
(Wien) „Was ist los mit der Militärdiözese?“ in Österreich, lautete am 25. Januar 2016 der Titel eines Artikels. Der Grund waren drastische Eingriffe des neuen Militärbischofs Werner Freistetter. Wegen seiner Entlassung als Religionslehrer mußte Militärdekan Siegfried Lochner sogar das Arbeitsgericht einschalten. Nun wurde das Erzbistum Wien verurteilt.
Bischof Freistetter trat am 11. Juni 2015 sein Amt an und hatte es dann eilig, funktionierende Strukturen zu zerschlagen. Dazu zählte an erster Stelle die Auflösung der altehrwürdigen Militärpfarre an der traditionsreichen Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt.
Der Militärbischof kündigte nach seiner Ernennung eine „Intensivierung der Seelsorge“ an. Inzwischen darf ernüchternd das Gegenteil behauptet werden.
Die Auflösung der Militärpfarre hatte in erster Linie mit dem damaligen Pfarrer der Militärakademie, Militärdekan Siegfried Lochner zu tun. Der Militärdekan, der Rang entspricht dem eines Oberst, ist ein streitbarer Priester. Lochner nimmt den Anspruch der Ecclesia militans durchaus ernst. Er pflegt und fördert nicht nur die überlieferte Form des Römischen Ritus, sondern pflegt auch ein offenes und klares Wort.

In Zeiten geschmeidiger Anpassungsübungen sind das Wesenszüge, die nicht besonders gefragt sind. In der „bunten“ Kirche sind fast alles Willkommen, aber eben nur fast. Lochner wird vorgeworfen, 2009 den Bundesvorsitzenden der Freiheitlichen Partei Österreichs, Heinz-Christian Strache gefirmt zu haben. Für die Linke Schickeria ein unverzeihlicher „Sündenfall“. Strache ist bei den Parlamentswahlen im kommenden Oktober neben dem sozialdemokratischen und dem christdemokratischen Bundesvorsitzenden einer der drei aussichtsreichen Prätendenten auf die Kanzlerschaft.
Mit 1. Oktober 2015 war jedenfalls Schluß. Militärdekan Lochner wurde aus Wiener Neustadt wegversetzt. Seither ist die dortige Militärpfarre kaum mehr existent.
Zu den Absonderlichkeiten des neuen Militärbischof gehört, daß der frühere Generalvikar, dem Militärdienstrecht nach ein Priester im Generalsrang zum Dienst in der evangelischen Militärseelsorge (!) abkommandiert wurde.
Militärdekan Lochner wurde zudem Anfang 2016 vom Erzbistum Wien, seinem zweiten Dienstgeber, das Dienstverhältnis als Religionslehrer aufgekündigt und kein Gehalt mehr gezahlt. Wer sich unliebsam gemacht hat, bekommt die Härte zu spüren.
Lochner war einige Zeit krankheitsbedingt dienstverhindert. Diesen Umstand nützte das Erzbistum und erklärte aufgrund der krankheitsbedingten Dienstverhinderung das Dienstverhältnis für beendet, ohne eine Kündigung auszusprechen. Dagegen klagte Lochner beim Arbeitsgericht und bekam nun in allem Recht.
Am 22. März fällte das Landesgericht Wiener Neustadt ein eindeutiges Urteil, das am 22. Mai hinterlegt wurde.
Es sei „unstrittig“, so das Urteil, daß das Dienstverhältnis zwischen dem Erzbistum Wien und Mag. Siegfried Lochner fortbesteht. Aus diesem Grund wurde das Erzbistum Wien auch „schuldig“ gesprochen, Lochner die Prozeßkosten zu ersetzen.
Dies begründete das Gericht „im Hinblick auf das gänzliche Obsiegen des Klägers“.
Fraglich bleibt der Umgang der kirchlichen Hierarchie mit einem unliebsamen Priester, der offenbar nicht in das Bild der „bunten“ Kirche passen will.
Text: Martha Burger-Weinzl
Bild: Privat
In Rom heißte es: „Wenn die Barmherzigkeit des Allerbarmers zuschlägt dann rollen die Köpfe“ so wie der Meister in Rom machens auch viele Bischöfe. So haben die Katholiken der Diözese Regensburg den Verlust eines ungewöhnlich begabten und selten guten Priesters zu beklagen: für Pfr. Werner Maria Heß hat S.E.Dr.Vorderholzer „keine Verwendung“ mehr, da haben auch die vielen, ach so bedeutungsvollen Stimmen der Laien kein Gewicht mehr.
Öfter als es allgemein bekannt ist: ein gewolltes Nichtbeachten des Arbeitsrechts bei kirchlichen Dienstgebern
Davon betroffene Dienstnehmer haben die Wahl, die ungerechte Behandlung hinzunehmen (mit allen Nachteilen) oder gegen eine kirchliche Einrichtung vor Gericht zu gehen. Letzteres deshalb, weil jedes noch so sachgerechte und begründete Argument ebenso dem Ignorieren anheim fällt bis hin zur Nichterledigung von Vorgängen. Der betroffene Dienstnehmer wird einfach über die Kante getreten. Der Hochmut der eigenen Entscheidung eines Verantwortlichen setzt sich über jede sachgerechte Handhabung hinweg.
In Zeiten von Laudato Si könnte man sagen: so schlecht behandelt man nicht einmal einen Hund.
1. Knallharte Verteidigung durch nichtwankelndes Beharren auf fundamental abgesicherter juristischen Position.
2. Fordern von Wiedereinsetzung und Rehabilitierung, Zahlung von ausstehenden Gehältern und hohen Entschädigungen, und von den angelaufenen Zinsen (wie Debetzinsen beim Finanzamt).
Nichts fürchten die Modernisten mehr als das Abschmelzen ihrer Fleischtöpfe.
3. Ausführlich berichten-dokumentieren-archivieren.
Diese Netzwerke sind nicht unendlich groß; und die schon einmal auffällig gewordene Protagonisten treten sehr häufig einige Jahre nach einem ersten Debakel erneut auf dem Vorplan.