
Von Clemens Victor Oldendorf.
Seine Kanonisierung am vergangenen 13. Oktober 2019 hat das Interesse an Person, Leben und Werk des britischen Konvertiten und Kardinals John Henry Newman (1801–1890) neu belebt und regt auch zahlreiche Publikationen an. Seien dies Nachdrucke und Neuauflagen seiner eigenen Veröffentlichungen, seien es Lebensbilder oder Monographien zu gezielt herausgegriffenen Aspekten seiner Gedankenwelt und Texte.
Von mir soll eine Textauswahl vorgestellt werden, in der Peter A. Kwasniewski chronologisch sämtliche Werke Newmans, soweit sie gemeinfrei sind, auf Aussagen hin durchgesehen hat, die den Themenkreis Gottesdienst, Ehrfurcht und Ritual beleuchten. Dies erforderte seitens Kwasniewskis eine beachtliche Mühe und Sorgfalt, denn er legt in seiner Anthologie nicht nur solche Texte oder Passagen daraus vor, die bereits Newman selbst unter dem Vorzeichen dieser Thematik verfasst und entsprechend beispielsweise durch ihren ursprünglichen Titel als themenrelevant gekennzeichnet hat. Das Buch ist in den Vereinigten Staaten von Amerika erschienen und demgemäß in englischer Sprache abgefasst. Da dies zugleich die Originalsprache von Newmans Schriften ist, ein wertvoller Vorteil, denn so spricht wirklich unzweifelhaft unverfälscht der Autor selbst direkt zum Leser.
Lassen wir den Herausgeber zu Wort kommen, der in seiner Vorbemerkung schreibt: „Es ist eine glänzende Aufgabenstellung, aus der reichhaltigen Fülle von Newmans Schriften Texte auszuwählen, welche die Ausrichtung seines Denkens hinsichtlich Gottesdienst, Ehrfurcht und ritueller Gestalt verdeutlichen. Newmans Biographen haben oftmals die Konstanten und die Festigkeit herausgestellt, die seine intellektuelle Perspektive durch alle Phasen seines Lebens hindurch kennzeichnen, und dies trotz seiner intensiven geistlichen Pilgerschaft und angesichts folgenschwerer Wechselfälle der äußeren Umstände. Sicherlich gibt es Entwicklungen, aber sie erscheinen als die Ausprägungen einer Leitidee oder eines einzigen, in sich kohärenten Gefüges von Ideen und machen so seinen eigenen Lebensweg zu einem lebendigen Beleg für die These, die er selbst in seinem Essay über die Entwicklung der christlichen Lehre in Bezug auf die katholische Kirche vorgetragen hat. Während die Mehrheit der in vorliegender Textauswahl enthaltenen Schriften seiner anglikanischen Periode entstammt und vornehmlich den acht Bänden seiner unvergleichlichen Parochial and Plain Sermons entnommen ist, gibt es darin nur wenig, was ein römischer Katholik überarbeiten oder gar zurückweisen müsste. Newmans Werk ist verwurzelt in einer tiefen persönlichen Überzeugung von der unendlichen Heiligkeit Gottes, die ihre einzig angemessene Antwort in einer tiefen Ehrfurcht gegenüber Gott findet und vor allen Seinen Werken, seien sie natürlich oder übernatürlich (…). Er ist ein Mann, der im Angesichte Gottes lebt, dessen Gegenwart sich nicht darin erschöpft, eine bloß theoretisch vom Intellekt anerkannte Wahrheit zu sein, sondern sie ist zudem eine von Herzen empfundene Wirklichkeit: cor ad cor loquitur“ (S. vii).
Wider die Änderungslust und Neuerungssucht
Der allererste Text, den das Buch uns von Newman präsentiert, erörtert gleich Änderungen in der Liturgie und stammt aus dem Jahre 1833. Er wendet sich an den anglikanischen Klerus und zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Argumentation aus:
„Es werden Anstalten gemacht, Änderungen der Liturgie zu erreichen. Meine lieben Brüder, ich beschwöre Sie, gemeinsam mit mir zu erwägen, ob Sie nicht gezwungen sind, auch der Änderung nur eines Jotas oder Tüttels an ihr zu widerstehen. Wenn Sie auch in Ihren privaten Urteilen wünschen mögen, dieser Ausdruck oder jene Vorschrift möchten geändert werden, ist dies der rechte Zeitpunkt, auch nur ein Strichlein preiszugeben? Warum sage ich das? Deshalb, weil die meisten von Ihnen Änderungen in ein paar unwesentlichen Punkten wünschen würden, jedoch nicht viele von Ihnen sich über die Punkte, die verändert werden sollten, einig sind und auch schon nicht darüber, was unwesentlich ist und was nicht.
Wenn alle Ihre jeweils als wünschenswert erachteten Änderungen unternommen werden, werden die Veränderungen am Gottesdienst umfangreich sein, und wenn auch jeder irgendetwas bekommen mag, was er sich wünscht, wird er durch die Änderungen, die er nicht befürwortet, mehr verlieren als er gewinnt. Sagen Sie mir, sind die gegenwärtigen Unvollkommenheiten (wie sie jedem einzelnen als solche erscheinen) derartiger Natur und so zahlreich, dass ihre Tilgung den Verlust von so vielem ausgleichen würde, das ein jeder von Ihnen gerade nicht für eine Unvollkommenheit hält, sondern im Gegenteil für hervorragend?!“ (S. 1) –
Newman argumentiert hier also mit bestehenden Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang dessen, was geändert werden sollte, aber auch schon darüber, was an der Liturgie unaufgebbar ist und was daran prinzipiell geändert werden kann und darf.
Wohlgemerkt spricht er als anglikanischer Geistlicher zu Amtsbrüdern über die Liturgie der englischen Staatskirche, und doch fühlt man sich sogleich an die Änderungen und Diskussionen erinnert, die über ein Jahrhundert später durch die sogenannte Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aufgeworfen wurden. Frappierend wird die Argumentation, wenn man weiß, dass Newman wenig später die Fluchpsalmen als erstes konkretes Beispiel anführt, die im nachkonziliaren Stundenbuch der römisch-katholischen Kirche tatsächlich aus dem liturgischen Gebrauch genommen worden sind. Dazu Newman:
„Es gibt einige, die die Fluchpsalmen auslassen wollen und andere, die eine solche Unterlassung als ein Verkosten des seichten und abscheulichen Liberalismus unserer Tage beklagen würden“ (ebd.).
Entscheidender ist Newmans genereller Hinweis auf die Schwierigkeit, einmal begonnenen Änderungen eine Grenze zu ziehen, wozu es keine Begründung und Rechtfertigung geben könne, bis nicht die Kritikpunkte aller Seiten befriedigend berücksichtigt worden seien (vgl. ebd.).
Wenn wir die Liturgie ändern können, warum sollten wir es dann nicht tun?
Ein zweites Beispiel wird angeführt, das einem ebenfalls bekannt vorkommt, der Artikel, in dem es im Deutschen im Credo traditionell: hinabgestiegen zu der Hölle heißt.
„Manche wollen diese Stelle auslassen oder aber sie neu formulieren. (…) Ist es nicht leicht, das mehrdeutige Wort zu erklären? Ist es ein großer Schaden, wenn es vielleicht bisweilen vom einen oder anderen missverstanden wird und nicht vielmehr schwierig, irgendeinen Ersatz zu finden, der sich ebenso harmonisch in die Gesamtkomposition des Glaubensbekenntnisses fügt?“ (S. 2).
Die Passage wiederholt auf derselben Seite noch einmal einen schon entwickelten Gedankengang:
„Wir haben die Vollmacht, Änderungen in der Liturgie anzustoßen, warum sollten wir sie nicht gebrauchen? Haben wir irgendeine Sicherheit, dass wir, sobald wir einmal begonnen haben, mit den Änderungen an ein Ende kommen? Werden wir nicht doch die Grenze vom Unwesentlichen zum Wesentlichen überschreiten? Und dann, wenn wir zurückschauen, nachdem dieser Unfug getrieben ist, welche Entschuldigung werden wir vorbringen können dafür, dass wir es waren, die zu Beginn die ganze Vorgehensweise ermutigt haben?“
Letztlich kulminiert Newmans Überzeugung darin, dass es denjenigen, die die Liturgie verändern wollen, nicht um das eine oder andere Wort geht, das, wenn es anders lautet, möglicherweise leichter verständlich ist oder dem alltäglichen Sprachgebrauch weniger anstößig erscheint:
„Nein – sie mögen die Glaubenslehre nicht, die die Liturgie [so, wie sie ist, Anm. C. V. O.], zum Ausdruck bringt“ (S. 3).
Die Haltung, die aus diesem Text spricht, erinnert auf Anhieb an die als Biglietto-Rede bekanntgewordene Ansprache, die Newman 1879 anlässlich seiner Kreierung zum Kardinal gehalten hat und worin er seine Freude darüber bekundet, „sagen zu können, daß ich mich von Anfang an einem großen Übel entgegengestellt habe. Über 30, 40, 50 Jahre lang hin habe ich mich unter vollem Einsatz meiner Kräfte dem Geist des Liberalismus in der Religion widersetzt. Niemals zuvor hatte die Heilige Kirche Streiter wider ihn so bitter nötig wie jetzt, wo er wie ein Fallstrick als ein die ganze Erde umspannender Irrtum wirkt.“[1]
Newmans Zustimmungslehre angewandt auf den überlieferten Ritus und die hinter diesem stehende Wirklichkeit
Geht man die von Kwasniewski zusammengestellten, teils mit Spürsinn extrahierten Texte durch, bemerkt man schnell, dass der Grundton der Überzeugung konsequent durchgehalten wird. Es ist im Rahmen der Vorstellung einer umfangreichen Anthologie von über fünfhundert Seiten nicht möglich, viele der Texte, deren Entstehungszeit mehrere Jahrzehnte in sich schließt, in ausführlichen Zitaten für sich selbst sprechen zu lassen, aber einer der späteren soll doch noch angeführt werden.
Der Herausgeber entnimmt ihn einer Vorlesung von 1850 über Gewisse Schwierigkeiten, die von Anglikanern in der katholischen Lehrunterweisung empfunden werden und ebenso diesem Textauszug die von ihm redaktionell hinzugefügte Überschrift Gebräuche und Heilige Handlungen als die äußere Gestalt einer inwendigen Wirklichkeit:
„Ein Protestant spaziert in eine unserer Kapellen; er sieht einen Priester niederknien und sich verbeugen und das Weihrauchfass schwingen. Buben im Chorrock kommen hinein und gehen hinaus, ein ganzer Chor und die Leute singen unentwegt mit voller Inbrunst. Und es gibt nichts, worauf er sich einen Reim machen kann, was das ganze bedeuten soll. So nennt er es einen Mummenschanz und geht wieder hinaus.
Und würde es nicht wirklich so sein, meine Brüder, wenn dies alles wäre? Aber wird er es für ein Brimborium halten, wenn er erfährt und ernsthaft erfasst, dass demgemäß, was ein Katholik glaubt, das menschgewordene Wort, die zweite göttliche Person der ewigen Dreifaltigkeit hier körperlich, leibhaftig anwesend ist – verborgen freilich für unsere Sinne, aber sonst auf keinerlei Weise von uns abgeschirmt? Er mag von sich weisen, was wir glauben, aber er wird nicht mehr über das verwundert sein, was wir tun.
Und so wiederum, öffnen Sie das Messbuch, lesen Sie darin die peinlich genauen Anweisungen, die für die Zelebration der Messe gegeben werden: Welche Vorkehrungen müssen gegeben sein, damit der Priester sich darauf vorbereiten kann? Wie muss er jede einzelne seiner Handlungen, seines Bewegungsablaufs, seiner Gesten und Äußerungen vollziehen? Was ist zu tun, wenn ein Zwischenfall aus der Vielzahl möglicher Vorkommnisse sich ereignet, während er gerade die Messe feiert? Was für eine einzige große Lächerlichkeit wäre es doch, wenn all dies nichts bedeuten würde!
Wenn es aber eine Tatsache wäre, dass der Gottessohn in seinem menschlichen Fleisch und Blut durch die Hände des Priesters, der ein Mann ist, sein Opfer darbringt, so wäre es klar, dass kein Ritus, sei er noch so ausgefeilt und werde er mit geradezu angstvoller Sorgfalt ausgeführt, den tiefgründigen, überwältigenden Inhalten wirklich angemessen sein kann, die dem Geist bei einer solch heiligen Handlung innewohnen.
Somit bestehen die Gebräuche und heiligen Handlungen der Kirche nicht zum Selbstzweck. Sie stehen nicht für sich selbst, sie genügen nicht sich selbst. Sie schlagen keine Schlacht in eigener Sache, sie sind nicht als letzte Ziele angeordnet. Vielmehr hängen sie gänzlich ab von einem inwendigen Wesen. Sie beschützen ein Mysterium und verteidigen ein Dogma. Sie stehen für eine Idee, sie predigen die gute Botschaft, sind die Kanäle der Gnade. Sie sind die äußere Gestalt einer inneren Wirklichkeit oder Tatsache, die kein Katholik bezweifelt, die als ein erstes Prinzip versichert wird, das nicht die Unterlegenheit einer Begründung ist, sondern der Gegenstand eines geistlichen Sinnes“ (S. 406).
Wenn man das liest, fühlt man sich unwillkürlich an folgende Stelle erinnert, von Newman im Kontext des Ersten Vatikanischen Konzils formuliert:
„Ein Dogma ist ein Satz. Es steht entweder für einen Begriff oder für ein Ding. Und es glauben heißt, ihm die Zustimmung des Geistes geben, so wie es für das eine oder das andere steht. Ihm eine reale Zustimmung geben, ist ein religiöser Akt; eine begriffliche geben, ist ein theologischer Akt. Als eine Wirklichkeit nimmt es die religiöse Einbildungskraft wahr, ruht darin, macht es sich zu eigen. Als eine Wahrheit hält es der theologische Intellekt fest. Nicht als gäbe es hier – wirklich oder auch nur möglicherweise – eine Demarkationslinie oder Scheidewand zwischen diesen beiden Zustimmungsweisen, der religiösen und der theologischen. Wie der Intellekt allen Menschen gemeinsam ist und ebenso auch die Einbildungskraft, so ist auch jeder religiöse Mensch bis zu einem gewissen Grade ein Theologe, und keine Theologie kann anfangen oder gedeihen ohne die einleitende und bleibende Gegenwart der Religion.“[2]
Sinnerfüllte Rubrikentreue und ein Ruhen im Ritus
Der Liturgie der Vorkonzilszeit wird heute gern vorgeworfen, ein leerer Mechanismus von Rubriken gewesen zu sein. Denjenigen, die die überlieferte Liturgie schätzen, wird unterstellt, eine solche Fehlhaltung fortführen zu wollen oder nur einen ästhetisch-kulturellen Dünkel zu befriedigen. Das wäre eine Einstellung, die in Newmans Terminologie sozusagen höchstens einer begrifflichen Zustimmung entspräche, ohne gleichsam in der Wirklichkeit des Ritus zu ruhen, hinter dem das Dogma und letztlich der offenbarende Gott steht.
St. John Henry Newman ist Schutzpatron gegen einen solchen Rubrizismus, zugleich aber auch Schutzheiliger der Rubriken. Das Motu proprio Summorum Pontificum verlangt vom Zelebranten, dass er ein sacerdos idoneus sein muss, ein geeigneter, zur Zelebration im überlieferten Ritus tauglicher und fähiger Priester.[3] Neben der erforderlichen Kenntnis des Lateins als Kirchensprache ist die Tauglichkeit dann gegeben, wenn der Priester den überlieferten Ritus kennt und beherrscht.
Wenn beispielsweise ein Zelebrant, der seit 2007 wenigstens einmal wöchentlich nach den liturgischen Büchern von 1962 zelebriert, sich auch zwölf Jahre später nicht einprägen kann, dass man sich immer durch Drehung nach rechts dem Volke zu- und anschließend in dieselbe Richtung wieder zum Altare kehrt, außer beim Orate fratres, bei dem man sich zwar wie sonst nach rechts zu den Gläubigen, dann aber nach links der Altarmensa wieder zuwendet, also indem man eine Kreisbewegung vollführt, kann er (noch) nicht als tauglich für die öffentliche Zelebration im überlieferten Ritus angesehen werden. Gleiches gilt etwa, wenn man bei den Choralmelodien, die er singt, inständig darauf hofft, dass sie sicherlich einem ehrwürdigen Eigenbrauch der Ordens- oder auch Chorherrengemeinschaft entsprechen, welcher der Zelebrant angehört.
Vom Ritus Pauls VI. zur überlieferten Liturgie finden – keine leichte Aufgabe für Priester wie Gläubige
Das soll keine destruktive Kritik sein, aber Priester, die von der Praxis der neuen Liturgie herkommen, müssen die überlieferte Liturgie wirklich erlernen und dazu am besten eine Zelebrationsschulung besuchen, wie sie von der Petrus- und der Piusbruderschaft gleichermaßen angeboten wird. Ein autodidaktisches Sich-Selber-Beibringen, indem man DVDs anschaut, ist nicht möglich, reicht jedenfalls isoliert genommen nicht aus, und auch die Einstellung, Dinge wie die von mir gewählten Details seien Spitzfindigkeiten, befindet sich gerade nicht im Einklang mit dem Geist der liturgischen Überlieferung. Freilich gibt es auch einen liturgischen Ästhetizismus, der die Rubriken bis zu höchster Perfektion führen mag, aber genauso den geistlichen Sinn des Ritus verfehlt. Das geschieht sicher auch, wenn man mit aller Gewalt historische Praktiken wiederbeleben möchte, die schon lange vor den nachkonziliaren Wirren wie von selbst eingeschlafen waren, da sie nicht im strengen und engeren Sinne zur Liturgie gehörten, sondern auf ein höfisches Zeremoniell zurückgehen, das schon damals längst aus der Zeit gefallen war.
Bitten wir den heiligen Kardinal John Henry Newman, dass er Priestern wie Gläubigen die Gnade erbitte, mit einer ganzheitlich begrifflich-religiösen Zustimmung zugleich die liturgische Überlieferung zu bejahen, in der Wirklichkeit des Ritus zu ruhen sowie in dem Sinn und der Botschaft, die hinter dieser äußeren Gestalt stehen. Dass St. John Henry Newman dafür ein patronus idoneus ist, das beweist Peter A. Kwasniewski mit seiner Textauswahl John Henry Newman on Worship, Reverence & Ritual zweifelsohne eindrucksvoll.
Text: Clemens Victor Oldendorf
Bild: Wikicommons
[1] Zitiert nach: G. Biemer/J. Derek Holmes/R. A. Siebenrock (Hrsg.), Leben als Ringen um die Wahrheit. Ein Newman Lesebuch. Mit einer aktuellen Einführung von Roman A. Siebenrock, (Grünewald) Mainz 12019, S. 111.
[2] Ebd., S. 209.
[3] Vgl. SP Art. 5 § 4.
Eine große Gestalt der Kirche, eine geistliche Gestalt. ich hoffe, dass der heilige John Henry Newman wirklich einmal in den Kreis der Kirchenlehrer aufgenommen wird als 37. Kirchenlehrer.
Gibt es auf deutsch eine geeignete Anrufung dieses großen Heiligen?
Zitat: „… Das soll keine destruktive Kritik sein, aber Priester, die von der Praxis der neuen Liturgie herkommen, müssen die überlieferte Liturgie wirklich erlernen und dazu am besten eine Zelebrationsschulung besuchen, wie sie von der Petrus– und der Piusbruderschaft gleichermaßen angeboten wird.“
Neben der formal korrekten Zelebration der tridentinischen Messe unterlassen Sie es, eine weitere, ebenso wichtige Frage zu erörtern: Wo lernt und bekennt der künftige Zelebrant denn eigentlich die einzig richtige Geisteshaltung dafür? Etwa bei FSSPX und FSSP gleichermaßen? Erscheint die diesbezügliche Erörterung unwichtig? Nein, das ist sie keinesfalls. Ganz im Gegenteil.
Gleich vornweg das eine Extrem: Die Sedisvakanstisten. Sicherlich, deren Priester sind mittels des wahren Sakraments geweiht worden, sie zelebrieren formal korrekt die Tridentina, lassen jedoch im Meß-Kanon und überall sonst Fürbitte und Erwähnung der postkonziliaren Würdenträger weg. Sie behaupten, genau zu wissen, daß alle und alles mindestens nach 1958 ungültig gewesen sei – Dinge, von denen ich als äußerstes bekräftigen möchte, daß ich es eben nicht genau wissen kann. Frage: Ist der Besuch der Messe dort meinem Seelenheil dienlich? Antwort: Kaum. Sedisvakantismus ist eine Form von Subjektivismus, auch deswegen, wenn man sich vor Augen hält, daß ja die vielen Sedi-Fraktionen untereinander wie die Kesselflicker streiten.
Erlernt jetzt z.B. ein protestantischer Prediger, weswegen auch immer, die Zelebration der Tridentina, dann mag ich mich als Gläubiger womöglich ganz hinten dazusetzen, um zu überprüfen, ob er formal auch alles korrekt erlernt hat. Frage: Dient die ganze Sache meinem Seelenheil? Antwort: Nein. Der Prediger ist kein sakramental geweihter Priester, er ist nicht katholisch, pflegt ganz im Gegenteil Luthers Ungeist.
Nächste Situation: Ein Konzils-Priester erlernt die formal korrekte Zelebration der Tridentina. Der Konzils-Priester hat pflichtgemäß das Zweite Vatikanische Konzil unterschrieben, er hat die Konzils-Sakramente empfangen, und in eben diesem (Un-)Geist zelebriert er auch zwangsläufig. Frage: Dient mein Beiwohnen meinem Seelenheil? Antwort: Ich will‘s nicht komplett verneinen, weil ich es nicht genau wissen kann. Nur so viel: Es bleiben größte Zweifel.
Die FSSP-Priester erlernen die korrekte Zelebration der Tridentina. Ob und inwieweit deren Priester die wahrhaft katholischen Priester-Sakramente empfangen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist jedoch: Alle haben das zweite Vatikanische Konzil unterschrieben, und sie zelebrieren die Messe demnach im Geist des zweiten Vatikanischen Konzils. Frage: Dient ein Meß-Besuch meinem Seelenheil? Ich will nicht so weit gehen, wie bei meiner Beurteilung hinsichtlich der gewöhnlichen Konzils-Priester, sondern etwas weniger weit: Es ist ziemlich fraglich.
Nun zu den Priestern der FSSPX, wo man bis dato ausschließlich die Tridentina zelebriert und wo deren Priester allesamt mittels des wahrhaft katholischen Priester-Sakraments geweiht worden sind. Dient meine Meßbesuch bei der FSSPX nun meinem Seelenheil?
Die FSSPX hat das „neue“ Zweite Vatikanische-Kirchenrecht von 1982 unterschrieben. Ich erinnere an die „Doktrinelle Präambel“ aus der Feder S.E. Bernard Fellays und beziehe die Tatsache mit ein, daß er bereits seit etlichen Jahren in der „Rota Romana“, einem wahrhaften Zweiten Vatikanischen-Gremium, sitzt. Allerorten mischen mittlerweile die Zweiten Vatikanischen-Diözesanbischöfe mit, und die Gläubigen sind z.B. gehalten, deren Ehe bei der Konzilskirche notieren zu lassen. Und: Nicht wenige Kleriker aus dem General-Kapitel haben schon eine „Fusion“ zwischen FSSPX und FSSP gefordert.
Frage: Dient der Besuch der Messe bei der FSSPX meinem Seelenheil? Mein äußerstes Bekenntnis: Es hängt davon ab, zu wissen, in welchem Geist deren Priester die Messe zelebriert. Verteidigt ein Priester den sogenannten „neuen“ Kurs, dann bewerte ich identisch wie bei der FSSP.
Weitere Fragen, die sich zwingend aus alledem ergeben: Welches Recht gilt z.B. jetzt in der „Rota Romana“? Welche Sakramentsformeln gelten denn nun – die katholischen oder die aus dem Zweiten Vatikanischen-Konzil? Wo bekomme ich als gläubiges Kind der Heiligen Kirche die tradierten Glaubenswahrheiten? Wahlweise bei sämtlichen oben erwähnten Körperschaften? Dies ist nach allen Regeln der Logik ausgeschlossen. Wer etwas anderes behauptet, formuliert nichts weniger als ein echtes Paradoxon und reduziert die Tridentina auf eine Folklore-Veranstaltung. i.e. deren Konsum – weil ja alles gleich und relativ sei.
Im Falle von Widerspruch erbitte ich Antworten auf folgende Fragen: Wo liegen die Fehler in meinen Ausführungen? Warum sollte ein Priester die Zelebration der Tridentina denn nicht bei den Sedis erlernen? Warum sollte ich nicht sowohl zu den Sedis, zur FSSPX und FSSP gleichzeitig gehen, wo ich ja überall die identisch zelebrierte Tridentina bekäme? Tridentina ist schließlich Tridentina; ist doch egal – oder? Falls das jedoch nicht egal sein sollte (und das ist es natürlich nicht!) – warum nicht?
In Cristo per Mariam. +
Carlosmiguel
Wann und wo wird von einem Priester verlangt das Zweiten Vatikanischen Konzil zu unterschreiben? Wann und wo hat wer von der Priesterbruderschaft St. Pius X. das von Ihnen benannte „Zweite Vatikanische-Kirchenrecht“ unterschreiben? Was ist das Zweite Vatikanische-Kirchenrecht? Wie kann ein Eintrag über die Eheschließung bei der FSSPX in den Kirchenbüchern vor Ort dem Seelenheil schaden? „Nicht wenige Kleriker aus dem General-Kapitel haben schon eine „Fusion“ zwischen FSSPX und FSSP gefordert.“ Waren Sie anwesend beim General-Kapitel? Sind Sitzungsprotokolle öffentlich einsehbar? Oder sind das Gerüchte? Wenn jemand eine Fusion tatsächlich gefordert haben soll, wie wird sie begründet? Wie soll sie organisatiorisch vollzogen werden?
Meines Wissens sieht sich Die Priesterbruderschaft St. Pius X. innerhalb der Kirche, nicht außerhalb. Erzbischof Lefebvre immer Gespräche mit Rom gesucht und geführt.
Um Ihre etwas verworren Gedanken zu ordnen empfehle ich das Buch „Damit die Kirche fortbestehe. S.E. Erzbischof Marcel Lefebvre der Verteidiger des Glaubens, der Kirche und des Papsttums“
https://www.booklooker.de/B%C3%BCcher/Damit-die-Kirche-fortbestehe-S-E-Erzbischof-Marcel-Lefebvre-der-Verteidiger-des-Glaubens-der-Kirche/id/A00oiwsF01ZZ0?zid=ldskpuocmtipn956gsskcs4q9i
Nachtrag: Bitte halten beachten Sie in Zukunft die Richtlinien für Lesermeinungen, insbesondere den dritten Abschnitt: „Auch werden Kommentar nicht freigeschalten, die Begriffe und selbsterfundene Abkürzungen beinhalten, mit der ein normaler Leser keinen Kontakt hat und die er auch ungern kennenlernen möchte.“
Ich habe mich richtig gefreut, daß zu dieser Rezension schon drei Leute vor mir ihre Gedanken eingeschickt hatten. Wenn ich dann aber lese, was Carlosminguel schreibt, bin ich enttäuscht. Der Bezug zum Beitrag ist höchstens marginal gegeben, und der Verfasser übersieht völlig das Genre des Artikels. Das ist eine Buchbesprechung, und Herr Oldendorf tut recht daran, nicht noch alles mögliche hineinzupacken, was gar nicht in dem vorgestellten Buch stehen kann!