(Washington) Am vergangenen 2. Mai verabschiedete das mehrheitlich republikanische Parlament des US-Staates Iowa ein Gesetz zur Stärkung des Lebensrechts für ungeborene Kinder. Im deutschen Sprachraum berichteten die Leitmedien darüber nur mit dem obligatorisch vorgeschalteten Pro-Abtreibungsfilter. Sie sind zum Haupthindernis eines Umdenkprozesses in Sachen Abtreibung geworden.
Ziel der Neuregelung ist es, die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib einzudämmen. Die Kindestötung durch Abtreibung ist in den USA seit dem berühmt-berüchtigten Urteil des Obersten Gerichtshofes Roe gegen Wade vom Januar 1973 erlaubt.
Am 4. Mai wurde das neue Gesetz von der republikanischen Gouverneurin von Iowa, Kim Reynolds, unterzeichnet und trat damit in Kraft.
Es sieht vor, daß Ungeborene spätestens ab der 6. Schwangerschaftswoche vor Abtreibung geschützt sind. Sobald der Herzschlag des Kindes zu hören ist, darf das Kind nicht mehr getötet werden, so die Bestimmung. Daher wird das Gesetz auch als Fetal Heartbeat Abortion Ban bezeichnet. Der Herzschlag eines Menschen ist ab der 6. Schwangerschaftswoche zu hören.
Die Verbesserung des Lebensschutzes wird im Vergleich besonders deutlich: Bisher war in Iowa die Tötung ungeborener Kinder bis zur 20. Schwangerschaftswoche erlaubt. Die Abtreibungsbefürworter jammerten, daß „viele Frauen“ bis zur 6. Schwangerschaftswoche noch nicht einmal wüßten, schwanger zu sein, weshalb das neue Gesetz einem „faktischen Abtreibungsverbot“ gleichkomme. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche als rechtswidrig, aber straffrei geduldet, was seit Jahrzehnten ausreicht, in Hunderttausender-Größe mindestens 15 Prozent der ungeborener Kinder zu töten.
Das Parlament des Staates Iowa besteht aus zwei Kammern. In beiden verfügt die Republikanische Partei über eine Mehrheit. Das neue Gesetz zum Schutz des Lebens wurde vom Repräsentantenhaus mit 51 von 97 und im Senat mit 29 von 46 abgegebenen Stimmen beschlossen.
Im Laufe der Debatte war der ursprüngliche Gesetzentwurf durch Abänderungsanträge etwas aufgeweicht worden. Die Endfassung sieht Ausnahmen im Falle einer Vergewaltigung, von Inzest oder einer schweren Mißbildung des Fötus vor, die keine Aussicht auf ein Überleben läßt. Bereits der Originalentwurf sah eine Ausnahme bei physischer Lebensgefahr für die Mutter vor.
Das neue Gesetz wird von der Lebensrechtsbewegung als „bestes Lebensschutzgesetz“ der USA bezeichnet.
Abtreibungsmentalität der europäischen Massenmedien
Die deutschen Medien berichteten über das Gesetz häufig hingegen mit offen oder versteckt negativ konnotiertem Unterton. Die Schlagzeilen lauteten:
„Iowa stimmt für schärfstes Abtreibungsgesetz der USA“ (Der Spiegel).
„Abtreibungsgesetz in Iowa: Wahlkampf auf Kosten der Frauen“ (taz).
„Iowa verbietet Abtreibungen ab fötalem Herzschlag“ (Der Standard).
„Iowa: Das wohl strengste Abtreibungsgesetz der USA“ (Tagesschau).
„Iowa verbietet de facto Abtreibung“ (Neues Deutschland).
„Schwangerschaftsabbruch: Parlament in Iowa stimmt für das schärfste Abtreibungsgesetz der USA“ (Bento).
„Strikte Regelung – Iowa verabschiedet strengstes US-Abtreibungsgesetz“ (SRF)
„USA: Strengstes Abtreibungsgesetz in Iowa verabschiedet“ (NZZ).
Was in den Schlagzeilen gesagt wird, trifft auch zu, doch kommt es auf den Ton an, der eine dahinterstehende Gesinnung erkennen läßt. Die häufigsten Vokabeln lauteten „strengstes Abtreibungsgesetz“. „Streng“, „scharf“, „schärfstes“, „strengstes“, „Verbot“, „verboten“ gelten laut vorherrschender Meinung nicht als positiv. Das wissen auch die Redaktionen.
Iowa wird als „konservativ und ländlich geprägt“ beschrieben (Der Spiegel), der Mainsteam feiert „modern und urban“. Lebensschützer werden als „Abtreibungsgegner“ bezeichnet. Immerhin erwähnt Der Spiegel zweimal, daß es um Kinder geht.
Die Erwähnung des ungeborenen Kindes wird von der Abtreibungslobby strikt vermieden, so geschehen in der Berichterstattung der linksliberalen Tageszeitung Standard. Das Kind bleibt unerwähnt, was eine offene Abtreibungsbefürwortung der Redaktion signalisiert. Die Einseitigkeit wird noch verstärkt, indem eine Sprecherin des weltgrößten Abtreibungskonzerns Planned Parenthood das Gesetz kritisieren darf, aber kein Lebensschützer zu Wort kommt. Das einzige zum Bericht veröffentlichte Bild zeigt eine Abgeordnete der oppositionellen Demokratischen Partei, die im Parlament von Iowa als Wortführerin der Abtreibungsbefürworter aufgetreten war.
Dieselbe Abtreibungsmentalität weist auch der Bericht der ARD-Tagesschau auf. Das Kind existiert nicht. Es wird völlig ausgeblendet, und damit auch das eigentliche Abtreibungsgeschehen, die Tötung eines unschuldigen Kindes. Stichworte wie „Schnellverfahren“ sollen den irrigen Eindruck einer Diskussionsverweigerung durch die Pro-Life-Mehrheit suggerieren. Das Gesetz durchlief jedoch wie alle Gesetze den normalen Gesetzgebungsprozeß.
Die Berichterstattung im deutschen Sprachraum, ob vom österreichischen Standard oder der bundesdeutschen ARD stützte sich auf einen Bericht der US-Presseagentur Associated Press (AP), einer der drei internationalen Big-Agenturen, die weitgehend den Meinungsfluß in der westlichen Welt lenken.
Die genannten Leitmedien transportierten zudem die Hoffnung der Abtreibungsbefürworter, daß ein Bundesrichter das neue Gesetz zu Fall bringen könnte, wie dies bereits in anderen US-Staaten der Fall war, zuletzt in Texas.
Urteil Roe gegen Wade kippen
Die Lebensrechtsbewegung hofft hingegen, daß eventuelle Klagen gegen das Gesetz bis vor den Obersten Gerichtshof in Washington kommen und sich dieser erneut mit der Abtreibungsfrage befassen muß. Ziel ist es, das Abtreibungsurteil Roe gegen Wade von 1973 wieder aufzuheben. Jane Roe war das Pseudonym von Norma McCorvey, der damals 25 Jahre alten Frau, die mit ihrer Klage erfolgreich die Abtreibungslegalisierung durchsetzte. Wade war der Name des Staatsanwaltes, der die Gegenseite vertrat.
Ab 1994 setzte in Norma McCorvey ein Umdenkprozeß ein, der mit ihrer Bekehrung zum Christentum zusammenhing. Sie distanzierte sich von Abtreibung und wurde zur aktiven Lebensschützerin. Sie engagierte sich in der Lebensrechtsbewegung und kämpfte bis zu ihrem Tod im Februar 2017 für die Aufhebung des von ihr erwirkten Urteils von 1973. Dieses Mal aber erfolglos, was unterstreicht, daß hinter der Rechtsfrage vor allem eine ideologische Frage steht.
Die Abtreibungssympathisanten benutzten „Jane Roe“, wie Norma McCorvey in ihrer Autobiographie aufzeigte. Als sie für die Abtreibung war, kam sie gelegen und wurde vom Abtreibungs-Mainstream hochgejubelt. Als sie für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder eintrat, wurde sie von denselben Kreisen totgeschwiegen. Damit sind nicht die Abtreibungsorganisationen gemeint, sondern die Massenmedien. Jene, die die öffentliche Meinung machen, beeinflussen und lenken.
Die Abtreibungsmentalität der Massenmedien, ob sie nun die Abtreibung aktiv fördern oder eine neue Diskussion über die Abtreibung verhindern, ist im Westen das Haupthindernis für die Lebensrechtsbewegung, um einen Umdenkprozeß einzuleiten und den Massentötungen unschuldiger Kinder ein Ende zu setzen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: LifeSiteNews