Leo XIV. hebt Corona-Gehaltskürzungen für Kardinäle und hohe Vatikanmitarbeiter auf

Und Kardinal Raymond Burke?

Leo XIV. hob eine Corona-Maßnahme auf und setzt die Kardinäle wieder in ihre Bezüge ein. Und Kardinal Raymond Burke?
Leo XIV. hob eine Corona-Maßnahme auf und setzt die Kardinäle wieder in ihre Bezüge ein. Und Kardinal Raymond Burke?

Zum 71. Geburts­tag von Papst Leo XIV. gibt es für die Mit­ar­bei­ter des Vati­kans eine bemer­kens­wer­te Nach­richt – bemer­kens­wert in meh­rer­lei Hin­sicht. Die wäh­rend der soge­nann­ten Coro­na-Pan­de­mie ver­füg­ten Gehalts­kür­zun­gen für Kar­di­nä­le und hohe Amts­trä­ger der Kurie wer­den auf­ge­ho­ben. Leo XIV. hat dazu ein Motu pro­prio unter­zeich­net, das am heu­ti­gen 14. Sep­tem­ber 2026 vom Vati­kan ver­öf­fent­licht wurde.

Damit been­det der Papst eine jener restrik­ti­ven Maß­nah­men, die sein Vor­gän­ger Fran­zis­kus im März 2021 ange­sichts der finan­zi­el­len Bela­stun­gen durch die Pseu­do­pan­de­mie ange­ord­net hat­te. Damals waren die Gehäl­ter der beim Hei­li­gen Stuhl täti­gen Kar­di­nä­le um 10 Pro­zent, jene der Lei­ter und Sekre­tä­re der Dik­aste­ri­en um 8 Pro­zent und die Bezü­ge von Kle­ri­kern und Ordens­leu­ten um 3 Pro­zent gekürzt wor­den. Zusätz­lich wur­den für zahl­rei­che Mit­ar­bei­ter die tur­nus­mä­ßi­gen Gehalts­stei­ge­run­gen nach Dienst­al­ter bis 2023 ausgesetzt.

Leo XIV. begrün­det die Auf­he­bung damit, daß die außer­ge­wöhn­li­chen Maß­nah­men ange­sichts der Pseu­do­pan­de­mie, die er unver­än­dert als „Pan­de­mie“ bezeich­net, inzwi­schen als über­holt betrach­tet wer­den kön­nen. Zugleich ver­weist er dar­auf, daß die Insti­tu­tio­nen des Hei­li­gen Stuhls und des Staa­tes der Vati­kan­stadt wei­ter­hin mit unter­schied­li­chen Instru­men­ten für die wirt­schaft­li­che Nach­hal­tig­keit Sor­ge tra­gen müßten.

Spät, aber doch, wer­den auch im Vati­kan die letz­ten Coro­na-Maß­nah­men auf­ge­ho­ben. Dazu zähl­ten auch Radi­kal­maß­nah­men von Fran­zis­kus, mit denen er die Bewoh­ner und Ange­stell­ten des Vati­kans unter Andro­hung von Aus­sper­rung und Arbeits­platz­ver­lust zur „Imp­fung“ nötigte.

Der US-Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke bekam die Maß­nah­men gleich mehr­fach zu spü­ren. Obwohl der Kar­di­nal selbst an Covid-19 erkrankt und gene­sen war, wur­de ihm der Zutritt zum Vati­kan ver­wehrt, weil er unge­impft war. Doch damit nicht genug.

Was bedeutet die Neuregelung für Kardinal Burke?

Grund­sätz­lich betrifft die neue Rege­lung amtie­ren­de und eme­ri­tier­te Kuri­en­kar­di­nä­le, und damit auch Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke. Aller­dings ist bei ihm eine wich­ti­ge Beson­der­heit zu beach­ten. Die nun auf­ge­ho­be­ne all­ge­mei­ne Gehalts­kür­zung von 2021 ist nicht mit jener per­sön­li­chen Straf­maß­nah­me gleich­zu­set­zen, die Papst Fran­zis­kus Ende 2023 gegen Kar­di­nal Bur­ke verhängte.

Fran­zis­kus ent­zog Bur­ke aus­drück­lich sei­ne Bezü­ge und zugleich die ihm wie allen Kar­di­nä­len zur Ver­fü­gung gestell­te vati­ka­ni­sche Woh­nung. Es han­del­te sich dabei um einen bei­spiel­lo­sen per­sön­li­chen Ent­zug sei­ner finan­zi­el­len und wohn­li­chen Pri­vi­le­gi­en. Die­se Maß­nah­me war als aus­drück­li­che Sank­ti­on gegen Bur­ke gedacht und stell­te im berg­o­glia­ni­schen Pon­ti­fi­kat bereits die drit­te Maß­nah­me die­ser Art gegen den unbe­que­men US-Kar­di­nal dar.

An die­sem Punkt ist die nun von Leo XIV. ver­füg­te Auf­he­bung der all­ge­mei­nen Gehalts­kür­zun­gen beson­ders inter­es­sant: Sie bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, daß damit auch die gegen Kar­di­nal Bur­ke per­sön­lich ver­häng­ten Maß­nah­men auf­ge­ho­ben wären. Eine sol­che Wie­der­ein­set­zung ist bis heu­te nicht bekannt­ge­ge­ben worden.

Zwar emp­fing Leo XIV. Kar­di­nal Bur­ke am 22. August 2025 in Audi­enz. Das ist vom Hei­li­gen Stuhl aus­drück­lich doku­men­tiert. Eine offi­zi­el­le Mit­tei­lung dar­über, daß Bur­ke sei­ne frü­he­ren Bezü­ge oder sei­ne vati­ka­ni­sche Woh­nung zurück­er­hal­ten habe und damit wie­der in sei­ne frü­he­ren Rech­te ein­ge­setzt wor­den sei, gibt es hin­ge­gen bis heu­te nicht.

Das ist inso­fern bemer­kens­wert, als Leo XIV. mit der nun erfolg­ten Auf­he­bung der all­ge­mei­nen Gehalts­kür­zun­gen die von Fran­zis­kus 2021 ver­füg­te Rege­lung aus­drück­lich been­det. Die per­sön­li­che Maß­nah­me gegen Bur­ke bleibt davon nach dem der­zeit bekann­ten Stand unberührt.

Für alle gilt: Die wäh­rend der Jah­re 2021 bis 2023 ein­be­hal­te­nen Beträ­ge wer­den nicht nach­träg­lich erstat­tet. Auch die sei­ner­zeit aus­ge­setz­ten Dienst­al­ters­zu­la­gen wer­den nicht rück­wir­kend aus­ge­gli­chen. Auf­ge­ho­ben wird also die Kür­zung für die Zukunft, nicht aber ihre finan­zi­el­le Wir­kung für die Vergangenheit.

Die wirt­schaft­li­che Lage des Hei­li­gen Stuhls hat sich zuletzt ver­bes­sert. Für das Jahr 2024 wur­de ein Über­schuß von 1,6 Mil­lio­nen Euro aus­ge­wie­sen. Im Jahr zuvor hat­te noch ein Defi­zit von 51,2 Mil­lio­nen Euro zu Buche gestan­den. Auch das soge­nann­te struk­tu­rel­le Defi­zit – also ohne Berück­sich­ti­gung der Finanz­ergeb­nis­se – ging deut­lich zurück.

Bemer­kens­wert ist damit, daß Leo XIV. erst im Spät­som­mer 2026 eine Coro­na-beding­te Son­der­maß­nah­me been­det. Für Kar­di­nä­le und höhe­re Vati­kan­mit­ar­bei­ter bedeu­tet dies jeden­falls, daß die wäh­rend der Pan­de­mie ver­füg­ten Gehalts­ab­schlä­ge nun der Ver­gan­gen­heit angehören. 

Für Kar­di­nal Bur­ke gilt dies jedoch nur mit einer wesent­li­chen Ein­schrän­kung: Die all­ge­mei­ne Gehalts­kür­zung ist auf­ge­ho­ben, sei­ne per­sön­lich von Fran­zis­kus ver­füg­te Bestra­fung aber ist damit nicht auto­ma­tisch zurück­ge­nom­men. Bis heu­te hat der Hei­li­ge Stuhl nicht bekannt­ge­ge­ben, daß Bur­ke wie­der in sei­ne frü­he­ren Rech­te ein­ge­setzt wor­den wäre.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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