(London) Den wortwörtlichen Gender-Wahnsinn bekommt eine junge Mutter in England zu spüren. Weil sie einen „Transsexuellen“ als Mann bezeichnet hatte, wurde sie vor den Augen ihrer Kinder verhaftet.
Am 18. September muß sich Kate Scottow in Stevenage vor Gericht verantworten. Ihr werden „beleidigende Äußerungen“ vorgeworfen, weil sie einen Mann als Mann bezeichnete, der sich selbst als „Frau“ fühlt. In Großbritannien ein Staftatbestand!
Stephanie Hayden, der 2007 eine „Geschlechtsumwandlung“ durchführen ließ, ist bekannt für einen pathologischen Feldzug gegen alle, die das Geschlecht nicht für frei verfügbar halten.
Im Oktober 2018 erwirkte er aufgrund der neuen Gesetzgebung die erste richterliche Verfügung wegen „Deadnaming“. Ein Drehbuch-Autor hatte Hayden nämlich mit seinem ursprünglichen Namen angesprochen, den er vor der „Geschlechtsumwandlung“ trug. In Großbritannien ein Straftatbestand! Der Autor mußte öffentliche Abbitte leisten und beteuern, nicht „transphob“ zu sein.
Eine weitere richterliche Verfügung erreichte er gegen eine katholische Journalistin, die sich mit dem Trans-Aktivist im Internet duellierte. Der Richter erlegte ein gegenseitiges Schreibverbot auf.
Kate Scottow ist Mutter von zwei Kindern und lebt in Hitchin, einer Kleinstadt mit 30.000 Einwohnern in Hertfordshire nördlich von London. Vor mehreren Monaten hatte Scottow den Trans-Aktivisten in einer Diskussion auf dem Internetforum Mumsnet mit seinem biologischen Geschlecht angesprochen, eben als Mann. Für die 38-jährige Engländerin kann „ein Mensch nicht wirklich sein Geschlecht ändern“.
Hayden, der sich selbst als Frau „fühlt“ und „Stephanie“ nennt, erstattete Anzeige. Damit begann für Kate Scottow ein Alptraum. Möglich machen das die zwischen 1999 und 2010 unter den Labour-Regierungen von Tony Blair und Gordon Brown eingeführten „Anti-Diskriminierungsgesetze“.
Im vergangenen Februar stand die Polizei vor Scottows Haus und verhaftete die junge Frau vor den Augen ihrer zwei Kinder im Alter von 10 Jahren und 20 Monaten. Im Zuge der Polizeiaktion wurden das Smartphone und der Computer der Frau beschlagnahmt. Wie eine Schwerverbrecherin wurde sie abgeführt.
Auf der Polizeistation wurde sie erst einmal sieben Stunden in einer Zelle ohne Sanitäreinrichtungen festgehalten, ehe es zum Verhör kam. Und das alles nur, weil sie einige Zeit zuvor auf einem Internetforum einen Transsexuellen-Aktivisten als Mann und nicht nach dem von ihm „gefühlten“ Geschlecht angesprochen hatte. Sie habe zudem unter falschem Namen und anderen Accounts „diffamierende“ Aussagen in „öffentlichen Tweets“ gemacht, indem sie Hayden als „falschen Anwalt“ bezeichnet.
Scottow wies die Anschuldigungen entschieden von sich. Sie habe lediglich Hayden aus „offensichtlichen“ Gründen mit seinem biologischen Geschlecht angesprochen, da „ein Mensch nicht wirklich sein Geschlecht ändern kann“.
Richter Jason Coppel erließ jedoch eine einstweilige Verfügung gegen Kate Scottow, mit der ihr untersagt ist, auf sozialen Netzwerken etwas zu oder über Hayden zu schreiben, das ihn auf irgendeine Weise mit seiner „früheren, männlichen Identität“ in Verbindung bringt.
Zugleich wurden gegen Scottow in der Sache Ermittlungen eingeleitet. Selbst Boris Johnson, heute Premierminister, bezeichnete damals die Polizeiaktion gegen Scottow als „Mißbrauch“. Am 21. August kam es dennoch zur Anklageerhebung.
Am 18. September wird die Mutter im ersten Prozeß dieser Art vor Gericht stehen.
Fast hätte dieses Schicksal Miranda Yardley getroffen, weil sie vom Transsexuellen Helen Islan, der vor zehn Jahren eine „Geschlechtsumwandlung“ vornehmen ließ, wegen „Transphobie“ angezeigt worden war. Gegen Yardley stellte der mildere Richter John Woollard im vergangenen März das Verfahren ein. Die Sache ging dennoch nicht spurlos an Yardley vorbei: „Ich habe zehn Monate Hölle hinter mir“.
Kate Scottow trifft das LGBT-Diktat noch härter.
Hart schlug es auch auf einen Vater in Kanada ein, der es gewagt hatte, seine 14-jährige Tochter, die sich als „Junge“ fühlt, mit ihrem Taufnamen als Mädchen anzusprechen und ihr von einer Hormonbehandlung abzuraten. Das Mädchen lebt bei der Mutter, die Eltern sind getrennt.
Auch in Kanada gilt das bereits als Straftatbestand!
Richterin Francesco Marzari vom Obersten Gerichtshof von British Columbia verurteilte den Familienvater deshalb wegen „häuslicher Gewalt“.
Angesichts des surrealen Klimas, das von der Homolobby und ihren willfährigen politischen Helfershelfern erzeugt wurde, ist es verständlich, daß Kate Scottow mit Sorge dem Gerichtstermin entgegensieht.
Man muß nicht den vom gesunden Menschenverstand erhofften Freispruch oder ein groteske Verurteilung der Mutter abwarten, um zu erkennen, daß eine Welt, in der so schöne und harmlose Begriffe wie „Mann“ und „Frau“ für homophile Kreise zur Beleidigung werden und Staatsanwalt, Gerichte und Gefängnis aufbieten können, keine freie Welt mehr ist.
Text: Andreas Becker
Bild: Twitter (Screenshot)