
(Neu-Delhi) Im indischen Staat Uttarakhand sind nur 0,37 Prozent der Einwohner Christen. Dennoch gelten sie als „Bedrohung“. Uttarakhand ist der siebte indische Staat nach Orissa, Madhya Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Himachal Pradesh und Jharkhand, in dem ein Konversionsverbot erlassen wurde.
Das neue Gesetz sieht Gefängnisstrafen von zwei bis fünf Jahren vor. Die Einschränkung lautet auf Zwangsbekehrungen, doch befürchten die Christen des Landes, daß mit dem neuen Gesetz in der Praxis jede Bekehrung behindert werden soll. Vor allem wird das Gesetz als Instrument mit abschreckender Wirkung gesehen. Es wirkt einschüchternd und soll Hindus von der Konversion abhalten und die Christen in ihrem missionarischen Wirken lähmen. Wenn der Konvertit minderjährig, eine Frau oder ein Dalit ist, gelten zwei Jahre Haft.
Für eine Bekehrung bedarf es einer staatlichen Erlaubnis, auch wenn sie mit Blick auf eine Eheschließung erfolgt. Sollte sie nicht eingeholt werden, gilt die Ehe als nichtig. Gleiches gilt für eine Konversion, die ohne Erlaubnis erfolgt.
Das entsprechende Ansuchen ist mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Konversion an den Bezirksrichter zu stellen. Dieser beauftragt die Polizei die „wahren Motive“ der Konversion zu ermitteln.
Das neue Gesetz steht im Widerspruch zur Religionsfreiheit, die von der indischen Verfassung garantiert wird, entspricht aber den Forderungen der Hindunationalisten, die im Staat Uttarakhand regieren.
2017 wurde die hindunationalistische Indische Volkspartei (BJP) erstmals stärkste Partei im Staat und hält seither 80 Prozent der Parlamentssitze. In Uttarkhand liegen alle vier Tempel des Chota Char Dham, eines hinduistischen Pilgerweges. Einer von ihnen, der Badrnath-Tempel, bildet zudem den nördlichen Pilgerort des großen Char Dham.
Einige christliche Organisationen haben angekündigt, auf dem Rechtsweg gegen das neue Gesetz ankämpfen zu wollen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana