Ungeprüft Skandalmeldungen verbreitet


Katholikentag: Bischof Genn, die "dumpfen rechtspopulistischen Parolen" und die Empörungsverlogenheit.
Katholikentag: Bischof Genn, die "dumpfen rechtspopulistischen Parolen" und die Empörungsverlogenheit.

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Anzei­ge

Der Mün­ste­ra­ner Bischof Felix Genn sag­te auf der Pres­se­kon­fe­renz zur Ein­füh­rung in den Katho­li­ken­tag: „Im Blick auf unse­re Gesell­schaft erle­ben wir ins­be­son­de­re von rech­ter Sei­te eine Ver­ro­hung des gesell­schaft­li­chen Dis­kur­ses“, die sich etwa in „dump­fen rechts­po­pu­li­sti­schen Paro­len“ zei­ge. Dann kon­kre­ti­sier­te er die zum Dis­kurs­ver­fall füh­ren­den Hal­tun­gen als „Ras­sis­mus, Frem­den­feind­lich­keit oder Het­ze gegen Men­schen mit Behinderungen“.

Mit den zuletzt zitier­ten Inhal­ten und Wer­tun­gen bezog sich der Bischof offen­sicht­lich auf eine Text­an­zei­ge, die von 18 Sozi­al­ver­bän­den am 22. April in der FAS geschal­tet war. Denn mit deren For­mu­lie­run­gen und Ziel­rich­tung stimm­ten sei­ne Wen­dun­gen von Ras­sis­mus, men­schen­feind­lich sowie Het­ze gegen Men­schen mit Behin­de­rung über­ein. Die Anzei­ge selbst war ein Empö­rungs­auf­ruf gegen den Inhalt einer Klei­nen Anfra­ge von Sei­ten der AfD-Fraktion.

Eine berechtigte Sachverhaltsanfrage im Bundestag…

Nach übli­cher Bun­des­tags­pra­xis hat­te die Oppo­si­ti­ons­par­tei der AfD mit Antrag vom 12. März Infor­ma­tio­nen in Form von dif­fe­ren­zier­ten Ent­wick­lungs­zah­len von der Bun­des­re­gie­rung zum The­ma Schwer­be­hin­de­rung in Deutsch­land ange­for­dert. Zu dem Unter­punkt ‚Ursa­chen’ woll­ten die Fra­ge­stel­ler Genaue­res wis­sen über Behin­de­run­gen aus Inzest­ver­bin­dun­gen und Ver­wand­te­n­e­hen, dif­fe­ren­ziert auch nach Ein­wan­de­rern. Zu die­sem Punkt ver­weist die Anfra­ge auf Pres­se­mel­dun­gen von rbb, taz und eine bri­ti­sche Stu­die. In den ent­spre­chen­den Publi­ka­tio­nen wur­de aus Anlass von aktu­el­len Vor­fäl­len im Migran­ten­mi­lieu an die bekann­te Erkennt­nis erin­nert, dass sich das Risi­ko von Behin­de­run­gen und Erb­krank­hei­ten bei Ver­bin­dun­gen von Bluts­ver­wand­ten vervielfacht.

Der Neu­ro­psy­cho­lo­ge Prof. Dr. Wolf­gang Meins ergänz­te die­sen Befund mit Ergeb­nis­sen einer Stu­die aus Dubai. Danach sind bei einer „über­wäl­ti­gen­den Anzahl von ara­bi­schen Pati­en­ten“ rezes­siv ver­erb­te gene­ti­sche Merk­ma­le fest­zu­stel­len und zwar „wegen der Häu­fig­keit der Ehen zwi­schen Bluts­ver­wand­ten unter Ara­bern“. Dass die Pra­xis der Ver­wand­te­n­e­hen von mus­li­mi­schen Migran­ten auch in Deutsch­land gepflegt wird, bestä­tig­ten frü­he­re Ver­öf­fent­li­chun­gen von SPIEGEL, ZEIT und Welt. Des­halb die Schluss­fol­ge­rung von Prof. Meins: Die­se Ten­denz füh­re „zwin­gend zu einer erhöh­ten Rate von mani­fe­sten Erb­krank­hei­ten bei die­ser Bevöl­ke­rungs­grup­pe“ in Deutsch­land. Der Bei­trag von Prof. Meins erschien auf der Sei­te Die Ach­se des Guten​.ach​gut​.com.

… wird durch eine linkspopulistische Anzeige skandalisiert

Zu der begrün­de­ten Sach­ver­halts­an­fra­ge der AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on hat­ten vier Wochen lang weder die übri­gen Par­tei­en noch die Medi­en irgend­wel­che Kri­tik anzu­mel­den. Eben­so­we­nig war eine Medi­en­re­so­nanz nach der sach­be­zo­ge­nen Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung vom 10. April fest­zu­stel­len. Erst mit der Anzei­ge der 18 Sozi­al­ver­bän­de ent­wickel­te sich ein Mediensturm.

Die Zeit: Sozialverbände entsetzt
Die Zeit: Sozi­al­ver­bän­de entsetzt

In dem halb­sei­ti­gen Anzei­gen­text war aller­dings nur mar­gi­nal und ver­zerrt der sach­li­che Gehalt von Anfra­ge und Ant­wort dar­ge­stellt. Haupt­säch­lich benutz­te man das Anzei­gen­for­mat als öffent­li­chen Pran­ger, um media­le Empö­rung her­vor­zu­ru­fen. Das Ziel einer Skan­da­li­sie­rung war schon im Ein­lei­tungs­satz erkenn­bar: „Wir sind ent­setzt über die Anfra­ge der AfD im Deut­schen Bun­des­tag zur Schwer­be­hin­de­rung in Deutschland.“

Ver­ant­wort­lich für die Anzei­ge zeich­ne­te der Geschäfts­füh­rer des Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­ban­des, Ulrich Schnei­der. Der hat­te vor zwei Jah­ren auf dem Lin­ken­par­tei­tag sei­nen Ver­band der Links­par­tei zu Füßen gelegt. „Ein Funk­tio­när stellt sich in den Dienst des Links­po­pu­lis­mus“, kon­sta­tier­te damals CDU-Vize Armin Laschert. Mit der Anzei­ge lie­fer­te der Par­tei­sol­dat sein Mei­ster­stück ab, indem er im anti­fa­schi­sti­schen Agit­prop-Stil der Lin­ken den Text strickte:

Im ersten Abschnitt wur­de die AfD dafür ange­schwärzt, einen „Zusam­men­hang von Inzucht, behin­der­ten Kin­dern und Migran­ten und Migran­tin­nen“ her­zu­stel­len. Tat­säch­lich ist die­ser Kon­nex zwi­schen den Punk­ten eins und zwei seit 150 Jah­ren wis­sen­schaft­li­cher Stan­dard und zum Punkt drei eben­falls belegt, wie oben gezeigt.

Schnei­der dage­gen nennt die­sen Evi­denz-Zusam­men­hang ohne irgend­wel­che Begrün­dun­gen „abwe­gig“. Statt Argu­men­te benutzt er gleich zu Beginn der Anzei­ge Empö­rungs­wen­dun­gen als Schlag-Wor­te. Im näch­sten Satz unter­stell­te er der AfD-Frak­ti­on hin­ter­häl­ti­ge Absich­ten. Sie wür­den mit „vor­der­grün­di­gen“ Fra­gen „in bös­ar­ti­ger Wei­se“ einen „abwe­gi­gen“ Zusam­men­hang „sug­ge­rie­ren“.

Schlagwörter und Betroffenheitsvokabeln statt Diskurs

An die­sem ersten Text­ab­schnitt wird offen­bar, dass der Initia­tor der Anzei­ge kein Inter­es­se an einem sach­li­chen Dis­kurs über ein gesell­schaft­li­ches Phä­no­men hat, erst recht nicht zu begrün­de­ter Urteils­bil­dung beim Publi­kum bei­tra­gen will. Das zeigt sich allein schon dar­in, die Fra­ge­stel­lung als „abwe­gig“ zu brand­mar­ken. Dar­über hin­aus wird die Fra­ge­stel­le­rin mit emo­tio­na­len Betrof­fen­heits­vo­ka­beln wie Ent­set­zen und mora­li­schen Schlag­wor­ten wie ‚bös­ar­tig’ dämonisiert.

Die­ser Ein­lei­tungs­ab­schnitt wird als Muster­bei­spiel dafür in die Medi­en­lehr­bü­cher ein­ge­hen kön­nen, wie man aus einer rea­li­sti­schen Sach­ver­halts­fra­ge eines poli­ti­schen Geg­ners im Hand­um­dre­hen einen Skan­dal kon­stru­ie­ren kann.

Der Ein­lei­tungs­satz des zwei­ten Abschnitts beginnt mit einer schein­bar arg­lo­sen Ver­mu­tung: „Es ver­mit­telt sich (…) die Grund­hal­tung, Behin­de­rung sei ein zu ver­mei­den­des Übel“. Im Zusam­men­hang mit Inzest und Ver­wand­ten­ehe ist in unserm Kul­tur­kreis der Gesetz­ge­ber tat­säch­lich bestrebt, durch ein ent­spre­chen­des Hei­rats­ver­bot die erhöh­ten Risi­ken von behin­der­ten Nach­kom­men zu ver­mei­den. Bei Migran­ten mit ande­ren kul­tu­rel­len Vor­ein­stel­lun­gen ergä­be sich hier wie auch bei ande­ren The­men die gesell­schaft­li­che Auf­ga­be, sie in unse­re Wer­te­ord­nung ein­zu­füh­ren – in die­sem Fall durch Hei­rats­be­schrän­kung erb­kran­ken Nach­wuchs zu minimieren.

Üble Nachrede durch Nazi-Assoziationen

Doch Schnei­der und sei­nen Genos­sen ging es weder um die Ver­hin­de­rung ver­meid­ba­rer Krank­hei­ten noch um die Auf­klä­rung von Migran­ten. Sie ver­folg­ten eine Pro­pa­gan­da­stra­te­gie: Aus dem Anfra­ge­text konn­te man die Sor­ge um ver­meid­ba­re Behin­de­run­gen lesen. Die­ses Anlie­gen brach­ten sie nun in Ver­bin­dung mit dem völ­lig anders­ar­ti­gen Nazi-Slo­gan von Behin­der­ten als zu ver­mei­den­des Übel. Mit die­ser unlau­te­ren Metho­de, eine berech­tig­te Sor­ge zu asso­zi­ie­ren mit der NS-Ras­sen­hy­gie­ne, soll­te die AfD in den Dunst­kreis der „dun­kel­sten Zei­ten der deut­schen Geschich­te“ geschubst werden.

Medienempörung auch auswärts: Österreichs Kronen-Zeitung
Medi­en­em­pö­rung auch aus­wärts: Öster­reichs Kronen-Zeitung

Ein­mal mit dem Nazi-Schat­ten belegt, unter­stell­te man den Fra­ge­stel­lern dann eine nazi­sti­sche „Grund­hal­tung“ – etwa das Lebens­recht von Behin­der­ten abzu­er­ken­nen. Frei von Beleg und Begrün­dung wur­de die Anfra­ge der AfD-Frak­ti­on ange­kop­pelt an die NS-Maß­nah­men, bei der Behin­der­te „zu Hun­dert­tau­sen­den Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus wurden“.

Die Ver­bin­dungs­li­nie von der AfD-Anfra­ge zu den Nazi-Ver­bre­chen an Kran­ken und Behin­der­ten ist aber ein rei­nes Kon­strukt. Die­se will­kür­li­che Zusam­men­füh­rung hat in dem Anfra­ge­text kei­ner­lei Basis. Somit könn­te die Anzei­ge den Tat­be­stand der Ver­leum­dung oder üblen Nach­re­de erfül­len. Denn der Anzei­gen­ver­ant­wort­li­che ver­brei­tet mit sei­nen unwah­ren Aus­sa­gen wider bes­se­res Wis­sen in Bezie­hung auf eine Grup­pe von Men­schen Behaup­tun­gen, wel­che die­sel­ben in der öffent­li­chen Mei­nung her­ab­zu­wür­di­gen geeig­net sind (vgl. Para­gra­fen 186/​187 StGB).

Nach­dem die lin­ken Anzei­gen­ma­cher die angeb­li­che Grund­hal­tung der AfD mit der Nazi-Ideo­lo­gie vom unwer­ten Leben asso­zi­iert haben, gehen sie im drit­ten Abschnitt der Anzei­ge noch einen Schritt wei­ter: Die Anfra­ge wird voll­stän­dig mit der Nazi-Ideo­lo­gie vom unwer­ten Leben von Kran­ken und Behin­der­ten iden­ti­fi­ziert. Der AfD unter­stellt man im Beson­de­ren „Abwer­tung von Men­schen mit Behin­de­rung“ und im All­ge­mei­nen „Ras­sis­mus“ sowie „uner­träg­li­che Menschenfeindlichkeit“.

Benebelt von der eigenen antifaschistischen Hermeneutik

Wenn man zu die­sen absur­den Vor­wür­fen noch ein­mal den Anfra­ge­text der AfD gegen­liest, dann erschei­nen die erwähn­ten Nazi-Unter­stel­lun­gen für eine ratio­na­le Lek­tü­re und Inter­pre­ta­ti­on schlicht uner­klär­lich. Herr Schnei­der und sei­ne Links­ge­nos­sen schei­nen von ihrer eige­nen anti­fa­schi­sti­schen Her­me­neu­tik bene­belt zu sein. Sie stei­gern sich in Hal­lu­zi­na­tio­nen einer unmit­tel­bar dro­hen­den Macht­über­nah­me der Alt­na­zi-Ideo­lo­gie hin­ein. Sie wäh­nen sich im (Wind­müh­len-) Kampf gegen „Abwer­tung von Men­schen mit Behin­de­rung“ und neue „For­men des Ras­sis­mus“. Sie sehen sich auf der Sei­te der Gut-„Menschlichkeit“ und glau­ben des­halb, eine anti­na­zi­sti­sche Wach­sam­keits­kam­pa­gne gegen „Men­schen­feind­lich­keit“ aus­ru­fen zu müs­sen. Doch die­ser anti­fa­schi­sti­sche Alar­mis­mus grün­det sich allein dar­auf, dass von Sei­ten der AfD Begrif­fe wie „Behin­de­run­gen“ und „Migran­ten“ gefal­len waren.

Der Vorwurf nazistischer Ideologie fällt auf die Linke zurück

Der letz­te Satz der Anzei­ge ent­larvt die auf­ge­bläh­te Empö­rungs­ver­lo­gen­heit der lin­ken Genos­sen: „Ideo­lo­gien der Ungleich­wer­tig­keit mensch­li­chen Lebens haben kei­nen Platz in die­sem Land.“

Die Lin­ke for­dert in ihrem Wahl­pro­gramm 2017 die ersatz­lo­se Strei­chung des Para­graf 218. Sarah Wagen­knecht bekräf­tig­te kürz­lich, dass Schwan­ge­re ethisch unge­bun­den über Leben und Tod ihrer Kin­der bis zum Zeit­punkt der Geburt ent­schei­den soll­ten. Dar­aus folgt als lebens­feind­li­che Logik der Lin­ken, dass unge­bo­re­ne Kin­der kei­ne Wür­de und kein Grund­recht auf Leben hät­ten (Art. 2 GG). Die Ideo­lo­gie der Ungleich­wer­tig­keit von mensch­li­chem Leben vor und nach der Geburt hat dem­nach einen festen Platz im Pro­gramm der Lin­ken. Was der Lin­ke Ulrich Schnei­der an nazi­sti­schen Ideo­lo­gien unbe­rech­tig­ter­wei­se der AfD vor­wirft, das pro­pa­giert sei­ne Partei.

Der Bischof hat­te in der Pres­se­kon­fe­renz die Medi­en­ver­tre­ter zu „wahr­heits­ge­mä­ßer Bericht­erstat­tung“ auf­ge­ru­fen. Die jour­na­li­sti­sche Veri­fi­zie­rungs­me­tho­de dazu besteht dar­in, „zur Ver­öf­fent­li­chung bestimm­te Infor­ma­tio­nen mit der gebo­te­nen Sorg­falt auf ihren Wahr­heits­ge­halt zu prü­fen“, so die berufs­ethi­sche Pflicht laut Pres­se­ko­dex. Für den Kom­plex der Anti-AfD-Anzei­ge hät­ten die Jour­na­li­sten sorg­fäl­tig der Wahr­heits­fra­ge nach­ge­hen müs­sen, ob die Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen und Wer­tun­gen der Anzei­ge mit dem Sach­ver­halts­aus­sa­gen der AfD-Anfra­ge im Ein­klang stehen.

Die­se Sorg­falts­auf­ga­be gilt natür­lich auch für den Bischof selbst – zum einen als Reprä­sen­tant der Kir­che. Dar­über hin­aus war er als ethi­sche Instanz den Medi­en­ver­tre­tern gegen­über­ge­tre­ten, indem er sie an ihre Wahr­heits­pflich­ten erinnerte.

Doch an dem Bei­spiel­kom­plex des soge­nann­ten Rechts­po­pu­lis­mus mach­te er selbst das Gegen­teil. Auf der Katho­li­ken­tags­pres­se­kon­fe­renz bestä­tig­te er unge­prüft die Skan­dal­wer­tun­gen der besag­ten Anzei­ge und ver­stärkt sie sogar, als er etwa von rechts­po­pu­li­sti­scher „Het­ze gegen Men­schen mit Behin­de­run­gen“ sprach. Er hat sich in Kennt­nis des sach­ori­en­tier­ten AfD-Anfra­ge­tex­tes an der üblen Nach­re­de gegen­über jener Par­tei betei­ligt, auch wenn er deren Namen nicht nann­te. Zu den Medi­en­mel­dun­gen in der katho­lisch ori­en­tier­ten Pres­se, die die unwah­re Ver­si­on der links­po­pu­li­sti­schen Anzei­ge ver­brei­te­te, trägt der Bischof eine Mitverantwortung.

Text: Hubert Hecker
Bild: Katho​li​ken​tag​.de/​Die Zeit/​Kronen Zei­tung (Screen­shots)

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