Diskriminierung im Namen der „Nicht-Diskriminierung“

Lehrstücke progressiver Widersprüche


Die Selbsentfremdung vom Menschsein ist zu einer starken Strömung im Westen geworden
Die Selbsentfremdung vom Menschsein ist zu einer starken Strömung im Westen geworden

Wer heu­te wis­sen will, was im Westen unter „Gleich­be­rech­ti­gung“ ver­stan­den wird, muß nur einen Blick nach Lon­don, Kana­da und Ber­lin wer­fen. Drei weit von­ein­an­der ent­fern­te Schau­plät­ze – und ein und die­sel­be ideo­lo­gi­sche Hand­schrift: Dis­kri­mi­nie­rung wird nicht mehr besei­tigt, son­dern offen betrie­ben und geför­dert. Was zunächst als „Kampf“ um Gleich­be­rech­ti­gung statt­fand, wur­de nun zur Dis­kri­mi­nie­rung des Nor­ma­len und der Ein­hei­mi­schen. Ent­schei­dend ist nicht mehr, ob aus­ge­schlos­sen und dis­kri­mi­niert wird, son­dern wen es trifft.

London: „Nur Muslime“ – und niemand regt sich auf

Eine Recher­che des The Tele­graph hat ans Licht gebracht, was offi­zi­ell eigent­lich ver­bo­ten ist: In Lon­don und Süd­ost­eng­land kur­sie­ren zahl­rei­che Woh­nungs­an­zei­gen, die sich aus­drück­lich nur an Mus­li­me rich­ten. For­mu­lie­run­gen wie „nur für mus­li­mi­sche Stu­den­ten“, „Zim­mer für mus­li­mi­sche Frau­en“ oder „geeig­net für einen pun­ja­bi­schen Jun­gen“ sind kei­ne Ein­zel­fäl­le, son­dern Teil eines brei­te­ren Phänomens.

Ver­öf­fent­licht wer­den sol­che Inse­ra­te unter ande­rem über Platt­for­men wie Face­book, Gum­tree oder Tele­gram. Erst nach media­lem Druck wur­den ein­zel­ne Inhal­te ent­fernt – ein spä­tes und eher halb­her­zi­ges Ein­ge­ständ­nis, daß hier offen­kun­dig gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen wird.

Denn der bri­ti­sche Equa­li­ty Act 2010 unter­sagt es Ver­mie­tern aus­drück­lich, Bewer­ber auf­grund von Reli­gi­on oder eth­ni­scher Zuge­hö­rig­keit zu bevor­zu­gen oder aus­zu­schlie­ßen. Der Sache nach eine mas­si­ve Ein­mi­schung des Staa­tes in einen Bereich, der ihn eigent­lich nichts angeht, denn wem ein Pri­va­ter sein Eigen­tum zur Ver­fü­gung stellt oder nicht, ist eigent­lich allein des­sen Ange­le­gen­heit. Doch im Namen der Anti-Dis­kri­mi­nie­rung wur­den sol­che und wei­te­re restrik­ti­ve Geset­ze erlassen. 

Doch wäh­rend man sich leicht aus­ma­len kann, wel­che Empö­rungs­wel­len Anzei­gen wie „nur für Chri­sten“ oder „kei­ne Mus­li­me“ aus­lö­sen wür­den, bleibt die Reak­ti­on auf die statt­fin­den­de Isla­mi­sie­rung auf­fal­lend gedämpft.

Ein Zufall? Kei­nes­wegs. Seit 2016 wird Lon­don von Sadiq Khan regiert, einem pro­mi­nen­ten Ver­tre­ter der Labour-Par­tei, der von vie­len Medi­en als Sym­bol einer neu­en, „diver­sen“ Metro­po­le gefei­ert wird. Kri­tik an offen­kun­di­gen Miß­stän­den paßt da offen­bar nicht ins gewünsch­te Bild.

Kanada: Exklusive Inklusion an der Universität

Noch deut­li­cher tritt der Wider­spruch in Kana­da zuta­ge – einem Land, das sich gern als Vor­rei­ter gesell­schaft­li­cher Fort­schritt­lich­keit insze­niert. An der Memo­ri­al Uni­ver­si­ty of New­found­land wur­de jüngst eine Stel­len­aus­schrei­bung ver­öf­fent­licht, die exem­pla­risch zeigt, wohin die Rei­se geht.

Gesucht wer­den fünf neue Dozen­ten – aller­dings nicht etwa nach Qua­li­fi­ka­ti­on, son­dern nach ihrer Selbst­de­fi­ni­ti­on. Zuge­las­sen sind aus­schließ­lich Bewer­ber, die sich als Frau­en, Ange­hö­ri­ge indi­ge­ner Völ­ker, Mit­glie­der eth­ni­scher Min­der­hei­ten, Men­schen mit Behin­de­rung oder als Teil der soge­nann­ten 2SLGBTQIA+-Gemeinschaft, kurz­um der Homo-Com­mu­ni­ty, definieren.

Was auf den ersten Blick wie ein Bei­trag zur „Chan­cen­gleich­heit“ erscheint, ent­puppt sich bei nähe­rem Hin­se­hen als das Gegen­teil: Der klas­si­sche „wei­ße, hete­ro­se­xu­el­le Mann“ ist von vorn­her­ein aus­ge­schlos­sen – es sei denn, er erklärt, sich einer der bevor­zug­ten Grup­pen zuge­hö­rig zu füh­len. Zur Absur­di­tät gehört es ja, daß Män­ner sich als Frau­en erklä­ren kön­nen, um im Zuge der „Anti-Dis­kri­mi­nie­rung“ Frau­en vor­be­hal­te­ne Stel­len beset­zen zu können.

Berlin: Zutritt für Weiße verboten

Die Orga­ni­sa­ti­on „BIWOC* Rising – gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft“ erhielt im Rah­men des Bun­des­pro­gramms „Demo­kra­tie leben“ zwi­schen 2021 und 2024 För­der­mit­tel in Höhe von fast 700.000 Euro, um in Ber­lin eine „Cowor­king-Zone“ mit ange­schlos­se­nem Café zu betrei­ben, das aus­schließ­lich „BIWOC“ sowie „TIN*BIPOC“-Personen offensteht. 

Sie ver­ste­hen Bahn­hof? Kein Wun­der. Gemeint ist damit, daß in die­ses Café nur Per­so­nen zutritt haben, die sich als „nich-weiß“ defi­nie­ren. Wei­ße wer­den mit­ten in Ber­lin von einem mit öffent­li­chen Gel­dern geför­der­ten Ange­bot aus­ge­schlos­sen, das sie mit ihren Steu­er­gel­dern finan­zie­ren müssen. 

Was als „Schutz­raum für mar­gi­na­li­sier­te Grup­pen“ prä­sen­tiert wird – eine gro­tes­ke Lächer­lich­keit mit­ten in Ber­lin –, dis­kri­mi­niert die ein­hei­mi­schen Deut­schen. Doch die sonst so refelx­ar­ti­gen los­ge­tre­te­nen Empö­rungs­wel­len blei­ben aus. Die öffent­li­che Hand för­dert das Pro­jekt sogar. 

Die bis­lang aus­wei­chen­den Reak­tio­nen der zustän­di­gen Stel­len ver­stär­ken den Ein­druck eines steu­er­geld­fi­nan­zier­ten anti-wei­ßen und anti­deut­schen Rassismus. 

Die Logik der „positiven Diskriminierung“ und ein gefährlicher Paradigmenwechsel

Die drei Bei­spiel aus drei west­li­chen Län­dern zei­gen zwei Din­ge: Erstens, wie weit und mas­siv die radi­ka­le Lin­ke in die Regie­run­gen von Staat, Län­dern und Kom­mu­nen hin­ein­wirkt. Zwei­tens, wie weit die frem­de Über­nah­me bereits fort­ge­schrit­ten ist. Dar­aus folgt drit­tens, daß radi­ka­le Lin­ke und aus ande­ren Kon­ti­nen­ten, Eth­ni­en, Spra­chen, Kul­tu­ren stam­men­den Migran­ten eng zusam­men­ar­bei­ten, wenn auch aus unter­schied­li­chen Motiven.

Wer heu­te noch von libe­ra­ler Demo­kra­tie, Rechts­staat­lich­keit und all­ge­mei­ner Gleich­heit spricht, betreibt Roß­täu­sche­rei, denn die­se Begrif­fe sind längst ideo­lo­gisch umge­deu­tet wor­den. Die Fol­gen sind Anti­dis­kri­mi­nie­rungs-Dis­kri­mi­nie­rung und anti­ras­si­sti­scher Rassismus.

Die­ser Kul­tur­mar­xis­mus setzt in sei­nem Kampf um die kul­tu­rel­le Hege­mo­nie als Vor­stu­fe zur Erlan­gung der poli­ti­schen Hege­mo­nie auf immer neue Son­der­ge­set­ze zur Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit durch Straf­be­weh­rung, um die schritt­wei­se errun­ge­nen Posi­tio­nen jeweils abzusichern.

Tie­fer betrach­tet: Auf der west­li­chen Sei­te steht eine Ent­frem­dung vom eige­nen Mensch­sein, auf der migra­to­ri­schen Sei­te steht das schritt­wei­se Auf­fül­len eines Macht­va­ku­ums, das mit dem Begriff der frem­den Über­nah­me umschrie­ben wer­den kann.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: NBQ

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