In der Diözese Charlotte im US-Staat North Carolina hat ein Vorfall während einer Firmmesse die innerkirchlichen Spannungen um Liturgie, Eucharistieverständnis und Autoritätsausübung auf drastische Weise sichtbar gemacht. Im Mittelpunkt der Kritik steht der Ortsbischof Msgr. Michael Martin, dem vorgeworfen wird, einer Familie, die sich zum Kommunionempfang hinkniete, die heilige Kommunion verweigert zu haben.
Nach mehreren übereinstimmenden Augenzeugenberichten ereignete sich der Vorfall am gestrigen 29. April 2026 in der Pfarrei „Our Lady of Grace“ in Greensboro. Während die Mehrheit der Gläubigen die Kommunion in der Ausnahmeform als Handkommunion empfangen wurde, knieten einige Gläubige an einer Kommunionbank nieder, um in der regulären, also ordentlichen Form die Mundkommunion zu empfangen. Doch der Bischof überging sie einfach. Die Betroffenen sprechen von einer „demütigenden“ Situation; sie seien trotz klarer Anwesenheit und rechtlich eindeutigen Bestimmungen schlicht ignoriert worden.
Eine offizielle Stellungnahme der Diözese liegt bislang nicht vor.
Die rechtliche Situation
Die reguläre Form des Kommunionempfangs war von Anfang an die Mundkommunion; dies geht bereits aus dem Johannesevangelium hervor, wenn der Evangelist das Letzte Abendmahl schildert. So wird es auch unverändert in den Ostkirchen gepflegt. Und so war es auch durchgängige Praxis in der römischen Kirche. Die sogenannten Ausnahmen, die als historische Beispiele da und dort genannt werden, bestätigen nur diese Regel.
In den 1520er Jahren führte der von der Kirche abgefallene Glarner Priester Ulrich Zwingli die Praxis der sitzenden Handkommunion ein. Im Laufe der Zeit wurden die Menschen in den protestantisch gewordenen Gebieten der auch dort noch aus katholischer Zeit her praktizierten Mundkommunion entwöhnt, was je nach Gegend ein längerer Prozeß war, bis die Handkommunion zu einem protestantischen Wesens- und Unterscheidungsmerkmal gegenüber der katholischen Praxis der knienden Mundkommunion wurde.
Im Zuge der „ökumenischen“ Umarmungsversuche, die im Zuge und Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils von Rom unternommen wurden, erließ Papst Paul VI. 1969 parallel zur Liturgiereform die Instruktion Memoriale Domini, mit der er den Bischofskonferenzen erlaubte, ein Indult zu erlassen, das die protestantische Praxis der Handkommunion auch in der katholischen Kirche erlaubte.
Er führte damit aber keine neue Norm ein. Die Mundkommunion blieb unverändert die reguläre Form des Kommunionempfangs in der römischen Kirche. Die Handkommunion wurde lediglich als irreguläre Option in Form eines Indults gewährt, und auch das nicht universal, sondern nur auf Wunsch der jeweiligen Bischofskonferenz.
Die Bischofskonferenz der USA beantragte erstmals 1973 die optionale Einführung der Handkommunion, was von Rom zunächst abgelehnt wurde. Erst nach einigen Verhandlungen und Druck des damals sehr progressiven US-Episkopats gewährte Rom 1977 die Einführung der Handkommunion, die mit dem neuen Kirchenjahr 1977/78 schrittweise in den US-Diözesen eingeführt wurde.
In den USA wurde es zur Realität, wie auch im deutschen Sprachraum, daß die Handkommunion als „moderne“ Form angesehen und vom jüngeren Klerus auf breiter Front gefördert und allgemein durchgesetzt wurde. Im deutschen Sprachraum wurden die Erstkommunionkinder spätestens ab Mitte der 1970er Jahre quasi flächendeckend ausschließlich auf die Handkommunion vorbereitet. Mit keinem Wort wurde die Mundkommunion mehr erwähnt, geschweige denn darauf hingewiesen, daß diese eigentlich die allein reguläre Form des Kommunionempfangs ist, während die Handkommunion nur eine mittels Indult gewährte Ausnahme darstellt.
Liturgische Steuerung statt organischer Praxis
Der Fall Charlotte gewinnt seine Brisanz vor dem Hintergrund bereits zuvor erlassener liturgischer Direktiven des Bischofs. In einem Hirtenbrief vom 17. Dezember 2025 hatte Msgr. Martin verbindliche Vorschriften für die Kommunionspendung in seiner Diözese formuliert. Darin wird der Empfang im Stehen als normative Form bezeichnet, während alternative Ausdrucksformen zwar faktisch toleriert, jedoch klar zurückgedrängt werden. Das ist ein direkter Verstoß gegen die geltende Rechtsordnung. Dem Bischof steht keine Recht zur Änderung der Kommunionpraxis zu.
Besonders deutlich wird die Stoßrichtung in der Anordnung, in mehreren Pfarreien wieder eingeführte Kommunionbänke zu entfernen. Diese seien – so der Wortlaut – ein „sichtbarer Widerspruch“ gegenüber der vorgesehenen liturgischen Ordnung. Zur Rechtfertigung der vom Bischof gewollten rechtswidrigen Praxis wird die Eucharistie primär als gemeinschaftlicher Prozessionsakt des „pilgernden Gottesvolkes“ verklärt.
Bis zur Verweigerung der heiligen Kommunion aufgrund einer von den bischöflichen Vorgaben abweichenden Körperhaltung ist es jedoch noch immer ein weiter Weg und offenbart vor allem eine ideologische Stoßrichtung des Bischofs.
Römische Reaktion und institutionelle Distanz
Der Streit bleibt nicht auf die lokale Ebene beschränkt. Gegen die von Bischof Martin eingeführten Bestimmungen wandten sich 31 Priester seiner Diözese Anfang des Jahres mit Dubia (Zweifel) an das römische Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, das allerdings von einem notorischen Gegner der Tradition, von Kardinal Arthur Roche, geleitet wird. Eine Entscheidung steht bisher aus.
Die Befassung Roms zeigt jedoch, daß die Vorgänge in Charlotte als Teil einer größeren liturgischen Unruhe zu sehen sind, die in verschiedenen Teilen der USA und der Weltkirche allgemein zu beobachten ist.
Einordnung von Bischof Martin
Msgr. Michael Martin, ein Minorit, steht exemplarisch für einen pastoralen Typus, der stark auf die nachkonziliare Reformliturgie und das Leitbild „aktiver Teilnahme“ fokussiert ist. Er gehört dem gegenwärtigen, kirchenpolitisch sehr bergoglianisch geprägten Mainstream an, der im Zuge des Pontifikats von Papst Franziskus deutlich an Einfluß gewonnen hat.
Msgr. Martin, den Franziskus im April 2024 zum Bischof von Charlotte ernannte, zeigte nach seiner Bischofsernennung eine deutliche Nähe zu einer liturgischen Praxis, die traditionelle Ausdrucksformen systematisch zurückdrängen will.
Der Fall Charlotte ist damit weniger ein isolierter Konflikt als vielmehr ein Symptom eines radikalen Progressivismus, der durch das bergoglianische Pontifikat entfesselt wurde. Der Vorwurf gegen den Bischof von Charlotte steht ihm Raum, durch die Weigerung, Gläubige aufgrund ihrer regulären Körperhaltung vom Kommunionempfang ausgeschlossen zu haben, eine äußerst schwerwiegende Tat begangen zu haben.
Der Vorfall offenbart einen Prozeß schleichender Radikalisierung: Was als Indult begann, wurde in der Praxis zu einer neuen „Norm“ verfestigt, um sodann den Anspruch zu entwickeln, das geltende Recht nicht nur zu unterlaufen, sondern es als solches zu ersetzen und zu verdrängen, indem die zur faktischen „Norm“ erhobene Ausnahme, die eigentliche Norm eliminiert. Ein revolutionärer Prozeß.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: AdVaticanum (Screenshot)
Hinterlasse jetzt einen Kommentar