Nico Spuntoni, Vatikanist der italienischen Tageszeitung Il Giornale, hatte es in der heutigen Ausgabe vorweggenommen: Der Vatikan äußerte sich heute mit ungewohnter Klarheit zu den von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen. Die Bischofsweihen sind für den 1. Juli angesetzt und wollen ohne päpstliches Mandat gespendet werden – ein Schritt, der aus römischer Sicht die Grenze zum formellen Schisma berühre.
Das nun veröffentlichte Schreiben des Dikasteriums für die Glaubenslehre unter Leitung von Kardinal Víctor Manuel „Tucho“ Fernández, der Lieblingspersonalie von Papst Franziskus, ist in seiner Tonlage eindeutig und läßt wenig Spielraum für Interpretationen. Es bestätigt nicht nur die bereits bekannte Rechtslage, sondern setzt sie in einen ausdrücklich warnenden Kontext.
Eine römische Klarstellung mit erhöhter Dringlichkeit
Die Erklärung des Glaubensdikasteriums stellt zunächst nüchtern fest:
Die von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen erfolgen ohne das entsprechende päpstliche Mandat. Damit fehlt das für katholische Bischofsweihen zwingend erforderliche Mandat des Papstes.
Der entscheidende Passus der vatikanischen Erklärung lautet wörtlich:
„Dieser Akt stellt ‚einen schismatischen Akt‘ dar (Johannes Paul II., Ecclesia Dei, Nr. 3), und ‚der formelle Anschluß an das Schisma stellt eine schwere Beleidigung Gottes dar und zieht die vom Kirchenrecht festgelegte Exkommunikation nach sich‘ (ebd., 5c; vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, erläuternde Note, 24. August 1996).“
Damit verweist Rom ausdrücklich auf die bereits 1988 unter Papst Johannes Paul II. erlassene Instruktion Ecclesia Dei, die im Kontext der unerlaubten Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre die damaligen Exkommunikationen begründete.
Gleichzeitig wird der päpstliche Wunsch nach einer geistlichen Lösung betont: Papst Leo XIV. bitte weiterhin um das Gebet für die Verantwortlichen der Bruderschaft, damit diese „von ihrer schwerwiegenden Entscheidung ablassen“ und zur Einheit zurückkehren.
Ende eines Dialogs in Sicht?
Der vatikanische Schritt wird von Nico Spuntoni so interpretiert, daß sich damit eine Phase des theologischen Dialogs dem Ende zuneigen könnte. Dieser war unter Kardinal Tucho Fernández kurzfristig im vergangenen Februar wiederaufgenommen worden, nachdem in den vergangenen Jahren vorsichtige Gesprächsangebote an die Piusbruderschaft gemacht worden waren. Grund für die überraschende Wiederaufnahme war die Ankündigung der Piusbruderschaft, neue Bischofsweihen durchführen zu wollen. Wie bereits 1988 scheint Rom erst zu reagieren, wenn es durch konkrete Schritte vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Spuntoni schreibt, das Dokument könne faktisch „die Unterbrechung des vom Kardinal angebotenen theologischen Dialogs markieren“, da dieser von der Führung der Bruderschaft unter Don Davide Pagliarani bislang nicht in ernsthafter Weise aufgenommen worden sei. Zugleich würden nun die rechtlichen Konsequenzen klar benannt: der Tatbestand des Schismas und die daraus folgende Exkommunikation Latae sententiae.
Kritiker sahen in der Gesprächseinladung kein echtes Dialogangebot. Zu diesem hätte es in Jahren zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben, was in Rom aber kein Interesse fand.
Historischer Hintergrund: Ein seit Jahrzehnten ungelöster Konflikt
Die aktuelle Entwicklung ist ohne den historischen Zusammenhang kaum zu verstehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. entstand 1970 durch Erzbischof Marcel Lefebvre als Reaktion auf die liturgischen und theologischen Reformen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, die die Kirche in eine beispiellose Kirchen- und Glaubenskrise stürzten. Insbesondere die Liturgiereform und die Fragen kirchlicher Modernisierung führten zu tiefgreifenden Spannungen mit Rom.
Trotz des offenkundigen Niedergangs der Kirche in ihrem europäischen Kernraum weigere sich Rom – so die Kritik der Piusbruderschaft –, die getroffenen Maßnahmen einer ehrlichen Prüfung zu unterziehen. Man halte unbeirrt an Irrtümern fest, deren schlechte Früchte längst sichtbar seien. Kritiker sekundieren, indem sie einen von Papst Franziskus häufig gegen die Tradition erhobenen Vorwurf aufgreifen und umkehren: Wenn überhaupt etwas als „ideologisch“ zu bezeichnen sei, dann jene Realitätsverweigerung, die um jeden Preis zu verteidigen suche, was sich offenkundig nicht bewährt habe.
Wegen der Priesterweihen, die Erzbischof Lefebvre seinen Seminaristen spendete, wurde er 1975 a divinis suspendiert. Der historisch schwerwiegendste Einschnitt erfolgte jedoch 1988, als Msgr. Lefebvre – gegen den ausdrücklichen Willen Roms – vier Bischöfe weihte, um den Fortbestand der Piusbruderschaft über seinen Tod hinaus zu sichern. Papst Johannes Paul II. reagierte mit dem Motu proprio Ecclesia Dei, in dem die Exkommunikation der Beteiligten festgestellt und der Vorgang als kirchenspaltender Akt bewertet wurde.
Gleichzeitig wurde mit der Errichtung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei ein Weg eröffnet, traditionsfreundlichen Gläubigen, Priestern und Ordensgemeinschaften die volle Gemeinschaft mit Rom zu ermöglichen, ohne daß sie ihre liturgische Tradition vollständig aufgeben mußten.
Damit gewährte Rom – weil Erzbischof Lefebvre Tatsachen geschaffen hatte – der Tradition erstmals seit den 1960er Jahren wieder einen gewissen Spielraum in der Kirche. Rom gewährte nunmehr, was es Msgr. Lefebvre bis dahin verweigert hatte. Der Preis dafür bestand jedoch darin, daß jene Teile der Tradition, die davon Gebrauch machten, auf jede Form offener Ablehnung, ja selbst auf grundsätzliche Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil und an der radikalen Liturgiereform von 1969 verzichten mußten.
Ein zu hoher Preis, wie die Piusbruderschaft befindet; denn damit werde die Tradition zwar geduldet, zugleich aber zum Schweigen gebracht. Sie beraube sich dadurch bis zu einem bestimmten Grad ihrer heilsamen Wirkung für die ganze Kirche. Die Tradition sei damit zwar nicht wirkungslos, jedoch stark neutralisiert, wodurch den zersetzenden Kräften in der Kirche eine kaum zu rechtfertigende Schonfrist gewährt werde, ihr Zerstörungswerk fortzusetzen.
Fakt ist, daß seit 1988 zwei Teile der Tradition bestehen: einerseits die Piusbruderschaft außerhalb der kanonischen Ordnung, andererseits die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften innerhalb derselben. Beide Teile erlebten seither ein beträchtliches Wachstum – etwas, das in Rom damals keineswegs unbedingt beabsichtigt gewesen sein dürfte. Mit dem Motu proprio Ecclesia Dei sollte vielmehr nach der Intention vieler – wenn auch nicht aller – die Tradition gespalten, die Piusbruderschaft durch die Exkommunikation ihrer Bischöfe marginalisiert und die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften innerhalb der Kirche domestiziert und neutralisiert werden. Unterm Strich sollte damit im zweiten Anlauf jene biologische Eliminierung der Tradition erreicht werden, die man in Rom bereits nach 1969 erwartet hatte, die jedoch nicht eingetreten war.
Benedikt XVI. und die teilweise Versöhnung
Einen entscheidenden Wendepunkt stellte das Jahr 2009 dar, als Papst Benedikt XVI. die Exkommunikationen der 1988 geweihten Bischöfe formell aufhob. Erzbischof Lefebvre war 1991 im Stand der Exkommunikation verstorben; sein Status wurde bis heute nicht korrigiert. Die Aufhebung der Exkommunikationen war Teil eines kirchenpolitischen Annäherungsversuches, der die innerkirchliche Einheit fördern sollte.
Parallel dazu verschaffte Benedikt XVI. der Tradition mit dem Motu proprio Summorum Pontificum einen bis dahin ungeahnten Freiraum und trug den überlieferten Ritus wieder tief in die Kirche hinein. Dies rief rasch heftige Gegenreaktionen hervor, die sich im Konklave von 2013 mit der Wahl Jorge Mario Bergoglios zum neuen Pontifex entluden.
Auch unter Benedikt XVI. blieb der rechtliche Status der Priesterbruderschaft ungelöst: Sie besitzt bis heute keine reguläre kanonische Stellung innerhalb der Kirche; ihre Bischöfe wurden ohne päpstliches Mandat geweiht, und ihre Priesterweihen gelten aus römischer Sicht als objektiv unerlaubt, auch wenn ihre Gültigkeit anerkannt wird.
Unter Franziskus zeigte sich nach außen hin eine irritierende Zangenbewegung. Der argentinische Papst ließ keinen Zweifel an seiner Ablehnung der Tradition, der er wiederholt „Ideologie“ vorwarf. Während er mit dem Motu proprio Traditionis custodes von 2021 faktisch die Motu proprien seiner Vorgänger – Ecclesia Dei (1988) und Summorum Pontificum (2007) – beseitigte und damit die Tradition innerhalb der kanonischen Ordnung der Kirche massiv schwächte, zeigte sich Franziskus gegenüber der Piusbruderschaft zugleich erstaunlich wohlwollend. Tatsächlich akzeptierte Rom unter seinem Pontifikat faktisch den Status einer irregulären Existenz der Priesterbruderschaft innerhalb der Kirche. Über die genauen Absichten, die Franziskus mit dieser Doppelstrategie verfolgte, herrscht unter Beobachtern bis heute Unklarheit.
Die aktuelle Lage: Zwischen Rechtsklarheit und offener Wunde
Die heutige Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre greift die Spannung von 1988 erneut auf: Einerseits wird die kirchenrechtliche Linie unmißverständlich bekräftigt, andererseits bleibt der Ton nicht bloß disziplinarisch, sondern enthält weiterhin eine deutliche Aufforderung zur Umkehr.
Daß Rom den Begriff des „schismatischen Aktes“ nach 38 Jahren erneut in dieser Schärfe verwendet, zeigt allerdings, daß die Toleranzschwelle im Falle neuer unerlaubter Bischofsweihen faktisch erreicht ist. Sollte es tatsächlich zu solchen Weihen kommen, wäre nach kirchlichem Verständnis die Schwelle zur formellen Exkommunikation automatisch überschritten.
So hatte es erstmals Pius XII. im Jahr 1958 festgelegt, als er gegen schismatische Bestrebungen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) vorging und vom Regime angeordnete eigenmächtige Bischofsweihen verhindern wollte. Heute erscheint es als Ironie der Geschichte, daß das kommunistische Regime in Peking durch Papst Franziskus und ein 2018 unterzeichnetes Geheimabkommen eigenmächtige Bischofsweihen mit römischer Billigung durchführen kann.
Gegen das mächtige Regime in China erweist sich der Vatikan als auffallend handzahm, während gegenüber der Piusbruderschaft scharfe Geschütze aufgefahren und erneut mit Exkommunikation gedroht wird. Drängt sich da nicht die Frage auf, ob unerlaubte Bischofsweihen letztlich weniger ein Problem des Prinzips als eines der Macht sind?
Auch gegenüber häretisierenden Teilen der Kirche, die offen eine progressive „andere Kirche“ anstreben, verhält sich Rom seit Jahrzehnten bemerkenswert leise. Warum dann diese Lautstärke gegenüber der Piusbruderschaft, die bewahren und pflegen will, was die Kirche bis in die 1960er Jahre selbst vertreten und gepflegt hat? Dieser Widerspruch läßt sich nicht einfach mit dem Hinweis auf den Gehorsam zum Verstummen bringen. Er bleibt eine klaffende Wunde, die unbehandelt nicht verheilt, was nach 57 Jahren seit der Liturgiereform hinlänglich erwiesen scheint.
Die Erklärung aus dem Vatikan markiert jedenfalls einen neuen Kulminationspunkt in einem Konflikt, der die katholische Kirche seit mehr als einem halben Jahrhundert begleitet. Zwischen dem Wunsch nach Einheit und dem Beharren auf liturgisch-theologischer Kontinuität ohne konziliare und nachkonziliare Brüche bleibt die Lage der Priesterbruderschaft St. Pius X. weiterhin eine der sensibelsten Fragen im Verhältnis zwischen Rom und der Tradition.
Ob die nun deutlich formulierte Warnung tatsächlich zu einer Deeskalation führt oder den Bruch weiter vertieft, hängt – wie so oft in dieser langen Geschichte – weniger von Dokumenten als von den konkreten Entscheidungen der kommenden Monate ab.
Schon die Person des amtierenden Glaubenspräfekten läßt kaum erwarten, daß Rom ernsthaft an einer Entspannung interessiert ist. Offenbar ist Leo XIV. diese Frage ebenso wenig wichtig wie seinem Vorgänger. Er scheint sich auf eine bloße Wiederholung der Vorgehensweise von 1988 zu beschränken. Damit drohen selbst die letzten Bemühungen Benedikts XVI. um eine vorsichtige Annäherung endgültig beseitigt zu werden.
Die Piusbruderschaft wiederum dürfte vor keine wesentlich neuen Herausforderungen gestellt sein; denn das, was nach 1988 geschah, hat sie bereits durchlebt. Im Unterschied zu damals ist die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Teilen der Tradition heute erheblich größer. Der sanktionierende Effekt römischer Maßnahmen gegen die Bischöfe der Piusbruderschaft dürfte daher nur noch begrenzten Eindruck auf die Gläubigen machen — auf jene der Piusbruderschaft ohnehin nicht, aber zunehmend auch nicht mehr auf die Gläubigen der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften und die katholische Öffentlichkeit insgesamt.
So bleibt am Ende die Frage: Sollte Rom tatsächlich nach dem Muster von 1988 vorgehen – welches „Geschenk“ wird dann, wie damals, jenem Teil der Tradition gemacht, der sich innerhalb der kanonischen Ordnung befindet?
Ein befreundeter aufmerksamer Beobachter schrieb mir dieser Tage: „Entweder hat Rom resigniert, oder die Angelegenheit ist dem Papst und seinem Hofstaat schlicht nicht ausreichend wichtig genug. Jedenfalls dürfte sich die Tradition vor dem 1. Juli und den darauf folgenden Sanktionen kaum ernsthaft fürchten müssen. Wenn sich 1988 wiederholt, hat die Tradition bereits gewonnen.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Es gibt Dinge, die man nicht mehr ernst nehmen kann, und diese Drohung gehört dazu. Man kann niemand „exkommunizieren“, der vollumfänglich in Einheit mit der Lehre der Kirche steht, und dies schon gar nicht, wenn man das selber (Leo, Fernandez etc pp) eben nicht tut und im Amt beschädigt ist. Rom hat sich vom der Tradition der Kirche losgesagt und darf sich nicht wundern, wenn andere – glücklicherweise – darauf beharren. Ob eine Bischofsweihe mit oder ohne päpstlichem Mandat erfolgt, ist demgegenüber doch völlig sekundär! Dies umso mehr, als der Papst nur glaubenslose Kandidaten zu Bischöfen ernennt, wie man in D, Ö und CH sehen kann.
Genau so sehe ich es auch.
Es ist Rom, welches sich in Wahrheit selber exkommuniziert !!
Ein Witz, wenn auch ein schlechter.
Das Dokument Ecclesia Dei heranzuziehen ist schon ein starkes Stück.
In vielen Teilen häretisch und ungültig sowie von der nicht zuständigen Behörde ausgestellt.
Unfassbar, die Bruderschaft kann beruhigt sein,das Chaos geht unter Papst Leo unverändert weiter.
Wenn das Dikasterium hier von einer „schweren Beleidigung Gottes“ spricht, so möchte ich sagen: Die Segnung ehebrecherischer und homosexueller Paare, die man mit „Fiducia“ ausdrücklich erlaubt hat, ist ein Schlag ins Angesicht Gottes selbst und ein dreister Verstoß gegen sein geoffenbartes Gebot. Das päpstliche Mandat für Bischofsweihen ist aber keine von Gott geoffenbarte Wahrheit und dadurch ein Vergehen, das absolut zu vernachlässigen und sicher keine „Sünde“ ist. – Gott allein weiß, wie viele Bischöfe ohne dieses Mandat im Lauf der Geschichte geweiht worden sind; insofern muss man hier „die Kirche im Dorf“ lassen. Und was Herrn Fernandez betrifft: Der möge an seine eigene Brust schlagen und als Pornoautor und Häretiker endlich seinen Hut nehmen. Damit wäre der Kirche am meisten gedient.
Welche Dogmen, die im Vatikanum II ausgerufen worden sind, werden von den Piusbrüdern nicht anerkannt?
Ach so, es war ja ein pastorales Konzil, ganz ohne Dogmen.
Und muß ich jetzt glauben, daß es unserem Schöpfer wurscht ist, wenn jemand an ihn nicht glaubt.
Nur die Freiheit besteht, selbstverständlich mit den entsprechenden Konsequenzen.
Danke für die Informationen. Also gab es die Notwendigkeit einer päpstlichen Erlaubnis vor 1958 gar nicht und diese wurde zudem allein aus einem konkreten historischen Anlass eingeführt, die mit der Situation der Piusbruderschaft nun so überhaupt nichts zu tun hat. In meinem einfachsten Verständnis althergebrachter kirchlicher Hierarchie ist der Bischof der Obere, der Papst das einende Band. Und doch haben schon Bischöfe Päpste räsonieren müssen und eben umgekehrt. Also stellt kirchengeschichtlich im Ganzen betrachtet, „1958“ die Besonderheit dar. Einer Notlage geschuldet, die die Kirche inzwischen, es steht im Beitrag, de facto als überholt ansieht. Das scheint mir insgesamt nicht allzu belastbar zu sein. Doch warum, um der lieben Form willen, erbittet die Piusbruderschaft nicht einfach die Erlaubnis vom Papst? Verweigert er diese, hat Leo XIV den „Schwarzen Peter“ … und ich glaube einfach nicht, dass er diesen zieht.
Die Bruderschaft hat mehrmals in Rom um eine Audienz bei Papst Leo XIV nachgefragt und diese Anfragen wurden nicht einmal beantwortet. Erst als am 2. Februar d. J. der Generalobere davon sprach, dass die Piusbruderschaft am 1. Juli Bischöfe weihen werde, wurde Rom aktiv, aber es wurde weiterhin keine Papstaudienz für die FSSPX gewährt.
Danke für die Information.
@ Kordula B.
Sie fragen, warum, um der lieben Form willen, die Piusbruderschaft nicht einfach die Erlaubnis vom Papst erbittet.
Das hat sie doch schon längst und zum wiederholten Male getan. Der Vatikan ist darauf aber nicht eingegangen bzw. hat darauf gar nicht erst reagiert.
Auch vor den jährlichen Priesterweihen in Zaitzkofen wird der Bischof von Regensburg als zuständiger Ortsordinarius jeweils vom Regens des Priesterseminars Herz Jesu schriftlich um die Erteilung eines entsprechenden Mandats gebeten – was dann jedes Mal negativ beschieden wird. Ein unwürdiges Schauspiel, das jetzt schon seit Jahrzehnten anhält, ohne dass eine Annäherung oder auch nur ein Gesprächsangebot stattgefunden hätte. Die Weihen finden dann aber trotzdem statt.
Wenn dem so ist, muss ich wohl, gerade in aller Liebe, wohl schlicht urteilen: Auch dieser Papst ist kein Hirte des katholischen Gottesvolkes. Ich mag so nicht urteilen, doch wir werden sehend werden.
Um was geht es wirklich? Die Exkommunikation gegen die Piusbruderschaft FSSPX erfolgt nicht in erster Linie wegen der Bischofsweihen. Diese bilden vielmehr nur den äusseren Anlass. Der eigentliche Hauptanklagepunkt liegt darin, dass die Bruderschaft am traditionellen katholischen Glauben festhält, ihn verteidigt und weiterhin verkünden will. Das heutige Rom versucht, die Bruderschaft zurückzudrängen. Die wahre katholische Lehre soll verdrängt werden; gelingt dies nicht, wird sie ausgegrenzt und geächtet. Ähnliches zeigte sich bereits zur Zeit Jesu: Wahrheit wurde bekämpft, weil sie unbequem war. Doch der Heilige Geist weht, wo er will. Auch das moderne Rom kann sein Wirken letztlich nicht aufhalten.
Die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften (einschliesslich der FSSP) stellen keine wirksame Gegenkraft dar. Von ihnen wird verlangt, auf jede offene Ablehnung, ja selbst auf grundlegende Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil sowie an der tiefgreifenden Liturgiereform des Novus Ordo zu verzichten. Dadurch verlieren sie ihre heilsame und korrigierende Wirkung für die ganze Kirche, sodass den zersetzenden Kräften innerhalb der Kirche keine wirksame Gegenkraft entgegentritt.
Warum befindet sich die Kirche in einem spirituellen Winter? Weil die katholische Hierarchie geglaubt hat, dass sie das Mysterium dem Verstand zugänglich machen kann. Aber das Mysterium kann man nicht mit Worten erklären, nur erfahrbahr machen, im gregorianischen Choral. Mit welcher Gleichgültigkeit der Choral beiseite gelegt wurde, verblüfft mich noch heute.
Es geht um die Natur der Tradition, was Tradition bedeutet. Es geht um die Autorität des Lehramtes und es geht um die Hierarchie der Kirche. Die Piusbruderschaft befindet sich auf Kriegsfuß mit allem Genannten. Bischofsweihen können nicht akzeptiert werden.
Erzbischof Lefebvre war eine eher zwielichtige „Figur“. Es ist nicht einmal sicher, ob er ordnungsgemäß zum Priester geweiht wurde, da ihm diese Weihe von einem Hochgradfreimaurer gespendet wurde wie auch die Bischofsweihe von demselben.