„Antisemitismus-Gesetz“ im italienischen Senat angenommen

Vom Gleichheitsprinzip zur Spezialgesetzgebung


Der italienische Senat stimmte am Mittwoch für eine Spezialgesetz gegen Antisemitismus, das verfassungsrechtliche Zweifel aufwirft
Der italienische Senat stimmte am Mittwoch für eine Spezialgesetz gegen Antisemitismus, das verfassungsrechtliche Zweifel aufwirft

Von Rinal­do Buccini*

Im Nahen Osten fal­len die Bom­ben. Wäh­rend­des­sen wird im Westen an einem Tabu der poli­ti­schen Kor­rekt­heit geba­stelt, von dem Kri­ti­ker eine Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit befürch­ten. Die poli­ti­sche Debat­te dazu ist noch längst nicht been­det, doch eine wich­ti­ge par­la­men­ta­ri­sche Hür­de ist genom­men: Der ita­lie­ni­sche Senat hat ein Geset­zes­vor­ha­ben zur Bekämp­fung des Anti­se­mi­tis­mus ver­ab­schie­det. Der ent­spre­chen­de Gesetz­ent­wurf wur­de mit 105 Ja-Stim­men, 24 Gegen­stim­men und 21 Ent­hal­tun­gen ange­nom­men und wur­de nun der Abge­ord­ne­ten­kam­mer zur Behand­lung zuge­wie­sen. Ein inter­es­san­tes Beispiel.

Die gest­ri­ge Abstim­mung zeig­te die poli­ti­schen Bruch­li­ni­en. Neben den Frak­tio­nen der Rech­ten (Fra­tel­li d’I­ta­lia, Lega und For­za Ita­lia) stimm­ten auch die Mit­te-Par­tei­en Azio­ne und Ita­lia Viva für das Gesetz. Dage­gen votier­te die radi­ka­le Lin­ke (AVS) sowie die Fünf­ster­ne­be­we­gung (M5S). Die Demo­kra­ti­sche Par­tei (PD, Links­de­mo­kra­ten) ent­schied sich offi­zi­ell für Ent­hal­tung. Aller­dings kün­dig­te der frü­he­re Mini­ster Gra­zia­no Del­rio an, daß eini­ge Sena­to­ren sei­ner Par­tei ent­ge­gen der Frak­ti­ons­li­nie zustim­men würden.

Kritik an möglicher Ungleichbehandlung

Ein zen­tra­ler Ein­wand gegen das Gesetz betrifft die Fra­ge der Gleich­be­hand­lung. Kri­ti­ker argu­men­tie­ren, daß die Rege­lung fak­tisch ein Spe­zi­al­ge­setz für eine spe­zi­fi­sche Grup­pe dar­stel­le. Ande­re reli­giö­se Gemein­schaf­ten ver­fü­gen über kei­nen ver­gleich­ba­ren gesetz­li­chen Schutz – obwohl auch sie regel­mä­ßig Ziel von Dis­kri­mi­nie­rung oder Über­grif­fen seien.

Damit berührt das Gesetz einen grund­le­gen­den ver­fas­sungs­recht­li­chen Maß­stab. Arti­kel 3 der ita­lie­ni­schen Ver­fas­sung garan­tiert die Gleich­heit aller Bür­ger vor dem Gesetz – unab­hän­gig von Geschlecht, Ras­se, Spra­che, Reli­gi­on, poli­ti­schen Über­zeu­gun­gen sowie per­sön­li­chen oder sozia­len Bedin­gun­gen. Gleich­zei­tig ver­pflich­tet er den Staat, sozia­le und wirt­schaft­li­che Hin­der­nis­se zu besei­ti­gen, die Frei­heit und Gleich­heit der Bür­ger einschränken.

Kri­ti­ker sehen hier eine Span­nung: Der Gesetz­ent­wurf beru­fe sich zwar aus­drück­lich auf die­sen Ver­fas­sungs­ar­ti­kel, erfül­le des­sen Anspruch selbst aber nicht. Ins­ge­samt steht die Fra­ge im Raum, war­um das all­ge­mei­ne Straf­recht für eine bestimm­te Grup­pe nicht aus­reicht, son­dern die­se durch Son­der­ge­set­ze mehr geschützt wer­den müs­se als ande­re. Die Lage in Ita­li­en läßt kei­ne Situa­ti­on erken­nen, die eine sol­che Maß­nah­me not­wen­dig machen oder gar recht­fer­ti­gen würde.

Von repressiven Maßnahmen zu pädagogischen Ansätzen

Der nun ver­ab­schie­de­te Text unter­schei­det sich immer­hin deut­lich von der ursprüng­li­chen Vor­la­ge, dem soge­nann­ten „DDL Romeo“ (Ein­brin­ger Mas­si­mi­lia­no Romeo ist Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Lega im Senat). Wäh­rend der erste Ent­wurf stär­ker auf repres­si­ve Maß­nah­men setz­te und die gel­ten­den Straf­ma­ße, die bereits auf Spe­zi­al­ge­set­ze beru­hen, dra­stisch erhö­hen woll­te, wur­den die­se Ele­men­te im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren weit­ge­hend gestri­chen. An ihre Stel­le tra­ten vor allem päd­ago­gi­sche und prä­ven­ti­ve Ansätze.

Den­noch blei­ben nach Ansicht von Kri­ti­kern meh­re­re Punk­te unklar. Beson­ders dis­ku­tiert wer­den Inspek­ti­ons- und Kon­troll­maß­nah­men an Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten, um zu prü­fen, ob es dort Anti­se­mi­tis­mus gebe. Die Rede ist beson­der von „ver­steck­tem Anti­se­mi­tis­mus“. Das kün­di­ge eine neue „Hexen­jagd“ an, sagen hin­ge­gen Kri­ti­ker. Gera­de im Bil­dungs­be­reich, so der Ein­wand, exi­stier­ten bereits dis­zi­pli­na­ri­sche Instru­men­te, die bei Bedarf zur Sank­tio­nie­rung pro­ble­ma­ti­schen Ver­hal­tens ein­ge­setzt wer­den könnten.

Streit um die Definition von Antisemitismus

Ein wei­te­rer zen­tra­ler Kon­flikt­punkt liegt in der begriff­li­chen Grund­la­ge des Geset­zes. Der Text stützt sich auf die Defi­ni­ti­on von Anti­se­mi­tis­mus der Inter­na­tio­nal Holo­caust Remem­brance Alli­ance (IHRA) aus dem Jahr 2016. Die­se Defi­ni­ti­on wur­de von der ita­lie­ni­schen Regie­rung im Janu­ar 2020 wäh­rend der zwei­ten Regie­rung unter Mini­ster­prä­si­dent Giu­sep­pe Con­te offi­zi­ell übernommen.

Doch gera­de die­se Defi­ni­ti­on steht seit Jah­ren in der Kritik.

Der Poli­tik­wis­sen­schaft­ler Nico­la Peru­gi­ni, Pro­fes­sor für Inter­na­tio­na­le Bezie­hun­gen an der Uni­ver­si­tät Edin­burgh, erklär­te in einer Anhö­rung im par­la­men­ta­ri­schen Aus­schuß, daß es sich dabei nicht pri­mär um eine wis­sen­schaft­li­che, son­dern um eine poli­ti­sche und kul­tu­rel­le Defi­ni­ti­on handle. 

Anders aus­ge­drückt: Ihre Ent­ste­hung sei auch vom Ein­fluß zio­ni­sti­scher Lob­by­grup­pen geprägt gewe­sen. Ihre Anwen­dung mache den Staat mit sei­ner Poli­zei, Staats­an­walt­schaft und sei­nen Gerich­ten zu Instru­men­ten einer poli­ti­schen Agenda.

Kritik an möglichen Einschränkungen politischer Debatten

Beson­ders umstrit­ten ist ein Bei­spiel, das in der IHRA-Defi­ni­ti­on auf­ge­führt wird. Dem­nach kann es als anti­se­mi­tisch gel­ten, zu behaup­ten, „die Exi­stenz des Staa­tes Isra­el sei ein ras­si­sti­sches Unterfangen“.

Der Begriff sei ins­ge­samt zu gedehnt und eine wei­te­re Deh­nung sei nicht aus­zu­schlie­ßen. Nach Ein­schät­zung Peru­gi­nis besteht hier die Gefahr, daß kri­ti­sche Dis­kus­sio­nen über israe­li­sche Poli­tik ein­ge­schränkt wer­den könn­ten. Er ver­weist dar­auf, daß inter­na­tio­na­le Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Amne­sty Inter­na­tio­nal und Human Rights Watch das israe­li­sche poli­ti­sche und recht­li­che System in Berich­ten als Form eines Apart­heid­re­gimes beschrie­ben haben.

Der Kern des Pro­blems, so Peru­gi­ni, lie­ge in einer begriff­li­chen Ver­mi­schung: Juden­tum als Reli­gi­on und kul­tu­rel­le Iden­ti­tät wer­de mit Zio­nis­mus als poli­ti­scher Ideo­lo­gie gleich­ge­setzt. Zio­ni­sti­sche Lob­by­grup­pen sei­en nahe­lie­gen­der­wei­se an einer sol­chen Ver­mi­schung inter­es­siert. Es sei aber bedenk­lich, wenn ande­re Staa­ten sich eine sol­che poli­tisch-ideo­lo­gi­sche Defi­ni­ti­on zu eigen machen. 

Zwischen Antisemitismusbekämpfung und politischer Symbolik

Aus Sicht eini­ger Kri­ti­ker zielt das Gesetz des­halb nicht aus­schließ­lich auf die Bekämp­fung von tat­säch­li­chem Anti­se­mi­tis­mus ab. Selbst für die­sen stel­le sich die Fra­ge, war­um es eines Son­der­ge­set­zes bedür­fe, wo es doch die Ver­fas­sung und das all­ge­mei­ne Straf­recht gibt, die alle Per­so­nen schützt. Das neue Gesetz sei, so Kri­ti­ker, viel­mehr dar­auf aus­ge­rich­tet, einen poli­ti­schen Phi­lo­se­mi­tis­mus zu för­dern, der auch den Zio­nis­mus mit­ein­schließt – also eine Unter­stüt­zung poli­ti­scher jüdi­scher Iden­ti­tät, die nicht pri­mär reli­gi­ös begrün­det sei.

Die Kon­tro­ver­se um Inhalt und Reich­wei­te der Rege­lung dürf­te daher auch in der näch­sten par­la­men­ta­ri­schen Pha­se anhal­ten. Denn bevor das Gesetz end­gül­tig ver­ab­schie­det wer­den kann, muß sich nun noch die Abge­ord­ne­ten­kam­mer mit dem Ent­wurf befas­sen – und dort dürf­te die Debat­te kaum weni­ger kon­tro­vers verlaufen.

Vom Gleichheitsprinzip zur Spezialgesetzgebung: Die Entwicklung der Antisemitismuspolitik in Italien (1948–2026)

Vor­aus­zu­schicken ist, daß Ita­li­en tra­di­tio­nell kein Land mit einem aus­ge­präg­ten tat­säch­li­chen Anti­se­mi­tis­mus ist, nicht ein­mal in der Zeit des Faschis­mus bis 1938, danach regio­nal unter­schied­lich, erst wäh­rend der deut­schen Besat­zung ab 1943 änder­te sich das Bild radi­kal. Die anti­se­mi­ti­sche Rich­tung, die sich in Ita­li­en am Natio­nal­so­zia­lis­mus ori­en­tier­te, ange­führt von Gio­van­ni Pre­zio­si, einem von der Kir­che abge­fal­le­nen katho­li­schen Prie­ster, war ver­hält­nis­mä­ßig klein.
Spä­ter gab es in den 1970er Jah­ren ein inof­fi­zi­el­les Still­hal­te-Abkom­men mit der PLO, aus­ge­han­delt vom Christ­de­mo­kra­ten Giu­lio Andreot­ti, das der PLO Tran­sit gewähr­te, wofür Ita­li­en im Gegen­zug kein Aus­tra­gungs­ort von Aktio­nen, z. B. Flug­zeug­ent­füh­run­gen oder Atten­ta­ten, wur­de. Die Ver­ein­ba­rung erfolg­te mit Rück­deckung aus Washing­ton, um eine mög­li­che Desta­bi­li­sie­rung Ita­li­ens als wich­ti­ger Süd­flan­ke der NATO im Kal­ten Krieg zu ver­hin­dern.
Die jüdi­schen Gemein­den exi­stie­ren unbe­hel­ligt, jüdi­sche Fami­li­en spie­len in der ita­lie­ni­schen Indu­strie eine füh­ren­de Rol­le. Der Zank­ap­fel ist nicht die Reli­gi­on, son­dern der Nah­ost-Kon­flikt, also der Umgang Isra­els mit den mus­li­mi­schen und christ­li­chen Palä­sti­nen­sern.
Heu­te ver­fügt die Halb­in­sel über eine viru­len­te pro-palä­sti­nen­si­sche Lin­ke, die sich im Zusam­men­hang mit dem Gaza-Kon­flikt Gehör ver­schafft. Dar­in sehen Beob­ach­ter den eigent­li­chen Grund für die Ein­füh­rung des neu­en Spe­zi­al­ge­set­zes. Das sei eine Ad-hoc-Gesetz­ge­bung, so Kri­ti­ker, die es in einem funk­tio­nie­ren­den frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Rechts­staat nicht geben soll­te. Die Kri­tik am Zio­nis­mus ist brei­ter gestreut und beschränkt sich nicht nur auf die radi­ka­le Lin­ke. Öffent­lich arti­ku­liert wird sie aber außer­halb die­ser kaum wegen des aus­ge­dehn­ten Risi­kos der Straf­ver­fol­gung und der sozia­len Äch­tung. Das Stig­ma des „Anti­se­mi­tis­mus“ wirkt abschreckend. Das Bei­spiel der Lega zeigt, daß man nach dem Knüp­pel­schlag von 2019 heu­te lie­ber ange­paßt agiert.

Die Chro­no­lo­gie:

  • 1948 Die neue ita­lie­ni­sche Ver­fas­sung garan­tiert allen Bür­gern Gleich­heit vor dem Gesetz unab­hän­gig von Reli­gi­on, „Ras­se“, Spra­che usw.
  • 1975 Erstes Spe­zi­al­ge­setz (Nr. 654/​1975) gegen ras­si­sti­sche und reli­giö­se Dis­kri­mi­nie­rung und Auf­sta­che­lung zum Haß. Ita­li­en folg­te dabei kei­ner innen­po­li­ti­schen Debat­te, son­dern han­del­te auf­grund von inter­na­tio­na­lem Druck und völ­ker­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen. Das Gesetz dien­te in erster Linie dazu, die UN-Kon­ven­ti­on zur Besei­ti­gung jeder Form von Ras­sen­dis­kri­mi­nie­rung (ICERD) umzu­set­zen, die in New York ver­ab­schie­det wor­den war. Die Rati­fi­zie­rung ver­pflich­te­te die Staa­ten, daß bestimm­te For­men von ras­si­sti­scher Pro­pa­gan­da und Dis­kri­mi­nie­rung aus­drück­lich straf­bar wer­den. Anti­se­mi­tis­mus war dar­in impliziert.
  • 1993 Ver­schärf­tes Spe­zi­al­ge­setz (Leg­ge Man­ci­no Nr. 205/​1993), das zur straf­recht­li­chen Grund­la­ge bei der Bekämp­fung von Anti­se­mi­tis­mus wur­de. Mit dem Gesetz ant­wor­te­te die Regie­rung auf Unmut, der seit 1990 ein­setz­ten­den Mas­sen­mi­gra­ti­on nach Ita­li­en. Anti­se­mi­tis­mus war dar­in impli­ziert. Auch damals gab es von jüdi­scher Sei­te ein Inter­es­se an Straf­be­weh­rung, aber kein Inter­es­se, auch nicht von zio­ni­sti­scher Sei­te, als Ein­zel­grup­pe her­aus­ge­ho­ben zu wer­den. Der Anti­se­mi­tis­mus war zwar ein zen­tra­ler Aspekt des Geset­zes, soll­te aber nicht zu auf­fäl­lig her­aus­ge­stri­chen wer­den. Man woll­te den beson­de­ren Schutz des Staa­tes, aber kei­ne Debat­te darum.

Die­se Zurück­hal­tung soll­te sich 25 Jah­re spä­ter ändern: 

  • 2020 Die Regie­rung Con­te (Fünfsternebewegung/​Linksdemokraten/​Teilen der radi­ka­len Lin­ken und der Mit­te) beschließt am 17. Janu­ar 2020 die Über­nah­me der Anti­se­mi­tis­mus-Defi­ni­ti­on der IHRA. Das bedeu­tet kei­ne gesetz­li­che, aber eine fak­ti­sche Ver­schär­fung, da die Defi­ni­ti­on bewußt unscharf ist, um, wie Kri­ti­ker sagen, mög­lichst jede Kri­tik an Juden oder Isra­el zu unter­bin­den. Zugleich wur­de mit dem Natio­na­len Koor­di­na­tor für den Kampf gegen Anti­se­mi­tis­mus ein eige­nes Regie­rungs­amt geschaf­fen, das die Stra­te­gie der Regie­rung gegen Anti­se­mi­tis­mus koor­di­niert. Die Errich­tung die­ses Amtes war von der EU-Kom­mis­si­on emp­foh­len wor­den, um Anti­se­mi­tis­mus poli­tisch und admi­ni­stra­tiv syste­ma­tisch zu bekämp­fen, wie es hieß.
    Die IHRA, von deren Exi­stenz die mei­sten Ita­lie­ner bis dahin nichts wuß­ten, ist eine pri­va­te Ver­ei­ni­gung, die 1998 zur För­de­rung des Holo­caust-Geden­kens gegrün­det wur­de, und der auch Staa­ten wie die BRD und Ita­li­en ange­hö­ren. Ihre Akti­vi­tä­ten beschrän­ken sich aber nicht dar­auf, wie die Anti­se­mi­tis­mus-Defi­ni­ti­on zeigt. 
  • 2026 Mit dem DLL Romeo, das gestern mit Abän­de­run­gen vom Senat ange­nom­men wur­de, soll erst­mals ein exklu­si­ves Spe­zi­al­ge­setz aus­drück­lich gegen Anti­se­mi­tis­mus erlas­sen wer­den. Es defi­niert Anti­se­mi­tis­mus erst­mals direkt als eigen­stän­di­gen Tat­be­stand. Der Staat will durch Maß­nah­men an Schu­len, Uni­ver­si­tä­ten und in der öffent­li­che Ver­wal­tung „Pro­gram­me“ über Holo­caust und jüdi­sche Kul­tur för­dern und jede Form des Anti­se­mi­tis­mus (in der ver­schwom­me­nen IHRA-Defi­ni­ti­on) bekämpfen. 

Kri­ti­ker sagen, daß unter dem Vor­wand der Reli­gi­on eine Ideo­lo­gie, der Zio­nis­mus, durch Son­der­ge­set­ze geschützt und der Kri­tik ent­zo­gen wer­den solle.

Zusammenhänge

Das Abstim­mungs­ver­hal­ten der Senats­frak­tio­nen zeigt eine phi­lo­se­mi­ti­sche und pro-zio­ni­sti­sche Alli­anz, die das Rechts-Links-Sche­ma sprengt. Die größ­te Links­frak­ti­on ent­hielt sich der Stim­me, wäh­rend alle drei Rechts­frak­tio­nen der Regie­rung für das Spe­zi­al­ge­setz stimm­ten. Wür­de die Lin­ke regie­ren, wäre es also genau umge­kehrt ver­lau­fen: die Links­de­mo­kra­ten hät­ten für das Gesetz gestimmt, die Rechts­frak­tio­nen eben­falls oder sich der Stim­me ent­hal­ten. Die Ent­hal­tung ist dem­nach nur Teil des Dua­lis­mus Regie­rung – Oppo­si­ti­on. Das Ergeb­nis wäre dem­nach dasselbe. 

Die Abstim­mung offen­bart vor allem zwei Din­ge: Erstens, daß in Ita­li­en zwar alle Bür­ger for­mal gleich sind – aber eine Grup­pe offen­bar glei­cher gemacht wer­den soll. Und zwei­tens, wer tat­säch­lich poli­ti­schen Ein­fluß besitzt. Immer­hin ist Ita­li­en ein christ­li­ches Land und Sitz des Pap­stes. Doch selbst die katho­li­sche Kir­che kann von einem der­art exklu­si­ven Schutz­ge­setz nur träumen.

Ein genaue­rer Blick auf die Abstim­mung offen­bart, daß der jüdi­sche und zio­ni­sti­sche Lob­by­is­mus erfolg­reich ist. Er offen­bart auch die Abhän­gig­keit der ita­lie­ni­schen Regie­rung von den USA. Gesten wie das neue Gesetz wer­den – mit einem Gruß aus Tel Aviv – von Washing­ton als Zei­chen des Wohl­ver­hal­tens gewer­tet. Die­ses Wohl­ver­hal­ten demon­striert Ita­li­ens Mini­ster­prä­si­den­tin Gior­gia Melo­ni, denn ohne ein sol­ches wäre sie im Herbst 2022 kaum Regie­rungs­chefin geworden.

In der EU kann die Regie­rung eines Mit­glieds­staa­tes bis zu einem bestimm­ten Grad EU-kri­tisch sein, doch zugleich Eigen­stän­dig­keit gegen­über Brüs­sel und Washing­ton zu beto­nen, das scheint nicht zu gehen. Wer es ver­sucht, läuft Gefahr, poli­tisch zu schei­tern: Lega-Chef Matteo Sal­vi­ni stürz­te 2019 als stell­ver­tre­ten­der Regie­rungs­chef genau dar­über. Eine Lek­ti­on, die Melo­ni nicht ver­ges­sen hat.
Was bleibt, ist eine Schief­la­ge und ein Bei­geschmack. Und die Fra­ge, wozu es Spe­zi­al­ge­set­ze braucht.

*Rinal­do Buc­ci­ni, war lang­jäh­ri­ger poli­ti­scher Beob­ach­ter und Analyst

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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