke, der fürchtet, verlassen zu werden, der Mensch mit Behinderung, der die wirtschaftlichen und seelischen Belastungen seiner Betreuung spürt, können zu der Überzeugung gelangen, daß der Tod ein Akt der Großzügigkeit gegenüber den Angehörigen oder die würdevollste Lösung für ihre eigene Lage sei.
Hier zeigt sich ein tiefer Widerspruch. Wenn ein verzweifelter Mensch versucht, sich das Leben zu nehmen, setzt die Gesellschaft Ärzte, Psychologen und Sicherheitskräfte in Bewegung, um ihn zu retten. Wenn derselbe Wille dagegen unter bestimmten klinischen Voraussetzungen geäußert und in ein gesetzlich geregeltes Verfahren überführt wird, wird er als Ausdruck der Freiheit gefeiert. Im einen Fall wird behauptet, das Leben müsse vor der Verzweiflung des Augenblicks geschützt werden; im anderen akzeptiert man eben diese Verzweiflung als Grundlage eines Rechts.
In denselben Tagen, in denen das Regionalgesetz über die assistierte Selbsttötung verabschiedet wurde, berichteten die Titelseiten der Zeitungen über grausame Verbrechen, die sich vor allem innerhalb der Familie ereigneten: Väter, die ihre Angehörigen auslöschten, Mütter, die ihre Kinder töteten, Männer, die ihre Ehefrauen oder Partnerinnen ermordeten und anschließend sich selbst das Leben nahmen. Zweifellos besteht ein moralischer und rechtlicher Unterschied zwischen jemandem, der seine Angehörigen tötet, und jemandem, der darum bittet, beim Sterben unterstützt zu werden. Dennoch kann man an den Ursprüngen beider Phänomene dasselbe Gefühl der Verzweiflung erkennen.
Die Verzweiflung ist die Abwesenheit jeder Hoffnung. Sie stellt eine der tiefgreifendsten Folgen des Materialismus dar, der die heutige Gesellschaft beherrscht. Materialismus besteht nicht nur in der Anhänglichkeit an Geld oder materielle Güter. Grundlegender ist er eine Auffassung von der Wirklichkeit, die den Menschen auf seine biologische, wirtschaftliche und psychologische Dimension reduziert. Aus dieser Perspektive hängt der Wert des Lebens von der Freude ab, die es bereitet, von der Autonomie, die es ermöglicht, von der Gesundheit, deren man sich erfreut, und vom Erfolg, den man erringt. Wenn diese Voraussetzungen wegfallen, entfällt auch der eigentliche Grund zu leben. In den schrecklichsten Fällen begnügt sich derjenige, der jede Hoffnung verloren hat, nicht damit, sich selbst das Leben zu nehmen, sondern versucht, auch jene mit sich zu reißen, die er als Teil seines eigenen Schicksals betrachtet. Die Familie, die eigentlich ein Ort des Schutzes und der Liebe sein sollte, wird dann zum Schauplatz eines äußersten Herrschaftswillens: „Wenn mein Leben keinen Sinn mehr hat, soll auch eures nicht weitergehen.“ Dies ist die dämonische Verkehrung der Liebe, die nicht mehr das Wohl des anderen sucht, sondern ihn bis zu seiner Vernichtung besitzen will.
Die heutige Gesellschaft verspricht Glück durch Wohlstand, Vergnügen, Erfolg und die Abwesenheit jeglicher Grenzen. Doch gerade dieses falsche Versprechen bereitet den Boden für die Verzweiflung. Wer dazu erzogen wurde zu glauben, Glück bestehe in der Erfüllung der eigenen Wünsche, ist nicht darauf vorbereitet, Krankheit, Verlust, Verlassenwerden und Niederlage zu bewältigen. Wenn der Mensch die materielle Wirklichkeit als den einzigen Horizont seiner Existenz betrachtet, ist er nicht mehr in der Lage, seinem Leben einen Sinn zu geben. Eine Zivilisation, die dem Menschen Autonomie und die Erfüllung jedes Wunsches versprochen, ihm aber Gott und die Hoffnung auf das ewige Leben genommen hat, läßt ihn angesichts von Schmerz und Tod hilflos zurück.
Die Verzweiflung ist daher weit mehr als ein individueller psychischer Zustand: Sie ist die geistige und gesellschaftliche Krankheit unserer Zeit. Dieses tiefe Übel läßt sich nicht durch rechtliche oder politische Mittel heilen. Zunächst muß dem Menschen die wahre Hoffnung zurückgegeben werden – jene übernatürliche Hoffnung, die noch niemanden getäuscht hat. Doch um die Hoffnung zurückzugeben, muß man dem Menschen zuerst den Glauben zurückgeben, der das Fundament und die Voraussetzung der Hoffnung ist.
Und welcher Glaube könnte dies sein, wenn nicht der Glaube an Gott, den Schöpfer und Herrn der Geschichte; an Jesus Christus, den Erlöser und Retter der Menschheit; an sein Kreuz, das die Sünde besiegt hat; an seine Auferstehung, die den Tod überwunden hat?
Wer die gewaltige und tröstliche Sicht des Glaubens annimmt, versteht, daß er weder ein Produkt des Zufalls noch ein Wesen ist, das dem Nichts entgegengeht, sondern ein von Gott geliebtes Geschöpf, das zum ewigen Leben berufen ist. Die Hoffnung, die aus dem Glauben hervorgeht, ist die Gewißheit, daß das Leben nicht innerhalb der engen Grenzen des irdischen Daseins endet und daß der Mensch dazu berufen ist, die ewigen Güter zu besitzen – auch dann, wenn um ihn herum alles zusammenzubrechen scheint.
Die christliche Hoffnung nimmt der Schwere der Prüfungen nichts von ihrem Ernst. Sie lehrt jedoch, daß kein angenommenes und Gott dargebrachtes Leiden nutzlos ist, daß keine Träne dem Blick Gottes entgeht und daß die Vorsehung selbst aus den tiefsten Finsternissen ein größeres Gut hervorgehen lassen kann. Wenn auf menschlicher Ebene alles verloren zu sein scheint, bleibt der Horizont der Ewigkeit offen. Dieser Horizont verhindert, daß die Verzweiflung das letzte Wort behält.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom. De Mattei ist zudem Autor zahlreicher Standardwerke, Vorsitzender der Stiftung Lepanto für den Erhalt der katholischen Tradition, Schriftleiter des Internetmediums Corrispondenza Romana und der Monatszeitschrift Radici Cristiane. Von 2002 bis 2011 war er Vizepräsident des italienischen Nationalen Forschungsrates (CNR) mit Zuständigkeit für die Geisteswissenschaften. Er veröffentlichte mehr als dreißig Bücher, die in zahlreiche Sprachen übersetzt wurden.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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