Zum 71. Geburtstag von Papst Leo XIV. gibt es für die Mitarbeiter des Vatikans eine bemerkenswerte Nachricht – bemerkenswert in mehrerlei Hinsicht. Die während der sogenannten Corona-Pandemie verfügten Gehaltskürzungen für Kardinäle und hohe Amtsträger der Kurie werden aufgehoben. Leo XIV. hat dazu ein Motu proprio unterzeichnet, das am heutigen 14. September 2026 vom Vatikan veröffentlicht wurde.
Damit beendet der Papst eine jener restriktiven Maßnahmen, die sein Vorgänger Franziskus im März 2021 angesichts der finanziellen Belastungen durch die Pseudopandemie angeordnet hatte. Damals waren die Gehälter der beim Heiligen Stuhl tätigen Kardinäle um 10 Prozent, jene der Leiter und Sekretäre der Dikasterien um 8 Prozent und die Bezüge von Klerikern und Ordensleuten um 3 Prozent gekürzt worden. Zusätzlich wurden für zahlreiche Mitarbeiter die turnusmäßigen Gehaltssteigerungen nach Dienstalter bis 2023 ausgesetzt.
Leo XIV. begründet die Aufhebung damit, daß die außergewöhnlichen Maßnahmen angesichts der Pseudopandemie, die er unverändert als „Pandemie“ bezeichnet, inzwischen als überholt betrachtet werden können. Zugleich verweist er darauf, daß die Institutionen des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt weiterhin mit unterschiedlichen Instrumenten für die wirtschaftliche Nachhaltigkeit Sorge tragen müßten.
Spät, aber doch, werden auch im Vatikan die letzten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Dazu zählten auch Radikalmaßnahmen von Franziskus, mit denen er die Bewohner und Angestellten des Vatikans unter Androhung von Aussperrung und Arbeitsplatzverlust zur „Impfung“ nötigte.
Der US-Kardinal Raymond Burke bekam die Maßnahmen gleich mehrfach zu spüren. Obwohl der Kardinal selbst an Covid-19 erkrankt und genesen war, wurde ihm der Zutritt zum Vatikan verwehrt, weil er ungeimpft war. Doch damit nicht genug.
Was bedeutet die Neuregelung für Kardinal Burke?
Grundsätzlich betrifft die neue Regelung amtierende und emeritierte Kurienkardinäle, und damit auch Kardinal Raymond Burke. Allerdings ist bei ihm eine wichtige Besonderheit zu beachten. Die nun aufgehobene allgemeine Gehaltskürzung von 2021 ist nicht mit jener persönlichen Strafmaßnahme gleichzusetzen, die Papst Franziskus Ende 2023 gegen Kardinal Burke verhängte.
Franziskus entzog Burke ausdrücklich seine Bezüge und zugleich die ihm wie allen Kardinälen zur Verfügung gestellte vatikanische Wohnung. Es handelte sich dabei um einen beispiellosen persönlichen Entzug seiner finanziellen und wohnlichen Privilegien. Diese Maßnahme war als ausdrückliche Sanktion gegen Burke gedacht und stellte im bergoglianischen Pontifikat bereits die dritte Maßnahme dieser Art gegen den unbequemen US-Kardinal dar.
An diesem Punkt ist die nun von Leo XIV. verfügte Aufhebung der allgemeinen Gehaltskürzungen besonders interessant: Sie bedeutet nicht automatisch, daß damit auch die gegen Kardinal Burke persönlich verhängten Maßnahmen aufgehoben wären. Eine solche Wiedereinsetzung ist bis heute nicht bekanntgegeben worden.
Zwar empfing Leo XIV. Kardinal Burke am 22. August 2025 in Audienz. Das ist vom Heiligen Stuhl ausdrücklich dokumentiert. Eine offizielle Mitteilung darüber, daß Burke seine früheren Bezüge oder seine vatikanische Wohnung zurückerhalten habe und damit wieder in seine früheren Rechte eingesetzt worden sei, gibt es hingegen bis heute nicht.
Das ist insofern bemerkenswert, als Leo XIV. mit der nun erfolgten Aufhebung der allgemeinen Gehaltskürzungen die von Franziskus 2021 verfügte Regelung ausdrücklich beendet. Die persönliche Maßnahme gegen Burke bleibt davon nach dem derzeit bekannten Stand unberührt.
Für alle gilt: Die während der Jahre 2021 bis 2023 einbehaltenen Beträge werden nicht nachträglich erstattet. Auch die seinerzeit ausgesetzten Dienstalterszulagen werden nicht rückwirkend ausgeglichen. Aufgehoben wird also die Kürzung für die Zukunft, nicht aber ihre finanzielle Wirkung für die Vergangenheit.
Die wirtschaftliche Lage des Heiligen Stuhls hat sich zuletzt verbessert. Für das Jahr 2024 wurde ein Überschuß von 1,6 Millionen Euro ausgewiesen. Im Jahr zuvor hatte noch ein Defizit von 51,2 Millionen Euro zu Buche gestanden. Auch das sogenannte strukturelle Defizit – also ohne Berücksichtigung der Finanzergebnisse – ging deutlich zurück.
Bemerkenswert ist damit, daß Leo XIV. erst im Spätsommer 2026 eine Corona-bedingte Sondermaßnahme beendet. Für Kardinäle und höhere Vatikanmitarbeiter bedeutet dies jedenfalls, daß die während der Pandemie verfügten Gehaltsabschläge nun der Vergangenheit angehören.
Für Kardinal Burke gilt dies jedoch nur mit einer wesentlichen Einschränkung: Die allgemeine Gehaltskürzung ist aufgehoben, seine persönlich von Franziskus verfügte Bestrafung aber ist damit nicht automatisch zurückgenommen. Bis heute hat der Heilige Stuhl nicht bekanntgegeben, daß Burke wieder in seine früheren Rechte eingesetzt worden wäre.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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