Von Caminante Wanderer*
Morgen wird die FSSPX vier Bischöfe ohne päpstliches Mandat weihen. Nach dem Codex des Kanonischen Rechtes wird über die weihenden und geweihten Personen die Exkommunikation latae sententiae verhängt werden, und es ist zu erwarten, daß der Papst dieselbe Strafe ausdrücklich erklären wird. Zwar gibt es angeblich schlüssige Darstellungen, die behaupten, daß sich die Exkommunikationen auch auf Priester und Gläubige erstrecken werden, doch ist dies nicht wahrscheinlich. Ich schätze, daß Leo XIV. sich an die von Johannes Paul II. begründete Rechtsprechung halten wird, die bei den ersten Weihen dieser Art angewandt wurde.
Ich muß sagen, daß es sich hierbei um ein besonders schmerzliches Thema für die ganze Kirche handelt – gerade deshalb verstehe ich die Euphorie vieler nicht – und auch für mich persönlich, da ich der FSSPX eine große Dankbarkeit entgegenbringe: Ich habe durch ihre Priester unzählige Male die Sakramente empfangen, und ich habe viele sehr liebe und innige Freunde unter ihren Gläubigen. Dennoch bin ich, wie ich bereits sagte, als die Weihen angekündigt wurden, mit dieser Maßnahme nicht einverstanden, und ich werde diesen Beitrag dazu verwenden, die wichtigsten Gründe zu erläutern, die mich zu dieser Auffassung führen.
Ich werde mich nicht auf die Frage der Zweckmäßigkeit dieser Weihen beziehen, denn ich habe bei dieser Angelegenheit nichts zu entscheiden, obwohl ich von meinem bescheidenen Standpunkt aus nicht verstehe, warum sie diese Weihen nicht während des Pontifikates von Franziskus vorgenommen haben, der sie nicht bestraft hätte. Und da ich weder Theologe noch Kirchenrechtler bin, beziehen sich meine Gründe auch nicht auf diese Fachgebiete, denn es wäre nicht seriös, über Dinge zu urteilen, die ich nicht kenne, auch wenn ich auf einige wenige Punkte eingehen werde.
Was die Exkommunikationen betrifft, erlaube ich mir, an ihrer Gültigkeit zu zweifeln, ebenso wie ich stets an der Gültigkeit der ersten Exkommunikationen durch Johannes Paul II. gezweifelt habe. Mein Zweifel gründet sich auf eine Tatsache, die viele Kanonisten vertreten: Der CIC von 1983 enthält ein subjektives Element, aus dem geschlossen werden kann, daß diese Exkommunikationen ungültig sein könnten und daß sie jedenfalls, um gültig zu sein, nach einem kanonischen Verfahren ausgesprochen werden müßten; eine einfache päpstliche Erklärung wäre dafür nicht ausreichend.
Im Juni 1995 verteidigte Pater Gerald E. Murray an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom mit großem Glanz seine Dissertation über das Thema: The Canonical Status of the Lay Faithful Associated with the Late Archbishop Marcel Lefebvre and the Society of St. Pius X: Are they Excommunicated as Schismatics? („Der kanonische Status der mit dem verstorbenen Erzbischof Marcel Lefebvre und der Priesterbruderschaft St. Pius X. verbundenen Laiengläubigen: Sind sie als Schismatiker exkommuniziert?“).
In jenen Jahren lebte ich in Rom, und ich erinnere mich, daß die Verteidigung dieser Dissertation eine große Menschenmenge anzog und großes Aufsehen erregte. Sie wurde mit der höchsten Bewertung angenommen. Pater Murray, ein amerikanischer Priester ohne jede Verbindung zur Priesterbruderschaft St. Pius X., vertrat die Ansicht, daß die gegen Erzbischof Lefebvre, Bischof de Castro Mayer und die vier ohne päpstliches Mandat geweihten Bischöfe ausgesprochene Exkommunikation latae sententiae nach strengem Kirchenrecht nicht gültig gewesen sei; ebenso wenig sei der damit verbundene Vorwurf eines formalen Schismas gültig.
Das Ergebnis der Dissertation lautete:
„Die Prüfung der Umstände, unter denen Monsignore Lefebvre zur Bischofsweihe schritt, im Lichte der Canones 1321, 1323 und 1324, führt zumindest zu einem erheblichen Zweifel, wenn nicht sogar zu einer vernünftigen Gewißheit gegen die Gültigkeit der von der Bischofskongregation ausgesprochenen Exkommunikation.“
Das Argument stützte sich darauf, daß Lefebvre unter einer subjektiven Wahrnehmung eines Notstandes gehandelt habe (can. 1323, Nr. 4 und can. 1324 §1, Nr. 8), was nach dem CIC von 1983 — im Unterschied zum früheren Codex — eine strafbefreiende oder strafmildernde Wirkung besitzt, selbst wenn diese Wahrnehmung irrtümlich oder schuldhaft gewesen sein sollte.
Es stimmt, daß Pater Murray im Sommer 1996 teilweise von seiner eigenen Dissertation abrückte und daß der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte seine geänderte Auffassung veröffentlichte, wonach die Exkommunikationen gerechtfertigt gewesen seien. Dennoch sind Murrays kirchenrechtliche Argumente solide, und die von mir befragten Kanonisten halten seine Position für sehr vernünftig. Wenn dies damals der Fall war, wird es auch dieses Mal so sein.
Was das Schisma betrifft – dieses kleine, stigmatisierende Wort, das Neokonservative und Progressisten so gerne verwenden – so ist es sehr einfach, es der Bruderschaft zuzuschreiben. Ich glaube jedoch nicht, daß es sich lediglich darum handelt, den Lefebvristen ein Etikett auf den Rücken zu kleben.
Ein Schismatiker zu sein ist eine ernste Angelegenheit, und wenn sie es sind, um wieviel mehr sind es dann die deutschen Synodalen oder, um nicht weiter auszuholen, die Schar der Boomer-Priester, die in ihren Sonntagspredigten Irrlehren verbreiten und sich auf diese Weise von dem entfernen, was der apostolische Glaube lehrt.
Die FSSPX hält schlicht an den Grundsätzen des Glaubens und der Liturgie fest, welche die Kirche während zwanzig Jahrhunderten bewahrt hat; nicht mehr und nicht weniger, ohne etwas hinzuzufügen oder wegzunehmen. Es fällt mir schwer, darin ein Schisma zu erkennen. Etwas anderes ist es, daß es Mitglieder der Bruderschaft, Priester und Laien, gibt, die einen schismatischen Geist besitzen; das ist wahr, aber man kann nicht das Ganze nach einem Teil beurteilen.
Es gibt allerdings eine Tatsache, die dieser letzten Argumentation entgegensteht. Es ist bekannt, daß die FSSPX eigene Gerichte besitzt, die sich mit Ehenichtigkeitsverfahren befassen. Mit anderen Worten: Ehen, die von den gewöhnlichen diözesanen Gerichten für nichtig erklärt wurden, werden von der Bruderschaft nicht als solche anerkannt.
Wenn dies so ist – und es ist so – bedeutet dies, daß sich die Bruderschaft eine Gerichtsbarkeit über die Gläubigen anmaßt, und sich Gerichtsbarkeit anzumaßen, ist äußerst schwerwiegend.
Man könnte argumentieren, daß diese „Gerichte“ in Wahrheit Kommissionen von Kanonisten sind, die interne Gutachten abgeben, um das Verhalten ihrer Gläubigen zu lenken. Die technische Frage lautet: Stellen sie wirkliche Gerichte im kanonischen Sinne dar, also Organe, die Urteile mit rechtlich bindender Wirkung im äußeren Bereich der Kirche fällen?
Wenn sie außerhalb der Bruderschaft keine kanonisch anerkannten Rechtswirkungen hervorbringen, könnten sie eher als interne Beratung denn als eigentliche Ausübung von Gerichtsbarkeit bezeichnet werden. Die Tatsache bleibt jedoch bestehen, daß diese Beratungen in der Praxis wie Urteile behandelt werden. Es handelt sich um eine ernste Frage, aber da ich kein Kanonist bin, lasse ich sie hier stehen, damit die Fachleute sie lösen mögen, wenn sie können.
Kommen wir nun zu dem, was meiner Meinung nach das Schwerwiegendste an diesen Weihen ist, über die theologischen und dogmatischen Fragen hinaus. Ich sehe darin ein historisches Argument und ein weiteres, das ich ein existentielles nennen würde.
Das erste besteht darin, sich anzusehen, was mit jenen Gemeinschaften geschah, die sich aus verschiedenen, allesamt verständlichen Gründen von der sichtbaren Gemeinschaft der Kirche trennten.
Die Kirche von Utrecht, die sich von Rom trennte, indem sie eigene Bischöfe weihte, stellte sich nicht als neue Kirche dar, sondern als Fortsetzung der ursprünglichen katholischen Kirche in den Niederlanden, treu zur patristischen und konziliaren Tradition gegenüber den ultramontanen Neuerungen.
Etwas Ähnliches geschah mit den Altkatholiken nach dem Ersten Vatikanischen Konzil. Vor einigen Wochen las ich einige Schriften von Johann von Döllinger, dem Führer dieser letzteren Bewegung, und es erstaunt, daß er Ende des 19. Jahrhunderts Argumente und Ausdrücke verwendete, die fast identisch sind mit denen, welche die FSSPX heute benutzt:
„Wir trennen uns nicht von Rom, sondern Rom trennt sich von der katholischen Kirche und vom Christentum.“
Das sind seine Worte, und sie klingen uns sehr vertraut. Man muß nur betrachten, was mit diesen beiden Gemeinschaften geschah, die sich von der sichtbaren Gemeinschaft getrennt haben. Warum sollte ihre Entwicklung anders verlaufen als das, was mit der Bruderschaft in einigen Jahrzehnten geschehen könnte?
Historia magistra vitae, sagte Cicero. Und ein Beispiel dafür haben wir darin, daß einer der von Monsignore Lefebvre geweihten Bischöfe sich auflehnte und weltweit eine Reihe neuer, sedisvakantistischer Bischöfe hervorbrachte.
Das zweite Problem ist greifbarer und offensichtlicher. Die erste Generation der Lefebvristen (ich verwende diesen Begriff ohne beleidigende Absicht), jene, die sich als Jugendliche oder Erwachsene inmitten des kirchlichen Chaos der siebziger Jahre der Bruderschaft anschlossen, lebte ihre Situation innerlich mit der Fremdheit, dem Schmerz und der Unbequemlichkeit, in der Kirche zu sein und doch nicht wirklich dazuzugehören; den Papst und die jahrhundertealten Lehren der Kirche zu verteidigen und sich zugleich vom selben Papst und vor allem von den Bischöfen verfolgt, verachtet und bestraft zu sehen.
Dennoch dachten sie, daß es sich um eine vorübergehende Situation handelte, und sehnten sich nach der Rückkehr zur „vollen Gemeinschaft“, weil sie sicher waren, daß der Sturm vorübergehen würde.
Viele dieser Generation sind bereits verstorben, und der Rest gehört zur Gruppe der „älteren Erwachsenen“.
Die folgende Generation, jene, die heute zwischen vierzig und sechzig Jahre alt ist, erlebte diese Unbequemlichkeit und dieses Bedürfnis nicht in gleicher Weise innerlich; es wurde für sie normal, zur Messe „in die Kapelle“ zu gehen, „in der Tradition“ zu stehen, den blauen Aufkleber auf das Auto zu kleben und sich allmählich von dem zu entfernen, was in der Pfarrei um die Ecke, im örtlichen Bistum oder in der Weltkirche geschah.
Man kann sich leicht vorstellen, in welcher Situation ihre Kinder und Enkel leben, also die dritte und vierte Lefebvre-Generation. Für sie ist die Kirche die Kapelle, und die einzigen Priester und Bischöfe, die sie kennen, sind jene der Bruderschaft.
Dieser Prozeß hat sich in den vergangenen vierzig Jahren entwickelt; die neuen Bischofsweihen werden eine neue Phase von weiteren vierzig Jahren eröffnen.
Was wird dann mit der sechsten oder siebten Generation der geborenen Lefebvristen geschehen? Welches Bewußtsein werden sie davon haben, zur einzigen und ungeteilten Kirche Christi zu gehören, deren Einheit sich in der Gestalt des Römischen Pontifex findet?
Meine große Sorge ist, daß sie dasselbe Bewußtsein haben werden wie heute die zehnte Generation der Altkatholiken. Und daß die FSSPX, von der Gemeinschaft der Kirche getrennt, denselben Weg hinabgleitet wie alle Gruppen, die sich von Petrus getrennt haben.
*Caminante Wanderer ist ein argentinischer Philosoph und Blogger.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Caminante Wanderer
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