(Berlin/Wien) Von Sachsen (seit 20. April) bis Österreich (ab 15. Mai) dürfen die Gläubigen schon oder demnächst wieder zur Messe. Man würde sich deshalb ein österliches Halleluja erwarten, stattdessen greifen Ernüchterung und Enttäuschung um sich. Die Lockerungen wurden durch neue Verschärfungen so eingehegt, daß nicht wirklich Freude aufkommen will. Die bischöflichen Anweisungen lesen sich zu sehr wie eine Realsatire. Man nehme die Evangelien zur Hand, lese die Abendmahlsszene und vergleiche das welthistorische Ereignis mit den oberhirtlichen Bestimmungen zum Coronavirus.
Was die Bischöfe für den Meßbesuch zur Bedingung machen, steht dem sprichwörtlichen Reglementierungsdrang eines bürokratischen Apparats zu Gesicht, aber wohl kaum den Nachfolgern der Apostel. Beispielhaft sollen die beiden Dekrete der bayerischen Bischöfe und der Österreichischen Bischofskonferenz näher betrachtet werden.[1] Sie eignen sich besonders gut für einen Vergleich.
Was dabei sichtbar wird, ist Corona-Satire pur.
Die Bischöfe stehen darin den Regierungen um nichts nach, wobei unentschieden ist, wer durch welche Willkür oder welchen Machtmißbrauch bereits einschneidender in das Leben der Menschen eingegriffen hat.
Wir beginnen mit Bayern
Zunächst wird im Dekret, das jeder bayerische Bischof für sein Bistum erlassen hat, das geltende Kirchenrecht in mehreren Punkten durch Dispens faktisch außer Kraft gesetzt. Das gilt für can. 1221 und can. 912 CIC. Für diesen Vergleich wurde das Dekret von Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising herangezogen.
Priestern wird „erlaubt“, an Werktagen zweimal und an Sonntagen und gebotenen Feiertagen dreimal zu zelebrieren. Kein Priester wird aber verpflichtet, davon „Gebrauch zu machen“.
„Bis auf weiteres befreie ich alle Gläubigen, die sich im Gebiet der Erzdiözese München und Freising aufhalten, von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Meßfeier an Sonn- und gebotenen Feiertagen gemäß can. 1247 CIC.“
Alle Gläubigen?
Warum „alle“? Genügt nicht die Dispensierung von Risikogruppen, für die es ohnehin bereits ohne Sonderdekrete alle notwendigen Dispensen gibt?
Zum Verständnis: In Österreich sind aktuell (Stand 4. Mai) lediglich 0,019 Prozent der Bevölkerung Corona-positiv. „Positiv“ getestet worden zu sein, bedeutet noch nicht, daß jemand erkrankt ist, wenn manche Medien das auch suggerieren. Die Erkrankung wird als Covid-19 bezeichnet. 90 Prozent der Infizierten merken laut Studien, die inzwischen aus verschiedenen Ländern vorliegen, vom Coronavirus gar nichts. Die Fakten: In Österreich sind (immer Stand 4. Mai) 1.705 Personen bekannt, die aktuell mit Coronaviren infiziert sind (eben 0,019 Prozent). Davon werden 420 (das sind 0,0047 Prozent) wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt und davon wiederum 111 (also 0,0012 Prozent) auf einer Intensivstation. Selbst am Höhepunkt der Ausbreitung (03. April) waren nicht mehr als 0,104 Prozent der Österreicher Corona-positiv getestet. Nur nebenbei sei erwähnt, daß in Österreich mit 1. April die saisonale Grippezeit für beendet erklärt wurde. Es muß reiner Zufall sein, daß das Abklingen von Corona genau damit zusammenfällt.
Auch die oft erwähnte Dunkelziffer erhöht die Zahl nur unmerklich. Die heute präsentierte Covid-19-Prävalenzstudie, durchgeführt von der Bundesagentur Statistik Austria im Auftrag des Wissenschaftsministeriums (BMBWF) und in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) sowie der Medizinischen Universität Wien, ergab vor zwei Wochen, daß am Höhepunkt nur 0,15 Prozent der Österreicher Coronavirus-positiv waren.
Aber war nicht gerade von Bayern die Rede?
Auf die Zahlen für Österreich muß zurückgegriffen werden, weil der Freistaat Bayern durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nur einen Teil der Zahlen veröffentlicht. Man könnte auch eine beabsichtigte Irreführung durch das Zurückhalten relevanter Zahlen unterstellen. Warum das möglicherweise geschieht, soll an dieser Stelle nicht erörtert werden, ist aber sicher auch nur „Satire“.
Im Stil der Johns Hopkins Health Corp., einer von Bill Gates finanzierten privaten Einrichtung in den USA, die gleich am Beginn der Coronakrise in Italien mit einer App zur Ausbreitung des Coronavirus an die Öffentlichkeit trat, sind die Veröffentlichungen der bayerischen Staatsregierung so angelegt, daß die Zahlen nur zunehmen, aber nie abnehmen können. Es wird ständig die Zahl der jemals positiv Getesteten aktualisiert, aber keine Zahlen der Genesenen und ebensowenig die weit wichtigere, weil allein relevante Zahl der aktuell positiv Getesteten veröffentlicht. Wer vor zwei Monaten positiv auf das Virus getestet wurde, aber längst genesen ist (und vielleicht ohne Test vom Virus gar nichts gemerkt hätte), ist in der Sache völlig uninteressant. Doch sie alle werden täglich mitgeschleppt. Warum? Um ein immer größeres Bedrohungsszenario aufzubauen und aufrechtzuerhalten? Die bayerische Staatsregierung wird sich diese ernsten Fragen zu ihrer verzerrten Informationspolitik gefallen lassen müssen.
Da der Gesamtverlauf der Infektion in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland fast exakt identisch ist, darf angenommen werden, daß die Lage in Bayern jener Österreichs entspricht, also derzeit auch in Bayern nicht mehr als 0,019 Prozent der Menschen Corona-positiv sind, und es selbst am Höhepunkt der „Krise“ nicht mehr als 0,1 Prozent waren. Die Ansteckungsrate liegt damit weit unter jener der saisonalen Grippe, und das weitgehend unabhängig davon, ob von einer Regierung Radikalmaßnahmen ergriffen wurden oder nicht, wie das Beispiel Schweden zeigt.
Damit wieder zum Dekret der bayerischen Bischöfe:
„Ab 4. Mai 2020 sind katholische Gottesdienste in Bayern auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen ohne weitere Ausnahmegenehmigung erlaubt, wenn die nachfolgenden Rahmenbedingungen des mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmten Schutzkonzepts eingehalten werden.“
„Kriterium ist die Einhaltung des notwendigen Mindestabstands von mindestens 2 m zwischen zwei Personen. Dies wird durch entsprechende Belegung von Kirchenbänken (nur jede 2./3. Reihe) sichergestellt.“
Kaum zu glauben, doch:
„Die Abstandsregelungen sind auch im Altarraum einzuhalten.“
Immerhin:
„Familienmitglieder in gemeinsamer Wohnung sind zum Einhalten der Abstandsregeln nicht verpflichtet.“
Deutsche Gründlichkeit oder ein Führen am Nasenring?
„Gemäß dieser Festlegung werden alle Plätze markiert, numeriert und ein Sitzplan erstellt. Ein- und Ausgang müssen über vorgegebene Pforten erfolgen. Die Wege innerhalb der Kirche werden definiert, Abstände sind auf dem Boden zu markieren.“
Es gilt die Verpflichtung, mit einem
„Anmelde- oder anderen Verfahren vor Ort den Teilnehmerkreis festzulegen“.
Die Maskerade beginnt:
„Während des Gottesdienstes haben die Besucher/innen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die lediglich beim Kommunionempfang beiseite genommen werden kann.“
Kein österlicher Jubelchor:
„Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorzusehen, da Singen ein besonderes Risiko (Tröpfcheninfektion) birgt.“
Das toxische Gotteslob:
„Das Gotteslob ist ggf. selbst mitzubringen.“
Die Pfarrer haben die kircheneigenen Gesangsbücher wegzusperren. Es geht noch genauer:
„Auf Chorgesang wird verzichtet. Scholagesang, Solisten/innen und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente sind möglich. Vokal- und Instrumentalchöre kommen nicht zum Einsatz.“
Altardienst beim Offertorium mit Teleskopstangen?
„Während der gesamten Zeit sind die allgemeinen Regeln, insbesondere der Abstand zwischen Personen, einzuhalten.“
Zirkusreife Coronaviren, die aus eigener Kraft vom Mikrophon auf den Menschen springen können?
„Mikrofone sind nur von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.“
Wozu, wenn man ohnehin von jedem zwei Meter Abstand halten muß?
„Soweit erhältlich, ist am Eingang ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.“
Und sicherheitshalber gleich nochmal für Dummies:
„Die allgemeinen Vorgaben für Kirchenräume gelten auch während des Gottesdienstes, insbesondere kein Weihwasser in den Weihwasserbecken, kein Auslegen von Büchern (Gotteslob o.a.).“
Kontrolle, Überwachung, Gängelung:
„Sofern ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird, erstellt die Pfarrei für die Zugangskontrolle für jeden Gottesdienst eine Teilnehmerliste mit den Namen.“
Wiedereinführung des Ostiariers oder Einführung eines Kirchen-Bodyguards?
„Durch geeignete Maßnahmen ist ein unkontrollierter Zugang an allen anderen Pforten, die aus Sicherheitsgründen nicht abgeschlossen werden dürfen, zu verhindern.“
Das Angreifen eines Gegenstandes im Eigentum der Kirche ist strengstens untersagt:
„Die Eingangspforte ist geöffnet, damit niemand beim Eintreten Türgriffe anfassen muß.“
Und weiter geht es:
„Die Kontrolle am Eingang stellt sicher, dass die ermittelte Aufnahmekapazität eingehalten wird, und erfolgt durch eine oder mehrere geeignete Person(en) als Ordner/in (Ehrenamtliche aus der Pfarrei oder ältere Ministranten/innen), die keiner Risikogruppe angehören darf/dürfen und Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss/müssen. Der/die Ordner kontrolliert/kontrollieren unter Einhaltung der Abstandsregeln, dass die vorhandene Aufnahmekapazität nicht überschritten wird und die Gottesdienstbesucher/innen Mund-Nase-Bedeckung tragen.“
Was sein muß, das muß sein. Allerdings wurde in der Gendersprache auf „Divers“ vergessen, was für eine Diskriminierung:
„In Kirchen mit Bankreihen ist darauf zu achten, dass die Plätze so eingenommen werden, dass niemand aufstehen muss, um eine/n andere/n in die Bank zu lassen.“
Vielleicht finden sich aktive oder ehemalige Gefängniswärter, das wäre ideal:
„Während des Gottesdienstes muss ein/e Ordner/in am Ein-/Ausgang kontrollieren, dass keine weiteren, nicht angemeldeten Personen die Kirche betreten bzw. die Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer/innen nicht überschritten wird.“
Schon im Abendmahlssaal muß es ein Schild gegeben haben mit der Aufschrift:
„Die Dauer des Gottesdienstes darf 60 Minuten nicht überschreiten.“
Das mit den Teleskopstangen für Ministranten hatten wir schon. In den bischöflichen Ordinariaten hat man eine gewohnt hohe Meinung vom IQ der eigenen Knechte (Gottes), weshalb häufiges Wiederholen als notwendig erachtet werden:
„Zu jedem Zeitpunkt des Gottesdienstes sind die Abstandsregeln zwischen den Anwesenden, auch bei denjenigen, die einen liturgischen Dienst ausüben, einzuhalten.“
Genau, und ja nicht zuviel singen. Ohne Mundschutz gar nicht:
„Von einer allgemeinen Pflicht, im Gottesdienst Mundschutz zu tragen, sind jene entbunden, die gerade sprechen (Gebete, Vortrag von Lesung/Antwortpsalm/ Evangelium).“
Zum Ersten, zum Zweiten und zum …
„Einzelne Ministranten/innen sind zulässig, die zu jedem Zeitpunkt der Gottesdienstfeier (inkl. Einzug und Auszug) die Abstandsregeln einzuhalten haben, auch gegenüber dem Priester und anderen Mitwirkenden in der Liturgie. Gleiches gilt für Lektor/in und Kantor/in und ggf. Kommunionhelfer/in.“
Allerdings gibt es eine Alternative zu Teleskopstangen: die Selbstbedienung des Priesters, als würde er ohne Ministrant zelebrieren. Wozu dann aber Ministranten?
Toxisches Evangelium:
„Liturgische Bücher (Messbuch, Lektionar) und Mappen (Fürbitten, Vermeldungen etc.) werden nur von der jeweils vortragenden Person in die Hand genommen und nicht an- bzw. weitergereicht. Der Buchkuss nach dem Evangelium entfällt.“
Auch das Weihrauchfaß muß des Viren-Teufels sein:
„Ein Weihrauchfass wird nicht verwendet.“
Die „liturgischen Geräte“ wurden von den Bischöfen erweitert:
„Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einwegschutzhandschuhe für den Priester und ggf. den Diakon.“
Und ja nichts auslassen:
„Die Hostien bleiben während des gesamten Hochgebets zugedeckt in der Hostienschale. Nur die Priesterhostie kann auf der Patene bzw. in der Schale abgedeckt werden, gleiches gilt für den Kelch.“
Nix anfassen, wehe. Der Leib Christi aber soll doppelt abgefingert werden – logisch:
„Für die Gläubigen ist nur die Handkommunion möglich, Mundkommunion ist untersagt.“
Die „Wiederkehr“ des Priesterbiretts? Aber die gesalbten Priesterhände?
„Der Priester (Diakon/Kommunionhelfer/in) desinfiziert sich die Hände und legt Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe an.“
Doch keine Teleskopstangen- oder Pinzettenkommunion wie in Würzburg?
„Er reicht den Gläubigen unter Wahrung des für eine würdige Form der Kommunionspendung größtmöglichen Abstands zur/zum Kommunikantin/en und ohne direkten Kontakt die Heilige Kommunion, z.B. indem der Priester die Kommunion mit Schutzhandschuhen austeilt in der Weise, dass er den Leib Christi mit größtmöglichem Abstand in die ausgestreckte Hand des/der Kommunikanten/in legen kann.“
Eine von den Bischöfen eingesetzte Kommission, wie exklusiv in Erfahrung gebracht werden konnte, machte eine Sensationsentdeckung: Sie fand heraus, daß schon vor 2000 Jahren in Jerusalem die heilige Kommunion mit Schutzhandschuhen ausgeteilt wurde. Auch Christus habe seinen Leib mit größtmöglichem Abstand in die ausgestreckte Hand der Kommunikanten gelegt. Wer die Kommunikantinnen waren, ist nicht überliefert.
Verbesserungen zu damals sind aber immer möglich:
„Idealerweise trägt letztere/r beim Kommunionempfang auch Schutzhandschuhe oder hat die Hände vorher desinfiziert.“
Auch für den Notfall ist vorgesorgt:
„Sollte es bei der Kommunionspendung zu einer direkten körperlichen Berührung der Hände von Priester und Kommunikant/in kommen, die es zu vermeiden gilt, wechselt der Priester die Handschuhe.“
Hinterlassen Sie keine Fingerabdrücke, das ist oberste Christenpflicht. Falls doch, könnte es für Sie gefährlich werden:
„Nach dem Ende des Gottesdienstes verlassen die Teilnehmer/innen die Kirche reihenweise geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln bei der vorher festgelegten Ausgangspforte, die während des Verlassens der Kirche geöffnet bleibt, damit niemand beim Verlassen der Kirche einen Türgriff anfassen muss.“
Auch ein neues, amazonisches Kirchenamt wird von den Bischöfen eingeführt. Es ist geschlechterneutral und gilt für weiblich/männlich/divers. Es ist das Amt von kirchlich gesendeten Desinfektor*Innen:
„Nach dem Gottesdienst sind die Bankreihen gründlich zu reinigen.“
Desinfektionsmittel liefert das bischöfliche Ordinariat. Notfalls genügt die Übermittlung der Rechnungen.
Alle genannten Maßnahmen sind seit heute in Kraft:
„Dieses Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste in der Erzdiözese München und Freising tritt mit Wirkung vom 4. Mai 2020 in Kraft.
München, den 29. April 2020Christoph Klingan
Generalvikar
An diesem Infektionsschutzkonzept haben die bischöflichen Bürokraten und Entscheidungsträger zusammen mit der bayerischen Staatsregierung seit dem 17. April ganze zwölf Tage schweißtreibend gearbeitet. Eine reife Leistung.
Und Österreich
Österreichs Bischöfe stehen um nichts nach, nehmen die Sache allerdings eine Spur gemütlicher – diese Schlawiner. Die bayerischen Bischöfe hingegen sind schon verdächtig „preußisch“. Den Eindruck habe ich schon seit Jahren, wenn ich nach München komme: Waun i vo dei Gschaffdlhuawa af Minga eppas wissn wui, und i red boarisch, do gnaisst koana nix.
Da Österreichs Bischöfe ihre Rahmenordnung erst zwei Tage später vorlegten, konnten sie noch einige „Verbesserungen“ anbringen. Im Gegensatz zu ihren bayerischen Mitbrüdern hinterlegen sie gleich am Beginn eine Schleimspur gegenüber der Bundesregierung.
„Dankbar nehmen wir zur Kenntnis, dass die von der österreichischen Bundesregierung angeordneten Maßnahmen und die in diesem Zusammenhang geschaffene Rechtslage zur Eindämmung der Corona-Pandemie positive Wirkung zeigen.“
Reiner Zufall. Ist in Bayern nur vergessen worden. Kann passieren. Ansonsten hat man rechts des Inns fleißig abgekupfert von dem, was links des Inns entschieden wurde. Und einiges präzisiert:
„Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis 1 Person pro 10 m² der Gesamtfläche. Eine bestmögliche Verteilung der Personen im Kirchenraum ist anzustreben. In jedem Fall ist in der Kirche ein Abstand von mindestens 2 Metern von anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, einzuhalten.“
Die neuen Ostiarier können immerhin nicht standrechtlich erschossen werden, jedenfalls nicht in Österreich und nicht sofort und an Ort und Stelle:
„Ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde ist als Service am Kircheneingang vorzusehen. Dieser soll auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten, kann aber nicht für ein Zuwiderhandeln verantwortlich gemacht werden.“
Sogar die Teleskopstangen darf man in Österreich zu Hause lassen, falls der Priester nicht ohnehin wie in Bayern auf das Mittel der Selbstbedienung zurückgreift:
„Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden.“
Das hat seinen Preis, auch Österreichs Bürokraten müssen sich schließlich ihr Geld verdienen: Hopfen und Hirnschmalz, Gott erhalt’s.
„Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor bzw. Lektorin, Kantor bzw. Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes problematisch ist, wird der Vorsteherdienst in der Regel diesen Schutz nicht tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist möglich. Der vorgesehene Abstand von zwei Metern ist aber einzuhalten.“
Für Begriffsstutzige: Ohne Mundschutz – nur äußerst ausnahmsweise und restriktiv denkbar – erhöhen sich als Kompensation die Sicherheitsabstände auf mindestens zehn Meter. Alles klar?
Ohne Geld keine Welt:
„Die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern z.B. am Ausgang aufgestellt.“
Das Geld ist anschließend dreifach zu desinfizieren.
Minimierung der Risiken:
„Ein grundsätzlicher gesundheitlicher Hinweis: Soweit bisher bekannt, verbreitet sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen; gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es leider notwendig, die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen, auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.“
Als minimalistische Variante wäre auch denkbar: Priester und Gläubige sprechen bei jedem Gebet immer nur die Akklamationsformel „Amen“. Der Rest entfällt durch Vergeistigung, die durch Sprechpausen zum Ausdruck gebracht wird.
Sollte das Undenkbare geschehen und die Alarmsirene der von österreichischen Bischöfen und der Bundesregierung (wie in Bayern) in allen Kirchen verpflichtend eingeführten automatischen Videogesamtüberwachung dennoch irgendwo ertönen:
„Für den Notfall: Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt gekommen sein (z.B. wenn sich bei der Kommunionspendung die Hände berührt haben), so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.“
Konkretisierungen:
„Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.“
Auf zu lautes Zurufen und Winken wegen der Mindestabstände, über fünf und mehr Bankreihen hinweg, sollte soweit möglich verzichtet werden. Geahndet wird es aber nicht.
Anders als in Bayern darf der österreichische Zelebrant auf Handschuhe für die Kommunionspendung verzichten:
„Der Zelebrant legt den Mund-Nasen-Schutz an. Die Hände werden anschließend gründlich gewaschen (mit Warmwasser und Seife) oder desinfiziert.“
Ebenfalls anders als in Bayern hat der österreichische Zelebrant im Gegenzug auf die Worte „Der Leib Christi“ zu verzichten. Die Gläubigen haben beim Kommunionempfang auch nicht „Amen“ zu sagen. Aber das ist irgendwie logisch: Wenn der Priester nichts sagt, braucht der Gläubige auch nichts antworten. Oder?
„Bei der Kommunionspendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten. Die Worte „Der Leib Christi“ – „Amen“ entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren dürfen.“
Wenn alle Maßnahmen in (sehr) eingeschränktem Maße diskutabel sind, gilt das für einen Punkt nicht. Ist das klar!? Die Handkommunion hat nicht in Frage gestellt zu werden. Sie ist der Bischöfe liebste „heilige Kuh“. Muh, Muh.
„Es ist nur Handkommunion möglich.“
Handlungsanleitung: „Leichtes Anheben der Mundmaske“:
„Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist.“
Die Maßnahme hat eine Fußnote:
„Dies gilt sinngemäß auch für andere Kommunionspender mit folgender Abweichung: sie empfangen selber die Kommunion erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde. Dadurch soll vermieden werden, dass durch das für den eigenen Kommunionempfang nötige Anheben des Mund-Nasen-Schutzes Viren verbreitet werden und auf die Hostien gelangen.“
Die Frage ist „welche Viren“? Laut Bischöfen stecken unter jeder Gesichtsmaske Viren. Jawohl. Jedes Anheben der Maske setzt Viren frei und verbreitet sie. Angesichts der Tatsache, daß alle Covid-19-Erkrankten und alle Corona-Infizierten und alle in Quarantäne befindlichen Personen vom Meßbesuch kategorisch ausgeschlossen und derzeit sage und schreibe 0,019 Prozent der Bevölkerung ausmachen, ist die Wahrscheinlichkeit nämlich exorbitant.
Die Corona-Logik gebietet zudem:
„Nach dem Kommunionempfang schließt die Messe unmittelbar mit dem Schlussgebet und dem Segen. Das Danklied und eventuelle Ankündigungen entfallen.“
Es gibt auch eine Corona-Beichte (für Unbelehrbare):
„Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können. Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.“
Die Plexiglasscheibe sollte als Muß-Bestimmung verstanden werden. Dafür darf auf Maßnahmen zum Sicherstellen des Beichtgeheimnisses verzichtet werden, denn auf zwei Meter Abstand muß mit Schwerhörigen so oder so gebrüllt werden, was auch die Beichtenden tun werden.
Man staune zudem, denn für Österreichs Bischöfe gibt es doch noch die Mundkommunion, wenn auch nur bei Krankenbesuchen:
„Da es sich in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden.“
Mit weiteren Dekreten ist zu rechnen. Die Gläubigen haben zudem zu bedenken, daß die Anweisungen ohne Murren hinzunehmen sind. Von Bittbriefen an die Bischöfe ist mit Nachdruck abzusehen, da zwecklos.
Fazit
Die Dekrete und Richtlinien lesen sich wie die Beipackzettel von Medikamenten. Liest man auch das Kleingedruckte, wird man seines Lebens nicht mehr recht froh.
Die Bischöfe scheinen leicht aus der Bahn zu werfen (aktuell von einer 0,019-Prozent-Pandemie). Oder sind es die Regierungen, die sie ans Gängelband nehmen, die ihrerseits am Gängelband einer Handvoll Superreicher und ihrer Netzwerke scheinen?
Ganz anderer Meinung in Sachen Liturgie in Coronazeiten ist übrigens Kardinal Robert Sarah, der Präfekt der römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Es gibt also auch andere Stimmen, Gott sei Dank.
Bild: Bischofskonferenz.at
[1] Bayern am Beispiel des Erzbistums München und Freising:
- Allgemeines Dekret von Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, vom 29. April 2020.
- Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vom 29. April 2020.
Österreich generell:
- Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur stufenweisen Wiederaufnahme der Feier öffentlicher Gottesdienste ab 15. Mai 2020 vom 1. Mai 2020.
Daraus folgen mit Sicherheit ungültige Messen: Der Teufel freut sich schon!
Lustig!
Na ja, vielleicht gibt es eine Vorgabe, die Zahl der Messbesucher von 10 % auf unter 1 % zu drücken.
Und ich bin mir sicher: „Die schaffen das“.
Aber wer genau sind „die“. Ein jeder mache sich seine Gedanken.
„Wir schaffen das.“ Das sind die.
Der ganze Text ist einfach nur ärgerlich, zeigt er doch die Dummheit des Verfassers. Das ist völlig unter dem Niveau von Katholisches Info.
Ärgerlich finde ich dabei nur Ihren Kommentar!
Außergewöhnliche Umstände erlauben wohl außergewöhnliche Reaktionen. Bin froh und dankbar, dass Katholisches.info in solchen Zeiten den Humor nicht verliert.
Unter diesen Verhältnissen – von denen niemand weiß, wie lange sie andauern – könnte es sein, dass der Prozentsatz jener Katholiken, die eine Sonntagsmesse besuchen, weiter und auf Dauer dramatisch schrumpft. Zumal ja die bischöfliche Dispens von der Sonntagspflicht-Erfüllung ohnehin verlängert wurde.
Diese „Dispens“ habe ich während des totalen Kirchen-Lockdowns übrigens als besondere Chuzpe empfunden: Wenn mir der Bischof selbst die Erfüllung der Sonntagspflicht unmöglich macht, braucht er mich davon nicht auch noch zu entbinden!
Nur mal so am Rande, der NOM ist sowieso illegal. Das bestätigt das Konzil von Trient und der heutige Tagesheilige Papst Pius V in seinem Dokument „Quo Primum“.
Volle Zustimmung an Christoph Rhein! Wer beim Durchlesen dieser abartigen Vorschriften und Eingriffe in die göttliche Liturgie kurz ein Gebet zum Heiligen Geist spricht, kann hier die Handschrift des Widersachers in jedem klar lesen. So etwas hat es in 2000 Jahren Kirchengeschichte nie gegeben, nicht einmal im Dritten Reich. Etwas Perfideres gibt es wohl kaum und unsere Kirche unterwirft sich der „schönen Neuen Welt“ oder neuen Weltordnung von antichristlichen Eliten im Orwell’schen Ausmaß.
Es gibt einen Ausweg: der außerordentliche Ritus am Hochaltar, denn die stille Heilige Messe(eventuell mit Orgelbegleitung, wie die französischen Orgelmessen, wie im 17. Jahrhundert ohne Gesang)ist von diesen Vorschriften weitgehend unberührt. Der Zwang zur Handkommunion ist natürlich das zentrale Element der verordneten Verunehrung der heiligen Eucharistie.
Für uns, die wir ja alle Sünder sind, ist es doch eigentlich ganz praktisch.
Erst haben uns die jeweils Regierenden den Glauben weggenommen und ihn durch „Wissenschaft“ ersetzt und nun nehmen uns die Kirchenoberen gleich die ganze Kirche weg.
Also tragen sie alle auch die Verantwortung für die Abirrungen der ganzen Menschheit.
Es liegt nun an jedem selbst, sich an die Gebote Gottes zu halten und versuchen, danach zu leben.
Liebe Bellis, warum so ärgerlich?
Der Befund über das Bürokraten-Monster ist klasse.
Vor 64 Jahren erzählte uns der Pfarrer in der 6. Klasse etwas, was für mich irgendwie stabilisierend fürs Leben wurde. Während einer Typhusepidemie nahmen Personen Türgriffe nur mit Hilfe des Mantelzipfels in die Hand, wurden aber auch krank. Bei der Kubakrise sagte ich mir, mit den Knien geschlottert wird erst, wenn die Gefahr da ist. So verhalte ich mich jetzt. Ich nehme sorgfältig alles wahr von der Gefährlichkeit und Grausamkeit bis zur Erfahrung chinesischer Wissenschaftler in einem speziellen Fall. Und der ist für mich bezeichnend. In einem Bus steckte einer acht andere an. Er verließ diesen und 30 Minuten später stieg ein weiterer ein. Der infizierte sich auch.
Ein enger Raum, ein Hust-Nießender und stehende Luft.
Warum geht niemand der Frage nach, ob symptomfreie Infizierte beim normalen Atmen überhaupt Viren mit ausatmen?
Dem Bankkaufmann-Gesundheitsminister war der Schutz von Schwulen vor Konversionsangeboten allerdings wichtiger als seine Aufgabe.
Von Mathematik haben die auch keine Ahnung. Bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern kann sich keine Relation von 10m²/Person ergeben, denn r²PI ergibt im Falle von r=2 etwa 12.5663706144 m². Nimmt also eine Person einen Raum von nur 10m² für sich alleine in Anspruch, kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten worden sein. Dies nur zur Frage über die intellektuelle Beschaffenheit dieser Tüftler, als bare Münze zur Vergeltung von Schwachsinn.
Natürlich muss man als Katholik ein derart unwürdiges Spektakel meiden. Sollen sie ihr kultisches Brimborium in möglichst leeren Räumen betreiben.
Sie orientieren sich an der Statistik. Es zählt die Ansteckungsquote. Wie eine Ansteckung abläuft, ist egal. Der Mensch als Nummer. Würden diese Spezialisten auch die Wirkung der Sakramente betrachten, sähe die Statistik schon anders aus.