Vatikan verzichtet auf Auslieferung der „Spionin des Kardinals“

Freies Geleit


Die "Spionin des Kardinals" soll aus freien Stücken sich vor der vatikanischen Justiz verantworten.
Die "Spionin des Kardinals" soll sich aus freien Stücken vor der vatikanischen Justiz verantworten.

(Rom) Die vati­ka­ni­sche Justiz ver­zich­tet auf die Aus­lie­fe­rung der ita­lie­ni­schen Staats­bür­ge­rin Ceci­lia Maro­gna. Maro­gna war im ver­gan­ge­nen Herbst im Zusam­men­hang mit dem Finanz­skan­dal um Kar­di­nal Ange­lo Becciu auf­grund eines vati­ka­ni­schen Haft­be­fehls in Mai­land fest­ge­nom­men wor­den. Bekannt wur­de die 39jährige Sar­din durch Medi­en­zu­schrei­bun­gen als „Dame des Kar­di­nals“, „Mata Hari des Vati­kans“ und „Spio­nin des Kardinals“

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Gestern wur­de bekannt, daß der Gerichts­hof des Vati­kans auf die Aus­lie­fe­rung der Inha­be­rin einer Sicher­heits­fir­ma ver­zich­tet, die Auf­trä­ge und Geld von Kar­di­nal Becciu erhal­ten hat­te. Gegen den Kar­di­nal wird wegen Zweck­ent­frem­dung, Miß­wirt­schaft und Ver­un­treu­ung von Gel­dern des Hei­li­gen Stuhls ermit­telt. Die Anschul­di­gun­gen bezie­hen sich auf die Zeit von 2014 bis 2018, als er Sub­sti­tut im vati­ka­ni­schen Staats­se­kre­ta­ri­at war und die Ein­nah­men aus dem Peters­pfen­nig zu ver­wal­ten hat­te. Am 24. Sep­tem­ber war Becciu ohne Nen­nung von Grün­den von allen Ämtern zurück­ge­tre­ten. Er war zu jenem Zeit­punkt Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­ligs­spre­chungs­pro­zes­se, Päpst­li­cher Dele­gat beim Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­den und Mit­glied zahl­rei­cher wei­te­rer Insti­tu­tio­nen des Hei­li­gen Stuhls. Gleich­zei­tig gab er bekannt, auf alle mit der Kar­di­nals­wür­de ver­bun­de­nen Rech­te und Pri­vi­le­gi­en zu verzichten.

Wie kurz dar­auf bekannt wur­de, hat­te die vati­ka­ni­sche Staats­an­walt­schaft bereits seit 2019 gegen ihn ermit­telt. Er soll drei­stel­li­ge Mil­lio­nen­sum­men aus dem Peters­pfen­nig, der Kol­lek­te unter den Gläu­bi­gen, die ein­mal im Jahr für den Unter­halt und die mild­tä­ti­gen Wer­ke des Pap­stes gesam­melt wird, in Lon­do­ner Luxus­im­mo­bi­li­en inve­stiert haben. Ermit­telt wird auch wegen grö­ße­rer Geld­zu­wen­dun­gen an sei­ne Geschwi­ster und wegen der Zah­lun­gen an Maro­gnas Fir­ma. Becciu erklär­te, daß Maro­gna, als Exper­tin für inter­na­tio­na­le Poli­tik und Sicher­heits­fra­gen, einen Auf­trag erhal­ten habe, der die Sicher­heit eini­ger diplo­ma­ti­scher Ver­tre­tun­gen des Hei­li­gen Stuhls betraf. Maro­gna bezeich­net sich selbst als ehe­ma­li­ge „Geheim­agen­tin“. Bis­her geht die Justiz von Zah­lun­gen in der Höhe von 500.000 Euro aus. Ent­hül­lungs­jour­na­li­sten ver­öf­fent­lich­ten Bele­ge, daß rund 200.000 Euro davon für Luxus­ge­gen­stän­de aus­ge­ge­ben wor­den seien.

Ceci­lia Maro­gna, die wie Kar­di­nal Becciu aus Sar­di­ni­en stammt, hat­te ihr Unter­neh­men in Slo­we­ni­en ange­sie­delt. Am 13. Okto­ber 2020 war sie in Mai­land auf­grund eines vati­ka­ni­schen Haft­be­fehls fest­ge­nom­men wor­den. Gestern soll­te ein Gericht in der ita­lie­ni­schen Wirt­schafts­me­tro­po­le über den Aus­lie­fe­rungs­an­trag ent­schei­den. Da der Vati­kan der ita­lie­ni­schen Justiz den Ver­zicht auf eine Aus­lie­fe­rung mit­teil­te, wur­de die Ange­le­gen­heit für been­det erklärt.

Unklar ist, ob die vati­ka­ni­sche Justiz wei­ter­hin gegen Maro­gna ermit­telt, da ihr kei­ne offi­zi­el­le Mit­tei­lung vor­liegt. Sie bean­trag­te unter­des­sen die Enthaftung.

Der Ver­zicht auf die Aus­lie­fe­rung von Maro­gna wur­de noch gestern vom vati­ka­ni­schen Pres­se­amt bestä­tigt. In der Erklä­rung heißt es, die­ser Schritt wur­de gesetzt, um Maro­gna, die sich der Ein­ver­nah­me im Zuge des Rechts­hil­fe­ab­kom­mens vor der ita­lie­ni­schen Justiz ver­wei­gert hat­te, die Mög­lich­keit zu geben, aus frei­en Stücken dem Ver­fah­ren gegen sie im Vati­kan beizuwohnen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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