Von Vigilius*
„Das Papstamt ist keine absolutistische Monarchie“
Im Jahre 2024 hat der Distriktobere der Piusbruderschaft in Deutschland, Stefan Pfluger, in einem von Sebastian Ostritsch geführten Interview der Deutschen Tagespost erläutert, dass sich die Bruderschaft „als unter den Papst gestellt“ sieht.1 Von Ostritsch im Anschluß an die Frage nach den unerlaubten Bischofsweihen auf „die punktuelle Ablehnung einiger Lehrdokumente des Zweiten Vatikanums“ angesprochen, erwidert Pfluger: „Das sind Punkte, wo wir sagen: Da steht das Zweite Vatikanische Konzil nicht in Kontinuität mit der ganzen Vergangenheit der Kirche. Erzbischof Lefebvre hat dazu sinngemäß gesagt: Was ist, wenn der Papst etwas anderes sagt, als all seine Vorgänger? Dann muss ich mich entscheiden und ich entscheide mich für die Vorgänger.“ Auf die Nachfrage Ostritschs, ob der „dauernde Ungehorsam“ nicht zeige, „dass man den Papst nicht wirklich anerkennt“, erwidert Pfluger: „Nein, weil wir nicht aus Prinzip und nicht grundsätzlich ungehorsam sind. Ich kann nur darauf verweisen, was Erzbischof Lefebvre immer wieder betont hat: Der Gehorsam steht im Dienst der Wahrheit. Das Petrusamt ist keine absolutistische Monarchie, sondern ein Dienst an der Wahrheit, ein Dienst an Christus, ein Dienst an der Kirche. Wir haben nur dann das Recht, den Gehorsam gegenüber dem Papst zu verletzen, wenn dies nötig ist, um den Dienst an Christus und der Kirche nicht zu verletzen.“
Diese Auskünfte Pflugers bilden die gewöhnliche Argumentation der Piusbruderschaft ab. Peter Kwasniewski hat den hier leitenden Gehorsamsbegriff in seinem wichtigen Text „Wahrer Gehorsam in der Kirche“ konzentriert formuliert.2 Im Kern geht es darum, dass der Gehorsam kein Selbstzweck ist, sondern immer auf die Wahrheit bezogen sein muß und nur unter dieser Rücksicht zu einer tugendhaften Haltung wird. Die FSSPX appliziert diesen Gehorsamsbegriff auf die heutige kirchliche Situation, die nach dem Urteil der Bruderschaft durch eine nahezu singuläre glaubensmäßige, sittliche und liturgische „Notlage“ charakterisiert ist. Eben diese Notlage macht es aus Sicht der Bruderschaft unumgänglich, um des Heiles der Seelen als des höchsten aller kirchlichen Güter willen wieder Bischöfe zu weihen, die ihrerseits Priester weihen können, ohne die die Rettung der Seelen unmöglich ist.
Diese Einschätzung ist jüngst vom Generaloberen der Piusbruderschaft, Davide Pagliarani, erneut bekräftigt worden.3 Vorweg möchte ich sagen, dass ich Pagliaranis Einschätzung der kirchlichen Lage weitgehend zustimme und im Übrigen auch davon überzeugt bin, dass die Bruderschaft auf jeden Fall die Bischöfe weihen sollte. Gleichwohl möchte ich zur Geltung bringen, dass sich die FSSPX mit der von ihr vorgetragenen Argumentation in einem performativen Widerspruch befindet. Denn die Bruderschaft akzeptiert jene Papstkonstruktion, die sich im Laufe des zweiten Jahrtausends herausgebildet und auf dem I. Vaticanum mit dem Dokument „Pastor Aeternus“ formelle Gestalt gewonnen hat. Hinzufügen will ich an dieser Stelle noch, dass ich diese Konstruktion einer an sich selbst nicht-sakramentalen potestas absoluta keineswegs rechtfertigen möchte; ich halte sie vielmehr für ein den sakramentalen corpus Christi mysticum kompromittierendes Verhängnis.4 Mir geht es jetzt nur um jenen performativen Widerspruch, der sich auftut, wenn man Pastor Aeternus akzeptiert und sich gleichwohl, wie etwa Stefan Pfluger, zur Rechtfertigung des eigenen Ungehorsams den als solchen anerkannten Päpsten gegenüber auf die Differenzierungsmöglichkeit zwischen Legalität und Legitimität beruft, die die Konstruktion des „totalen Papstes“ gerade zum Verschwinden bringt.
Zur Begründung dieser Behauptung werde ich mich vor allem auf Pastor Aeternus beziehen, zunächst jedoch noch einen kurzen Blick auf den neuzeitlichen Kontext von Pastor Aeternus werfen. Die Konzeption des totalen Papstes ist freilich schon lang unterwegs, sie reicht bis ins 11. Jahrhundert zurück. Vor allem hat der hochmittelalterliche Mönch Augustinus Triumphus mit seiner „Summa de potestate ecclesiastica“ die Entwicklungsgeschichte des Papstverständnisses maßgeblich geprägt. Bei Triumphus findet sich bereits eine Redewendung, die man bei neuzeitlichen Papalisten oder während der Bergoglio-Ära bei Kardinal Maradiaga vermuten könnte: „Im Papst leben wir, bewegen wir uns und sind wir“. Dass die Kirche den päpstlichen Primat allerdings erst im 19. Jahrhundert begrifflich konsequent durchgebildet und formell definiert hat, ist nicht zufällig. Die Definition entspricht einer gewachsenen kirchlichen Bedürfnislage. Sie muß man verstehen, um sich begreiflich zu machen, warum der Siegeszug der Idee des totalen Papstes zumindest innerhalb der Kirche, von dem vorneuzeitliche Päpste bloß träumen konnten, überhaupt möglich war und viele gerade konservative Katholiken bis auf den heutigen Tag ihr Herz an diese Idee hängen, und zwar so sehr hängen, dass sie sich, was die Geschichte des päpstlichen Versagens betrifft, eigentümlich verdrängungsbereit zeigen oder gar, scheinbar umgekehrt, Sedisvakantisten werden.
Die Neuzeitlichkeit der neuzeitlichen Kirche und ihrer Papstidee
Pius IX. war ein glühender Antimodernist. Der berühmte „Syllabus errorum“, der der Enzyklika „Quanta cura“ angehängt ist, geht signifikanterweise ebenso auf ihn zurück wie die Förderung der neuscholastischen Theologie, zu deren zentralen Aufgaben die Widerlegung der Irrtümer der „modernen Zeit“ – maßgeblich ab dem 17. Jahrhundert – gehörte. Es ist nun aber genau diese moderne Zeit, die das Pontifikat Papst Ferrettis und überhaupt die neuzeitliche Papsttheologie auch innerlich prägte. Die Moderne war also nicht bloß ein äußerer Gegner, mit dem man sich beschäftigen mußte, sondern wirkte sich bereits in der Weise aus, wie man auf sie reagierte.
Wie oft in Individualbiographien, stehen auch an der Wiege der neuzeitlichen Welt traumatische Erlebnisse. Erwähnen möchte ich zwei besonders einschneidende Erfahrungen. Zum einen die der Schwarzen Pest des 14. Jahrhunderts, die Europa halb entvölkerte und alle bisherigen religiösen Bewältigungsmechanismen von Katastrophen sprengte. Zum andern die der Religionskriege der frühen Neuzeit, in denen sich die christliche Religion nicht mehr als soziale Integrationskraft, sondern als Macht der Zerstörung und fundamentalen Verunsicherung erwies. Seither ist das neuzeitliche Bewußtsein wesentlich dadurch charakterisiert, geradezu obsessiv auf der Suche nach der Beherrschbarkeit der Welt zu sein, die, weil die Religion versagte, durch die alleinige Kraft der natürlichen Rationalität erreicht werden muß. Die Vernunft ist, im Unterschied zur strittigen Religion, jene Instanz, die alle anerkennen, weil sie von Anfang an allen Menschen als solchen gemeinsam ist und sich zur Gültigkeit ihrer Sätze nicht mehr auf eine externe Autorität, sondern lediglich auf empirisch und begrifflich überprüfbare Argumente bezieht.
Das Beherrschbarkeitsprojekt benötigt epistemisch ein „fundamentum absolutum inconcussum veritatis“, und dieses Fundament liefert die cartesische Philosophie. Das „absolute Fundament der unbezweifelbaren Wahrheit“ ist nach Descartes allein das Ich, das auch als das irrende unbedingt ist, weil es sich noch in seinen Zweifeln unbezweifelbar selber gegeben ist: „cogito ergo sum“ (ich denke, also bin ich). Die cartesische Philosophie liefert mit ihren „Meditationes de Prima Philosophia“ den entscheidenden theoretischen Boden für die modernen Wissenschaften und die vom Glauben emanzipierte Rationalität, die Zug um Zug entfesselt werden, um die Welt für den Menschen zu einem beherrschbaren, das heißt: sicheren Ort zu machen. Die großen neuzeitlichen Philosophen bewegen sich allesamt auf dieser Heerstraße. Kants „Kritik der reinen Vernunft“ ist signifikanterweise von der Frage geleitet, wie Mathematik und Naturwissenschaft möglich sind, denn in diesen Disziplinen wird die unsichere Welt beherrschbar gemacht. Das „Ding an sich“ tritt unerkennbar in den Hintergrund, während sich der Verstand mittels seiner apriorischen Anschauungsformen und Begriffe das Objekt bildet. Indem die Dinge für den Menschen zu seinen Ob-jekten werden, wird er selber zu jenem subjectum, das allem zugrundeliegt und das zugleich allem gegenüber steht. Nunmehr vermag er die Objektwelt umfassend zu beherrschen, weil sie ein Systemgebilde seiner Verstandessetzungen und daher mit wissenschaftlichen Methoden verlässlich beschreib- und berechenbar ist.
Der „Wille zur Macht“ ist das die Moderne zentral charakterisierende Motiv. Genauer gesagt geht es um Selbstermächtigung, um den Willen zum Willen zur Macht. Diese alles entscheidende Weichenstellung wird von Eberhard Jüngel als die spezifische Adaption des berühmten Satzes des Protagoras, der Mensch sei das Maß aller Dinge, identifiziert: „Daß der Mensch das Maß aller Dinge sei, ist eine zwar noch immer kühne, aber doch schon sehr früh gewagte Behauptung. Man kann sie bejahen oder verneinen. Daß der Mensch sich zum Maß aller Dinge macht, ist hingegen eine das Wesen der Neuzeit charakterisierende Feststellung. Sie läßt sich nicht verneinen. Denn darin, daß er sich zum Maß aller Dinge macht, ist er der neuzeitliche Mensch.“5 Damit hat sich die von Protagoras vorgenommene Bestimmung des Menschen fundamental verändert. Findet sich der Mensch dort als das Maß aller Dinge immer schon seinsmäßig vor, konstituiert er jetzt diese Position selber. Denn die Selbstermächtigung bedeutet, dass sich der Mensch nicht mehr als ein – wenngleich ausgezeichnetes – Seiendes im Zusammenhang der Seienden im ganzen versteht, sondern exklusiv den Seienden maßgebend gegenübersteht. Ausgezeichnet war der Mensch im alten Sinne dadurch, dass er die Seienden in deren jeweiliger Wesensverfassung erkennen kann, so dass die Seienden allein in ihm zu sich selber, ihrer Wahrheit, finden. Mitnichten war der Mensch in diesem Verständnis den Seienden gegenüber maß-gebend, sondern bildete umgekehrt den privilegierten Ort, an dem sich das Maß, das die Dinge in sich selbst tragen, erst zeigen kann. Insofern wurden die Seienden so verstanden, daß sie in einem fundamentalen apriorischen Bezug zum Menschen stehen – wie auch der Mensch auf das Sein der Seienden verwiesen ist.
Eben dieser wechselseitige Bezug wird im Projekt der Moderne aufgelöst. Es geht jetzt im Paradigma der Selbstermächtigung des Menschen zum Maß aller Dinge um eine Macht, die sich nicht mehr von einem Außerhalb ihrer selbst empfängt und so auch jedes Maß außerhalb ihrer selbst verloren hat. Das Maß der Dinge kann daher nur die sich aus sich selbst beziehende Macht des Subjektes sein. Das ontologische Eigensein der Dinge verschwindet in der Macht des sich zum Maß aller Dinge ermächtigenden Subjekts, dessen Wille zur Macht nun zum Sein der Dinge selber wird. Das hat Heidegger in seiner Nietzscheinterpretation genial beschrieben.6 Es gibt kein Vorgefundenes mehr, das die Macht begrenzte. Die Maßlosigkeit einer sich absolut setzenden Macht wird zum Signum der neuen Zeit.
Die neuzeitliche Kirche ist von der modernen Sicherheits- und Gewißheitssuche sowie vom Prinzip des Willens zur Macht ebenfalls zuinnerst affiziert. Das ist deswegen nicht ohne Ironie, weil die kirchliche Verunsicherung, die nach neuen Absicherungs- und Herrschaftsmaßnahmen verlangt, ja gerade durch das aus der Verunsicherung hervorgetriebene Absicherungsprojekt der modernen Subjektivität bedingt war – an welcher Verunsicherung die Religion selber schon entscheidend beteiligt war. Es ist der sogenannte „Modernismus“, der mit seinen liberal-autonomistischen, aufklärerischen, teils rationalistischen, teils empiristischen Ideen die Kirche kulturell und politisch massiv bedrängt. In dieser herausfordernden Situation machte sich auch die Kirche auf die Suche nach einem „fundamentum absolutum inconcussum veritatis“. Und dieses untrügliche Fundament der Wahrheit und Glaubensgewißheit wird – der Papst. Er wird, analog zum cartesischen Ich, zu jenem subjectum, das der Kirche auf allen Ebenen des religiösen und sittlichen Lebens zugrundeliegt und in den Finsternissen des neuen Weltalters leuchtturmartig Orientierung schenken soll. Und wie das cartesische subjectum der Welt, so steht der Papst der Kirche gegenüber, er bedarf für seine juridischen und doktrinären Verfügungen keiner Zustimmung der Kirche mehr, das heißt: er wird ab-solut. Damit wollte die neuzeitliche Kirche den petrinischen „Felsen“ massiver denn je zur Geltung bringen und, auf diese Macht gestützt, die Kirche zu einer waffenstarrenden, uneinnehmbaren Festung ausbauen.
Wie gesagt, ist dieser Papst – nicht zuletzt kraft geschickter Propagandamaßnahmen seitens Pius IX. und seiner Entourage – zu einem Gegenstand frommer Verehrung avanciert.7 Mittelalterlichen Gläubigen wäre kaum in den Sinn gekommen, so vom Papst zu reden, wie wir es im Papsthymnus des 1940 gestorbenen und von Papst Wojtyla heiliggesprochenen Don Luigi Orione finden: „Unser Credo ist der Papst, unsere Moral ist der Papst, unser Leben ist der Papst, unsere Liebe, unser Herz, unser Lebenssinn ist der Papst; für uns ist der Papst Jesus Christus; den Papst lieben und Jesus lieben ist ein- und dasselbe; den Papst hören und ihm folgen bedeutet Jesus Christus hören und ihm folgen; dem Papst dienen bedeutet Jesus Christus dienen; für den Papst das Leben geben bedeutet für Jesus Christus das Leben geben.“8
Damit bin ich schon bei Pastor Aeternus angelangt, in welchem Dokument der doppelte päpstliche Primat, also der jurisdiktionell und doktrinär von der Zustimmung der Kirche unabhängige Papst definiert wird. Das Dokument besteht allerdings nicht einfach nur aus der technischen Formulierung der beiden Primatsbestimmungen, sondern ist insofern reichhaltiger, als es ein eindrucksvolles spirituelles Bild des Papstes zeichnet. Es ist für den „totalen Papst“ der Neuzeit entscheidend, dass er nicht nur eine Maschine zur Produktion gelegentlicher „Ex-Cathedra-Sätze“ und ein kalter Leviathan mit absoluter jurisdiktioneller Gewalt, sondern in einem viel tieferen Sinne als der Vicarius Christi schlechthin konstruiert ist, dem als solchem der doppelte Primat zukommt. Der Papst wird von Pastor Aeternus als der gute Hirte schlechthin vorgestellt, dem, so vernehmen wir im Text, der „Gnadenvorzug der Wahrheit und des nie gebrechenden Glaubens verliehen worden ist“. Pastor Aeternus und der neuzeitlichen Papsttheologie gilt der Papst als jene durch Gott singulär privilegierte Autorität, die immerfort verlässlich „die gesamte Herde Christi von der giftigen Speise des Irrtums“ fernhält und die Gläubigen „auf der Weide der himmlischen Lehre“ nährt. Dieser lichtumkränzte Pater universalis ecclesiae kann von keinem Schatten auch nur einer entfernten Glaubensunsicherheit und Glaubensverunsicherung jemals berührt werden; in seinen Händen ist die Kirche bestens aufgehoben. Entsprechend behauptet Pastor Aeternus, dass „beim Apostolischen Stuhl … stets(!) die katholische Religion unversehrt bewahrt und die heilige Lehre in Ehre gehalten (wurde)“.
Diese umfassende geistliche Papsttheologie bildet Louis Veuillots Arbeit über Pius IX. präzise ab: “Gott ist ihm durch einen ewigen Eid verbunden und steht ihm in besonderer Weise bei. Er ist der Mann, zu dem der Erlöser gesagt hat: „Ich bin mit dir“. In ihm birgt das sterbliche Fleisch mehr Unsterblichkeit als in uns. Dieser Mann ist Petrus, der niemals stirbt (…) Dieser Mann lehrt, sühnt, befreit, stirbt und regiert als Träger eines Namens, der nicht mitgeteilt und nicht weitergegeben werden kann: Er ist der Papst, der Vater.”9 Es ist nachvollziehbar, dass diese christusgleiche Gestalt für sich den totalen Gehorsam einfordern darf. Er wird bereitwillig erbracht von einer Leidenschaft, die angesichts der Epiphanie des Papstes auf der Loggia ausrufen möchte: „Seht das leibhaftige fundamentum absolutum inconcussum veritatis, den in weißer Soutane mit Mozetta auf Erden wandelnden Heiligen Geist, den Pater universalis, der stets den Glauben rein bewahrt! Sicherheit, untrügliche Gewißheit! Wir lieben dich mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all unseren Gedanken und all unserer Kraft!“
Die potestas absoluta iurisdictionis
Nun zu den beiden konkreten, juristisch objektivierten Modi, in denen sich die Absolutheit des absoluten Papstes realisiert. Zunächst zum Jurisdiktionsprimat. Mit ihm besitzt der Papst die unmittelbare und universale Regierungsgewalt über die gesamte Kirche. Der Papst besitzt, so Pastor Aeternus, auf „unmittelbare“ Weise „den Vorrang der ordentlichen Vollmacht über alle anderen“, welcher Vollmacht gegenüber „die Hirten und Gläubigen jeglichen Ritus und Ranges – sowohl einzeln für sich als auch alle zugleich – zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet (sind), nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen“. Es folgt aus jener „höchsten Vollmacht des Römischen Bischofs, die gesamte Kirche zu lenken, dass er das Recht hat, bei der Ausübung dieses seines Amtes frei mit den Hirten und Herden der ganzen Kirche zu verkehren“. Diese freien Verfügungen können „niemals erlaubterweise behindert werden“. „Und weil der Römische Bischof kraft des göttlichen Rechtes des Apostolischen Primates der gesamten Kirche vorsteht, lehren Wir auch und erklären, dass er der höchste Richter aller Gläubigen ist und man in allen Rechtsfragen, die der kirchlichen Prüfung unterliegen, sein Urteil einholen kann; das Urteil des Apostolischen Stuhles aber, über dessen Autorität hinaus es keine größere gibt, darf von niemandem neu erörtert werden, und keinem ist es erlaubt, über sein Urteil zu urteilen.“
Mit diesen Bestimmungen avanciert der Papst zu dem Herrschaftssubjekt katexochen. Er wird ein absoluter Monarch, wie er für die säkulare Sphäre in der absolutistischen neuzeitlichen Staatsmetaphysik etwa durch Jean Bodin oder im zweiten Buch des „Leviathan“ von Thomas Hobbes paradigmatisch entwickelt worden ist. Der absolute Monarch unterscheidet sich vom klassischen König dadurch, dass die den alten König noch immer charakterisierenden Begrenzungen aufgehoben werden. Dieser König war nicht nur selber an Gesetze und eingespielte traditionelle Usancen gebunden, sondern machtpolitisch durch den Adel und Parlamente limitiert. Der Staat gehörte ihm nicht. Zugleich wurde auch der dem König von den Untertanen zu leistende Gehorsam nie unbedingt verstanden; der Gehorsam besaß seine Wesensverfassung in seiner Integration in ein normatives Koordinatengefüge, in das der König selber eingeordnet war. Der König fand also ein ebenfalls ihm von außen zukommendes und deshalb auch zumindest prinzipiell ihm gegenüber zur Geltung bringbares Maß vor. Er war eben nicht ab-solut.
In der neuzeitlichen Staatstheorie und real in einigen Staaten wie Frankreich, Dänemark oder Norwegen änderte sich nun genau das. Der Monarch wurde zum alleinigen Inhaber der Herrschaftsgewalt, der als unbedingter Gesetzgeber selber über dem Gesetz steht und oft in theologischer Wendung als der maßgebliche vicarius Dei betrachtet wurde, so dass der Thron des Königs als Gottes eigener Thron bezeichnet wurde. Der absolute Monarch hat aber nicht nur die unbeschränkte Macht über den Staat, sondern der Staat wird als ein seinen Teilen vorausgehendes Ganzes begriffen, das sich im Souverän seine buchstäblich entscheidende Selbstrepräsentation, sein Haupt und sein Selbstbewußtsein gibt. Der Staat gilt in der politischen Theorie des Thomas Hobbes als „Körper“ des Monarchen; der Monarch und der Staat verschmelzen. Berühmt ist der Ludwig XIV. zugeschriebene Ausspruch „l’État, c’est moi“. Der Staat besitzt als Körper des Monarchen überhaupt nur durch und im Monarchen Existenz. Folgerichtig wird aus dem klassischen Gehorsamsbegriff der Kadavergehorsam, die bedingungslose Unterwerfung unter den Willen des Souveräns. Zwar wird die bleibende Unterworfenheit des Souveräns unter das göttliche Gesetz oder das Naturrecht weiterhin anerkannt, aber es gibt keine Möglichkeit mehr, dieses Prinzip auf institutioneller Ebene politisch oder juristisch zu operationalisieren. Und so richtet der absolute Herrscher alle, wird seinerseits aber von niemandem gerichtet. Der Souverän rückt auf die Seite Gottes selber wie auch der Staat, der Körper des Monarchen, den Individuen gegenüber absoluten Charakter bekommt. Es hat sich in der Verschmelzung von Staat und Monarch ein Autoritarismus herausgebildet, in dem jede Autonomie, die nicht die des Souveräns bzw. des Staates als eines solchen ist, verschwindet.
Diese Identität von Monarch und Staat reproduziert sich im Verhältnis von Papst und Kirche. Während noch Thomas von Aquin selbstverständlich davon ausgeht, dass der Papst an die Kirche normativ rückgebunden sei, wird der neuzeitliche Papst ab-solut. Er ist Haupt und Verkörperung des staatsähnlich gedachten Ganzen der Kirche, das überhaupt nur im Papst seine Aktualitas besitzt. Im Unterschied zur potestas sacra oder ordinis der gewöhnlichen Bischöfe, die die Bischöfe über ihre jeweiligen Diözesen besitzen, ist die päpstliche potestas iurisdictionis eine potestas absoluta, die, wie bereits zitiert, zustimmungsunbedürftig alle Belange der universalen Kirche direkt regeln und damit die Leitungsgewalt der Ortsbischöfe prinzipiell in jedem Falle dispensieren kann.
Zugleich ist der neuzeitliche Papst der Souverän des Kirchenrechts; er ist in Personalunion Legislative, Judikative und Exekutive. Wie beim weltlichen Monarchen wird natürlich auch der Papst so begriffen, dass er dem göttlichen Willen – dem ius divinum – prinzipiell untergeordnet ist. Es gibt aber wiederum keine Möglichkeit mehr, diese Unterordnung institutionell zu objektivieren und zu operationalisieren. Es kann im absolutistischen Bezugssystem kein kirchenrechtlich geordnetes Verfahren geben, dem Souverän gegenüber das ius divinum zur Geltung zu bringen. Deswegen kann es von der Sache selbst her auch kein juristisch geordnetes Verfahren zur Absetzung eines Papstes geben. Nach Pastor Aeternus richtet der Papst ja alle, wird seinerseits aber von niemandem gerichtet. Ausdrücklich anerkennt die FSSPX dieses Prinzip.
Gegen Stefan Pfluger muß deshalb eingewandt werden, dass der Papst des I. Vaticanums sehr wohl ein absoluter Monarch ist. Er erfüllt sämtliche Kriterien für diese juristische Kategorisierung; die einschlägigen Bestimmungen von Pastor Aeternus lassen keine andere Interpretation zu. Mit seiner Äußerung steht Pfluger allerdings nicht allein. Auch Joseph Ratzinger hat vielfach behauptet, der Papst sei kein absoluter Herrscher. Diese These wird von vielen konservativen Autoren – von Kardinal Müller bis zu Dom Alcuin Reid10 – permanent wiederholt. Das Ärgerliche an diesen Statements besteht darin, dass sie, wie ich meine, zwar unter systematisch-theologischer Rücksicht korrekt sind, es aber mit peinlicher Sorgfalt vermeiden, darauf hinzuweisen, dass für Pastor Aeternus der Papst natürlich auch ein absoluter Herrscher ist. Dadurch lassen diese Theologen den falschen Eindruck entstehen, als sei die einschlägige Rede vom Papst ein bloßes Hirngespinst derer, die sie – gleichgültig ob in affirmativer oder kritischer Absicht – bemühen. Wenn man also die absolutistische Stilisierung des Papstes ablehnt, muß man mit intellektueller Redlichkeit den dadurch entstehenden Konflikt mit dem I. Vaticanum thematisieren.
Die potestas absoluta doctrinae
Strukturidentisch zur jurisdiktionellen Seite besitzt der Papst ebenfalls die potestas absoluta doctrinae. Für das Narrativ vom christusgleichen Universalhirten, dessen Glaube niemals wankt und auf den sich alle Gläubigen unverbrüchlich verlassen können, ist diese Bestimmung von besonderer Relevanz. Die doktrinäre Absolutheit des Papstes kommt in Pastor Aeternus vorzüglich dadurch zum Ausdruck, dass der Text behauptet, die von den Päpsten definierten dogmatischen Sätze seien „ex sese“ – „aus sich selbst“ – unfehlbar. Dieses „aus sich selbst“ bezieht sich im Verständnis von Pius IX. nicht etwa auf die Wahrheit, die als Wahrheit naturgemäß „unfehlbar“ ist. Es bezieht sich vielmehr auf den Papst, dessen Lehrsätze ohne Zustimmung der Kirche – also unbedingt – unfehlbare Wahrheitsgeltung für sich beanspruchen können. Das „ex sese“ wurde von Pius IX. im bewußten Gegenzug zur Intervention des Brixner Bischofs Vinzenz Gasser in den Dogmatisierungstext einfügt. Gasser wollte die geplante Deklaration der Unfehlbarkeit so moderat wie möglich halten, indem er dafür plädierte, eine definitive päpstliche Entscheidung stünde nur an, wenn die Bischöfe hoffnungslos zerstritten seien und die päpstliche Verkündigung der Sicht der Kirche als ganzer entsprechen würde. Im Grunde reklamierte Gasser hier die altkirchliche Interpretation des päpstlichen Primates als Letztentscheidungsinstanz bei theologischen Streitfragen, die die ganze Kirche betreffen. Die berühmte Sentenz „Roma locuta, causa finita est“ stammt aus diesem altkirchlichen Verständnis der spezifischen Rolle der Petrusnachfolger.
Nun wird gerade von konservativer Seite seit dem Wojtyla- und Bergoglio-Trauma so etwas wie ein Traktat „Über die Begrenztheit und Fehlbarkeit des Papstes“ formuliert. Man räumt nicht nur ein, dass auch die Päpste nur Menschen seien und als solche charakterliche, moralische und intellektuelle Begrenztheiten hätten, zu denen auch gehören könne, im persönlichen Glaubensleben Schwankungen und theologischen Mißverständnissen zu unterliegen, sondern betont, dass erst dann ein echtes theologisches Problem auftauchen würde, wenn ein Papst eine objektiv häretische Position auch als eine solche begreifen würde und bewußt das depositum fidei manipulieren wolle. Ekklesiologisch relevant seien bei den Päpsten ohnehin nur die formellen Dogmatisierungen, und alle sonstigen Verlautbarungen und Texte wie Predigten, Erklärungen oder Enzykliken seien nur dann Bestandteil des verbindlichen ordentlichen Lehramtes, wenn sie mit der kirchlichen Lehrtradition übereinstimmen. Nach dieser neuerlichen konservativen Lesart sieht es also so aus, als ob der Papst zumindest auf doktrinärer Ebene nicht so selbstherrlich agieren könne wie auf der Verwaltungsebene.
Diese Strategie der einhegenden Reduktion verbindlicher päpstlicher Sprechakte ist jedoch sowohl mit dem spirituellen Gesamtentwurf der Gestalt des Papstes als auch der eigentlichen Unfehlbarkeitsbestimmung, die Pastor Aeternus formuliert, unvereinbar. Dass die doktrinäre Autorität des Papstes im Pastor-Aeternus-System gar nicht partikularisiert werden kann, kommt bereits in einem bislang nicht für authentisch gehaltenen Ausruf von Pius IX. konzentriert zum Ausdruck, dessen Authentizität mittlerweile aber nach gewiesen ist.11 Bei einem Streit zwischen dem Papst und Kardinal Guidi, der den von Pius IX. geplanten Primatsbestimmungen gegenüber Thomas von Aquin und Robert Bellarmin zur Geltung zu bringen versuchte, rief Pius IX. aus: „Ich, ich bin die Tradition!“ Auch wenn dieser Satz in der Hitze eines Wortgefechtes fiel, ist die durch ihn benannte Sache nicht kontingent, denn Pius IX. hat, im Unterschied zu vielen seiner Anhänger, genau gewußt, was sein Begriff des Papstamtes tatsächlich bedeutet. Es handelt sich hier in der Tat um eine „Ungeheuerlichkeit“12, die einer Identifizierung der Kirche mit dem Papst gleichkommt. In der Sache hätte Papst Ferretti auch sagen können: „Ich, ich bin die Kirche“. Caminante-Wanderer hat im Blick auf diese Aufspreizung des päpstlichen Lehramtes von einer „Verschlingung der Tradition“ durch den Papst gesprochen13, was nach Caminante bedeutet, dass es zu einer Identifizierung des „quod“, dem Glaubensinhalt der Tradition, und dem „quo“, der Artikulationsinstanz dieses Glaubens, gekommen sei – so dass das Lehramt nicht etwas sagt, weil es wahr ist, sondern es wahr ist, weil das Lehramt es sagt.
Auch wenn es darauf hinausläuft, muß man einräumen, dass Pius IX. keineswegs behaupten wollte, der Papst stünde über der Tradition und habe die Kompetenz, das „quod“ zu produzieren. Ausdrücklich sagt Pastor Aeternus, dem Papst sei keine Vollmacht gegeben, neue Lehren zu erfinden. Dieser Aspekt ist für den korrekten Begriff des Lehrprimates in der Tat zentral. Die Identifikation des Papstes mit der Tradition bedeutet nämlich, dass der Papst mit dem Heiligen Geist, der das göttliche Erkenntnisprinzip der Wahrheit Christi und der spiritus rector der Tradition ist, in dem Sinne auf absolut einzigartige Weise identifiziert wird, dass das in der Sache vom Papst prinzipiell unabhängig vorgestellte depositum fidei, also die Tradition, sich nur im Papst authentisch artikuliert und interpretiert. Es handelt sich also bei der Identifikation von quod und quo um ein hermeneutisches Prinzip. In diesem Sinne ist nach Pastor Aeternus den Päpsten der „Gnadenvorzug der Wahrheit und des nie gebrechenden Glaubens verliehen worden“. Als diese vom Heiligen Geist dazu befähigte normative Deutungsinstanz der Tradition ist sie selbst ein inneres Moment der von ihr verlässlich gedeuteten Lehre und wird zum Gegenstand einer dogmatischen Definition durch den Papst selber.
Die entscheidenden beiden Konsequenzen bestehen darin, dass es zum einen neben diesem Artikulations- und Interpretationssubjekt der Tradition keine anderen Wahrheitssubjekte mehr in der Kirche geben kann, die vom Papst abweichende Traditionsdeutungen in der Kirche noch normativ zur Geltung bringen könnten. Und zum anderen müssen sämtliche theologische Äußerungen des Papstes, sofern der Papst sie als lehramtliche betrachtet, als verbindlich betrachtet werden. Neben dem Papst gibt es nur noch theologische Privatmeinungen. Ob etwa der heilige Robert Bellarmin irgendeiner theologischen Überzeugung ist, ist, wenngleich er auch Erzbischof von Capua war, irrelevant. Die Meinungen der Bischöfe sind nur „cum et sub Petro“ bedeutsam, was nichts anderes heißt, als dass sie an sich selbst überhaupt nicht bedeutsam sind, während die Meinung des Papstes einfach aus sich selbst bedeutsam ist. Das hat Pius IX. dem Kardinal Guidi gegenüber unmißverständlich zur Geltung gebracht. Folgerichtig sind die Päpste immer mehr dazu übergegangen, primär sich selber zu zitieren. Und das, was die Theologie angesichts der mit dem Papst identifizierten Tradition vorzüglich zu leisten hat, ist die nachträgliche Lieferung von Argumenten für die Sätze des päpstlichen Lehramtes, die, ob außerordentlich oder ordentlich, immer „ex sese“ unwiderstehliche Wahrheitsgeltung besitzen.
Dieser Zusammenhang läßt sich auf der Bestimmung, dass Ex-Cathedra-Entscheidungen „ex sese“ unfehlbar seien, selber abbilden. Denn weil der Papst durch keine andere Autorität in seinem Willen limitiert ist, solche „außerordentlichen“ Sätze zu formulieren, könnte er überhaupt jede seiner theologischen Überzeugungen sogleich in den Rang eines förmlichen Dogmas erheben. Dass die Päpste das bislang nicht getan haben, ist nur ein kontingenter, subjektiv bedingter Umstand. Zur Klärung der Sache ist die Frage irrelevant, was die Päpste aus irgendwelchen persönlichen Gründen faktisch tun oder nicht tun. Logisch relevant ist ausschließlich die Frage, was sie tun können. Und weil sie prinzipiell beliebig viele ihrer theologischen Sätze unwiderstehbar mit dem Unfehlbarkeitsvorzeichen versehen können, eröffnen sie mit ihren sonstigen Äußerungen den anderen kirchlichen Akteuren gewissermaßen nur eine Spielwiese der Debatte, bis sie möglicherweise die Diskussion für beendet erklären und sagen, ihr Urteil habe von jetzt an unbezweifelbare Geltung. „Außerordentliches“ und „ordentliches“ Lehramt sind angesichts der in theologisch-dogmatischen Fragen unbegrenzbaren päpstlichen Definitionsmacht nicht mehr valide unterscheidbar.
Machen wir uns den Zusammenhang praktisch klar: Nehmen wir an, ein Papst deutet im Rahmen seiner gewöhnlichen Lehre, etwa in Enzykliken und sonstigen Rundschreiben, den Traditionsbefund auf eine Weise, die die Bischöfe geschlossen ablehnen. Dann treten sämtliche Bischöfe zusammen und wenden sich einstimmig gegen die päpstliche Lehre und formulieren wiederum gegenläufige Texte, die die päpstliche Interpretation zurechtrücken wollen. Diese Texte haben aus sich selbst keinerlei normativen Wert. Im Übrigen könnte der Papst aufgrund seiner absoluten Gewalt über die Kirche die Bischöfe auch zu Irrlehrern erklären, mit einem Federstrich absetzen und exkommunizieren. Und dieses Urteil des Papstes, so belehrt uns ja Pastor Aeternus, wäre unanfechtbar; der Papst beurteilt alle, wird seinerseits aber von niemandem beurteilt. Es gibt keine außerpäpstliche theologische Vernunft mehr, die vom Papst abweichende Interpretationen des Traditionsbefundes an irgendeinem verbindlichen Ort zur Geltung bringen könnte.
Man muß sich vergegenwärtigen, dass dies nichts geringeres als die Eliminierung des Konzils als normativer, das heißt beschlußfähiger Institution bedeutet. Wenn der Papst allein aus sich selbst über die Traditionsdeutung entscheiden kann, kann das Konzil nicht mehr aus sich selbst verbindlich sprechen; es hat also seiner Degradierung zu einem bloßen Debattier- und päpstlichen Beratungsgremium zugestimmt. Das zeigt sich bereits im Text von Pastor Aeternus selber, sofern Papst Ferretti hier eindeutig als Entscheidungssubjekt auftritt und nur noch von einer Zustimmung der Bischöfe zu seiner Setzung spricht. In der Literatur wird die Frage kontrovers diskutiert, ob der Papst auch ohne Zustimmung der Konzilsväter definiert hätte. Das ist jedoch nur noch eine Frage von historischem oder psychologischem, aber nicht mehr von logischem Interesse. Denn es entspräche dem Inhalt des Dogmas präzise, wenn Pius IX. es auch gegen den Willen sämtlicher Bischöfe definiert hätte. In der Sache haben wir es bei diesem Definitionsakt mit einer Selbstermächtigung des Papstes zur causa sui zu tun, die sich in dem als das realisiert, was sie von sich behauptet: Der Papst sagt „ex sese“, es sei „ex sese“ wahr, dass es wahr ist, was er von sich sagt. Eine solche Zirkularität ist vorneuzeitlich völlig undenkbar; in ihr reflektiert sich der moderne Geist der Selbstermächtigung der Subjektivität zum Maß aller Dinge in reiner Form. Wenngleich etliche Bischöfe vor der Primatsdefinition abreisten, hat die Majorität der päpstlichen Selbstermächtigung jedoch zugestimmt. Denn sie vermeinten, dass der Papst nur so jenes fundamentum absolutum inconcussum veritatis sein könne, als welches die bedrängte neuzeitliche Kirche ihn benötige.
Nur in diesem Horizont wird verständlich, dass Pius IX. bereits in seinem Brief „Tuas libenter“ an den Bischof von München und Freising im Jahre 1863 darlegen konnte, die Gehorsamsverpflichtung der Theologen bezöge sich keineswegs nur auf die formell definierten dogmatischen Sätze. Nicht nur das außerordentliche, sondern ebenso das ordentliche Lehramt der Päpste – etwa in den Verlautbarungen der päpstlichen Kongregationen – sei Teil der verbindlichen Lehre der Kirche. Das ist konsequent. Wenn der Papst dieses cartesische subjectum aufgrund seines privilegierten Interpretationszuganges zur Tradition ist, kann seine Autorität gar nicht mehr partikular – nur im Blick auf sogenannte „Ex-Cathedra-Entscheidungen“ – beschrieben werden.
Ich möchte noch einmal wiederholen: Natürlich würde kein Papst jemals leugnen, dass seine Aussagen mit dem „quod“ übereinstimmen müssen. Pius IX. sagt es in „Tuas libenter“ ausdrücklich: Auch die Sätze seines ordentlichen Lehramtes müssen „in allgemeiner und beständiger Übereinstimmung“ mit der Lehre der Tradition stehen. Wenn daher Roberto de Mattei gedankenstark zur Geltung bringt, dass „die Autorität des Papstes dort endet, wo sie sich gegen die Wahrheit richtet“14, kann man auf diesen Satz nur mit der Feststellung reagieren, dass er eine Binse ist. Kein Papst und kein Papalist, der noch alle Tassen im Schrank hat, hat das jemals bezweifelt. Der springende Punkt ist jedoch, dass die normative Einschätzung der Übereinstimmung päpstlicher Äußerungen mit der Tradition bzw. der Wahrheit wiederum in der hermeneutischen Souveränität des Papstes selbst liegt.
Damit noch eine abschließende Anmerkung zum Sedisvakantismus. Man muß die Sedisvakantisten zunächst darin würdigen, klar zu erkennen, dass sich der beschriebene konservative Reduktionismus, der angesichts der katastrophalen Päpste der letzten Jahrzehnte einen vorgeblich isolierbaren Kern der neuzeitlichen Papstidee retten möchte, nicht mit dem umfassenden Anspruch der Papstkonstruktion von Pastor Aeternus vereinbaren läßt. Will man sich tatsächlich auf dem Boden des I. Vaticanums bewegen, muß man den Entwurf zur Gänze annehmen. Wenn man jedoch das Ferretti-System akzeptiert, kann man gar nicht mehr konstatieren, dass Päpste durch Häresie ihres Amtes verlustig gegangen sind. Im Gefüge des totalen Papstes, das die Sedisvakantisten ja gerade aufrecht erhalten wollen, ist eine Ablehnung päpstlicher Lehren nicht mehr möglich. Das ist der performative Widerspruch des Sedisvakantismus. Die Behauptung des päpstlichen Amtsverlustes durch Häresie ist eine des eigenen vernünftigen Urteils der Sedisvakantisten, das sie nun gegen das Urteil eines Papstes zur Geltung bringen. In den meisten sedisvakantistischen Narrativen hat die Sedisvakanz entweder mit Roncalli oder Montini begonnen. Einer dieser Päpste, der anfänglich noch ein solcher gewesen sein muß, hat natürlich selber seine von den Sedisvakantisten inkriminierten theologischen Interpretationen der Tradition für die korrekten gehalten. Sie zu verwerfen, stünde allein in der Urteilskompetenz eines nachfolgenden Papstes – sofern es den in der sedisvakantistischen Perspektive überhaupt noch geben kann.
Sankt Pius X. und die Priesterbruderschaft Sankt Pius X.
Ich möchte die Bruderschaft an eine Ansprache ihres Namensgebers erinnern, in der Pius X. in kongenialer Entsprechung zur Selbststilisierung des Papstes durch Pius IX. einen Hymnus auf den totalen Papst anstimmt. Ich meine die Ansprache von Pius X. vom 18. November 1912 an die Priestervereinigung „Unio Apostolica“. Diese Ansprache hat es sogar in die „Acta Apostolicae Sedis“ geschafft. Pius X. vertritt hier die Ansicht, dass die „Liebe zum Papst in wunderbarer Weise zur Heiligung der Priester beiträgt“. Der Grund dafür besteht darin, dass der Papst nach Auffassung des Papstes „das Oberhaupt ist, unter dem sich niemand tyrannisiert fühlt, weil er Gott selbst vertritt; er ist der Vater schlechthin, der alles in sich vereint, was liebevoll, zärtlich und göttlich sein kann. Und wie soll man den Papst lieben? Non verbo neque lingua, sed opere et veritate. Wenn man einen Menschen liebt, versucht man, in allem … seine Wünsche auszuführen. (…) Und wenn unser Herr Jesus Christus von sich selbst sagte: si quis diligit me, sermonem meum servabit, so ist es, um unsere Liebe zum Papst zu zeigen, notwendig, ihm zu gehorchen. Wenn man also den Papst liebt, streitet man nicht darüber, was er befiehlt oder verlangt, oder wie weit der Gehorsam gehen soll, oder in welchen Dingen man gehorchen soll; wenn man den Papst liebt, … stellt man seine Anordnungen nicht in Frage …; man begrenzt nicht den Bereich, in dem er seine Autorität ausüben kann und muss; man stellt nicht vor die Autorität des Papstes diejenige anderer Personen, wie gelehrt sie auch immer sein mögen …“ Schließlich gilt für Pius X.: „Wer heilig ist, kann nicht vom Papst abweichen.“15
Wie bei Christus selber gibt es also auch der Lichtgestalt des Papstes gegenüber nach Pius X. die Differenzierungsmöglichkeit zwischen Legitimität und Legalität nicht mehr; illegale Akte sind eo ipso auch illegitim. Der Ausweis illegaler Akte – wie vom Papst unerlaubte Bischofsweihen – mit dem diese Akte legitimierenden Hinweis auf eine kirchliche Notlage bricht in sich zusammen, weil der Papst diese vorgebliche Notlage nicht selber als eine Notlage versteht. Und sein Urteil ist nicht nur wegen seiner Jurisdiktionsgewalt, sondern aus den dargelegten epistemischen Gründen auch materialiter das allein normative. Mit anderen Worten: Der totale Papst fordert den Verzicht auf das eigene Urteil, den der Soldat aus Loyola in seinen „Regulae ad sentiendum cum Ecclesia“ bis zum ultimativen Punkt getrieben hat: „Das Weiße, das ich sehe, halte ich für schwarz, wenn die hierarchische Kirche es so definiert.“ Das ist zwar objektiv wahnsinnig, aber im absolutistischen System nur konsequent. Akzeptiert man also das Ferretti-System und damit alle Päpste bis auf den heutigen Tag als solche, kommt man nicht umhin, die Ansprache von Pius X. auch auf Jorge Bergoglio anzuwenden und etwa zu glauben, dass Bergoglios Position in der Interreligiositätsfrage mit derjenigen der Pius-Päpste übereinstimmt, und zwar schlicht deswegen, weil Papst Bergoglio als das singuläre normative Interpretationssubjekt der Tradition diese Kontinuität möglicherweise behauptet und diese Behauptung von seinem Nachfolger nicht verworfen wird. Man muß es im Ferretti-System aber schon deswegen glauben, weil die katholische Lehre beim Papst ja stets in Ehren gehalten wird.
Die FSSPX arbeitet gern mit der Spiritualität Ignatius von Loyolas. Deswegen möchte ich, korrelierend zur Ansprache Giuseppe Melchiorre Sartos, eine Aussage Loyolas zum Gehorsam in Erinnerung rufen, die sich in den Ordenskonstitutionen finden läßt und wiederum den neuzeitlichen Absolutismus perfekt reflektiert: Jeder von denen, so Ignatius, die im Gehorsam leben, muß „sich mittels des Oberen führen und leiten lassen als sei er ein toter Körper, der sich wohin auch immer bringen und auf welche Weise auch immer behandeln lässt, oder wie ein Stab eines alten Mannes, der dient, wo und wozu auch immer ihn der Mann benutzen will.“ Im Horizont der Papsttheologie von Pastor Aeternus ist der Papst der kirchliche Obere katexochen. Diesem einzigartigen Traditionsinterpreten und „Vater schlechthin, der alles in sich vereint, was göttlich sein kann“, muß man bedingungslos gehorchen; das kann in der Logik der Sache gar nicht anders sein. Und ihm zu gehorchen heißt nach Pius X. ihn zu lieben, und solche Liebe soll in wunderbarer Weise zur Heiligung der Priester beitragen.
Nun sieht es nicht so aus, als würde sich der wackere Distriktobere aus Stuttgart, der sich gewiß um seine Heiligung eifrig bemüht und zugleich „als unter den Papst gestellt sieht“, anschicken, sich von Papst Prevost „führen und leiten zu lassen als sei er ein toter Körper“. Pfluger handelt ja explizit davon, dem Papst nur fallweise gehorsam zu sein, und zwar abhängig von seinem eigenen theologischen Urteil. Ist das angesichts der papsttheologischen Präsuppositionen der FSSPX konsequent?
Grundsätzlich frage ich mich: Was folgt aus all dem für die FSSPX? Sua quemque incohaerentia perdit.16
*Vigilius ist ein deutscher Philosoph und Blogger auf www.einsprueche.substack.com, wo diese Analyse auch erstveröffentlicht wurde.
Bild: Einsprüche
- „Der Stachel im Fleisch der Amtskirche“, in: Tagespost, 28.11.2025. ↩︎
- Peter Kwasniewski, Wahrer Gehorsam in der Kirche. Ein Leitfaden in schwerer Zeit, Lincoln 2022. ↩︎
- „Wer zerreißt das Gewand Christi?“ – Interview mit dem Generaloberen der Bruderschaft St. Pius X., in: fsspx aktuell, 23.04.2026. ↩︎
- Vigilius, Das Königtum Christi und die Aporien der römischen Kirche, in: Einsprüche, 02.03.2026 ↩︎
- Eberhard Jüngel: Gott als Geheimnis der Welt, Tübingen 1978, 16. ↩︎
- Vgl. Martin Heidegger: Nietzsche II, Gesamtausgabe (GA), Bd. 6.2, Die Metaphysik Nietzsches, 236ff. ↩︎
- Vgl. zu dieser Propaganda: Hubert Wolf, Der Unfehlbare, München 2023, bes. 325ff. ↩︎
- Antonio Sicari, Saint Luigi Orione: The life of the ’strange priest‘, in: Messaggi di Don Orione, 12.09.2016. ↩︎
- Louis Veuillot, Biografía del Papa Pio IX, Imp. La Esperanza, Madrid, 1865; 3. ↩︎
- Dom Alcuin Reid, Breaking the deadlock between Rome and the SSPX, in: The Catholic Herald, 10.03.2026. ↩︎
- Klaus Schatz hat mittlerweile nachgewiesen, dass er tatsächlich von Pius IX. stammt: Klaus Schatz, Vaticanum I, Bd. III, Paderborn 1994, 312–322. ↩︎
- Schatz, 321. ↩︎
- Caminante Wanderer, La Tradición devorada por el Magisterio, in: Caminante Wanderer, 14.08.2021. ↩︎
- Roberto de Mattei: Die Gefahr der Papolatrie – Vom rechten Gehorsam gegenüber dem Papst, in: Katholisches.info, 03.10.2013. ↩︎
- Discorso del Santo Padre Pio X ai sacerdoti dell’Unione Apostolica in occasione del cinquantesimo anniversario della fondazione, 12.11.1912, in: Vatican.va. ↩︎
- Hochmittelalterliche lateinische Sentenz: Jeden richtet seine eigene Widersprüchlichkeit zugrunde. ↩︎
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