Zum 71. Geburtstag von Papst Leo XIV. gibt es für die Mitarbeiter des Vatikans eine bemerkenswerte Nachricht – bemerkenswert in mehrerlei Hinsicht. Die während der sogenannten Corona-Pandemie verfügten Gehaltskürzungen für Kardinäle und hohe Amtsträger der Kurie werden aufgehoben. Leo XIV. hat dazu ein Motu proprio unterzeichnet, das am heutigen 14. September 2026 vom Vatikan veröffentlicht wurde.
Damit beendet der Papst eine jener restriktiven Maßnahmen, die sein Vorgänger Franziskus im März 2021 angesichts der finanziellen Belastungen durch die Pseudopandemie angeordnet hatte. Damals waren die Gehälter der beim Heiligen Stuhl tätigen Kardinäle um 10 Prozent, jene der Leiter und Sekretäre der Dikasterien um 8 Prozent und die Bezüge von Klerikern und Ordensleuten um 3 Prozent gekürzt worden. Zusätzlich wurden für zahlreiche Mitarbeiter die turnusmäßigen Gehaltssteigerungen nach Dienstalter bis 2023 ausgesetzt.
Leo XIV. begründet die Aufhebung damit, daß die außergewöhnlichen Maßnahmen angesichts der Pseudopandemie, die er unverändert als „Pandemie“ bezeichnet, inzwischen als überholt betrachtet werden können. Zugleich verweist er darauf, daß die Institutionen des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt weiterhin mit unterschiedlichen Instrumenten für die wirtschaftliche Nachhaltigkeit Sorge tragen müßten.
Spät, aber doch, werden auch im Vatikan die letzten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Dazu zählten auch Radikalmaßnahmen von Franziskus, mit denen er die Bewohner und Angestellten des Vatikans unter Androhung von Aussperrung und Arbeitsplatzverlust zur „Impfung“ nötigte.
Der US-Kardinal Raymond Burke bekam die Maßnahmen gleich mehrfach zu spüren. Obwohl der Kardinal selbst an Covid-19 erkrankt und genesen war, wurde ihm der Zutritt zum Vatikan verwehrt, weil er ungeimpft war. Doch damit nicht genug.
Was bedeutet die Neuregelung für Kardinal Burke?
Grundsätzlich betrifft die neue Regelung amtierende und emeritierte Kurienkardinäle, und damit auch Kardinal Raymond Burke. Allerdings ist bei ihm eine wichtige Besonderheit zu beachten. Die nun aufgehobene allgemeine Gehaltskürzung von 2021 ist nicht mit jener persönlichen Strafmaßnahme gleichzusetzen, die Papst Franziskus Ende 2023 gegen Kardinal Burke verhängte.
Franziskus entzog Burke ausdrücklich seine Bezüge und zugleich die ihm wie allen Kardinälen zur Verfügung gestellte vatikanische Wohnung. Es handelte sich dabei um einen beispiellosen persönlichen Entzug seiner finanziellen und wohnlichen Privilegien. Diese Maßnahme war als ausdrückliche Sanktion gegen Burke gedacht und stellte im bergoglianischen Pontifikat bereits die dritte Maßnahme dieser Art gegen den unbequemen US-Kardinal dar.
An diesem Punkt ist die nun von Leo XIV. verfügte Aufhebung der allgemeinen Gehaltskürzungen besonders interessant: Sie bedeutet nicht automatisch, daß damit auch die gegen Kardinal Burke persönlich verhängten Maßnahmen aufgehoben wären. Eine solche Wiedereinsetzung ist bis heute nicht bekanntgegeben worden.
Zwar empfing Leo XIV. Kardinal Burke am 22. August 2025 in Audienz. Das ist vom Heiligen Stuhl ausdrücklich dokumentiert. Eine offizielle Mitteilung darüber, daß Burke seine früheren Bezüge oder seine vatikanische Wohnung zurückerhalten habe und damit wieder in seine früheren Rechte eingesetzt worden sei, gibt es hingegen bis heute nicht.
Das ist insofern bemerkenswert, als Leo XIV. mit der nun erfolgten Aufhebung der allgemeinen Gehaltskürzungen die von Franziskus 2021 verfügte Regelung ausdrücklich beendet. Die persönliche Maßnahme gegen Burke bleibt davon nach dem derzeit bekannten Stand unberührt.
Für alle gilt: Die während der Jahre 2021 bis 2023 einbehaltenen Beträge werden nicht nachträglich erstattet. Auch die seinerzeit ausgesetzten Dienstalterszulagen werden nicht rückwirkend ausgeglichen. Aufgehoben wird also die Kürzung für die Zukunft, nicht aber ihre finanzielle Wirkung für die Vergangenheit.
Die wirtschaftliche Lage des Heiligen Stuhls hat sich zuletzt verbessert. Für das Jahr 2024 wurde ein Überschuß von 1,6 Millionen Euro ausgewiesen. Im Jahr zuvor hatte noch ein Defizit von 51,2 Millionen Euro zu Buche gestanden. Auch das sogenannte strukturelle Defizit – also ohne Berücksichtigung der Finanzergebnisse – ging deutlich zurück.
Bemerkenswert ist damit, daß Leo XIV. erst im Spätsommer 2026 eine Corona-bedingte Sondermaßnahme beendet. Für Kardinäle und höhere Vatikanmitarbeiter bedeutet dies jedenfalls, daß die während der Pandemie verfügten Gehaltsabschläge nun der Vergangenheit angehören.
Für Kardinal Burke gilt dies jedoch nur mit einer wesentlichen Einschränkung: Die allgemeine Gehaltskürzung ist aufgehoben, seine persönlich von Franziskus verfügte Bestrafung aber ist damit nicht automatisch zurückgenommen. Bis heute hat der Heilige Stuhl nicht bekanntgegeben, daß Burke wieder in seine früheren Rechte eingesetzt worden wäre.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Glaubt denn wirklich jemand, dass Kardinal Burke nicht alles zurückgegeben wurde, nur weil er sich der Wahl von Kardinal Prévost zum Papst nicht widersetzt hat?
Außerdem ist es mehr als logisch, dass diese Rückgabe nirgendwo öffentlich erwähnt wird, nicht wahr?
der Artikel vermengt für mich ungeut zwei Dinge: die Aufhebung der allgemeinen Corona-Kürzungen und die persönlichen Verhältnisse des Kardinal Burke.
Herr Nardi mag ja Experte in Vielem zu sein, aber offensichtlich nicht in medizinischen und zivilschützerischen Fragen. Er kann ja gerne auch gegen die Maßnahmen sein, aber mit der Bezeichnung „Pseudopandemie“ disqualifiziert er sich selbst. (Pandemie ist, wenn es die WHO so definiert. Unabhängig von Privatmeinungen).
Zu Burke: Keiner von uns weiß die tieferen Gründe zum Durchführen oder Nicht-Aufhebung von Maßnahmen, keiner war bei den Gesprächen dabei. Damit verbietet sich kenntnisreiches Geraune und verschwörerische Andeutungen. Auch wenn es um eine Maßnahme geht, die gegen einen hier beliebten Kardinal geht
Haben sie eigentlich schon bemerkt, dass sich niemand mehr an geltendem Recht stört? Nicht nur das. Es gibt auch kein schlechtes Gewissen mehr. Das ist der Grund, warum sich die Lage auf den Straßen befriedet hat. Konsens ist, jeder darf seine eigene Moral ausleben. Unfälle passieren nur, wenn die Moral des anderen falsch eingeschätzt wurde. Und auch das empört keinen mehr. Alles ohne Pandemie nicht denkbar.
Dass Burke nicht zu dieser Mehrheit gehört, schützt ihn aber nicht vor der Willkür der Protagonisten.
woher wissen Sie, dass es pure Willkür ist? Haben sie Informationen direkt aus dem Vatikan? Ist es nicht auch ein Grundübel, dass jeder eine feste Meinung hat und nur wenige wirkliche Informationen. Solange ich nichts Definitiven weiß gilt für mich die Grundregel „alles zum Guten gereichen lassen“. Gerade wenn ich bei Menschen abwägen muss, die mir nicht nahe stehen, Und glauben sie mir, als Prüfer lernt man genau hinzusehen.
Der Papst ist Vormund aller Priester und er
nennt sich Papa. Nach Kirchenrecht darf er in Bereiche eingreifen, die nach Zivilrecht unantastbar wären. Einem seiner Schützlinge Unterhalt und Wohnsitz vorzuenthalten, ist Willkür. Außerdem verstößt er gegen das „liebet die Brüder“.
Die Frage ist, vor wem wir verantwortlich sind. Nun haben wir eine Pandemie hinter uns und danach verliert sich bei vielen Menschen Moral und Gewissen. Zeit, das Definitive in Frage zu stellen, meine ich.
Der ehemalige Gemeindepfarrer meiner Eltern, den auch ich gut kannte, ein Seelsorger, der sich vor allem um alte und kranke Menschen sowie um die an den Rand Gedrängten und um schwierige Jugendliche kümmerte, äußerte einmal unserer Familie gegenüber folgendes: „Als Stadtpfarrer erhielt ich die Bezüge eines Regierungsrates. Heute, als Dekan, bekomme ich das Gehalt eines Ober-Regierungsrates. Das ist die Regelung in Deutschland bzw. der deutschsprachigen Länder. Allerdings ist das mit dem Evangelium nicht vereinbar! So setze ich den Großteil meines Gehalts für die Menschen, ein, die das Geld brauchen. Und ich setze es für die Pfarrgemeinde ein…“ Er kaufte z.B. den VW-Bus, den er für die Senioren anschaffte, um sie in die Hl. Messe und zu Veranstaltungen wie Kaffee-Nachmittage abholen zu lassen, auf seine Kosten. Nicht auf Kosten der Gemeinde, wie es ein Herr Pfarrer einer Nachbargemeinde tat… (der zudem alten gutsituierten Menschen, wie ich weiß, das Geld aus der Tasche lockte…)!
Nun – die Herren Kardinäle verdienen 4.000‑5000 Euro (brutto, das jedoch im Vatikan mit netto gleichkommt, da sie keine Steuern zahlen). Ein schönes Gehalt, das für Unverheiratete reichen dürfte… Dazu kommen schöne geräumige Wohnungen, die z.T. Luxuswohnungen gleichen – in der Regel preisgünstig.
Jesus von Nazareth lebte sicher in keiner großen Luxuswohnung und verdiente keine 200 Denar – ein römischer Denar entsprach dem Tageslohn eines einfachen Arbeiters. Sein Wort zum Geld war: „Niemand kann zwei Herren dienen… …Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“, Mt 6:24.
Wofür braucht ein Kardinal überhaupt Gehalt?