
Der Aufruf zur Gebetskundgebung der Acies Ordinata, einer internationalen Koalition glaubenstreuer Katholiken, die der kirchlichen Tradition verpflichtet sind, im Wortlaut:
Ich rufe die Katholiken Deutschlands auf, nicht mehr die sogenannte Kirchensteuer, d.h. eine aufgrund der Konfessionszugehörigkeit zu entrichtende Abgabe, zu zahlen. Es ist unerträglich, daß die einzige Möglichkeit, sich dieser verpflichtenden Zahlung zu entziehen der Kirchenaustritt ist, dem automatisch eine Exkommunikation de facto folgt.
In der Tat hat die Deutsche Bischofskonferenz angeordnet, dass diejenigen, die ihren Kirchenaustritt erklären, nicht mehr die Sakramente der Beichte, der heiligen Kommunion oder der Firmung empfangen dürfen, und sie nach ihrem Tod kein kirchliches Begräbnis erhalten. Ohne ausdrücklich von Exkommunikation zu sprechen, verurteilt die Deutsche Bischofskonferenz die Gläubigen, die des Fiskus wegen die Kirche verlassen, zu eben diesen Folgen des Ausschlusses von den Sakramenten der Kirche. Genau das ist aber auch Kern einer Exkommunikation. Diese Katholiken dürfen die Sakramente erst dann wieder empfangen, wenn sie die Erklärung ihres Kirchenaustritts zurückziehen und wieder Kirchensteuer zahlen.
Den Initiatoren des Synodalen Weges geht es u.a. darum, dass geschiedene und wiederverheiratete Katholiken, die brav die Kirchensteuer zahlen, ungehindert die Sakramente empfangen dürfen. Gläubige dagegen, die sich bemühen, den Geboten Gottes zu folgen und sich Tag für Tag zur Kirche bekennen, jedoch nicht den genannten Obolus leisten, werden rigoros vom sakramentalen Leben abgeschnitten. Häretiker und Schismatiker, darunter auch Priester und Bischöfe, werden nicht bestraft. Die „Exkommunikation“ trifft nur noch dann – schlimmstenfalls könnte man vielleicht von „Ungehorsam der Laien“ sprechen – wenn man die Kirchensteuer nicht zahlt. Das Kirchenrecht sieht hierfür aber gar keine Strafen vor.
Natürlich trifft es zu, dass es eine Verpflichtung gibt, die Kirche materiell zu unterstützen. Dieses Gebot ist Teil der kirchlichen Tradition und wird im neuen Kodex des kirchlichen Rechts in Can. 222 § 1 und Can. 1260 erwähnt. Nie jedoch wurde die Verletzung dieser Pflicht als Straftat per se betrachtet. Der Kodex, wie gesagt, sieht keine Bestrafung derer vor, die dieses Gebot vernachlässigen.
Man betrachtet die Weigerung, Kirchensteuer zu zahlen, als Akt der Trennung von der katholischen Kirche, also als einen schismatischen Akt, den der Kodex mit der Exkommunikation latae sententiae bestraft (Can. 2314 § 1,2). Der Kirchenaustritt jedoch müßte, damit er in diesem kanonischen Sinne überhaupt von Bedeutung wäre, eine freie und bewußte Entscheidung gegen die Kirche sein; nicht nur ein unausweichlicher Akt, will man, aus ganz unterschiedlichen Gründen, nicht mehr die Abgabe einer ungerechten Steuer leisten.
Man kann wohl sagen, dass der deutsche Staat seinerseits in Spannung zu seinem Grundgesetz tritt, dass die Nicht-Diskriminierung seiner Bürger aufgrund des religiösen Bekenntnisses garantiert. Ein nicht konfessioneller Staat hat nicht das Recht in die Privatsphäre einzudringen, wenn noch dazu die Bekanntgabe der persönlichen Religionszugehörigkeit die Verpflichtung zur Zahlung einer Abgabe bedeutet, deren Nichtbeachtung entweder mit staatlichen oder kirchlichen Sanktionen geahndet wird. Die zivile Autorität macht sich hier zum weltlichen, säkularen Arm der Kirche.
Ihrerseits opfert die Kirche das Grundrecht des Christen, sich der Einmischungen des Staates in Sachen des Glaubens und der Moral nicht zu beugen. Es ist hier die Kirche, die die Religionsfreiheit ihrer Gläubigen verletzt.
Wesentliches Kriterium der Zugehörigkeit zur Kirche ist der Glaube, den jeder Katholik in der Taufe empfängt. Das kann und darf nicht auf die Zahlung einer Abgabe reduziert werden! Nur eine zutiefst säkularisierte Institution kann eine derartige Gleichsetzung von Glaubensbekenntnis und Steuermoral dekretieren. Die Kirche in Deutschland – es gibt keine deutsche Kirche jenseits der Alpen! – ist reich an Geldmitteln, aber arm und immer ärmer an spiritueller Substanz. In den Augen eines bekennenden Christen erscheint sie als bürokratischer Funktionärsapparat, der sich bereitwillig der öffentlichen Meinung und dem Diktat ziviler Behörden unterwirft. Wer das kostbare Gut des sakramentalen Lebens um den Preis der Kirchensteuer verkauft, begeht die Sünde der Simonie (Apg 8, 5.24). Dieser Ausverkauf geistlicher Gaben ist Kennzeichen aller großen Krisen im Laufe der Kirchengeschichte.
Der Begriff Kulturkampf kam auf, um die Verfolgung der Katholiken unter Reichskanzler Bismarck Ende der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts zu kennzeichnen. Der kommunistische Denker Antonio Gramsci forderte seinerseits einen neuen Kulturkampf gegen die katholische Kirche. Er konnte sich gewiss nicht vorstellen, daß sein Plan der gesellschaftlichen Säkularisierung von den Bischöfen ausgeführt würde. Und an diesem Punkt stellt sich uns allen die entscheidende Frage: Darf ein Katholik sich zum Komplizen der „Entkatholisierung“ seines Landes machen?
Genau das bedeutet es, die Kirchensteuer zu zahlen und dadurch direkt an fortschreitenden Säkularisierung der Kirche in Deutschland und, dank des ideologischen Drucks und der finanziellen Potenz der deutschen Bischöfe, weltweit mitzuarbeiten. Kirchensteuer zu zahlen, bedeutet in diesem Moment, den Synodalen Irr-Weg zu unterstützen.
Sich zu weigern, die deutschen Bischöfe – sie alle sind in den Synodalen Weg eingebunden! – und die Deutsche Bischofskonferenz finanziell zu unterstützen, bedeutet nicht, der Kirche den Rücken zu kehren oder gar den Glauben zu verleugnen; ganz im Gegenteil! Nicht zu zahlen heißt den Glauben zu bewahren und zu verteidigen! Es geht um ein hohes Gut, nicht nur für die Kirche in Deutschland, sondern auf dem ganzen Erdenrund, das uns dazu drängt, diesen Appell an die deutschen Katholiken zu richten: Hört endlich auf, die Kirchensteuer zu zahlen! Diese dringende Bitte wollen wir zu Füßen Mariens niederlegen: Sie ist die Patrona Bavariae, die unbesiegbare Schutzfrau Deutschlands, die Mutter der Kirche.
Text: Acies Ordinata
Bild: Wikicommons (Florian Adler)
Es gibt den Weg zur FSSPX und dort seinen Beitrag zahlen und die Sakramente würdig und gültig zu empfangen bis sich Rom wieder bekehrt hat.
Man sollte das aber nicht laut herausposaunen um den Feinden der Kirche keine möglichkeit zur haeme zu geben.
Mich würde interessieren, wie ich keine Kirchensteuer mehr zahle, aber dennoch zum sakramentalen Leben als Katholik in Deutschland zugelassen sein kann.
Solange ich in meinem Umfeld noch einwandfrei-katholische Kleriker und Hauptamtliche erlebe, reden mich meine paar Hundert Euro Kirchensteuer im Jahr in keiner Weise.
Ich bin vergangenes Jahr aus der „Kirche Körperschaft des öffentlichen Rechtes“ ausgetreten. Es war nicht einfach, aber es zeigt sich mir immer deutlicher, daß es richtig war und richtig bleibt. Es ging mir nicht um das Geld, sondern um die zahlreichen Verkehrtheiten und auch Häresien, die diese Steuerkiche verbreitet zum großen Schaden des Glaubens und der Glaubensinhalte.
Dazu folgender Hinweis:
Nach den für die katholische Kirche weltweit verbindlichen Normen müssen zum Akt eines wirklichen Abfallens von der Kirche folgende Kriterien vorliegen:
* die innere Entscheidung zur Trennung von der Kirche,
* die Ausführung und die äußere Manifestation dieser Entscheidung und
* die Entgegennahme dieser schriftlich zu bekundenden Entscheidung durch die zuständige kirchliche Autorität.
Die bisher eintretende automatische Exkommunikation bei einem so genannten Austritt aus der Kirche vor einer staatlichen Stelle verliert dadurch ihre Berechtigung. Auch das am 15. Dezember 2009 als Motu proprio „Omnium in mentem“ veröffentlichte Gesetz bestätigt gemäß dessen Interpretation durch den derzeitigen Präsidenten des Rates für Gesetzestexte, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, dass der vor dem Staat erklärte Austritt eines Katholiken aus der Kirche im Sinne einer Körperschaft öffentlichen Rechts keineswegs die automatisch eintretende Exkommunikation zur Folge haben kann. Sollte also die bisherige Praxis der katholischen Kirche in Deutschland andauern, bedeutet dies eine Missachtung päpstlichen Rechts.
Die Exkommunikation ist die schwerste Kirchenstrafe, die inhaltlich nur für Vergehen ausgesprochen werden darf, die einen Abfall vom Glauben einschließen. Allein der Austritt aus der KdöR stellt qualitativ einen solchen Abfall vom Glauben nicht dar, wie das Motu proprio ja eindeutig aussagt. Die Bischöfe in Deutschland konstruieren durch rechtsmissbräuchliche Auslegung ihrer Befugnis einen Zusammenhang, den das MP explizit verneint.
Dies wäre eine verkürzte Darstellung der derzeitig gültigen Rechtslage. Wer es wissenschaftlicher mag, dem sei das Buch Ungestraft aus der Kirche austreten? Der staatlich Kirchenaustritt in kanonischer Sicht empfohlen:
https://vlb.falkmedien.de/einzelansicht.php/c920e780c5fb4b96b7c68b0dce46709d
Ich kann das, was Sie schreiben, zwar nachvollziehen.
Aber was machen Sie nach dem erklärten Austritt aus der KdÖR?
Gehen Sie noch weiter in die Gottesdienste und empfangen Sie die Sakramente bei bestimmten noch Rechtgläubigen Priestern der RKK?
Das fände ich inkonsequent – ja in gewisser Weise ein falsches Zeugnis gegen Ihre Umgebung, d.h. die Mitchristen?
Etwas anderes ist es, wenn Sie sich dann auch konsequent von der RKK getrennt haben und z.B. zur FSSPX, deren Gottesdiensten und Sakramenten, oder zu Orthodoxen gehen.
Ich würde dann sogar eher zu den Petrusbrüdern gehen.
Die sind in Einheit mit Rom, feiern aber (zumindest überwiegend) den alten Ritus.
Einheit mit Rom? Welchem Rom? Dem Rom der katholischen Tradition, oder dem Rom des Modernismus und Glaubensabfalls?
Unter dieser Frage, welches von Seiten der FSSPX als „Lebenslüge der Petrusbrüder“ bezeichnet wird, leiden diese selbst am meisten.
Diese Frage stellt sich aber auch für jeden einzelnen Christen im Zusammenhang mit dem „Kirchenaustritt“, wenn man die spitzfindige Differenzierung zwischen Kirche als solcher und KdÖR nicht vornehmen will bzw kann bzw einfach die faktische Rechtslage fürchtet. Denn: von welcher Kirche hat man seinen Austritt vorgenommen?
Vor allem diese beiden Voraussetzungen dürften für einen wirklichen Austritts, der die Rechtsfolge der Exkommunikation rechtfertigen würde, nicht vorliegen:
* die innere Entscheidung zur Trennung von der Kirche,
* die Ausführung und die äußere Manifestation dieser Entscheidung
Man ist eben nur von der abgefallenen Kirche des Modernismus, nicht jedoch von der wahren Kirche, welche die Pforten der Hölle nicht überwinden werden, ausgetreten.
An Linus Schneider:
Ich meinte selbstverständlich das Rom der katholischen Tradition.
Sollte ich auch hier enttäuscht werden, so bleiben nur noch die Piusbrüder.
Sie sind also der Meinung, daß die Piusbruderschaft getrennt ist vom „Rom der katholischen Tradition“?
Hm, als aus der KdÖR Ausgetretener zu der Petrusbruderschaft zu gehen, die ja in Deutschland eben gerade zu derselben KdÖR RKK gehört, und dort die Sakramente zu empfangen ist m.E. inkonsequent.
Ich gebe zudem zu bedenken, dass die Petrusbruderschaft FSSP wie natürlich auch die FSSPX oder Orthodoxe in Deutschland sehr ungleichmäßig und keineswegs flächendeckend verbreitet sind.
Die Kirche Christi, also die Eine Heilige Katholische Apostolische, kann man m.Er. nicht gleichsetzen mit der „Kirche Körperschaft des öffentlichen Rechtes“. Die Sakramente werden von den Priestern gespendet, nicht weil die Kirche eine Körperschaft staatlichen Rechtes ist, sondern Kirche Christi ist. Die Priester gehören der Kirche Christi an und das andere ist so etwas wie Beiwerk.
Dort wo ich wohne, kann ich sonntags in die überlieferte Form der hl. Messe gehen, und an den Werktagen gehe ich in die sonst übliche Messe, die ja im Kern eine gültige Messe ist, wenn sie nicht unwürdig gefeiert wird. Da kenne ich gute, gläubige Priester und von einem weiß ich, daß er gerne im überlieferten Ritus zelebrieren würde, aber das nicht darf. Kardinal Robert Sarah spricht sich sehr für den überlieferten Ritus (mit den guten katholische Gesängen nicht zu vergessen) aus und der wird hoffentlich auch wieder die Norm sein. Da ich beide Riten seit vielen Jahren zur Genüge kenne, sage ich: wie könnte es anders sein?
Auch ein sündigen und unwürdigen Priester spendet gültige Sakramente und feiert gültige Messen.
Genau so sehe ich es auch.
Man darf mir ruhig Inkonsequenz vorwerfen.
Das ficht mich nicht an.
Es geht mir nur darum, die ganzen Häresien nicht mehr mitzufinanzieren.
Meinen Glauiben berührt das überhaupt nicht.
Und einen finanziellen Vorteil werde ich nicht haben.
Eher sogar einen Nachteil, da ich dann weiter fahren werde um eine heilige Messe (die den Namen noch verdient) mitzufeiern.
Sie werden vielleicht einen finanziellen Nachteil haben, wenn sie eine weitere Fahrt in Kauf nehmen, um an einer Hl. Messe mitzufeiern, (die den Namen noch verdient.)
Wenn Sie zur ùberlieferten Hl. Messe gehen, werden sie einen Schatz entdecken, der nicht mit Geld zu bezahlen ist , der ganz umsonst ist und nur Vorteile hat.
Machen sie sich auf den Weg und geben Sie Gas. Es lohnt sich ! Gute Fahrt 🙂
Sie haben recht Herr Rech. Die gleichen Gedanken habe ich auch schon immer, nur den Schritt dazu noch nicht vollzogen. Jetzt werde ich dies anpacken. Die Kirchensteuer werde ich der “ Wahren Katholischen Kirche“ zukommen lassen .
Es ist letztlich eine Gewissensentscheidung, ob man wg. umgerechnet ein paar Euro Kirchensteuer im Monat die RKK verlässt oder nicht.
Als Rentner braucht man sowieso meist keine Kirchensteuer mehr zu entrichten.
Gäbe es in meinem persönl. Umfeld nur noch und ausschließlich mit meinem kath. Glauben und Gewissen unvereinbare Messen, Kleriker und kirchl. Einrichtungen, die mir die Teilnahme an kirchl. Veranstaltungen für mich unerträglich vergelten und zur Tortur machten, würde ich sicherlich Konsequenzen ziehen bis hin zum Austritt als letztes Mittel.
Dem ist aber ganz und gar nicht so – im Gegenteil. Ich hab in unserer Pfarrei fast stets einwandfreie Gottesdienste und Priester – wozu also austreten und nach außen hin an die Öffentlichkeit ein für diese schlecht bis gar nicht nachvollziehbares Zeugnis geben?
So bleibt jedenfalls mein Gewissen rein und unbelastet.