(New York) Und weiter dreht sich das Interpretationskarussell zum umstrittenen nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus, wie zwei neue Beispiele aus Nordamerika zeigen.
Bischof DiMarzio (Brooklyn): Papst Franziskus und Kardinal Schönborn
Bischof Nicholas Anthony DiMarzio veröffentlichte am 22. Februar eine Kolumne in der Diözesanzeitung The Tablet. DiMarzio ist Bischof von Brooklyn, einem Suffraganbistum der Erzdiözese New York. In seiner wöchentlichen Kolumne stellte der Bischof in den vergangenen Wochen Amoris laetitia vor. In seiner jüngsten Kolumne schrieb er zusammenfassend, daß Papst Franziskus „von einigen mißverstanden“ werde. „Was ist seine Absicht?“, fragte der Bischof. Es gehe um die wiederverheirateten Geschiedenen. Papst Franziskus „stützt sich auf die Lehre seiner Vorgänger, indem er die Auflösbarkeit [sic] der Ehe anerkennt.“ Es gehe um die wiederverheirateten Geschiedenen, die keine Möglichkeit hätten, die Nichtigkeit ihrer Ehe im forum externum eines kanonischen Verfahrens feststellen zu lassen. „Jüngst veröffentlichte Kardinal Francesco Coccopalmerio, Vorsitzender des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, […] ein kleines Buch, in dem er die kanonischen und moralischen Vorgehensweisen aufzeigt, die notwendig sind, um eine interne Lösung durchzuführen. Ich warte ungeduldig, dieses Buch lesen zu können, und habe unseren Msgr. Cuong Pham, der in diesem Dikasterium in Rom arbeitet, gebeten, mir ein Exemplar des Buches zu schicken.“ Wie die Pressekonferenz von Kardinal Coccopalmerio zur Vorstellung seines Buches gezeigt habe, „kann das Buch jenen helfen, die in einem Prozeß des forum externum nicht definitiv die Ungültigkeit ihrer Ehe nachweisen konnten. Ich glaube, das kann es sein, was wir in der Diözese tun werden.
Militärbischof McCaig (Kanada): Papst Benedikt XVI. und Kardinal Müller
Ganz anders das Militärordinariat von Kanada. Militärbischof Scott McCaig, der für die katholischen Soldaten Kanadas zuständig ist, gab auf der Internetseite des Militärordinariats bekannt, daß das VIII. Kapitel von Amoris laetitia nur in der „Hermeneutik der Kontinuität“ verstanden und angewandt werden könne.
Gleich am Beginn seiner Ausführungen legt Bischof McCaig den „Schlüssel“ zum Verständnis von Amoris laetitia vor. Dazu verweist er auf Kardinal Gerhard Müller, den Präfekten der Glaubenskongregation, und zitiert den Catholic Herald vom 1. Februar, der Kardinal Müller mit den Worten wiedergab: Amoris laetitia „muß natürlich im Licht der gesamten Glaubenslehre der Kirche interpretiert werden“. Das sei, so der Bischof, „was Papst Benedikt XVI. die ‚Hermeneutik der Kontinuität‘ genannt hat. Konsequenterweise müssen die im Dokument gegebenen Direktiven das gesamte Lehramt der Kirche zu diesem Thema berücksichtigen.“ Eine Zulassung zur Kommunion für jemand, der sich im Stand der schweren Sünde befinde, darunter die wiederverheirateten Geschiedenen, sei unmöglich.
Bischof McCaig verweist auf Papst Benedikt XVI. und Kardinal Müller, um Amoris laetitia auszulegen. Diesen stehen Papst Franziskus und Kardinal Schönborn gegenüber, nach dem Franziskus Amoris laetitia interpretiert wissen möchte. Diesen Gegensatz meinen die vier Kardinäle Brandmüller, Burke, Caffarra und Meisner, die im September 2016 Dubia (Zweifel) zu Amoris laetitia formulierten, wenn sie von der „großen Verwirrung“ sprechen, die durch Amoris laetitia in der Kirche entstanden sei. Papst Franziskus bekräftigt seither diese „Verwirrung“ zusätzlich, indem er sich weigert, auf die Dubia zu antworten.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: dioceseofbrooklyn.org/Journey of Bishop (Screenshots)
.Es muß die Absicht eines Papstes sein, dafür zu sorgen, dass er möglichst nicht oder nur selten mißverstanden wird, da ein Papst in der Regel in der Öffentlichkeit nicht als private Person, sondern als Stellvertreter Christi auf Erden spricht und handelt. Irren ist menschlich – das stimmt, jedoch weiß jeder Papst kraft seines höchsten Amtes, dass er sowohl von allen Hirten und Gläubigen als auch von aller Welt beobachtet, kritisiert, geliebt, gefeiert, gehasst oder nachgeahmt wird. Durch das, was der Papst als Glaubenswahrheiten prüft, beschreibt, verkündigt und danach als glaubensverbindlich für die gesamte Christenheit – durch die sogenannten Dogmen – festlegt, ist er unfehlbar. Sogenannte Päpstliche Lehrschreiben wie Amoris Laetitia fallen – meines Wissens – auch unter die Rubrik der Unfehlbarkeit, weil sie weder das Evangelium Christi noch tradierte Glaubenswahrheiten abändern noch eine neue, falsche oder widersprüchliche Lehre verkünden dürfen. Weil Amoris Laetitita diffuse, verschlungene Wege, Alternativen und „persönliche“ Gewissensentscheidung jeweils der Autorität Gottes vorzieht, ist das gesamte Schreiben häretischen Charakters, welches das Zeug dazu hat, ein Schisma (Kirchenspaltung) auszulösen, um damit Platz für zahlreiche weitere Abspaltungen durch Sekten zu ermöglichen.
So wird Lehre zur Willkür und fordert durch fruchtlose Diskussionen untereinander zur Abstimmung auf: „Wer ist dafür – wer ist dagegen?“ Gottes Lehren werden ignoriert, belächelt und „einfach“ vom „autonomen Gewissen“ des Einzelnen überstimmt.
Ex Cathedra ‑also ausserhalb der Lehre der Kirche‑, ist der Papst genauso ein Sünder und damit fehlbar wie jeder andere Mensch auch.
„Absichtserklärungen“ sind unnötig, weil sie fehlerhaft sein oder für zusätzliche Verwirrung sorgen können, siehe A.L. Kirchenlehrer und Kirchenlehrerinnen sind nicht wegen ihres Personenkultes, ihrer Popularität, Ihres Charms, ihres Aussehens, ihrer Kumpelhaftigkeit, ihrer Weltoffenheit oder Weltzugewandtheit, nicht wegen eines diffusen Charismas oder nicht aufgrund ihres isolierten Wissens, Lehrer der Kirche Christi geworden, sondern weil sie durch gelebte echte Demut als frommes heiligmäßiges mit Gott verbundenes Vorbild mithilfe des Heiligen Geistes mystische Einsprechungen und tiefe Einblicke in die Wahrheiten Gottes erhalten haben. Heiligkeit und Gnaden müssen verdient werden.