Von Caminante Wanderer*
Wir setzen die Reihe über die Veränderungen fort, die der Novus Ordo der Karwoche, eingeführt 1955 durch Pius XII., für die Liturgie mit sich brachte. Wer an einer wissenschaftlicheren Arbeit zu diesem Thema interessiert ist, kann die Studien von Gregory DiPippo, Henri de Villiers und P. Stefano Carusi konsultieren; als wichtigste bibliographische Referenz gilt der Artikel von Nicola Giampietro:
„A cinquant’anni dalla riforma liturgica della Settimana Santa“(50 Jahre nach der Liturgiereform der Karwoche), in: Ephemerides liturgicae, Jahrgang CXX (2006), Nr. 3 (Juli–September).
Montag der Karwoche
Neuerung: Das Gebet Contra persecutores Ecclesiae (Gegen die Verfolger der Kirche) sowie das Gebet für den Papst werden untersagt.
Das Gebet lautete:
„Ecclesiae tuae, quaesumus Domine, preces placatus admitte; ut destructis adversitatibus et erroribus universis, secura tibi serviat libertate.“
Übersetzung:
„Wir bitten dich, Herr, nimm die Gebete deiner Kirche gnädig an, damit sie, nachdem alle Widrigkeiten und Irrtümer beseitigt sind, dir in sicherer Freiheit diene.“
Dienstag der Karwoche
Neuerung: Die Lesung aus Mk 14,1–31, die sich auf das Letzte Abendmahl und die Einsetzung der Eucharistie bezieht und den Beginn der Passion bildete, wird gestrichen.
Mittwoch der Karwoche
Neuerung: Die Lesung aus Lk 22,1–39, die sich auf die Einsetzung der Eucharistie und ihre Beziehung zum Kreuzesopfer bezieht, wird gestrichen.
Gründonnerstag
Erste Neuerung: Einführung der Stola als Chorkleidung der Priester.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Die anwesenden Priester und Diakone trugen die gewöhnliche Chorkleidung (Talar und Rochett), ohne Stola; diese wurde erst im Moment der Kommunion angelegt.
Auf diese Weise beginnt die Konstruktion des Mythos der Konzelebration am Gründonnerstag, die damals – laut P. Braga – nicht durchgesetzt werden konnte, „weil die Mentalität einiger einflußreicher Mitglieder der Kommission noch nicht bereit war“.
Zu den Gegnern gehörten Kardinal Cicognani und Msgr. Dante. Es bestand eine stark ablehnende Haltung gegenüber der Konzelebration an diesem Tag, da sie nie Teil der traditionellen Praxis der Kirche gewesen war.
Zweite Neuerung: Einführung der Praxis, ausschließlich mit an diesem Tag konsekrierten Hostien zu kommunizieren.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Es gab keine Vorschrift darüber, mit welchen Hostien kommuniziert werden sollte.
Der Grund für diese Änderung ist nicht ganz klar. Die historisch belegte römische Praxis des fermentum bestand darin, mit einem Teil der Eucharistie des vorangegangenen Sonntags zu kommunizieren – als Zeichen der Einheit der Kirche in Zeit und Raum um die Wirklichkeit des Leibes Christi.
Mit der Änderung wird eine Vorstellung der Realpräsenz eingeführt, die stärker an den Tag der Zelebration gebunden ist, verbunden mit der Verpflichtung, Hostien zu empfangen, die am selben Tag konsekriert wurden.
Dritte Neuerung: Die Fußwaschung findet nicht mehr nach der Heiligen Messe, sondern während der Zelebration statt.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Der Ritus des Mandatum wurde nach der Messe vollzogen, nachdem die Altartücher entfernt worden waren. Auf diese Weise wurde die Messe nicht unterbrochen, Laien betraten während der liturgischen Zelebration nicht den Chorraum, und die chronologische Abfolge der Evangelien wurde gewahrt.
Einer der Gründe zur Rechtfertigung der Karwochenreform war der Respekt vor der veritas horarum (der „Wahrheit der Zeiten“). In diesem Fall geschah jedoch genau das Gegenteil:
Nicht nur wurde ein Ritus aus praktischen Gründen vorverlegt bzw. verschoben, sondern die chronologische Reihenfolge der evangelischen Ereignisse innerhalb desselben Ritus wurde umgekehrt.
Der heilige Johannes der Evangelist schreibt, daß unser Herr seinen Jüngern „nach dem Mahl“ die Füße gewaschen hat (Joh 13,12). Es ist daher schwer verständlich, warum dieser Ritus mitten in die Messe verlegt wurde, wobei zwölf Laien ohne Schuhe und Strümpfe den Chorraum betraten – ein Schritt hin zu einer Entsakralisierung dieses Raumes.
Vierte Neuerung: Weglassung des Confiteor des Diakons oder Ministranten vor der Kommunion.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Vor der Kommunion wurde das Confiteor gebetet.
Auf diese Weise wurde das – von Progressiven abgelehnte – sogenannte dritte Confiteor abgeschafft. Es handelte sich jedoch nicht um eine bloße Wiederholung:
Am Beginn der Messe, am Fuß des Altares, war es das Bekenntnis der eigenen Unwürdigkeit, den Gottesdienst zu feiern; vor der Kommunion hingegen ist es das Bekenntnis der Unwürdigkeit, den Leib Christi zu empfangen.
Fünfte Neuerung: Nach der Heiligen Messe sollen nicht nur die Altartücher, sondern auch Kreuz und Leuchter entfernt werden.
Traditionelle Praxis vor der Reform:
Das Kreuz blieb verhüllt und auf dem Altar thronend, inmitten der Leuchter, um am Karfreitag enthüllt zu werden.
Für diese Änderung wurden keine Gründe angegeben.
*Caminante Wanderer ist ein argentinischer Philosoph und Blogger.
Bisher veröffentlichte Beiträge in der Reihe „Die Reform der Karwoche unter Pius XII.“:
- Die Karwoche als Sancta Sanctorum des liturgischen Jahres
- Die Reform der Karwoche unter Pius XII.
- Die Reform der Karwoche: Prolegomena
- Die Reform der Karwoche: der Palmsonntag
- Die Reform der Karwoche: vom Montag bis zum Gründonnerstag
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Caminante Wanderer
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