Die Desinfizierung der Kirche – Corona-Satire der Bischöfe

Jedes Wort ist ernst gemeint, Eure Bischöfe


Kirche und Corona. Bischöfe und ?
Kirche und Corona. Die bischöfliche Realsatire.

(Berlin/​Wien) Von Sach­sen (seit 20. April) bis Öster­reich (ab 15. Mai) dür­fen die Gläu­bi­gen schon oder dem­nächst wie­der zur Mes­se. Man wür­de sich des­halb ein öster­li­ches Hal­le­lu­ja erwar­ten, statt­des­sen grei­fen Ernüch­te­rung und Ent­täu­schung um sich. Die Locke­run­gen wur­den durch neue Ver­schär­fun­gen so ein­ge­hegt, daß nicht wirk­lich Freu­de auf­kom­men will. Die bischöf­li­chen Anwei­sun­gen lesen sich zu sehr wie eine Real­sa­ti­re. Man neh­me die Evan­ge­li­en zur Hand, lese die Abend­mahls­sze­ne und ver­glei­che das welt­hi­sto­ri­sche Ereig­nis mit den ober­hirt­li­chen Bestim­mun­gen zum Coronavirus.

Anzei­ge

Was die Bischö­fe für den Meß­be­such zur Bedin­gung machen, steht dem sprich­wört­li­chen Regle­men­tie­rungs­drang eines büro­kra­ti­schen Appa­rats zu Gesicht, aber wohl kaum den Nach­fol­gern der Apo­stel. Bei­spiel­haft sol­len die bei­den Dekre­te der baye­ri­schen Bischö­fe und der Öster­rei­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz näher betrach­tet wer­den.[1] Sie eig­nen sich beson­ders gut für einen Vergleich. 

Was dabei sicht­bar wird, ist Coro­na-Sati­re pur. 

Die Bischö­fe ste­hen dar­in den Regie­run­gen um nichts nach, wobei unent­schie­den ist, wer durch wel­che Will­kür oder wel­chen Macht­miß­brauch bereits ein­schnei­den­der in das Leben der Men­schen ein­ge­grif­fen hat.

Wir beginnen mit Bayern

Zunächst wird im Dekret, das jeder baye­ri­sche Bischof für sein Bis­tum erlas­sen hat, das gel­ten­de Kir­chen­recht in meh­re­ren Punk­ten durch Dis­pens fak­tisch außer Kraft gesetzt. Das gilt für can. 1221 und can. 912 CIC. Für die­sen Ver­gleich wur­de das Dekret von Kar­di­nal Rein­hard Marx, Erz­bi­schof von Mün­chen und Frei­sing herangezogen.

Prie­stern wird „erlaubt“, an Werk­ta­gen zwei­mal und an Sonn­ta­gen und gebo­te­nen Fei­er­ta­gen drei­mal zu zele­brie­ren. Kein Prie­ster wird aber ver­pflich­tet, davon „Gebrauch zu machen“.

„Bis auf wei­te­res befreie ich alle Gläu­bi­gen, die sich im Gebiet der Erz­diö­ze­se Mün­chen und Frei­sing auf­hal­ten, von der Ver­pflich­tung zur Teil­nah­me an der Meß­fei­er an Sonn- und gebo­te­nen Fei­er­ta­gen gemäß can. 1247 CIC.“

Alle Gläu­bi­gen?

War­um „alle“? Genügt nicht die Dis­pen­sie­rung von Risi­ko­grup­pen, für die es ohne­hin bereits ohne Son­der­de­kre­te alle not­wen­di­gen Dis­pen­sen gibt? 

Zum Ver­ständ­nis: In Öster­reich sind aktu­ell (Stand 4. Mai) ledig­lich 0,019 Pro­zent der Bevöl­ke­rung Coro­na-posi­tiv. „Posi­tiv“ gete­stet wor­den zu sein, bedeu­tet noch nicht, daß jemand erkrankt ist, wenn man­che Medi­en das auch sug­ge­rie­ren. Die Erkran­kung wird als Covid-19 bezeich­net. 90 Pro­zent der Infi­zier­ten mer­ken laut Stu­di­en, die inzwi­schen aus ver­schie­de­nen Län­dern vor­lie­gen, vom Coro­na­vi­rus gar nichts. Die Fak­ten: In Öster­reich sind (immer Stand 4. Mai) 1.705 Per­so­nen bekannt, die aktu­ell mit Coro­na­vi­ren infi­ziert sind (eben 0,019 Pro­zent). Davon wer­den 420 (das sind 0,0047 Pro­zent) wegen Covid-19 im Kran­ken­haus behan­delt und davon wie­der­um 111 (also 0,0012 Pro­zent) auf einer Inten­siv­sta­ti­on. Selbst am Höhe­punkt der Aus­brei­tung (03. April) waren nicht mehr als 0,104 Pro­zent der Öster­rei­cher Coro­na-posi­tiv gete­stet. Nur neben­bei sei erwähnt, daß in Öster­reich mit 1. April die sai­so­na­le Grip­pe­zeit für been­det erklärt wur­de. Es muß rei­ner Zufall sein, daß das Abklin­gen von Coro­na genau damit zusammenfällt. 

Auch die oft erwähn­te Dun­kel­zif­fer erhöht die Zahl nur unmerk­lich. Die heu­te prä­sen­tier­te Covid-19-Prä­va­lenz­stu­die, durch­ge­führt von der Bun­des­agen­tur Sta­ti­stik Austria im Auf­trag des Wis­sen­schafts­mi­ni­ste­ri­ums (BMBWF) und in Zusam­men­ar­beit mit dem Öster­rei­chi­schen Roten Kreuz (ÖRK) sowie der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät Wien, ergab vor zwei Wochen, daß am Höhe­punkt nur 0,15 Pro­zent der Öster­rei­cher Coro­na­vi­rus-posi­tiv waren.

Aber war nicht gera­de von Bay­ern die Rede?

Auf die Zah­len für Öster­reich muß zurück­ge­grif­fen wer­den, weil der Frei­staat Bay­ern durch das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit nur einen Teil der Zah­len ver­öf­fent­licht. Man könn­te auch eine beab­sich­tig­te Irre­füh­rung durch das Zurück­hal­ten rele­van­ter Zah­len unter­stel­len. War­um das mög­li­cher­wei­se geschieht, soll an die­ser Stel­le nicht erör­tert wer­den, ist aber sicher auch nur „Sati­re“.

Im Stil der Johns Hop­kins Health Corp., einer von Bill Gates finan­zier­ten pri­va­ten Ein­rich­tung in den USA, die gleich am Beginn der Coro­na­kri­se in Ita­li­en mit einer App zur Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus an die Öffent­lich­keit trat, sind die Ver­öf­fent­li­chun­gen der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung so ange­legt, daß die Zah­len nur zuneh­men, aber nie abneh­men kön­nen. Es wird stän­dig die Zahl der jemals posi­tiv Gete­ste­ten aktua­li­siert, aber kei­ne Zah­len der Gene­se­nen und eben­so­we­nig die weit wich­ti­ge­re, weil allein rele­van­te Zahl der aktu­ell posi­tiv Gete­ste­ten ver­öf­fent­licht. Wer vor zwei Mona­ten posi­tiv auf das Virus gete­stet wur­de, aber längst gene­sen ist (und viel­leicht ohne Test vom Virus gar nichts gemerkt hät­te), ist in der Sache völ­lig unin­ter­es­sant. Doch sie alle wer­den täg­lich mit­ge­schleppt. War­um? Um ein immer grö­ße­res Bedro­hungs­sze­na­rio auf­zu­bau­en und auf­recht­zu­er­hal­ten? Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung wird sich die­se ern­sten Fra­gen zu ihrer ver­zerr­ten Infor­ma­ti­ons­po­li­tik gefal­len las­sen müssen.

Da der Gesamt­ver­lauf der Infek­ti­on in Öster­reich und in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land fast exakt iden­tisch ist, darf ange­nom­men wer­den, daß die Lage in Bay­ern jener Öster­reichs ent­spricht, also der­zeit auch in Bay­ern nicht mehr als 0,019 Pro­zent der Men­schen Coro­na-posi­tiv sind, und es selbst am Höhe­punkt der „Kri­se“ nicht mehr als 0,1 Pro­zent waren. Die Ansteckungs­ra­te liegt damit weit unter jener der sai­so­na­len Grip­pe, und das weit­ge­hend unab­hän­gig davon, ob von einer Regie­rung Radi­kal­maß­nah­men ergrif­fen wur­den oder nicht, wie das Bei­spiel Schwe­den zeigt.

Damit wie­der zum Dekret der baye­ri­schen Bischöfe:

„Ab  4. Mai  2020  sind  katho­li­sche  Got­tes­dien­ste  in  Bay­ern  auch  wäh­rend  der  gel­ten­den  Aus­gangs­be­schrän­kun­gen  ohne  wei­te­re  Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung  erlaubt,  wenn  die  nach­fol­gen­den  Rah­men­be­din­gun­gen  des  mit  der  Baye­ri­schen  Staats­re­gie­rung  abge­stimm­ten  Schutz­kon­zepts ein­ge­hal­ten werden.“

„Kri­te­ri­um ist die Ein­hal­tung des not­wen­di­gen Min­dest­ab­stands von min­de­stens 2 m zwi­schen zwei Per­so­nen. Dies wird durch ent­spre­chen­de Bele­gung von Kir­chen­bän­ken (nur jede 2./3. Rei­he) sichergestellt.“

Kaum zu glau­ben, doch:

„Die Abstands­re­ge­lun­gen sind auch im Altar­raum einzuhalten.“

Immer­hin:

„Fami­li­en­mit­glie­der in gemein­sa­mer Woh­nung sind zum Ein­hal­ten der Abstands­re­geln nicht verpflichtet.“

Deut­sche Gründ­lich­keit oder ein Füh­ren am Nasenring?

„Gemäß die­ser Fest­le­gung wer­den alle Plät­ze mar­kiert, nume­riert und ein Sitz­plan erstellt. Ein- und Aus­gang müs­sen über vor­ge­ge­be­ne Pfor­ten erfol­gen. Die Wege inner­halb der Kir­che wer­den defi­niert, Abstän­de sind auf dem Boden zu markieren.“

Es gilt die Ver­pflich­tung, mit einem

„Anmel­de- oder ande­ren Ver­fah­ren vor Ort den Teil­neh­mer­kreis festzulegen“.

Die Mas­ke­ra­de beginnt:

„Wäh­rend des Got­tes­dien­stes haben die Besucher/​innen Mund-Nasen-Bedeckung zu tra­gen, die ledig­lich beim Kom­mu­nion­emp­fang bei­sei­te genom­men wer­den kann.“

Kein öster­li­cher Jubelchor:

„Gemein­de­ge­sang  ist  allen­falls  in  sehr  redu­zier­ter  Form  vor­zu­se­hen,  da  Sin­gen  ein  beson­de­res  Risi­ko  (Tröpf­chen­in­fek­ti­on) birgt.“

Das toxi­sche Got­tes­lob:

„Das Got­tes­lob ist ggf. selbst mitzubringen.“ 

Die Pfar­rer haben die kir­chen­ei­ge­nen Gesangs­bü­cher weg­zu­sper­ren. Es geht noch genauer:

„Auf Chor­ge­sang wird ver­zich­tet. Scho­la­gesang, Solisten/​innen und klei­ne Ensem­bles ohne Blas­in­stru­men­te sind mög­lich. Vokal- und Instru­men­tal­chö­re kom­men nicht zum Einsatz.“

Altar­dienst beim Offer­to­ri­um mit Tele­skop­stan­gen?

„Wäh­rend der gesam­ten Zeit sind die all­ge­mei­nen Regeln, ins­be­son­de­re der Abstand zwi­schen Per­so­nen, einzuhalten.“

Zir­kus­rei­fe Coro­na­vi­ren, die aus eige­ner Kraft vom Mikro­phon auf den Men­schen sprin­gen können?

„Mikro­fo­ne sind nur von einer Per­son zu benut­zen und anschlie­ßend zu desinfizieren.“

Wozu, wenn man ohne­hin von jedem zwei Meter Abstand hal­ten muß?

„Soweit erhält­lich, ist am Ein­gang ein Hand­des­in­fek­ti­ons­mit­tel­spen­der sicht­bar aufzustellen.“

Und sicher­heits­hal­ber gleich noch­mal für Dum­mies:

„Die  all­ge­mei­nen  Vor­ga­ben  für  Kir­chen­räu­me  gel­ten  auch  wäh­rend  des  Got­tes­dien­stes,  ins­be­son­de­re kein Weih­was­ser in den Weih­was­ser­becken, kein Aus­le­gen von Büchern (Got­tes­lob o.a.).“

Kon­trol­le, Über­wa­chung, Gängelung:

„Sofern  ein  Anmel­de­ver­fah­ren  durch­ge­führt  wird,  erstellt  die  Pfar­rei  für  die  Zugangs­kon­trol­le  für jeden Got­tes­dienst eine Teil­neh­mer­li­ste mit den Namen.“

Wie­der­ein­füh­rung des Ostia­ri­ers oder Ein­füh­rung eines Kirchen-Bodyguards?

„Durch geeig­ne­te  Maß­nah­men  ist  ein  unkon­trol­lier­ter  Zugang  an  allen  ande­ren  Pfor­ten,  die  aus  Sicher­heits­grün­den nicht abge­schlos­sen wer­den dür­fen, zu verhindern.“

Das Angrei­fen eines Gegen­stan­des im Eigen­tum der Kir­che ist streng­stens untersagt:

„Die Ein­gangs­pfor­te ist geöff­net, damit nie­mand beim Ein­tre­ten Tür­grif­fe anfas­sen muß.“

Und wei­ter geht es:

„Die  Kon­trol­le  am  Ein­gang  stellt  sicher,  dass  die  ermit­tel­te  Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät  ein­ge­hal­ten  wird, und erfolgt durch eine oder meh­re­re geeig­ne­te Person(en) als Ordner/​in (Ehren­amt­li­che aus   der   Pfar­rei   oder   älte­re   Ministranten/​innen),   die   kei­ner   Risi­ko­grup­pe   ange­hö­ren   darf/​dürfen und Mund-Nasen-Bedeckung tra­gen muss/​müssen. Der/​die  Ord­ner  kontrolliert/​kontrollieren  unter  Ein­hal­tung  der  Abstands­re­geln,  dass  die  vor­han­de­ne  Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät  nicht  über­schrit­ten  wird  und  die  Gottesdienstbesucher/​innen  Mund-Nase-Bedeckung tragen.“

Was sein muß, das muß sein. Aller­dings wur­de in der Gen­der­spra­che auf „Divers“ ver­ges­sen, was für eine Diskriminierung:

„In  Kir­chen  mit  Bank­rei­hen  ist  dar­auf  zu  ach­ten,  dass  die  Plät­ze  so  ein­ge­nom­men  wer­den,  dass nie­mand auf­ste­hen muss, um eine/​n andere/​n in die Bank zu lassen.“

Viel­leicht fin­den sich akti­ve oder ehe­ma­li­ge Gefäng­nis­wär­ter, das wäre ideal:

„Wäh­rend des Got­tes­dien­stes muss ein/​e Ordner/​in am Ein-/Aus­gang kon­trol­lie­ren, dass kei­ne  wei­te­ren,  nicht  ange­mel­de­ten  Per­so­nen  die  Kir­che  betre­ten  bzw. die  Höchst­zahl  der  Gottesdienstteilnehmer/​innen nicht über­schrit­ten wird.“

Schon im Abend­mahls­saal muß es ein Schild gege­ben haben mit der Aufschrift:

„Die Dau­er des Got­tes­dien­stes darf 60 Minu­ten nicht überschreiten.“

Das mit den Tele­skop­stan­gen für Mini­stran­ten hat­ten wir schon. In den bischöf­li­chen Ordi­na­ria­ten hat man eine gewohnt hohe Mei­nung vom IQ der eige­nen Knech­te (Got­tes), wes­halb häu­fi­ges Wie­der­ho­len als not­wen­dig erach­tet werden:

„Zu jedem Zeit­punkt des Got­tes­dien­stes sind die Abstands­re­geln zwi­schen den Anwe­sen­den, auch bei den­je­ni­gen, die einen lit­ur­gi­schen Dienst aus­üben, einzuhalten.“

Genau, und ja nicht zuviel sin­gen. Ohne Mund­schutz gar nicht:

„Von  einer  all­ge­mei­nen  Pflicht,  im  Got­tes­dienst  Mund­schutz  zu  tra­gen,  sind  jene  ent­bun­den,  die gera­de spre­chen (Gebe­te, Vor­trag von Lesung/​Antwortpsalm/​ Evan­ge­li­um).“

Zum Ersten, zum Zwei­ten und zum …

„Ein­zel­ne Ministranten/​innen  sind  zuläs­sig,  die  zu  jedem  Zeit­punkt  der  Got­tes­dienst­fei­er  (inkl. Ein­zug  und  Aus­zug)  die  Abstands­re­geln  ein­zu­hal­ten  haben,  auch  gegen­über  dem  Prie­ster  und  ande­ren  Mit­wir­ken­den  in  der  Lit­ur­gie. Glei­ches gilt für Lektor/​in und Kantor/​in und ggf. Kommunionhelfer/​in.“

Aller­dings gibt es eine Alter­na­ti­ve zu Tele­skop­stan­gen: die Selbst­be­die­nung des Prie­sters, als wür­de er ohne Mini­strant zele­brie­ren. Wozu dann aber Ministranten?

Toxi­sches Evangelium:

„Lit­ur­gi­sche Bücher (Mess­buch, Lek­tio­nar) und Map­pen (Für­bit­ten, Ver­mel­dun­gen etc.) wer­den nur von der jeweils vor­tra­gen­den Per­son in die Hand genom­men und nicht an- bzw. wei­ter­ge­reicht. Der Buch­kuss nach dem Evan­ge­li­um entfällt.“

Auch das Weih­rauch­faß muß des Viren-Teu­fels sein:

„Ein Weih­rauch­fass wird nicht verwendet.“

Die „lit­ur­gi­schen Gerä­te“ wur­den von den Bischö­fen erweitert:

„Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Mund­schutz und Ein­weg­schutz­hand­schu­he für den Prie­ster und ggf. den Diakon.“

Und ja nichts auslassen:

„Die Hosti­en blei­ben wäh­rend des gesam­ten Hoch­ge­bets zuge­deckt in der Hosti­en­scha­le. Nur  die  Prie­ster­ho­stie  kann  auf  der  Pate­ne  bzw.  in der Scha­le abge­deckt wer­den, glei­ches gilt für den Kelch.“

Nix anfas­sen, wehe. Der Leib Chri­sti aber soll dop­pelt abge­fin­gert wer­den – logisch:

„Für die Gläu­bi­gen ist nur die Hand­kom­mu­ni­on mög­lich, Mund­kom­mu­ni­on ist untersagt.“

Die „Wie­der­kehr“ des Prie­ster­bi­retts? Aber die gesalb­ten Priesterhände?

„Der Prie­ster (Diakon/​Kommunionhelfer/​in) des­in­fi­ziert sich die Hän­de und legt Mund-Nase-Bedeckung und Hand­schu­he an.“

Doch kei­ne Tele­skop­stan­gen- oder Pin­zet­ten­kom­mu­ni­on wie in Würz­burg?

„Er reicht den Gläu­bi­gen unter Wah­rung des für eine wür­di­ge Form der Kom­mu­ni­ons­pen­dung größt­mög­li­chen  Abstands  zur/​zum  Kommunikantin/​en  und  ohne  direk­ten  Kon­takt  die  Hei­li­ge  Kom­mu­ni­on,  z.B. indem  der  Prie­ster  die  Kom­mu­ni­on  mit  Schutz­hand­schu­hen  aus­teilt  in  der  Wei­se,  dass  er  den  Leib  Chri­sti  mit  größt­mög­li­chem  Abstand  in  die  aus­ge­streck­te  Hand  des/​der Kommunikanten/​in legen kann.“

Eine von den Bischö­fen ein­ge­setz­te Kom­mis­si­on, wie exklu­siv in Erfah­rung gebracht wer­den konn­te, mach­te eine Sen­sa­ti­ons­ent­deckung: Sie fand her­aus, daß schon vor 2000 Jah­ren in Jeru­sa­lem die hei­li­ge Kom­mu­ni­on mit Schutz­hand­schu­hen aus­ge­teilt wur­de. Auch Chri­stus habe sei­nen Leib mit größt­mög­li­chem Abstand in die aus­ge­streck­te Hand der Kom­mu­ni­kan­ten gelegt. Wer die Kom­mu­ni­kan­tin­nen waren, ist nicht überliefert.

Ver­bes­se­run­gen zu damals sind aber immer möglich:

„Idea­ler­wei­se trägt letztere/​r beim Kom­mu­nion­emp­fang auch Schutz­hand­schu­he oder hat die Hän­de vor­her desinfiziert.“

Auch für den Not­fall ist vorgesorgt:

„Soll­te  es  bei  der  Kom­mu­ni­ons­pen­dung  zu  einer  direk­ten  kör­per­li­chen  Berüh­rung  der  Hän­de  von Prie­ster und Kommunikant/​in kom­men, die es zu ver­mei­den gilt, wech­selt der Prie­ster die Handschuhe.“

Hin­ter­las­sen Sie kei­ne Fin­ger­ab­drücke, das ist ober­ste Chri­sten­pflicht. Falls doch, könn­te es für Sie gefähr­lich werden:

„Nach  dem  Ende  des  Got­tes­dien­stes  ver­las­sen  die  Teilnehmer/​innen  die  Kir­che  rei­hen­wei­se  geord­net  unter  Ein­hal­tung  der  Abstands­re­geln  bei  der  vor­her  fest­ge­leg­ten  Aus­gangs­pfor­te, die wäh­rend  des  Ver­las­sens  der  Kir­che  geöff­net  bleibt,  damit  nie­mand  beim  Ver­las­sen  der  Kir­che einen Tür­griff anfas­sen muss.“

Auch ein neu­es, ama­zo­ni­sches Kir­chen­amt wird von den Bischö­fen ein­ge­führt. Es ist geschlecht­er­neu­tral und gilt für weiblich/​männlich/​divers. Es ist das Amt von kirch­lich gesen­de­ten Desinfektor*Innen:

„Nach dem Got­tes­dienst sind die Bank­rei­hen gründ­lich zu reinigen.“ 

Des­in­fek­ti­ons­mit­tel lie­fert das bischöf­li­che Ordi­na­ri­at. Not­falls genügt die Über­mitt­lung der Rechnungen.

Alle genann­ten Maß­nah­men sind seit heu­te in Kraft:

„Die­ses Infek­ti­ons­schutz­kon­zept für katho­li­sche Got­tes­dien­ste in der Erz­diö­ze­se Mün­chen und Frei­sing tritt mit Wir­kung vom 4. Mai 2020 in Kraft.

Mün­chen, den 29. April 2020

Chri­stoph Klin­gan
Gene­ral­vi­kar

An die­sem Infek­ti­ons­schutz­kon­zept haben die bischöf­li­chen Büro­kra­ten und Ent­schei­dungs­trä­ger zusam­men mit der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung seit dem 17. April gan­ze zwölf Tage schweiß­trei­bend gear­bei­tet. Eine rei­fe Leistung.

Und Österreich

Öster­reichs Bischö­fe ste­hen um nichts nach, neh­men die Sache aller­dings eine Spur gemüt­li­cher – die­se Schla­wi­ner. Die baye­ri­schen Bischö­fe hin­ge­gen sind schon ver­däch­tig „preu­ßisch“. Den Ein­druck habe ich schon seit Jah­ren, wenn ich nach Mün­chen kom­me: Waun i vo dei Gschaffdl­hua­wa af Min­ga eppas wissn wui, und i red boarisch, do gnaisst koa­na nix.

Da Öster­reichs Bischö­fe ihre Rah­men­ord­nung erst zwei Tage spä­ter vor­leg­ten, konn­ten sie noch eini­ge „Ver­bes­se­run­gen“ anbrin­gen. Im Gegen­satz zu ihren baye­ri­schen Mit­brü­dern hin­ter­le­gen sie gleich am Beginn eine Schleim­spur gegen­über der Bundesregierung.

„Dank­bar neh­men wir zur Kennt­nis, dass die von der öster­rei­chi­schen Bun­des­re­gie­rung ange­ord­ne­ten Maß­nah­men und die in die­sem Zusam­men­hang geschaf­fe­ne Rechts­la­ge zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie posi­ti­ve Wir­kung zeigen.“

Rei­ner Zufall. Ist in Bay­ern nur ver­ges­sen wor­den. Kann pas­sie­ren. Anson­sten hat man rechts des Inns flei­ßig abge­kup­fert von dem, was links des Inns ent­schie­den wur­de. Und eini­ges präzisiert:

„Die maxi­ma­le Anzahl der Mit­fei­ern­den ergibt sich aus der Grö­ße des Kir­chen­raums im Ver­hält­nis 1 Per­son pro 10 m² der Gesamt­flä­che. Eine best­mög­li­che Ver­tei­lung der Per­so­nen im Kir­chen­raum ist anzu­stre­ben. In jedem Fall ist in der Kir­che ein Abstand von min­de­stens 2 Metern von ande­ren Per­so­nen, mit denen nicht im gemein­sa­men Haus­halt gelebt wird, einzuhalten.“

Die neu­en Ostia­ri­er kön­nen immer­hin nicht stand­recht­lich erschos­sen wer­den, jeden­falls nicht in Öster­reich und nicht sofort und an Ort und Stelle:

„Ein Will­kom­mens­dienst aus der (Pfarr-)Gemeinde ist als Ser­vice am Kir­chen­ein­gang vor­zu­se­hen. Die­ser soll auf das Ein­hal­ten der Bestim­mun­gen und eine ange­mes­se­ne Platz­wahl hin­wei­sen und ach­ten, kann aber nicht für ein Zuwi­der­han­deln ver­ant­wort­lich gemacht werden.“

Sogar die Tele­skop­stan­gen darf man in Öster­reich zu Hau­se las­sen, falls der Prie­ster nicht ohne­hin wie in Bay­ern auf das Mit­tel der Selbst­be­die­nung zurückgreift:

„Der in die­ser Rah­men­ord­nung fest­ge­leg­te Min­dest­ab­stand darf für den Zeit­raum not­wen­di­ger und kurz andau­ern­der lit­ur­gi­scher Hand­lun­gen unter­schrit­ten werden.“

Das hat sei­nen Preis, auch Öster­reichs Büro­kra­ten müs­sen sich schließ­lich ihr Geld ver­die­nen: Hop­fen und Hirn­schmalz, Gott erhalt’s.

„Soweit für das Wahr­neh­men der lit­ur­gi­schen Dien­ste (Prie­ster, Lek­tor bzw. Lek­to­rin, Kan­tor bzw. Kan­to­rin etc.) das Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes wäh­rend der Fei­er nicht mög­lich ist, sind die­se für den unbe­dingt not­wen­di­gen Zeit­raum davon befreit, müs­sen aber zur Kom­pen­sa­ti­on grö­ße­re Sicher­heits­ab­stän­de bzw. die im Fol­gen­den aus­ge­führ­ten Kon­kre­ti­sie­run­gen für Hand­lun­gen im ritu­el­len Voll­zug ein­hal­ten. Da ein häu­fi­ges An- und Able­gen des Mund-Nasen-Schut­zes pro­ble­ma­tisch ist, wird der Vor­ste­her­dienst in der Regel die­sen Schutz nicht tra­gen. Der Dienst von Mini­stran­ten und Mini­stran­tin­nen ist mög­lich. Der vor­ge­se­he­ne Abstand von zwei Metern ist aber einzuhalten.“

Für Begriffs­stut­zi­ge: Ohne Mund­schutz – nur äußerst aus­nahms­wei­se und restrik­tiv denk­bar – erhö­hen sich als Kom­pen­sa­ti­on die Sicher­heits­ab­stän­de auf min­de­stens zehn Meter. Alles klar?

Ohne Geld kei­ne Welt:

„Die Körb­chen für die Kol­lek­te wer­den nicht durch die Rei­hen gereicht, son­dern z.B. am Aus­gang aufgestellt.“

Das Geld ist anschlie­ßend drei­fach zu desinfizieren.

Mini­mie­rung der Risiken:

„Ein grund­sätz­li­cher gesund­heit­li­cher Hin­weis: Soweit bis­her bekannt, ver­brei­tet sich das Virus vor allem über die Atem­luft. Fak­to­ren, wel­che die Ver­brei­tung ver­stär­ken, sind: län­ge­rer gemein­sa­mer Auf­ent­halt in geschlos­se­nen Räu­men; gemein­sa­mes Spre­chen; gemein­sa­mes Sin­gen. Daher ist es lei­der not­wen­dig, die in den Got­tes­dien­sten vor­ge­se­he­nen Gele­gen­hei­ten, gemein­sam zu beten und zu sin­gen, auf ein Mini­mum zu redu­zie­ren. Die Kir­chen sol­len vor und nach den Got­tes­dien­sten best­mög­lich durch­lüf­tet werden.“

Als mini­ma­li­sti­sche Vari­an­te wäre auch denk­bar: Prie­ster und Gläu­bi­ge spre­chen bei jedem Gebet immer nur die Akkla­ma­ti­ons­for­mel „Amen“. Der Rest ent­fällt durch Ver­gei­sti­gung, die durch Sprech­pau­sen zum Aus­druck gebracht wird.

Soll­te das Undenk­ba­re gesche­hen und die Alarm­si­re­ne der von öster­rei­chi­schen Bischö­fen und der Bun­des­re­gie­rung (wie in Bay­ern) in allen Kir­chen ver­pflich­tend ein­ge­führ­ten auto­ma­ti­schen Video­ge­samt­über­wa­chung den­noch irgend­wo ertönen:

„Für den Not­fall: Soll­te es unbe­ab­sich­tigt bei der Wahr­neh­mung eines lit­ur­gi­schen Dien­stes doch zu einem direk­ten Hand­kon­takt gekom­men sein (z.B. wenn sich bei der Kom­mu­ni­ons­pen­dung die Hän­de berührt haben), so ist die lit­ur­gi­sche Hand­lung zu unter­bre­chen. Die Betrof­fe­nen waschen bzw. des­in­fi­zie­ren ihre Hän­de. Dann kann die Fei­er fort­ge­setzt werden.“

Kon­kre­ti­sie­run­gen:

„Als Frie­dens­zei­chen sind das gegen­sei­ti­ge Anblicken und Zunei­gen und die Zusa­ge des Frie­dens möglich.“

Auf zu lau­tes Zuru­fen und Win­ken wegen der Min­dest­ab­stän­de, über fünf und mehr Bank­rei­hen hin­weg, soll­te soweit mög­lich ver­zich­tet wer­den. Geahn­det wird es aber nicht.

Anders als in Bay­ern darf der öster­rei­chi­sche Zele­brant auf Hand­schu­he für die Kom­mu­ni­ons­pen­dung verzichten:

„Der Zele­brant legt den Mund-Nasen-Schutz an. Die Hän­de wer­den anschlie­ßend gründ­lich gewa­schen (mit Warm­was­ser und Sei­fe) oder desinfiziert.“

Eben­falls anders als in Bay­ern hat der öster­rei­chi­sche Zele­brant im Gegen­zug auf die Wor­te „Der Leib Chri­sti“ zu ver­zich­ten. Die Gläu­bi­gen haben beim Kom­mu­nion­emp­fang auch nicht „Amen“ zu sagen. Aber das ist irgend­wie logisch: Wenn der Prie­ster nichts sagt, braucht der Gläu­bi­ge auch nichts ant­wor­ten. Oder?

„Bei der Kom­mu­ni­ons­pen­dung sind aus hygie­ni­schen Grün­den fol­gen­de Regeln ein­zu­hal­ten. Die Wor­te „Der Leib Chri­sti“ – „Amen“ ent­fal­len. Es ist nur Hand­kom­mu­ni­on mög­lich. Zwi­schen dem Kom­mu­ni­ons­pen­der und dem Kom­mu­nion­emp­fän­ger ist der größt­mög­li­che Abstand ein­zu­hal­ten. Es ist dar­auf zu ach­ten, dass sich die Hän­de der Kom­mu­nion­emp­fän­ger und Kom­mu­ni­ons­pen­der kei­nes­falls berüh­ren dürfen.“

Wenn alle Maß­nah­men in (sehr) ein­ge­schränk­tem Maße dis­ku­ta­bel sind, gilt das für einen Punkt nicht. Ist das klar!? Die Hand­kom­mu­ni­on hat nicht in Fra­ge gestellt zu wer­den. Sie ist der Bischö­fe lieb­ste „hei­li­ge Kuh“. Muh, Muh.

„Es ist nur Hand­kom­mu­ni­on möglich.“

Hand­lungs­an­lei­tung: „Leich­tes Anhe­ben der Mundmaske“:

„Mit der hei­li­gen Kom­mu­ni­on in den Hän­den tre­ten die Gläu­bi­gen wenig­stens zwei Meter zur Sei­te, um in genü­gen­dem Abstand und in Ruhe und Wür­de die Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen, was mit einem leich­ten Anhe­ben der Mund­mas­ke mög­lich ist.“

Die Maß­nah­me hat eine Fußnote:

„Dies gilt sinn­ge­mäß auch für ande­re Kom­mu­ni­ons­pen­der mit fol­gen­der Abwei­chung: sie emp­fan­gen sel­ber die Kom­mu­ni­on erst nach dem Kom­mu­ni­ongang der Gemein­de. Dadurch soll ver­mie­den wer­den, dass durch das für den eige­nen Kom­mu­nion­emp­fang nöti­ge Anhe­ben des Mund-Nasen-Schut­zes Viren ver­brei­tet wer­den und auf die Hosti­en gelangen.“

Die Fra­ge ist „wel­che Viren“? Laut Bischö­fen stecken unter jeder Gesichts­mas­ke Viren. Jawohl. Jedes Anhe­ben der Mas­ke setzt Viren frei und ver­brei­tet sie. Ange­sichts der Tat­sa­che, daß alle Covid-19-Erkrank­ten und alle Coro­na-Infi­zier­ten und alle in Qua­ran­tä­ne befind­li­chen Per­so­nen vom Meß­be­such kate­go­risch aus­ge­schlos­sen und der­zeit sage und schrei­be 0,019 Pro­zent der Bevöl­ke­rung aus­ma­chen, ist die Wahr­schein­lich­keit näm­lich exorbitant.

Die Coro­na-Logik gebie­tet zudem:

„Nach dem Kom­mu­nion­emp­fang schließt die Mes­se unmit­tel­bar mit dem Schluss­ge­bet und dem Segen. Das Dank­lied und even­tu­el­le Ankün­di­gun­gen entfallen.“

Es gibt auch eine Coro­na-Beich­te (für Unbelehrbare):

„Die Beich­te kann wei­ter­hin nur außer­halb des Beicht­stuh­les statt­fin­den, bevor­zugt in einem aus­rei­chend gro­ßen und gut durch­lüf­te­ten Raum, in dem die gebo­te­nen Abstän­de (min­de­stens zwei Meter) gewahrt blei­ben kön­nen. Hilf­reich kann das Auf­stel­len einer Ple­xi­glas­schei­be auf einem Tisch in der Mit­te sein.“

Die Ple­xi­glas­schei­be soll­te als Muß-Bestim­mung ver­stan­den wer­den. Dafür darf auf Maß­nah­men zum Sicher­stel­len des Beicht­ge­heim­nis­ses ver­zich­tet wer­den, denn auf zwei Meter Abstand muß mit Schwer­hö­ri­gen so oder so gebrüllt wer­den, was auch die Beich­ten­den tun werden.

Man stau­ne zudem, denn für Öster­reichs Bischö­fe gibt es doch noch die Mund­kom­mu­ni­on, wenn auch nur bei Krankenbesuchen:

„Da es sich in der Regel um die Mund­kom­mu­ni­on han­delt, ist für die Kom­mu­ni­ons­pen­dung ein Ein­weg­hand­schuh zu verwenden.“

Mit wei­te­ren Dekre­ten ist zu rech­nen. Die Gläu­bi­gen haben zudem zu beden­ken, daß die Anwei­sun­gen ohne Mur­ren hin­zu­neh­men sind. Von Bitt­brie­fen an die Bischö­fe ist mit Nach­druck abzu­se­hen, da zwecklos.

Fazit

Die Dekre­te und Richt­li­ni­en lesen sich wie die Bei­pack­zet­tel von Medi­ka­men­ten. Liest man auch das Klein­ge­druck­te, wird man sei­nes Lebens nicht mehr recht froh.

Die Bischö­fe schei­nen leicht aus der Bahn zu wer­fen (aktu­ell von einer 0,019-Prozent-Pandemie). Oder sind es die Regie­run­gen, die sie ans Gän­gel­band neh­men, die ihrer­seits am Gän­gel­band einer Hand­voll Super­rei­cher und ihrer Netz­wer­ke scheinen?

Ganz ande­rer Mei­nung in Sachen Lit­ur­gie in Coro­na­zei­ten ist übri­gens Kar­di­nal Robert Sarah, der Prä­fekt der römi­schen Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung. Es gibt also auch ande­re Stim­men, Gott sei Dank.

Bild: Bischofs​kon​fe​renz​.at


[1] Bay­ern am Bei­spiel des Erz­bis­tums Mün­chen und Freising: 

Öster­reich generell: 

  • Rah­men­ord­nung der Öster­rei­chi­schen Bischofs­kon­fe­renz zur stu­fen­wei­sen Wie­der­auf­nah­me der Fei­er öffent­li­cher Got­tes­dien­ste ab 15. Mai 2020 vom 1. Mai 2020.
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13 Kommentare

  1. Dar­aus fol­gen mit Sicher­heit ungül­ti­ge Mes­sen: Der Teu­fel freut sich schon!

  2. Lustig!
    Na ja, viel­leicht gibt es eine Vor­ga­be, die Zahl der Mess­be­su­cher von 10 % auf unter 1 % zu drücken.
    Und ich bin mir sicher: „Die schaf­fen das“.
    Aber wer genau sind „die“. Ein jeder mache sich sei­ne Gedanken.

  3. Der gan­ze Text ist ein­fach nur ärger­lich, zeigt er doch die Dumm­heit des Ver­fas­sers. Das ist völ­lig unter dem Niveau von Katho­li­sches Info.

    • Außer­ge­wöhn­li­che Umstän­de erlau­ben wohl außer­ge­wöhn­li­che Reak­tio­nen. Bin froh und dank­bar, dass Katho​li​sches​.info in sol­chen Zei­ten den Humor nicht verliert.

  4. Unter die­sen Ver­hält­nis­sen – von denen nie­mand weiß, wie lan­ge sie andau­ern – könn­te es sein, dass der Pro­zent­satz jener Katho­li­ken, die eine Sonn­tags­mes­se besu­chen, wei­ter und auf Dau­er dra­ma­tisch schrumpft. Zumal ja die bischöf­li­che Dis­pens von der Sonn­tags­pflicht-Erfül­lung ohne­hin ver­län­gert wurde.
    Die­se „Dis­pens“ habe ich wäh­rend des tota­len Kir­chen-Lock­downs übri­gens als beson­de­re Chuz­pe emp­fun­den: Wenn mir der Bischof selbst die Erfül­lung der Sonn­tags­pflicht unmög­lich macht, braucht er mich davon nicht auch noch zu entbinden!

  5. Nur mal so am Ran­de, der NOM ist sowie­so ille­gal. Das bestä­tigt das Kon­zil von Tri­ent und der heu­ti­ge Tages­hei­li­ge Papst Pius V in sei­nem Doku­ment „Quo Primum“.

  6. Vol­le Zustim­mung an Chri­stoph Rhein! Wer beim Durch­le­sen die­ser abar­ti­gen Vor­schrif­ten und Ein­grif­fe in die gött­li­che Lit­ur­gie kurz ein Gebet zum Hei­li­gen Geist spricht, kann hier die Hand­schrift des Wider­sa­chers in jedem klar lesen. So etwas hat es in 2000 Jah­ren Kir­chen­ge­schich­te nie gege­ben, nicht ein­mal im Drit­ten Reich. Etwas Per­fi­de­res gibt es wohl kaum und unse­re Kir­che unter­wirft sich der „schö­nen Neu­en Welt“ oder neu­en Welt­ord­nung von anti­christ­li­chen Eli­ten im Orwell’schen Ausmaß. 

    Es gibt einen Aus­weg: der außer­or­dent­li­che Ritus am Hoch­al­tar, denn die stil­le Hei­li­ge Messe(eventuell mit Orgel­be­glei­tung, wie die fran­zö­si­schen Orgel­mes­sen, wie im 17. Jahr­hun­dert ohne Gesang)ist von die­sen Vor­schrif­ten weit­ge­hend unbe­rührt. Der Zwang zur Hand­kom­mu­ni­on ist natür­lich das zen­tra­le Ele­ment der ver­ord­ne­ten Ver­un­eh­rung der hei­li­gen Eucharistie.

  7. Für uns, die wir ja alle Sün­der sind, ist es doch eigent­lich ganz praktisch.
    Erst haben uns die jeweils Regie­ren­den den Glau­ben weg­ge­nom­men und ihn durch „Wis­sen­schaft“ ersetzt und nun neh­men uns die Kir­chen­obe­ren gleich die gan­ze Kir­che weg.
    Also tra­gen sie alle auch die Ver­ant­wor­tung für die Abir­run­gen der gan­zen Menschheit.
    Es liegt nun an jedem selbst, sich an die Gebo­te Got­tes zu hal­ten und ver­su­chen, danach zu leben.

  8. Lie­be Bel­lis, war­um so ärgerlich?
    Der Befund über das Büro­kra­ten-Mon­ster ist klasse.
    Vor 64 Jah­ren erzähl­te uns der Pfar­rer in der 6. Klas­se etwas, was für mich irgend­wie sta­bi­li­sie­rend fürs Leben wur­de. Wäh­rend einer Typhu­s­epi­de­mie nah­men Per­so­nen Tür­grif­fe nur mit Hil­fe des Man­tel­zip­fels in die Hand, wur­den aber auch krank. Bei der Kuba­kri­se sag­te ich mir, mit den Knien geschlot­tert wird erst, wenn die Gefahr da ist. So ver­hal­te ich mich jetzt. Ich neh­me sorg­fäl­tig alles wahr von der Gefähr­lich­keit und Grau­sam­keit bis zur Erfah­rung chi­ne­si­scher Wis­sen­schaft­ler in einem spe­zi­el­len Fall. Und der ist für mich bezeich­nend. In einem Bus steck­te einer acht ande­re an. Er ver­ließ die­sen und 30 Minu­ten spä­ter stieg ein wei­te­rer ein. Der infi­zier­te sich auch.
    Ein enger Raum, ein Hust-Nie­ßen­der und ste­hen­de Luft.
    War­um geht nie­mand der Fra­ge nach, ob sym­ptom­freie Infi­zier­te beim nor­ma­len Atmen über­haupt Viren mit ausatmen? 

    Dem Bank­kauf­mann-Gesund­heits­mi­ni­ster war der Schutz von Schwu­len vor Kon­ver­si­ons­an­ge­bo­ten aller­dings wich­ti­ger als sei­ne Aufgabe.

  9. Von Mathe­ma­tik haben die auch kei­ne Ahnung. Bei Ein­hal­tung eines Min­dest­ab­stan­des von 2 Metern kann sich kei­ne Rela­ti­on von 10m²/​Person erge­ben, denn r²PI ergibt im Fal­le von r=2 etwa 12.5663706144 m². Nimmt also eine Per­son einen Raum von nur 10m² für sich allei­ne in Anspruch, kann die­ser Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wor­den sein. Dies nur zur Fra­ge über die intel­lek­tu­el­le Beschaf­fen­heit die­ser Tüft­ler, als bare Mün­ze zur Ver­gel­tung von Schwachsinn.
    Natür­lich muss man als Katho­lik ein der­art unwür­di­ges Spek­ta­kel mei­den. Sol­len sie ihr kul­ti­sches Brim­bo­ri­um in mög­lichst lee­ren Räu­men betreiben.

  10. Sie ori­en­tie­ren sich an der Sta­ti­stik. Es zählt die Ansteckungs­quo­te. Wie eine Ansteckung abläuft, ist egal. Der Mensch als Num­mer. Wür­den die­se Spe­zia­li­sten auch die Wir­kung der Sakra­men­te betrach­ten, sähe die Sta­ti­stik schon anders aus.

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