In Knoxville, Tennessee, sollen die Gläubigen künftig auf gemeinsame Gebete unmittelbar vor und nach der Messe verzichten. Betroffen sind unter anderem der Rosenkranz und das Gebet zum heiligen Erzengel Michael. Bischof Mark Beckman beruft sich auf den Geist der Liturgie – und drängt Gebete zurück, die er selbst als wertvollen Schatz der Kirche bezeichnet.
Die liturgische Disziplinierung der Gläubigen nimmt mitunter bemerkenswerte Formen an. Während die überlieferte Liturgie zunehmend unter repressiven Einschränkungen steht, geraten andernorts sogar Gebete vor und nach der heiligen Messe ins Visier kirchlicher Autoritäten.
Der jüngste Fall kommt aus den Vereinigten Staaten. Bischof Mark Beckman von Knoxville im Bundesstaat Tennessee hat seine Priester aufgefordert, die Gläubigen dazu anzuleiten, bestimmte gemeinschaftliche Gebete unmittelbar vor, während und nach der Messe schrittweise aufzugeben.
Die Anweisung erschien in seiner monatlichen Kolumne, die am 14. Oktober 2026 auch in spanischer Übersetzung in der diözesanen Zeitung La Cosecha veröffentlicht wurde.
Der Rosenkranz vor der Messe, der Erzengel Michael danach
Msgr. Beckman berichtet, daß in einigen Pfarreien zusätzliche Gebete im Umfeld der Liturgie verrichtet würden, wie es vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil allgemein üblich war und in zahlreichen Pfarreien auch danach noch so blieb. Dazu zählt er ausdrücklich das Gebet zum Erzengel Michael, das sogenannte Gebet des heiligen Franziskus und ein Gebet zum Heiligen Geist. Diese würden gemeinsam gesprochen, „manchmal vor dem Eingangslied oder unmittelbar nach der Entlassung“.
Nach einem Gespräch mit seinen Priestern sei er zu dem Schluß gekommen, daß es nicht angemessen sei, zusätzliche Gebete mit der Meßfeier, wenn auch nur indirekt, zu verbinden. Deshalb habe er seine Priester gebeten, die Gläubigen schrittweise dazu anzuleiten, auf solche Gebete zu verzichten.
Damit geraten vertraute katholische Andachtsformen unter Druck: der Rosenkranz vor der heiligen Messe, das Gebet zum Erzengel Michael danach und weitere gemeinschaftliche Gebete, mit denen sich die Gläubigen auf den Gottesdienst vorbereiten oder ihn ausklingen lassen.
Ein Schatz der Kirche – aber bitte nicht vor der Messe
Der Bischof erkennt dabei den geistlichen Wert dieser Gebete ausdrücklich an. Sie seien vielen Gläubigen lieb und teuer. Msgr. Beckman räumt ein: „Ich weiß, daß Veränderungen oft schwierig sind, besonders wenn bestimmte Gebete sehr geschätzt werden und zu einer Gewohnheit geworden sind.“
Doch sogleich darauf läßt er die Einschränkung folgen: Die regelmäßige Aufnahme zusätzlicher Gebete in die Liturgie sei letztlich eine Entscheidung des Heiligen Vaters. Pfarrer sollten solche Praktiken nicht eigenmächtig gestatten. Gemeint ist nicht die Aufnahme zusätzlicher Elemente in die Meßfeier, sondern Andachtsübungen, die von den versammelten Gläubigen gemeinsam verrichtet werden.
Hier werden also zwei Dinge miteinander vermengt. Denn zwischen einer Veränderung des Meßritus und einem Gebet vor oder nach der Messe besteht ein wesentlicher Unterschied. Ein Rosenkranz vor Beginn der heiligen Messe ist deshalb noch kein Bestandteil des Meßritus. Auch das Gebet zum heiligen Erzengel Michael stellt keinen Eingriff in denselben dar.
Die zeitliche Nähe zur Messe verändert nichts. Wer beides gleichsetzt, schützt nicht die liturgische Ordnung, sondern schränkt die Freiheit der Gläubigen ein, ihren Glauben in gewachsenen Andachtsformen auszudrücken.
Papst Leo XIII. führte 1884 für die gesamte lateinische Kirche verpflichtende Schlußgebete nach der Stillen Messe ein. Diese waren keine Bestandteile des Meßritus, sondern eigenständige Gebetsübungen, die ursprünglich auf eine Anordnung Pius’ IX. aus dem Jahr 1859 zurückgingen. 1886 fügte Leo XIII. der bestehenden Gebetsreihe das Gebet zum heiligen Erzengel Michael hinzu. Diese Praxis blieb bis 1964 bestehen, als die Instruktion Inter Oecumenici die Verpflichtung zu diesen Schlußgebeten aufhob. Das Michaelgebet wurde weiterhin als private Andacht gepflegt, vielerorts später auch wieder gemeinschaftlich.
Selbst Franziskus empfahl das Michaelgebet
Besonders bemerkenswert ist, daß Msgr. Beckman selbst auf die päpstliche Unterstützung für das Gebet zum Erzengel Michael verweist. Johannes Paul II. habe die Gläubigen dazu ermutigt; auch Papst Franziskus habe seine Verwendung ausdrücklich empfohlen, und zwar am Ende des Rosenkranzes.
Der Bischof erkennt das Gebet als wertvoll an, möchte es aber aus dem unmittelbaren Umfeld der Meßfeier verdrängen. Statt gemeinsam in der Kirche zu beten, sollen die Gläubigen andere Gelegenheiten im Gebetsleben ihrer Familien und Gemeinden suchen.
Das ist eine bemerkenswerte Form kirchlicher Fürsorge: Ein Gebet gilt als wertvoller Schatz der Kirche – doch soll es dort, wo sich die Gläubigen zur heiligen Messe versammeln, nicht mehr gemeinsam gesprochen werden.
Zwischen dem verbindlichen Ablauf der Messe und den Andachten außerhalb der Liturgie ist zu unterschieden, woraus aber nicht folgt, daß das Gebet vor oder nach der Heiligen Messe unerwünscht sein muß.
Liturgische Ordnung als Vorwand?
Der Fall steht in einem größeren Zusammenhang. Seit Traditionis custodes und Desiderio desideravi von Papst Franziskus wird die Feier der römischen Liturgie mit besonderer Intensität reguliert. Vor allem die überlieferte lateinische Messe ist von Einschränkungen betroffen.
Die Maßnahme von Bischof Beckman wirft die Frage auf, ob dadruch tatsächlich die Eigenart der Liturgie geschützt werden soll – oder ob die liturgische Ordnung zum Anlaß genommen wird, gewachsene katholische Frömmigkeit zurückzudrängen?
Der Rosenkranz und das Gebet zum heiligen Erzengel Michael sind keine exklusiven Bestandteile der überlieferten lateinischen Messe. Sie gehören zum geistlichen Leben der Kirche. Die Gefahr liegt darin, aus dem berechtigten Schutz der Liturgie eine übermäßige Reglementierung des Gebetslebens zu machen.
Der Erzengel Michael muß warten
Immerhin betont Msgr. Beckman, daß die Gebete nicht aus dem Leben der Kirche verschwinden sollen. Er ermutigt Priester und Gläubige, sie weiterhin im Gebetsleben ihrer Familien und Gemeinden zu pflegen. Aber wann?
Damit bleibt der Widerspruch bestehen: Der Bischof anerkennt den Wert dieser Gebete und verweist auf päpstliche Empfehlungen, will aber ihre gemeinsame Verrichtung unmittelbar vor und nach der Messe beenden.
Man könnte meinen, die Kirche habe in einer Zeit großer Kriesen dringlichere Aufgaben, als den Zeitpunkt eines Rosenkranzes oder eines Gebets zum heiligen Erzengel Michael zu reglementieren.
Die Heilige Messe ist keine Konkurrenzveranstaltung zum Gebet der Gläubigen. Ihr Schutz verlangt nicht, die Frömmigkeit zurückzudrängen, die sich um sie herum entfaltet.
Der heilige Erzengel Michael wird in Knoxville weiterhin angerufen werden. Unmittelbar nach der heiligen Messe soll die versammelte Gemeinde allerdings darauf verzichten.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: etcatholic.org (Screenshot)
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