Das Exkommunikations-Chaos von Kardinal Fernández


Victor Manuel Kardinal Fernández, Bergoglios Statthalter in Rom, legte mit dem Exkommunikationsdekret auch gleich ein "Verfahren" zur Wiedereingliederung in die volle Einheit der Kirche für ehemalige Lefebvrianer vor.
Victor Manuel Kardinal Fernández, Bergoglios Statthalter in Rom, legte mit dem Exkommunikationsdekret auch gleich ein "Verfahren" zur Wiedereingliederung in die volle Einheit der Kirche für ehemalige Lefebvrianer vor.

Rand­no­tiz eines Ungefragten

Das erwar­tungs­ge­mä­ße Vor­ge­hen des Hei­li­gen Stuhls gegen die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. bestä­tigt jenes eigen­tüm­lich ambi­va­len­te Ver­hal­ten des der­zei­ti­gen Rom: Die Kom­mu­ni­sti­sche Par­tei Chi­nas wird geschont, weil sie mäch­tig ist; die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. wird geschla­gen, weil sie – gemes­sen an den welt­li­chen Macht­ver­hält­nis­sen – macht­los ist. Die­ses wenig wür­de­vol­le Spiel welt­li­cher Rück­sicht­nah­me hier und kirch­li­cher Macht­aus­übung dort liegt schwer auf den jüng­sten Ereignissen.

Das sei vor allem jenen vor­aus­ge­schickt, die zuletzt vor Eifer ihre Gewän­der zer­ris­sen wegen des angeb­lich so fre­vel­haf­ten Unge­hor­sams der Pius­brü­der, zum berg­o­glia­ni­schen Knie­fall vor dem kom­mu­ni­sti­schen Regime Chi­nas und zur neu­en Ost­po­li­tik Roms jedoch eisern schweigen.

Die gest­ri­gen römi­schen Ver­öf­fent­li­chun­gen ent­hal­ten über­dies Stil­blü­ten und Wider­sprü­che, die die­se Dis­kre­panz noch deut­li­cher her­vor­tre­ten lassen.

Weiß Rom in sei­nen Feind­se­lig­kei­ten gegen die Pius­bru­der­schaft eigent­lich noch selbst, wer wann angeb­lich exkom­mu­ni­ziert ist, war oder künf­tig sein soll?

Fest­zu­hal­ten ist zunächst ein ein­fa­cher Befund: Rom hat gegen­über der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. im wesent­li­chen den Rechts­zu­stand von 1988 wiederhergestellt.

Den­noch über­schlu­gen sich gestern zahl­rei­che Medi­en – gera­de auch kirch­li­che –, um zu ver­kün­den, nun sei­en Bischö­fe, Prie­ster, Semi­na­ri­sten, Gläu­bi­ge, Kat­ze und Maus, kurz­um alle, ganz berg­o­glia­nisch: „todos, todos, todos“, exkommuniziert.

Geschah dies aus Genug­tu­ung? Aus Unkennt­nis? Aus Lust an Angst­ma­che­rei? Oder aus schlich­ter Nach­läs­sig­keit? Dar­über läßt sich nur spekulieren.

Die Wirk­lich­keit ist eine andere.

Aus den gestern ver­öf­fent­lich­ten drei Doku­men­ten des Glau­bens­dik­aste­ri­ums – dem Dekret, der Erläu­tern­den Note und dem Ver­fah­ren zur Ver­söh­nung von Per­so­nen aus der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. – geht aus­drück­lich her­vor, daß gläu­bi­ge Lai­en kei­nes­wegs auto­ma­tisch exkom­mu­ni­ziert sind.

Für sie wird viel­mehr aus­drück­lich fest­ge­schrie­ben, daß in jedem ein­zel­nen Fall eine indi­vi­du­el­le Prü­fung statt­zu­fin­den hat. Selbst der regel­mä­ßi­ge Besuch der hei­li­gen Mes­se und offen­kun­dig auch der Kom­mu­nion­emp­fang an Meß­or­ten der Prie­ster­bru­der­schaft wer­den nicht als aus­rei­chen­der Beleg dafür ange­se­hen, daß ein schis­ma­ti­scher Zustand vor­liegt, der Vor­aus­set­zung einer Exkom­mu­ni­ka­ti­on wäre.

Viel­mehr wird aus­drück­lich ver­langt, daß sich die betref­fen­de Per­son das von Rom behaup­te­te Schis­ma der Prie­ster­bru­der­schaft frei und bewußt zu eigen gemacht haben muß. Eben dies wäre in jedem ein­zel­nen Fall erst nach­zu­wei­sen und kir­chen­recht­lich festzustellen.

Die Kano­ni­sten wer­den sich über die­se Details noch lan­ge streiten.

Doch damit zu einer beson­de­ren Stil­blü­te – nen­nen wir sie ein­mal wohl­wol­lend so.

Der schon unrühm­lich bekannt­ge­wor­de­ne Kar­di­nal Víc­tor Manu­el „Tucho“ Fernán­dez stützt sei­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­ons­dro­hun­gen gegen Kle­ri­ker und Lai­en aus­drück­lich auf eine Erläu­tern­de Note des dama­li­gen Päpst­li­chen Rates für die Geset­zes­tex­te vom 24. August 1996 mit dem Titel „Über die Exkom­mu­ni­zie­rung, die aus Grün­den des Schis­mas über die Anhän­ger der Bewe­gung von Bischof Mar­cel Lefeb­v­re ver­hängt wird“.

Gera­de die­se Note von 1996 bil­det gemäß der gestern ver­öf­fent­lich­ten Erläu­tern­den Note die Rechts­grund­la­ge sei­ner heu­ti­gen Argu­men­ta­ti­on. Fernán­dez erklärt aus­drück­lich, daß die Note von 1996 unver­än­dert Gel­tung besit­ze, und macht ihren Inhalt aus­drück­lich zu sei­nem eigenen.

Genau hier begin­nen jedoch die Widersprüche.

Bei der Note von 1996 han­delt es sich um eine inter­ne Argu­men­ta­ti­ons­hil­fe des Päpst­li­chen Rates für die Geset­zes­tex­te, die sei­ner­zeit für eine mög­li­che Ant­wort der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on an den dama­li­gen Bischof von Sit­ten, Msgr. Nor­bert Brun­ner, erstellt wur­de, in des­sen Diö­ze­se Ecô­ne liegt. Ver­öf­fent­licht wur­de sie erst 1997 durch Bischof Brun­ner selbst.

Nach Fernán­dez besitzt die­se Note bis heu­te unver­än­dert Rechts­kraft. Dem­nach hät­te sie fol­ge­rich­tig seit 1996 unun­ter­bro­chen gegolten.

Das hät­te aller­dings bemer­kens­wert weit­rei­chen­de Konsequenzen.

Dann wären 2009 ledig­lich die Exkom­mu­ni­ka­tio­nen der vier 1988 geweih­ten Bischö­fe auf­ge­ho­ben wor­den, wäh­rend Prie­ster und Gläu­bi­ge theo­re­tisch, prak­tisch oder irgend­wie irgend­wo dazwi­schen exkom­mu­ni­ziert geblie­ben wären.

Eine sol­che Rechts­auf­fas­sung hat jedoch seit 2009 kei­ne römi­sche Stel­le vertreten.

Im Gegen­teil.

Papst Fran­zis­kus erkann­te aus­drück­lich die Legi­ti­mi­tät – von der Gül­tig­keit ganz zu schwei­gen – der vor Prie­stern der Pius­bru­der­schaft geschlos­se­nen Ehen an und bestä­tig­te eben­so die Gül­tig­keit der von ihnen gehör­ten Beichten.

Mehr noch: Er über­trug dem dama­li­gen Gene­ral­obe­ren der Prie­ster­bru­der­schaft, Bischof Ber­nard Fel­lay, sogar die Juris­dik­ti­on, gegen des Miß­brauchs ver­däch­ti­ge Kle­ri­ker der Bru­der­schaft kir­chen­recht­lich vorzugehen.

All das paßt schwer­lich zu der Behaup­tung, Prie­ster und Gläu­bi­ge – wer auch immer genau, denn das scheint auch nicht ganz klar – sei­en wäh­rend der­sel­ben Zeit fak­tisch exkom­mu­ni­ziert gewesen.

Wer war also nach 1988, nach 1996 und nach 2009 exkom­mu­ni­ziert? Oder ist die Exkom­mu­ni­ka­ti­on gegen­über der Pius­bru­der­schaft ein Instru­ment, das je nach kir­chen­po­li­ti­schem Bedarf ein- oder aus­ge­schal­tet wer­den kann? Heu­te gilt sie, mor­gen nicht – und über­mor­gen wird sie wie­der entdeckt?

Kar­di­nal Fernán­dez scheint die­ses Dilem­ma zumin­dest zu ahnen. Anders läßt sich kaum erklä­ren, wes­halb in Punkt 3 sei­ner gest­ri­gen Erläu­tern­den Note Ehe­schlie­ßun­gen vor Prie­stern der Prie­ster­bru­der­schaft und die von ihnen gehör­ten Beich­ten aus­drück­lich für „inva­li­di“, also ungül­tig, erklärt wer­den. Nicht bloß für uner­laubt („ille­ci­ti“), son­dern für ungül­tig. Ein wei­te­rer zwei­fel­haf­ter Knackpunkt.

Die­se Bestim­mung gilt aller­dings erst seit gestern. Rück­wir­kend kann sie gera­de nicht gelten.

Genau das müß­te sie jedoch, wenn zugleich behaup­tet wird, die Note von 1996 habe unun­ter­bro­chen gegol­ten und Prie­ster wie Gläu­bi­ge sei­en des­halb bereits seit Jahr­zehn­ten fak­tisch exkom­mu­ni­ziert gewesen.

Das kann frei­lich nicht sein.

Denn damit wür­de Kar­di­nal Fernán­dez den eige­nen gro­ßen Men­tor, Jor­ge Mario Berg­o­glio, seit 2013 Papst Fran­zis­kus, öffent­lich wider­le­gen, der die Legi­ti­mi­tät eben jener Ehe­schlie­ßun­gen und Beich­ten aus­drück­lich aner­kannt hatte.

Kurz­um: ein kir­chen­recht­li­ches Kud­del­mud­del, ein Durch­ein­an­der, ein Chaos.

Und am Ende bleibt eine kaum zu über­bie­ten­de Absurdität.

Jene, gegen die sich die von Papst Pius XII. 1958 ein­ge­führ­te Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae für uner­laub­te Bischofs­wei­hen ursprüng­lich rich­te­te – näm­lich die chi­ne­si­schen Kom­mu­ni­sten –, ernen­nen wei­ter­hin frisch und fröh­lich Bischö­fe, seit 2018 sogar unter römi­schem Bei­fall. Jene hin­ge­gen, gegen die Pius XII. die­se Straf­be­stim­mung nie gerich­tet hat­te, sol­len nun mit aller Här­te unter ihr fallen.

Auch dar­in offen­bart sich die eigent­li­che Tra­gik der gegen­wär­ti­gen Kir­chen­po­li­tik: Gegen­über der welt­li­chen Macht übt man Nach­sicht, gegen­über der Ohn­macht (welt­lich gese­hen) Strenge.

Bild: Glaubensdikasterium/​VaticanNews (Screen­shots)

1 Kommentar

  1. Bei allem Ver­ständ­nis für die Trau­er, die Ver­let­zung und die Erschüt­te­rung über die Exkom­mu­ni­ka­ti­on – man soll­te Arti­kel hier doch ein­mal gegen­le­sen. Vom feh­len­den Wohl­wol­len – wel­ches gera­de der Hl. Pius X. gegen­über dem Papst for­dert – ist die­ser Arti­kel in sich nicht viel mehr wert als eini­ge der berühmt gewor­de­nen Flug­zeug-Inter­views. Unvoll­stän­dig, fehl­lei­tend und ein­fach rein emo­tio­nal gegen jede Sach­lich­keit. Dabei beant­wor­tet er eine Fra­ge nicht: Hat Rom, hat der Papst die­se Schlüs­sel­voll­macht recht­mä­ssig – oder nur, wenn ich sie bejahe?

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