Wallfahrten nach Medjugorje weiterhin untersagt


Medjugorje: Ist dort die Gottesmutter erschienen und erscheint sie noch immer?
Medjugorje: Ist dort die Gottesmutter erschienen und erscheint sie noch immer?

(Sara­je­wo) Die zustän­di­ge Diö­ze­se Mostar in Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na bekräf­tig­te, daß kirch­li­che Insti­tu­tio­nen wei­ter­hin kei­ne Wall­fahr­ten zu den kirch­lich nicht aner­kann­ten Mari­en­er­schei­nun­gen in den her­ze­go­wi­ni­schen Ort Med­jug­or­je machen dür­fen. Damit wider­sprach sie jüng­sten Medi­en­be­rich­ten zu Aus­sa­gen des pol­ni­schen Erz­bi­schofs Hen­ryk Hoser, der sich im Auf­trag von Papst Fran­zis­kus eini­ge Mona­te mit Med­jug­or­je befaßt hatte.

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Am 8. Dezem­ber wur­de Msgr. Hoser von Papst Fran­zis­kus als Bischof von War­schau eme­ri­tiert. Von Febru­ar bis Ende des Som­mers war er als Apo­sto­li­scher Dele­gat in Sachen Med­jug­or­je tätig. Der ehe­ma­li­ge Kuri­en­erz­bi­schof war von Papst Fran­zis­kus beauf­tragt wor­den, die pasto­ra­le Situa­ti­on vor Ort zu stu­die­ren und Vor­schlä­ge zur Orga­ni­sa­ti­on der Seel­sor­ge und zur pasto­ra­len Betreu­ung der Gläu­bi­gen, die nach Med­jug­or­je kom­men, zu unter­brei­ten. Im Auf­trag war aus­drück­lich fest­ge­hal­ten wor­den, daß Hoser nicht zur Fra­ge der Echt­heit des Phä­no­mens Med­jug­or­je Stel­lung zu neh­men habe, da er mit  die­ser Fra­ge nicht betraut wurde.

Die Schlag­zei­le zu den Aus­sa­gen des Erz­bi­schofs lautete:

„Med­jug­or­je: Der offi­zi­el­le Kult wur­de erlaubt!“

Nun könn­ten offi­zi­ell Wall­fahr­ten nach Mad­jug­or­je orga­ni­siert werden.

Damit ver­mit­tel­te Hoser den Ein­druck, als sei das Wall­fahrts­ver­bot für kirch­li­che Insti­tu­tio­nen auf­ge­ho­ben wor­den. Liest man das Inter­view genau, sag­te der Erz­bi­schof aber ledig­lich, daß jeder Gläu­bi­ge über­all auf der Welt die Got­tes­mut­ter Maria ver­eh­ren dür­fe, natür­lich auch in Med­jug­or­je. Zu den angeb­li­chen Mari­en­er­schei­nun­gen nahm er hin­ge­gen nicht Stellung.

Da etli­che katho­li­sche Medi­en die Nach­richt aber miß­ver­ständ­lich ver­brei­te­ten, als habe sich an der gel­ten­den Situa­ti­on etwas geän­dert, nahm nun das zustän­di­ge Orts­bis­tum Mostar Stel­lung. Vom her­ze­go­wi­ni­schen Epi­sko­pat wur­de das Erschei­nungs­phä­no­men Med­jug­or­je immer abge­lehnt. Bischof Rat­ko Peric bekräf­tig­te erst im Früh­jahr, übri­gens im Zusam­men­hang mit der Ernen­nung Hosers zum Apo­sto­li­schen Delegaten:

„Maria ist in Med­jug­or­je nicht erschienen“.

Nun ließ der Bischof in einer Pres­se­er­klä­rung dar­an erin­nern, daß das Wall­fahrts­ver­bot für kirch­li­che Insti­tu­tio­nen (Diö­ze­sen, Pfar­rei­en) unver­än­dert in Gel­tung ist. Die Stel­lung­nah­me erfolg­te, weil, so Catho­lic World News, Med­jug­or­je-Pil­ger dem Bischof mit­ge­teilt hat­ten, daß „der Vati­kan“ habe Wall­fahr­ten „erlaubt“. Dem ist nicht so, repli­zier­te nun der Bischof. Der Diö­ze­se lie­ge kein vati­ka­ni­sches Doku­ment vor, das die behaup­te­te Aus­le­gung der Wor­te von Erz­bi­schof Hoser stüt­zen würde.

Hoser hat­te zu einem frü­he­ren Zeit­punkt ange­deu­tet, daß Rom die ersten sie­ben Erschei­nun­gen in den frü­hen 80er Jah­ren aner­ken­nen könn­te, und zwar noch in die­sem Jahr. Die unzäh­li­gen seit­her behaup­te­ten Erschei­nun­gen sei­en von den ersten sie­ben zu tren­nen. Letz­te­re, so die Andeu­tung„ hät­ten aus heu­ti­ger Sicht kei­ne Aus­sicht auf Aner­ken­nung. Zu den erste­ren brau­che es eine Ver­tie­fung, aber die Aus­sich­ten sei­en günstig.

In sei­nem jüng­sten Inter­view sag­te der Erz­bi­schof nichts mehr dar­über. In 12 Tagen endet das Jahr und es gibt kei­ne Anzei­chen, daß Rom in Sachen Med­jug­or­je eine Ent­schei­dung tref­fen könnte.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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