
Schauen wir auf ein Spirituosengeschäft mit Absatzproblemen. Die wohlfeilen Weine und hochprozentigen Getränke stehen in den Regalen, aber die Regale leeren sich nicht: Kunden nicht in Sicht. Da kommt der Inhaber auf eine glanzvolle Idee: „Abverkauf- Räumungsverkauf“ plakatiert er. „Alles muß raus“. Neue Kundenkreise gilt es sich zu erschließen. Eine Marketingidee muß her. Da gibt es doch so ein reaktionäres dogmatisches Jugendschutzgesetz, das denen den Kauf von alkoholischen Getränken verbietet. Ganz vorkonziliar!
Wird dabei aber denn die Gewissensentscheidung des Jugendlichen („Ich möchte Alkohol trinken und mein Gewissen urteilt, das ist so für mich in Ordnung“) angemessen berücksichtigt? Wenn nun der angestellte Verkäufer aber mit diesem Gewissensurteil des potentiellen Kunden Probleme hat, daß er es vor seinem Gewissen nicht verantworten kann, Jugendlichen Alkoholika zu verkaufen, dann ist dem Gewissensurteil des Jugendlichen die Priorität einzuräumen. In einem Beratungsgespräch hat der Verkäufer auf die Problematik des Alkoholkonsums den jugendlichen Käufer hinzuweisen, dann aber das Gewissensurteil des Kunden zu akzeptieren. Die Zeiten dogmatischer Bevormundung sind zu Ende – jetzt kommt die Verkaufszeit der persönlichen Gewissensentscheidung
Wer aufmerksam den Brief von Heiner Koch, Erzbischof von Berlin und Metropolit der Berliner Kirchenprovinz, zur Frage des Kommunionempfangs für evangelische Ehepartner, die mit einem Katholiken verheiratet sind, liest, findet diese Argumentation haargenau da wieder im Punkt 6.
Der Bischof belehrt seine Priester, daß es die Aufgabe der Kirche sei, das Gewissen der Menschen zu bilden, „nicht aber zu ersetzen“.
Denn die Kirche achtet „die Würde des persönlichen Gewissens als das Heiligtum des Menschen“. Die Priester und die sonstigen in der Seelsorge Wirkenden sollen das Gespräch mit den Evangelischen führen, die als Verheiratete mit einem Katholiken die Kommunion begehren.
„Keinesfalls aber ist es uns und Ihnen als Spender der Sakramente erlaubt, das Gewissensurteil der Gläubigen beiseite zu schieben und durch ein eigenes zu ersetzen.“ Wenn also der Priester es nach seinem Gewissen nicht billigen kann, die Kommunion dem darum Bittenden auszuteilen, der aber kraft seines Gewissensurteils sie als für sich erlaubt begehrt, dann muß das der Priester akzeptieren. Das kann auch einfacher gesagt werden: Wenn der Kunde eine Ware kaufen will, dann hat der Verkäufer kein recht, den Kauf ihm zu verwehren. Und wenn dann der Verkäufer auf so dogmatisch doktrinäre Bestimmungen wie das Jugendschutzgesetz oder die kirchlichen Bestimmungen zum Empfang der Eucharistie verweisen sollte, dann hat er sich belehren zu lassen, daß er die Gewissensurteile der Kunden mißachte, nämlich ihre Konsumwünsche. Das oberste Gesetz nämlich für die Kirche lautet:
Der Kunde ist König, sein Wille geschehe. Das ist die seelsorgerlich, sprich kundenorientiert fundierte Legitimierung der Außerkraftsetzung der Lehre der Kirche. Die Kirche hat anzubieten, was die Kunden wollen.
Anbei: Die Kollateralschäden des Alkoholkonsums bei Jugendlichen sind vernachlässigbar im Vergleich zu den Schäden, die ein sakrilegischer Empfang der Kommunion mit sich bringt. Und das will etwas besagen.
Text: Uwe Lay
Bild: Erzbistum Berlin (Screenshot)
Ramponierter Glaube begünstigt verwahrlostes Denken.
Danke, Herr Lay, Sie haben „die Sache“ mit Ihrem angeführten Beispiel wieder einmal exakt auf den Punkt gebracht.
Für mich stellt sich die Frage, ob diejenigen Hierarchen, die mit einer solchen Oberflächlichkeit an die Substanz des katholischen Glaubens herangehen, sich der Tragweite ihres Verhaltens bewusst sind, oder ob sie ihre wohlfeile Einstellung, die m.E. einer Profanierung des Allerheiligsten ähnelt, sogar bewusst praktizieren. Wenn sie sie bewusst praktizieren, dann frage ich mich, warum sie dies tun, was deren Ziel ist.
Wäre es nicht besser, z.B. durch einen vorbildlichen Lebensstil den christlichen Glauben zu verbreiten und zu stützen, anstatt mit dem Allerheiligsten gewissermaßen „hausieren“ zu gehen?
Welche Katastrophe für alle sind solche Bischöfe.
Und was ist das für ein katholischer Ehepartner, der nicht darunter leidet, dass sein Gatte immer noch evangelisch ist und nicht alles tut, damit dieser sich nicht das Gericht isst? Und was ist das für ein evangelischer Ehepartner, der nicht unterscheiden will zwischen Brot und Wein, welche er beim evangelischen Abendmahl bekommt und dem Leib des Herrn?
Ich kenne nur Mischehen, in denen niemand praktiziert, die Kinder sind noch getauft, wissen vom Glauben nichts, arbeiten und konsumieren nur, deren Kinder sind in der Regel nicht getauft, glauben an den Darwinismus, sind frühsexualisiert. Wann haben Bischöfe/Priester das letzte Mal vor der Mischehe gewarnt? Ich (68 Jahre) kann mich nicht erinnern.
Das alte Testament gibt ein Beispiel; Usa, der die Bundeslade berührte, da sie anderenfalls vom Wagen gefallen wäre (in Usas Augen sicher ein löbliches Vorhaben), musste den Zorn Gottes spüren, indem er starb. Der Grund liegt wohl im Verstoß gegen das Gebot, die Bundeslade nicht zu berühren (Num 4,15).
Wie anders dagegen ein chinesisches Mädchen, das jeden Tag in eine zerstörte chinesische Kirche kam, um jeweils eine aus dem zerstörten Tabernakel am Boden verstreute gewandelte Hostie mit dem Mund aufzunehmen. Und wie wiederum anders dagegen, wenn Bischöfe, Priester zulassen, dass der Leib des Herrn in ungeweihte Hände gegeben wird („Kommunionhelfer“, Kommunionempfang wie ein „Kaffee to go“. Jetzt soll der Leib des Herrn nicht nur in ungeweihte Hände, sondern in nicht vom Herrn gereinigte Seelen gegeben werden.
Zur Erklärung finde ich nur zwei Antworten entweder die Bischöfe/Priester sind durch häretische Theologen und anti-katholische Priesterseminare ideologisiert, durch geistige Kontrolle von allen möglichen überflüssigen und schädlichen Räten, Gremien, Konferenzen, Medien in der Ideologie zwangsweise festgehalten oder sie sind freiwillig Freimaurer.
Erzbischof Dr. Heiner Koch ist ein hervorragender und außergewöhnlich begabter Bischof und Seelsorger. Er begeistert sowohl Katholiken als auch Evangelische.