Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf
Seit langem schon ist eigentlich jedem in der Priesterbruderschaft St. Pius X. klar und muss auch verständigen Beobachtern von außerhalb zumindest nachvollziehbar sein, dass zwei verbleibende Weihbischöfe fortgeschrittenen Alters und altersgemäßer Konstitution nicht weiterhin ausreichen, weltweit den Bedürfnissen nach sakramentalen bischöflichen Funktionen in der Bruderschaft und befreundeten Gemeinschaften nachzukommen.
Nachvollziehbar ist es ferner, wenn verglichen mit der Situation, die 1988 zur Rechtfertigung der Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre herangezogen wurde, eine Zuspitzung der Lage des Glaubens und der Kirche empfunden wird.
Wenn also in der Priesterbruderschaft Erleichterung, ja Freude und Hoffnung, ob der konkreten Ankündigung von Bischofsweihen herrschen, mag auch das verständlich sein. Und doch kann aus seinerzeit getätigten Aussagen des 1991 verstorbenen französischen Erzbischofs geschlossen werden, dass er wohl nicht davon ausgegangen war, die von ihm trotz fehlenden Apostolischen Mandats, ja gegen das ausdrückliche Verbot Johannes Pauls II., geweihten Bischöfe würden sich 38 Jahre später immer noch in der gleichen Lage, in mancherlei Hinsicht einer noch weiter verschlimmerten, befinden. Zugleich sind das Ausmaß der Tätigkeit und die personelle Größe der Bruderschaft seither stark angewachsen. So fragt sich, ob überhaupt vier relativ jugendliche, vitale Bischöfe heute noch ausreichen, um den Bedarf zu decken.
Zur Frage von Notstand und Kirchenkrise
Begründet wird die Ankündigung damit, dass dem gegenwärtigen Generaloberen noch keine Gelegenheit gegeben wurde, dem Papst sein Anliegen zu unterbreiten. Anzahl und Namen der Priester, die am 1. Juli zu Bischöfen konsekriert werden sollen, sind zwar während wir unsere Überlegungen anstellen, noch nicht bekanntgegeben worden, stehen aber gewiss schon fest. In der nächsten Woche wird es jetzt zwar zu einer persönlichen Begegnung des Generaloberen mit dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre kommen, doch zu bedenken bleibt: Selbst wenn Leo XIV. Bischofsweihen nach dem bis 1968 geltenden Pontificale Romanum zustimmen würde, wäre es immer noch selbstverständlich der Papst, der die Anzahl der zu Bischöfen zu weihenden Priester bestimmt. Wenn ferner die Piusbruderschaft logischerweise davon ausgeht, dass die Kandidaten aus ihren eigenen Reihen genommen werden sollen, so würde der Heilige Vater klugerweise darauf sicherlich eingehen, wäre aber immer noch frei, die konkreten Kandidaten selbst auszuwählen und zu ernennen. Hier etwas anderes anzunehmen, erscheint wie eine Selbstüberschätzung der Leitungsebene der Priesterbruderschaft St. Pius X. gegenüber dem Papst.
Die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil und danach amtierenden Päpste anzuerkennen, quasi für sich in Anspruch zu nehmen, bedeutet eben auf Dauer doch auch eine Schwierigkeit, wenn man sich sogar in einer so konkreten Frage wie der Ernennung von Bischöfen (um die man ersucht) nicht dem selbstverständlichen Recht des Papstes beugen wollte, neben ihrer Anzahl auch frei zu bestimmen, für welche Personen er gegebenenfalls einen Weiheauftrag erteilt. Zusätzlich scheint es nicht möglich, die Argumentation mit einem Notstand endlos fortzusetzen. So gesehen werden die Weihen 2026 in keinem Fall einfach eine Wiederholung dessen sein können, wozu sich Erzbischof Lefebvre 1988 im Gewissen verpflichtet sah. Die Argumentation mit einer Glaubens- oder Kirchenkrise, die auch noch von Rom und den Päpsten ausgelöst worden sein soll, wirft, wenn ständig unabsehbar bleibt, ob und wann sie jemals endet, die letztlich dogmatische Frage auf, ob legitime Römische Päpste überhaupt zur Ursache und Quelle einer solchen Verwüstung in der Kirche werden können.
Bild: zaitzkofen.fssspx.org (Screenshot)
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