Randnotiz eines Ungefragten
Das erwartungsgemäße Vorgehen des Heiligen Stuhls gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X. bestätigt jenes eigentümlich ambivalente Verhalten des derzeitigen Rom: Die Kommunistische Partei Chinas wird geschont, weil sie mächtig ist; die Priesterbruderschaft St. Pius X. wird geschlagen, weil sie – gemessen an den weltlichen Machtverhältnissen – machtlos ist. Dieses wenig würdevolle Spiel weltlicher Rücksichtnahme hier und kirchlicher Machtausübung dort liegt schwer auf den jüngsten Ereignissen.
Das sei vor allem jenen vorausgeschickt, die zuletzt vor Eifer ihre Gewänder zerrissen wegen des angeblich so frevelhaften Ungehorsams der Piusbrüder, zum bergoglianischen Kniefall vor dem kommunistischen Regime Chinas und zur neuen Ostpolitik Roms jedoch eisern schweigen.
Die gestrigen römischen Veröffentlichungen enthalten überdies Stilblüten und Widersprüche, die diese Diskrepanz noch deutlicher hervortreten lassen.
Weiß Rom in seinen Feindseligkeiten gegen die Piusbruderschaft eigentlich noch selbst, wer wann angeblich exkommuniziert ist, war oder künftig sein soll?
Festzuhalten ist zunächst ein einfacher Befund: Rom hat gegenüber der Priesterbruderschaft St. Pius X. im wesentlichen den Rechtszustand von 1988 wiederhergestellt.
Dennoch überschlugen sich gestern zahlreiche Medien – gerade auch kirchliche –, um zu verkünden, nun seien Bischöfe, Priester, Seminaristen, Gläubige, Katze und Maus, kurzum alle, ganz bergoglianisch: „todos, todos, todos“, exkommuniziert.
Geschah dies aus Genugtuung? Aus Unkenntnis? Aus Lust an Angstmacherei? Oder aus schlichter Nachlässigkeit? Darüber läßt sich nur spekulieren.
Die Wirklichkeit ist eine andere.
Aus den gestern veröffentlichten drei Dokumenten des Glaubensdikasteriums – dem Dekret, der Erläuternden Note und dem Verfahren zur Versöhnung von Personen aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. – geht ausdrücklich hervor, daß gläubige Laien keineswegs automatisch exkommuniziert sind.
Für sie wird vielmehr ausdrücklich festgeschrieben, daß in jedem einzelnen Fall eine individuelle Prüfung stattzufinden hat. Selbst der regelmäßige Besuch der heiligen Messe und offenkundig auch der Kommunionempfang an Meßorten der Priesterbruderschaft werden nicht als ausreichender Beleg dafür angesehen, daß ein schismatischer Zustand vorliegt, der Voraussetzung einer Exkommunikation wäre.
Vielmehr wird ausdrücklich verlangt, daß sich die betreffende Person das von Rom behauptete Schisma der Priesterbruderschaft frei und bewußt zu eigen gemacht haben muß. Eben dies wäre in jedem einzelnen Fall erst nachzuweisen und kirchenrechtlich festzustellen.
Die Kanonisten werden sich über diese Details noch lange streiten.
Doch damit zu einer besonderen Stilblüte – nennen wir sie einmal wohlwollend so.
Der schon unrühmlich bekanntgewordene Kardinal Víctor Manuel „Tucho“ Fernández stützt seine Exkommunikationsdrohungen gegen Kleriker und Laien ausdrücklich auf eine Erläuternde Note des damaligen Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 24. August 1996 mit dem Titel „Über die Exkommunizierung, die aus Gründen des Schismas über die Anhänger der Bewegung von Bischof Marcel Lefebvre verhängt wird“.
Gerade diese Note von 1996 bildet gemäß der gestern veröffentlichten Erläuternden Note die Rechtsgrundlage seiner heutigen Argumentation. Fernández erklärt ausdrücklich, daß die Note von 1996 unverändert Geltung besitze, und macht ihren Inhalt ausdrücklich zu seinem eigenen.
Genau hier beginnen jedoch die Widersprüche.
Bei der Note von 1996 handelt es sich um eine interne Argumentationshilfe des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, die seinerzeit für eine mögliche Antwort der Bischofskongregation an den damaligen Bischof von Sitten, Msgr. Norbert Brunner, erstellt wurde, in dessen Diözese Ecône liegt. Veröffentlicht wurde sie erst 1997 durch Bischof Brunner selbst.
Nach Fernández besitzt diese Note bis heute unverändert Rechtskraft. Demnach hätte sie folgerichtig seit 1996 ununterbrochen gegolten.
Das hätte allerdings bemerkenswert weitreichende Konsequenzen.
Dann wären 2009 lediglich die Exkommunikationen der vier 1988 geweihten Bischöfe aufgehoben worden, während Priester und Gläubige theoretisch, praktisch oder irgendwie irgendwo dazwischen exkommuniziert geblieben wären.
Eine solche Rechtsauffassung hat jedoch seit 2009 keine römische Stelle vertreten.
Im Gegenteil.
Papst Franziskus erkannte ausdrücklich die Legitimität – von der Gültigkeit ganz zu schweigen – der vor Priestern der Piusbruderschaft geschlossenen Ehen an und bestätigte ebenso die Gültigkeit der von ihnen gehörten Beichten.
Mehr noch: Er übertrug dem damaligen Generaloberen der Priesterbruderschaft, Bischof Bernard Fellay, sogar die Jurisdiktion, gegen des Mißbrauchs verdächtige Kleriker der Bruderschaft kirchenrechtlich vorzugehen.
All das paßt schwerlich zu der Behauptung, Priester und Gläubige – wer auch immer genau, denn das scheint auch nicht ganz klar – seien während derselben Zeit faktisch exkommuniziert gewesen.
Wer war also nach 1988, nach 1996 und nach 2009 exkommuniziert? Oder ist die Exkommunikation gegenüber der Piusbruderschaft ein Instrument, das je nach kirchenpolitischem Bedarf ein- oder ausgeschaltet werden kann? Heute gilt sie, morgen nicht – und übermorgen wird sie wieder entdeckt?
Kardinal Fernández scheint dieses Dilemma zumindest zu ahnen. Anders läßt sich kaum erklären, weshalb in Punkt 3 seiner gestrigen Erläuternden Note Eheschließungen vor Priestern der Priesterbruderschaft und die von ihnen gehörten Beichten ausdrücklich für „invalidi“, also ungültig, erklärt werden. Nicht bloß für unerlaubt („illeciti“), sondern für ungültig. Ein weiterer zweifelhafter Knackpunkt.
Diese Bestimmung gilt allerdings erst seit gestern. Rückwirkend kann sie gerade nicht gelten.
Genau das müßte sie jedoch, wenn zugleich behauptet wird, die Note von 1996 habe ununterbrochen gegolten und Priester wie Gläubige seien deshalb bereits seit Jahrzehnten faktisch exkommuniziert gewesen.
Das kann freilich nicht sein.
Denn damit würde Kardinal Fernández den eigenen großen Mentor, Jorge Mario Bergoglio, seit 2013 Papst Franziskus, öffentlich widerlegen, der die Legitimität eben jener Eheschließungen und Beichten ausdrücklich anerkannt hatte.
Kurzum: ein kirchenrechtliches Kuddelmuddel, ein Durcheinander, ein Chaos.
Und am Ende bleibt eine kaum zu überbietende Absurdität.
Jene, gegen die sich die von Papst Pius XII. 1958 eingeführte Exkommunikation latae sententiae für unerlaubte Bischofsweihen ursprünglich richtete – nämlich die chinesischen Kommunisten –, ernennen weiterhin frisch und fröhlich Bischöfe, seit 2018 sogar unter römischem Beifall. Jene hingegen, gegen die Pius XII. diese Strafbestimmung nie gerichtet hatte, sollen nun mit aller Härte unter ihr fallen.
Auch darin offenbart sich die eigentliche Tragik der gegenwärtigen Kirchenpolitik: Gegenüber der weltlichen Macht übt man Nachsicht, gegenüber der Ohnmacht (weltlich gesehen) Strenge.
Bild: Glaubensdikasterium/VaticanNews (Screenshots)
Bei allem Verständnis für die Trauer, die Verletzung und die Erschütterung über die Exkommunikation – man sollte Artikel hier doch einmal gegenlesen. Vom fehlenden Wohlwollen – welches gerade der Hl. Pius X. gegenüber dem Papst fordert – ist dieser Artikel in sich nicht viel mehr wert als einige der berühmt gewordenen Flugzeug-Interviews. Unvollständig, fehlleitend und einfach rein emotional gegen jede Sachlichkeit. Dabei beantwortet er eine Frage nicht: Hat Rom, hat der Papst diese Schlüsselvollmacht rechtmässig – oder nur, wenn ich sie bejahe?