Kardinal Ladaria leistet Vorladung nach Frankreich nicht Folge

Vatikan pocht auf Immunität


Glaubenspräfekt Luis Ladara Ferrer leistete der Vorladung nach Frankreich keine Folge.
Glaubenspräfekt Luis Ladara Ferrer leistete der Vorladung nach Frankreich keine Folge.

(Rom) Der Hei­li­ge Stuhl ver­weist auf die Immu­ni­tät von Kar­di­nal Lada­ria, Prä­fekt der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on. Der spa­ni­sche Pur­pur­trä­ger wur­de im Fall des fran­zö­si­schen Kar­di­nals Phil­ip­pe Bar­ba­rin von einem Gericht vorgeladen.

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Kar­di­nal Luis Fan­cis­co Lada­ria Fer­rer SJ lei­ste­te der Vor­la­dung durch das fran­zö­si­sche Gericht nicht Fol­ge. Das Gericht ver­han­delt die Ankla­ge gegen Kar­di­nal Phil­ip­pe Bar­ba­rin, den Erz­bi­schof von Lyon, dem vor­ge­wor­fen wird, einen Prie­ster sei­nes Bis­tums nicht recht­zei­tig zur Anzei­ge gebracht zu haben, der sich zwi­schen 1986 und 1991 an jun­gen, männ­li­chen Pfad­fin­dern ver­gan­gen hatte.

Der Vati­kan unter­sag­te dem Glau­bens­prä­fek­ten die Teil­nah­me unter Ver­weis auf sei­ne Immu­ni­tät, wie AFP berich­te­te. Das Gericht von Lyon zitier­te Kar­di­nal Lada­ria nicht nur als Zeu­gen, son­dern als poten­ti­el­len Mit­an­ge­klag­ten. Grund dafür ist die Aus­sa­ge von Kar­di­nal Bar­ba­rin im Zuge sei­ner Ver­tei­di­gung, Lada­ria zum Fall des Prie­sters kon­sul­tiert zu haben.

Lada­ria habe dem Erz­bi­schof von Lyon emp­foh­len, „die ange­mes­se­nen Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men der Kir­che zu ergrei­fen, aber einen öffent­li­chen Skan­dal zu vermeiden“.

Vor kur­zem erfolg­te die Vor­la­dung für Kar­di­nal Lada­ria, die von den fran­zö­si­schen Behör­den dem Vati­kan zuge­stellt wur­de. Der Vati­kan ant­wor­te­te mit dem Hin­weis, daß die Kom­mu­ni­ka­ti­on von Kar­di­nal Lada­ria „in Aus­übung sei­ner sou­ve­rä­nen Auf­ga­ben“ als Amts­trä­ger des Hei­li­gen Stuhls erfolg­te. Das Völ­ker­recht erken­ne ihm „ratio­ne mate­riae“ straf­recht­li­che Immu­ni­tät zu, wenn er Auf­ga­ben im Namen des Sou­ve­räns wahrnimmt.

Die zustän­di­ge Gerichts­be­hör­de des Vati­kans erklär­te des­halb die fran­zö­si­sche Vor­la­dung für „unzu­läs­sig“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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1 Kommentar

  1. Die Ver­hal­tens­wei­se des Vati­kan ist durch­aus zu ver­ste­hen. Gleich­zei­tig macht sich damit aber der Vati­kan im völ­ker­recht­li­chen Bereich unglaub­wür­dig und hand­lungs­un­fä­hig. Staa­ten wis­sen um jeder Men­ge Mit­tel so etwas zu ahnden.

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