Leo XIV. hebt Corona-Gehaltskürzungen für Kardinäle und hohe Vatikanmitarbeiter auf

Und Kardinal Raymond Burke?

Leo XIV. hob eine Corona-Maßnahme auf und setzt die Kardinäle wieder in ihre Bezüge ein. Und Kardinal Raymond Burke?
Leo XIV. hob eine Corona-Maßnahme auf und setzt die Kardinäle wieder in ihre Bezüge ein. Und Kardinal Raymond Burke?

Zum 71. Geburts­tag von Papst Leo XIV. gibt es für die Mit­ar­bei­ter des Vati­kans eine bemer­kens­wer­te Nach­richt – bemer­kens­wert in meh­rer­lei Hin­sicht. Die wäh­rend der soge­nann­ten Coro­na-Pan­de­mie ver­füg­ten Gehalts­kür­zun­gen für Kar­di­nä­le und hohe Amts­trä­ger der Kurie wer­den auf­ge­ho­ben. Leo XIV. hat dazu ein Motu pro­prio unter­zeich­net, das am heu­ti­gen 14. Sep­tem­ber 2026 vom Vati­kan ver­öf­fent­licht wurde.

Damit been­det der Papst eine jener restrik­ti­ven Maß­nah­men, die sein Vor­gän­ger Fran­zis­kus im März 2021 ange­sichts der finan­zi­el­len Bela­stun­gen durch die Pseu­do­pan­de­mie ange­ord­net hat­te. Damals waren die Gehäl­ter der beim Hei­li­gen Stuhl täti­gen Kar­di­nä­le um 10 Pro­zent, jene der Lei­ter und Sekre­tä­re der Dik­aste­ri­en um 8 Pro­zent und die Bezü­ge von Kle­ri­kern und Ordens­leu­ten um 3 Pro­zent gekürzt wor­den. Zusätz­lich wur­den für zahl­rei­che Mit­ar­bei­ter die tur­nus­mä­ßi­gen Gehalts­stei­ge­run­gen nach Dienst­al­ter bis 2023 ausgesetzt.

Leo XIV. begrün­det die Auf­he­bung damit, daß die außer­ge­wöhn­li­chen Maß­nah­men ange­sichts der Pseu­do­pan­de­mie, die er unver­än­dert als „Pan­de­mie“ bezeich­net, inzwi­schen als über­holt betrach­tet wer­den kön­nen. Zugleich ver­weist er dar­auf, daß die Insti­tu­tio­nen des Hei­li­gen Stuhls und des Staa­tes der Vati­kan­stadt wei­ter­hin mit unter­schied­li­chen Instru­men­ten für die wirt­schaft­li­che Nach­hal­tig­keit Sor­ge tra­gen müßten.

Spät, aber doch, wer­den auch im Vati­kan die letz­ten Coro­na-Maß­nah­men auf­ge­ho­ben. Dazu zähl­ten auch Radi­kal­maß­nah­men von Fran­zis­kus, mit denen er die Bewoh­ner und Ange­stell­ten des Vati­kans unter Andro­hung von Aus­sper­rung und Arbeits­platz­ver­lust zur „Imp­fung“ nötigte.

Der US-Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke bekam die Maß­nah­men gleich mehr­fach zu spü­ren. Obwohl der Kar­di­nal selbst an Covid-19 erkrankt und gene­sen war, wur­de ihm der Zutritt zum Vati­kan ver­wehrt, weil er unge­impft war. Doch damit nicht genug.

Was bedeutet die Neuregelung für Kardinal Burke?

Grund­sätz­lich betrifft die neue Rege­lung amtie­ren­de und eme­ri­tier­te Kuri­en­kar­di­nä­le, und damit auch Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke. Aller­dings ist bei ihm eine wich­ti­ge Beson­der­heit zu beach­ten. Die nun auf­ge­ho­be­ne all­ge­mei­ne Gehalts­kür­zung von 2021 ist nicht mit jener per­sön­li­chen Straf­maß­nah­me gleich­zu­set­zen, die Papst Fran­zis­kus Ende 2023 gegen Kar­di­nal Bur­ke verhängte.

Fran­zis­kus ent­zog Bur­ke aus­drück­lich sei­ne Bezü­ge und zugleich die ihm wie allen Kar­di­nä­len zur Ver­fü­gung gestell­te vati­ka­ni­sche Woh­nung. Es han­del­te sich dabei um einen bei­spiel­lo­sen per­sön­li­chen Ent­zug sei­ner finan­zi­el­len und wohn­li­chen Pri­vi­le­gi­en. Die­se Maß­nah­me war als aus­drück­li­che Sank­ti­on gegen Bur­ke gedacht und stell­te im berg­o­glia­ni­schen Pon­ti­fi­kat bereits die drit­te Maß­nah­me die­ser Art gegen den unbe­que­men US-Kar­di­nal dar.

An die­sem Punkt ist die nun von Leo XIV. ver­füg­te Auf­he­bung der all­ge­mei­nen Gehalts­kür­zun­gen beson­ders inter­es­sant: Sie bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, daß damit auch die gegen Kar­di­nal Bur­ke per­sön­lich ver­häng­ten Maß­nah­men auf­ge­ho­ben wären. Eine sol­che Wie­der­ein­set­zung ist bis heu­te nicht bekannt­ge­ge­ben worden.

Zwar emp­fing Leo XIV. Kar­di­nal Bur­ke am 22. August 2025 in Audi­enz. Das ist vom Hei­li­gen Stuhl aus­drück­lich doku­men­tiert. Eine offi­zi­el­le Mit­tei­lung dar­über, daß Bur­ke sei­ne frü­he­ren Bezü­ge oder sei­ne vati­ka­ni­sche Woh­nung zurück­er­hal­ten habe und damit wie­der in sei­ne frü­he­ren Rech­te ein­ge­setzt wor­den sei, gibt es hin­ge­gen bis heu­te nicht.

Das ist inso­fern bemer­kens­wert, als Leo XIV. mit der nun erfolg­ten Auf­he­bung der all­ge­mei­nen Gehalts­kür­zun­gen die von Fran­zis­kus 2021 ver­füg­te Rege­lung aus­drück­lich been­det. Die per­sön­li­che Maß­nah­me gegen Bur­ke bleibt davon nach dem der­zeit bekann­ten Stand unberührt.

Für alle gilt: Die wäh­rend der Jah­re 2021 bis 2023 ein­be­hal­te­nen Beträ­ge wer­den nicht nach­träg­lich erstat­tet. Auch die sei­ner­zeit aus­ge­setz­ten Dienst­al­ters­zu­la­gen wer­den nicht rück­wir­kend aus­ge­gli­chen. Auf­ge­ho­ben wird also die Kür­zung für die Zukunft, nicht aber ihre finan­zi­el­le Wir­kung für die Vergangenheit.

Die wirt­schaft­li­che Lage des Hei­li­gen Stuhls hat sich zuletzt ver­bes­sert. Für das Jahr 2024 wur­de ein Über­schuß von 1,6 Mil­lio­nen Euro aus­ge­wie­sen. Im Jahr zuvor hat­te noch ein Defi­zit von 51,2 Mil­lio­nen Euro zu Buche gestan­den. Auch das soge­nann­te struk­tu­rel­le Defi­zit – also ohne Berück­sich­ti­gung der Finanz­ergeb­nis­se – ging deut­lich zurück.

Bemer­kens­wert ist damit, daß Leo XIV. erst im Spät­som­mer 2026 eine Coro­na-beding­te Son­der­maß­nah­me been­det. Für Kar­di­nä­le und höhe­re Vati­kan­mit­ar­bei­ter bedeu­tet dies jeden­falls, daß die wäh­rend der Pan­de­mie ver­füg­ten Gehalts­ab­schlä­ge nun der Ver­gan­gen­heit angehören. 

Für Kar­di­nal Bur­ke gilt dies jedoch nur mit einer wesent­li­chen Ein­schrän­kung: Die all­ge­mei­ne Gehalts­kür­zung ist auf­ge­ho­ben, sei­ne per­sön­lich von Fran­zis­kus ver­füg­te Bestra­fung aber ist damit nicht auto­ma­tisch zurück­ge­nom­men. Bis heu­te hat der Hei­li­ge Stuhl nicht bekannt­ge­ge­ben, daß Bur­ke wie­der in sei­ne frü­he­ren Rech­te ein­ge­setzt wor­den wäre.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

7 Kommentare

  1. Glaubt denn wirk­lich jemand, dass Kar­di­nal Bur­ke nicht alles zurück­ge­ge­ben wur­de, nur weil er sich der Wahl von Kar­di­nal Pré­vost zum Papst nicht wider­setzt hat?
    Außer­dem ist es mehr als logisch, dass die­se Rück­ga­be nir­gend­wo öffent­lich erwähnt wird, nicht wahr?

  2. der Arti­kel ver­mengt für mich unge­ut zwei Din­ge: die Auf­he­bung der all­ge­mei­nen Coro­na-Kür­zun­gen und die per­sön­li­chen Ver­hält­nis­se des Kar­di­nal Burke.
    Herr Nar­di mag ja Exper­te in Vie­lem zu sein, aber offen­sicht­lich nicht in medi­zi­ni­schen und zivil­schüt­ze­ri­schen Fra­gen. Er kann ja ger­ne auch gegen die Maß­nah­men sein, aber mit der Bezeich­nung „Pseu­do­pan­de­mie“ dis­qua­li­fi­ziert er sich selbst. (Pan­de­mie ist, wenn es die WHO so defi­niert. Unab­hän­gig von Privatmeinungen).
    Zu Bur­ke: Kei­ner von uns weiß die tie­fe­ren Grün­de zum Durch­füh­ren oder Nicht-Auf­he­bung von Maß­nah­men, kei­ner war bei den Gesprä­chen dabei. Damit ver­bie­tet sich kennt­nis­rei­ches Gerau­ne und ver­schwö­re­ri­sche Andeu­tun­gen. Auch wenn es um eine Maß­nah­me geht, die gegen einen hier belieb­ten Kar­di­nal geht

    • Haben sie eigent­lich schon bemerkt, dass sich nie­mand mehr an gel­ten­dem Recht stört? Nicht nur das. Es gibt auch kein schlech­tes Gewis­sen mehr. Das ist der Grund, war­um sich die Lage auf den Stra­ßen befrie­det hat. Kon­sens ist, jeder darf sei­ne eige­ne Moral aus­le­ben. Unfäl­le pas­sie­ren nur, wenn die Moral des ande­ren falsch ein­ge­schätzt wur­de. Und auch das empört kei­nen mehr. Alles ohne Pan­de­mie nicht denkbar.
      Dass Bur­ke nicht zu die­ser Mehr­heit gehört, schützt ihn aber nicht vor der Will­kür der Protagonisten.

      • woher wis­sen Sie, dass es pure Will­kür ist? Haben sie Infor­ma­tio­nen direkt aus dem Vati­kan? Ist es nicht auch ein Grund­übel, dass jeder eine feste Mei­nung hat und nur weni­ge wirk­li­che Infor­ma­tio­nen. Solan­ge ich nichts Defi­ni­ti­ven weiß gilt für mich die Grund­re­gel „alles zum Guten gerei­chen las­sen“. Gera­de wenn ich bei Men­schen abwä­gen muss, die mir nicht nahe ste­hen, Und glau­ben sie mir, als Prü­fer lernt man genau hinzusehen.

        • Der Papst ist Vor­mund aller Prie­ster und er
          nennt sich Papa. Nach Kir­chen­recht darf er in Berei­che ein­grei­fen, die nach Zivil­recht unan­tast­bar wären. Einem sei­ner Schütz­lin­ge Unter­halt und Wohn­sitz vor­zu­ent­hal­ten, ist Will­kür. Außer­dem ver­stößt er gegen das „lie­bet die Brüder“. 

          Die Fra­ge ist, vor wem wir ver­ant­wort­lich sind. Nun haben wir eine Pan­de­mie hin­ter uns und danach ver­liert sich bei vie­len Men­schen Moral und Gewis­sen. Zeit, das Defi­ni­ti­ve in Fra­ge zu stel­len, mei­ne ich.

  3. Der ehe­ma­li­ge Gemein­de­pfar­rer mei­ner Eltern, den auch ich gut kann­te, ein Seel­sor­ger, der sich vor allem um alte und kran­ke Men­schen sowie um die an den Rand Gedräng­ten und um schwie­ri­ge Jugend­li­che küm­mer­te, äußer­te ein­mal unse­rer Fami­lie gegen­über fol­gen­des: „Als Stadt­pfar­rer erhielt ich die Bezü­ge eines Regie­rungs­ra­tes. Heu­te, als Dekan, bekom­me ich das Gehalt eines Ober-Regie­rungs­ra­tes. Das ist die Rege­lung in Deutsch­land bzw. der deutsch­spra­chi­gen Län­der. Aller­dings ist das mit dem Evan­ge­li­um nicht ver­ein­bar! So set­ze ich den Groß­teil mei­nes Gehalts für die Men­schen, ein, die das Geld brau­chen. Und ich set­ze es für die Pfarr­ge­mein­de ein…“ Er kauf­te z.B. den VW-Bus, den er für die Senio­ren anschaff­te, um sie in die Hl. Mes­se und zu Ver­an­stal­tun­gen wie Kaf­fee-Nach­mit­ta­ge abho­len zu las­sen, auf sei­ne Kosten. Nicht auf Kosten der Gemein­de, wie es ein Herr Pfar­rer einer Nach­bar­ge­mein­de tat… (der zudem alten gut­si­tu­ier­ten Men­schen, wie ich weiß, das Geld aus der Tasche lockte…)!
    Nun – die Her­ren Kar­di­nä­le ver­die­nen 4.000‑5000 Euro (brut­to, das jedoch im Vati­kan mit net­to gleich­kommt, da sie kei­ne Steu­ern zah­len). Ein schö­nes Gehalt, das für Unver­hei­ra­te­te rei­chen dürf­te… Dazu kom­men schö­ne geräu­mi­ge Woh­nun­gen, die z.T. Luxus­woh­nun­gen glei­chen – in der Regel preisgünstig.
    Jesus von Naza­reth leb­te sicher in kei­ner gro­ßen Luxus­woh­nung und ver­dien­te kei­ne 200 Denar – ein römi­scher Denar ent­sprach dem Tages­lohn eines ein­fa­chen Arbei­ters. Sein Wort zum Geld war: „Nie­mand kann zwei Her­ren die­nen… …Ihr könnt nicht Gott die­nen und dem Mam­mon“, Mt 6:24.

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