Strukturelle Kinderquälerei – die Wiener Kindergärten im Genderwahn


Genderideologischer Bildungsplan der Stadt Wien beschlossen.
Genderideologischer Bildungsplan der Stadt Wien beschlossen.

von Wolf­ram Schrems*

Anzei­ge

Der Wie­ner Land­tag hat am 29.01. den Bil­dungs­plan für den Kin­der­gar­ten mit den Stim­men der rot-grü­nen Regie­rungs­mehr­heit, der Neos und der ÖVP beschlos­sen. Der Bil­dungs­plan ist in einer Bro­schü­re von 67 Sei­ten aus­ge­führt. Vie­les in die­sem Text ist auf­grund des ideo­lo­gi­schen Jar­gons nur schwer ver­ständ­lich. Wie die Zei­ten nun ein­mal sind, ist das nicht über­ra­schend – und wenig rele­vant. Rele­vant ist jedoch ganz offen­sicht­lich die Gen­der­ideo­lo­gie. Die­se wird man ohne Über­trei­bung als struk­tu­rel­le Quä­le­rei von Kin­dern bezeich­nen können.

„Nicht aufgrund des Geschlechts“ – undeklarierte ideologische Voraussetzungen

In dem Bil­dungs­plan heißt es grundsätzlich:

„Das Bil­dungs­an­ge­bot für Mäd­chen und Buben erfolgt auf­grund indi­vi­du­el­ler Inter­es­sen und Bedürf­nis­se und nicht auf­grund des Geschlechts“ (30).

Indi­vi­du­el­le Inter­es­sen sind ganz wich­tig. Aber war­um muß man extra anfü­gen: „Nicht auf­grund des Geschlechts“? Das ist schon ein­mal das erste pene­trant oktroy­ier­te Kli­schee der Gen­der­ideo­lo­gie, der­zu­fol­ge das natür­li­che Geschlecht kein Kri­te­ri­um ist.

Offen­bar hielt man die­se Abgren­zung aus ideo­lo­gi­schen Grün­den für wichtig.

Auch fol­gen­der, wohl als Vor­ga­be zu ver­ste­hen­der, Aus­sa­ge liegt eine welt­an­schau­li­che und bekennt­nis­haf­te Vor­ent­schei­dung zugrunde:

„Bil­dungs­mit­tel wer­den auf Geschlechts­rol­len­ste­reo­ty­pien über­prüft“ (30).

Was, bit­te, sind „Geschlechts­rol­len­ste­reo­ty­pien“? Wer bestimmt die­se und nach wel­chen Kri­te­ri­en? Und: Sind die­se Ste­reo­ty­pien schlecht, und wenn ja, warum?

Mit Schau­dern kann man sich aus­ma­len, wie ein „Bil­dungs­mit­tel“ ohne „Geschlechts­rol­len­ste­reo­ty­pien“ aus­se­hen wird.

Es wäre bes­ser, die armen Kin­der mit die­sen ideo­lo­gi­schen Patho­lo­gien ein­fach in Ruhe zu lassen!

Relativismus als einziges – aber inkonsequentes – Dogma

Noch auf­schluß­rei­cher ist das:

„Unter­schied­li­che fami­liä­re Kon­stel­la­tio­nen, Norm- und Wer­te­sy­ste­me wer­den respek­tiert“ (32).

Das klingt zunächst halb­wegs harm­los. Aber auch die­ser Satz ent­hält eine bekennt­nis­haf­te Vor­ent­schei­dung im Sin­ne des Rela­ti­vis­mus. Die­se ist, daß alle fami­liä­ren bzw. para­fa­mi­liä­ren Kon­stel­la­tio­nen, sowie alle Norm- und Wer­te­sy­ste­me letzt­lich gleich bzw. gleich gut oder doch zumin­dest respek­ta­bel sind. Für einen Bil­dungs­plan ist die­ses Axi­om sehr schlecht.

Ist etwa eine poly­ga­me Situa­ti­on wirk­lich so respek­ta­bel wie die mono­ga­me Schöp­fungs­ord­nung? Wohl nicht.

Dem rot-grünen Bildungsplan stimmte auch die Oppositionsparteien ÖVP und Neos zu. Die FPÖ lehnte ihn ab.
Dem rot-grü­nen Bil­dungs­plan stimm­ten auch die Oppo­si­ti­ons­par­tei­en ÖVP und Neos zu. Die FPÖ lehn­te ihn ab.

Wie man das in einer kon­kre­ten Situa­ti­on einem Kind aus einer poly­ga­men isla­mi­schen Kon­stel­la­ti­on ver­mit­teln kann (oder ob man es über­haupt soll), ist Fra­ge päd­ago­gi­scher Klug­heit. Aber die schlei­chen­de Akzep­tanz zivi­li­sa­to­risch rück­schritt­li­cher Model­le wird sich zwangs­läu­fig kata­stro­phal für die Kin­der­see­len und für die gesam­te Gesell­schaft auswirken.

Und dar­über hin­aus: Wer­den über­haupt tat­säch­lich alle „Norm- und Wer­te­sy­ste­me“ respek­tiert? Man stel­le sich vor, ein Kind käme aus einer „faschi­stisch-deutsch-natio­nal­so­zia­li­sti­schen“ Fami­lie und ver­brei­tet im Kin­der­gar­ten die ent­spre­chen­den Ideo­lo­ge­me. Da sol­che Fami­li­en prak­tisch aus­schließ­lich in der Phan­ta­sie staat­lich beauf­trag­ter „Anti­fa­schi­sten“ exi­stie­ren, ist so etwas extrem unwahr­schein­lich. Aber wenn doch? Wo zieht man die Gren­ze des Respek­ta­blen? Ist der „Faschis­mus“ nicht auch ein „Norm­sy­stem“?

Allei­ne die­se Fra­ge zeigt, daß kein Rela­ti­vis­mus ohne abso­lu­tum aus­kommt. Aber die­ses muß dann will­kür­lich gesetzt wer­den. Genau die­se Inkon­se­quenz zeich­net eine Ideo­lo­gie eben aus.

Verwirrung und Sexualisierung der Kinder als Zielvorgaben

Voll­ends wird mit fol­gen­dem State­ment die Kat­ze aus dem Sack gelassen:

„Mäd­chen und Buben sind sexu­el­le Wesen. Kind­li­che Sexua­li­tät fin­det unter an­derem Aus­druck im Lust­emp­fin­den, das durch Kör­per- und Haut­kon­takt, Tempe­raturreize, Fan­ta­sie, Erin­ne­rung, … ent­steht und sich ent­fal­ten kann. Alle Kin­der sol­len im Kin­der­gar­ten ein unbe­fan­ge­nes Ver­hält­nis zu ihrem Kör­per und sei­nen Aus­drucks­wei­sen ent­wickeln kön­nen. Ihre Fra­gen zu Sexua­li­tät benö­ti­gen kla­re und situa­ti­ons­an­ge­mes­se­ne Ant­wor­ten. Sexu­al­päd­ago­gik geht aber weit über bio­lo­gi­sche Infor­ma­tio­nen hin­aus. Eine ge­schlechtersensible Sexu­al­päd­ago­gik beglei­tet Mäd­chen und Buben dabei, ihre ge­schlechtliche Iden­ti­tät zu fin­den. Die Geschlechts­zu­ge­hö­rig­keit eines Kin­des ist ein wesent­li­cher Ein­fluss­fak­tor für das gesam­te Leben. Mäd­chen und Buben erpro­ben im Spiel, was es heißt, männ­lich oder weib­lich zu sein. Sie repro­du­zie­ren, vari­ie­ren und über­schrei­ten Geschlech­ter­zu­wei­sun­gen, z.B. im Rol­len­spiel. Was wir unter Weib­lich­keit oder Männ­lich­keit ver­ste­hen, also das sozia­le Geschlecht (gen­der), ist gesell­schaft­lich kon­stru­iert und nicht bio­lo­gisch fest­ge­schrie­ben, es ist erlernt und damit ver­än­der­bar. Um geschlechts­spe­zi­fi­sche Ein­schrän­kun­gen von Mäd­chen und Buben zu ver­min­dern, wird für sie das Spek­trum von Inter­es­sen, Fähig­kei­ten und Ver­hal­tens­wei­sen im Kin­der­gar­ten erwei­tert“ (46).

Es ist unfaß­bar, wel­che Idio­ti­en heu­te offi­zi­el­le Kin­der­gar­ten­po­li­tik dar­stel­len! „Mäd­chen und Buben“ sind „sexu­el­le Wesen“ nur in der Phan­ta­sie pädo­phi­ler deut­scher Grü­ner der 80er Jah­re. „Geschlech­ter­sen­si­ble Sexu­al­päd­ago­gik“ ist daher im gegen­ständ­li­chen Zusam­men­hang eine Dro­hung. Denn „sen­si­bel“ wird es bestimmt nicht zugehen.

Kin­der muß man mit die­sen Patho­lo­gien (im Gefol­ge von Sig­mund Freud, Wil­helm Reich, Her­bert Mar­cuse, Judith But­ler, und wie die Ideo­lo­gen alle hei­ßen) in Ruhe las­sen! Es ist histo­risch gese­hen aus­schließ­lich eine Errun­gen­schaft der christ­li­chen Zivi­li­sa­ti­on, daß Kin­der eben Kin­der sein dür­fen. Sie sind von der gött­li­chen Ord­nung her weder Arbeits­skla­ven noch Kin­der­sol­da­ten noch Sex­ob­jek­te und auch nicht Instru­men­te gesell­schaft­li­cher Revolutionierungen!

Zustim­mung der ÖVP, Schwei­gen der Kir­che und quä­len­de Fragen

Was in der Debat­te im Wie­ner Land­tag am 29. Jän­ner über­rascht, ist die – völ­lig unnö­ti­ge – Zustim­mung der ÖVP zu die­sem Plan. Abge­ord­ne­te Gud­run Kug­ler kri­ti­siert in ihrer (nicht leicht nach­zu­voll­zie­hen­den) Stel­lung­nah­me zwar die Gen­der-Theo­rie als unwis­sen­schaft­lich und als „Welt­an­schau­ung“, stimmt dem Geset­zes­vor­schlag aber unver­ständ­li­cher­wei­se zu: „Wir mögen den Bil­dungs­plan“ (sie­he Video bei 03:37:51).

So, so.

Wenn man sich ihre inhalt­li­che Posi­tio­nie­rung im Vor­zugs­stim­men­wahl­kampf vor Augen führt, muß man die­ses Abstim­mungs­ver­hal­ten als inkon­se­quent bezeichnen.

War­um hat eine Oppo­si­ti­ons­par­tei nicht den Mut, in einer so schwer­wie­gen­den Fra­ge nein zu sagen? Oder ist die Wie­ner ÖVP ohne­hin kei­ne Opposition?

Wei­te­re quä­len­de Fra­gen sind: Wie weit wer­den jetzt pri­va­te Kin­der­gär­ten und Kin­der­grup­pen dem Zugriff der Behör­den unter­wor­fen? Wird sich eine Kin­der­gar­ten­päd­ago­gin oder eine Kin­der­grup­pen­lei­te­rin straf­bar machen, wenn sie die Kin­der lehrt, daß Gott den Men­schen als Mann und Frau geschaf­fen hat? Ist das dann eine Dienst­pflicht­ver­let­zung? Hat man jetzt unter dem Vor­wand des Kamp­fes gegen isla­mi­sche Indok­tri­na­ti­on in isla­mi­schen Kin­der­gär­ten eine ande­re Art von Indok­tri­na­ti­on in alle (oder fast alle) Kin­der­gär­ten eingeführt?

Ist das ange­sichts von §2 Schul­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setz nicht eigent­lich rechtswidrig?

Die wich­tig­ste Fra­ge ist aber: Wo ist die Stel­lung­nah­me der Kir­che? Kar­di­nal Schön­born, sonst so ver­bos, wenn es dar­um geht, die FPÖ oder gar die Regie­run­gen der Visegrád-Staa­ten zu gei­ßeln, schweigt wie­der ein­mal. Nicht über­ra­schend, aber immer wie­der skandalisierend.

Unse­rer Zeit ist es vor­be­hal­ten, daß Kin­der gleich­sam amt­lich mit per­ver­sen Ideo­lo­gien zur Sexua­li­tät trak­tiert wer­den sol­len und daß das (fast) nie­man­den zu stö­ren scheint.

Beson­ders die Eltern klei­ner Kin­der sind auf­ge­ru­fen, hier poli­ti­schen und recht­li­chen Wider­stand zu lei­sten. Hat die struk­tu­rel­le Kin­der­quä­le­rei näm­lich ein­mal ihren Mani­pu­la­ti­ons­er­folg erzielt, wer­den die Kin­der ihren Fami­li­en dau­er­haft ent­frem­det sein.

*MMag. Wolf­ram Schrems, katho­li­scher Theo­lo­ge, Phi­lo­soph, Katechist

 

 

 

 

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