Konversionsverbot in Uttarakhand erlassen

Konversionsverbot
Konversionsverbot im Staat Uttarakhand erlassen

(Neu-Delhi) Im indi­schen Staat Utta­rak­hand sind nur 0,37 Pro­zent der Ein­woh­ner Chri­sten. Den­noch gel­ten sie als „Bedro­hung“. Utta­rak­hand ist der sieb­te indi­sche Staat nach Oris­sa, Mad­hya Pra­desh, Chhat­tis­garh, Guja­rat, Himachal Pra­desh und Jhark­hand, in dem ein Kon­ver­si­ons­ver­bot erlas­sen wurde.

Das neue Gesetz sieht Gefäng­nis­stra­fen von zwei bis fünf Jah­ren vor. Die Ein­schrän­kung lau­tet auf Zwangs­be­keh­run­gen, doch befürch­ten die Chri­sten des Lan­des, daß mit dem neu­en Gesetz in der Pra­xis jede Bekeh­rung behin­dert wer­den soll. Vor allem wird das Gesetz als Instru­ment mit abschrecken­der Wir­kung gese­hen. Es wirkt ein­schüch­ternd und soll Hin­dus von der Kon­ver­si­on abhal­ten und die Chri­sten in ihrem mis­sio­na­ri­schen Wir­ken läh­men. Wenn der Kon­ver­tit min­der­jäh­rig, eine Frau oder ein Dalit ist, gel­ten zwei Jah­re Haft.

Für eine Bekeh­rung bedarf es einer staat­li­chen Erlaub­nis, auch wenn sie mit Blick auf eine Ehe­schlie­ßung erfolgt. Soll­te sie nicht ein­ge­holt wer­den, gilt die Ehe als nich­tig. Glei­ches gilt für eine Kon­ver­si­on, die ohne Erlaub­nis erfolgt.

Das ent­spre­chen­de Ansu­chen ist min­de­stens einen Monat vor der beab­sich­tig­ten Kon­ver­si­on an den Bezirks­rich­ter zu stel­len. Die­ser beauf­tragt die Poli­zei die „wah­ren Moti­ve“ der Kon­ver­si­on zu ermitteln.

Das neue Gesetz steht im Wider­spruch zur  Reli­gi­ons­frei­heit, die von der indi­schen Ver­fas­sung garan­tiert wird, ent­spricht aber den For­de­run­gen der Hind­una­tio­na­li­sten, die im Staat Utta­rak­hand regieren.

2017 wur­de die hind­una­tio­na­li­sti­sche Indi­sche Volks­par­tei (BJP) erst­mals stärk­ste Par­tei im Staat und hält seit­her 80 Pro­zent der Par­la­ments­sit­ze. In Uttark­hand lie­gen alle vier Tem­pel des Cho­ta Char Dham, eines hin­du­isti­schen Pil­ger­we­ges. Einer von ihnen, der Badrnath-Tem­pel, bil­det zudem den nörd­li­chen Pil­ger­ort des gro­ßen Char Dham.

Eini­ge christ­li­che Orga­ni­sa­tio­nen haben ange­kün­digt, auf dem Rechts­weg gegen das neue Gesetz ankämp­fen zu wollen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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