Die Nachricht ist eine jener, die gewissen antikirchlichen Medien förmlich in die Hände spielt – so sehr, daß sie prompt den Aufmacher ihrer heutigen Ausgabe bildet. Es geht um den ersten bekannten Fall in Spanien, in dem ein amtierender Bischof wegen mutmaßlicher Mißbrauchstaten einer kirchlichen Untersuchung unterworfen wird: Es handelt sich um den Bischof von Cádiz und Ceuta, Monsignore Rafael Zornoza. Die Vorwürfe stammen aus einer Zeit vor 30 Jahren, als Zornoza noch Priester in Madrid war. Wie in solchen Fällen üblich, hat das Bistum mit einem offiziellen Kommuniqué reagiert. Zuständig für die kirchenrechtliche Untersuchung ist gemäß den Bestimmungen des Motu Proprio Vos estis lux mundi der Metropolit – in diesem Fall der Erzbischof von Sevilla.
Der Vatikan untersucht Bischof Zornoza wegen Mißbrauchsvorwürfen aus den 1990er Jahren
Nach Angaben des Blattes El País hat das Dikasterium für die Glaubenslehre, die vatikanische Behörde, die für die Verfolgung von Fällen sexuellen Mißbrauchs innerhalb der Kirche zuständig ist, ein Verfahren gegen den 76jährigen Bischof von Cádiz und Ceuta, Rafael Zornoza, eingeleitet. Ein ehemaliger Seminarist hatte im Sommer eine Beschwerde nach Rom geschickt, in der er behauptet, ab 1994 Opfer wiederholter sexueller Übergriffe geworden zu sein – zu einer Zeit, als Zornoza noch nicht Bischof war, aber als Regens das Priesterseminar von Getafe leitete.
Der Kläger beschreibt in seiner Eingabe, daß die Übergriffe „nachts, in seinem Zimmer“ stattgefunden hätten, und wirft dem damaligen Priester vor, ihn emotional manipuliert zu haben. Zornoza soll seine angebliche Homosexualität als eine „Wunde“ bezeichnet haben, die ihm „die klare Sicht“ nehme.
Ein Fall ohne Beispiel in Spanien
Kirchliche Quellen bestätigen, daß die Untersuchung offiziell eröffnet wurde. Das Verfahren sieht vor, daß sowohl der Beschuldigte als auch der Kläger und mögliche Zeugen vor Ort angehört werden, bevor der Fall erneut nach Rom übermittelt wird. Es handelt sich dabei um ein Novum: Nie zuvor wurde in Spanien gegen einen amtierenden Bischof kirchenrechtlich wegen mutmaßlicher Übergriffe ermittelt. Bisher betrafen solche Verfahren ausschließlich Priester oder Ordensangehörige.
Kirchenrechtliches Verfahren und mögliche Konsequenzen
Das kirchenrechtliche Vorgehen umfaßt zunächst eine Voruntersuchung zur Beweissicherung. Sollte sich der Verdacht als plausibel erweisen, kann ein förmliches kirchliches Gerichtsverfahren folgen. Im Falle einer Bestätigung der Vorwürfe drohen Sanktionen, die von der zeitweiligen Amtsenthebung bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand reichen – der härtesten Strafe, die das Kirchenrecht vorsieht. Laut El País ist der Fall laut staatlicher Rechtsordnung verjährt, doch das Kirchenrecht erlaubt eine unabhängige Untersuchung, was das vatikanische Vorgehen möglich macht.
Lebensweg von Rafael Zornoza
Msgr. Rafael Zornoza wurde 1949 in Madrid geboren und 1975 zum Priester geweiht. Seine seelsorgerische Laufbahn führte ihn über verschiedene Pfarreien und Aufgaben in der Erzdiözese Madrid, bevor er 1994 die Leitung des Priesterseminars von Getafe übernahm. 2006 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Weihbischof, 2011 wurde er schließlich zum Bischof von Cádiz und Ceuta bestellt. Er war Mitglied der Bischofskommission für Klerus und Seminare und machte sich durch seine musikalische Tätigkeit ebenso wie durch sein bischöfliches Motto Impendam et Superimpendar („Mit Freude will ich mich verausgaben und hingeben“) einen Namen.
Der Beschwerdeführer erklärte in seinem Brief, er habe die Zeilen „nur geschrieben, um zu verhindern, daß einem anderen widerfährt, was mir geschehen ist“.
Das Bistum weist alle Anschuldigungen zurück
Das Bistum Cádiz-Ceuta reagierte umgehend mit einer offiziellen Erklärung. Die Anschuldigungen, heißt es darin, seien „äußerst schwerwiegend, aber völlig haltlos“. Der Fall sei bereits an das Kirchengericht der Apostolischen Nuntiatur in Spanien weitergeleitet worden, das nun die Prüfung im Einklang mit dem kirchlichen Verfahren übernimmt.
In der Mitteilung betont das Bistum sein volles Vertrauen in die kirchlichen und staatlichen Instanzen und verspricht uneingeschränkte Kooperation. Zugleich erinnert es daran, daß die Unschuldsvermutung ein grundlegendes Recht sei, das allen zustehe, solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.
Bischof legt Ämter vorübergehend nieder
Wie aus demselben Kommuniqué hervorgeht, hat Bischof Zornoza seine öffentlichen Aufgaben vorübergehend ausgesetzt. Diese Entscheidung diene sowohl der ungestörten Aufklärung der Vorwürfe als auch seiner laufenden medizinischen Behandlung wegen einer Krebserkrankung. Weitere Erklärungen will das Bistum erst abgeben, wenn das Kirchengericht eine Entscheidung getroffen haben wird.
Mit dieser Stellungnahme weist das Bistum die Anschuldigungen entschieden zurück, ruft zu Zurückhaltung in der Berichterstattung auf und bekräftigt seinen Willen zu Transparenz und Gerechtigkeit – zugleich bittet es um Respekt für alle Beteiligten dieses ungewöhnlichen und sensiblen Verfahrens.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: El País (Screenshot)

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