In Idaho, Missouri, Nevada und Virginia entscheiden die Wähler bei den Midterms, den Zwischenwahlen in den USA, über den künftigen Rechtsstatus der Abtreibung. Während Lebensschutzorganisationen und katholische Bischöfe vor einer weiteren Ausweitung warnen, messen die Wähler dem Thema laut Umfragen weniger Bedeutung bei als noch 2022. Führte die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten nicht zu der versprochenen Wende?
In vier Staaten der USA steht bei den Zwischenwahlen im November 2026 die Abtreibungsfrage zur Abstimmung. Idaho, Missouri, Nevada und Virginia entscheiden über Volksinitiativen und Verfassungsänderungen, die den Zugang zur Abtreibung erweitern oder einschränken sollen. Der Kampf um den Schutz des ungeborenen Lebens wird in den USA offen ausgetragen, während in Europa ein lebensfeindliches Tabu jede Initiative erstickt.
Eine Umfrage des Pew Research Center vom Oktober zeigt, daß die Abtreibung für die Wähler an Bedeutung verloren hat. Während bei den Zwischenwahlen 2022 noch 56 Prozent der registrierten Wähler erklärten, das Thema sei für ihre Wahlentscheidung „sehr wichtig“, sind es aktuell nur 46 Prozent. Die Wirtschaft (84 Prozent) und die Zukunft der Demokratie (73 Prozent) rangieren deutlich höher.
Unter den bekennenden Christen messen weiße Evangelikale der Abtreibungsfrage mit 58 Prozent am häufigsten eine sehr hohe Bedeutung bei. Bei den Katholiken sind es nur 42 Prozent, bei schwarzen Protestanten 40 Prozent und bei weißen Protestanten außerhalb des evangelikalen Spektrums gar nur 31 Prozent. Unter den religiös Ungebundenen liegt der Anteil bei 45 Prozent und damit nur geringfügig unter dem Gesamtwert.
Die Zahlen sagen aber nicht, daß der Widerstand gegen die Tötung ungeborener Kinder grundsätzlich nachgelassen hätte. Sie zeigen vielmehr, daß andere politische Fragen aktuell die Wahlentscheidung stärker prägen. Die Lebensrechtsbewegung bemügt sich, den Schutz des ungeborenen Kindes auch dann im öffentlichen Bewußtsein zu halten, wenn wirtschaftliche und politische Krisen gerade die Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Nach dem Ende von Roe v. Wade
Mit der Aufhebung des bundesweiten Abtreibungsgrundsatzes aus dem Urteil Roe v. Wade durch den Obersten Gerichtshof der USA im Juni 2022 wurde ein wesentliches Ziel der amerikanischen Lebensrechtsbewegung erreicht. Die Entscheidung über die gesetzlichen Regelungen fiel damit an die einzelnen Staaten zurück.
Ein allgemeiner Rückgang der Abtreibungszahlen blieb jedoch aus. Nach Daten des Forschungsinstituts KFF ist die Zahl der Abtreibungen landesweit sogar leicht gestiegen. Chemische Abtreibungen durch Tötungspräparate mit den Wirkstoffen Mifepriston und Misoprostol, in Europa bekannt als Mifegyne, machen inzwischen den überwiegenden Teil der Eingriffe aus. Sie können auch in Staaten bezogen werden, in denen die chirurgische Abtreibung weitgehend verboten ist, weil die Zulassung von Misoprostol bereits in den 1980er Jahre erfolgt war zur Bekämpfung von Magengeschwüren und die Zulassung von Mifepriston auf Bundesebene erfolgte. Das erschwert die Durchsetzung entsprechender Schutzgesetze durch die Einzelstaaten.
Hayden Sledge, Stabschef der Lebensrechtsorganisation March for Life, bezeichnete die Bekämpfung der medikamentösen sprich chemischen Abtreibung deshalb als einen zentralen Schwerpunkt der Lebensrechtsbewegung. Auch die katholischen Bischöfe der USA widmen dem Thema besondere Aufmerksamkeit. Im Oktober rufen sie zu Gebet und Umkehr auf, um Abtreibungen durch die Tötungspille zu verhindern. Priester sollen in ihren Predigten auf die Problematik hinweisen.
Die US-Bischofskonferenz bezeichnet den Schutz des ungeborenen Lebens als ihre „vorrangigste Priorität“. Der Schutz des Lebens von der Empfängnis an gehört zum Kernbestand der katholischen Morallehre.
Missouri: Rücknahme des Abtreibungsrechts?
In Missouri steht eine besonders weitreichende Abstimmung bevor. Die Wähler hatten 2024 eine Verfassungsänderung angenommen, die ein Recht auf reproduktive Freiheit verankerte, ein Tarnbegriff der Abtreibungslobby mit dem vor allem der Zugang zur Abtreibung verankert wurde. Die für die Midterms vorgesehene Abstimmung soll diese Änderung wieder aufheben.
Bei Annahme der Initiative wären Abtreibungen grundsätzlich verboten. Ausnahmen wären bei medizinischen Notfällen, bestimmten fetalen Anomalien sowie nach Vergewaltigung oder Inzest vorgesehen. Bei Vergewaltigung und Inzest soll eine Abtreibung nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zulässig sein. Die Initiative sieht außerdem Einschränkungen für geschlechtsverändernde Operationen, Hormonbehandlungen und Pubertätsblocker bei Minderjährigen vor.
Die Umfragen zeichnen ein wechselhaftes Bild. Eine Erhebung von SLU und YouGov ergab im Februar 2026, daß 50 Prozent der Befragten eine Wiederherstellung des Abtreibungsverbots unterstützten, das nach der Entscheidung Dobbs wirksam geworden war. Im August waren es nach anderen Erhebungen nur noch 43 Prozent.
Peter Northcott, Strategiedirektor der Lebensrechtsorganisation National Right to Life, bezeichnet Missouri als einen bemerkenswerten Fall: Erstmals versuche ein Bundesstaat, eine erst kurz zuvor angenommene, aus Sicht der Lebensrechtsbewegung besonders weitreichende Abtreibungsregelung durch eine neue Abstimmung zurückzunehmen.
Students for Life of America konzentriert ihre Kampagne „Abortion on the Ballot“ ebenfalls auf Missouri. Die Organisation wirbt mit zahlreichen Helfern von Haustür zu Haustür für die Initiative.
Auch die katholischen Bischöfe des Bundesstaates engagieren sich. Vier Bischöfe, darunter Erzbischof Mitchell Rozanski von St. Louis, verurteilten die Verfassungsänderung von 2024. Sie riefen die Gläubigen und weitere Unterstützer des Lebensschutzes dazu auf, für den Erfolg der neuen Initiative zu beten und zu fasten.
Natürlich sind auch die Vertreter der Kultur des Todes aktiv. Die parodierende Gegenposition vertritt unter anderem Catholics for Choice, eine Organisation, die sich für den Zugang zur Abtreibung einsetzt und sich dabei irreführend auf den katholischen Glauben beruft. Sie wirft den Bischöfen vor, die Entscheidung der Wähler von 2024 nicht zu respektieren, und behauptet, reproduktive Gerechtigkeit sei tief im Glauben verwurzelt.
Damit zeigt sich ein gezielt erzeugter Konflikt innerhalb des katholischen Umfelds in den USA. Während die Bischöfe den Schutz des ungeborenen Lebens als moralische Verpflichtung betrachten, versuchen andere Organisationen die Bezeichnung „katholisch“ im Dienst der Abtreibungslobby (das Netzwerk zum „Good Club“) zu mißbrauchen, von der dafür auch einiges Geld fließt.
Idaho: Angriff auf das Abtreibungsverbot
In Idaho ist das Lebensrecht ungeborener Kinder am besten aufgestellt. In diesem Staat gilt ein strenges Abtreibungsverbot. Eine Volksinitiative für die Zwischenwahlen 2026 zielt nun darauf ab, Abtreibungen bis zur eigenständigen Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes zu erlauben. Danach sollen Einschränkungen möglich sein, ausgenommen medizinische Notfälle.
Ein Erfolg dieser Initaitive wäre ein herber Rückschlag für die Bemühungen, den gesetzlichen Schutz des ungeborenen Lebens zu sichern.
Die Mormonen positionierte sich gegen die Initiative. Im September forderten Kirchenvertreter ihre Mitglieder auf, gegen den Vorschlag zu stimmen. Anfang Oktober wurde eine Spende von einer Million Dollar an das Aktionskomitee Too Extreme for Idaho bekannt, das sich ebenfalls gegen die Initiative wendet.
Auch katholische und evangelikale Lebensrechtsgruppen werben für ein Nein. Das Aktionskomitee Idaho Chooses Life stellt Gemeinden und Seelsorgern Informations- und Werbematerialien zur Verfügung.
Virginia: Abtreibungsrecht und Ehedefinition zur Abstimmung
In Virginia ist die Tötung ungeborener Kinder gegenwärtig bis zur 26. Schwangerschaftswoche und sechs Tagen legal. Die sogenannte Question 1 will noch weiter gehen und ein Recht auf „reproduktive Freiheit“ (sprich Kindestötung) ausdrücklich in der Verfassung des Bundesstaates verankern.
Die Lebensrechtsbewegung steht damit vor einer schwierigen Ausgangslage, da der Staat stark links geprägt ist.
Der katholische Bischof von Arlington, Michael Burbidge, rief die Gläubigen im September dazu auf, sowohl gegen die Abtreibungsinitiative als auch gegen eine zweite Verfassungsänderung zu stimmen. Letztere betrifft die bisherige Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau.
Burbidge bat die Priester seiner Diözese, bei den Meßfeiern einen Brief zu verlesen, in dem er die Gläubigen zur Ablehnung beider Vorlagen aufforderte. Die Diözese stellte außerdem Informationsmaterialien, Gebetskarten und weitere Werbemittel bereit. Der Bischof rief zu Gebet und Fasten auf.
In einer Erklärung betonte die Diözese, es gehe nicht um einen Konflikt zwischen politischer Linker und Rechter, sondern um die Frage, welche Art von Gesellschaft die Menschen sein wollten. Gläubige hätten das Recht und die Verantwortung, sich für eine vernünftige öffentliche Ordnung einzusetzen. Die Trennung von Kirche und Staat dürfe nicht dazu dienen, religiöse Stimmen aus dem öffentlichen Raum auszuschließen.
Bis zum 14. Oktober hatten knapp 400 Pastoren aus Virginia einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie zur Ablehnung beider Verfassungsänderungen aufriefen.
Die Abtreibungsinitiative wird im Gegenzug unter anderem vom National Council of Jewish Women unterstützt. Die Organisation wirbt mit Telefonkampagnen und Informationsveranstaltungen für die Verfassungsänderung.
Ihre Vertreter berufen sich auf Auslegungen des jüdischen Religionsrechts, nach denen eine Abtreibung bei einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Mutter unter bestimmten Umständen nicht nur erlaubt, sondern geboten sein könne. Daraus leiten sie auch generell Einwände gegen Abtreibungsverbote ab, die sie als Einschränkung der Religionsfreiheit betrachten. Im Klartext der paradoxen Argumentation: Wer das Leben ungeborener Kinder schützt, behindere die Religionsfreiheit.
Für die Lebensrechtsbewegung bleibt entscheidend, daß die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes nicht von wechselnden Mehrheiten abhängig gemacht werden kann, sondern unumstößlich sein muß. Solange das Lebensrecht den demokratischen Spielregeln nicht entzogen ist, wird es ein Spielball der politischen Gegensätze bleiben.
Nevada: Bischöfe warnen vor Verfassungsrecht auf Abtreibung
Auch in Nevada sollen die Wähler darüber entscheiden, ob ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung des Bundesstaates verankert wird. Gegenwärtig ist die Abtreibung bis zur Lebensfähigkeit des ungeborenen Kindes zulässig. Die Verfassungsänderung muß in zwei aufeinanderfolgenden Wahljahren bestätigt werden. Eine erste Zustimmung erhielt sie 2024 mit 63 Prozent.
Die katholischen Bischöfe des Bundesstaates rufen deshalb erneut zur Ablehnung auf. Erzbischof George Leo Thomas von Las Vegas wies die Priester seiner Erzdiözese an, im Oktober ein Schreiben zu verlesen, das die Gläubigen zur Ablehnung der Initiative auffordert.
Darin heißt es, ungeborene Kinder hätten keine eigene Stimme und könnten sich nicht selbst verteidigen. Aus dem Glauben erwachse daher die Verpflichtung, die Würde jedes menschlichen Lebens zu schützen und für jene einzutreten, die selbst nicht sprechen könnten.
Die Haltung der Bischöfe folgt einer klaren Linie: Der Schutz des menschlichen Lebens ist keine beliebige politische Präferenz, sondern ergibt sich aus der Überzeugung, daß jedem Menschen unabhängig von Entwicklungsstand, Abhängigkeit und gesellschaftlicher Anerkennung Würde zukommt.
Religiöse Gruppen uneinig
Die religiöse Landschaft der USA ist in der Abtreibungsfrage aber keineswegs einheitlich. Nach Angaben des Pew Research Center sprechen sich 74 Prozent der weißen Evangelikalen für ein Abtreibungsverbot in den meisten oder allen Fällen aus. Damit weisen sie unter den untersuchten religiösen Gruppen den höchsten Anteil auf.
Bei den Katholiken sieht es umgekehrt aus. 57 Prozent sind der Meinung, daß Abtreibungen in den meisten oder allen Fällen legal sein sollten. Eine Untersuchung des Institute for Social Policy and Understanding aus dem Jahr 2022 ergab zudem, daß 56 Prozent der amerikanischen Muslime und sogar 75 Prozent der amerikanischen Juden die Abtreibung in den meisten oder allen Fällen für legal halten.
Auch die Gegenseite bemüht sich um interreligiöse Zusammenarbeit. Der National Council of Jewish Women gehört der Koalition Faithful Majority for Reproductive Freedom an, zu der unter anderem Catholics for Choice zählt. Ziel ist es, den Zugang zur Abtreibung auszuweiten.
Im Kern geht es um die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung des ungeborenen Menschen und um die Frage, ob sein Lebensrecht durch den Willen einer politischen Mehrheit aufgehoben werden kann.
Der Lebensschutz bleibt eine Gewissensfrage
Die bevorstehenden Abstimmungen zeigen, daß das Ende von Roe v. Wade den amerikanischen Abtreibungskonflikt nicht beendet hat. Vielmehr wird er nun in den einzelnen Bundesstaaten mit neuer Intensität ausgetragen. Besonders Missouri könnte Bedeutung gewinnen, weil dort versucht wird, ein erst 2024 geschaffenes Verfassungsrecht auf Abtreibung wieder abzuschaffen.
Für die Lebensrechtsewegung stellt sich zugleich die Aufgabe, auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Der wachsende Anteil medikamentöser (chemischer) Abtreibungen erschwert die Durchsetzung gesetzlicher Verbote. Hinzu kommt, daß die Abtreibungsfrage bei den Wählern gegenüber anderen Fragen derzeit an Bedeutung verloren hat.
Die katholischen Bischöfe halten dem eine grundsätzliche Position entgegen: Der Schutz des menschlichen Lebens beginnt nicht erst mit der Geburt und hängt nicht von der Zustimmung einer Mehrheit ab. Wo ungeborene Kinder keine eigene Stimme haben, sehen sie einen besonderen Auftrag, für sie einzutreten.
Ob diese Überzeugung bei den Zwischenwahlen politische Wirkung entfalten kann, bleibt offen. Eine positive gesellschaftliche Veränderung durch die Präsidentschaft von Donald Trump blieb bisher aus. Entsprechend groß ist in einigen Kreisen die Enttäuschung.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Hinterlasse jetzt einen Kommentar