Von Roberto de Mattei*
„Habetis mandatum apostolicum?“ – „Liegt das apostolische Mandat vor?“ Mit dieser ehrwürdigen Formel, mit der nach der kirchlichen Überlieferung festgestellt wird, ob die Weihekandidaten die Zustimmung des Papstes besitzen, begann am 1. Juli in Écône der Ritus der Bischofsweihe.
Ein Priester antwortete darauf mit der Verlesung eines kurzen Textes ohne kanonische Rechtskraft, der von Pater Davide Pagliarani, dem Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X., verfaßt worden war. Darin heißt es, die Autoritäten der Kirche nähmen eine Haltung ein, die dem Glauben widerspreche, und handelten gegen die heilige Überlieferung und das beständige Lehramt der Kirche. Deshalb halte man es für notwendig, Bischöfe zu weihen, die der Überlieferung uneingeschränkt treu seien; zugleich sehe man sich in der schwerwiegenden Pflicht, diesen Priestern die Gnade des Bischofsamtes zu übertragen.
Vor dem Hauptkonsekrator, Bischof Alfonso de Galarreta, niederkniend, legten die vier neuen Bischöfe sodann einzeln den im Pontificale Romanum vorgeschriebenen Eid ab, der mit den Worten beginnt:
„Ich … werde von nun an und für immer dem heiligen Apostel Petrus, der heiligen Römischen Kirche, dem Heiligen Vater Leo XIV. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Treue und Gehorsam bewahren …“
Die Geschichte wiederholt sich – wenn auch unter anderen Umständen.
Am 30. Juni 1988 hatte Erzbischof Marcel Lefebvre in Écône vier Bischöfe ohne päpstliches Mandat geweiht. Achtunddreißig Jahre später, am 1. Juli 2026, spendeten zwei jener damals geweihten Bischöfe, Bernard Fellay und Alfonso de Galarreta, ihrerseits vier Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Bischofsweihe: dem Schweizer Pascal Schreiber, dem Amerikaner Michael Goldade sowie den beiden Franzosen Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier – wiederum gegen den ausdrücklichen Willen des Römischen Papstes.
Zwei Tage vor den heutigen Weihen, am 29. Juni, hatte Papst Leo XIV. einen eindringlichen Appell an den Generaloberen der Bruderschaft, Abbé Davide Pagliarani, gerichtet und ihn gebeten, von den Weihen Abstand zu nehmen.
„Erwägen Sie sorgfältig das geistliche Wohl der Gläubigen“, schrieb der Papst, „denn der schismatische Akt, den Sie zu begehen im Begriffe stehen, würde sie der rechtmäßigen und in manchen Fällen sogar der gültigen Spendung jener Sakramente berauben, die sie zu ihrer Heiligung lieben und suchen.“
Im Schlußteil seines Schreibens erklärte der Papst zugleich die Bereitschaft des Heiligen Stuhles zu „einem Weg des Dialogs und der Verständigung, den der Heilige Geist möglich und fruchtbar machen kann“.
Weiter heißt es:
„Ich bete für Sie; denn das ungenähte Gewand Christi zu zerreißen ist eine Sünde von äußerster Schwere. Der Herr erleuchte Ihr Gewissen und rühre Ihre Herzen an. Kraft der Autorität, die ich von Christus empfangen habe, sehe ich mich, wenn auch mit schmerzerfülltem Herzen, jedoch noch immer voller Hoffnung, verpflichtet, Sie zu bitten, von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen. Diese Bitte vertraue ich dem Unbefleckten Herzen Mariens, der Mutter vom Guten Rat, an.“
Nur wenige Stunden später antwortete Pater Pagliarani dem Papst in einem Schreiben, dessen Ton ebenso respektvoll wie eindringlich war. Darin bekräftigte er, die Priesterbruderschaft beabsichtige keineswegs, sich von der Kirche zu trennen, sondern wolle ihr vielmehr in einer Lage dienen, die sie als außergewöhnlich betrachte.
Die Bischofsweihen seien nach seiner Auffassung kein schismatischer Akt; vielmehr dienten sie im Gegenteil dazu, „das zerrissene Gewand Christi wieder zusammenzufügen“, das durch die Krise der Kirche beschädigt worden sei. Sodann forderte der Generalobere den Papst auf, sich die notwendige Zeit für eine sorgfältige Prüfung zu nehmen, und erinnerte daran, daß die Bruderschaft bereits 1988 des Schismas beschuldigt worden sei, ohne daß dies spätere Gespräche mit dem Heiligen Stuhl verhindert hätte.
Das Schreiben schließt mit einem Appell an das „väterliche Herz des universalen Hirten“ Leo XIV. und mit der Überzeugung, daß eines Tages alle Schwierigkeiten zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft überwunden sein würden.
Der Papst konnte sich der Pflicht nicht entziehen, die Konsekratoren auf den Ernst ihres Schrittes hinzuweisen. Ebenso vorhersehbar war jedoch, daß die Priesterbruderschaft an einer Entscheidung festhalten würde, die in gerader Linie der Wahl ihres Gründers entspricht.
Denn die Weihen des Jahres 2026 wurzeln unmittelbar in den Ereignissen des Jahres 1988. Sie lassen sich nur verstehen, wenn man die Vorgeschichte jenes dramatischen Sommers rekonstruiert.
Die Griechen unterschieden bekanntlich zwischen chronos und kairos. Chronos bezeichnet die meßbare Zeit, den fortlaufenden Ablauf der Ereignisse. Kairos hingegen meint den entscheidenden Augenblick, jenen qualitativen Zeitpunkt, an dem eine Wahl den Gang der Geschichte verändert.
Die Kirchenväter und die mittelalterlichen Theologen griffen diese Unterscheidung auf und verliehen ihr einen übernatürlichen Sinn. Chronos ist die Zeit, in der der Mensch lebt und handelt; Kairos aber ist jener Augenblick, in dem Gott den Menschen anruft und ihn vor eine Entscheidung stellt, deren Annahme oder Ablehnung seine Zukunft bestimmt.
Für Erzbischof Marcel Lefebvre kam dieser Kairos in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 1988.
In jener Nacht reifte in ihm die Entscheidung, die sein eigenes Leben ebenso wie die Geschichte der Priesterbruderschaft St. Pius X. unwiderruflich prägen sollte: die wenige Stunden zuvor unterzeichnete Vereinbarung mit dem Heiligen Stuhl zurückzunehmen und ungeachtet dessen die Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat vorzunehmen.
Um diese Entscheidung, die eine historische Wasserscheide darstellt, zu verstehen, muß man einige Monate zurückblicken.
Im November 1987 hatte Johannes Paul II. Kardinal Edouard Gagnon als Apostolischen Visitator nach Écône entsandt. Die Visitation endete mit einem rund dreißig Seiten umfassenden Bericht, den der kanadische Purpurträger im Januar 1988 dem Papst vorlegte. Darin beurteilte er die Lage der Priesterbruderschaft im wesentlichen positiv und empfahl eine kanonische Lösung, welche eine vollständige Aussöhnung mit Rom ermöglichen sollte.
Unterdessen hatte Erzbischof Lefebvre jedoch öffentlich angekündigt, spätestens bis zum 30. Juni 1988 mindestens drei Bischöfe zu weihen – notfalls auch ohne päpstliche Zustimmung.
Johannes Paul II. gab den Weg des Dialogs dennoch nicht auf. Am 12. und 15. April 1988 fanden Gespräche zwischen Vertretern des Heiligen Stuhles und der Priesterbruderschaft statt, an denen Theologen und Kanonisten beider Seiten teilnahmen. Der günstige Verlauf dieser Begegnungen machte schließlich ein weiteres Treffen möglich, das am 5. Mai zwischen Kardinal Joseph Ratzinger, dem Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, und Erzbischof Lefebvre stattfand.
Dieses Gespräch endete mit der Unterzeichnung eines Protokolls, das zu den wichtigsten Dokumenten der jüngeren Kirchengeschichte zählt.
Im ersten, lehrmäßigen Teil bekannte Erzbischof Lefebvre im eigenen Namen und im Namen der Priesterbruderschaft seine Treue zur katholischen Kirche und zum Römischen Papst. Er erklärte seine Annahme der in Nr. 25 der Konzilskonstitution Lumen gentium enthaltenen Lehre über das kirchliche Lehramt und den ihm geschuldeten Gehorsam. Er verpflichtete sich, gegenüber dem Heiligen Stuhl eine Haltung des Studiums und des Dialogs einzunehmen und Polemiken über die umstrittenen Punkte des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie der nachkonziliaren Reformen zu vermeiden. Zugleich erkannte er die Gültigkeit der Messe und der Sakramente nach den von Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten liturgischen Büchern an und versprach, die allgemeine Disziplin der Kirche zu beachten, vorbehaltlich der besonderen kanonischen Ordnung, die der Priesterbruderschaft eingeräumt werden sollte.
Im Gegenzug bot der Heilige Stuhl eine weitreichende kanonische Lösung an. Die Priesterbruderschaft sollte als Gesellschaft apostolischen Lebens päpstlichen Rechts errichtet werden und hinsichtlich Liturgie, Priesterausbildung und Apostolat eine weitgehende Eigenständigkeit gegenüber den Diözesanbischöfen erhalten. Ihr sollte das Recht zugesichert werden, die liturgischen Bücher von 1962 weiterhin zu verwenden.
Darüber hinaus war die Einsetzung einer gemischten Kommission aus Vertretern des Heiligen Stuhles und der Bruderschaft vorgesehen, um etwaige Streitfragen zu klären. Ebenso sollten die gegen Erzbischof Lefebvre verhängte Suspensio a divinis aufgehoben, etwaige Rechtsmängel früherer Amtshandlungen geheilt sowie die Häuser und Werke der Bruderschaft kirchenrechtlich anerkannt werden.
Vor allem aber sah das Protokoll vor, daß einem Mitglied der Priesterbruderschaft die Bischofswürde übertragen werden sollte, wobei der Papst aus einer von Erzbischof Lefebvre vorgeschlagenen Dreierliste auswählen sollte. Gerade diese Frage hatte den Gründer der Bruderschaft am meisten bewegt und schien nun einer Lösung zugeführt.
Der vollständige Wortlaut des Abkommens wurde wenige Tage später sowohl im Bulletin des Heiligen Stuhles als auch in der französischen Tageszeitung Présent und von der Priesterbruderschaft selbst veröffentlicht.
Doch keine vierundzwanzig Stunden später änderte sich alles.
Am 6. Mai 1988 richtete Erzbischof Lefebvre an Kardinal Ratzinger ein Schreiben, in dem er erklärte, die ihm gegebenen Garantien genügten ihm nicht. Er verlangte, die Bischofsweihe müsse spätestens bis zum 30. Juni stattfinden, und fügte hinzu, daß er sich andernfalls sittlich verpflichtet sehe, selbst zur Weihe von Bischöfen zu schreiten.
Was geschah in jener schlaflosen Nacht vom Donnerstag, dem 5., auf den Freitag, den 6. Mai, die Erzbischof Lefebvre im Priorat der Priesterbruderschaft in Albano in der Via Trilussa gemeinsam mit einigen seiner engsten Mitarbeiter verbrachte?
Fest steht, daß die am 6. Mai getroffene Entscheidung den Punkt ohne Wiederkehr markierte. Von diesem Augenblick an verwandelte sich der Dialog allmählich in einen Wettlauf gegen die Zeit.
Am 24. Mai fand eine letzte Begegnung zwischen den beiden Seiten statt. Kardinal Ratzinger stellte dabei im Namen Johannes Pauls II. in Aussicht, die Ernennung eines Bischofs bis zum 15. August vorzunehmen, sofern zuvor auf der Grundlage des bereits unterzeichneten Protokolls ein Klima des Vertrauens und der Aussöhnung mit dem Heiligen Stuhl wiederhergestellt würde.
Erzbischof Lefebvre wies diesen Vorschlag jedoch in einem Schreiben vom 2. Juni zurück. Er beharrte auf dem Termin des 30. Juni und verlangte die Weihe von drei Bischöfen, um das Fortbestehen und die Tätigkeit der Priesterbruderschaft dauerhaft zu sichern.
In einem letzten Brief vom 9. Juni flehte Johannes Paul II. den französischen Erzbischof an, sich der Schwere der Folgen seines bevorstehenden Schrittes bewußt zu werden, und forderte ihn auf, „in Demut zum vollen Gehorsam gegenüber dem Stellvertreter Christi“ zurückzukehren.
Am 30. Juni 1988 schritt Erzbischof Marcel Lefebvre schließlich, assistiert von Bischof Antonio de Castro Mayer, zur Weihe von vier Bischöfen ohne päpstliches Mandat: Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta.
Johannes Paul II. reagierte zwei Tage später mit dem Motu proprio Ecclesia Dei adflicta. Darin bezeichnete er die Bischofsweihen als einen „schismatischen Akt“ und erklärte, die Konsekratoren wie auch die Geweihten hätten sich die vom Kirchenrecht für einen solchen Fall vorgesehene Exkommunikation latae sententiae zugezogen.
Der Chronos hat seitdem seinen Lauf genommen: Achtunddreißig Jahre sind vergangen.
Der Kairos des Jahres 1988 hingegen – jene Stunde, in der die Vorsehung Erzbischof Lefebvre das Gewicht einer geschichtlichen Entscheidung in die Hände legte –, wirft seinen Schatten bis in die Gegenwart.
Die Bischofsweihen vom 1. Juli 2026 gehören deshalb zu den bedeutsamsten Ereignissen in der Geschichte der Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft St. Pius X. Nicht deshalb, weil sie eine neue Krise eröffneten, sondern weil sie sichtbar machen, daß die Krise des Jahres 1988 niemals wirklich überwunden worden ist.
Sie tritt nun vielmehr in eine neue Phase ein.
Es geht heute nicht mehr allein um die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit von vier Bischofsweihen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Tatsache, daß der lehrmäßige Konflikt, der dem Bruch von 1988 zugrunde lag, fortbesteht und daß sich zugleich eine bischöfliche Sukzession verfestigt hat, die sich unabhängig von der Autorität des Römischen Papstes fortsetzt.
Gerade darin liegt die eigentliche Bedeutung der Ereignisse von Écône.
Sie markieren nicht den Beginn einer neuen Auseinandersetzung, sondern die Fortdauer einer alten Wunde, die trotz jahrzehntelanger Kontakte, theologischer Gespräche und wiederholter Annäherungsversuche nie wirklich verheilt ist. Die Beziehungen zwischen Rom und der Priesterbruderschaft befinden sich damit an einem neuen historischen Punkt: Die personellen Voraussetzungen für das Fortbestehen der Bruderschaft sind auf lange Sicht gesichert, während die kirchenrechtliche und vor allem die lehrmäßige Frage weiterhin ihrer Lösung harrt.
Ob der 1. Juli 2026 eines Tages als Auftakt zu einer erneuten Annäherung oder als weitere Wegmarke einer fortdauernden Entfremdung gelten wird, vermag heute niemand zu sagen. Sicher ist lediglich, daß die Entscheidung Erzbischof Lefebvres in jener Nacht des 5. Mai 1988 ihre geschichtliche Wirkkraft bis heute nicht verloren hat.
Der Chronos schreitet unaufhaltsam voran.
Der Kairos aber bleibt bestehen.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto und Autor zahlreicher historischer und theologischer Bücher, Herausgeber des Online-Magazins Corrispondenza Romana und der Zeitschrift Radici Cristiane.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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