Die „josephinische“ Kirche ist zurück

Der Corona-Wahn etabliert einen neuen Josephinismus


Bistum Graz-Seckau verordnet 3G-Regel am Arbeitsplatz mit Drohung und Einschüchterung.
Bistum Graz-Seckau verordnet 3G-Regel am Arbeitsplatz mit Drohung und Einschüchterung.

Von Mar­tha Burger

Anzei­ge

(Wien) Ist die Wie­der­her­stel­lung der „jose­phi­ni­schen“ Kir­che ein gewünsch­ter Effekt – Neben- oder Haupt­ef­fekt – der Coro­na-Dik­ta­tur, die Schritt für Schritt eta­bliert wird? Als Jose­phi­nis­mus wur­de das Kir­chen­ver­ständ­nis und die Kir­chen­po­li­tik von Kai­ser Joseph II. bekannt, der von 1780 bis 1790 als Lan­des­fürst auch die habs­bur­gi­schen Erb­lan­de regier­te und dort sei­ne Vor­stel­lun­gen durch­set­zen konn­te. Gemeint ist die kon­se­quen­te Unter­ord­nung der Kir­che unter den Staat.

Die Coro­na-Dik­ta­tur ist eine Tat­sa­che, wenn auch von vie­len nicht als sol­che erkannt. Der Zweck hei­ligt nicht die Mit­tel. Nicht der Vor­wand ist ent­schei­dend, ob von einer Dik­ta­tur die Rede sein kann, son­dern die staat­li­chen Maß­nah­men sind es. Was aber ist eine Dik­ta­tur, wenn nicht das, was wir seit 20 Mona­ten erle­ben mit Ein­grif­fen in die kör­per­li­che Unver­sehr­heit der Per­son, Arbeits­ver­lust, Berufs­ver­bot, Zwangs­maß­nah­men und Beschnei­dung der Grundrechte?

Die bene­beln­de Ver­zer­rung der Wirk­lich­keit durch Regie­rung und Main­stream, die bei vie­len Zeit­ge­nos­sen einen trance­ar­ti­gen, obrig­keit­li­chen Tun­nel­blick ent­ste­hen haben las­sen, ist besorgniserregend.

Die Kir­che bie­tet zum Leid­we­sen der Gläu­bi­gen, aber auch aller Men­schen guten Wil­lens, – bis auf Aus­nah­men – kei­nen Halt. Viel­mehr ver­spielt sie eine seit lan­gem ein­zig­ar­ti­ge Chan­ce. Sie hat sich seit März 2020 den staat­li­chen Vor­ga­ben ohne Wenn und Aber gebeugt. Eine eigen­stän­di­ge Posi­tio­nie­rung erfolg­te seit­her nicht. Selbst das Ver­bot öffent­li­cher Got­tes­dien­ste wur­de von den Bischö­fen in vor­aus­ei­len­dem Gehor­sam als frei­wil­li­ge Lei­stung erbracht. Die Maxi­me der kirch­li­chen Obrig­keit lau­tet: „Was inter­es­siert, ist ein gutes Ver­hält­nis zur Regie­rung“. Dafür wur­den radi­kal­ste Ein­grif­fe in das kirch­li­che Leben hin­ge­nom­men. Für wel­che Gegenleistung?

Die ent­hüll­ten Chat-Nach­rich­ten, die Bun­des­kanz­ler Seba­sti­an Kurz mit sei­nem Inti­mus Tho­mas Schmid dar­über wech­sel­te, wie mit der katho­li­schen Kir­che in Öster­reich umzu­sprin­gen sei, las­sen tief in das Inne­re des neu­en Jose­phi­nis­mus blicken.

Nun wur­de von der Bun­des­re­gie­rung ein bei­spiel­lo­ses Coro­na-Zwangs­re­gime am Arbeits­platz ver­ord­net. Der gesun­de Mensch wird immer mehr aus dem öffent­li­chen Raum ver­bannt. Nur der kon­trol­lier­te Mensch zählt. Ob gesund oder nicht, spielt dabei in Wirk­lich­keit kei­ne Rol­le, wie die ver­lo­ge­ne Ver­tu­schung des Impf­ver­sa­gens bei Geimpf­ten zeigt (euphe­mi­stisch „Impf­durch­bruch“ genannt).

3G gilt seit dem 1. Novem­ber am Arbeits­platz. Und dann will noch jemand behaup­ten, daß kei­ne Dik­ta­tur eta­bliert wur­de. Was ande­res macht denn eine Dik­ta­tur als tota­le Kon­trol­le und Aus­übung von Zwang? Eigen­ver­ant­wor­tung, Selbst­be­stim­mung, selbst im eng­sten Lebens­be­reich, zäh­len nicht mehr. Wer nicht spurt, dem droht die Regie­rung „har­te“ Zei­ten an. Man will die Men­schen beugen.

Und wie­der erweist sich die Kir­che als treue­ster Gefolgs­mann. Sie wirkt sogar „jose­phi­ni­scher“ als der Jose­phi­nis­mus, denn ein Got­tes­dienst­ver­bot wur­de von der Regie­rung gar nie ver­langt. Daß der über die eige­nen Bei­ne gestürz­te Bun­des­kanz­ler Kurz hin­ter den Kulis­sen der­glei­chen ange­deu­tet haben mag, steht auf einem ande­ren Blatt geschrie­ben. Die Bischö­fe haben sich dies­be­züg­lich nie geäu­ßert, geschwei­ge denn beschwert.

Diözese verordnet Blockwart-Denunziantentum

Wie aus den Anwei­sun­gen der Ordi­na­ri­ats­kanz­lei des Bis­tums Graz-Seckau her­vor­geht, ist die kirch­li­che Hier­ar­chie auch in der Zwangs­maß­nah­me 3G am Arbeits­platz „jose­phi­ni­scher“. Wäh­rend das auto­ri­tä­re tür­kis-grün-rote Coro­na-Regime (nur mit den Stim­men der oppo­si­tio­nel­len SPÖ erreich­te die ÖVP-Grü­ne-Regie­rung die Zwei­drit­tel­mehr­heit) die 3G-Rege­lung am Arbeits­platz mit 1. Novem­ber oktroy­ier­te, bestand in der Diö­ze­se Graz-Seckau „der Auf­trag, die 3G-Regel für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, Ehren­amt­li­che sowie für exter­ne Teil­neh­men­de an Besprechungen/​Sitzungen/​Fortbildungen anzu­wen­den“, bereits seit 15. Sep­tem­ber. Ver­gleich­ba­res ist für die ande­ren öster­rei­chi­schen Diö­ze­sen vorauszusetzen.

Aus­schnitt der gleich­na­mi­gen Inter­net­sei­te der Diö­ze­se Graz-Seckau

Wie in einem dik­ta­to­ri­schen Regime wer­den Vor­ge­setz­te zu Block­war­ten und Denun­zi­an­ten gegen die eige­nen Mit­ar­bei­ter, Unter­ge­be­nen und Anver­trau­ten umfunk­tio­niert. So heißt es in einem Ordi­na­ri­ats­schrei­ben vom 3. November:

„Die jewei­li­gen Vor­ge­setz­ten bzw. die Lei­te­rin­nen bzw. Lei­ter von Sitzungen/​Fortbildungen/​Besprechungen sind ver­pflich­tet, dies zu prü­fen und bei feh­len­dem Nach­weis den Zutritt zu verhindern.“

Das Gegen­teil war gestern, heu­te gel­ten Exklu­si­on und Dis­kri­mi­nie­rung. Die Diö­ze­se ver­langt, daß die Coro­na-Apart­heid durch­ge­setzt wird:

„Kon­kret bedeu­tet das:

  • Pfar­rer kon­trol­liert Pfarr­mit­ar­bei­ten­de und Diakone
  • Seel­sor­geraum­lei­ter kon­trol­liert Prie­ster und hand­lungs­be­voll­mäch­tig­te Personen
  • Gene­ral­vi­kar kon­trol­liert Seel­sor­geraum­lei­ter und Füh­rungs­kräf­te des Ordinariats
  • Füh­rungs­kräf­te des Ordi­na­ri­ats kon­trol­lie­ren Mitarbeitende.“

Das Coro­na-Nar­ra­tiv der Regie­rung wird unhin­ter­fragt über­nom­men und apo­dik­tisch ver­ord­net. Die „Ver­schär­fun­gen der Regeln“ durch die Regie­rung wer­den von Gene­ral­vi­kar Erich Lin­hardt ver­kürzt wei­ter­ge­ge­ben, was einer zusätz­li­chen Ver­schär­fung ent­spricht (man den­ke an Art. 23 der neu­en Regierungsverordnung).

Wie eng die kirch­li­che Hier­ar­chie als Hand­lan­ger der Regie­rung han­delt, von Zusam­men­ar­beit auf Augen­hö­he kann kei­ne Rede sein und wird kirch­li­cher­seits auch gar nicht ange­strebt, zeigt sich in einer augu­ren­haf­ten Vor­her­sa­ge des Generalvikars: 

„In abseh­ba­rer Zeit wird an Stel­le der 3G-Regel die 2,5‑Regel treten.“

In der Tat ist damit zu rech­nen, daß die Bun­des­re­gie­rung die gan­ze Palet­te der neu­en dis­kri­mi­nie­ren­den Stu­fen­re­ge­lung rauf und run­ter spie­len wird, um am Ende fest­zu­stel­len, aber zu ver­schwei­gen, daß der Zin­no­ber epi­de­mio­lo­gisch nichts gebracht haben wird. Und auch gar nicht not­wen­dig war. Dann ist aber der Win­ter um, und wie­der ein Jahr im Coro­na-Wahn gewon­nen. Der Fak­tor Zeit scheint im gan­zen Spiel ja eine wich­ti­ge Rol­le zu spie­len. Wel­che auch immer das sein mag. 

Ganz im Stil der Regie­rung fehlt es in der Anwei­sung des Gene­ral­vi­kars auch nicht an Dro­hung und Einschüchterung:

„Die unmit­tel­bar Vor­ge­setz­ten wer­den ange­wie­sen, die Ein­hal­tung der jeweils gül­ti­gen G‑Regeln zu prü­fen. Bei Unter­las­sung der Prü­fung, die eine schwe­re Ver­feh­lung dar­stellt, haben die Betei­lig­ten mit Kon­se­quen­zen zu rech­nen. Dadurch ent­ste­hen­der Scha­den ist dem Dienst­ge­ber zu ersetzen.“

Wer die fak­ten­frei­en Zwangs­maß­nah­men der Regie­rung hin­ter­fragt oder sich der Zuwei­sung einer denun­zia­to­ri­schen Block­wart-Rol­le ent­zieht, begeht also eine „schwe­re Ver­feh­lung“ mit Kon­se­quen­zen. Knall­hart über­nimmt die Diö­ze­se von der Regie­rung auch den Lohn­ent­zug, wenn jemand kei­nen 3G-Nach­weis erbringt und dann nicht zur Arbeit zuge­las­sen wird. Der Gesun­de war gestern. Heu­te zäh­len nur mehr Lug und Fik­ti­on mit dem Ziel den neu­en Unter­ta­nen zu schaf­fen – auch im reli­giö­sen Mäntelchen.

Ganz im Sin­ne der Regie­rungs­vor­ga­ben hielt die Diö­ze­se am Aller­see­len­tag ein „inter­re­li­giö­ses“ Pan­de­mie-Geden­ken – ohne jeden kri­ti­schen Ton, obwohl nicht weni­ge der Coro­na-Tode durch Zulas­sung einer medi­ka­men­tö­sen Behand­lung, anstatt der ein­sei­ti­gen Impf-Ver­bis­sen­heit, ver­hin­dert wer­den hät­ten kön­nen. Auch Geden­ken kann duch Ver­zer­rung und Aus­blen­dung unwahr­haf­tig sein.

Seit dem 15. Sep­tem­ber gilt in Öster­reichs Got­tes­dien­sten wie­der der stu­pi­de FFP2-Maul­korb-Erlaß. Kuschen und Maul­hal­ten, das ist das Ide­al des „Bür­gers des 21. Jahr­hun­derts“, wie ihn sich die Regie­rung wünscht. Öster­reichs Bun­des­re­gie­rung han­delt dabei auf gespen­sti­sche Wei­se syn­chron mit ande­ren west­li­chen Regie­run­gen, als stün­de hin­ter allem eine bedeu­ten­de PR-Zen­tra­le, die Stich­wör­ter lie­fert. Die Kir­che über­trägt das Gan­ze folg­sam auf die Gläu­bi­gen. Der Vor­wand heißt Coro­na. Das magi­sche Zau­ber­wort, das die auto­ri­tär­sten Regie­rungs­träu­me Wirk­lich­keit wer­den läßt.

Auch den kirch­li­chen Amts­trä­gern kostet es offen­sicht­lich kei­ne Trä­ne, wenn sie bein­hart gesun­de Men­schen ohne 3G-Nach­weis von Tei­len des kirch­li­chen Lebens aus­schlie­ßen. Wobei das nur eine Sei­te der Medail­le ist. Die viel­leicht noch gewich­ti­ge­re ist, daß die Kir­chen­ver­ant­wort­li­chen das ver­lo­ge­ne Coro­na-Nar­ra­tiv mit dem hoch­de­fi­zi­tä­ren Test-Wahn hin­neh­men, ohne mit der Wim­per zu zucken. Eine repres­si­ve Sack­gas­se, aus der es unter den im März 2020 ein­ge­führ­ten Prä­mis­sen kei­nen Aus­weg gibt.

Gene­ral­vi­kar Lin­hardt schließt sein Schrei­ben dann auch mit dem Satz:

„Die Öster­rei­chi­sche Bischofs­kon­fe­renz tagt in der kom­men­den Woche; so sie sich auf Ver­än­de­run­gen eini­gen, wer­den Sie zeit­nah informiert.“

Eine Dro­hung.

Und das Gottvertrauen?

Bild: Diö­ze­se Graz-Seckau (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Zitat von Franz Joseph Rudi­gier (Bischof von Linz im 19. Jahrhundert):

    „Der bekann­te ehe­ma­li­ge Mini­ster Lamey hat ein­mal im Land­ta­ge in Karls­ru­he bei der Ver­hand­lung über ein Gesetz auf die Bemer­kung von Katho­li­ken, dass ihr Gewis­sen durch das­sel­be ver­letzt wer­de, geant­wor­tet: Das Gesetz sei das öffent­li­che Gewis­sen. Bischof Ket­te­ler von Mainz hat die­sen Satz in einer eige­nen Bro­schü­re Ist das Gesetz das öffent­li­che Gewis­sen? sieg­reich wider­legt. Es ist um die Wür­de des Indi­vi­du­ums, es ist uns die per­sön­li­che Frei­heit, es ist über­haupt um das, was man bis­her Gewis­sen genannt hat, gesche­hen, der Staat ist ein Idol, dem kein ande­res in der Hei­den­zeit ähn­lich war, wenn das Gesetz als das öffent­li­che Gewis­sen gilt, wel­ches dem indi­vi­du­el­len kei­nen Platz mehr lässt.“

    Quel­le: Rudolf Zinn­hob­ler u. a. (Hrsg.): Bischof Franz Joseph Rudi­gier und sei­ne Zeit. Lan­des­ver­lag Linz 1987, S. 177f

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