Sind es wirklich künstliche Embryonen?

Ethische Probleme des menschlichen Gewinn- und Kontrollstrebens


Die Stammzellforschung stellt vor immer neue ethische Herausforderungen: Dahinter steht der Wunsch, das menschliche Leben in all seinen Momenten zu kontrollieren und zu beherrschen.
Die Stammzellforschung stellt vor immer neue ethische Herausforderungen: Dahinter steht der Wunsch, das menschliche Leben in all seinen Momenten zu kontrollieren und zu beherrschen.

Kurz vor Som­mer­be­ginn sorg­ten Medi­en­be­rich­te für welt­wei­te Schlag­zei­len. Berich­tet wur­de von einem wis­sen­schaft­li­chen „Durch­bruch“, der die Hei­lung zahl­rei­cher gene­tisch beding­ter Krank­hei­ten und eine bes­se­re Über­wa­chung von Risi­ko­schwan­ger­schaf­ten ermög­li­chen könnte.

Anzei­ge

Anlaß war der Vor­trag von Mag­da­le­na Zer­nicka-Goetz auf der Jah­res­ta­gung der Inter­na­tio­nal Socie­ty for Stem Cell Rese­arch (Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Stamm­zel­len­for­schung), die am 14. Juni 2023 in Bos­ton statt­fand. Die Lei­te­rin einer For­schungs­grup­pe der Uni­ver­si­tät Cam­bridge und des Cali­for­nia Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy sag­te bei die­ser Gele­gen­heit: „Wir kön­nen durch Depro­gram­mie­rung von Zel­len Model­le schaf­fen, die dem mensch­li­chen Embryo ähneln“.

Gleich dar­auf erklär­te eine israe­li­sche For­schungs­grup­pe am Weiz­mann Insti­tu­te of Sci­ence unter der Lei­tung von Jacob Han­na, mehr oder weni­ger zum glei­chen Ergeb­nis gelangt zu sein.

Die Medi­en mach­ten dar­aus rei­ße­ri­sche Schlag­zei­len, über die man­che Wis­sen­schaft­ler nicht unfroh sind, denn Auf­merk­sam­keit sichert ihnen, ihren Insti­tu­ten und For­schungs­pro­jek­ten die erwünsch­ten Gelder.

Im kon­kre­ten Fall lau­te­ten die Schlag­zei­len: „For­scher stel­len syn­the­ti­sche mensch­li­che Embryo­nen her“ (FAZ), „Künst­li­che Embry­os gezüch­tet“ (Tages-Anzei­ger), „Aus Stamm­zel­len: For­scher erzeu­gen künst­li­che Embryo­nen“ (BR), „For­schen­de ver­kün­den Durch­bruch bei künst­li­chen mensch­li­chen Embryo­nen“ (Stan­dard), „Künst­li­che mensch­li­che Embryo­nen im Labor erschaf­fen“ (SZ).

Seit eini­gen Jahr­zehn­ten sind mensch­li­che Stamm­zel­len Gegen­stand inten­si­ver For­schung. Das erklär­te Ziel ist es, Erkennt­nis­se für mög­li­che the­ra­peu­ti­sche Anwen­dun­gen zu gewin­nen. Das hat mit ihrer Undif­fe­ren­ziert­heit zu tun, die sie in ver­schie­de­nen Sta­di­en befä­higt, sich zu jeder belie­bi­gen Zel­le des mensch­li­chen Kör­pers zu ent­wickeln. Um es nach einem Lehr­buch zu sagen:

„Stamm­zel­len sind eine Art von Zel­le, die die Fähig­keit hat, sich selbst zu erneu­ern, um durch Mitose wei­te­re Stamm­zel­len zu pro­du­zie­ren und sich auch in ande­re, rei­fe­re Zell­ty­pen zu dif­fe­ren­zie­ren. Stamm­zel­len wer­den in der Regel als mul­ti­po­tent (in der Lage, meh­re­re Zel­len inner­halb einer Zellinie her­vor­zu­brin­gen), plu­ri­po­tent (in der Lage, alle Zell­ty­pen eines Erwach­se­nen her­vor­zu­brin­gen) und toti­po­tent (in der Lage, alle embryo­na­len und erwach­se­nen Zellini­en her­vor­zu­brin­gen) kate­go­ri­siert“ (Tabansky/​Stern).

Es gibt embryo­na­le und adul­te Stammzellen.

„Embryo­nen wer­den aus embryo­na­len Stamm­zel­len her­ge­stellt, die sich zu jedem Zell­typ ent­wickeln kön­nen. Adul­te Stamm­zel­len sind nur in bestimm­ten Berei­chen des Kör­pers zu fin­den und kön­nen sich nur zu einer begrenz­ten Anzahl von Zell­ty­pen ent­wickeln“ (BBC).

Doch von Anfang an lag ein Schat­ten über der Stamm­zell­for­schung: Woher konn­te das Ver­suchs­ma­te­ri­al genom­men wer­den? Wegen ihrer Undif­fe­ren­zi­er­heit sahen For­scher nur in embryo­na­len Stamm­zel­len geeig­ne­tes und nütz­li­ches Ver­suchs­ma­te­ri­al. Die künst­li­che Fort­pflan­zungs­in­du­strie mit ihrer In-vitro-Fer­ti­li­sa­ti­on wur­de zum Lie­fe­ran­ten des gewünsch­ten Roh­ma­te­ri­als. Für die IV-Befruch­tung wird eine Viel­zahl von Eizel­len befruch­tet, aber oft nur ein Teil der Frau ein­ge­setzt. Die „über­schüs­si­gen“ Embryo­nen, für die es in der künst­li­chen Fort­pflan­zungs­in­du­strie kei­nen Bedarf gibt, ste­hen zum Teil der For­schung zur Ver­fü­gung, so schon immer in Isra­el – die Rechts­la­ge in den ein­zel­nen Staa­ten ist sehr unter­schied­lich. Damit bestand das Dilem­ma, daß zur Gewin­nung embryo­na­ler Stamm­zel­len für For­schungs­zwecke Embry­os getö­tet wer­den muß­ten. Der Gesetz­ge­ber ver­such­te, jeweils nach lang­wie­ri­gen Debat­ten über Ethik und Frei­heit der Wis­sen­schaft, regle­men­tie­rend ein­zu­grei­fen. So wur­de in man­chen Län­dern die Zahl der für die IV-Fer­ti­li­sa­ti­on befruch­te­ten Eizel­len auf maxi­mal drei fest­ge­legt. Zudem wur­de in ein­zel­nen Staa­ten die Embryo­nen-Her­stel­lung für For­schungs­zwecke unter­sagt. Doch der Gesetz­ge­ber hinkt meist der Ent­wick­lung hinterher.

Die­ses Dilem­ma trieb den japa­ni­schen Stamm­zell­for­scher Shi­nya Yama­na­ka an, der schließ­lich 2006 ent­deck­te, daß auch adul­te Stamm­zel­len in einem frü­hen Dif­fe­ren­zie­rungs­sta­di­um (zu plu­ri­po­ten­ten und indu­zier­ten plu­ri­po­ten­ten Stamm­zel­len) umpro­gram­miert wer­den kön­nen. Die­se Ent­deckung brach­te ihm 2012 den Medi­zin-Nobel­preis ein, denn sie eröff­ne­te den wei­te­ren Weg für die Stamm­zell­for­schung ohne Embryonen-Zerstörung.

Damit schien ein ethi­sches Pro­blem gelöst, doch es taten sich nur neue auf. Nun weiß man, wohin die­ser Weg unter ande­rem führ­te. Zer­nicka-Goetz bezeich­ne­te die mensch­li­che Fort­pflan­zung als „bemer­kens­wert inef­fi­zi­ent“. 60 Pro­zent der Schwan­ger­schaf­ten wür­den in den ersten zwei Wochen nach der Befruch­tung schei­tern. Das bewor­be­ne Ziel ist es dem­nach, den „Skan­dal“ die­ser angeb­li­chen mensch­li­chen Inef­fi­zi­enz zu überwinden.

Im Auf­satz „Künst­li­che Embryo­nen?“ auf Cla­ves heißt es:

„Die Wis­sen­schaft stößt jedoch auf eine Black Box, wenn es dar­um geht, die Pha­sen der Embryo­nal­ent­wick­lung zwi­schen dem 7. und dem 28. Tag zu unter­su­chen. Es ist gesetz­lich ver­bo­ten, mensch­li­che Embryo­nen län­ger als zwei Wochen in vitro (im Labor) zu züch­ten, wäh­rend die Beob­ach­tung in vivo (in ihrer natür­li­chen Umge­bung, d. h. nor­ma­ler­wei­se län­ger als eine Woche) erst nach 28 Tagen wirk­lich mög­lich und erfolg­reich ist. Um die­se ‚Black Box‘ zu durch­drin­gen, schla­gen die Teams aus Cam­bridge und Tel Aviv vor, ein ‚Modell‘ des Embry­os oder ‚Embry­o­ids‘, das man­che bereits als künst­li­chen Embryo bezeich­nen, in vitro zu repro­du­zie­ren, um sei­ne Ent­wick­lung beob­ach­ten zu kön­nen. Bei­de Grup­pen von Wis­sen­schaft­lern behaup­ten, daß es ihnen gelun­gen sei – tat­säch­lich aus umpro­gram­mier­ten embryo­na­len Stamm­zel­len oder ein­fach in einem bestimm­ten Medi­um – ein Modell zu repro­du­zie­ren, das die Merk­ma­le eines Men­schen in sei­nen frü­hen Ent­wick­lungs­sta­di­en auf­weist, ein­schließ­lich des Embry­os selbst und Ele­men­ten aus sei­ner unmit­tel­ba­ren Umge­bung, und es bis zur ersten Dif­fe­ren­zie­rung der Zel­len in ein­zel­ne Lini­en zu brin­gen, die letzt­end­lich zu den gro­ßen Kör­per- und Organ­funk­tio­nen führt. Die For­schung ist in bezug auf den Men­schen an die­sem Punkt ange­langt, aber in Tier­ver­su­chen schon viel wei­ter gegan­gen: Es wird berich­tet, daß Model­le aus Mäu­se­stamm­zel­len ent­wickelt wur­den, die bis zu einem Sta­di­um geführt wur­den, in dem bereits Herz- und Gehirn­ak­ti­vi­tät zu erken­nen sind. Die Wis­sen­schaft­ler hof­fen, daß sie die­se Schrit­te in der For­schung an mensch­li­chen Embryo­mo­del­len bald voll­zie­hen kön­nen, um ihre Orga­ni­sa­ti­on zu beob­ach­ten und zu unter­su­chen, die Mecha­nis­men ihrer Dif­fe­ren­zie­rung und Ent­wick­lung zu ver­ste­hen, ihre Reak­ti­on auf ver­schie­de­ne Sti­mu­la­tio­nen zu testen und sie schließ­lich als Ver­suchs­ka­nin­chen für bestimm­te The­ra­pien zu verwenden.“

Handelt es sich aber um künstliche Embryonen?

Die angel­säch­si­schen und israe­li­schen For­scher­grup­pen spre­chen von „Embryo­mo­del­len“ oder „Embry­o­iden“. Die­se Begrif­fe sug­ge­rie­ren zwar eine Nähe zu mensch­li­chen Embryo­nen und wahr­schein­lich den­ken sie auch dar­an, daß dar­aus ein­mal Embryo­nen wer­den könnten.

Die Rea­li­tät sieht jedoch anders aus.

Die von den bei­den For­scher­grup­pen aus embryo­na­len Stamm­zel­len ent­wickel­ten „Model­le“ sind aus In-vitro-Fer­ti­li­sa­ti­on her­vor­ge­gan­gen. Es han­delt sich also um Post-Implan­ta­ti­ons­mo­del­le. Sie haben das Sta­di­um über­schrit­ten, um sie durch Implan­ta­ti­on in die Gebär­mut­ter lebens­fä­hig zu machen. Sie kön­nen also nie­mals zu Embryo­nen wer­den. Um genau zu sein, waren ein Teil von ihnen Embryo­nen, der aber her­aus­ge­ris­sen wur­de, um für die For­schung ver­wen­det zu wer­den.
Zudem ent­spre­chen die­se „Model­le“ nicht der Defi­ni­ti­on eines mensch­li­chen Embry­os: Die­ser ent­steht aus der Ver­schmel­zung zwei­er Game­ten der mensch­li­chen Spe­zi­es, wäh­rend die Model­le das Ergeb­nis der Kul­ti­vie­rung und Kom­bi­na­ti­on von Stamm­zel­len sind, die in einer Umge­bung pla­ziert wer­den, die bestimm­ten Ent­wick­lungs­be­din­gun­gen nach­ge­bil­det ist.
Die­se Zell­ver­bän­de repro­du­zie­ren auch nicht alle Merk­ma­le des mensch­li­chen Embry­os und wer­den sich daher auch nicht eines Tages zu einem ech­ten Men­schen ent­wickeln.
Schließ­lich sind Ver­su­che, embryo­na­le „Model­le“ zu reimple­men­tie­ren, die bei Mäu­sen und Affen aus indu­zier­ten Stamm­zel­len ent­wickelt wur­de, alle­samt geschei­tert: In eini­gen Fäl­len schien der Kör­per der Leih­mut­ter zwar ver­schie­de­ne Anzei­chen zu zei­gen, die dem Beginn einer Schwan­ger­schaft ent­spra­chen, doch die intrau­te­ri­ne Ent­wick­lung ging nie über eini­ge Tage hinaus.

Mit der Ent­wick­lung die­ser embryo­na­len „Model­le“ befin­den wir uns, ähn­lich wie bei der Game­to­ge­ne­se, in einer Situa­ti­on, in der die Wis­sen­schaft viel schnel­ler als der Gesetz­ge­ber zu sein scheint und ihm somit ihr Tem­po und ihre For­de­run­gen dik­tiert. Durch die In-vitro-Ent­wick­lung die­ser embryo­na­len Model­le wird näm­lich das gesetz­li­che Ver­bot, mensch­li­che Embryo­nen im Labor über zwei Wochen hin­aus zu züch­ten, miß­ach­tet. Die­se zeit­li­che Gren­ze wur­de fest­ge­schrie­ben, weil die inne­re Orga­ni­sa­ti­on des Embry­os nach die­ser Zeit eine begin­nen­de Dif­fe­ren­zie­rung auf­weist. Es wird zum Teil noch ein wei­te­res gesetz­li­ches Ver­bot umgan­gen: das Ver­bot der Embryo­nen-Erzeu­gung spe­zi­ell für die For­schung. In Frank­reich z. B. schützt die­ses Ver­bot nur Embryo­nen, die „durch Ver­schmel­zung von Keim­zel­len“ erzeugt wer­den. Für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gilt das enger gefaß­te Embryo­nen­schutz­ge­setz von 1990, auf­ge­weicht durch das Stamm­zell­ge­setz von 2002, das zunächst einen Stich­tag für den Import aus­län­di­scher embryo­na­ler Stamm­zel­len für For­schungs­zwecke ent­hielt, der vor dem Inkraft­tre­ten des Geset­zes lag. Mit einer Geset­zes­no­vel­le von 2008 wur­de der Stich­tag auf den 1. Mai 2007 ver­scho­ben mit dem erklär­ten Ziel, For­schern in Deutsch­land den Zugang zu Stamm­zellini­en zu ermög­li­chen. Vor allem setzt das Gesetz aller­dings vor­aus, daß in ande­ren Län­dern weni­ger stren­ge Maß­stä­be als in Deutsch­land gel­ten, von denen For­scher in Deutsch­land trotz des Ver­bots pro­fi­tie­ren kön­nen sol­len. Für die Geneh­mi­gung von Import­an­trä­gen für mensch­li­che embryo­na­le Stamm­zel­len ist das Robert-Koch-Insti­tut zustän­dig. Die Rechts­la­ge ist auch in den ein­zel­nen Län­dern sehr ver­schie­den. Groß­bri­tan­ni­en, Bel­gi­en, Spa­ni­en und Schwe­den teil­wei­se auch Finn­land, welt­weit auch die Volks­re­pu­blik Chi­na, Indi­en, Austra­li­en, Sin­ga­pur, Japan, Süd­ko­rea und Isra­el, ken­nen kaum Schran­ken für die embryo­na­le Stamm­zell­for­schung, wäh­rend in Polen, Öster­reich, Litau­en und der Slo­wa­kei die ver­brau­chen­de embryo­na­le Stamm­zell­for­schung ver­bo­ten und in Ita­li­en und der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­schränkt ist. Alle ande­ren Län­der, dar­un­ter Frank­reich, die Schweiz und die Nie­der­lan­de, ver­bie­ten mit unter­schied­li­cher Akzent­set­zung zwar die Embryo­nen-Erzeu­gung für For­schungs­zwecke, erlau­ben aber die ver­brau­chen­de Stamm­zell­for­schung an „über­schüs­si­gen“ Embryonen.

Pater Paul Roy FSSP schreibt dazu:

„Durch die­se For­schung ver­su­chen Wis­sen­schaft­ler letzt­lich, ihre Visi­on von Fort­schritt durch­zu­set­zen – eine Visi­on, die alle ethi­schen oder phi­lo­so­phi­schen Über­le­gun­gen völ­lig außer Acht läßt – und die Mensch­heit vor die voll­ende­te Tat­sa­che einer zuneh­men­den Ent­mensch­li­chung zu stel­len. Die heu­ti­ge Wis­sen­schaft spielt mit dem gött­li­chen Gesetz, indem sie sich zwi­schen den schwa­chen Bar­rie­ren der mensch­li­chen Geset­ze bewegt, deren stän­dig wech­seln­de Bedin­gun­gen dem Leben einen immer trü­ge­ri­sche­ren Schutz bie­ten. Das Ziel wird in den jüng­sten Stu­di­en deut­lich: Indem man ver­sucht, das Geheim­nis der ‚Black Box‘ in den ersten Wochen der Ent­wick­lung in der Gebär­mut­ter durch die In-vitro-Repro­duk­ti­on eines mensch­li­chen ‚Embryo-Modells‘ zu lüf­ten, will man jeden Schritt des Pro­zes­ses, der zur Ent­ste­hung und Ent­wick­lung des Lebens führt, bis hin zu sei­nen geheim­nis­voll­sten Momen­ten durch künst­li­che Rekon­struk­ti­on beherrschen.

Was sind die­se hybri­den oder embryo­na­len Wesen, die zwi­schen dem Men­schen und einem che­mi­schen Ele­ment ste­hen? Wel­chen mora­li­schen Sta­tus haben sie und inwie­weit müs­sen sie geschützt werden?

Fra­gen, die nur weni­ge vor­her­ge­se­hen haben, die aber drin­gend gestellt wer­den müs­sen, und zwar in Begrif­fen, die über die rein medi­zi­ni­schen Belan­ge hin­aus­ge­hen. Phi­lo­so­phi­sche und ethi­sche Über­le­gun­gen sind drin­gend erfor­der­lich, denn nur sie kön­nen den mensch­li­chen Gesetz­ge­ber in die­sem Bereich lei­ten. Die Kir­che als Inter­pre­tin des natür­li­chen und gött­li­chen Rechts muß viel­leicht bald auch ihr Urteil in die­ser Fra­ge prä­zi­sie­ren, da die jüng­sten Doku­men­te zu die­sem The­ma (die Instruk­ti­on Digni­tas Per­so­nae der Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re aus dem Jahr 2008) nur die Anfän­ge der Stamm­zel­len­for­schung betrach­te­ten, deren Her­aus­for­de­run­gen sich heu­te erheb­lich ver­än­dert haben.“

Text: Andre­as Becker
Bild: Wiki­com­mons

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!