
(Rom) Der Heilige Stuhl verweist auf die Immunität von Kardinal Ladaria, Präfekt der römischen Glaubenskongregation. Der spanische Purpurträger wurde im Fall des französischen Kardinals Philippe Barbarin von einem Gericht vorgeladen.
Kardinal Luis Fancisco Ladaria Ferrer SJ leistete der Vorladung durch das französische Gericht nicht Folge. Das Gericht verhandelt die Anklage gegen Kardinal Philippe Barbarin, den Erzbischof von Lyon, dem vorgeworfen wird, einen Priester seines Bistums nicht rechtzeitig zur Anzeige gebracht zu haben, der sich zwischen 1986 und 1991 an jungen, männlichen Pfadfindern vergangen hatte.
Der Vatikan untersagte dem Glaubenspräfekten die Teilnahme unter Verweis auf seine Immunität, wie AFP berichtete. Das Gericht von Lyon zitierte Kardinal Ladaria nicht nur als Zeugen, sondern als potentiellen Mitangeklagten. Grund dafür ist die Aussage von Kardinal Barbarin im Zuge seiner Verteidigung, Ladaria zum Fall des Priesters konsultiert zu haben.
Ladaria habe dem Erzbischof von Lyon empfohlen, „die angemessenen Disziplinarmaßnahmen der Kirche zu ergreifen, aber einen öffentlichen Skandal zu vermeiden“.
Vor kurzem erfolgte die Vorladung für Kardinal Ladaria, die von den französischen Behörden dem Vatikan zugestellt wurde. Der Vatikan antwortete mit dem Hinweis, daß die Kommunikation von Kardinal Ladaria „in Ausübung seiner souveränen Aufgaben“ als Amtsträger des Heiligen Stuhls erfolgte. Das Völkerrecht erkenne ihm „ratione materiae“ strafrechtliche Immunität zu, wenn er Aufgaben im Namen des Souveräns wahrnimmt.
Die zuständige Gerichtsbehörde des Vatikans erklärte deshalb die französische Vorladung für „unzulässig“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Die Verhaltensweise des Vatikan ist durchaus zu verstehen. Gleichzeitig macht sich damit aber der Vatikan im völkerrechtlichen Bereich unglaubwürdig und handlungsunfähig. Staaten wissen um jeder Menge Mittel so etwas zu ahnden.