Ein erstes Wort zu den für den 1. Juli 2026 angekündigten Bischofsweihen in der Piusbruderschaft


Msgr. Alfonso de Galarreta, einer der beiden verbliebenen Bischöfe der Piusbruderschaft, spendete am vergangenen Sonntag in Zaitzkofen die Niederen Weihen.
Msgr. Alfonso de Galarreta, einer der beiden verbliebenen Bischöfe der Piusbruderschaft, spendete am vergangenen Sonntag in Zaitzkofen die Niederen Weihen.


Ein Bei­trag von Cle­mens Vic­tor Oldendorf

Seit lan­gem schon ist eigent­lich jedem in der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. klar und muss auch ver­stän­di­gen Beob­ach­tern von außer­halb zumin­dest nach­voll­zieh­bar sein, dass zwei ver­blei­ben­de Weih­bi­schö­fe fort­ge­schrit­te­nen Alters und alters­ge­mä­ßer Kon­sti­tu­ti­on nicht wei­ter­hin aus­rei­chen, welt­weit den Bedürf­nis­sen nach sakra­men­ta­len bischöf­li­chen Funk­tio­nen in der Bru­der­schaft und befreun­de­ten Gemein­schaf­ten nachzukommen.

Nach­voll­zieh­bar ist es fer­ner, wenn ver­gli­chen mit der Situa­ti­on, die 1988 zur Recht­fer­ti­gung der Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re her­an­ge­zo­gen wur­de, eine Zuspit­zung der Lage des Glau­bens und der Kir­che emp­fun­den wird.

Wenn also in der Prie­ster­bru­der­schaft Erleich­te­rung, ja Freu­de und Hoff­nung, ob der kon­kre­ten Ankün­di­gung von Bischofs­wei­hen herr­schen, mag auch das ver­ständ­lich sein. Und doch kann aus sei­ner­zeit getä­tig­ten Aus­sa­gen des 1991 ver­stor­be­nen fran­zö­si­schen Erz­bi­schofs geschlos­sen wer­den, dass er wohl nicht davon aus­ge­gan­gen war, die von ihm trotz feh­len­den Apo­sto­li­schen Man­dats, ja gegen das aus­drück­li­che Ver­bot Johan­nes Pauls II., geweih­ten Bischö­fe wür­den sich 38 Jah­re spä­ter immer noch in der glei­chen Lage, in man­cher­lei Hin­sicht einer noch wei­ter ver­schlim­mer­ten, befin­den. Zugleich sind das Aus­maß der Tätig­keit und die per­so­nel­le Grö­ße der Bru­der­schaft seit­her stark ange­wach­sen. So fragt sich, ob über­haupt vier rela­tiv jugend­li­che, vita­le Bischö­fe heu­te noch aus­rei­chen, um den Bedarf zu decken.

Zur Frage von Notstand und Kirchenkrise

Begrün­det wird die Ankün­di­gung damit, dass dem gegen­wär­ti­gen Gene­ral­obe­ren noch kei­ne Gele­gen­heit gege­ben wur­de, dem Papst sein Anlie­gen zu unter­brei­ten. Anzahl und Namen der Prie­ster, die am 1. Juli zu Bischö­fen kon­se­kriert wer­den sol­len, sind zwar wäh­rend wir unse­re Über­le­gun­gen anstel­len, noch nicht bekannt­ge­ge­ben wor­den, ste­hen aber gewiss schon fest. In der näch­sten Woche wird es jetzt zwar zu einer per­sön­li­chen Begeg­nung des Gene­ral­obe­ren mit dem Prä­fek­ten des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re kom­men, doch zu beden­ken bleibt: Selbst wenn Leo XIV. Bischofs­wei­hen nach dem bis 1968 gel­ten­den Pon­ti­fi­cale Roma­num zustim­men wür­de, wäre es immer noch selbst­ver­ständ­lich der Papst, der die Anzahl der zu Bischö­fen zu wei­hen­den Prie­ster bestimmt. Wenn fer­ner die Pius­bru­der­schaft logi­scher­wei­se davon aus­geht, dass die Kan­di­da­ten aus ihren eige­nen Rei­hen genom­men wer­den sol­len, so wür­de der Hei­li­ge Vater klu­ger­wei­se dar­auf sicher­lich ein­ge­hen, wäre aber immer noch frei, die kon­kre­ten Kan­di­da­ten selbst aus­zu­wäh­len und zu ernen­nen. Hier etwas ande­res anzu­neh­men, erscheint wie eine Selbst­über­schät­zung der Lei­tungs­ebe­ne der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. gegen­über dem Papst.

Die seit dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil und danach amtie­ren­den Päp­ste anzu­er­ken­nen, qua­si für sich in Anspruch zu neh­men, bedeu­tet eben auf Dau­er doch auch eine Schwie­rig­keit, wenn man sich sogar in einer so kon­kre­ten Fra­ge wie der Ernen­nung von Bischö­fen (um die man ersucht) nicht dem selbst­ver­ständ­li­chen Recht des Pap­stes beu­gen woll­te, neben ihrer Anzahl auch frei zu bestim­men, für wel­che Per­so­nen er gege­be­nen­falls einen Wei­he­auf­trag erteilt. Zusätz­lich scheint es nicht mög­lich, die Argu­men­ta­ti­on mit einem Not­stand end­los fort­zu­set­zen. So gese­hen wer­den die Wei­hen 2026 in kei­nem Fall ein­fach eine Wie­der­ho­lung des­sen sein kön­nen, wozu sich Erz­bi­schof Lefeb­v­re 1988 im Gewis­sen ver­pflich­tet sah. Die Argu­men­ta­ti­on mit einer Glau­bens- oder Kir­chen­kri­se, die auch noch von Rom und den Päp­sten aus­ge­löst wor­den sein soll, wirft, wenn stän­dig unab­seh­bar bleibt, ob und wann sie jemals endet, die letzt­lich dog­ma­ti­sche Fra­ge auf, ob legi­ti­me Römi­sche Päp­ste über­haupt zur Ursa­che und Quel­le einer sol­chen Ver­wü­stung in der Kir­che wer­den können.

Bild: zaitz​kofen​.fss​spx​.org (Screen­shot)

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