Aufruf an die Katholiken Deutschlands, die Kirchensteuer nicht zu zahlen

Katholiken protestieren gegen Kardinal Marx und die Deutsche Bischofskonferenz


Katholiken protestieren gegen Kardinal Reinhard Marx und den Weg der Deutschen Bischofskonferenz.
Katholiken protestieren gegen Kardinal Reinhard Marx und den Weg der Deutschen Bischofskonferenz.

Der Auf­ruf zur Gebets­kund­ge­bung der Aci­es Ordi­na­ta, einer inter­na­tio­na­len Koali­ti­on glau­bens­treu­er Katho­li­ken, die der kirch­li­chen Tra­di­ti­on ver­pflich­tet sind, im Wortlaut:

Anzei­ge

Ich rufe die Katho­li­ken Deutsch­lands auf, nicht mehr die soge­nann­te Kir­chen­steu­er, d.h. eine auf­grund der Kon­fes­si­ons­zu­ge­hö­rig­keit zu ent­rich­ten­de Abga­be, zu zah­len. Es ist uner­träg­lich, daß die ein­zi­ge Mög­lich­keit, sich die­ser ver­pflich­ten­den Zah­lung zu ent­zie­hen der Kir­chen­aus­tritt ist, dem auto­ma­tisch eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on de fac­to folgt. 

In der Tat hat die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz ange­ord­net, dass die­je­ni­gen, die ihren Kir­chen­aus­tritt erklä­ren, nicht mehr die Sakra­men­te der Beich­te, der hei­li­gen Kom­mu­ni­on oder der Fir­mung emp­fan­gen dür­fen, und sie nach ihrem Tod kein kirch­li­ches Begräb­nis erhal­ten. Ohne aus­drück­lich von Exkom­mu­ni­ka­ti­on zu spre­chen, ver­ur­teilt die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz die Gläu­bi­gen, die des Fis­kus wegen die Kir­che ver­las­sen, zu eben die­sen Fol­gen des Aus­schlus­ses von den Sakra­men­ten der Kir­che. Genau das ist aber auch Kern einer Exkom­mu­ni­ka­ti­on. Die­se Katho­li­ken dür­fen die Sakra­men­te erst dann wie­der emp­fan­gen, wenn sie die Erklä­rung ihres Kir­chen­aus­tritts zurück­zie­hen und wie­der Kir­chen­steu­er zahlen.

Den Initia­to­ren des Syn­oda­len Weges geht es u.a. dar­um, dass geschie­de­ne und wie­der­ver­hei­ra­te­te Katho­li­ken, die brav die Kir­chen­steu­er zah­len, unge­hin­dert die Sakra­men­te emp­fan­gen dür­fen. Gläu­bi­ge dage­gen, die sich bemü­hen, den Gebo­ten Got­tes zu fol­gen und sich Tag für Tag zur Kir­che beken­nen, jedoch nicht den genann­ten Obo­lus lei­sten, wer­den rigo­ros vom sakra­men­ta­len Leben abge­schnit­ten. Häre­ti­ker und Schis­ma­ti­ker, dar­un­ter auch Prie­ster und Bischö­fe, wer­den nicht bestraft. Die „Exkom­mu­ni­ka­ti­on“ trifft nur noch dann – schlimm­sten­falls könn­te man viel­leicht von „Unge­hor­sam der Lai­en“ spre­chen – wenn man die Kir­chen­steu­er nicht zahlt. Das Kir­chen­recht sieht hier­für aber gar kei­ne Stra­fen vor. 

Natür­lich trifft es zu, dass es eine Ver­pflich­tung gibt, die Kir­che mate­ri­ell zu unter­stüt­zen. Die­ses Gebot ist Teil der kirch­li­chen Tra­di­ti­on und wird im neu­en Kodex des kirch­li­chen Rechts in Can. 222 § 1 und Can. 1260 erwähnt. Nie jedoch wur­de die Ver­let­zung die­ser Pflicht als Straf­tat per se betrach­tet. Der Kodex, wie gesagt, sieht kei­ne Bestra­fung derer vor, die die­ses Gebot vernachlässigen. 

Man betrach­tet die Wei­ge­rung, Kir­chen­steu­er zu zah­len, als Akt der Tren­nung von der katho­li­schen Kir­che, also als einen schis­ma­ti­schen Akt, den der Kodex mit der Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae bestraft (Can. 2314 § 1,2). Der Kir­chen­aus­tritt jedoch müß­te, damit er in die­sem kano­ni­schen Sin­ne über­haupt von Bedeu­tung wäre, eine freie und bewuß­te Ent­schei­dung gegen die Kir­che sein; nicht nur ein unaus­weich­li­cher Akt, will man, aus ganz unter­schied­li­chen Grün­den, nicht mehr die Abga­be einer unge­rech­ten Steu­er leisten. 

Man kann wohl sagen, dass der deut­sche Staat sei­ner­seits in Span­nung zu sei­nem Grund­ge­setz tritt, dass die Nicht-Dis­kri­mi­nie­rung sei­ner Bür­ger auf­grund des reli­giö­sen Bekennt­nis­ses garan­tiert. Ein nicht kon­fes­sio­nel­ler Staat hat nicht das Recht in die Pri­vat­sphä­re ein­zu­drin­gen, wenn noch dazu die Bekannt­ga­be der per­sön­li­chen Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit die Ver­pflich­tung zur Zah­lung einer Abga­be bedeu­tet, deren Nicht­be­ach­tung ent­we­der mit staat­li­chen oder kirch­li­chen Sank­tio­nen geahn­det wird. Die zivi­le Auto­ri­tät macht sich hier zum welt­li­chen, säku­la­ren Arm der Kirche.

Ihrer­seits opfert die Kir­che das Grund­recht des Chri­sten, sich der Ein­mi­schun­gen des Staa­tes in Sachen des Glau­bens und der Moral nicht zu beu­gen. Es ist hier die Kir­che, die die Reli­gi­ons­frei­heit ihrer Gläu­bi­gen verletzt. 

 Wesent­li­ches Kri­te­ri­um der Zuge­hö­rig­keit zur Kir­che ist der Glau­be, den jeder Katho­lik in der Tau­fe emp­fängt. Das kann und darf nicht auf die Zah­lung einer Abga­be redu­ziert wer­den! Nur eine zutiefst säku­la­ri­sier­te Insti­tu­ti­on kann eine der­ar­ti­ge Gleich­set­zung von Glau­bens­be­kennt­nis und Steu­er­mo­ral dekre­tie­ren.  Die Kir­che in Deutsch­land – es gibt kei­ne deut­sche Kir­che jen­seits der Alpen!  – ist reich an Geld­mit­teln, aber arm und immer ärmer an spi­ri­tu­el­ler Sub­stanz. In den Augen eines beken­nen­den Chri­sten erscheint sie als büro­kra­ti­scher Funk­tio­närs­ap­pa­rat, der sich bereit­wil­lig der öffent­li­chen Mei­nung und dem Dik­tat zivi­ler Behör­den unter­wirft. Wer das kost­ba­re Gut des sakra­men­ta­len Lebens um den Preis der Kir­chen­steu­er ver­kauft, begeht die Sün­de der Simo­nie (Apg 8, 5.24). Die­ser Aus­ver­kauf geist­li­cher Gaben ist Kenn­zei­chen aller gro­ßen Kri­sen im Lau­fe der Kirchengeschichte.

Der Begriff Kul­tur­kampf kam auf, um die Ver­fol­gung der Katho­li­ken unter Reichs­kanz­ler Bis­marck Ende der 30er Jah­re des 19. Jahr­hun­derts zu kenn­zeich­nen.   Der kom­mu­ni­sti­sche Den­ker Anto­nio Gram­sci for­der­te sei­ner­seits einen neu­en Kul­tur­kampf gegen die katho­li­sche Kir­che. Er konn­te sich gewiss nicht vor­stel­len, daß sein Plan der gesell­schaft­li­chen Säku­la­ri­sie­rung von den Bischö­fen aus­ge­führt wür­de. Und an die­sem Punkt stellt sich uns allen die ent­schei­den­de Fra­ge: Darf ein Katho­lik sich zum Kom­pli­zen der „Ent­ka­tho­li­sie­rung“ sei­nes Lan­des machen? 

Genau das bedeu­tet es, die Kir­chen­steu­er zu zah­len und dadurch direkt an fort­schrei­ten­den Säku­la­ri­sie­rung der Kir­che in Deutsch­land und, dank des ideo­lo­gi­schen Drucks und der finan­zi­el­len Potenz der deut­schen Bischö­fe, welt­weit mit­zu­ar­bei­ten. Kir­chen­steu­er zu zah­len, bedeu­tet in die­sem Moment, den Syn­oda­len Irr-Weg zu unterstützen. 

Sich zu wei­gern, die deut­schen Bischö­fe – sie alle sind in den Syn­oda­len Weg  ein­ge­bun­den! – und die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz finan­zi­ell zu unter­stüt­zen, bedeu­tet nicht, der Kir­che den Rücken zu keh­ren oder gar den Glau­ben zu ver­leug­nen; ganz im Gegen­teil! Nicht zu zah­len heißt den Glau­ben zu bewah­ren und zu ver­tei­di­gen! Es geht um ein hohes Gut, nicht nur für die Kir­che in Deutsch­land, son­dern auf dem gan­zen Erden­rund, das uns dazu drängt, die­sen Appell an die deut­schen Katho­li­ken zu rich­ten: Hört end­lich auf, die Kir­chen­steu­er zu zah­len! Die­se drin­gen­de Bit­te wol­len wir zu Füßen Mari­ens nie­der­le­gen: Sie ist die Patro­na Bava­riae, die unbe­sieg­ba­re Schutz­frau Deutsch­lands, die Mut­ter der Kirche. 

Text: Aci­es Ordi­na­ta
Bild: Wiki­com­mons (Flo­ri­an Adler) 

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