Von Caminante Wanderer*
Es mutet seltsam an, daß Progressive und jene, die jede Häresie oder konziliare Neuerung feiern – wie etwa die Journalistin Elisabetta Piqué1 –, sich nun die Haare raufen, damit die etwaigen Bischofsweihen, die die Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) vornehmen wollen, ja sicher deren Exkommunikation nach sich ziehen und sie selbst wie auch ihre gesamte Gemeinschaft ins Schisma stürzen werden. Kanonische Maßnahmen werden plötzlich wiederbelebt – obwohl diese doch so sehr der Vergangenheit verhaftet und der für unsere Zeiten so gepriesenen Barmherzigkeit angeblich zuwider sind –, sobald die Betroffenen „Ultrakatholiken“ sind.
Noch befremdlicher jedoch ist, daß auch die Neokonservativen eine ähnliche Haltung einnehmen. Auch für sie zerstört die Exkommunikation die „kirchliche Einheit“, wenngleich sie kaum genau zu sagen wissen, was dieser Ausdruck eigentlich bedeutet. Meines Erachtens kann diese sogenannte Gemeinschaft auf vielfältige Weise zerbrechen – etwa auch dadurch, daß zentrale Punkte des Glaubens und der Moral geleugnet oder camoufliert werden. In solchen Fällen jedoch verharren fast alle in bemerkenswerter Stille.
Darüber hinaus – und darum soll es in diesem Beitrag vor allem gehen – wird von Exkommunikation und Schisma in auffallend ungenauer Weise und ohne jede historische Kontextualisierung gesprochen. Ich möchte daher einige Gesichtspunkte anführen, die helfen können, die Situation besser zu verstehen:
1. Die Strafe der Exkommunikation für Bischöfe, die ohne päpstliches Mandat Bischofsweihen vornehmen, ist vergleichsweise jungen Datums. Im Codex Iuris Canonici von 1917 findet sie sich noch nicht; dort bestimmte Canon 2370 lediglich, daß die betreffenden Bischöfe suspendiert sind, bis der Heilige Stuhl ihnen Dispens gewährt. Erst Pius XII. änderte 1951 diesen Canon und führte die Exkommunikation latae sententiae ein – konkret als Reaktion auf die Vorgänge in der Kirche Chinas. Bemerkenswerterweise werden dort bis heute Bischöfe ohne Mandat geweiht, die anschließend vom Heiligen Stuhl anerkannt werden. Wir haben es also keineswegs mit einer unvordenklichen, tief in der Tradition verwurzelten Praxis zu tun, sondern mit einer sehr jungen Maßnahme des positiven Kirchenrechts – ungeachtet aller wortreichen ekklesiologischen Begründungen.
2. Es dürfte niemandem neu sein, daß in den ersten christlichen Jahrhunderten und im Mittelalter, ja in manchen Gegenden noch bis vor wenigen Jahrzehnten, die Bischöfe vom Volk, vom Metropoliten, vom Monarchen oder von den Domkapiteln gewählt wurden. In den orientalischen Kirchen werden sie bis heute von den jeweiligen Synoden bestimmt. Rom beschränkte sich – und beschränkt sich in diesen Fällen bis heute – auf die Bestätigung der Ernennungen. Das bedeutet: Daß heute in der lateinischen Kirche der Papst von Rom die Bischöfe ernennt, ist eine disziplinarische Frage – eine rein disziplinarische –, die weder die Einheit des Glaubens noch die der Liebe berührt, vorausgesetzt, es liegen außergewöhnliche Umstände vor, die ein Abweichen vom kirchlichen Disziplinarrecht rechtfertigen. Es ist keine geoffenbarte Wahrheit, daß der Papst die Bischöfe ernennen müsse; seine wesentliche Sendung besteht darin, „im Glauben zu stärken“. Selbst als abgeleitete oder unterstützende Funktion des Petrusamts ließe sich die Ernennung der Bischöfe kaum als Teil des Glaubensgutes verstehen.
3. Ein konkretes Beispiel: Zu Beginn der 1970er Jahre geriet Kardinal Josyf Slipyj, Oberhaupt der ukrainischen griechisch-katholischen Kirche und achtzehn Jahre lang Gefangener des sowjetischen Unterdrückungssystems, in einen offenen Konflikt mit dem Vatikan über die Frage der Bischofsnachfolge. Nach seiner Freilassung 1963 und seiner Ankunft in Rom drängte Slipyj auf die dringende Weihe neuer Bischöfe für eine Kirche, die 1946 von der UdSSR offiziell aufgehoben worden war und in der Ukraine nur mehr im Untergrund weiterbestand. Papst Paul VI., der sich der Politik der Entspannung gegenüber den kommunistischen Staaten verpflichtet sah, verweigerte wiederholt das erforderliche Mandat, aus Sorge, eine solche Maßnahme könne sowjetische Repressalien auslösen und die Lage der Katholiken verschlimmern.
1975 nahm Slipyj angesichts fehlender Bischöfe, die noch in Freiheit waren, und ohne päpstliche Erlaubnis in der italienischen byzantinischen Abtei Grottaferrata bei Rom im Geheimen mehrere Bischofsweihen vor, darunter die des damaligen Mönchs Lubomyr Husar, des späteren Patriarchen der ukrainischen Kirche. Sakramental waren diese Weihen gültig, kanonisch jedoch unerlaubt. Die Reaktion des Vatikans blieb bewußt zurückhaltend: Es wurde keine öffentliche Strafe verhängt und der Akt nicht für nichtig erklärt, doch die Weihen wurden zunächst nicht anerkannt, und Slipyj wurde in der Kurie marginalisiert. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurden die vier Bischöfe regulär anerkannt und spielten eine zentrale Rolle beim Wiederaufbau der Hierarchie in der Ukraine – ein Umstand, der dem Geschehen im Rückblick historische Bedeutung verlieh.
Bemerkenswert ist zudem, daß einer der vier geweihten – und damit wie Kardinal Slipyj exkommunizierten – Bischöfe ein Priester war, dem der junge Jorge Mario Bergoglio eng verbunden war und über den er später als Papst mit großer Zuneigung sprach. Das zeigt: Selbst Latae-sententiae-Exkommunikationen sind in ihrer Anwendung mitunter bemerkenswert elastisch; sie werden je nach Lage angewandt – oder auch nicht.
3a. Ein Zusatz: Die Heilige Synode der ukrainischen griechisch-katholischen Kirche erhob ihre Kirche in den 1970er Jahren in Ausübung ihrer Vollmachten zum Patriarchat. Johannes Paul II. akzeptierte dies aus Rücksicht auf die russisch-orthodoxe Kirche aber nicht und verfügte, sie solle weiterhin den Status eines Großerzbistums führen. Gleichwohl gedenken die Ukrainer bis heute in den Diptychen ihres „Patriarchen“ Swjatoslaw – ungeachtet der römischen Verfügung. Und wir wissen, welche Bedeutung die Nennung in den Diptychen für die orientalischen Kirchen hat.
4. Ich selbst möchte weder exkommuniziert werden noch würde ich mich je in eine entsprechende Lage bringen; niemand wird bestreiten, daß es besser ist, nicht exkommuniziert zu sein. Dennoch zeigt die Geschichte der Kirche, daß Exkommunikationen nicht immer – ja, nahezu nie – von großer praktischer Tragweite waren. Man könnte eine endlose Liste mittelalterlicher Exkommunikationen erstellen – jener Blütezeit des Christentums –, in denen sich Bischöfe gegenseitig bannten, und der Gebannte einfach weitermachte wie zuvor. Einige Beispiele unter Hunderten: Ivo von Chartres exkommunizierte im 12. Jahrhundert mehrere Nachbarbischöfe, weil sie seine Kleriker ohne Entlassungsschreiben geweiht hatten (Epistolae, Patrologia Latina, Bd. 162). Ende des 11. Jahrhunderts existierten in Städten wie Mailand, Brescia, Piacenza, Cremona oder Ravenna rivalisierende Bischöfe – die einen vom Papst, die anderen vom Kaiser ernannt –, so daß ein von Rom exkommunizierter Bischof weiterhin amtierte, Priester weihte und seine Diözese leitete, während ein vom Papst eingesetzter Bischof parallel dasselbe tat (Robinson, The Papal Reform of the Eleventh Century, Manchester 2004). Und noch ein uns näherliegendes Beispiel: Auf die Entwendung eines Buches aus der Bibliothek von Salamanca stand die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation – so „ernst“ nahm man solche Strafen, und so ernst wurden sie genommen.
5. Das Schisma: Mit bemerkenswerter Leichtfertigkeit erklären manche als vermeintliche Kenner des Kirchenrechts, die Piusbruderschaft werde durch Bischofsweihen erneut schismatisch, und alle ihre Mitglieder seien es ebenfalls. Das ist eine kanonisch nicht haltbare Übertreibung. Ein Schisma ist die freiwillige Trennung von der rechtlichen Ordnung der Kirche; es ist eine ernste Angelegenheit. Niemand wird zum Schismatiker ohne eine formelle Feststellung und eine präzise Abgrenzung seitens des Heiligen Stuhls. Nach den Weihen durch Erzbischof Lefebvre veröffentlichte Papst Johannes Paul II. das Motu proprio Ecclesia Dei, in dem er den Akt des „Ungehorsams“ als „schismatischen Akt“ bezeichnete (Nr. 3). Doch zu keinem Zeitpunkt wurde festgelegt, wer konkret in das Schisma gefallen sei – und dies war kein Versehen, sondern eine bewußte Zurückhaltung; die Piusbruderschaft wurde nicht formell als schismatisch erklärt.
Angenommen, im kommenden Juli käme es in Écône zu neuen Bischofsweihen: Wer fiele dann ins Schisma? Die weihenden und die geweihten Bischöfe? Auch die anwesenden Priester? Und jene, die nicht anwesend sind? Würden dann alle Gläubigen der Bruderschaft, in allen ihren Abstufungen, als schismatisch gelten? Selbst die Bettler vor den Kirchentüren? Offenkundig bedarf es in solchen Fällen einer klaren vatikanischen Erklärung, die genau bestimmt, wer die Sünde des Schismas begangen hat. Solange eine solche Feststellung fehlt, kann niemand mit Gewißheit behaupten, die Piusbruderschaft sei schismatisch.
6. Manche sprechen sogar von einer „lefebvristischen Sekte“, da sie die Mitglieder kurzerhand als Schismatiker bezeichnen. Sie spotten über das Argument der Piusbruderschaft, sie nenne im Römischen Kanon den Papst – „das genüge nicht“, heißt es. Damit offenbaren sie ihre Unkenntnis. Die Nennung des Papstes und des Ortsbischofs beziehungsweise des eigenen Ordinarius im Kanon ist die öffentliche und wichtigste Weise, kirchliche Gemeinschaft zu bekunden – es entspricht den Diptychen der orientalischen Kirchen, auf die wir oben verwiesen haben. Ein tatsächlicher, öffentlich vollzogener Schisma-Akt müßte folglich die Tilgung des Namens des römischen Pontifex und des Ortsbischofs aus dem Kanon beinhalten. Dies geschieht jedoch nicht – und das ist weit mehr als ein Detail: Es ist Ausdruck der Gemeinschaft mit Petrus und seinen Nachfolgern.
Mit diesem langen Beitrag habe ich nicht beabsichtigt, eine Verteidigung der Piusbruderschaft zu verfassen – zum einen, weil dies nicht meine Aufgabe ist, da ich ihr nicht angehöre, und zum anderen, weil sie meiner Verteidigung nicht bedarf. Seit fünfzig Jahren verteidigt sie ihre Position selbst – und dies mit Erfolg. Ich wollte lediglich die Dinge beim Namen nennen und jene, die leichtfertig von „Exkommunikationen und Schismen“ sprechen, dazu anhalten, genauer zu bedenken, was sie sagen, und zur Zurückhaltung einladen.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Caminante Wanderer
- Eine enge Vertraute von Papst Franziskus. ↩︎
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