Biden nominiert Abtreibungsextremistin für den Internationalen Gerichtshof

Sarah Cleveland


Biden versucht zum zweiten Mal die Abtreibungsfanatikerin Sarah Cleveland in eine Führungsposition zu bringen.
Biden versucht zum zweiten Mal, die Abtreibungsfanatikerin Sarah Cleveland in eine Führungsposition zu bringen.

(Washing­ton) Die Regie­rung Biden hat die umstrit­te­ne Jura­pro­fes­so­rin der Colum­bia Law School Sarah Cleve­land für den Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof nomi­niert, obwohl sie erst vor weni­gen Mona­ten vom US-Senat für das hohe Amt abge­lehnt wurde.

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Cleve­land könn­te ihre Posi­ti­on am Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof dafür nüt­zen, um die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der zu einem „Men­schen­recht“ zu erklä­ren. Wegen ihres Abtrei­bungs­extre­mis­mus und ihres ver­zerr­ten Ver­ständ­nis­ses des Völ­ker­rechts hat­te der US-Senat Cleve­land als ober­ste Rechts­be­ra­te­rin des US-Außen­mi­ni­ste­ri­ums abgelehnt.

Nun ver­sucht Joe Biden sie inner­halb kur­zer Zeit in einem zwei­ten Anlauf in einer rang­ho­hen Posi­ti­on zu installieren.

In ihrer frü­he­ren Posi­ti­on als Mit­glied des UN-Men­schen­rechts­aus­schus­ses von 2015 bis 2018, eine Posi­ti­on, die ihr Bidens Par­tei­kol­le­ge Barack Oba­ma ver­schafft hat­te, setz­te sich Cleve­land offen und direkt dafür ein, daß Staa­ten den Schutz des unge­bo­re­nen Lebens in ihren natio­na­len Geset­zen auf­he­ben. Sie war auch, wie C‑Fam berich­tet, eine füh­ren­de Befür­wor­te­rin der Erklä­rung des Abtrei­bungs­zu­gangs als Teil des „Rechts auf Leben“ in einem umfas­sen­den Rechts­kom­men­tar, der als All­ge­mei­ne Bemer­kung 36 bekannt ist. Die­se Auf­fas­sung wur­de von den UN-Mit­glied­staa­ten nie akzep­tiert. Die Abtrei­bungs­lob­by ver­sucht jedoch durch unun­ter­bro­che­nen Angriff und Lob­by­is­mus die Lebens- und Men­schen­feind­lich­keit als „Rechts­gut“ zu installieren.

Wäh­rend der Debat­ten über die All­ge­mei­ne Bemer­kung 36 griff Cleve­land Aus­schuß­mit­glie­der, die ihren Abtrei­bungs­fa­na­tis­mus nicht tei­len, auf aggres­si­ve Wei­se an. So warf sie dem ägyp­ti­schen Bot­schaf­ter Ahmed Amin Fat­hal­la, einem bekann­ten inter­na­tio­na­len Rechts­exper­ten und dama­li­gen Vor­sit­zen­den des Aus­schus­ses, vor, „den Geist des Gesprächs und das Amt des Vor­sit­zen­den auf unge­heu­er­li­che Wei­se miß­braucht“ zu haben.

Cleve­land geriet wäh­rend der Anhö­rung im US-Senat Anfang des Jah­res wegen ihres Abtrei­bungs­ak­ti­vis­mus in die Kri­tik. Alle elf repu­bli­ka­ni­schen Mit­glie­der im Aus­schuß für aus­wär­ti­ge Bezie­hun­gen stimm­ten gegen Cleve­lands Ernen­nung zur ober­sten Rechts­be­ra­te­rin des US-Außen­mi­ni­ste­ri­ums. US-Prä­si­dent Joe Biden ver­pflich­te­te sich im Wahl­kampf gegen­über der Abtrei­bungs­lob­by, sich mit sei­ner Regie­rung dafür zu enga­gie­ren, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der bis in den letz­ten Win­kel der Erde durch­zu­set­zen. Für Papst Fran­zis­kus den­noch kein Pro­blem, selbst auf Nach­fra­ge, ihm den Zugang zur Eucha­ri­stie nicht zu verwehren.

Cleve­land woll­te sich nicht dazu ver­pflich­ten, die Pro-Life-Bestim­mun­gen des Helms Amend­ment ein­zu­hal­ten und kon­se­quent umzu­set­zen. Sie wich den Fra­gen der US-Sena­to­ren zum The­ma Abtrei­bung aus und deu­te­te an, daß die gel­ten­den Beschrän­kun­gen für die Finan­zie­rung von Abtrei­bun­gen im Aus­land im Wider­spruch zu den inter­na­tio­na­len Men­schen­rech­ten ste­hen wür­den, die sie selbst als Mit­glied von UN-Gre­mi­en mit Hil­fe von Tarn­be­grif­fen ver­faßt und unter­stützt hatte.

Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen, die von den USA finan­ziert wer­den, gehö­ren zu den­je­ni­gen, die vor dem Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof gegen die von den USA auf­er­leg­ten Finan­zie­rungs­be­schrän­kun­gen für den Schwan­ger­schafts­ab­bruch vor­ge­hen kön­nen. Die US-Regie­rung kann nicht gegen ihren Wil­len von einem ande­ren Land vor den Inter­na­tio­na­len Gerichts­hof gebracht wer­den, aber inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen kön­nen das Gericht um ein Gut­ach­ten bit­ten. Das wür­de zumin­dest den Weg für Pro­pa­gan­da­ak­tio­nen für die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der öffnen.

Es ist unklar, ob die Regie­rung Biden sich einer Erklä­rung des höch­sten Gerichts der Welt wider­set­zen wür­de, daß Abtrei­bung ein inter­na­tio­na­les Recht ist und daß die US-Steu­er­zah­ler Abtrei­bun­gen finan­zie­ren soll­ten. Die Regie­rung Biden hat dem UN-Men­schen­rechts­rat bereits zuge­sagt, daß sie das US-Gesetz abschaf­fen oder neu aus­le­gen wird, um die Finan­zie­rung von Abtrei­bun­gen im Aus­land zu ermöglichen.

Die Ernen­nung von Cleve­land wird am 4. Novem­ber im Sicher­heits­rat und zu einem noch fest­zu­le­gen­den Zeit­punkt im näch­sten Jahr in der Gene­ral­ver­samm­lung erör­tert. Die Mehr­heit der Mit­glied­staa­ten in den bei­den UN-Gre­mi­en muß ihre Ernen­nung billigen.

Es wird erwar­tet, daß ihre Ernen­nung von Pro-Life- und Pro-Fami­li­en-Grup­pen und Pro-Life-Regie­run­gen abge­lehnt wird.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Info­ca­to­li­ca

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