„Anglikanisches“ Personalordinariat bekräftigt Nein zur Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene


Personalordinariat der ehemaligen Anglkaner Nordamerikas: Kein Kommunion für Ehebrecher"
Personalordinariat der ehemaligen Anglkaner Nordamerikas: Kein Kommunion für Ehebrecher"

(Washing­ton) Das Per­so­nal­or­di­na­ri­at Kathe­dra Petri ver­öf­fent­lich­te Richt­li­ni­en zur Umset­zung des umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Schrei­bens Amo­ris lae­ti­tia. Mit dem am 16. Janu­ar vor­ge­stell­ten Doku­ment  A Pled­ged Troth (Ein Treue­ver­spre­chen) bekräf­tigt das Per­so­nal­or­di­na­ri­at die immer­wäh­ren­de Leh­re und Pra­xis der Kir­che, daß Men­schen im Stand der schwe­ren Sün­de, zu denen wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne gehö­ren, da sie eine sakra­men­tal gül­ti­ge Ehe bre­chen, nicht die Hei­li­ge Eucha­ri­stie emp­fan­gen kön­nen. Grund­la­ge dafür, wie es im Doku­ment heißt, ist das Päpst­li­che Schrei­ben Fami­lia­ris Con­sor­tio von Papst Johan­nes Paul II., in des­sen Licht und der über­lie­fer­ten Pra­xis der Kir­che das neue Doku­ment Amo­ris lae­ti­tia zu lesen sei.

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Das Per­so­nal­or­di­na­ri­at Kathe­dra Petri ist eines der drei Per­so­nal­or­di­na­ria­te, die unter Papst Bene­dikt XVI. für ehe­ma­li­ge Angli­ka­ner errich­tet wur­den, die zur vol­len Ein­heit mit Rom zurück­zu­keh­ren wün­schen. Das Per­so­nal­or­di­na­ri­at wur­de 2012 gemäß der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Angli­ca­n­o­rum coe­ti­bus errich­tet und ist für das Gebiet der USA und Kana­das zustän­dig. Sei­ne Ange­hö­ri­gen stam­men vor allem aus der Epi­skopal­kir­che der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka und der Angli­ka­ni­schen Kir­che von Kana­da.

Bischof Ste­ven Lopes, der dem Per­so­nal­or­di­na­ri­at mit Sitz in Hou­ston (Texas) vor­steht, bekräf­tig­te damit, daß Amo­ris lae­ti­tia kei­ne Pra­xis eta­blie­ren kön­ne, die im Wider­spruch zur bis­he­ri­gen Leh­re und Pra­xis steht. Damit ging er einen ganz ande­ren Weg als jüngst die Bischö­fe Mal­tas. Die eine der bis­he­ri­gen Pra­xis wider­spre­chen­de Pra­xis für mög­lich hal­ten und jene Men­schen, die in den Augen der Kir­che per­ma­nen­te Ehe­bre­cher sind, „barm­her­zig“ zum Kom­mu­nion­emp­fang ein­ge­la­den haben.

Die Ent­schei­dung der Bischö­fe von Mal­ta und die Ent­schei­dung des Bischofs und Ordi­na­ri­us des Per­so­nal­or­di­na­ri­ats Petri Kathe­dra ste­hen für die bei­den dia­me­tral ent­ge­gen­ge­setz­ten Inter­pre­ta­tio­nen, die seit dem 8. April 2016, dem Tag der Ver­öf­fent­li­chung von Amo­ris lae­ti­tia, die Kir­che spal­ten. Grund dafür sind zwei­deu­ti­ge Pas­sa­gen im päpst­li­chen Doku­ment, die „größ­te Ver­wir­rung“ stif­ten, wie jüngst Kar­di­nal Car­lo Caf­farra sag­te, einer der vier Unter­zeich­ner der Dubia (Zwei­fel), mit denen Papst Fran­zis­kus um eine drin­gen­de „Klä­rung“ ersucht wur­de. Seit vier Mona­ten wei­gert sich Fran­zis­kus jedoch, auf die in Fra­ge­form for­mu­lier­ten Dubia zu ant­wor­ten und damit der Ver­wir­rung ein Ende zu set­zen. Seit­her tau­chen immer öfter dra­ma­ti­sche Wor­te wie „Spal­tung“ und bevor­ste­hen­des oder laten­tes „Schis­ma“ auf.

Kommunionempfang für Ehebrecher ohne Reue und Änderung nicht möglich

Bischof Lopes macht die Gläu­bi­gen dar­auf auf­merk­sam, daß sie die Gül­tig­keit ihrer Ehe, soll­ten begrün­de­te Zwei­fel bestehen, durch die Kir­che prü­fen las­sen kön­nen. Soll­te die Ehe für nich­tig erklärt wer­den, sind sie frei, eine sakra­men­tal gül­ti­ge Ehe zu schlie­ßen. Soll­te jedoch die Gül­tig­keit der Ehe bestä­tigt wer­den, gebe es kei­ne Mög­lich­keit zu einer neu­en Hoch­zeit. Soll­ten sie den­noch zivil­recht­lich eine neue Ver­bin­dung ein­ge­hen, bege­ben sie sich in den Stand schwe­rer Sün­de und sind aus der Com­mu­nio aus­ge­schlos­sen, wes­halb sie – solan­ge die­ser Zustand andau­ert – kein Recht haben, die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen. Soll­ten sie es den­noch tun, wür­den sie eine noch schwer­wie­gen­de­re Sün­de bege­hen. Dazu zitiert das Per­so­nal­or­di­na­ri­at Para­graph 1650 des Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che:

„Die Aus­söh­nung durch das Buß­sa­kra­ment kann nur sol­chen gewährt wer­den, die es bereu­en, das Zei­chen des Bun­des und der Treue zu Chri­stus ver­letzt zu haben, und sich ver­pflich­ten, in voll­stän­di­ger Ent­halt­sam­keit zu leben“.

Soll­te eine neue Ver­bin­dung aus schwer­wie­gen­den Grün­den nicht auf­ge­ge­ben wer­den kön­nen (wegen des Woh­les von Kin­dern, die aus die­ser Ver­bin­dung her­vor­ge­gan­gen sind), dann müs­sen die bei­den Part­ner „ver­spre­chen, wie Bru­der und Schwe­ster zusammenzuleben“.

Der Ordi­na­ri­us bekräf­tigt in den Richt­li­ni­en, daß die katho­li­sche Kir­che die authen­ti­sche Moral­leh­re bei­be­hal­ten habe, wäh­rend die Angli­ka­ni­sche Gemein­schaft „Schei­dung, jede Form von Ver­hü­tung libe­ra­li­siert und akti­ve Homo­se­xu­el­le zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on zuge­las­sen hat … und damit beginnt, gleich­ge­schlecht­li­che Ver­bin­dun­gen zu segnen“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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4 Kommentare

  1. Sehr gut. Doch es besteht das schwer­wie­gen­de Pro­blem, dass die Bestim­mun­gen der Bischö­fe Mal­tas im Osser­va­to­re Roma­no publi­ziert wor­den sind, was nicht ohne Bil­li­gung des Staats­se­kri­ta­ria­tes und des Hei­li­gen Vaters Fran­zis­kus gesche­hen sein kann.

  2. Der Ordi­na­ri­us bekräf­tigt in den Richt­li­ni­en, daß die katho­li­sche Kir­che die authen­ti­sche Moral­leh­re bei­be­hal­ten habe, wäh­rend die Angli­ka­ni­sche Gemein­schaft „Schei­dung, jede Form von Ver­hü­tung libe­ra­li­siert und akti­ve Homo­se­xu­el­le zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on zuge­las­sen hat … und damit beginnt, gleich­ge­schlecht­li­che Ver­bin­dun­gen zu segnen“.

    Haben Sie da die katho­li­sche mit der angli­ka­ni­schen Kir­che ver­wech­selt, Herr Nar­di? Kann das sein?

    • Natür­lich nicht. Der Arti­kel zitiert ja nur die Posi­ti­on des Ordi­na­ria­tes bzw sei­nes Ordi­na­ri­us. Immer­hin sind ja die­se Gläu­bi­gen extra aus der angli­ka­ni­schen Gemein­schaft aus­ge­schie­den, um Ten­den­zen und Prak­ti­ken aus­zu­wei­chen, die infol­ge von AL jetzt auch in der katho­li­schen Kir­che offi­zi­ell ein­rei­ßen könn­ten, bezie­hungs­wei­se ein­zu­rei­ßen drohen.

  3. Tol­le Absicht. Und der die Kom­mu­ni­on Ver­tei­len­de sieht es den Gläu­bi­gen an der Nasen­spit­ze an, wem er die Hei­li­ge Spei­se geben darf und wem er sie zu ver­weh­ren hat.

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