
(Rom) In der Dominikanischen Republik wurden die öffentlichen Gottesdienste wiederhergestellt. Damit wurde ein Mißbrauch beseitigt, aber neue Mißbräuche geschaffen.
Die Dominikanische Republik umfaßt den Ostteil der Karibikinsel Hispaniola. Die Hauptstadt ist Santo Domingo. Der neue Corona-Maßnahmenkatalog der Dominikanischen Bischofskonferenz entspricht dem, was mehr oder weniger in allen Ländern eingeführt wurde. Wegen der erkennbaren Einheitlichkeit des Vorgehens muß eine römische Vorgabe angenommen werden, wenngleich eine solche vom Heiligen Stuhl bisher nicht öffentlich gemacht wurde.
Das nun geltende „Protokoll“ wurde von der Dominikanischen Bischofskonferenz am 26. Mai beschlossen. Auf neun Seiten werden detailliert Maßnahmen aufgelistet, an die sich Priester und Gläubige zu halten haben. Damit stellten die Bischöfe mit dem 3. Juni die Zelebration öffentlicher Gottesdienste wieder her. Auf diese Weise konnten die Gläubigen der Dominikanischen Republik am gestrigen Sonntag erstmals wieder ihre Sonntagspflicht erfüllen.
Ein Mißbrauch wurde damit beseitigt, nämlich die Aussperrung der Gläubigen von der Messe, aber neue Mißbräuche angeordnet. Nur der wichtigste soll genannt werden: Die Bischöfe verordneten die ausschließliche Handkommunion. Die Mundkommunion wurde rechtswidrig verboten. Als Zugabe wurde zudem angeordnet, daß der Priester (Diakon oder Kommunionhelfer) die Formel beim Ritus des Kommunionempfangs zu unterlassen hat.
Daß es sich dabei um ein konzertiertes Vorgehen der Bischofskonferenzen handelt, zeigt der Beschluß der Bischöfe von Costa Rica. In dem mittelamerikanischen Land soll die Aussperrung der Gläubigen von der Messe voraussichtlich am 21. Juni enden. Für diesen Fall haben die Bischöfe in einem am 3. Juni verabschiedeten „Protokoll“ die obligatorische Handkommunion beschlossen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Conferencia del Episcopado Dominicano (Screenshot)