Von Don Nicola Bux*
Der Tod ist eine Realität unseres Lebens, deshalb ist es sinnlos, ihn zu vertuschen und zu verbergen, wie es heute in unserer westlichen Gesellschaft geschieht. Angesichts dieses Ereignisses sind wir Christen gelassen, denn der Herr hat uns versprochen, daß wir mit ihm nichts zu befürchten haben. Wir wissen, daß der Tod nur einen Augenblick dauert, daß er ein Übergang ist; in der Tat feiern wir ihn vor allem an Ostern, verstanden als den Übergang von der sichtbaren und schmerzhaften Wirklichkeit dieser Welt zur ewigen Wirklichkeit.
Ab diesem Weihnachtsfest, mit der Eröffnung des ordentlichen Heiligen Jahres, kann man Ablässe erlangen, d. h. den Nachlaß der Sündenstrafen, die wir uns aufgrund unserer Sünden zugezogen haben. Es handelt sich um einen freien Akt, der von der Güte Gottes verliehen wird und den man natürlich nach dem Empfang des Sakraments der Beichte und des Altarsakraments erhält.
Die Wallfahrt und das Durchschreiten der Heiligen Pforte sind ein Zeichen für die Anstrengung, die man unternimmt, um diese Gnade zu erlangen. Darüber hinaus kann der Ablaß auch den Seelen von Verstorbenen zugeeignet werden, die eine zeitliche Strafe im Fegefeuer verbüßen müssen.
Die Krankensalbung ist eine weitere wichtige Geste, die im Hinblick auf den Tod und im Falle einer schweren Krankheit durchgeführt wird. Sie wird auch oft im Vorfeld von Operationen gespendet, weil sie als Sakrament die Kraft hat, den Kranken körperlich aufzurichten. Für uns Christen ist es eine Pflicht, einen Priester zu rufen, bevor der Sterbende das Bewußtsein vollständig verloren hat. Er kann nämlich außer der Letzten Ölung auch die Eucharistie in Form eines Viaticums empfangen, das die notwendige Begleitung der Seele auf ihrem Weg ins Jenseits ist. Der Moment des Hinscheidens ist sehr heikel, denn wie der heilige Paulus sagt, lauern die bösen Geister, die in verschiedenen Formen unter uns weilen, immer darauf, die Seelen zu rauben, besonders wenn sie im Begriff sind, ihren Körper zu verlassen.
Diesbezüglich gibt es viele Zeugnisse, wie das des Biographen des heiligen Martin von Tours… Daher ist es wichtig, vor der Trennung vom irdischen Leben christlich ausgerüstet zu sein mit diesen drei Sakramenten, die auch „religiöse Tröstungen“ genannt werden: Beichte, Letzte Ölung und Viaticum.
Betrachten wir nun die Punkte 354 und 355 des Kompendiums des Katechismus der Katholischen Kirche, die die Beerdigung betreffen. Bei der Beerdigung wird der Herr gebeten, dem Verstorbenen in extremis die Absolution zu erteilen und ihn im Paradies in Seine Arme zu nehmen, und deshalb sind bei dieser so ernsten Zeremonie schauspielerische Darbietungen mit Beifall und lächerlichen Lobreden zu vermeiden (bravo an Maestro Riccardo Muti, der sie bei seiner künftigen Beerdigung verboten hat…). Der Tod des Christen zeigt sich im Licht des Todes und der Auferstehung Christi, unserer einzigen Hoffnung, deshalb empfehlen wir bei der Beerdigung die Seele des Verstorbenen Gott, auf daß sie bald die Seligkeit des Paradieses erreichen möge. Wir bitten darum, daß sie von den letzten Überresten der Sünde gereinigt wird, und dann bitten wir in den Messen für die Verstorbenen darum, daß sie von den Qualen des Fegefeuers (Purgatorium) befreit wird.
Das Wort Purgatorium selbst bedeutet den Zustand, in dem man geläutert wird. Es ist ein harter Zustand, der glücklicherweise nicht ewig währt, den es aber zu vermeiden gilt. Der heilige Franziskus schreibt im Sonnengesang:
„Wehe denen, die in Todsünde sterben,
selig jene, die der Tod in der Gnade Gottes vorfindet,
denn der zweite Tod kann ihnen nichts anhaben.“
In dem Kompendium ist es auch wichtig, die Punkte 471 und 476 zu verstehen. In bezug auf die Euthanasie haben die Päpste wiederholt erklärt, daß das Leben bis zum natürlichen Tod begleitet werden muß, wobei sie den Einsatz von Palliativmedizin für zulässig halten, jedoch ohne therapeutischen Eigensinn. Stattdessen erleben wir heute leider ein regelrechtes Geschäft, das den Menschen fälschlicherweise vorgaukelt, zum Wohle der Kranken zu handeln, um ihnen langes und unnötiges Leiden zu ersparen.
Aus diesem Grund halte ich es, wenn keine Hoffnung auf Heilung besteht und der Tod unmittelbar bevorsteht, für wenig opportun, die Kranken ins Krankenhaus zu bringen, weil sie dort Gefahr laufen, allein zu sterben; viel besser ist es, sie zu Hause zu behalten, umgeben von der Zuneigung und den Gebeten ihrer Angehörigen… Wichtig ist die Nr. 476. Sie erklärt die Organverpflanzung für sittlich annehmbar, „wenn der Spender seine Zustimmung gegeben hat und keine übermäßigen Gefahren für ihn bestehen“. Unter diesen Bedingungen kann die Organspende eine „edle Tat“ sein. Es darf aber nicht sein, daß die Organentnahme erst zum tatsächlichen Tod des Spenders führt.
Abschließend empfehle ich, im Moment des Todes so vorbereitet zu sein, wie es unsere Ältesten einst empfahlen. Sie pflegten sogar ihre Kleidung bereitzulegen, damit alles in geordneten Bahnen und ohne Verwirrung ablaufen würde. Laßt uns die von Gott festgesetzte Zeit einhalten und uns Seinem Willen hingeben, ohne übermäßige Ängste oder Sorgen.
*Don Nicola Bux, international renommierter Liturgiker und persönlicher Freund von Benedikt XVI.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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