Grüne Logik: Keinen Einsatz von Gentechnik bei Tier und Lebensmitteln, aber beim Menschen schon


Der grüne Gesundheitsminister Mückstein will genveränderte Substanzen für die Humanmedizin zulassen. Das Parlament muß darüber entscheiden.
Der grüne Gesundheitsminister Mückstein will genveränderte Substanzen für die Humanmedizin zulassen. Das Parlament muß darüber entscheiden.

(Wien) Grü­ne Pip­pi-Lang­strumpf-Welt: Wovor man Tie­re schützt, soll für den Men­schen gut sein. Die grü­ne Logik des öster­rei­chi­schen Gesund­heits­mi­ni­sters Wolf­gang Mück­stein macht es mög­lich. Öster­reich ist der­zeit ein Ver­suchs­la­bor. Nach den gen­ver­än­dern­den Covid-19-Sprit­zen sol­len nun all­ge­mein gen­ver­än­der­te Sub­stan­zen in Arz­nei­mit­teln zuge­las­sen wer­den. War das von vor­ne­her­ein eines der Zie­le, wes­we­gen die angeb­li­che Coro­na-Pan­de­mie aus­ge­ru­fen wurde?

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1996 lief in Ham­burg das erste Schiff ein, das gen­tech­nisch ver­än­der­tes Soja aus den USA an Bord hat­te. Es war für die Schwei­ne­mast bestimmt. Die USA, Bra­si­li­en und Argen­ti­ni­en sind die welt­weit größ­ten Nut­zer gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in der Land­wirt­schaft. In Euro­pa zeig­ten sich die Men­schen jedoch deut­lich zurück­hal­ten­der zu den „neue­sten tech­ni­schen Errun­gen­schaf­ten“. 1997 wird in Öster­reich das soge­nann­te Anti-Gen­tech­nik-Volks­be­geh­ren gestar­tet, das von fast 1,25 Mil­lio­nen Bür­gern unter­zeich­net wird. Das waren mehr als 20 Pro­zent der öster­rei­chi­schen Wahlberechtigten.

Mit dem Volks­be­geh­ren wer­den gen­tech­nik­freie Lebens­mit­tel gefor­dert sowie ein Ver­bot, gen­ma­ni­pu­lier­te Pflan­zen frei­zu­set­zen, und ein gene­rel­les Ver­bot für Paten­te auf Leben. Ein­ge­bracht wur­de das Volks­be­geh­ren von den Grünen.

Inzwi­schen stel­len die Grü­nen mit Wolf­gang Mück­stein den Gesund­heits­mi­ni­ster und plötz­lich ist alles anders, näm­lich ganz anders. Mück­stein ist zugleich auch Kon­su­men­ten­schutz­mi­ni­ster. Als sol­cher betont er, wie wich­tig es sei, daß die Men­schen wis­sen, was sie auf den Tel­ler bekom­men. Er betont, daß die in Öster­reich ange­bo­te­nen Lebens­mit­tel gen­tech­nik­frei blei­ben müßten.

Doch zugleich strebt er eine Ände­rung des Arz­nei­mit­tel­ge­set­zes an und hat dafür einen Ände­rungs­an­trag ein­ge­bracht. Mück­stein und die Grü­nen, schon sei­ne Stief­mut­ter war grü­ne Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te, wol­len gen­tech­nisch ver­än­der­te Orga­nis­men als Human­arz­nei­mit­tel zulas­sen. Das bis­he­ri­ge Ver­bot soll fal­len. Die Schutz­be­stim­mun­gen, auf wel­che die Grü­nen so gro­ßen Wert bei Tie­ren und Lebens­mit­teln legen, sol­len für den Men­schen nicht gel­ten. Der Mensch wird bereits durch die Covid-Sprit­zen zum gen­tech­nisch modi­fi­zier­ten Orga­nis­mus und soll es in Zukunft, geht es nach Mück­stein, noch viel mehr werden.

Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Grü­nen gehö­ren zu den aktiv­sten Ver­fech­tern der gen­ver­än­dern­den Covid-19-Prä­pa­ra­te, die seit einem Jahr in der EU pro­vi­so­risch zuge­las­sen sind und mit gro­ßem staat­li­chem Auf­wand an die Bür­ger ver­impft wer­den. Der­zeit wird die drit­te Dosis ver­impft und laut Pla­nun­gen des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um scheint alles auf wei­te­re Dosen hin­aus­zu­lau­fen. Die Tat­sa­che, daß die Geimpf­ten durch die Covid-Sprit­ze selbst zu gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men wer­den, also das, was die grü­ne Kli­en­tel bei Lebens­mit­teln und Tie­ren für inak­zep­ta­bel hält, wird dabei verschwiegen.

Der grü­ne Gesund­heits­mi­ni­ster Mück­stein, der selbst über kein Wäh­ler­man­dat ver­fügt, da er sich noch bei kei­ner Wahl dem Stimm­volk gestellt hat, will die Öster­rei­cher zwar vor gen­ver­än­der­ten Lebens­mit­teln schüt­zen, zugleich aber mit gen­ver­än­dern­den Prä­pa­ra­ten der Phar­ma­in­du­strie voll­pum­pen. Was bis­her im Hau­ruck-Ver­fah­ren für die Covid-19-Prä­pa­ra­te zuge­las­sen wur­de, indem alle gesetz­li­chen Hür­den unter Ver­weis auf eine angeb­li­che Not­la­ge außer Kraft gesetzt wur­den, soll künf­tig noch in weit grö­ße­rem Aus­maß und in ande­ren Berei­chen als nur in der Coro­na­vi­ren­be­kämp­fung gelten.

Zig­tau­sen­de Bür­ger neh­men gegen die geplan­ten Ände­run­gen des Arz­nei­mit­tel­ge­set­zes Stel­lung. Die Frist für Stel­lung­nah­men läuft bis zum 10. Janu­ar. Glei­ches geschieht par­al­lel zum Impf­pflicht­ge­setz.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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