Aufruf an die Katholiken Deutschlands, die Kirchensteuer nicht zu zahlen

Katholiken protestieren gegen Kardinal Marx und die Deutsche Bischofskonferenz


Katholiken protestieren gegen Kardinal Reinhard Marx und den Weg der Deutschen Bischofskonferenz.
Katholiken protestieren gegen Kardinal Reinhard Marx und den Weg der Deutschen Bischofskonferenz.

Der Auf­ruf zur Gebets­kund­ge­bung der Aci­es Ordi­na­ta, einer inter­na­tio­na­len Koali­ti­on glau­bens­treu­er Katho­li­ken, die der kirch­li­chen Tra­di­ti­on ver­pflich­tet sind, im Wortlaut:

Anzei­ge

Ich rufe die Katho­li­ken Deutsch­lands auf, nicht mehr die soge­nann­te Kir­chen­steu­er, d.h. eine auf­grund der Kon­fes­si­ons­zu­ge­hö­rig­keit zu ent­rich­ten­de Abga­be, zu zah­len. Es ist uner­träg­lich, daß die ein­zi­ge Mög­lich­keit, sich die­ser ver­pflich­ten­den Zah­lung zu ent­zie­hen der Kir­chen­aus­tritt ist, dem auto­ma­tisch eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on de fac­to folgt. 

In der Tat hat die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz ange­ord­net, dass die­je­ni­gen, die ihren Kir­chen­aus­tritt erklä­ren, nicht mehr die Sakra­men­te der Beich­te, der hei­li­gen Kom­mu­ni­on oder der Fir­mung emp­fan­gen dür­fen, und sie nach ihrem Tod kein kirch­li­ches Begräb­nis erhal­ten. Ohne aus­drück­lich von Exkom­mu­ni­ka­ti­on zu spre­chen, ver­ur­teilt die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz die Gläu­bi­gen, die des Fis­kus wegen die Kir­che ver­las­sen, zu eben die­sen Fol­gen des Aus­schlus­ses von den Sakra­men­ten der Kir­che. Genau das ist aber auch Kern einer Exkom­mu­ni­ka­ti­on. Die­se Katho­li­ken dür­fen die Sakra­men­te erst dann wie­der emp­fan­gen, wenn sie die Erklä­rung ihres Kir­chen­aus­tritts zurück­zie­hen und wie­der Kir­chen­steu­er zahlen.

Den Initia­to­ren des Syn­oda­len Weges geht es u.a. dar­um, dass geschie­de­ne und wie­der­ver­hei­ra­te­te Katho­li­ken, die brav die Kir­chen­steu­er zah­len, unge­hin­dert die Sakra­men­te emp­fan­gen dür­fen. Gläu­bi­ge dage­gen, die sich bemü­hen, den Gebo­ten Got­tes zu fol­gen und sich Tag für Tag zur Kir­che beken­nen, jedoch nicht den genann­ten Obo­lus lei­sten, wer­den rigo­ros vom sakra­men­ta­len Leben abge­schnit­ten. Häre­ti­ker und Schis­ma­ti­ker, dar­un­ter auch Prie­ster und Bischö­fe, wer­den nicht bestraft. Die „Exkom­mu­ni­ka­ti­on“ trifft nur noch dann – schlimm­sten­falls könn­te man viel­leicht von „Unge­hor­sam der Lai­en“ spre­chen – wenn man die Kir­chen­steu­er nicht zahlt. Das Kir­chen­recht sieht hier­für aber gar kei­ne Stra­fen vor. 

Natür­lich trifft es zu, dass es eine Ver­pflich­tung gibt, die Kir­che mate­ri­ell zu unter­stüt­zen. Die­ses Gebot ist Teil der kirch­li­chen Tra­di­ti­on und wird im neu­en Kodex des kirch­li­chen Rechts in Can. 222 § 1 und Can. 1260 erwähnt. Nie jedoch wur­de die Ver­let­zung die­ser Pflicht als Straf­tat per se betrach­tet. Der Kodex, wie gesagt, sieht kei­ne Bestra­fung derer vor, die die­ses Gebot vernachlässigen. 

Man betrach­tet die Wei­ge­rung, Kir­chen­steu­er zu zah­len, als Akt der Tren­nung von der katho­li­schen Kir­che, also als einen schis­ma­ti­schen Akt, den der Kodex mit der Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sen­ten­tiae bestraft (Can. 2314 § 1,2). Der Kir­chen­aus­tritt jedoch müß­te, damit er in die­sem kano­ni­schen Sin­ne über­haupt von Bedeu­tung wäre, eine freie und bewuß­te Ent­schei­dung gegen die Kir­che sein; nicht nur ein unaus­weich­li­cher Akt, will man, aus ganz unter­schied­li­chen Grün­den, nicht mehr die Abga­be einer unge­rech­ten Steu­er leisten. 

Man kann wohl sagen, dass der deut­sche Staat sei­ner­seits in Span­nung zu sei­nem Grund­ge­setz tritt, dass die Nicht-Dis­kri­mi­nie­rung sei­ner Bür­ger auf­grund des reli­giö­sen Bekennt­nis­ses garan­tiert. Ein nicht kon­fes­sio­nel­ler Staat hat nicht das Recht in die Pri­vat­sphä­re ein­zu­drin­gen, wenn noch dazu die Bekannt­ga­be der per­sön­li­chen Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit die Ver­pflich­tung zur Zah­lung einer Abga­be bedeu­tet, deren Nicht­be­ach­tung ent­we­der mit staat­li­chen oder kirch­li­chen Sank­tio­nen geahn­det wird. Die zivi­le Auto­ri­tät macht sich hier zum welt­li­chen, säku­la­ren Arm der Kirche.

Ihrer­seits opfert die Kir­che das Grund­recht des Chri­sten, sich der Ein­mi­schun­gen des Staa­tes in Sachen des Glau­bens und der Moral nicht zu beu­gen. Es ist hier die Kir­che, die die Reli­gi­ons­frei­heit ihrer Gläu­bi­gen verletzt. 

 Wesent­li­ches Kri­te­ri­um der Zuge­hö­rig­keit zur Kir­che ist der Glau­be, den jeder Katho­lik in der Tau­fe emp­fängt. Das kann und darf nicht auf die Zah­lung einer Abga­be redu­ziert wer­den! Nur eine zutiefst säku­la­ri­sier­te Insti­tu­ti­on kann eine der­ar­ti­ge Gleich­set­zung von Glau­bens­be­kennt­nis und Steu­er­mo­ral dekre­tie­ren.  Die Kir­che in Deutsch­land – es gibt kei­ne deut­sche Kir­che jen­seits der Alpen!  – ist reich an Geld­mit­teln, aber arm und immer ärmer an spi­ri­tu­el­ler Sub­stanz. In den Augen eines beken­nen­den Chri­sten erscheint sie als büro­kra­ti­scher Funk­tio­närs­ap­pa­rat, der sich bereit­wil­lig der öffent­li­chen Mei­nung und dem Dik­tat zivi­ler Behör­den unter­wirft. Wer das kost­ba­re Gut des sakra­men­ta­len Lebens um den Preis der Kir­chen­steu­er ver­kauft, begeht die Sün­de der Simo­nie (Apg 8, 5.24). Die­ser Aus­ver­kauf geist­li­cher Gaben ist Kenn­zei­chen aller gro­ßen Kri­sen im Lau­fe der Kirchengeschichte.

Der Begriff Kul­tur­kampf kam auf, um die Ver­fol­gung der Katho­li­ken unter Reichs­kanz­ler Bis­marck Ende der 30er Jah­re des 19. Jahr­hun­derts zu kenn­zeich­nen.   Der kom­mu­ni­sti­sche Den­ker Anto­nio Gram­sci for­der­te sei­ner­seits einen neu­en Kul­tur­kampf gegen die katho­li­sche Kir­che. Er konn­te sich gewiss nicht vor­stel­len, daß sein Plan der gesell­schaft­li­chen Säku­la­ri­sie­rung von den Bischö­fen aus­ge­führt wür­de. Und an die­sem Punkt stellt sich uns allen die ent­schei­den­de Fra­ge: Darf ein Katho­lik sich zum Kom­pli­zen der „Ent­ka­tho­li­sie­rung“ sei­nes Lan­des machen? 

Genau das bedeu­tet es, die Kir­chen­steu­er zu zah­len und dadurch direkt an fort­schrei­ten­den Säku­la­ri­sie­rung der Kir­che in Deutsch­land und, dank des ideo­lo­gi­schen Drucks und der finan­zi­el­len Potenz der deut­schen Bischö­fe, welt­weit mit­zu­ar­bei­ten. Kir­chen­steu­er zu zah­len, bedeu­tet in die­sem Moment, den Syn­oda­len Irr-Weg zu unterstützen. 

Sich zu wei­gern, die deut­schen Bischö­fe – sie alle sind in den Syn­oda­len Weg  ein­ge­bun­den! – und die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz finan­zi­ell zu unter­stüt­zen, bedeu­tet nicht, der Kir­che den Rücken zu keh­ren oder gar den Glau­ben zu ver­leug­nen; ganz im Gegen­teil! Nicht zu zah­len heißt den Glau­ben zu bewah­ren und zu ver­tei­di­gen! Es geht um ein hohes Gut, nicht nur für die Kir­che in Deutsch­land, son­dern auf dem gan­zen Erden­rund, das uns dazu drängt, die­sen Appell an die deut­schen Katho­li­ken zu rich­ten: Hört end­lich auf, die Kir­chen­steu­er zu zah­len! Die­se drin­gen­de Bit­te wol­len wir zu Füßen Mari­ens nie­der­le­gen: Sie ist die Patro­na Bava­riae, die unbe­sieg­ba­re Schutz­frau Deutsch­lands, die Mut­ter der Kirche. 

Text: Aci­es Ordi­na­ta
Bild: Wiki­com­mons (Flo­ri­an Adler) 

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19 Kommentare

  1. Es gibt den Weg zur FSSPX und dort sei­nen Bei­trag zah­len und die Sakra­men­te wür­dig und gül­tig zu emp­fan­gen bis sich Rom wie­der bekehrt hat.
    Man soll­te das aber nicht laut her­aus­po­sau­nen um den Fein­den der Kir­che kei­ne mög­lich­keit zur hae­me zu geben.

  2. Mich wür­de inter­es­sie­ren, wie ich kei­ne Kir­chen­steu­er mehr zah­le, aber den­noch zum sakra­men­ta­len Leben als Katho­lik in Deutsch­land zuge­las­sen sein kann.

  3. Solan­ge ich in mei­nem Umfeld noch ein­wand­frei-katho­li­sche Kle­ri­ker und Haupt­amt­li­che erle­be, reden mich mei­ne paar Hun­dert Euro Kir­chen­steu­er im Jahr in kei­ner Weise.

  4. Ich bin ver­gan­ge­nes Jahr aus der „Kir­che Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rech­tes“ aus­ge­tre­ten. Es war nicht ein­fach, aber es zeigt sich mir immer deut­li­cher, daß es rich­tig war und rich­tig bleibt. Es ging mir nicht um das Geld, son­dern um die zahl­rei­chen Ver­kehrt­hei­ten und auch Häre­si­en, die die­se Steu­er­ki­che ver­brei­tet zum gro­ßen Scha­den des Glau­bens und der Glaubensinhalte. 

    Dazu fol­gen­der Hinweis:
    Nach den für die katho­li­sche Kir­che welt­weit ver­bind­li­chen Nor­men müs­sen zum Akt eines wirk­li­chen Abfal­lens von der Kir­che fol­gen­de Kri­te­ri­en vorliegen:
    * die inne­re Ent­schei­dung zur Tren­nung von der Kirche,
    * die Aus­füh­rung und die äuße­re Mani­fe­sta­ti­on die­ser Ent­schei­dung und
    * die Ent­ge­gen­nah­me die­ser schrift­lich zu bekun­den­den Ent­schei­dung durch die zustän­di­ge kirch­li­che Autorität. 

    Die bis­her ein­tre­ten­de auto­ma­ti­sche Exkom­mu­ni­ka­ti­on bei einem so genann­ten Aus­tritt aus der Kir­che vor einer staat­li­chen Stel­le ver­liert dadurch ihre Berech­ti­gung. Auch das am 15. Dezem­ber 2009 als Motu pro­prio „Omni­um in men­tem“ ver­öf­fent­lich­te Gesetz bestä­tigt gemäß des­sen Inter­pre­ta­ti­on durch den der­zei­ti­gen Prä­si­den­ten des Rates für Geset­zes­tex­te, Erz­bi­schof Fran­ces­co Coc­co­pal­me­rio, dass der vor dem Staat erklär­te Aus­tritt eines Katho­li­ken aus der Kir­che im Sin­ne einer Kör­per­schaft öffent­li­chen Rechts kei­nes­wegs die auto­ma­tisch ein­tre­ten­de Exkom­mu­ni­ka­ti­on zur Fol­ge haben kann. Soll­te also die bis­he­ri­ge Pra­xis der katho­li­schen Kir­che in Deutsch­land andau­ern, bedeu­tet dies eine Miss­ach­tung päpst­li­chen Rechts.

    Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on ist die schwer­ste Kir­chen­stra­fe, die inhalt­lich nur für Ver­ge­hen aus­ge­spro­chen wer­den darf, die einen Abfall vom Glau­ben ein­schlie­ßen. Allein der Aus­tritt aus der KdöR stellt qua­li­ta­tiv einen sol­chen Abfall vom Glau­ben nicht dar, wie das Motu pro­prio ja ein­deu­tig aus­sagt. Die Bischö­fe in Deutsch­land kon­stru­ie­ren durch rechts­miss­bräuch­li­che Aus­le­gung ihrer Befug­nis einen Zusam­men­hang, den das MP expli­zit verneint.

    • Dies wäre eine ver­kürz­te Dar­stel­lung der der­zei­tig gül­ti­gen Rechts­la­ge. Wer es wis­sen­schaft­li­cher mag, dem sei das Buch Unge­straft aus der Kir­che aus­tre­ten? Der staat­lich Kir­chen­aus­tritt in kano­ni­scher Sicht empfohlen:

      https://​vlb​.falk​me​di​en​.de/​e​i​n​z​e​l​a​n​s​i​c​h​t​.​p​h​p​/​c​9​2​0​e​7​8​0​c​5​f​b​4​b​9​6​b​7​c​6​8​b​0​d​c​e​4​6​7​09d

    • Ich kann das, was Sie schrei­ben, zwar nachvollziehen.
      Aber was machen Sie nach dem erklär­ten Aus­tritt aus der KdÖR?
      Gehen Sie noch wei­ter in die Got­tes­dien­ste und emp­fan­gen Sie die Sakra­men­te bei bestimm­ten noch Recht­gläu­bi­gen Prie­stern der RKK?
      Das fän­de ich inkon­se­quent – ja in gewis­ser Wei­se ein fal­sches Zeug­nis gegen Ihre Umge­bung, d.h. die Mitchristen?
      Etwas ande­res ist es, wenn Sie sich dann auch kon­se­quent von der RKK getrennt haben und z.B. zur FSSPX, deren Got­tes­dien­sten und Sakra­men­ten, oder zu Ortho­do­xen gehen.

      • Ich wür­de dann sogar eher zu den Petrus­brü­dern gehen.
        Die sind in Ein­heit mit Rom, fei­ern aber (zumin­dest über­wie­gend) den alten Ritus.

        • Ein­heit mit Rom? Wel­chem Rom? Dem Rom der katho­li­schen Tra­di­ti­on, oder dem Rom des Moder­nis­mus und Glaubensabfalls?

          • Unter die­ser Fra­ge, wel­ches von Sei­ten der FSSPX als „Lebens­lü­ge der Petrus­brü­der“ bezeich­net wird, lei­den die­se selbst am meisten.
            Die­se Fra­ge stellt sich aber auch für jeden ein­zel­nen Chri­sten im Zusam­men­hang mit dem „Kir­chen­aus­tritt“, wenn man die spitz­fin­di­ge Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Kir­che als sol­cher und KdÖR nicht vor­neh­men will bzw kann bzw ein­fach die fak­ti­sche Rechts­la­ge fürch­tet. Denn: von wel­cher Kir­che hat man sei­nen Aus­tritt vorgenommen?
            Vor allem die­se bei­den Vor­aus­set­zun­gen dürf­ten für einen wirk­li­chen Aus­tritts, der die Rechts­fol­ge der Exkom­mu­ni­ka­ti­on recht­fer­ti­gen wür­de, nicht vorliegen:
            * die inne­re Ent­schei­dung zur Tren­nung von der Kirche,
            * die Aus­füh­rung und die äuße­re Mani­fe­sta­ti­on die­ser Entscheidung
            Man ist eben nur von der abge­fal­le­nen Kir­che des Moder­nis­mus, nicht jedoch von der wah­ren Kir­che, wel­che die Pfor­ten der Höl­le nicht über­win­den wer­den, ausgetreten.

          • An Linus Schneider:
            Ich mein­te selbst­ver­ständ­lich das Rom der katho­li­schen Tradition.
            Soll­te ich auch hier ent­täuscht wer­den, so blei­ben nur noch die Piusbrüder.

          • Sie sind also der Mei­nung, daß die Pius­bru­der­schaft getrennt ist vom „Rom der katho­li­schen Tradition“?

        • Hm, als aus der KdÖR Aus­ge­tre­te­ner zu der Petrus­bru­der­schaft zu gehen, die ja in Deutsch­land eben gera­de zu der­sel­ben KdÖR RKK gehört, und dort die Sakra­men­te zu emp­fan­gen ist m.E. inkonsequent.

        • Ich gebe zudem zu beden­ken, dass die Petrus­bru­der­schaft FSSP wie natür­lich auch die FSSPX oder Ortho­do­xe in Deutsch­land sehr ungleich­mä­ßig und kei­nes­wegs flä­chen­deckend ver­brei­tet sind.

      • Die Kir­che Chri­sti, also die Eine Hei­li­ge Katho­li­sche Apo­sto­li­sche, kann man m.Er. nicht gleich­set­zen mit der „Kir­che Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rech­tes“. Die Sakra­men­te wer­den von den Prie­stern gespen­det, nicht weil die Kir­che eine Kör­per­schaft staat­li­chen Rech­tes ist, son­dern Kir­che Chri­sti ist. Die Prie­ster gehö­ren der Kir­che Chri­sti an und das ande­re ist so etwas wie Beiwerk.
        Dort wo ich woh­ne, kann ich sonn­tags in die über­lie­fer­te Form der hl. Mes­se gehen, und an den Werk­ta­gen gehe ich in die sonst übli­che Mes­se, die ja im Kern eine gül­ti­ge Mes­se ist, wenn sie nicht unwür­dig gefei­ert wird. Da ken­ne ich gute, gläu­bi­ge Prie­ster und von einem weiß ich, daß er ger­ne im über­lie­fer­ten Ritus zele­brie­ren wür­de, aber das nicht darf. Kar­di­nal Robert Sarah spricht sich sehr für den über­lie­fer­ten Ritus (mit den guten katho­li­sche Gesän­gen nicht zu ver­ges­sen) aus und der wird hof­fent­lich auch wie­der die Norm sein. Da ich bei­de Riten seit vie­len Jah­ren zur Genü­ge ken­ne, sage ich: wie könn­te es anders sein?

        • Auch ein sün­di­gen und unwür­di­gen Prie­ster spen­det gül­ti­ge Sakra­men­te und fei­ert gül­ti­ge Messen.

        • Genau so sehe ich es auch.
          Man darf mir ruhig Inkon­se­quenz vorwerfen.
          Das ficht mich nicht an.
          Es geht mir nur dar­um, die gan­zen Häre­si­en nicht mehr mitzufinanzieren.
          Mei­nen Glau­i­ben berührt das über­haupt nicht.
          Und einen finan­zi­el­len Vor­teil wer­de ich nicht haben.
          Eher sogar einen Nach­teil, da ich dann wei­ter fah­ren wer­de um eine hei­li­ge Mes­se (die den Namen noch ver­dient) mitzufeiern.

          • Sie wer­den viel­leicht einen finan­zi­el­len Nach­teil haben, wenn sie eine wei­te­re Fahrt in Kauf neh­men, um an einer Hl. Mes­se mit­zu­fei­ern, (die den Namen noch verdient.)
            Wenn Sie zur ùber­lie­fer­ten Hl. Mes­se gehen, wer­den sie einen Schatz ent­decken, der nicht mit Geld zu bezah­len ist , der ganz umsonst ist und nur Vor­tei­le hat.
            Machen sie sich auf den Weg und geben Sie Gas. Es lohnt sich ! Gute Fahrt 🙂

    • Sie haben recht Herr Rech. Die glei­chen Gedan­ken habe ich auch schon immer, nur den Schritt dazu noch nicht voll­zo­gen. Jetzt wer­de ich dies anpacken. Die Kir­chen­steu­er wer­de ich der “ Wah­ren Katho­li­schen Kir­che“ zukom­men lassen .

  5. Es ist letzt­lich eine Gewis­sens­ent­schei­dung, ob man wg. umge­rech­net ein paar Euro Kir­chen­steu­er im Monat die RKK ver­lässt oder nicht. 

    Als Rent­ner braucht man sowie­so meist kei­ne Kir­chen­steu­er mehr zu entrichten.

    Gäbe es in mei­nem per­sönl. Umfeld nur noch und aus­schließ­lich mit mei­nem kath. Glau­ben und Gewis­sen unver­ein­ba­re Mes­sen, Kle­ri­ker und kirchl. Ein­rich­tun­gen, die mir die Teil­nah­me an kirchl. Ver­an­stal­tun­gen für mich uner­träg­lich ver­gel­ten und zur Tor­tur mach­ten, wür­de ich sicher­lich Kon­se­quen­zen zie­hen bis hin zum Aus­tritt als letz­tes Mittel.

    Dem ist aber ganz und gar nicht so – im Gegen­teil. Ich hab in unse­rer Pfar­rei fast stets ein­wand­freie Got­tes­dien­ste und Prie­ster – wozu also aus­tre­ten und nach außen hin an die Öffent­lich­keit ein für die­se schlecht bis gar nicht nach­voll­zieh­ba­res Zeug­nis geben?

    So bleibt jeden­falls mein Gewis­sen rein und unbelastet.

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