Schließung: Abtreibungskliniken garantieren Sicherheit der Patientinnen nicht

Planned Parenthood in Missouri vor dem Aus


Planned Parenthood
Steht Planned Parenthood, der weltgrößte Abtreibungskonzern, im Staat Missouri vor dem Aus?

(Washing­ton) Im Staat Mis­sou­ri in den USA schlie­ßen die Abtrei­bungs­kli­ni­ken. Der Grund liegt im 2005 beschlos­se­nen Staats­ge­setz, daß jede medi­zi­ni­sche Ein­rich­tung, auch die Stät­ten zur Tötung von unge­bo­re­nen Kin­dern, für Not­fäl­le ein Kran­ken­haus in der Nähe haben muß, mit dem es ver­trag­lich ver­bun­den ist. Der welt­größ­te Abtrei­bungs­kon­zern Plan­ned Paren­thood pro­zes­sier­te gegen den Staat und hat­te damit 2017 vor Gericht Erfolg. Was aber hat es der Abtrei­bungs­lob­by gebracht?

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„Wir machen unse­re Kund­schaft dar­auf auf­merk­sam, daß die für heu­te vor­ge­se­he­nen Abtrei­bun­gen gestri­chen wurden.“

Die­se Nach­richt hängt seit dem 1. Okto­ber am Ein­gang der Abtrei­bungs­kli­nik von Colum­bia im Staat Miss­sou­ri, die von Plan­ned Paren­thood betrie­ben wird. Das­sel­be gilt für die Plan­ned Paren­thood-Abtrei­bungs­kli­nik von Kan­sas City, eben­falls im Staat Mis­sou­ri (nicht zu ver­wech­seln mit der gleich­na­mi­gen, klei­ne­ren Schwe­ster­stadt Kan­sas City im Staat Kansas).

Grund dafür ist das erneu­te Inkraft­tre­ten des Geset­zes von 2005, das 2017 aus­ge­setzt wor­den war. Das Gesetz zei­tig­te sofort kon­kre­te Fol­gen. Alle Abtrei­bungs­kli­ni­ken im Staat muß­ten zusper­ren mit Aus­nah­me jener von Saint Lou­is, die eben­falls von Plan­ned Paren­thood betrie­ben wird.

Die Abtrei­bungs­kli­ni­ken müs­sen mit einem Kran­ken­haus und Ärz­ten Ver­trä­ge haben, um für Not­fäl­le und bestimm­te dia­gno­sti­sche oder the­ra­peu­ti­sche Dien­ste, die sel­ber nicht ange­bo­ten wer­den und nicht gelei­stet wer­den kön­nen, die Ver­sor­gung der Pati­en­ten sicher­zu­stel­len. Jedes Kran­ken­haus und jede Kli­nik ver­fügt über eine Liste von Fach­per­so­nal, mit dem man dazu eine ver­trag­li­che Ver­bin­dung ein­ge­hen kann. Ver­fügt eine Ein­rich­tung nicht über die not­wen­di­gen tech­ni­schen Gerä­te und das dazu nöti­ge Per­so­nal, muß sie sich zur Durch­füh­rung bestimm­ter Ein­grif­fe an eine ent­spre­chend aus­ge­rü­ste­te Ein­rich­tung anleh­nen. Das schließt die weni­ger aus­ge­rü­ste­ten Ein­rich­tun­gen nicht aus, ver­langt aber, daß sie aus Sicher­heits­grün­den mit einer aus­rei­chend aus­ge­rü­ste­ten Ein­rich­tung ver­trag­lich ver­bun­den sind. Die Sicher­heit der Pati­en­ten und die Qua­li­täts­stan­dards haben Vorrang.

Sicherheit und Qualitätsstandards

Abtrei­bungs­kli­ni­ken sind ein Lehr­buch­bei­spiel für die Sinn­haf­tig­keit die­ser Bestim­mung. Ihr Per­so­nal und ihre Infra­struk­tur sind zwar imstan­de, unge­bo­re­ne Kin­der zu töten, aber nicht aus­ge­rü­stet für Not­fäl­le, soll­te es bei Abtrei­bun­gen zu Kom­pli­ka­tio­nen kom­men. Das Gesetz schreibt ihnen, wie allen ande­ren medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen vor, durch Koope­ra­tio­nen mit Kran­ken­häu­sern sich so zu orga­ni­sie­ren, daß die Sicher­heit der Pati­en­tin­nen für alle Even­tua­li­tä­ten garan­tiert wer­den kann.

Eine 2005 ein­ge­führ­te Bestim­mung (Public Health and Wel­fa­re, cap. 188, Regu­la­ti­on of Abor­ti­ons, § 188.080, Abor­ti­on per­for­med by other than a phy­si­ci­an with sur­gi­cal pri­vi­le­ges at a hos­pi­tal, a fel­o­ny) schreibt vor, daß sol­che Not­fall­ver­trä­ge nur mit Ärz­ten in einem Umkreis von 30 Mei­len von der Abtrei­bungs­kli­nik ein­ge­gan­gen wer­den kön­nen, da eine Ent­fer­nung von fast 50 Kilo­me­tern bei Not­fäl­len bereits als zuviel gilt.

Im Mai 2017 gab das Distrikts­ge­richt von West-Mis­sou­ri einem Ein­spruch von Plan­ned Paren­thood recht und blockier­te das Staats­ge­setz. Der Regio­nal­ab­le­ger von Plan­ned Paren­thood für Kan­sas und Mis­sou­ri nütz­te die Gele­gen­heit, um in Kan­sas City eine neue Abtrei­bungs­kli­nik zu eröff­nen und jene von Colum­bia wiederzueröffnen.

Ein Jugend­rich­ter hat­te befun­den, daß eine Mut­ter eine Abtrei­bung ertra­gen kön­ne, auch ohne daß alle Sicher­hei­ten einer Not­fall­ver­sor­gung garan­tiert sei­en. Mit ande­ren Wor­ten, der Rich­ter bestä­tig­te, daß Plan­ned Paren­thood Abtrei­bungs­kli­ni­ken betreibt, in denen die Sicher­heit der Pati­en­tin­nen nicht gewähr­lei­stet ist, und fand nichts dabei.

„Sichere Abtreibung“, die Propagandalüge von Planned Parenthood

Dabei betreibt Plan­ned Paren­thood welt­wei­te Pro­pa­gan­da für die Abtrei­bung mit der For­de­rung nach „siche­rer Abtrei­bung“. Nur die lega­le Tötung unge­bo­re­ner Kin­der sei sicher, wes­halb die Abtrei­bung in allen Staa­ten welt­weit lega­li­siert wer­den sol­le. In Wirk­lich­keit, wie der Fall Mis­sou­ri zeigt, will Plan­ned Paren­thood zwar straf­frei Kin­der töten und damit ein Geschäft machen, ohne für die Pati­en­tin­nen aber die nöti­ge Sicher­heit bei Not­fäl­len zu garantieren.

Die For­de­rung nach „siche­rer Abtrei­bung“ wur­de in Mis­sou­ri als Pro­pa­gan­da­lü­ge entlarvt.

Am ver­gan­ge­nen 10. Sep­tem­ber erklär­te die höhe­re Gerichts­in­stanz, das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt Nr. 8 der USA, die erst­in­stanz­li­che Ent­schei­dung von 2017 für nich­tig. Das Bun­des­ge­richt mach­te damit den Weg für das Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um des Staa­tes Mis­sou­ri frei, die Bestim­mung von 2005 mit 1. Okto­ber 2018 wie­der in Kraft zu setzen.

Ähn­li­che Schutz­be­stim­mun­gen für Pati­en­ten gibt es auch in ande­ren US-Bun­des­staa­ten. Die Abtrei­bungs­lob­by läuft Sturm dage­gen. Sie sieht dar­in eine „Behin­de­rung“ ihres Abtrei­bungs­ge­schäf­tes. In Wirk­lich­keit deckt das Gesetz die Miß­stän­de auf, daß Plan­ned Paren­thood nicht wirk­lich bereit ist, die Sicher­heit der Pati­en­tin­nen zu garan­tie­ren. Das betrifft nicht nur die tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen, son­dern auch das Per­so­nal. Das Per­so­nal des Abtrei­bungs­kon­zern erfüllt nicht die gesetz­li­che vor­ge­schrie­be­nen Bedin­gun­gen. Mit wel­cher Begrün­dung aber soll­te der Staat Son­der­re­ge­lun­gen und Aus­nah­men, letzt­lich Pri­vi­le­gi­en, für kom­mer­zi­el­le Abtrei­bungs­struk­tu­ren akzeptieren?

Was für alle gilt, muß auch für die Abtrei­ber gelten.

Schwere Mängel entdeckt

Die Plan­ned Paren­thood-Kli­nik von Colum­bia muß­te ihre Arbeit ein­stel­len, weil sich kein Kran­ken­haus fand, mit der dort töten­den Ärz­tin Col­leen Patri­cia McNi­chols die nöti­gen Ver­trä­ge ein­zu­ge­hen. McNi­cho­las gilt als „Mis­sio­na­rin der Abtrei­bung“. Sie ist zugleich Schatz­mei­ste­rin von Women in Medi­ci­ne, einer Ver­ei­ni­gung les­bi­scher Ärz­tin­nen und Medi­zin­stu­den­tin­nen. Das Bei­spiel ver­deut­licht die noch immer zu wenig beach­te­te und beleuch­te­te Ver­strickung von Abtrei­bungs- und Homo-Lob­by. McNi­cho­las selbst ver­fügt nicht über die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Vor­aus­set­zun­gen, und die Abtrei­bungs­kli­nik fin­det auch kei­nen ande­ren Arzt, der über sie ver­fügt. Zudem fand vor kur­zem eine Inspek­ti­on des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums in der Kli­nik statt wegen der anste­hen­den Lizenz­ver­län­ge­rung. Dabei wur­den gro­be Män­gel fest­ge­stellt. Ein Absaug­ge­rät, das bei Abtrei­bun­gen zum Ein­satz kommt, und laut Kli­nik-Unter­la­gen im Durch­schnitt 14 Mal im Monat zum Ein­satz kommt, wur­de in erbärm­li­chem tech­ni­schen und hygie­ni­schen Zustand vor­ge­fun­den. Das Gerät war ver­ro­stet und im Schlauch wur­den Schim­mel­be­fall und Blut­rück­stän­de von einer Abtrei­bung fest­ge­stellt, die fünf Tage zuvor statt­ge­fun­den hatte.

Laut Life­Si­teNews gibt es auch mit der ein­zi­gen noch akti­ven Abtrei­bungs­kli­nik in St. Lou­is Pro­ble­me. Inspek­tio­nen des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums konn­ten nicht durch­ge­führt wer­den, was noch ein Nach­spiel haben dürf­te. Zudem gab es eine auf­fäl­li­ge Zahl von Frau­en, die nach Abtrei­bun­gen als Not­fäl­le ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wer­den mußten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Life­Si­teNews (Screen­shot)

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