Ein Kommentar von Don Michael Gurtner*
Mit der Ankündigung der Weihe von neuen Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) für den 1. Juli dieses Jahres, dem Hochfest des kostbarsten Blutes Jesu Christi, geht einher, daß diese zahlreich kommentiert werden, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, daß sich diese Weihen objektiv in einer kanonisch nicht regulären Weise vollziehen, was sehr unterschiedlich bewertet wird. Manche dieser Kommentare sind zur Orientierung der Gläubigen sehr hilfreich, andere hingegen stiften mehr Verwirrung, besonders deshalb, weil es an der gebotenen Unterscheidung und Differenzierung fehlt, sowohl sachlich als auch terminologisch. Deshalb erheischt es diese Stunde der Geschichte, einige grundlegende Dinge zu präzisieren und die notwendigen, teils diffizilen Unterscheidungen in Erinnerung zu rufen: bene docet, qui bene distinguit.
Zur generellen Situation
Zunächst ist für eine rechte und gerechte Beurteilung dieser angekündigten Weihehandlungen vorab die äußere Situation der Kirche zu berücksichtigen. Es ist objektiv nachweisbar, daß die offiziellen Lehrdokumente der Kirche, beginnend mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil, sich immer öfters und immer weiter von der überlieferten und verbindlichen katholischen Lehre der Kirche entfernen. Mehrheitlich stellen sie keine Vertiefung dar, sondern schlagen eine vollkommen andere, neue Richtung ein. Sie rücken von den katholischen Positionen ab, und nähern sich mehr und mehr dem Protestantismus an. Teils geschieht dies sehr offen durch eindeutige Texte, teils subtil durch zweideutige Texte, welche einen weiten Interpretationsrahmen zulassen. Die Kirche wurde und wird weiterhin eilenden Schrittes protestantisiert, ihre katholische Identität ist im Begriff sich in einen religiösen Indifferentismus hinein aufzulösen.
Es scheint zu einer Strategie geworden zu sein, mehrdeutige Formulierungen zu finden, welche rein semantisch zwar zunächst auch recht gedeutet werden können, aber eben nicht zwingend müssen. In einem zweiten Schritt interpretiert man diese nach und nach auf eine neue, nicht mehr katholische Weise: Man läßt sich das Verständnis „entwickeln“, um so, durch die langsame Umdeutung den äußeren Anschein eines abrupten Bruches, und damit einer Abkehr von der katholischen Lehre zu vermeiden. Dies ist jedoch nur eine Verschleierung der Tatsachen und der wirklichen Intention dieser Texte.
Es genügt ein einfacher Vergleich dessen, was die kirchlichen Autoritäten zu verschiedenen Themen beispielsweise 1950, 1970, 1990 und 2020 verlautbarten. Zu den schriftlichen Dokumenten kommen noch die unzähligen Beispiele aus dem alltäglichen kirchlichen, praktischen Leben hinzu: was noch vor wenigen Jahrzehnten, selbst nach dem letzten Konzil, höchstens von einigen besonders verwegenen Kirchenrebellen gewagt wurde, und mehrheitlich als verpönt galt, ist mittlerweile zur Normalität selbst höchster Kirchenführer geworden.
Es läßt sich ein Schema extrapolieren, welches sich seit Jahrzehnten wiederholt, weil es sich (in einem negativen Sinne) bewährt hat und zielführend ist. Zunächst ist etwas verboten. Dieses Verbot wird danach vereinzelt übertreten, kritisiert aber nicht sanktioniert. Danach wird es offen toleriert und verbreitet sich, bald danach wird es als eine prinzipielle Option präsentiert, dann offiziell erlaubt, wobei Kritik vorerst noch toleriert ist, bis es schließlich zur allgemeinen, verbindlichen Norm erhoben wird, und auch keine Kritik mehr geduldet wird. Das einst Verbotene wird zur Pflicht und das ehemals Verpflichtende zum Verbotenen: Die Ordnung ist invertiert, Lehre und Praxis in ihr Gegenteil verkehrt. Wer sich weiterhin an die ursprüngliche Ordnung und Lehre hält, wird direkt oder indirekt sanktioniert und marginalisiert. Man sagt, er sei „ungehorsam“ und „halte sich nicht an die kirchliche Ordnung und Lehre“, verschweigt aber dabei, daß diese neue Ordnung selbst aus „Ungehorsam“ und aus einem Bruch mit dem Katholischen entstanden ist.
Das Katholische soll verschwinden
Nach und nach wurden immer weitere Teile durch diese Entwicklung betroffen. Dabei ist darauf zu verweisen, daß die derzeitige Kirchenleitung auf sämtlichen Ebenen dies keinesfalls als eine bedauernswerte Entwicklung betrachtet, die aus den Händen geglitten ist und die man rückgängig machen möchte: Es ist viel mehr das bewußt gesteuerte und genau so gewollte Ergebnis der kirchlichen Regierungshandlungen. Sei es durch Dekrete und Texte, durch faktische Handlungen mit Symbolcharakter um die Türen auch den untergeordneten Ebenen zu öffnen und damit Breitenwirkung zu erzielen, oder aber auch durch gezielte Ernennungen von Personen in Schlüsselpositionen.
Immer offener wird dabei zugegeben, was man alles zu ändern gedenkt. Letztlich soll das Katholische für immer verschwinden, und man sagt es auch immer offener, wobei das Liturgische nur ein besonders sichtbarer Teil ist: letztlich geht es aber um die Lehre der katholischen Kirche im Gesamten. Die katholische Glaubenslehre wird nicht mehr verkündet, sondern verschwiegen – sie gilt als überholt und heute nicht mehr gültige Lehre, oftmals ohne sie dabei offiziell „abzuschaffen“; sie wird einfach nicht mehr erwähnt, ganz so als sei sie eine heute nicht mehr gültige Vergangenheit, und sie wird durch neue Formeln und Lehren ersetzt, die man gleichsam über die katholische Lehre darüberlegt, und sie somit verdeckt.
Seit nunmehr sechzig Jahren sind wir in einem Prozeß, der darauf hin abzielt, das Etikett „katholisch“ zu belassen, aber dessen Inhalt völlig zu verändern. Wenn man ein Glas Marmelade leert und mit Honig füllt, wird der neue Inhalt nicht zur Marmelade, nur weil das Etikett aus früheren Tagen noch dasselbe geblieben ist!
Ohne eigene Bischöfe ist die Piusbruderschaft verurteilt auszusterben
Genau dies ist das Problem, welches die Kirchenleitung mit der FSSPX hat: Sie hat sich, um bei diesem Bilde zu bleiben, nicht die Marmelade aus dem Glas stehlen und unter Beibehaltung von Gefäß und Etikett gegen Honig austauschen lassen. Sie ist einfach fortgefahren das zu tun und zu predigen, was die Kirche jahrhundertelang getan und gepredigt hat. Doch was bis am Vortag noch das Verpflichtende war, ist über Nacht plötzlich eine Art von kirchlichem Schwerverbrechen geworden. Da sich die Glaubensverkündigung der Kirche selbst inhaltlich in sehr zentralen Punkten geändert hat, und das Vorangegangene plötzlich nicht mehr sein darf und als nicht mehr gültige Position der Kirche gesehen wird, ist es nur folgerichtig, daß es auch niemanden mehr geben soll, der dies nach außen hin öffentlich vertritt. Es ist den kirchlichen Autoritäten nicht nur kein Anliegen, daß die traditionelle Lehre und Liturgie weiterbestehen, sondern im Gegenteil: Es ist ihnen ein Anliegen, daß diese endlich verschwinden, und die neue Lehre von allen vollumfänglich angenommen wird. Die Tradition muß ihrer Ansicht nach aussterben und endlich der Geschichte übergeben werden – sie muß verschwinden.
Zur Weitergabe des traditionellen katholischen Glaubensgutes, und mehr noch zur Spendung der heiligen Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche, sind jedoch Priester nötig, welche das heilige Meßopfer darbringen, die Neugeborenen taufen, die Sterbenden versehen und die Sünder wieder in die Gnade Gottes heben. Doch ohne Bischöfe gibt es keine neuen Priester mehr, und ohne Priester stirbt die traditionelle katholische Glaubenspraxis aus. Genau dies ist jedoch auch angestrebt: Der traditionelle Katholizismus soll untergehen, er wird als peinliche Last aus einer Vergangenheit, derer man sich schämt, betrachtet, die deshalb endlich und endgültig überwunden werden soll.
Unter solchen Voraussetzungen ist es völlig plausibel, daß die Piusbruderschaft das Schicksal des traditionellen Katholizismus nicht den Händen derer überlassen kann, welche die ausgesprochenen Gegner der „vorkonziliaren“ katholischen Lehre und Praxis sind. Das Schicksal, welches in den letzten Jahren viele (neo)konservative und traditionelle Gruppen und Gemeinschaften ereilt hat ist alles andere als ermutigend: Es ist eher ein Alarmzeichen, das zur Vorsicht mahnt und die Notwendigkeit eigener Bischöfe als vernünftiges und nachvollziehbares Erfordernis einleuchten läßt.
Man darf nicht den Fehler begehen und meinen, bei den anstehenden Bischofsweihen ginge es ausschließlich oder vornehmlich um das Überleben einer Priesterbruderschaft. In Wirklichkeit geht es um das Fortleben dessen, was sie vertritt, und zu dessen Werkzeug sie geworden ist. Angesichts der Gesamtsituation ist es derzeit unerläßlich, vorübergehend hinsichtlich der bischöflichen Weihegewalt unabhängig zu sein, wobei es sich eigentlich jedoch nicht um eine Art „Monopolstellung“ handeln sollte, da dies zu große Gefahren mit sich brächte.
Schisma und Ungehorsam
Es ist einerseits sehr befremdlich, aber andererseits angesichts der nachkonziliaren Ausbildungssituation auf den theologischen Fakultäten und Seminaren auch wieder nicht verwunderlich, wie wenig genau manche zwischen Schisma und Ungehorsam zu unterscheiden wissen.
Damit man, ganz allgemein gesprochen, von einem Schisma sprechen kann, muß die kirchliche, speziell die päpstliche Jurisdiktionsgewalt generell und per se dauerhaft als illegitim abgelehnt werden, und zwar strukturell. Der Schismatiker sagt: „Egal was die kirchliche Autorität verbietet oder befiehlt: Wir befolgen es prinzipiell nicht, denn wir erkennen diese Autorität als solche nicht an“. Der Schismatiker sieht sich ganz grundsätzlich nicht in Gemeinschaft mit dem Papst und der katholischen Kirche sowie deren Gliedern.
Dem gegenüber steht der Ungehorsam. Hierbei wird die generelle Autorität der kirchlichen Hierarchie bzw. im Speziellen des Papstes anerkannt, jedoch ein oder mehrere Befehle oder Verbote nicht zur Ausführung gebracht. Nicht weil der Papst keine legitime Autorität hätte, sondern obwohl er sie hat, können eine oder mehrere konkrete Anweisungen als wohlbegründet schädlich, unzumutbar oder sogar sündhaft erkannt werden. Der Ungehorsame sagt: „Zwar ist die Autorität prinzipiell unangefochten, aber aufgrund eines höheren Gutes bzw. einer höher zu bewertenden Autorität kann ich einzelne Anweisungen nicht befolgen“.
Dies ist eindeutig der Fall der Piusbruderschaft: Sowohl durch Worte als auch durch Taten hat sie durchgehend seit ihrer Gründung klargemacht, daß sie die päpstliche Autorität anerkennt und wo möglich auch befolgt, jedoch nicht alles umsetzen kann, was diese an sich anerkannte Autorität von ihr verlangt oder erwartet. Nicht aus strukturellen und prinzipiellen Gründen, sondern aus jeweils aktuellen, denn die kirchlichen Autoritäten selbst kommen nicht in allem deren Verpflichtungen nach, welche ihnen durch den Heiland und die Kirche aufgetragen wurden. Deshalb müssen sie substitutionell einspringen: Nicht dadurch, daß sie sich selbst eine Autorität zumißt, indem sie sozusagen eine Parallelhierarchie erstellt, sondern dadurch, daß sie jenen Anweisungen und Verboten nicht Folge leistet, welche zum Schaden der Seelen gereichen, gegen den überlieferten katholischen Glauben stehen, oder das Notwendige und Gute verhindern.
Dort, wo die oberste kirchliche Autorität ihren Pflichten hinsichtlich der Glaubensverkündigung und des kirchlich-sakramentalen Lebens nicht nachkommt, springen sie ersatzweise dafür ein, um den Seelen, im Rahmen des Möglichen, ihr Recht zu garantieren. Durch die kirchlichen Umstände ist dies momentan nur jenseits eines päpstlichen oder bischöflichen Mandates möglich. Denn die einzige Alternative wäre es, ungerechten Befehlen oder Verboten Folge zu leisten, und damit wie alle anderen auch dazu beizutragen, den Glauben und die Sakramentenpraxis zu ändern und die Katholiken ihres Rechtes auf vollständige Glaubensintegrität in Liturgie und Lehrverkündigung zu berauben.
Deshalb ist es wichtig, jenseits von Sympathie und Antipathie für die FSSPX, ehrlich und gerecht zwischen Schisma und Ungehorsam zu unterscheiden, und sich nicht von Ideologien leiten zu lassen, sondern von Glaube und Vernunft.
Formeller und materieller Ungehorsam
Was nun den Gehorsam anbelangt, so muß man nochmals genauer unterscheiden. Denn Gehorsam ist stets relativ, das heißt von seiner Natur und Sache her immer auf etwas oder jemanden bezogen. Gehorsam kann niemals für sich selber stehen, da er die Unterordnung des eigenen Willens unter den Willen eines anderen bedeutet. Der Gehorsam, die oboedientia, ist aus formaltheologischer Sicht den sittlichen Tugenden (virtutes morales) zuzuordnen, welche ihrerseits wiederum der iustitia, der Gerechtigkeit, zugehörig sind: Diese kommt letztlich vom gerechten Gott her und zielt auf die innerweltliche (und innerkirchliche) Verwirklichung seiner ebenso gerechten Ordnung hin ab. Die Wesensbestimmung des Gehorsams besteht darin, Gottes heiligen Willen auch innerweltlich zur Umsetzung zu bringen. Gott steht somit am Anfang und an oberster Spitze des Gehorsams, der somit letztlich immer auf ihn bezogen bleiben muß.
Deshalb ist, wenn vom Gehorsam die Rede ist, immer zugleich mitzufragen, auf wessen Willen sich dieser bezieht, und welchen Rang jener innehat, auf den man sich gehorsam bezieht. Und hierbei kann es zu Konflikten kommen. Bevor wir diese vertiefen, müssen wir jedoch noch eine weitere Differenzierung einführen, nämlich die Unterscheidung von materiellem und formellen Gehorsam.
Der materielle Gehorsam ist das Äußerliche des gehorsamen Handelns: die tätliche Umsetzung des Willens eines anderen. Er bezieht sich darauf, was faktisch getan wird.
Der formelle Gehorsam hingegen ist der innere Beweggrund des gehorsamen Handelns. Er bezieht sich darauf, warum etwas getan wird. Der Wille knüpft hier an eine Einsicht an.
Eine Frage der Gewichtung
Dies vorausgesetzt, kann man sich den Gehorsam wie eine lange Befehlskette vorstellen, deren erstes und alles entscheidende Glied der Herrgott ist. Wenn das zweite Glied dem ersten Glied ungehorsam ist indem es dem dritten Glied etwas befiehlt, was dem Willen des ersten unmittelbar oder mittelbar widerspricht, befindet sich das dritte Glied unweigerlich in einer Konfliktsituation. Denn Gehorsam ist, so sagten wir eingangs, relativ, d. h. er muß sich immer auf etwas oder jemanden beziehen. Das dritte Glied muß in solch einer Konfliktsituation unabwendbar eine Entscheidung treffen, wobei es prinzipiell drei Möglichkeiten hat.
- Entweder es ist dem zweiten Glied – und somit dem unmittelbar ihm vorangehenden Glied – materiell gehorsam und damit automatisch dem ersten Glied materiell ebenso ungehorsam, wie es das zweite Glied bereits ist.
- Oder es ist dem ersten Glied materiell gehorsam, damit aber dem zweiten Glied notwendigerweise materiell ungehorsam, wobei dieser materielle Ungehorsam gegenüber dem zweiten Glied einer „Reparatur“ des Ungehorsams des zweiten Gliedes gleichkommt.
- Als dritte Möglichkeit könnte das dritte Glied beiden vorangehenden Gliedern gleichermaßen ungehorsam sein, indem es eine eigene Handlungsvariante entwickelt, die niemandes Willen entspricht. In diesem Falle würde es sich um einen absoluten Ungehorsam handeln.
Nun stellten wir auch bereits fest, daß der materielle, äußere Gehorsam auf dem formellen, inneren Gehorsam aufbaut. Die dahinterliegende Frage ist also: Was bzw. welche Autorität akzeptiere ich als den inneren Grund meines gehorsamen Handelns, d. h. wessen Willen unterstelle ich meinen eigenen Willen und das daraus resultierende Handeln?
Akzeptieren wir, daß es keine größere Wahrheit, keine höhere Autorität und kein besseres Wesen als Gott gibt, so wird einsichtig, daß sich der formelle Gehorsam stets und allein auf diesen beziehen muß, auch im Konfliktfall. Daraus ergibt sich logisch, daß sich die zweite Handlungsvariante als die einzig richtige erweist. Der materielle Ungehorsam, der sich auf das zweite Glied bezieht, indem man den materiellen Gehorsam, dem formellen Gehorsam folgend, auf das erste Glied bezieht, erzeigt sich von daher als der eigentliche und wirkliche Gehorsam.
Dies führt uns zu der Einsicht, daß es sich in Situationen des Gehorsamskonfliktes letztlich um eine Frage der Gewichtung handelt. Und in genau solch eine Situation ist nun auch die Priesterbruderschaft St. Pius X. hineingestellt.
Als weitere Erkenntnis halten wir fest, daß die FSSPX, wenn sie zu den heiligen Weihezeremonien schreiten wird, dem Heiligen Stuhl gegenüber materiell ungehorsam (nicht aber schismatisch!) ist, sich dieser Ungehorsam aber als der eigentliche Gehorsam erweist, da sie Gott gegenüber formell wie materiell gehorsam ist.
Zusammenfassend läßt sich an diesem Punkt festhalten, daß die Piusbruderschaft keinesfalls schismatisch ist, und sich bei etwas feinerer Betrachtung ihr materieller Ungehorsam gegenüber dem Heiligen Stuhl letztlich als Gehorsam gegenüber dem Auftrag Gottes an seine Kirche erweist.
Sind die Bischofsweihen göttliches Gebot?
An dieser Stelle könnte man, mit einer gewissen Berechtigung, den Einwand erheben: Wo hat Gott gesagt, die Piusbruderschaft soll eigenmächtig Bischöfe weihen?
Nun, den Ansatz zur Beantwortung dieser Frage deuteten wir eingangs an, als wir in sehr groben Zügen die Situation der Kirche in Erinnerung riefen. Der Heiland gab der Kirche als Ganze verschiedene Aufträge, speziell was die Erteilung der Sakramente und die Verbreitung der vollständigen und unverkürzten Lehre all dessen anbelangt, was er gelehrt hat. Dieser Auftrag wird in hervorgehobener Weise durch die Apostel und deren Nachfolger ausgeübt, ausgestattet durch die Vollmacht die mittels des Weihesakramentes übertragen wird, welches sie sie am einzigen Hohepriestertum Jesu Christi anteilhaftig werden läßt.
Abgesehen davon, daß sich die Ernennung der Bischöfe durch den römischen Pontifex erst nach mehreren Jahrhunderten nach und nach herauskristallisiert hat ist zu sagen, daß sich die moralische Berechtigung, ja sogar Pflicht daraus ergibt, daß die Grundaufträge, welcher der Heiland seiner Kirche überantwortet hat, objektiv untergraben und unterbunden werden, indem sich die entscheidenden kirchlichen Autoritäten selbst davon entbunden haben, und die Kirche im Gesamten systematisch durch entsprechende Lehräußerungen und Personalentscheide in eine völlig andere Richtung lenken, als sie der Heiland vorgezeichnet hat.
Es kann nicht alleine darum gehen, irgendetwas Beliebiges irgendwie zu tun, sondern die Weisungen des Herrn sind auch in all ihren Implikationen für alle bindend, erst recht für den Klerus in sämtlichen Funktionen. Das gilt nicht nur für die Glaubensverkündigung, sondern auch was die Übersetzung des Glaubensgutes in liturgische Handlungen anbelangt. Es geht nicht allein um Liturgie, sondern ebenso um das Glaubensgut; beide sind untrennbar ineinander verwoben.
Wo die Integrität von Lehre und Liturgie nicht mehr durch diejenigen gewährleistet ist, die eigentlich dessen Garant sein müßten, muß notgedrungen derjenige einspringen, der es zwar kann, wenngleich nach Kirchenordnung formell nicht dürfte. Auch hier geht es um die Frage der rechten Gewichtung: kirchliche Rechtsordnungen können nicht als höherstehender bewertet werden als göttliche Grundaufträge.
Zu deren Erfüllung sind aber nun einmal Bischöfe nötig, welche sich an nämliche gebunden wissen, und ihrerseits wiederum der Kirche priesterliche Hirten und Väter zu geben vermögen, sie sich ebenfalls daran gebunden wissen.
Wenn die einzige Alternative das Aussterben dessen ist, was die Kirche zweitausend Jahre hindurch treu verwaltet und weitergegeben hat, und wie es in zunehmender Deutlichkeit gesagt und umgesetzt wird, dann ist das Eingreifen jener eine unumgängliche Pflicht, die es zwar nicht dürfen aber können, auch wenn es gegen kirchliches (und nicht göttliches!) Recht verstößt. Denn man kann es nicht zulassen, daß man an Gehorsam stirbt.
*Mag. Don Michael Gurtner ist ein aus Österreich stammender Diözesanpriester, der in der Zeit des öffentlichen (Corona-) Meßverbots diesem widerstanden und sich große Verdienste um den Zugang der Gläubigen zu den Sakramenten erworben hat. Von ihm stammen die Kolumne „Zur Lage der Kirche“ und weitere Beiträge.
Bild: fsspx.news (Screenshot)
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