Man kann nicht am Gehorsam sterben

Ein Diskussionsbeitrag


Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. im Jahr 1988
Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. im Jahr 1988

Ein Kom­men­tar von Don Micha­el Gurtner*

Mit der Ankün­di­gung der Wei­he von neu­en Bischö­fen der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) für den 1. Juli die­ses Jah­res, dem Hoch­fest des kost­bar­sten Blu­tes Jesu Chri­sti, geht ein­her, daß die­se zahl­reich kom­men­tiert wer­den, was haupt­säch­lich dar­auf zurück­zu­füh­ren ist, daß sich die­se Wei­hen objek­tiv in einer kano­nisch nicht regu­lä­ren Wei­se voll­zie­hen, was sehr unter­schied­lich bewer­tet wird. Man­che die­ser Kom­men­ta­re sind zur Ori­en­tie­rung der Gläu­bi­gen sehr hilf­reich, ande­re hin­ge­gen stif­ten mehr Ver­wir­rung, beson­ders des­halb, weil es an der gebo­te­nen Unter­schei­dung und Dif­fe­ren­zie­rung fehlt, sowohl sach­lich als auch ter­mi­no­lo­gisch. Des­halb erheischt es die­se Stun­de der Geschich­te, eini­ge grund­le­gen­de Din­ge zu prä­zi­sie­ren und die not­wen­di­gen, teils dif­fi­zi­len Unter­schei­dun­gen in Erin­ne­rung zu rufen: bene docet, qui bene distin­guit.

Zur generellen Situation

Zunächst ist für eine rech­te und gerech­te Beur­tei­lung die­ser ange­kün­dig­ten Wei­he­hand­lun­gen vor­ab die äuße­re Situa­ti­on der Kir­che zu berück­sich­ti­gen. Es ist objek­tiv nach­weis­bar, daß die offi­zi­el­len Lehr­do­ku­men­te der Kir­che, begin­nend mit dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil, sich immer öfters und immer wei­ter von der über­lie­fer­ten und ver­bind­li­chen katho­li­schen Leh­re der Kir­che ent­fer­nen. Mehr­heit­lich stel­len sie kei­ne Ver­tie­fung dar, son­dern schla­gen eine voll­kom­men ande­re, neue Rich­tung ein. Sie rücken von den katho­li­schen Posi­tio­nen ab, und nähern sich mehr und mehr dem Pro­te­stan­tis­mus an. Teils geschieht dies sehr offen durch ein­deu­ti­ge Tex­te, teils sub­til durch zwei­deu­ti­ge Tex­te, wel­che einen wei­ten Inter­pre­ta­ti­ons­rah­men zulas­sen. Die Kir­che wur­de und wird wei­ter­hin eilen­den Schrit­tes pro­te­stan­ti­siert, ihre katho­li­sche Iden­ti­tät ist im Begriff sich in einen reli­giö­sen Indif­fe­ren­tis­mus hin­ein aufzulösen.

Es scheint zu einer Stra­te­gie gewor­den zu sein, mehr­deu­ti­ge For­mu­lie­run­gen zu fin­den, wel­che rein seman­tisch zwar zunächst auch recht gedeu­tet wer­den kön­nen, aber eben nicht zwin­gend müs­sen. In einem zwei­ten Schritt inter­pre­tiert man die­se nach und nach auf eine neue, nicht mehr katho­li­sche Wei­se: Man läßt sich das Ver­ständ­nis „ent­wickeln“, um so, durch die lang­sa­me Umdeu­tung den äuße­ren Anschein eines abrup­ten Bru­ches, und damit einer Abkehr von der katho­li­schen Leh­re zu ver­mei­den. Dies ist jedoch nur eine Ver­schleie­rung der Tat­sa­chen und der wirk­li­chen Inten­ti­on die­ser Texte.

Es genügt ein ein­fa­cher Ver­gleich des­sen, was die kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten zu ver­schie­de­nen The­men bei­spiels­wei­se 1950, 1970, 1990 und 2020 ver­laut­bar­ten. Zu den schrift­li­chen Doku­men­ten kom­men noch die unzäh­li­gen Bei­spie­le aus dem all­täg­li­chen kirch­li­chen, prak­ti­schen Leben hin­zu: was noch vor weni­gen Jahr­zehn­ten, selbst nach dem letz­ten Kon­zil, höch­stens von eini­gen beson­ders ver­we­ge­nen Kir­chen­re­bel­len gewagt wur­de, und mehr­heit­lich als ver­pönt galt, ist mitt­ler­wei­le zur Nor­ma­li­tät selbst höch­ster Kir­chen­füh­rer geworden.

Es läßt sich ein Sche­ma extra­po­lie­ren, wel­ches sich seit Jahr­zehn­ten wie­der­holt, weil es sich (in einem nega­ti­ven Sin­ne) bewährt hat und ziel­füh­rend ist. Zunächst ist etwas ver­bo­ten. Die­ses Ver­bot wird danach ver­ein­zelt über­tre­ten, kri­ti­siert aber nicht sank­tio­niert. Danach wird es offen tole­riert und ver­brei­tet sich, bald danach wird es als eine prin­zi­pi­el­le Opti­on prä­sen­tiert, dann offi­zi­ell erlaubt, wobei Kri­tik vor­erst noch tole­riert ist, bis es schließ­lich zur all­ge­mei­nen, ver­bind­li­chen Norm erho­ben wird, und auch kei­ne Kri­tik mehr gedul­det wird. Das einst Ver­bo­te­ne wird zur Pflicht und das ehe­mals Ver­pflich­ten­de zum Ver­bo­te­nen: Die Ord­nung ist inver­tiert, Leh­re und Pra­xis in ihr Gegen­teil ver­kehrt. Wer sich wei­ter­hin an die ursprüng­li­che Ord­nung und Leh­re hält, wird direkt oder indi­rekt sank­tio­niert und mar­gi­na­li­siert. Man sagt, er sei „unge­hor­sam“ und „hal­te sich nicht an die kirch­li­che Ord­nung und Leh­re“, ver­schweigt aber dabei, daß die­se neue Ord­nung selbst aus „Unge­hor­sam“ und aus einem Bruch mit dem Katho­li­schen ent­stan­den ist.

Das Katholische soll verschwinden

Nach und nach wur­den immer wei­te­re Tei­le durch die­se Ent­wick­lung betrof­fen. Dabei ist dar­auf zu ver­wei­sen, daß die der­zei­ti­ge Kir­chen­lei­tung auf sämt­li­chen Ebe­nen dies kei­nes­falls als eine bedau­erns­wer­te Ent­wick­lung betrach­tet, die aus den Hän­den geglit­ten ist und die man rück­gän­gig machen möch­te: Es ist viel mehr das bewußt gesteu­er­te und genau so gewoll­te Ergeb­nis der kirch­li­chen Regie­rungs­hand­lun­gen. Sei es durch Dekre­te und Tex­te, durch fak­ti­sche Hand­lun­gen mit Sym­bol­cha­rak­ter um die Türen auch den unter­ge­ord­ne­ten Ebe­nen zu öff­nen und damit Brei­ten­wir­kung zu erzie­len, oder aber auch durch geziel­te Ernen­nun­gen von Per­so­nen in Schlüsselpositionen.

Immer offe­ner wird dabei zuge­ge­ben, was man alles zu ändern gedenkt. Letzt­lich soll das Katho­li­sche für immer ver­schwin­den, und man sagt es auch immer offe­ner, wobei das Lit­ur­gi­sche nur ein beson­ders sicht­ba­rer Teil ist: letzt­lich geht es aber um die Leh­re der katho­li­schen Kir­che im Gesam­ten. Die katho­li­sche Glau­bens­leh­re wird nicht mehr ver­kün­det, son­dern ver­schwie­gen – sie gilt als über­holt und heu­te nicht mehr gül­ti­ge Leh­re, oft­mals ohne sie dabei offi­zi­ell „abzu­schaf­fen“; sie wird ein­fach nicht mehr erwähnt, ganz so als sei sie eine heu­te nicht mehr gül­ti­ge Ver­gan­gen­heit, und sie wird durch neue For­meln und Leh­ren ersetzt, die man gleich­sam über die katho­li­sche Leh­re dar­über­legt, und sie somit verdeckt.

Seit nun­mehr sech­zig Jah­ren sind wir in einem Pro­zeß, der dar­auf hin abzielt, das Eti­kett „katho­lisch“ zu belas­sen, aber des­sen Inhalt völ­lig zu ver­än­dern. Wenn man ein Glas Mar­me­la­de leert und mit Honig füllt, wird der neue Inhalt nicht zur Mar­me­la­de, nur weil das Eti­kett aus frü­he­ren Tagen noch das­sel­be geblie­ben ist!

Ohne eigene Bischöfe ist die Piusbruderschaft verurteilt auszusterben

Genau dies ist das Pro­blem, wel­ches die Kir­chen­lei­tung mit der FSSPX hat: Sie hat sich, um bei die­sem Bil­de zu blei­ben, nicht die Mar­me­la­de aus dem Glas steh­len und unter Bei­be­hal­tung von Gefäß und Eti­kett gegen Honig aus­tau­schen las­sen. Sie ist ein­fach fort­ge­fah­ren das zu tun und zu pre­di­gen, was die Kir­che jahr­hun­der­te­lang getan und gepre­digt hat. Doch was bis am Vor­tag noch das Ver­pflich­ten­de war, ist über Nacht plötz­lich eine Art von kirch­li­chem Schwer­ver­bre­chen gewor­den. Da sich die Glau­bens­ver­kün­di­gung der Kir­che selbst inhalt­lich in sehr zen­tra­len Punk­ten geän­dert hat, und das Vor­an­ge­gan­ge­ne plötz­lich nicht mehr sein darf und als nicht mehr gül­ti­ge Posi­ti­on der Kir­che gese­hen wird, ist es nur fol­ge­rich­tig, daß es auch nie­man­den mehr geben soll, der dies nach außen hin öffent­lich ver­tritt. Es ist den kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten nicht nur kein Anlie­gen, daß die tra­di­tio­nel­le Leh­re und Lit­ur­gie wei­ter­be­stehen, son­dern im Gegen­teil: Es ist ihnen ein Anlie­gen, daß die­se end­lich ver­schwin­den, und die neue Leh­re von allen voll­um­fäng­lich ange­nom­men wird. Die Tra­di­ti­on muß ihrer Ansicht nach aus­ster­ben und end­lich der Geschich­te über­ge­ben wer­den – sie muß verschwinden.

Zur Wei­ter­ga­be des tra­di­tio­nel­len katho­li­schen Glau­bens­gu­tes, und mehr noch zur Spen­dung der hei­li­gen Sakra­men­te gemäß der Über­lie­fe­rung der Kir­che, sind jedoch Prie­ster nötig, wel­che das hei­li­ge Meß­op­fer dar­brin­gen, die Neu­ge­bo­re­nen tau­fen, die Ster­ben­den ver­se­hen und die Sün­der wie­der in die Gna­de Got­tes heben. Doch ohne Bischö­fe gibt es kei­ne neu­en Prie­ster mehr, und ohne Prie­ster stirbt die tra­di­tio­nel­le katho­li­sche Glau­bens­pra­xis aus. Genau dies ist jedoch auch ange­strebt: Der tra­di­tio­nel­le Katho­li­zis­mus soll unter­ge­hen, er wird als pein­li­che Last aus einer Ver­gan­gen­heit, derer man sich schämt, betrach­tet, die des­halb end­lich und end­gül­tig über­wun­den wer­den soll.

Unter sol­chen Vor­aus­set­zun­gen ist es völ­lig plau­si­bel, daß die Pius­bru­der­schaft das Schick­sal des tra­di­tio­nel­len Katho­li­zis­mus nicht den Hän­den derer über­las­sen kann, wel­che die aus­ge­spro­che­nen Geg­ner der „vor­kon­zi­lia­ren“ katho­li­schen Leh­re und Pra­xis sind. Das Schick­sal, wel­ches in den letz­ten Jah­ren vie­le (neo)konservative und tra­di­tio­nel­le Grup­pen und Gemein­schaf­ten ereilt hat ist alles ande­re als ermu­ti­gend: Es ist eher ein Alarm­zei­chen, das zur Vor­sicht mahnt und die Not­wen­dig­keit eige­ner Bischö­fe als ver­nünf­ti­ges und nach­voll­zieh­ba­res Erfor­der­nis ein­leuch­ten läßt.

Man darf nicht den Feh­ler bege­hen und mei­nen, bei den anste­hen­den Bischofs­wei­hen gin­ge es aus­schließ­lich oder vor­nehm­lich um das Über­le­ben einer Prie­ster­bru­der­schaft. In Wirk­lich­keit geht es um das Fort­le­ben des­sen, was sie ver­tritt, und zu des­sen Werk­zeug sie gewor­den ist. Ange­sichts der Gesamt­si­tua­ti­on ist es der­zeit uner­läß­lich, vor­über­ge­hend hin­sicht­lich der bischöf­li­chen Wei­he­ge­walt unab­hän­gig zu sein, wobei es sich eigent­lich jedoch nicht um eine Art „Mono­pol­stel­lung“ han­deln soll­te, da dies zu gro­ße Gefah­ren mit sich brächte.

Schisma und Ungehorsam

Es ist einer­seits sehr befremd­lich, aber ande­rer­seits ange­sichts der nach­kon­zi­lia­ren Aus­bil­dungs­si­tua­ti­on auf den theo­lo­gi­schen Fakul­tä­ten und Semi­na­ren auch wie­der nicht ver­wun­der­lich, wie wenig genau man­che zwi­schen Schis­ma und Unge­hor­sam zu unter­schei­den wissen.

Damit man, ganz all­ge­mein gespro­chen, von einem Schis­ma spre­chen kann, muß die kirch­li­che, spe­zi­ell die päpst­li­che Juris­dik­ti­ons­ge­walt gene­rell und per se dau­er­haft als ille­gi­tim abge­lehnt wer­den, und zwar struk­tu­rell. Der Schis­ma­ti­ker sagt: „Egal was die kirch­li­che Auto­ri­tät ver­bie­tet oder befiehlt: Wir befol­gen es prin­zi­pi­ell nicht, denn wir erken­nen die­se Auto­ri­tät als sol­che nicht an“. Der Schis­ma­ti­ker sieht sich ganz grund­sätz­lich nicht in Gemein­schaft mit dem Papst und der katho­li­schen Kir­che sowie deren Gliedern.

Dem gegen­über steht der Unge­hor­sam. Hier­bei wird die gene­rel­le Auto­ri­tät der kirch­li­chen Hier­ar­chie bzw. im Spe­zi­el­len des Pap­stes aner­kannt, jedoch ein oder meh­re­re Befeh­le oder Ver­bo­te nicht zur Aus­füh­rung gebracht. Nicht weil der Papst kei­ne legi­ti­me Auto­ri­tät hät­te, son­dern obwohl er sie hat, kön­nen eine oder meh­re­re kon­kre­te Anwei­sun­gen als wohl­be­grün­det schäd­lich, unzu­mut­bar oder sogar sünd­haft erkannt wer­den. Der Unge­hor­sa­me sagt: „Zwar ist die Auto­ri­tät prin­zi­pi­ell unan­ge­foch­ten, aber auf­grund eines höhe­ren Gutes bzw. einer höher zu bewer­ten­den Auto­ri­tät kann ich ein­zel­ne Anwei­sun­gen nicht befolgen“.

Dies ist ein­deu­tig der Fall der Pius­bru­der­schaft: Sowohl durch Wor­te als auch durch Taten hat sie durch­ge­hend seit ihrer Grün­dung klar­ge­macht, daß sie die päpst­li­che Auto­ri­tät aner­kennt und wo mög­lich auch befolgt, jedoch nicht alles umset­zen kann, was die­se an sich aner­kann­te Auto­ri­tät von ihr ver­langt oder erwar­tet. Nicht aus struk­tu­rel­len und prin­zi­pi­el­len Grün­den, son­dern aus jeweils aktu­el­len, denn die kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten selbst kom­men nicht in allem deren Ver­pflich­tun­gen nach, wel­che ihnen durch den Hei­land und die Kir­che auf­ge­tra­gen wur­den. Des­halb müs­sen sie sub­sti­tu­tio­nell ein­sprin­gen: Nicht dadurch, daß sie sich selbst eine Auto­ri­tät zumißt, indem sie sozu­sa­gen eine Par­al­lel­hier­ar­chie erstellt, son­dern dadurch, daß sie jenen Anwei­sun­gen und Ver­bo­ten nicht Fol­ge lei­stet, wel­che zum Scha­den der See­len gerei­chen, gegen den über­lie­fer­ten katho­li­schen Glau­ben ste­hen, oder das Not­wen­di­ge und Gute verhindern.

Dort, wo die ober­ste kirch­li­che Auto­ri­tät ihren Pflich­ten hin­sicht­lich der Glau­bens­ver­kün­di­gung und des kirch­lich-sakra­men­ta­len Lebens nicht nach­kommt, sprin­gen sie ersatz­wei­se dafür ein, um den See­len, im Rah­men des Mög­li­chen, ihr Recht zu garan­tie­ren. Durch die kirch­li­chen Umstän­de ist dies momen­tan nur jen­seits eines päpst­li­chen oder bischöf­li­chen Man­da­tes mög­lich. Denn die ein­zi­ge Alter­na­ti­ve wäre es, unge­rech­ten Befeh­len oder Ver­bo­ten Fol­ge zu lei­sten, und damit wie alle ande­ren auch dazu bei­zu­tra­gen, den Glau­ben und die Sakra­men­ten­pra­xis zu ändern und die Katho­li­ken ihres Rech­tes auf voll­stän­di­ge Glau­bens­in­te­gri­tät in Lit­ur­gie und Lehr­ver­kün­di­gung zu berauben.

Des­halb ist es wich­tig, jen­seits von Sym­pa­thie und Anti­pa­thie für die FSSPX, ehr­lich und gerecht zwi­schen Schis­ma und Unge­hor­sam zu unter­schei­den, und sich nicht von Ideo­lo­gien lei­ten zu las­sen, son­dern von Glau­be und Vernunft.

Formeller und materieller Ungehorsam

Was nun den Gehor­sam anbe­langt, so muß man noch­mals genau­er unter­schei­den. Denn Gehor­sam ist stets rela­tiv, das heißt von sei­ner Natur und Sache her immer auf etwas oder jeman­den bezo­gen. Gehor­sam kann nie­mals für sich sel­ber ste­hen, da er die Unter­ord­nung des eige­nen Wil­lens unter den Wil­len eines ande­ren bedeu­tet. Der Gehor­sam, die oboe­di­en­tia, ist aus for­mal­theo­lo­gi­scher Sicht den sitt­li­chen Tugen­den (virt­utes mora­les) zuzu­ord­nen, wel­che ihrer­seits wie­der­um der ius­ti­tia, der Gerech­tig­keit, zuge­hö­rig sind: Die­se kommt letzt­lich vom gerech­ten Gott her und zielt auf die inner­welt­li­che (und inner­kirch­li­che) Ver­wirk­li­chung sei­ner eben­so gerech­ten Ord­nung hin ab. Die Wesens­be­stim­mung des Gehor­sams besteht dar­in, Got­tes hei­li­gen Wil­len auch inner­welt­lich zur Umset­zung zu brin­gen. Gott steht somit am Anfang und an ober­ster Spit­ze des Gehor­sams, der somit letzt­lich immer auf ihn bezo­gen blei­ben muß.

Des­halb ist, wenn vom Gehor­sam die Rede ist, immer zugleich mit­zu­fra­gen, auf wes­sen Wil­len sich die­ser bezieht, und wel­chen Rang jener inne­hat, auf den man sich gehor­sam bezieht. Und hier­bei kann es zu Kon­flik­ten kom­men. Bevor wir die­se ver­tie­fen, müs­sen wir jedoch noch eine wei­te­re Dif­fe­ren­zie­rung ein­füh­ren, näm­lich die Unter­schei­dung von mate­ri­el­lem und for­mel­len Gehorsam.

Der mate­ri­el­le Gehor­sam ist das Äußer­li­che des gehor­sa­men Han­delns: die tät­li­che Umset­zung des Wil­lens eines ande­ren. Er bezieht sich dar­auf, was fak­tisch getan wird.

Der for­mel­le Gehor­sam hin­ge­gen ist der inne­re Beweg­grund des gehor­sa­men Han­delns. Er bezieht sich dar­auf, war­um etwas getan wird. Der Wil­le knüpft hier an eine Ein­sicht an.

Eine Frage der Gewichtung

Dies vor­aus­ge­setzt, kann man sich den Gehor­sam wie eine lan­ge Befehls­ket­te vor­stel­len, deren erstes und alles ent­schei­den­de Glied der Herr­gott ist. Wenn das zwei­te Glied dem ersten Glied unge­hor­sam ist indem es dem drit­ten Glied etwas befiehlt, was dem Wil­len des ersten unmit­tel­bar oder mit­tel­bar wider­spricht, befin­det sich das drit­te Glied unwei­ger­lich in einer Kon­flikt­si­tua­ti­on. Denn Gehor­sam ist, so sag­ten wir ein­gangs, rela­tiv, d. h. er muß sich immer auf etwas oder jeman­den bezie­hen. Das drit­te Glied muß in solch einer Kon­flikt­si­tua­ti­on unab­wend­bar eine Ent­schei­dung tref­fen, wobei es prin­zi­pi­ell drei Mög­lich­kei­ten hat.

  • Ent­we­der es ist dem zwei­ten Glied – und somit dem unmit­tel­bar ihm vor­an­ge­hen­den Glied – mate­ri­ell gehor­sam und damit auto­ma­tisch dem ersten Glied mate­ri­ell eben­so unge­hor­sam, wie es das zwei­te Glied bereits ist.
  • Oder es ist dem ersten Glied mate­ri­ell gehor­sam, damit aber dem zwei­ten Glied not­wen­di­ger­wei­se mate­ri­ell unge­hor­sam, wobei die­ser mate­ri­el­le Unge­hor­sam gegen­über dem zwei­ten Glied einer „Repa­ra­tur“ des Unge­hor­sams des zwei­ten Glie­des gleichkommt.
  • Als drit­te Mög­lich­keit könn­te das drit­te Glied bei­den vor­an­ge­hen­den Glie­dern glei­cher­ma­ßen unge­hor­sam sein, indem es eine eige­ne Hand­lungs­va­ri­an­te ent­wickelt, die nie­man­des Wil­len ent­spricht. In die­sem Fal­le wür­de es sich um einen abso­lu­ten Unge­hor­sam handeln.

Nun stell­ten wir auch bereits fest, daß der mate­ri­el­le, äuße­re Gehor­sam auf dem for­mel­len, inne­ren Gehor­sam auf­baut. Die dahin­ter­lie­gen­de Fra­ge ist also: Was bzw. wel­che Auto­ri­tät akzep­tie­re ich als den inne­ren Grund mei­nes gehor­sa­men Han­delns, d. h. wes­sen Wil­len unter­stel­le ich mei­nen eige­nen Wil­len und das dar­aus resul­tie­ren­de Handeln?

Akzep­tie­ren wir, daß es kei­ne grö­ße­re Wahr­heit, kei­ne höhe­re Auto­ri­tät und kein bes­se­res Wesen als Gott gibt, so wird ein­sich­tig, daß sich der for­mel­le Gehor­sam stets und allein auf die­sen bezie­hen muß, auch im Kon­flikt­fall. Dar­aus ergibt sich logisch, daß sich die zwei­te Hand­lungs­va­ri­an­te als die ein­zig rich­ti­ge erweist. Der mate­ri­el­le Unge­hor­sam, der sich auf das zwei­te Glied bezieht, indem man den mate­ri­el­len Gehor­sam, dem for­mel­len Gehor­sam fol­gend, auf das erste Glied bezieht, erzeigt sich von daher als der eigent­li­che und wirk­li­che Gehorsam.

Dies führt uns zu der Ein­sicht, daß es sich in Situa­tio­nen des Gehor­sams­kon­flik­tes letzt­lich um eine Fra­ge der Gewich­tung han­delt. Und in genau solch eine Situa­ti­on ist nun auch die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. hineingestellt.

Als wei­te­re Erkennt­nis hal­ten wir fest, daß die FSSPX, wenn sie zu den hei­li­gen Wei­he­ze­re­mo­nien schrei­ten wird, dem Hei­li­gen Stuhl gegen­über mate­ri­ell unge­hor­sam (nicht aber schis­ma­tisch!) ist, sich die­ser Unge­hor­sam aber als der eigent­li­che Gehor­sam erweist, da sie Gott gegen­über for­mell wie mate­ri­ell gehor­sam ist.

Zusam­men­fas­send läßt sich an die­sem Punkt fest­hal­ten, daß die Pius­bru­der­schaft kei­nes­falls schis­ma­tisch ist, und sich bei etwas fei­ne­rer Betrach­tung ihr mate­ri­el­ler Unge­hor­sam gegen­über dem Hei­li­gen Stuhl letzt­lich als Gehor­sam gegen­über dem Auf­trag Got­tes an sei­ne Kir­che erweist.

Sind die Bischofs­wei­hen gött­li­ches Gebot?

An die­ser Stel­le könn­te man, mit einer gewis­sen Berech­ti­gung, den Ein­wand erhe­ben: Wo hat Gott gesagt, die Pius­bru­der­schaft soll eigen­mäch­tig Bischö­fe weihen?

Nun, den Ansatz zur Beant­wor­tung die­ser Fra­ge deu­te­ten wir ein­gangs an, als wir in sehr gro­ben Zügen die Situa­ti­on der Kir­che in Erin­ne­rung rie­fen. Der Hei­land gab der Kir­che als Gan­ze ver­schie­de­ne Auf­trä­ge, spe­zi­ell was die Ertei­lung der Sakra­men­te und die Ver­brei­tung der voll­stän­di­gen und unver­kürz­ten Leh­re all des­sen anbe­langt, was er gelehrt hat. Die­ser Auf­trag wird in her­vor­ge­ho­be­ner Wei­se durch die Apo­stel und deren Nach­fol­ger aus­ge­übt, aus­ge­stat­tet durch die Voll­macht die mit­tels des Wei­he­sa­kra­men­tes über­tra­gen wird, wel­ches sie sie am ein­zi­gen Hohe­prie­ster­tum Jesu Chri­sti anteil­haf­tig wer­den läßt.

Abge­se­hen davon, daß sich die Ernen­nung der Bischö­fe durch den römi­schen Pon­ti­fex erst nach meh­re­ren Jahr­hun­der­ten nach und nach her­aus­kri­stal­li­siert hat ist zu sagen, daß sich die mora­li­sche Berech­ti­gung, ja sogar Pflicht dar­aus ergibt, daß die Grund­auf­trä­ge, wel­cher der Hei­land sei­ner Kir­che über­ant­wor­tet hat, objek­tiv unter­gra­ben und unter­bun­den wer­den, indem sich die ent­schei­den­den kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten selbst davon ent­bun­den haben, und die Kir­che im Gesam­ten syste­ma­tisch durch ent­spre­chen­de Leh­r­äu­ße­run­gen und Per­so­nal­ent­schei­de in eine völ­lig ande­re Rich­tung len­ken, als sie der Hei­land vor­ge­zeich­net hat.

Es kann nicht allei­ne dar­um gehen, irgend­et­was Belie­bi­ges irgend­wie zu tun, son­dern die Wei­sun­gen des Herrn sind auch in all ihren Impli­ka­tio­nen für alle bin­dend, erst recht für den Kle­rus in sämt­li­chen Funk­tio­nen. Das gilt nicht nur für die Glau­bens­ver­kün­di­gung, son­dern auch was die Über­set­zung des Glau­bens­gu­tes in lit­ur­gi­sche Hand­lun­gen anbe­langt. Es geht nicht allein um Lit­ur­gie, son­dern eben­so um das Glau­bens­gut; bei­de sind untrenn­bar inein­an­der verwoben.

Wo die Inte­gri­tät von Leh­re und Lit­ur­gie nicht mehr durch die­je­ni­gen gewähr­lei­stet ist, die eigent­lich des­sen Garant sein müß­ten, muß not­ge­drun­gen der­je­ni­ge ein­sprin­gen, der es zwar kann, wenn­gleich nach Kir­chen­ord­nung for­mell nicht dürf­te. Auch hier geht es um die Fra­ge der rech­ten Gewich­tung: kirch­li­che Rechts­ord­nun­gen kön­nen nicht als höher­ste­hen­der bewer­tet wer­den als gött­li­che Grundaufträge.

Zu deren Erfül­lung sind aber nun ein­mal Bischö­fe nötig, wel­che sich an näm­li­che gebun­den wis­sen, und ihrer­seits wie­der­um der Kir­che prie­ster­li­che Hir­ten und Väter zu geben ver­mö­gen, sie sich eben­falls dar­an gebun­den wissen.

Wenn die ein­zi­ge Alter­na­ti­ve das Aus­ster­ben des­sen ist, was die Kir­che zwei­tau­send Jah­re hin­durch treu ver­wal­tet und wei­ter­ge­ge­ben hat, und wie es in zuneh­men­der Deut­lich­keit gesagt und umge­setzt wird, dann ist das Ein­grei­fen jener eine unum­gäng­li­che Pflicht, die es zwar nicht dür­fen aber kön­nen, auch wenn es gegen kirch­li­ches (und nicht gött­li­ches!) Recht ver­stößt. Denn man kann es nicht zulas­sen, daß man an Gehor­sam stirbt.

*Mag. Don Micha­el Gurt­ner ist ein aus Öster­reich stam­men­der Diö­ze­san­prie­ster, der in der Zeit des öffent­li­chen (Coro­na-) Meß­ver­bots die­sem wider­stan­den und sich gro­ße Ver­dien­ste um den Zugang der Gläu­bi­gen zu den Sakra­men­ten erwor­ben hat. Von ihm stam­men die Kolum­ne „Zur Lage der Kir­che“ und wei­te­re Bei­trä­ge.

Bild: fsspx​.news (Screen­shot)

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