
Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.
Der Münsteraner Bischof Felix Genn sagte auf der Pressekonferenz zur Einführung in den Katholikentag: „Im Blick auf unsere Gesellschaft erleben wir insbesondere von rechter Seite eine Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses“, die sich etwa in „dumpfen rechtspopulistischen Parolen“ zeige. Dann konkretisierte er die zum Diskursverfall führenden Haltungen als „Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Hetze gegen Menschen mit Behinderungen“.
Mit den zuletzt zitierten Inhalten und Wertungen bezog sich der Bischof offensichtlich auf eine Textanzeige, die von 18 Sozialverbänden am 22. April in der FAS geschaltet war. Denn mit deren Formulierungen und Zielrichtung stimmten seine Wendungen von Rassismus, menschenfeindlich sowie Hetze gegen Menschen mit Behinderung überein. Die Anzeige selbst war ein Empörungsaufruf gegen den Inhalt einer Kleinen Anfrage von Seiten der AfD-Fraktion.
Eine berechtigte Sachverhaltsanfrage im Bundestag…
Nach üblicher Bundestagspraxis hatte die Oppositionspartei der AfD mit Antrag vom 12. März Informationen in Form von differenzierten Entwicklungszahlen von der Bundesregierung zum Thema Schwerbehinderung in Deutschland angefordert. Zu dem Unterpunkt ‚Ursachen’ wollten die Fragesteller Genaueres wissen über Behinderungen aus Inzestverbindungen und Verwandtenehen, differenziert auch nach Einwanderern. Zu diesem Punkt verweist die Anfrage auf Pressemeldungen von rbb, taz und eine britische Studie. In den entsprechenden Publikationen wurde aus Anlass von aktuellen Vorfällen im Migrantenmilieu an die bekannte Erkenntnis erinnert, dass sich das Risiko von Behinderungen und Erbkrankheiten bei Verbindungen von Blutsverwandten vervielfacht.
Der Neuropsychologe Prof. Dr. Wolfgang Meins ergänzte diesen Befund mit Ergebnissen einer Studie aus Dubai. Danach sind bei einer „überwältigenden Anzahl von arabischen Patienten“ rezessiv vererbte genetische Merkmale festzustellen und zwar „wegen der Häufigkeit der Ehen zwischen Blutsverwandten unter Arabern“. Dass die Praxis der Verwandtenehen von muslimischen Migranten auch in Deutschland gepflegt wird, bestätigten frühere Veröffentlichungen von SPIEGEL, ZEIT und Welt. Deshalb die Schlussfolgerung von Prof. Meins: Diese Tendenz führe „zwingend zu einer erhöhten Rate von manifesten Erbkrankheiten bei dieser Bevölkerungsgruppe“ in Deutschland. Der Beitrag von Prof. Meins erschien auf der Seite Die Achse des Guten.achgut.com.
… wird durch eine linkspopulistische Anzeige skandalisiert
Zu der begründeten Sachverhaltsanfrage der AfD-Bundestagsfraktion hatten vier Wochen lang weder die übrigen Parteien noch die Medien irgendwelche Kritik anzumelden. Ebensowenig war eine Medienresonanz nach der sachbezogenen Antwort der Bundesregierung vom 10. April festzustellen. Erst mit der Anzeige der 18 Sozialverbände entwickelte sich ein Mediensturm.

In dem halbseitigen Anzeigentext war allerdings nur marginal und verzerrt der sachliche Gehalt von Anfrage und Antwort dargestellt. Hauptsächlich benutzte man das Anzeigenformat als öffentlichen Pranger, um mediale Empörung hervorzurufen. Das Ziel einer Skandalisierung war schon im Einleitungssatz erkennbar: „Wir sind entsetzt über die Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag zur Schwerbehinderung in Deutschland.“
Verantwortlich für die Anzeige zeichnete der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Der hatte vor zwei Jahren auf dem Linkenparteitag seinen Verband der Linkspartei zu Füßen gelegt. „Ein Funktionär stellt sich in den Dienst des Linkspopulismus“, konstatierte damals CDU-Vize Armin Laschert. Mit der Anzeige lieferte der Parteisoldat sein Meisterstück ab, indem er im antifaschistischen Agitprop-Stil der Linken den Text strickte:
Im ersten Abschnitt wurde die AfD dafür angeschwärzt, einen „Zusammenhang von Inzucht, behinderten Kindern und Migranten und Migrantinnen“ herzustellen. Tatsächlich ist dieser Konnex zwischen den Punkten eins und zwei seit 150 Jahren wissenschaftlicher Standard und zum Punkt drei ebenfalls belegt, wie oben gezeigt.
Schneider dagegen nennt diesen Evidenz-Zusammenhang ohne irgendwelche Begründungen „abwegig“. Statt Argumente benutzt er gleich zu Beginn der Anzeige Empörungswendungen als Schlag-Worte. Im nächsten Satz unterstellte er der AfD-Fraktion hinterhältige Absichten. Sie würden mit „vordergründigen“ Fragen „in bösartiger Weise“ einen „abwegigen“ Zusammenhang „suggerieren“.
Schlagwörter und Betroffenheitsvokabeln statt Diskurs
An diesem ersten Textabschnitt wird offenbar, dass der Initiator der Anzeige kein Interesse an einem sachlichen Diskurs über ein gesellschaftliches Phänomen hat, erst recht nicht zu begründeter Urteilsbildung beim Publikum beitragen will. Das zeigt sich allein schon darin, die Fragestellung als „abwegig“ zu brandmarken. Darüber hinaus wird die Fragestellerin mit emotionalen Betroffenheitsvokabeln wie Entsetzen und moralischen Schlagworten wie ‚bösartig’ dämonisiert.
Dieser Einleitungsabschnitt wird als Musterbeispiel dafür in die Medienlehrbücher eingehen können, wie man aus einer realistischen Sachverhaltsfrage eines politischen Gegners im Handumdrehen einen Skandal konstruieren kann.
Der Einleitungssatz des zweiten Abschnitts beginnt mit einer scheinbar arglosen Vermutung: „Es vermittelt sich (…) die Grundhaltung, Behinderung sei ein zu vermeidendes Übel“. Im Zusammenhang mit Inzest und Verwandtenehe ist in unserm Kulturkreis der Gesetzgeber tatsächlich bestrebt, durch ein entsprechendes Heiratsverbot die erhöhten Risiken von behinderten Nachkommen zu vermeiden. Bei Migranten mit anderen kulturellen Voreinstellungen ergäbe sich hier wie auch bei anderen Themen die gesellschaftliche Aufgabe, sie in unsere Werteordnung einzuführen – in diesem Fall durch Heiratsbeschränkung erbkranken Nachwuchs zu minimieren.
Üble Nachrede durch Nazi-Assoziationen
Doch Schneider und seinen Genossen ging es weder um die Verhinderung vermeidbarer Krankheiten noch um die Aufklärung von Migranten. Sie verfolgten eine Propagandastrategie: Aus dem Anfragetext konnte man die Sorge um vermeidbare Behinderungen lesen. Dieses Anliegen brachten sie nun in Verbindung mit dem völlig andersartigen Nazi-Slogan von Behinderten als zu vermeidendes Übel. Mit dieser unlauteren Methode, eine berechtigte Sorge zu assoziieren mit der NS-Rassenhygiene, sollte die AfD in den Dunstkreis der „dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte“ geschubst werden.

Einmal mit dem Nazi-Schatten belegt, unterstellte man den Fragestellern dann eine nazistische „Grundhaltung“ – etwa das Lebensrecht von Behinderten abzuerkennen. Frei von Beleg und Begründung wurde die Anfrage der AfD-Fraktion angekoppelt an die NS-Maßnahmen, bei der Behinderte „zu Hunderttausenden Opfer des Nationalsozialismus wurden“.
Die Verbindungslinie von der AfD-Anfrage zu den Nazi-Verbrechen an Kranken und Behinderten ist aber ein reines Konstrukt. Diese willkürliche Zusammenführung hat in dem Anfragetext keinerlei Basis. Somit könnte die Anzeige den Tatbestand der Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllen. Denn der Anzeigenverantwortliche verbreitet mit seinen unwahren Aussagen wider besseres Wissen in Beziehung auf eine Gruppe von Menschen Behauptungen, welche dieselben in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind (vgl. Paragrafen 186/187 StGB).
Nachdem die linken Anzeigenmacher die angebliche Grundhaltung der AfD mit der Nazi-Ideologie vom unwerten Leben assoziiert haben, gehen sie im dritten Abschnitt der Anzeige noch einen Schritt weiter: Die Anfrage wird vollständig mit der Nazi-Ideologie vom unwerten Leben von Kranken und Behinderten identifiziert. Der AfD unterstellt man im Besonderen „Abwertung von Menschen mit Behinderung“ und im Allgemeinen „Rassismus“ sowie „unerträgliche Menschenfeindlichkeit“.
Benebelt von der eigenen antifaschistischen Hermeneutik
Wenn man zu diesen absurden Vorwürfen noch einmal den Anfragetext der AfD gegenliest, dann erscheinen die erwähnten Nazi-Unterstellungen für eine rationale Lektüre und Interpretation schlicht unerklärlich. Herr Schneider und seine Linksgenossen scheinen von ihrer eigenen antifaschistischen Hermeneutik benebelt zu sein. Sie steigern sich in Halluzinationen einer unmittelbar drohenden Machtübernahme der Altnazi-Ideologie hinein. Sie wähnen sich im (Windmühlen-) Kampf gegen „Abwertung von Menschen mit Behinderung“ und neue „Formen des Rassismus“. Sie sehen sich auf der Seite der Gut-„Menschlichkeit“ und glauben deshalb, eine antinazistische Wachsamkeitskampagne gegen „Menschenfeindlichkeit“ ausrufen zu müssen. Doch dieser antifaschistische Alarmismus gründet sich allein darauf, dass von Seiten der AfD Begriffe wie „Behinderungen“ und „Migranten“ gefallen waren.
Der Vorwurf nazistischer Ideologie fällt auf die Linke zurück
Der letzte Satz der Anzeige entlarvt die aufgeblähte Empörungsverlogenheit der linken Genossen: „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land.“
Die Linke fordert in ihrem Wahlprogramm 2017 die ersatzlose Streichung des Paragraf 218. Sarah Wagenknecht bekräftigte kürzlich, dass Schwangere ethisch ungebunden über Leben und Tod ihrer Kinder bis zum Zeitpunkt der Geburt entscheiden sollten. Daraus folgt als lebensfeindliche Logik der Linken, dass ungeborene Kinder keine Würde und kein Grundrecht auf Leben hätten (Art. 2 GG). Die Ideologie der Ungleichwertigkeit von menschlichem Leben vor und nach der Geburt hat demnach einen festen Platz im Programm der Linken. Was der Linke Ulrich Schneider an nazistischen Ideologien unberechtigterweise der AfD vorwirft, das propagiert seine Partei.
Der Bischof hatte in der Pressekonferenz die Medienvertreter zu „wahrheitsgemäßer Berichterstattung“ aufgerufen. Die journalistische Verifizierungsmethode dazu besteht darin, „zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen“, so die berufsethische Pflicht laut Pressekodex. Für den Komplex der Anti-AfD-Anzeige hätten die Journalisten sorgfältig der Wahrheitsfrage nachgehen müssen, ob die Tatsachenbehauptungen und Wertungen der Anzeige mit dem Sachverhaltsaussagen der AfD-Anfrage im Einklang stehen.
Diese Sorgfaltsaufgabe gilt natürlich auch für den Bischof selbst – zum einen als Repräsentant der Kirche. Darüber hinaus war er als ethische Instanz den Medienvertretern gegenübergetreten, indem er sie an ihre Wahrheitspflichten erinnerte.
Doch an dem Beispielkomplex des sogenannten Rechtspopulismus machte er selbst das Gegenteil. Auf der Katholikentagspressekonferenz bestätigte er ungeprüft die Skandalwertungen der besagten Anzeige und verstärkt sie sogar, als er etwa von rechtspopulistischer „Hetze gegen Menschen mit Behinderungen“ sprach. Er hat sich in Kenntnis des sachorientierten AfD-Anfragetextes an der üblen Nachrede gegenüber jener Partei beteiligt, auch wenn er deren Namen nicht nannte. Zu den Medienmeldungen in der katholisch orientierten Presse, die die unwahre Version der linkspopulistischen Anzeige verbreitete, trägt der Bischof eine Mitverantwortung.
Text: Hubert Hecker
Bild: Katholikentag.de/Die Zeit/Kronen Zeitung (Screenshots)