Die Psychologie einer Organisation zwischen Anerkennung und Selbstbehauptung – eine (fiktive) Analyse


Petrusbruderschaft und Piusbruderschaft stehen im Spannungsverhältnis zu Rom, wenn auch unterschiedlich
Petrusbruderschaft und Piusbruderschaft stehen im Spannungsverhältnis zu Rom, wenn auch unterschiedlich

Von Hortator*

Einführung

Zur Lage der Kir­che lie­ße sich vie­les sagen. Die Kri­se des Katho­li­zis­mus im euro­päi­schen Kern­raum ist inzwi­schen so offen­sicht­lich, dass sie nicht ernst­haft bestrit­ten wer­den kann. Sie beschränkt sich nicht auf den zah­len­mä­ßi­gen Rück­gang kirch­li­chen Lebens, son­dern betrifft die inne­re Vita­li­tät, die Ori­en­tie­rung und das Selbst­ver­ständ­nis der Kir­che. Von Euro­pa aus prägt die­se Ent­wick­lung auch die Weltkirche.

Auf­fäl­lig ist dabei eine eigen­tüm­li­che Asym­me­trie der kirch­li­chen Selbst­wahr­neh­mung. Obwohl das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil, die nach­kon­zi­lia­ren Refor­men, die sexu­el­le Revo­lu­ti­on und die gesell­schaft­li­chen Umbrü­che seit den 68er Stu­den­ten­pro­te­sten zeit­lich nahe­zu zusam­men­fal­len, wird die Fra­ge nach mög­li­chen Wech­sel­wir­kun­gen bis heu­te weit­ge­hend tabui­siert. Bereits die Ver­mu­tung, die pasto­ra­le Neu­aus­rich­tung der Kir­che könn­te zumin­dest teil­wei­se mit der nach­fol­gen­den Kri­se in Zusam­men­hang ste­hen, genügt häu­fig, um den Ver­dacht eines inak­zep­ta­blen Tabu­bruchs auf sich zu zie­hen. Gera­de das aber ist aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht bemer­kens­wert. Wo Ursa­che und Wir­kung nicht ein­mal mehr als Hypo­the­se dis­ku­tiert wer­den dür­fen, beginnt ein Bereich, der eher von Besitz­stand­si­che­rung einer bestimm­ten Aus­rich­tung als von Erkennt­nis­in­ter­es­se bestimmt wird.

Dabei ver­stand sich das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil aus­drück­lich nicht als dog­ma­ti­sches Kon­zil. Es defi­nier­te kei­ne neu­en Glau­bens­sät­ze, sol­che stan­den a prio­ri gar nicht zur Debat­te, son­dern woll­te pasto­ra­le Ant­wor­ten auf die Her­aus­for­de­run­gen der Moder­ne geben. Sei­ne Beschlüs­se wur­den aus­drück­lich unter den Vor­be­halt ihrer pasto­ra­len Ziel­set­zung gestellt. Das Kon­zil ver­stand sich als Auf­bruch, als aggior­na­men­to, als Öff­nung zur Welt und als Beginn eines „neu­en Früh­lings“ der Kirche.

Gera­de des­halb wirkt es bemer­kens­wert, dass heu­te kein ande­rer Abschnitt der Kir­chen­ge­schich­te einer ver­gleich­ba­ren Immu­ni­sie­rung gegen Kri­tik unter­liegt. Was ursprüng­lich als pasto­ra­ler Weg gedacht war, jeden­falls als sol­cher behaup­tet wur­de, erscheint fak­tisch als über­po­si­ti­ves Prin­zip kirch­li­cher Iden­ti­tät. Das Kon­zil wird nicht ledig­lich rezi­piert, son­dern fun­giert viel­fach als her­me­neu­ti­scher Schlüs­sel, durch den alle vor­her­ge­hen­den Epo­chen der Kir­chen­ge­schich­te neu gele­sen wer­den müs­sen. Nicht weni­ge spre­chen des­halb von einem „Super­dog­ma“ – ein Begriff, der pole­misch wir­ken mag, des­sen ana­ly­ti­scher Kern jedoch auf ein rea­les Phä­no­men ver­weist: Ein pasto­ra­les Ereig­nis erhält prak­tisch eine Ver­bind­lich­keit, die ursprüng­lich gera­de nicht bean­sprucht wur­de. Doch selbst die­ser Wider­spruch darf nicht dis­ku­tiert werden. 

Auf wel­che Offen­ba­rung kann sich jedoch die­ses Lumen eines Rich­tungs­wech­sels nach einer fast zwei­tau­send­jäh­ri­gen Geschich­te berufen? 

Die­se Ent­wick­lung zeigt sich auch in der kir­chen­recht­li­chen Pra­xis. Wer heu­te aus­schließ­lich an der über­lie­fer­ten Lit­ur­gie und Theo­lo­gie fest­hal­ten möch­te, für den genügt das Gro­ße Glau­bens­be­kennt­nis als Beweis der Kirch­lich­keit allein nicht mehr. Auch die Treue­bekun­dung der Gemein­schaft mit dem Nach­fol­ger Petri reicht nicht mehr aus. Hin­zu­tre­ten muss die aus­drück­li­che Aner­ken­nung der Doku­men­te des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils sowie des nach­kon­zi­lia­ren Lehr­am­tes, obwohl laut Eigen­an­spruch dadurch nichts am Depo­si­tum fidei geän­dert wur­de. Sym­bo­lisch gespro­chen lau­tet das kirch­li­che Bekennt­nis damit nicht mehr ledig­lich: Cre­do et cum Petro, son­dern: Cre­do et cum Petro – plus aliquid.

Und die­se ali­quid hat es offen­sicht­lich in sich. 

Struk­tu­rell erin­nert dies – frei­lich auf einer völ­lig ande­ren Ebe­ne – an ein Phä­no­men, das sich seit eini­gen Jah­ren beob­ach­ten lässt, wenn Kir­chen­ge­bäu­de oder diö­ze­sa­ne Ein­rich­tun­gen im deutsch­spra­chi­gen Bereich im Juni die Regen­bo­gen­fah­ne his­sen. Auch hier ent­steht der Ein­druck eines zusätz­li­chen öffent­li­chen Bekennt­nis­ses. Das eigent­li­che kirch­li­che Bekennt­nis scheint allein nicht mehr aus­zu­rei­chen; hin­zu tritt ein wei­te­res Sym­bol, des­sen Funk­ti­on weni­ger theo­lo­gi­scher als iden­ti­täts­stif­ten­der säku­la­rer Natur ist. Ent­schei­dend ist die Gemein­sam­keit in der Struk­tur: Das Bekennt­nis erhält ein „Plus“. Für einen Teil der Kir­che in Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz reicht das Cre­do nicht: Es bedarf zusätz­lich eines ideo­lo­gi­schen Bekennt­nis­ses zur Homo-Agenda.

Eben­so auf­fäl­lig ist eine Ver­schie­bung inner­kirch­li­cher Kon­flikt­li­ni­en. Wäh­rend die Kir­che über Jahr­hun­der­te ihre wesent­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen gegen­über äuße­ren Geg­nern führ­te, scheint sich der Schwer­punkt heu­te nach innen ver­la­gert zu haben. Der bevor­zug­te Ant­ago­nist ist vie­ler­orts nicht mehr der Säku­la­ris­mus, son­dern der Tra­di­tio­na­lis­mus. Nicht mehr die Gefahr der Ver­welt­li­chung, son­dern der Kampf gegen jene, die sich der Ver­welt­li­chung wider­set­zen. Der säku­la­re „Kampf gegen rechts“ wird auch ana­log auch kirch­lich geführt in der Vari­an­te „Kampf gegen Recht­gläu­big­keit“. Das plus ali­quid ist der Beleg. 

Analyse

Vor die­sem Hin­ter­grund soll im Fol­gen­den kein theo­lo­gi­scher, son­dern ein orga­ni­sa­ti­ons­psy­cho­lo­gi­scher Blick auf das Ver­hält­nis drei­er kirch­li­cher Akteu­re gewor­fen wer­den, die der­zeit im Fokus ste­hen. Zur bes­se­ren ana­ly­ti­schen Distanz wer­den sie zunächst anonymisiert: 

A bezeich­net die kirch­li­che Hier­ar­chie,
B die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. und
C die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften. 

Gera­de die Anony­mi­sie­rung soll nach Mög­lich­keit hel­fen, ver­trau­te Front­stel­lun­gen aus­zu­blen­den und statt­des­sen jene Mecha­nis­men von Loya­li­tät, Macht, Iden­ti­tät und grup­pen­dy­na­mi­scher Selbst­be­haup­tung sicht­bar zu machen, die sich mög­li­cher­wei­se auch weit über den kirch­li­chen Kon­text hin­aus beob­ach­ten lassen.

Betrach­tet man das beschrie­be­ne Sze­na­rio aus­schließ­lich aus orga­ni­sa­ti­ons- und sozi­al­psy­cho­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve, erscheint die Grup­pe C als die wohl inter­es­san­te­ste Figur inner­halb des gesam­ten Kon­flikts. Wäh­rend A über die insti­tu­tio­nel­le Macht ver­fügt und B
– wenn auch unge­wollt – die Posi­ti­on eines kon­se­quen­ten Außen­sei­ters ein­nimmt, bewegt sich C in einem Span­nungs­feld, das von wider­sprüch­li­chen Loya­li­tä­ten, dau­er­haf­ter Anpas­sung und einem hohen psy­chi­schen Recht­fer­ti­gungs­druck geprägt ist.

Die Aus­gangs­la­ge ist unge­wöhn­lich. C ver­steht sich inhalt­lich als Trä­ger der­sel­ben Tra­di­ti­on wie B. Bei­de Grup­pen ver­tre­ten die­sel­ben Grund­über­zeu­gun­gen, ver­fol­gen die­sel­ben lang­fri­sti­gen Zie­le und sehen sich als Bewah­rer der ursprüng­li­chen Iden­ti­tät von A. Den­noch unter­schei­den sie sich in einer ent­schei­den­den Fra­ge: C hat sich ent­schie­den, wie­der Teil der Insti­tu­ti­on zu wer­den, was der natür­li­che Wunsch ist, wäh­rend B den Preis der insti­tu­tio­nel­len Aus­gren­zung in Kauf genom­men hat.

Genau hier­in liegt die eigent­li­che psy­cho­lo­gi­sche Spannung.

C lebt mit einer dop­pel­ten Iden­ti­tät. Einer­seits iden­ti­fi­ziert sich die Grup­pe mit einer histo­ri­schen Kon­ti­nui­tät, die sie als eigent­li­che Tra­di­ti­on der Insti­tu­ti­on ver­steht. Ande­rer­seits ist ihre Exi­stenz inner­halb von A voll­stän­dig von jener gegen­wär­ti­gen Füh­rung abhän­gig, deren grund­le­gen­de Ent­schei­dun­gen sie inner­lich nicht teilt und auch gar nicht tei­len kann – wobei bis 2013 ein gewis­ser Ver­ein­bar­keits­schein gewahrt wer­den konn­te. Die bei­den Loya­li­tä­ten – zur über­lie­fer­ten Iden­ti­tät einer­seits und zur gegen­wär­ti­gen Auto­ri­tät ande­rer­seits – ste­hen dau­er­haft neben­ein­an­der, ohne sich wirk­lich mit­ein­an­der ver­söh­nen zu lassen.

Eine sol­che Kon­stel­la­ti­on beschreibt die Psy­cho­lo­gie als einen klas­si­schen Iden­ti­täts­kon­flikt. Die Grup­pe muss stän­dig zwi­schen zwei Bezugs­punk­ten ver­mit­teln. Nach innen möch­te sie ihre tra­di­tio­nel­le Iden­ti­tät bewah­ren, nach außen muss sie Loya­li­tät gegen­über einer Füh­rung zei­gen, deren Refor­men sie letzt­lich nicht als Aus­druck der kirch­li­chen Tra­di­ti­on ansieht. Dadurch ent­steht eine dau­er­haf­te Rol­len­spal­tung. C muss gleich­zei­tig Bewah­re­rin einer über­lie­fer­ten Iden­ti­tät und loya­les Mit­glied einer ver­än­der­ten Insti­tu­ti­on sein.

Mit die­ser Rol­len­spal­tung geht zwangs­läu­fig eine Form kogni­ti­ver Dis­so­nanz ein­her. Die Grup­pe hält meh­re­re Über­zeu­gun­gen gleich­zei­tig auf­recht, die sich gegen­sei­tig wider­spre­chen: Die Tra­di­ti­on wird als rich­tig ange­se­hen, die spä­te­ren Neue­run­gen als pro­ble­ma­tisch oder sogar schäd­lich bewer­tet, gleich­zei­tig wird aber die Auto­ri­tät jener aner­kannt, die die­se Neue­run­gen ein­ge­führt haben und auf ihnen behar­ren. Da die­ser Wider­spruch nicht auf­ge­löst wer­den kann, ent­ste­hen typi­sche Stra­te­gien der Dis­so­nanz­be­wäl­ti­gung. Kon­flik­te wer­den sprach­lich abge­schwächt, kon­tro­ver­se The­men ver­mie­den oder auf einen spä­te­ren Zeit­punkt ver­scho­ben. Kri­tik erfolgt vor­sich­tig, indi­rekt oder gar nicht. Die Span­nung ver­schwin­det dadurch nicht, son­dern wird ledig­lich orga­ni­sa­to­risch beherrsch­bar gemacht.

Hin­zu kommt ein wei­te­rer psy­cho­lo­gi­scher Fak­tor: die Bedeu­tung insti­tu­tio­nel­ler Zuge­hö­rig­keit. Für C besitzt die Aner­ken­nung durch A einen außer­or­dent­lich hohen Wert, was nicht der aktu­el­len Füh­rung, son­dern der Natur der Sache geschul­det ist.. Sie bedeu­tet nicht nur orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­glie­de­rung, son­dern ver­mit­telt Legi­ti­mi­tät, Sicher­heit und Iden­ti­tät. Wer ein­mal den Weg zurück gefun­den hat, ent­wickelt häu­fig ein star­kes Inter­es­se dar­an, die­sen Sta­tus nicht erneut zu ver­lie­ren. Die Sor­ge vor einem zwei­ten Aus­schluss wird zu einem prä­gen­den Fak­tor des kol­lek­ti­ven Ver­hal­tens. Die­ser wird von A am Bei­spiel B seit Jahr­zehn­ten in unter­schied­li­cher Inten­si­tät, aber per­ma­nent vorexerziert.

Vor die­sem Hin­ter­grund erhält auch die Ent­ste­hungs­ge­schich­te von C beson­de­res Gewicht. Die Grup­pe ent­stand dadurch, dass sich ein Teil von B ent­schloss, den dau­er­haf­ten Aus­schluss nicht län­ger zu tra­gen und die Bedin­gun­gen für eine Rück­kehr zu akzep­tie­ren. Psy­cho­lo­gisch könn­te die­ses Ereig­nis als kol­lek­ti­ve Grün­dungs­er­fah­rung ver­stan­den wer­den. Das gemein­sa­me Motiv lau­te­te sinn­ge­mäß: Nie wie­der außer­halb ste­hen. Sol­che Erfah­run­gen wir­ken in Orga­ni­sa­tio­nen oft­mals weit über die Grün­der­ge­nera­ti­on hin­aus. Sie prä­gen den Stil des Han­delns, die Spra­che und die Ein­schät­zung von Risi­ken. Kri­tik an der Füh­rung erscheint dann nicht nur als Mei­nungs­äu­ße­rung, son­dern als poten­zi­el­le Gefähr­dung der eige­nen Existenz.

Gera­de des­halb ent­wickelt sich häu­fig eine Kul­tur der Selbst­be­gren­zung. Nie­mand muss offe­ne Ver­bo­te aus­spre­chen. Die Orga­ni­sa­ti­on lernt mit der Zeit selbst, wel­che The­men gefähr­lich wer­den könn­ten. Aus äuße­rem Druck ent­steht inne­re Vor­sicht. Die Gren­zen des Sag­ba­ren wer­den zuneh­mend ver­in­ner­licht. Was ursprüng­lich eine bewuss­te Stra­te­gie war, wird schließ­lich Teil der Organisationskultur.

Beson­ders auf­schluss­reich ist in die­sem Zusam­men­hang das Ver­hält­nis zu B. Von außen betrach­tet ver­tre­ten bei­de Grup­pen nahe­zu iden­ti­sche Inhal­te, was daher rührt, dass sie bei­de aus B stam­men. Den­noch tre­ten zwi­schen ihnen oft schar­fe Span­nun­gen auf. Die­se Ent­wick­lung mag zunächst para­dox erschei­nen, lässt sich jedoch sozi­al­psy­cho­lo­gisch erklären.

Men­schen und Grup­pen defi­nie­ren ihre Iden­ti­tät nicht nur über Gemein­sam­kei­ten, son­dern auch über Abgren­zung. Gera­de Grup­pen, die sich in fast allen wesent­li­chen Punk­ten ähneln, beto­nen häu­fig jene weni­gen Unter­schie­de beson­ders stark, die ihre Eigen­stän­dig­keit begrün­den. In der Sozi­al­psy­cho­lo­gie wird die­ses Phä­no­men mit­un­ter als „Nar­ziss­mus der klei­nen Unter­schie­de“ bezeich­net. Die größ­te emo­tio­na­le Distanz ent­steht nicht zwangs­läu­fig zwi­schen völ­lig unter­schied­li­chen Lagern, son­dern oft zwi­schen Grup­pen, die sich sehr ähn­lich sind und des­halb um die­sel­be Iden­ti­tät konkurrieren.

Für C erfüllt die Distan­zie­rung von B dar­über hin­aus noch eine zwei­te Funk­ti­on, offen­sicht­lich sogar die ent­schei­den­de­re, weil exi­sten­zi­el­le. Sie wirkt als Loya­li­täts­si­gnal gegen­über der gegen­wär­ti­gen Füh­rung von A. Indem C mit beson­de­rem Nach­druck öffent­lich betont, nicht mit B iden­tisch zu sein, demon­striert sie ihre Bereit­schaft, die insti­tu­tio­nel­len Spiel­re­geln von A ein­zu­hal­ten. Eine sol­che Distan­zie­rung ist nicht zwangs­läu­fig Aus­druck inhalt­li­cher Gegen­sät­ze, son­dern im kon­kre­ten Fall mehr Stra­te­gie des orga­ni­sa­to­ri­schen Selbst­schut­zes. Zwei­fel­haft wird die­ser, wenn er dazu führt, wie der­zeit der Fall, dass aus den Rei­hen von C irre­füh­ren­de Behaup­tun­gen über und gegen B ver­brei­tet wer­den, indem von A gegen B ver­häng­te Sank­tio­nen noch als weit­rei­chen­der dar­ge­stellt wer­den als A sie bestimmt hat.

Gera­de hier­in liegt mög­li­cher­wei­se eine der größ­ten psy­cho­lo­gi­schen Bela­stun­gen. Denn B ver­kör­pert zugleich das, was C selbst hät­te blei­ben kön­nen. B besitzt grö­ße­re Frei­heit in der öffent­li­chen Kri­tik, zahlt dafür jedoch den Preis insti­tu­tio­nel­ler Iso­la­ti­on. C besitzt insti­tu­tio­nel­le Aner­ken­nung, muss dafür aber auf Kri­tik ver­zich­ten. Bei­de Grup­pen spie­geln sich somit gegen­sei­tig ihre jeweils ver­lo­re­ne Mög­lich­keit wider. Für B erscheint C als zu kom­pro­miss­be­reit. Für C erscheint B als zu kom­pro­miss­los. Tat­säch­lich ver­fol­gen bei­de ledig­lich unter­schied­li­che Stra­te­gien, um mit dem­sel­ben Grund­kon­flikt umzu­ge­hen, der ihnen von drit­ter Sei­te auf­ge­zwun­gen wird.

Psy­cho­lo­gisch lässt sich die Lage von C des­halb auch als dau­er­haf­te Dop­pel­bin­dung beschrei­ben. Jede mög­li­che Hand­lung bringt einen Ver­lust mit sich. Offe­ne Kri­tik gefähr­det die Zuge­hö­rig­keit zur Insti­tu­ti­on. Schwei­gen gefähr­det die Über­ein­stim­mung mit den eige­nen Über­zeu­gun­gen. Eine Annä­he­rung an B wür­de Miss­trau­en inner­halb von A her­vor­ru­fen und Sank­tio­nen, wie sie B tref­fen. Eine schar­fe Abgren­zung von B wie­der­um bela­stet das Ver­hält­nis zu einer Grup­pe, mit der man inhalt­lich weit­ge­hend über­ein­stimmt. Es exi­stiert kein Weg, der frei von Kosten wäre.

Lang­fri­stig kön­nen sich aus einer sol­chen Situa­ti­on typi­sche orga­ni­sa­to­ri­sche Eigen­schaf­ten ent­wickeln. Die Kom­mu­ni­ka­ti­on wird vor­sich­tig und diplo­ma­tisch. Kon­flik­te wer­den ver­mie­den, nicht offen aus­ge­tra­gen. Loya­li­tät gegen­über Auto­ri­tä­ten gewinnt an Bedeu­tung, weil sie Sicher­heit ver­mit­telt. Die Abhän­gig­kei­ten sind einem bewusst und rea­li­ter stän­dig prä­sent. Gleich­zei­tig wächst nach innen die Gefahr von Fru­stra­ti­on und Resi­gna­ti­on, da grund­le­gen­de Über­zeu­gun­gen nicht offen ver­tre­ten wer­den kön­nen. Die Orga­ni­sa­ti­on wirkt nach außen sta­bil, trägt jedoch dau­er­haft inne­re Span­nun­gen mit sich. Jedes Mit­glied muss sich neben den all­ge­mei­nen auch per­sön­li­che Stra­te­gien zurecht­le­gen, mit die­sem Wider­spruch zurecht­zu­kom­men. Die Fol­ge sind nicht sel­ten Ver­drän­gungs- und Ausblendungsmechanismen.

Aus psy­cho­lo­gi­scher Sicht erscheint C des­halb nicht als eine Grup­pe mit wider­sprüch­li­chen Über­zeu­gun­gen, aber als eine Orga­ni­sa­ti­on, die ver­sucht, zwei grund­sätz­lich kon­kur­rie­ren­de Bedürf­nis­se gleich­zei­tig zu erfül­len: die Treue zur eige­nen histo­ri­schen Iden­ti­tät und die Zuge­hö­rig­keit zur Insti­tu­ti­on, deren Aus­rich­tung nicht der eige­nen ent­spricht. Bei­de Bedürf­nis­se sind legi­tim und ver­ständ­lich. Das eigent­li­che Pro­blem liegt nicht in ihrer Exi­stenz, son­dern dar­in, dass sie unter den beschrie­be­nen Vor­aus­set­zun­gen dau­er­haft mit­ein­an­der kollidieren.

Ob eine sol­che Stra­te­gie lang­fri­stig erfolg­reich ist, lässt sich psy­cho­lo­gisch nicht ein­deu­tig beant­wor­ten. Sie kann insti­tu­tio­nel­le Kon­ti­nui­tät sichern und Räu­me für tra­di­tio­nel­les Leben offen­hal­ten. Gleich­zei­tig birgt sie die Gefahr einer schlei­chen­den Selbst­ent­frem­dung und der Selbst­ent­man­nung, wenn der Preis der Zuge­hö­rig­keit dau­er­haft im Ver­zicht auf offe­ne Selbst­be­haup­tung besteht. Die eigent­li­che Tra­gik von C liegt daher weni­ger in den Über­zeu­gun­gen als in der struk­tu­rel­len Lage: C ist inner­halb der Insti­tu­ti­on aner­kannt, aber in ihrem Hand­lungs­spiel­raum sehr begrenzt; sie bewahrt eine Tra­di­ti­on, ohne sie voll­stän­dig ver­tre­ten zu kön­nen; und sie steht einer Grup­pe gegen­über, die die­sel­ben Zie­le ver­folgt, deren Exi­stenz ihr jedoch zugleich stän­dig vor Augen führt, wel­chen Preis sie selbst für ihre Zuge­hö­rig­keit bezahlt.

Dazu gehört auch, C und B gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len. Divi­de et impera.

Die letzt­lich ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet jedoch, wie A wie­der zur unein­ge­schränk­ten Hei­mat sowohl für C als auch für B wer­den kann – also für die Tra­di­ti­on, auch für B, das der­zeit mit dem Ver­dikt belegt ist, „drau­ßen“ blei­ben zu müs­sen. Die­ses Ziel ist letzt­lich erst dann erreicht, wenn C und B in A auf­ge­hen und zu einer Ein­heit ver­schmel­zen, sodaß A mit C und B deckungs­gleich ist.

*Hortator ist Laie und nicht mit der Pius­bru­der­schaft verbunden.

Bild: Mon­ta­ge

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