Von Rinaldo Buccini*
Im Nahen Osten fallen die Bomben. Währenddessen wird im Westen an einem Tabu der politischen Korrektheit gebastelt, von dem Kritiker eine Einschränkung der Meinungsfreiheit befürchten. Die politische Debatte dazu ist noch längst nicht beendet, doch eine wichtige parlamentarische Hürde ist genommen: Der italienische Senat hat ein Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung des Antisemitismus verabschiedet. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde mit 105 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen angenommen und wurde nun der Abgeordnetenkammer zur Behandlung zugewiesen. Ein interessantes Beispiel.
Die gestrige Abstimmung zeigte die politischen Bruchlinien. Neben den Fraktionen der Rechten (Fratelli d’Italia, Lega und Forza Italia) stimmten auch die Mitte-Parteien Azione und Italia Viva für das Gesetz. Dagegen votierte die radikale Linke (AVS) sowie die Fünfsternebewegung (M5S). Die Demokratische Partei (PD, Linksdemokraten) entschied sich offiziell für Enthaltung. Allerdings kündigte der frühere Minister Graziano Delrio an, daß einige Senatoren seiner Partei entgegen der Fraktionslinie zustimmen würden.
Kritik an möglicher Ungleichbehandlung
Ein zentraler Einwand gegen das Gesetz betrifft die Frage der Gleichbehandlung. Kritiker argumentieren, daß die Regelung faktisch ein Spezialgesetz für eine spezifische Gruppe darstelle. Andere religiöse Gemeinschaften verfügen über keinen vergleichbaren gesetzlichen Schutz – obwohl auch sie regelmäßig Ziel von Diskriminierung oder Übergriffen seien.
Damit berührt das Gesetz einen grundlegenden verfassungsrechtlichen Maßstab. Artikel 3 der italienischen Verfassung garantiert die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, politischen Überzeugungen sowie persönlichen oder sozialen Bedingungen. Gleichzeitig verpflichtet er den Staat, soziale und wirtschaftliche Hindernisse zu beseitigen, die Freiheit und Gleichheit der Bürger einschränken.
Kritiker sehen hier eine Spannung: Der Gesetzentwurf berufe sich zwar ausdrücklich auf diesen Verfassungsartikel, erfülle dessen Anspruch selbst aber nicht. Insgesamt steht die Frage im Raum, warum das allgemeine Strafrecht für eine bestimmte Gruppe nicht ausreicht, sondern diese durch Sondergesetze mehr geschützt werden müsse als andere. Die Lage in Italien läßt keine Situation erkennen, die eine solche Maßnahme notwendig machen oder gar rechtfertigen würde.
Von repressiven Maßnahmen zu pädagogischen Ansätzen
Der nun verabschiedete Text unterscheidet sich immerhin deutlich von der ursprünglichen Vorlage, dem sogenannten „DDL Romeo“ (Einbringer Massimiliano Romeo ist Fraktionsvorsitzender der Lega im Senat). Während der erste Entwurf stärker auf repressive Maßnahmen setzte und die geltenden Strafmaße, die bereits auf Spezialgesetze beruhen, drastisch erhöhen wollte, wurden diese Elemente im parlamentarischen Verfahren weitgehend gestrichen. An ihre Stelle traten vor allem pädagogische und präventive Ansätze.
Dennoch bleiben nach Ansicht von Kritikern mehrere Punkte unklar. Besonders diskutiert werden Inspektions- und Kontrollmaßnahmen an Schulen und Universitäten, um zu prüfen, ob es dort Antisemitismus gebe. Die Rede ist besonder von „verstecktem Antisemitismus“. Das kündige eine neue „Hexenjagd“ an, sagen hingegen Kritiker. Gerade im Bildungsbereich, so der Einwand, existierten bereits disziplinarische Instrumente, die bei Bedarf zur Sanktionierung problematischen Verhaltens eingesetzt werden könnten.
Streit um die Definition von Antisemitismus
Ein weiterer zentraler Konfliktpunkt liegt in der begrifflichen Grundlage des Gesetzes. Der Text stützt sich auf die Definition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) aus dem Jahr 2016. Diese Definition wurde von der italienischen Regierung im Januar 2020 während der zweiten Regierung unter Ministerpräsident Giuseppe Conte offiziell übernommen.
Doch gerade diese Definition steht seit Jahren in der Kritik.
Der Politikwissenschaftler Nicola Perugini, Professor für Internationale Beziehungen an der Universität Edinburgh, erklärte in einer Anhörung im parlamentarischen Ausschuß, daß es sich dabei nicht primär um eine wissenschaftliche, sondern um eine politische und kulturelle Definition handle.
Anders ausgedrückt: Ihre Entstehung sei auch vom Einfluß zionistischer Lobbygruppen geprägt gewesen. Ihre Anwendung mache den Staat mit seiner Polizei, Staatsanwaltschaft und seinen Gerichten zu Instrumenten einer politischen Agenda.
Kritik an möglichen Einschränkungen politischer Debatten
Besonders umstritten ist ein Beispiel, das in der IHRA-Definition aufgeführt wird. Demnach kann es als antisemitisch gelten, zu behaupten, „die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen“.
Der Begriff sei insgesamt zu gedehnt und eine weitere Dehnung sei nicht auszuschließen. Nach Einschätzung Peruginis besteht hier die Gefahr, daß kritische Diskussionen über israelische Politik eingeschränkt werden könnten. Er verweist darauf, daß internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch das israelische politische und rechtliche System in Berichten als Form eines Apartheidregimes beschrieben haben.
Der Kern des Problems, so Perugini, liege in einer begrifflichen Vermischung: Judentum als Religion und kulturelle Identität werde mit Zionismus als politischer Ideologie gleichgesetzt. Zionistische Lobbygruppen seien naheliegenderweise an einer solchen Vermischung interessiert. Es sei aber bedenklich, wenn andere Staaten sich eine solche politisch-ideologische Definition zu eigen machen.
Zwischen Antisemitismusbekämpfung und politischer Symbolik
Aus Sicht einiger Kritiker zielt das Gesetz deshalb nicht ausschließlich auf die Bekämpfung von tatsächlichem Antisemitismus ab. Selbst für diesen stelle sich die Frage, warum es eines Sondergesetzes bedürfe, wo es doch die Verfassung und das allgemeine Strafrecht gibt, die alle Personen schützt. Das neue Gesetz sei, so Kritiker, vielmehr darauf ausgerichtet, einen politischen Philosemitismus zu fördern, der auch den Zionismus miteinschließt – also eine Unterstützung politischer jüdischer Identität, die nicht primär religiös begründet sei.
Die Kontroverse um Inhalt und Reichweite der Regelung dürfte daher auch in der nächsten parlamentarischen Phase anhalten. Denn bevor das Gesetz endgültig verabschiedet werden kann, muß sich nun noch die Abgeordnetenkammer mit dem Entwurf befassen – und dort dürfte die Debatte kaum weniger kontrovers verlaufen.
Vom Gleichheitsprinzip zur Spezialgesetzgebung: Die Entwicklung der Antisemitismuspolitik in Italien (1948–2026)
Vorauszuschicken ist, daß Italien traditionell kein Land mit einem ausgeprägten tatsächlichen Antisemitismus ist, nicht einmal in der Zeit des Faschismus bis 1938, danach regional unterschiedlich, erst während der deutschen Besatzung ab 1943 änderte sich das Bild radikal. Die antisemitische Richtung, die sich in Italien am Nationalsozialismus orientierte, angeführt von Giovanni Preziosi, einem von der Kirche abgefallenen katholischen Priester, war verhältnismäßig klein.
Später gab es in den 1970er Jahren ein inoffizielles Stillhalte-Abkommen mit der PLO, ausgehandelt vom Christdemokraten Giulio Andreotti, das der PLO Transit gewährte, wofür Italien im Gegenzug kein Austragungsort von Aktionen, z. B. Flugzeugentführungen oder Attentaten, wurde. Die Vereinbarung erfolgte mit Rückdeckung aus Washington, um eine mögliche Destabilisierung Italiens als wichtiger Südflanke der NATO im Kalten Krieg zu verhindern.
Die jüdischen Gemeinden existieren unbehelligt, jüdische Familien spielen in der italienischen Industrie eine führende Rolle. Der Zankapfel ist nicht die Religion, sondern der Nahost-Konflikt, also der Umgang Israels mit den muslimischen und christlichen Palästinensern.
Heute verfügt die Halbinsel über eine virulente pro-palästinensische Linke, die sich im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt Gehör verschafft. Darin sehen Beobachter den eigentlichen Grund für die Einführung des neuen Spezialgesetzes. Das sei eine Ad-hoc-Gesetzgebung, so Kritiker, die es in einem funktionierenden freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht geben sollte. Die Kritik am Zionismus ist breiter gestreut und beschränkt sich nicht nur auf die radikale Linke. Öffentlich artikuliert wird sie aber außerhalb dieser kaum wegen des ausgedehnten Risikos der Strafverfolgung und der sozialen Ächtung. Das Stigma des „Antisemitismus“ wirkt abschreckend. Das Beispiel der Lega zeigt, daß man nach dem Knüppelschlag von 2019 heute lieber angepaßt agiert.
Die Chronologie:
- 1948 Die neue italienische Verfassung garantiert allen Bürgern Gleichheit vor dem Gesetz unabhängig von Religion, „Rasse“, Sprache usw.
- 1975 Erstes Spezialgesetz (Nr. 654/1975) gegen rassistische und religiöse Diskriminierung und Aufstachelung zum Haß. Italien folgte dabei keiner innenpolitischen Debatte, sondern handelte aufgrund von internationalem Druck und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Das Gesetz diente in erster Linie dazu, die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) umzusetzen, die in New York verabschiedet worden war. Die Ratifizierung verpflichtete die Staaten, daß bestimmte Formen von rassistischer Propaganda und Diskriminierung ausdrücklich strafbar werden. Antisemitismus war darin impliziert.
- 1993 Verschärftes Spezialgesetz (Legge Mancino Nr. 205/1993), das zur strafrechtlichen Grundlage bei der Bekämpfung von Antisemitismus wurde. Mit dem Gesetz antwortete die Regierung auf Unmut, der seit 1990 einsetztenden Massenmigration nach Italien. Antisemitismus war darin impliziert. Auch damals gab es von jüdischer Seite ein Interesse an Strafbewehrung, aber kein Interesse, auch nicht von zionistischer Seite, als Einzelgruppe herausgehoben zu werden. Der Antisemitismus war zwar ein zentraler Aspekt des Gesetzes, sollte aber nicht zu auffällig herausgestrichen werden. Man wollte den besonderen Schutz des Staates, aber keine Debatte darum.
Diese Zurückhaltung sollte sich 25 Jahre später ändern:
- 2020 Die Regierung Conte (Fünfsternebewegung/Linksdemokraten/Teilen der radikalen Linken und der Mitte) beschließt am 17. Januar 2020 die Übernahme der Antisemitismus-Definition der IHRA. Das bedeutet keine gesetzliche, aber eine faktische Verschärfung, da die Definition bewußt unscharf ist, um, wie Kritiker sagen, möglichst jede Kritik an Juden oder Israel zu unterbinden. Zugleich wurde mit dem Nationalen Koordinator für den Kampf gegen Antisemitismus ein eigenes Regierungsamt geschaffen, das die Strategie der Regierung gegen Antisemitismus koordiniert. Die Errichtung dieses Amtes war von der EU-Kommission empfohlen worden, um Antisemitismus politisch und administrativ systematisch zu bekämpfen, wie es hieß.
Die IHRA, von deren Existenz die meisten Italiener bis dahin nichts wußten, ist eine private Vereinigung, die 1998 zur Förderung des Holocaust-Gedenkens gegründet wurde, und der auch Staaten wie die BRD und Italien angehören. Ihre Aktivitäten beschränken sich aber nicht darauf, wie die Antisemitismus-Definition zeigt.
- 2026 Mit dem DLL Romeo, das gestern mit Abänderungen vom Senat angenommen wurde, soll erstmals ein exklusives Spezialgesetz ausdrücklich gegen Antisemitismus erlassen werden. Es definiert Antisemitismus erstmals direkt als eigenständigen Tatbestand. Der Staat will durch Maßnahmen an Schulen, Universitäten und in der öffentliche Verwaltung „Programme“ über Holocaust und jüdische Kultur fördern und jede Form des Antisemitismus (in der verschwommenen IHRA-Definition) bekämpfen.
Kritiker sagen, daß unter dem Vorwand der Religion eine Ideologie, der Zionismus, durch Sondergesetze geschützt und der Kritik entzogen werden solle.
Zusammenhänge
Das Abstimmungsverhalten der Senatsfraktionen zeigt eine philosemitische und pro-zionistische Allianz, die das Rechts-Links-Schema sprengt. Die größte Linksfraktion enthielt sich der Stimme, während alle drei Rechtsfraktionen der Regierung für das Spezialgesetz stimmten. Würde die Linke regieren, wäre es also genau umgekehrt verlaufen: die Linksdemokraten hätten für das Gesetz gestimmt, die Rechtsfraktionen ebenfalls oder sich der Stimme enthalten. Die Enthaltung ist demnach nur Teil des Dualismus Regierung – Opposition. Das Ergebnis wäre demnach dasselbe.
Die Abstimmung offenbart vor allem zwei Dinge: Erstens, daß in Italien zwar alle Bürger formal gleich sind – aber eine Gruppe offenbar gleicher gemacht werden soll. Und zweitens, wer tatsächlich politischen Einfluß besitzt. Immerhin ist Italien ein christliches Land und Sitz des Papstes. Doch selbst die katholische Kirche kann von einem derart exklusiven Schutzgesetz nur träumen.
Ein genauerer Blick auf die Abstimmung offenbart, daß der jüdische und zionistische Lobbyismus erfolgreich ist. Er offenbart auch die Abhängigkeit der italienischen Regierung von den USA. Gesten wie das neue Gesetz werden – mit einem Gruß aus Tel Aviv – von Washington als Zeichen des Wohlverhaltens gewertet. Dieses Wohlverhalten demonstriert Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, denn ohne ein solches wäre sie im Herbst 2022 kaum Regierungschefin geworden.
In der EU kann die Regierung eines Mitgliedsstaates bis zu einem bestimmten Grad EU-kritisch sein, doch zugleich Eigenständigkeit gegenüber Brüssel und Washington zu betonen, das scheint nicht zu gehen. Wer es versucht, läuft Gefahr, politisch zu scheitern: Lega-Chef Matteo Salvini stürzte 2019 als stellvertretender Regierungschef genau darüber. Eine Lektion, die Meloni nicht vergessen hat.
Was bleibt, ist eine Schieflage und ein Beigeschmack. Und die Frage, wozu es Spezialgesetze braucht.
*Rinaldo Buccini, war langjähriger politischer Beobachter und Analyst
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
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