Midterms: Abtreibung auf dem Stimmzettel

Vier US-Staaten ringen um den Schutz der ungeborenen Kinder

Bei den Zwischenwahlen in den USA haben die Wähler in vier Staaten auch über das Lebensrecht und die Abtreibung abzustimmen
Bei den Zwischenwahlen in den USA haben die Wähler in vier Staaten auch über das Lebensrecht und die Abtreibung abzustimmen

In Ida­ho, Mis­sou­ri, Neva­da und Vir­gi­nia ent­schei­den die Wäh­ler bei den Mid­terms, den Zwi­schen­wah­len in den USA, über den künf­ti­gen Rechts­sta­tus der Abtrei­bung. Wäh­rend Lebens­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen und katho­li­sche Bischö­fe vor einer wei­te­ren Aus­wei­tung war­nen, mes­sen die Wäh­ler dem The­ma laut Umfra­gen weni­ger Bedeu­tung bei als noch 2022. Führ­te die Wie­der­wahl von Donald Trump zum US-Prä­si­den­ten nicht zu der ver­spro­che­nen Wende?

In vier Staa­ten der USA steht bei den Zwi­schen­wah­len im Novem­ber 2026 die Abtrei­bungs­fra­ge zur Abstim­mung. Ida­ho, Mis­sou­ri, Neva­da und Vir­gi­nia ent­schei­den über Volks­in­itia­ti­ven und Ver­fas­sungs­än­de­run­gen, die den Zugang zur Abtrei­bung erwei­tern oder ein­schrän­ken sol­len. Der Kampf um den Schutz des unge­bo­re­nen Lebens wird in den USA offen aus­ge­tra­gen, wäh­rend in Euro­pa ein lebens­feind­li­ches Tabu jede Initia­ti­ve erstickt.

Eine Umfra­ge des Pew Rese­arch Cen­ter vom Okto­ber zeigt, daß die Abtrei­bung für die Wäh­ler an Bedeu­tung ver­lo­ren hat. Wäh­rend bei den Zwi­schen­wah­len 2022 noch 56 Pro­zent der regi­strier­ten Wäh­ler erklär­ten, das The­ma sei für ihre Wahl­ent­schei­dung „sehr wich­tig“, sind es aktu­ell nur 46 Pro­zent. Die Wirt­schaft (84 Pro­zent) und die Zukunft der Demo­kra­tie (73 Pro­zent) ran­gie­ren deut­lich höher.

Unter den beken­nen­den Chri­sten mes­sen wei­ße Evan­ge­li­ka­le der Abtrei­bungs­fra­ge mit 58 Pro­zent am häu­fig­sten eine sehr hohe Bedeu­tung bei. Bei den Katho­li­ken sind es nur 42 Pro­zent, bei schwar­zen Pro­te­stan­ten 40 Pro­zent und bei wei­ßen Pro­te­stan­ten außer­halb des evan­ge­li­ka­len Spek­trums gar nur 31 Pro­zent. Unter den reli­gi­ös Unge­bun­de­nen liegt der Anteil bei 45 Pro­zent und damit nur gering­fü­gig unter dem Gesamtwert.

Die Zah­len sagen aber nicht, daß der Wider­stand gegen die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der grund­sätz­lich nach­ge­las­sen hät­te. Sie zei­gen viel­mehr, daß ande­re poli­ti­sche Fra­gen aktu­ell die Wahl­ent­schei­dung stär­ker prä­gen. Die Lebens­rechts­be­we­gung bemüht sich, den Schutz des unge­bo­re­nen Kin­des auch dann im öffent­li­chen Bewußt­sein zu hal­ten, wenn wirt­schaft­li­che und poli­ti­sche Kri­sen gera­de die Auf­merk­sam­keit auf sich ziehen.

Nach dem Ende von Roe v. Wade

Mit der Auf­he­bung des bun­des­wei­ten Abtrei­bungs­grund­sat­zes aus dem Urteil Roe v. Wade durch den Ober­sten Gerichts­hof der USA im Juni 2022 wur­de ein wesent­li­ches Ziel der ame­ri­ka­ni­schen Lebens­rechts­be­we­gung erreicht. Die Ent­schei­dung über die gesetz­li­chen Rege­lun­gen fiel damit an die ein­zel­nen Staa­ten zurück.

Ein all­ge­mei­ner Rück­gang der Abtrei­bungs­zah­len blieb jedoch aus. Nach Daten des For­schungs­in­sti­tuts KFF ist die Zahl der Abtrei­bun­gen lan­des­weit sogar leicht gestie­gen. Che­mi­sche Abtrei­bun­gen durch Tötungs­prä­pa­ra­te mit den Wirk­stof­fen Mife­pri­ston und Miso­pro­stol, in Euro­pa bekannt als Mifegy­ne, machen inzwi­schen den über­wie­gen­den Teil der Ein­grif­fe aus. Sie kön­nen auch in Staa­ten bezo­gen wer­den, in denen die chir­ur­gi­sche Abtrei­bung weit­ge­hend ver­bo­ten ist, weil die Zulas­sung von Miso­pro­stol bereits in den 1980er Jah­ren erfolgt war zur Bekämp­fung von Magen­ge­schwü­ren und die Zulas­sung von Mife­pri­ston auf Bun­des­ebe­ne erfolg­te. Das erschwert die Durch­set­zung ent­spre­chen­der Schutz­ge­set­ze durch die Einzelstaaten.

Hay­den Sledge, Stabs­chef der Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on March for Life, bezeich­ne­te die Bekämp­fung der medi­ka­men­tö­sen sprich che­mi­schen Abtrei­bung des­halb als einen zen­tra­len Schwer­punkt der Lebens­rechts­be­we­gung. Auch die katho­li­schen Bischö­fe der USA wid­men dem The­ma beson­de­re Auf­merk­sam­keit. Im Okto­ber rufen sie zu Gebet und Umkehr auf, um Abtrei­bun­gen durch die Tötungs­pil­le zu ver­hin­dern. Prie­ster sol­len in ihren Pre­dig­ten auf die Pro­ble­ma­tik hinweisen.

Die US-Bischofs­kon­fe­renz bezeich­net den Schutz des unge­bo­re­nen Lebens als ihre „vor­ran­gig­ste Prio­ri­tät“. Der Schutz des Lebens von der Emp­fäng­nis an gehört zum Kern­be­stand der katho­li­schen Morallehre.

Missouri: Rücknahme des Abtreibungsrechts?

In Mis­sou­ri steht eine beson­ders weit­rei­chen­de Abstim­mung bevor. Die Wäh­ler hat­ten 2024 eine Ver­fas­sungs­än­de­rung ange­nom­men, die ein Recht auf repro­duk­ti­ve Frei­heit ver­an­ker­te, ein Tarn­be­griff der Abtrei­bungs­lob­by, mit dem vor allem der Zugang zur Abtrei­bung ver­an­kert wur­de. Die für die Mid­terms vor­ge­se­he­ne Abstim­mung soll die­se Ände­rung wie­der aufheben.

Bei Annah­me der Initia­ti­ve wären Abtrei­bun­gen grund­sätz­lich ver­bo­ten. Aus­nah­men wären bei medi­zi­ni­schen Not­fäl­len, bestimm­ten feta­len Anoma­lien sowie nach Ver­ge­wal­ti­gung oder Inzest vor­ge­se­hen. Bei Ver­ge­wal­ti­gung und Inzest soll eine Abtrei­bung nur bis zur zwölf­ten Schwan­ger­schafts­wo­che zuläs­sig sein. Die Initia­ti­ve sieht außer­dem Ein­schrän­kun­gen für geschlechts­ver­än­dern­de Ope­ra­tio­nen, Hor­mon­be­hand­lun­gen und Puber­täts­blocker bei Min­der­jäh­ri­gen vor.

Die Umfra­gen zeich­nen ein wech­sel­haf­tes Bild. Eine Erhe­bung von SLU und You­Gov ergab im Febru­ar 2026, daß 50 Pro­zent der Befrag­ten eine Wie­der­her­stel­lung des Abtrei­bungs­ver­bots unter­stütz­ten, das nach der Ent­schei­dung Dobbs wirk­sam gewor­den war. Im August waren es nach ande­ren Erhe­bun­gen nur noch 43 Prozent.

Peter Nor­th­cott, Stra­te­gie­di­rek­tor der Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Natio­nal Right to Life, bezeich­net Mis­sou­ri als einen bemer­kens­wer­ten Fall: Erst­mals ver­su­che ein Bun­des­staat, eine erst kurz zuvor ange­nom­me­ne, aus Sicht der Lebens­rechts­be­we­gung beson­ders weit­rei­chen­de Abtrei­bungs­re­ge­lung durch eine neue Abstim­mung zurückzunehmen.

Stu­dents for Life of Ame­ri­ca kon­zen­trie­ren ihre Kam­pa­gne „Abor­ti­on on the Bal­lot“ eben­falls auf Mis­sou­ri. Die Orga­ni­sa­ti­on wirbt mit zahl­rei­chen Hel­fern von Haus­tür zu Haus­tür für die Initiative.

Auch die katho­li­schen Bischö­fe des Bun­des­staa­tes enga­gie­ren sich. Vier Bischö­fe, dar­un­ter Erz­bi­schof Mit­chell Roz­an­ski von St. Lou­is, ver­ur­teil­ten die Ver­fas­sungs­än­de­rung von 2024. Sie rie­fen die Gläu­bi­gen und wei­te­re Unter­stüt­zer des Lebens­schut­zes dazu auf, für den Erfolg der neu­en Initia­ti­ve zu beten und zu fasten.

Natür­lich sind auch die Ver­tre­ter der Kul­tur des Todes aktiv. Die par­odie­ren­de Gegen­po­si­ti­on ver­tritt unter ande­rem Catho­lics for Choice, eine Orga­ni­sa­ti­on, die sich für den Zugang zur Abtrei­bung ein­setzt und sich dabei irre­füh­rend auf den katho­li­schen Glau­ben beruft. Sie wirft den Bischö­fen vor, die Ent­schei­dung der Wäh­ler von 2024 nicht zu respek­tie­ren, und behaup­tet, repro­duk­ti­ve Gerech­tig­keit sei tief im Glau­ben verwurzelt.

Damit zeigt sich ein gezielt erzeug­ter Kon­flikt inner­halb des katho­li­schen Umfelds in den USA. Wäh­rend die Bischö­fe den Schutz des unge­bo­re­nen Lebens als mora­li­sche Ver­pflich­tung betrach­ten, ver­su­chen ande­re Orga­ni­sa­tio­nen die Bezeich­nung „katho­lisch“ im Dienst der Abtrei­bungs­lob­by (das Netz­werk zum „Good Club“) zu miß­brau­chen, von der dafür auch eini­ges Geld fließt.

Idaho: Angriff auf das Abtreibungsverbot

In Ida­ho ist das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der am besten auf­ge­stellt. In die­sem Staat gilt ein stren­ges Abtrei­bungs­ver­bot. Eine Volks­in­itia­ti­ve für die Zwi­schen­wah­len 2026 zielt nun dar­auf ab, Abtrei­bun­gen bis zur eigen­stän­di­gen Lebens­fä­hig­keit des unge­bo­re­nen Kin­des zu erlau­ben. Danach sol­len Ein­schrän­kun­gen mög­lich sein, aus­ge­nom­men medi­zi­ni­sche Notfälle.

Ein Erfolg die­ser Initia­ti­ve wäre ein her­ber Rück­schlag für die Bemü­hun­gen, den gesetz­li­chen Schutz des unge­bo­re­nen Lebens zu sichern.

Die Mor­mo­nen posi­tio­nier­ten sich gegen die Initia­ti­ve. Im Sep­tem­ber for­der­ten Kir­chen­ver­tre­ter ihre Mit­glie­der auf, gegen den Vor­schlag zu stim­men. Anfang Okto­ber wur­de eine Spen­de von einer Mil­li­on Dol­lar an das Akti­ons­ko­mi­tee Too Extre­me for Ida­ho bekannt, das sich eben­falls gegen die Initia­ti­ve wendet.

Auch katho­li­sche und evan­ge­li­ka­le Lebens­rechts­grup­pen wer­ben für ein Nein. Das Akti­ons­ko­mi­tee Ida­ho Choo­ses Life stellt Gemein­den und Seel­sor­gern Infor­ma­ti­ons- und Wer­be­ma­te­ria­li­en zur Verfügung.

Virginia: Abtreibungsrecht und Ehedefinition zur Abstimmung

In Vir­gi­nia ist die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der gegen­wär­tig bis zur 26. Schwan­ger­schafts­wo­che und sechs Tagen legal. Die soge­nann­te Que­sti­on 1 will noch wei­ter gehen und ein Recht auf „repro­duk­ti­ve Frei­heit“ (sprich Kin­destö­tung) aus­drück­lich in der Ver­fas­sung des Bun­des­staa­tes verankern.

Die Lebens­rechts­be­we­gung steht damit vor einer schwie­ri­gen Aus­gangs­la­ge, da der Staat stark links geprägt ist.

Der katho­li­sche Bischof von Arling­ton, Micha­el Bur­bidge, rief die Gläu­bi­gen im Sep­tem­ber dazu auf, sowohl gegen die Abtrei­bungs­in­itia­ti­ve als auch gegen eine zwei­te Ver­fas­sungs­än­de­rung zu stim­men. Letz­te­re betrifft die bis­he­ri­ge Defi­ni­ti­on der Ehe als Ver­bin­dung zwi­schen Mann und Frau.

Bur­bidge bat die Prie­ster sei­ner Diö­ze­se, bei den Meß­fei­ern einen Brief zu ver­le­sen, in dem er die Gläu­bi­gen zur Ableh­nung bei­der Vor­la­gen auf­for­der­te. Die Diö­ze­se stell­te außer­dem Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en, Gebets­kar­ten und wei­te­re Wer­be­mit­tel bereit. Der Bischof rief zu Gebet und Fasten auf.

In einer Erklä­rung beton­te die Diö­ze­se, es gehe nicht um einen Kon­flikt zwi­schen poli­ti­scher Lin­ker und Rech­ter, son­dern um die Fra­ge, wel­che Art von Gesell­schaft die Men­schen sein woll­ten. Gläu­bi­ge hät­ten das Recht und die Ver­ant­wor­tung, sich für eine ver­nünf­ti­ge öffent­li­che Ord­nung ein­zu­set­zen. Die Tren­nung von Kir­che und Staat dür­fe nicht dazu die­nen, reli­giö­se Stim­men aus dem öffent­li­chen Raum auszuschließen.

Bis zum 14. Okto­ber hat­ten knapp 400 Pasto­ren aus Vir­gi­nia einen offe­nen Brief unter­zeich­net, in dem sie zur Ableh­nung bei­der Ver­fas­sungs­än­de­run­gen aufriefen.

Die Abtrei­bungs­in­itia­ti­ve wird im Gegen­zug unter ande­rem vom Natio­nal Coun­cil of Jewish Women unter­stützt. Die Orga­ni­sa­ti­on wirbt mit Tele­fon­kam­pa­gnen und Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen für die Verfassungsänderung.

Ihre Ver­tre­ter beru­fen sich auf Aus­le­gun­gen des jüdi­schen Reli­gi­ons­rechts, nach denen eine Abtrei­bung bei einer Gefähr­dung des Lebens oder der Gesund­heit der Mut­ter unter bestimm­ten Umstän­den nicht nur erlaubt, son­dern gebo­ten sein kön­ne. Dar­aus lei­ten sie auch gene­rell Ein­wän­de gegen Abtrei­bungs­ver­bo­te ab, die sie als Ein­schrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit betrach­ten. Im Klar­text der para­do­xen Argu­men­ta­ti­on: Wer das Leben unge­bo­re­ner Kin­der schützt, behin­de­re die Religionsfreiheit.

Für die Lebens­rechts­be­we­gung bleibt ent­schei­dend, daß die Schutz­wür­dig­keit des unge­bo­re­nen Kin­des nicht von wech­seln­den Mehr­hei­ten abhän­gig gemacht wer­den kann, son­dern unum­stöß­lich sein muß. Solan­ge das Lebens­recht den demo­kra­ti­schen Spiel­re­geln nicht ent­zo­gen ist, wird es ein Spiel­ball der poli­ti­schen Gegen­sät­ze bleiben.

Nevada: Bischöfe warnen vor Verfassungsrecht auf Abtreibung

Auch in Neva­da sol­len die Wäh­ler dar­über ent­schei­den, ob ein „Recht auf Abtrei­bung“ in der Ver­fas­sung des Bun­des­staa­tes ver­an­kert wird. Gegen­wär­tig ist die Abtrei­bung bis zur Lebens­fä­hig­keit des unge­bo­re­nen Kin­des zuläs­sig. Die Ver­fas­sungs­än­de­rung muß in zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Wahl­jah­ren bestä­tigt wer­den. Eine erste Zustim­mung erhielt sie 2024 mit 63 Prozent.

Die katho­li­schen Bischö­fe des Bun­des­staa­tes rufen des­halb erneut zur Ableh­nung auf. Erz­bi­schof Geor­ge Leo Tho­mas von Las Vegas wies die Prie­ster sei­ner Erz­diö­ze­se an, im Okto­ber ein Schrei­ben zu ver­le­sen, das die Gläu­bi­gen zur Ableh­nung der Initia­ti­ve auffordert.

Dar­in heißt es, unge­bo­re­ne Kin­der hät­ten kei­ne eige­ne Stim­me und könn­ten sich nicht selbst ver­tei­di­gen. Aus dem Glau­ben erwach­se daher die Ver­pflich­tung, die Wür­de jedes mensch­li­chen Lebens zu schüt­zen und für jene ein­zu­tre­ten, die selbst nicht spre­chen könnten.

Die Hal­tung der Bischö­fe folgt einer kla­ren Linie: Der Schutz des mensch­li­chen Lebens ist kei­ne belie­bi­ge poli­ti­sche Prä­fe­renz, son­dern ergibt sich aus der Über­zeu­gung, daß jedem Men­schen unab­hän­gig von Ent­wick­lungs­stand, Abhän­gig­keit und gesell­schaft­li­cher Aner­ken­nung Wür­de zukommt.

Religiöse Gruppen uneinig

Die reli­giö­se Land­schaft der USA ist in der Abtrei­bungs­fra­ge aber kei­nes­wegs ein­heit­lich. Nach Anga­ben des Pew Rese­arch Cen­ter spre­chen sich 74 Pro­zent der wei­ßen Evan­ge­li­ka­len für ein Abtrei­bungs­ver­bot in den mei­sten oder allen Fäl­len aus. Damit wei­sen sie unter den unter­such­ten reli­giö­sen Grup­pen den höch­sten Anteil auf.

Bei den Katho­li­ken sieht es umge­kehrt aus. 57 Pro­zent sind der Mei­nung, daß Abtrei­bun­gen in den mei­sten oder allen Fäl­len legal sein soll­ten. Eine Unter­su­chung des Insti­tu­te for Social Poli­cy and Under­stan­ding aus dem Jahr 2022 ergab zudem, daß 56 Pro­zent der ame­ri­ka­ni­schen Mus­li­me und sogar 75 Pro­zent der ame­ri­ka­ni­schen Juden die Abtrei­bung in den mei­sten oder allen Fäl­len für legal halten.

Auch die Gegen­sei­te bemüht sich um inter­re­li­giö­se Zusam­men­ar­beit. Der Natio­nal Coun­cil of Jewish Women gehört der Koali­ti­on Faithful Majo­ri­ty for Repro­duc­ti­ve Free­dom an, zu der unter ande­rem Catho­lics for Choice zählt. Ziel ist es, den Zugang zur Abtrei­bung auszuweiten.

Im Kern geht es um die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung des unge­bo­re­nen Men­schen und um die Fra­ge, ob sein Lebens­recht durch den Wil­len einer poli­ti­schen Mehr­heit auf­ge­ho­ben wer­den kann.

Der Lebensschutz bleibt eine Gewissensfrage

Die bevor­ste­hen­den Abstim­mun­gen zei­gen, daß das Ende von Roe v. Wade den ame­ri­ka­ni­schen Abtrei­bungs­kon­flikt nicht been­det hat. Viel­mehr wird er nun in den ein­zel­nen Bun­des­staa­ten mit neu­er Inten­si­tät aus­ge­tra­gen. Beson­ders Mis­sou­ri könn­te Bedeu­tung gewin­nen, weil dort ver­sucht wird, ein erst 2024 geschaf­fe­nes Ver­fas­sungs­recht auf Abtrei­bung wie­der abzuschaffen.

Für die Lebens­rechts­be­we­gung stellt sich zugleich die Auf­ga­be, auf die ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen zu reagie­ren. Der wach­sen­de Anteil medi­ka­men­tö­ser (che­mi­scher) Abtrei­bun­gen erschwert die Durch­set­zung gesetz­li­cher Ver­bo­te. Hin­zu kommt, daß die Abtrei­bungs­fra­ge bei den Wäh­lern gegen­über ande­ren Fra­gen der­zeit an Bedeu­tung ver­lo­ren hat.

Die katho­li­schen Bischö­fe hal­ten dem eine grund­sätz­li­che Posi­ti­on ent­ge­gen: Der Schutz des mensch­li­chen Lebens beginnt nicht erst mit der Geburt und hängt nicht von der Zustim­mung einer Mehr­heit ab. Wo unge­bo­re­ne Kin­der kei­ne eige­ne Stim­me haben, sehen sie einen beson­de­ren Auf­trag, für sie einzutreten.

Ob die­se Über­zeu­gung bei den Zwi­schen­wah­len poli­ti­sche Wir­kung ent­fal­ten kann, bleibt offen. Eine posi­ti­ve gesell­schaft­li­che Ver­än­de­rung durch die Prä­si­dent­schaft von Donald Trump blieb bis­her aus. Ent­spre­chend groß ist in eini­gen Krei­sen die Enttäuschung.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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