(Washington) Das Personalordinariat Kathedra Petri veröffentlichte Richtlinien zur Umsetzung des umstrittenen nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Mit dem am 16. Januar vorgestellten Dokument A Pledged Troth (Ein Treueversprechen) bekräftigt das Personalordinariat die immerwährende Lehre und Praxis der Kirche, daß Menschen im Stand der schweren Sünde, zu denen wiederverheiratete Geschiedene gehören, da sie eine sakramental gültige Ehe brechen, nicht die Heilige Eucharistie empfangen können. Grundlage dafür, wie es im Dokument heißt, ist das Päpstliche Schreiben Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II., in dessen Licht und der überlieferten Praxis der Kirche das neue Dokument Amoris laetitia zu lesen sei.
Das Personalordinariat Kathedra Petri ist eines der drei Personalordinariate, die unter Papst Benedikt XVI. für ehemalige Anglikaner errichtet wurden, die zur vollen Einheit mit Rom zurückzukehren wünschen. Das Personalordinariat wurde 2012 gemäß der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus errichtet und ist für das Gebiet der USA und Kanadas zuständig. Seine Angehörigen stammen vor allem aus der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika und der Anglikanischen Kirche von Kanada.
Bischof Steven Lopes, der dem Personalordinariat mit Sitz in Houston (Texas) vorsteht, bekräftigte damit, daß Amoris laetitia keine Praxis etablieren könne, die im Widerspruch zur bisherigen Lehre und Praxis steht. Damit ging er einen ganz anderen Weg als jüngst die Bischöfe Maltas. Die eine der bisherigen Praxis widersprechende Praxis für möglich halten und jene Menschen, die in den Augen der Kirche permanente Ehebrecher sind, „barmherzig“ zum Kommunionempfang eingeladen haben.
Die Entscheidung der Bischöfe von Malta und die Entscheidung des Bischofs und Ordinarius des Personalordinariats Petri Kathedra stehen für die beiden diametral entgegengesetzten Interpretationen, die seit dem 8. April 2016, dem Tag der Veröffentlichung von Amoris laetitia, die Kirche spalten. Grund dafür sind zweideutige Passagen im päpstlichen Dokument, die „größte Verwirrung“ stiften, wie jüngst Kardinal Carlo Caffarra sagte, einer der vier Unterzeichner der Dubia (Zweifel), mit denen Papst Franziskus um eine dringende „Klärung“ ersucht wurde. Seit vier Monaten weigert sich Franziskus jedoch, auf die in Frageform formulierten Dubia zu antworten und damit der Verwirrung ein Ende zu setzen. Seither tauchen immer öfter dramatische Worte wie „Spaltung“ und bevorstehendes oder latentes „Schisma“ auf.
Kommunionempfang für Ehebrecher ohne Reue und Änderung nicht möglich
Bischof Lopes macht die Gläubigen darauf aufmerksam, daß sie die Gültigkeit ihrer Ehe, sollten begründete Zweifel bestehen, durch die Kirche prüfen lassen können. Sollte die Ehe für nichtig erklärt werden, sind sie frei, eine sakramental gültige Ehe zu schließen. Sollte jedoch die Gültigkeit der Ehe bestätigt werden, gebe es keine Möglichkeit zu einer neuen Hochzeit. Sollten sie dennoch zivilrechtlich eine neue Verbindung eingehen, begeben sie sich in den Stand schwerer Sünde und sind aus der Communio ausgeschlossen, weshalb sie – solange dieser Zustand andauert – kein Recht haben, die Heilige Kommunion zu empfangen. Sollten sie es dennoch tun, würden sie eine noch schwerwiegendere Sünde begehen. Dazu zitiert das Personalordinariat Paragraph 1650 des Katechismus der Katholischen Kirche:
„Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben“.
Sollte eine neue Verbindung aus schwerwiegenden Gründen nicht aufgegeben werden können (wegen des Wohles von Kindern, die aus dieser Verbindung hervorgegangen sind), dann müssen die beiden Partner „versprechen, wie Bruder und Schwester zusammenzuleben“.
Der Ordinarius bekräftigt in den Richtlinien, daß die katholische Kirche die authentische Morallehre beibehalten habe, während die Anglikanische Gemeinschaft „Scheidung, jede Form von Verhütung liberalisiert und aktive Homosexuelle zur Heiligen Kommunion zugelassen hat … und damit beginnt, gleichgeschlechtliche Verbindungen zu segnen“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Sehr gut. Doch es besteht das schwerwiegende Problem, dass die Bestimmungen der Bischöfe Maltas im Osservatore Romano publiziert worden sind, was nicht ohne Billigung des Staatssekritariates und des Heiligen Vaters Franziskus geschehen sein kann.
Der Ordinarius bekräftigt in den Richtlinien, daß die katholische Kirche die authentische Morallehre beibehalten habe, während die Anglikanische Gemeinschaft „Scheidung, jede Form von Verhütung liberalisiert und aktive Homosexuelle zur Heiligen Kommunion zugelassen hat … und damit beginnt, gleichgeschlechtliche Verbindungen zu segnen“.
Haben Sie da die katholische mit der anglikanischen Kirche verwechselt, Herr Nardi? Kann das sein?
Natürlich nicht. Der Artikel zitiert ja nur die Position des Ordinariates bzw seines Ordinarius. Immerhin sind ja diese Gläubigen extra aus der anglikanischen Gemeinschaft ausgeschieden, um Tendenzen und Praktiken auszuweichen, die infolge von AL jetzt auch in der katholischen Kirche offiziell einreißen könnten, beziehungsweise einzureißen drohen.
Tolle Absicht. Und der die Kommunion Verteilende sieht es den Gläubigen an der Nasenspitze an, wem er die Heilige Speise geben darf und wem er sie zu verwehren hat.