Vatikanische Briefmarke wird zum Gerichtsfall

Philatelie


Street Art und Urheberrechte? Diese Frage beschäftigt demnächst die Gerichte.
Street Art und Urheberrechte? Diese Frage beschäftigt demnächst die Gerichte.

(Rom) Mau­ro Oli­vi­e­ri, der Direk­tor des Vati­ka­ni­schen Phil­ate­li­schen und Numis­ma­ti­schen Amtes, war in Rom mit dem Motor­rad unter­wegs, als ihm ein klei­ner Mural, eine Wand­ma­le­rei, am Stra­ßen­rand auf­fiel. Es zeig­te den Auf­er­stan­de­nen und ist dem Bild des deut­schen Kunst­ma­lers Hein­rich Hof­mann (1824–1911) nach­emp­fun­den. Oli­vi­e­ri hielt an und foto­gra­fier­te den Mural. Die Sache hat nun ein uner­war­te­tes recht­li­ches Nachspiel.

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Oli­vi­e­ri ließ aus dem Foto der Pop-Art-Wand­ma­le­rei den Ent­wurf für eine Brief­mar­ke anfer­ti­gen. Zum Oster­fest 2020 brach­te die Päpst­li­che Phil­ate­lie die Brief­mar­ke im Wert von 1,15 Euro für den Vati­kan­staat her­aus. 80.000 Exem­pla­re wur­den gedruckt und seit Febru­ar 2020 ange­bo­ten. Gesamt­wert: 92.000 Euro. Der Urhe­ber der Stra­ßen­kunst war unbe­kannt, das ille­gal an einer Haus­mau­er ange­brach­te Werk nicht signiert. Ver­su­che den Urhe­ber aus­fin­dig zu machen, blie­ben erfolg­los. Die Brief­mar­ke zeigt die dem Werk Hof­manns nach­emp­fun­de­ne Chri­stus-Dar­stel­lung, auf der ein ana­to­mi­sches Herz nach­emp­fun­den ist mit der Auf­schrift „Just use it“. Da dem Brief­mar­ken­mo­tiv Oli­vi­e­ris Foto zugrun­de liegt, wird deut­lich, daß es sich um ein Mural han­delt. Die vati­ka­ni­sche Phil­ate­lie woll­te, so Oli­vi­e­ri, der Street Art Auf­merk­sam­keit verschaffen. 

Hof­manns Original

Inzwi­schen ist des­sen Iden­ti­tät geklärt. Dafür sorg­te die Kla­ge, die von zwei Rechts­an­wäl­ten bei der römi­schen Gerichts­be­hör­de ein­ge­bracht wur­de. Klä­ger ist die ita­lie­nisch-süd­afri­ka­ni­sche Künst­le­rin Ales­sia Bab­row. Die 42jährige ver­langt vom Vati­kan 36.800 Scha­dens­er­satz für imma­te­ri­el­len und 92.000 Euro für mate­ri­el­len Scha­den. Mit ande­ren Wor­ten: Die Künst­le­rin for­dert den gesam­ten Ver­kaufs­wert der Brief­mar­ken, da ihr Name dar­auf nicht erwähnt wur­de. Zudem wür­den die Brief­mar­ken seit deren Aus­ver­kauf auf dem phil­ate­li­schen Markt um bis zu 4 Euro je Stück gehan­delt. Ihre Anwäl­te beto­nen, daß das allei­ni­ge Ver­mark­tungs­recht an ihrer Kunst Bab­row zuste­he. Es sei „kei­ne Fra­ge des Gel­des“, sagt die Künst­le­rin. Sie kön­ne auch kosten­los arbei­ten, aber sie wol­le nicht, daß „ande­re sich berei­chern, indem sie ohne mei­ne Zustim­mung mei­ne Arbeit vermarkten“.

Von einer Freun­din auf­merk­sam gemacht, habe sie sich zu erken­nen gege­ben und an den Vati­kan gewandt, dort aber kaum Auf­merk­sam­keit gefun­den, sodaß sie sich an eine Rechts­an­walts­kanz­lei wen­den habe „müs­sen“. Ihr miß­fal­le zudem, daß ihre Arbeit in so direk­ten Zusam­men­hang mit der katho­li­schen Kir­che gebracht wur­de, denn ihre Bot­schaft sei eine „kri­ti­sche Refle­xi­on über dog­ma­ti­sche Wahrheiten“.

Vom Gericht wur­de für den kom­men­den 7. Dezem­ber eine Ver­hand­lung anberaumt.

Links Bab­rows Mural, rechts die Brief­mar­ke des Vatikanstaates.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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