
(Washington) Im Staat Missouri in den USA schließen die Abtreibungskliniken. Der Grund liegt im 2005 beschlossenen Staatsgesetz, daß jede medizinische Einrichtung, auch die Stätten zur Tötung von ungeborenen Kindern, für Notfälle ein Krankenhaus in der Nähe haben muß, mit dem es vertraglich verbunden ist. Der weltgrößte Abtreibungskonzern Planned Parenthood prozessierte gegen den Staat und hatte damit 2017 vor Gericht Erfolg. Was aber hat es der Abtreibungslobby gebracht?
„Wir machen unsere Kundschaft darauf aufmerksam, daß die für heute vorgesehenen Abtreibungen gestrichen wurden.“
Diese Nachricht hängt seit dem 1. Oktober am Eingang der Abtreibungsklinik von Columbia im Staat Misssouri, die von Planned Parenthood betrieben wird. Dasselbe gilt für die Planned Parenthood-Abtreibungsklinik von Kansas City, ebenfalls im Staat Missouri (nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen, kleineren Schwesterstadt Kansas City im Staat Kansas).
Grund dafür ist das erneute Inkrafttreten des Gesetzes von 2005, das 2017 ausgesetzt worden war. Das Gesetz zeitigte sofort konkrete Folgen. Alle Abtreibungskliniken im Staat mußten zusperren mit Ausnahme jener von Saint Louis, die ebenfalls von Planned Parenthood betrieben wird.
Die Abtreibungskliniken müssen mit einem Krankenhaus und Ärzten Verträge haben, um für Notfälle und bestimmte diagnostische oder therapeutische Dienste, die selber nicht angeboten werden und nicht geleistet werden können, die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Jedes Krankenhaus und jede Klinik verfügt über eine Liste von Fachpersonal, mit dem man dazu eine vertragliche Verbindung eingehen kann. Verfügt eine Einrichtung nicht über die notwendigen technischen Geräte und das dazu nötige Personal, muß sie sich zur Durchführung bestimmter Eingriffe an eine entsprechend ausgerüstete Einrichtung anlehnen. Das schließt die weniger ausgerüsteten Einrichtungen nicht aus, verlangt aber, daß sie aus Sicherheitsgründen mit einer ausreichend ausgerüsteten Einrichtung vertraglich verbunden sind. Die Sicherheit der Patienten und die Qualitätsstandards haben Vorrang.
Sicherheit und Qualitätsstandards
Abtreibungskliniken sind ein Lehrbuchbeispiel für die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung. Ihr Personal und ihre Infrastruktur sind zwar imstande, ungeborene Kinder zu töten, aber nicht ausgerüstet für Notfälle, sollte es bei Abtreibungen zu Komplikationen kommen. Das Gesetz schreibt ihnen, wie allen anderen medizinischen Einrichtungen vor, durch Kooperationen mit Krankenhäusern sich so zu organisieren, daß die Sicherheit der Patientinnen für alle Eventualitäten garantiert werden kann.
Eine 2005 eingeführte Bestimmung (Public Health and Welfare, cap. 188, Regulation of Abortions, § 188.080, Abortion performed by other than a physician with surgical privileges at a hospital, a felony) schreibt vor, daß solche Notfallverträge nur mit Ärzten in einem Umkreis von 30 Meilen von der Abtreibungsklinik eingegangen werden können, da eine Entfernung von fast 50 Kilometern bei Notfällen bereits als zuviel gilt.
Im Mai 2017 gab das Distriktsgericht von West-Missouri einem Einspruch von Planned Parenthood recht und blockierte das Staatsgesetz. Der Regionalableger von Planned Parenthood für Kansas und Missouri nützte die Gelegenheit, um in Kansas City eine neue Abtreibungsklinik zu eröffnen und jene von Columbia wiederzueröffnen.
Ein Jugendrichter hatte befunden, daß eine Mutter eine Abtreibung ertragen könne, auch ohne daß alle Sicherheiten einer Notfallversorgung garantiert seien. Mit anderen Worten, der Richter bestätigte, daß Planned Parenthood Abtreibungskliniken betreibt, in denen die Sicherheit der Patientinnen nicht gewährleistet ist, und fand nichts dabei.
„Sichere Abtreibung“, die Propagandalüge von Planned Parenthood
Dabei betreibt Planned Parenthood weltweite Propaganda für die Abtreibung mit der Forderung nach „sicherer Abtreibung“. Nur die legale Tötung ungeborener Kinder sei sicher, weshalb die Abtreibung in allen Staaten weltweit legalisiert werden solle. In Wirklichkeit, wie der Fall Missouri zeigt, will Planned Parenthood zwar straffrei Kinder töten und damit ein Geschäft machen, ohne für die Patientinnen aber die nötige Sicherheit bei Notfällen zu garantieren.
Die Forderung nach „sicherer Abtreibung“ wurde in Missouri als Propagandalüge entlarvt.
Am vergangenen 10. September erklärte die höhere Gerichtsinstanz, das Bundesberufungsgericht Nr. 8 der USA, die erstinstanzliche Entscheidung von 2017 für nichtig. Das Bundesgericht machte damit den Weg für das Gesundheitsministerium des Staates Missouri frei, die Bestimmung von 2005 mit 1. Oktober 2018 wieder in Kraft zu setzen.
Ähnliche Schutzbestimmungen für Patienten gibt es auch in anderen US-Bundesstaaten. Die Abtreibungslobby läuft Sturm dagegen. Sie sieht darin eine „Behinderung“ ihres Abtreibungsgeschäftes. In Wirklichkeit deckt das Gesetz die Mißstände auf, daß Planned Parenthood nicht wirklich bereit ist, die Sicherheit der Patientinnen zu garantieren. Das betrifft nicht nur die technischen Einrichtungen, sondern auch das Personal. Das Personal des Abtreibungskonzern erfüllt nicht die gesetzliche vorgeschriebenen Bedingungen. Mit welcher Begründung aber sollte der Staat Sonderregelungen und Ausnahmen, letztlich Privilegien, für kommerzielle Abtreibungsstrukturen akzeptieren?
Was für alle gilt, muß auch für die Abtreiber gelten.
Schwere Mängel entdeckt
Die Planned Parenthood-Klinik von Columbia mußte ihre Arbeit einstellen, weil sich kein Krankenhaus fand, mit der dort tötenden Ärztin Colleen Patricia McNichols die nötigen Verträge einzugehen. McNicholas gilt als „Missionarin der Abtreibung“. Sie ist zugleich Schatzmeisterin von Women in Medicine, einer Vereinigung lesbischer Ärztinnen und Medizinstudentinnen. Das Beispiel verdeutlicht die noch immer zu wenig beachtete und beleuchtete Verstrickung von Abtreibungs- und Homo-Lobby. McNicholas selbst verfügt nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, und die Abtreibungsklinik findet auch keinen anderen Arzt, der über sie verfügt. Zudem fand vor kurzem eine Inspektion des Gesundheitsministeriums in der Klinik statt wegen der anstehenden Lizenzverlängerung. Dabei wurden grobe Mängel festgestellt. Ein Absauggerät, das bei Abtreibungen zum Einsatz kommt, und laut Klinik-Unterlagen im Durchschnitt 14 Mal im Monat zum Einsatz kommt, wurde in erbärmlichem technischen und hygienischen Zustand vorgefunden. Das Gerät war verrostet und im Schlauch wurden Schimmelbefall und Blutrückstände von einer Abtreibung festgestellt, die fünf Tage zuvor stattgefunden hatte.
Laut LifeSiteNews gibt es auch mit der einzigen noch aktiven Abtreibungsklinik in St. Louis Probleme. Inspektionen des Gesundheitsministeriums konnten nicht durchgeführt werden, was noch ein Nachspiel haben dürfte. Zudem gab es eine auffällige Zahl von Frauen, die nach Abtreibungen als Notfälle ins Krankenhaus eingeliefert werden mußten.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: LifeSiteNews (Screenshot)