Ein brillanter Geist: Kardinal Tucho Fernández (I)

Der Glaubenspräfekt und die bereits vorab feststehende Schlußfolgerung


Caminante Wanderer analysiert das Denken von Kardinal Victor Manuel "Tucho" Fernández, Präfekt des Glaubensdikasteriums, und sein Umgang mit Kirchenvätern, Kirchenlerhrern und Konzilsdokumenten
Caminante Wanderer analysiert das Denken von Kardinal Victor Manuel "Tucho" Fernández, Präfekt des Glaubensdikasteriums, und sein Umgang mit Kirchenvätern, Kirchenlerhrern und Konzilsdokumenten

Von Cami­nan­te Wanderer*

Wir haben bereits auf die Wor­te von Papst Leo in sei­ner ersten Enzy­kli­ka hin­ge­wie­sen, als er sag­te: „Ich dan­ke Ihnen auch für das, was Sie über die Miß­stän­de in der Kir­che bekannt­ma­chen …“ Gera­de des­halb möch­ten ich den Hei­li­gen Vater auf einen Umstand auf­merk­sam machen, der nach mei­ner Über­zeu­gung zu den Din­gen gehört, die in der Kir­che nicht funk­tio­nie­ren: den Kar­di­nal­prä­fek­ten des Dik­aste­ri­ums für die Glaubenslehre.

Damit sage ich ihm frei­lich nichts Neu­es. Zwei­fel­los weiß er bereits, daß Víc­tor Manu­el Fernán­dez – wie wir anneh­men dür­fen: in der Ver­gan­gen­heit – eine aus­ge­präg­te Nei­gung hat­te, por­no­gra­phi­sche Bücher zu ver­fas­sen, die er spä­ter aus sei­nem Lebens­lauf ver­schwin­den ließ, wie wir in die­sem Blog auf­ge­zeigt haben. Eben­so dürf­te ihm bekannt sein, daß Fernán­dez in sei­nem hohen Amt als Prä­fekt wie­der­holt Anlaß zu Skan­dal, Zwei­fel und Ver­wir­rung gege­ben hat und dar­über hin­aus, ob gewollt oder unge­wollt, die fort­ge­schrit­te­nen öku­me­ni­schen Bezie­hun­gen zwi­schen der römi­schen und der kop­ti­schen Kir­che schwer belastete.

Ich weiß nicht, wie der Hei­li­ge Vater das Ver­spre­chen erfül­len will, das er am 15. Mai Tawa­dros II., dem Papst der kop­ti­schen Kir­che, gege­ben hat, näm­lich daß die katho­li­sche Kir­che kei­ne homo­se­xu­el­len Paa­re seg­nen wer­de, solan­ge sich nur einen Stein­wurf vom Apo­sto­li­schen Palast ent­fernt jenes „Häus­chen“ befin­det, in dem Kar­di­nal Fernán­dez wohnt.

All dies weiß Papst Leo ver­mut­lich bereits. Was er jedoch mög­li­cher­wei­se nicht kennt, sind die bemer­kens­wer­ten theo­lo­gi­schen Ambi­tio­nen sei­nes Prä­fek­ten. Die­sem The­ma möch­te ich den vor­lie­gen­den Bei­trag widmen.

Fernán­dez ver­öf­fent­lich­te einen Auf­satz mit dem Titel „Römer 9–11. Gna­de und Vor­her­be­stim­mung“ in der Zeit­schrift Teo­lo­gía [65 (1995), S. 5 ff.]. Wie der Titel erken­nen läßt, behan­delt die Stu­die die Fra­ge der Vor­her­be­stim­mung, die Fernán­dez als eines der „schwer­sten Kreu­ze der Theo­lo­gie“ bezeich­net. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Er akzep­tiert die Exi­stenz einer gött­li­chen Vor­her­be­stim­mung nicht, son­dern ver­tritt die Auf­fas­sung, daß letzt­lich alle Men­schen geret­tet wer­den. Mit ande­ren Wor­ten: Die Höl­le ist leer. Eine Art spä­ter, abge­schwäch­ter Origenismus.

Bei einer ersten, eher flüch­ti­gen Lek­tü­re fiel mir sofort der zwei­te Absatz des Auf­sat­zes auf. Dort schreibt Fernández:

„Nach­dem wir das The­ma der ‚Ver­stockung‘ im Alten Testa­ment unter­sucht haben, wer­den wir uns ins­be­son­de­re dem Text Römer 9–11 zuwen­den, der für die Aus­ar­bei­tung der patri­sti­schen und scho­la­sti­schen Leh­re von der Vor­her­be­stim­mung von größ­ter Bedeu­tung ist. „Nach­dem wir das The­ma der ‚Ver­stockung‘ im Alten Testa­ment unter­sucht haben, wer­den wir uns ins­be­son­de­re dem Text Römer 9–11 zuwen­den, der für die Aus­ar­bei­tung der patri­sti­schen und scho­la­sti­schen Leh­re von der Vor­her­be­stim­mung von größ­ter Bedeu­tung ist. Ich bin der Auf­fas­sung, daß eine ange­mes­se­ne Exege­se die­ses Tex­tes es ermög­licht, gera­de jene Grund­la­gen zu rela­ti­vie­ren, auf denen bestimm­te frag­wür­di­ge Leh­ren auf­ge­baut wur­den.“ (S. 5)

Die­se Pas­sa­ge erreg­te mei­ne Auf­merk­sam­keit, weil der Theo­lo­ge aus Alci­ra Gige­na gleich zu Beginn erklärt, die von den Kir­chen­vä­tern und den gro­ßen mit­tel­al­ter­li­chen Leh­rern ent­wickel­te Leh­re von der Vor­her­be­stim­mung sei „frag­wür­dig“.

„Welch erstaun­li­ches Ver­trau­en in die eige­ne Erkennt­nis!“, dach­te ich mir.

Doch das war noch nicht alles. Am Ende sei­nes umfang­rei­chen Auf­sat­zes schreibt der dama­li­ge Pad­re Tucho:

„Ich ver­traue fest dar­auf, daß alle geret­tet wer­den; ein Ver­trau­en, das sich weder auf einen Wunsch noch auf mein Mit­leid mit den Men­schen grün­det, son­dern auf das, was ich von Gott und sei­nen kon­kre­ten Plä­nen dank sei­ner Offen­ba­rung weiß.“

Da wur­de mir klar, daß die theo­lo­gi­sche Gewiß­heit des heu­ti­gen Prä­fek­ten der Glau­bens­leh­re letzt­lich nicht davon abhängt, was die Kir­chen­vä­ter oder die gro­ßen Leh­rer der Kir­che auch sagen mögen, son­dern von dem, was er selbst von Gott zu wis­sen glaubt – ein­schließ­lich der kon­kre­ten Plä­ne Gottes.

Und wir hat­ten bis­lang ange­nom­men, die gött­li­che Offen­ba­rung sei mit dem Tod des letz­ten Apo­stels abge­schlos­sen worden.

Die Kühn­heit die­ser Aus­sa­gen – sowohl zu Beginn als auch am Ende des Auf­sat­zes – erschien mir der­art erstaun­lich, daß ich beschloß, die Stu­die genau­er zu unter­su­chen. Mein Anlie­gen war dabei ein kirch­li­ches und loya­les: dem Hei­li­gen Vater auf­zu­zei­gen, was in der Kir­che, die er lei­tet, nicht funktioniert.

Der erste Teil der Arbeit ist sehr umfang­reich und ver­folgt die Fra­ge der Vor­her­be­stim­mung durch die gesam­te Hei­li­ge Schrift hin­durch, sowohl im Alten als auch im Neu­en Testa­ment. Da ich weder Exeget noch Bibel­wis­sen­schaft­ler bin, möch­te ich auf die­sen Teil nicht näher eingehen.

Wohl aber ver­fü­ge ich über gewis­se Kennt­nis­se auf dem Gebiet der patri­sti­schen und mit­tel­al­ter­li­chen Theo­lo­gie. Da Kar­di­nal Fernán­dez sich ab Sei­te 20 die­sen Autoren zuwen­det, wer­de ich mei­ne Kri­tik auf die­sen Abschnitt konzentrieren.

1. Die Auslegung des heiligen Augustinus gerät zur Karikatur

Fernán­dez schreibt:

„Der Kon­flikt Augu­stins mit dem Pela­gia­nis­mus reg­te sei­nen Geist dazu an, die Wahr­heit von der frei­en gött­li­chen Initia­ti­ve in unse­rem Heil fest zu begrün­den – eine Wahr­heit, die den christ­li­chen Glau­ben in sei­nem Wesen kenn­zeich­net. Zugleich ist jedoch fest­zu­stel­len, daß die Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Pela­gia­nis­mus ihn zu Akzent­set­zun­gen und For­mu­lie­run­gen führ­te, die außer­halb ihres pole­mi­schen Kon­tex­tes einer Über­prü­fung bedür­fen.“ (S. 22)

Die­se For­mu­lie­rung erscheint zunächst ver­hält­nis­mä­ßig zurück­hal­tend, auch wenn bereits die Vor­stel­lung, den hei­li­gen Augu­sti­nus „über­prü­fen“ zu wol­len, bemer­kens­wert genug ist. Im Gesamt­zu­sam­men­hang des Auf­sat­zes wird Augu­sti­nus jedoch durch­weg als Ursprung jener „frag­wür­di­gen Leh­ren“ dar­ge­stellt, die bereits in der Ein­lei­tung ange­kün­digt wur­den. Sei­ne Theo­lo­gie erscheint als eine Leh­re, die „kei­ne voll­stän­di­ge und har­mo­ni­sche Sicht Got­tes, des Men­schen und der christ­li­chen Erfah­rung“ gebo­ten habe (S. 25).

Das eigent­li­che Pro­blem besteht dar­in, daß Fernán­dez die ver­schie­de­nen Ent­wick­lungs­pha­sen des augu­sti­ni­schen Den­kens nicht von­ein­an­der unter­schei­det. Augu­sti­nus selbst hat in sei­nen Retrac­ta­tio­nes frü­he­re Posi­tio­nen kor­ri­giert, die der Auf­fas­sung näher­stan­den, der Glau­be begin­ne aus einer eigen­stän­di­gen Initia­ti­ve des Men­schen. Spä­ter beton­te er die völ­li­ge Unent­gelt­lich­keit selbst des ersten Glaubensaktes.

Dabei han­delt es sich kei­nes­wegs um eine bloß pole­misch beding­te Über­trei­bung, son­dern um eine ech­te theo­lo­gi­sche Ver­tie­fung. Gera­de die­se Ent­wick­lung wur­de von Tho­mas von Aquin über­nom­men und als kirch­li­che Gem­ein­leh­re behan­delt. Der Auf­satz räumt dies sogar bei­läu­fig ein, wenn er auf die Sum­ma Theo­lo­giae II–II, 10,1 ver­weist (S. 23).

Die inne­re Geschlos­sen­heit der Ent­wick­lung von Augu­sti­nus und ihre Auf­nah­me durch Tho­mas von Aquin zu über­ge­hen, bedeu­tet daher eine erheb­li­che Vereinfachung.

Noch deut­li­cher wird das Pro­blem an einer ande­ren Stel­le. Fernán­dez schreibt:

„Die Starr­heit sei­nes Den­kens und sei­ne Ver­bis­sen­heit gegen­über Juli­an führ­ten Augu­sti­nus zu der Behaup­tung, unge­tauft ver­stor­be­ne Kin­der wür­den ver­dammt, letzt­lich des­halb, weil Gott ihr Heil von vorn­her­ein nicht gewollt habe“ (S. 23).

Zur Begrün­dung ver­weist er auf Con­tra Iulia­num sowie auf De fide, spe et cari­ta­te.

Der hei­li­ge Augu­sti­nus erscheint damit gewis­ser­ma­ßen als der Urtyp jener „Star­ren“, vor denen Papst Fran­zis­kus wie­der­holt gewarnt hat.

Histo­risch betrach­tet ist die Aus­sa­ge des Kar­di­nals kor­rekt. Pro­ble­ma­tisch wird sie jedoch dadurch, daß Fernán­dez unmit­tel­bar anschlie­ßend her­vor­hebt, der hei­li­ge Bona­ven­tura habe die­se Leh­re des Augu­sti­nus aus­drück­lich zurück­ge­wie­sen (Bre­vilo­qui­um III, V, post­re­mo), und die­sen Umstand als Argu­ment gegen Augu­sti­nus ver­wen­det.
Dabei bleibt uner­wähnt, daß Bona­ven­tura kei­nes­wegs den augu­sti­nisch-fran­zis­ka­ni­schen Grund­satz von der abso­lu­ten Unent­gelt­lich­keit der Gna­de auf­ge­ge­ben hat. Er modi­fi­zier­te ledig­lich einen ein­zel­nen Rand­punkt inner­halb des­sel­ben theo­lo­gi­schen Rahmens.

Hier wird ein Scho­la­sti­ker dazu benutzt, einen Kir­chen­va­ter zu dis­kre­di­tie­ren, des­sen Gna­den­leh­re im wesent­li­chen vom Zwei­ten Kon­zil von Oran­ge (529) bestä­tigt und vom Kon­zil von Tri­ent über­nom­men wurde.

2. Die Behandlung des Zweiten Konzils von Orange ist selektiv

Fernán­dez wid­met dem Zwei­ten Kon­zil von Oran­ge (529) einen bedeu­ten­den Abschnitt sei­nes Auf­sat­zes. Sei­ne Dar­stel­lung des Inhalts ist im wesent­li­chen kor­rekt: Das Kon­zil lehrt, daß kei­ner­lei mensch­li­che Lei­stung der Gna­de vor­aus­ge­hen oder sie ver­die­nen kann; viel­mehr ist es die Gna­de selbst, die das Gebet, das Ver­lan­gen und den Anfang des Glau­bens her­vor­ruft (Dz 176–179). Eben­so bekräf­tigt das Kon­zil, daß „nie­mand geret­tet wird außer durch die unver­dien­te Barm­her­zig­keit Got­tes“ (Dz 192, 181).

Am Ende sei­ner Dar­stel­lung kommt Fernán­dez jedoch zu fol­gen­dem Schluß:

„Das Kon­zil spricht von der Vor­her­be­stim­mung, aller­dings nur, um die Behaup­tung zurück­zu­wei­sen, eini­ge Men­schen sei­en zum Bösen vor­her­be­stimmt. Die­se Auf­fas­sung wird aus­drück­lich und mit Nach­druck ver­ur­teilt. Statt von einer Vor­her­be­stim­mung eini­ger zum Heil zu spre­chen, beschränkt sich das Kon­zil dar­auf, jene siche­re Wahr­heit her­vor­zu­he­ben, die den Kern der Vor­her­be­stim­mungs­leh­re bil­det: daß Gott selbst der­je­ni­ge ist, der uns zuerst inspi­riert, ohne daß irgend­ein gutes Ver­dienst unse­rer­seits vor­aus­gin­ge.“ (S. 29)

Als Beschrei­bung des Kon­zils­tex­tes ist dies zutref­fend. Pro­ble­ma­tisch wird die Argu­men­ta­ti­on jedoch dort, wo aus die­ser Beob­ach­tung wei­ter­ge­hen­de Schlüs­se gezo­gen werden.

Das Kon­zil von Oran­ge ver­ur­teilt die Leh­re einer Vor­her­be­stim­mung zum Bösen. Es ent­schei­det jedoch weder die Fra­ge, ob es eine begrenz­te Zahl von zum Heil Vor­her­be­stimm­ten gibt, noch bean­sprucht es, die­se Fra­ge zu entscheiden.

Der Kanon, den Fernán­dez als „Zusam­men­fas­sung der Leh­re von Oran­ge“ anführt (Kanon 25, Dz 198), lautet:

„Gott zu lie­ben ist schlecht­hin ein Geschenk Got­tes. Der­sel­be, der uns liebt, ohne selbst geliebt zu wer­den, hat uns ver­lie­hen, daß wir ihn lieben.“

Die­ser Kanon bekräf­tigt die Unent­gelt­lich­keit der Gna­de. Er lehrt jedoch kei­nes­wegs die all­ge­mei­ne Erlö­sung aller Menschen.

Fernán­dez argu­men­tiert nun so, als bedeu­te das Schwei­gen der Kon­zils­vä­ter hin­sicht­lich einer posi­ti­ven Vor­her­be­stim­mung deren fak­ti­sche Ableh­nung. Eine sol­che Schluß­fol­ge­rung beruht jedoch auf einem argu­men­tum e silen­tio, also auf einem Schluß aus dem Schwei­gen einer Quel­le. Ein der­ar­ti­ges Ver­fah­ren gilt in der Dog­ma­tik zu Recht als höchst problematisch.

Hin­zu kommt, daß Oran­ge kein öku­me­ni­sches, son­dern ledig­lich ein Pro­vin­zi­al­kon­zil war. Sei­ne Auto­ri­tät ver­dankt es der spä­te­ren Bestä­ti­gung durch Papst Boni­fa­ti­us II.

Die­se päpst­li­che Bestä­ti­gung bezog sich auf die Aus­sa­gen über die Gna­de, nicht jedoch auf jene spä­te­ren Streit­fra­gen über die Vor­her­be­stim­mung, die die Theo­lo­gie noch jahr­hun­der­te­lang beschäf­ti­gen sollten.

Das Kon­zil von Oran­ge so dar­zu­stel­len, als habe es die gesam­te Fra­ge im Sin­ne der eige­nen The­se ent­schie­den, erscheint daher als eine bemer­kens­wert gro­be Form der peti­tio prin­ci­pii.

3. Die Behandlung des Konzils von Valence ist tendenziös

Mei­nes Erach­tens gehört die Dar­stel­lung des Drit­ten Kon­zils von Valence (855) zu den schwäch­sten Tei­len des Aufsatzes.

Fernán­dez nennt zwar ver­schie­de­ne „posi­ti­ve Bei­trä­ge“ die­ses Kon­zils, ver­wen­det aber den größ­ten Teil sei­ner Ana­ly­se dar­auf, des­sen Auto­ri­tät durch histo­ri­sche und kon­tex­tu­el­le Erwä­gun­gen zu relativieren.

Sein Haupt­ar­gu­ment lautet:

„Die Väter des Kon­zils von Valence ver­ur­teil­ten das Kon­zil von Quier­zy. Spä­ter wur­de die­se Ver­ur­tei­lung jedoch in Lang­res (859) wie­der auf­ge­ho­ben, und gemein­sam mit den Ver­tre­tern von Quier­zy fei­er­ten sie im Jahr 860 das zwei­te Kon­zil von Toul (Thy­sey). Dies sowie ihre Aus­le­gung von Römer 9, die dem Indi­cu­lus wider­spricht, legen nahe, die umstrit­te­nen Aus­sa­gen von Valence über die Vor­her­be­stim­mung mit beson­de­rer Vor­sicht zu betrach­ten.“ (S. 32)

Hier wer­den jedoch zwei ver­schie­de­ne Ebe­nen mit­ein­an­der ver­mischt: die Geschich­te theo­lo­gi­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen einer­seits und die dog­ma­ti­sche Bedeu­tung von Lehr­ent­schei­dun­gen andererseits.

Daß Valence und Quier­zy spä­ter zu einer Ver­stän­di­gung gelang­ten, hebt den lehr­mä­ßi­gen Gehalt von Valence nicht nach­träg­lich auf. Eben­so wenig wür­den heu­ti­ge öku­me­ni­sche Über­ein­künf­te frü­he­re dog­ma­ti­sche Defi­ni­tio­nen ungül­tig machen.

Ein Hin­weis auf spä­te­re histo­ri­sche Ent­wick­lun­gen besitzt für sich genom­men kein dog­ma­ti­sches Gewicht.

Noch pro­ble­ma­ti­scher ist die Behand­lung des zen­tra­len Lehr­sat­zes von Valence:

„Bei der Erwäh­lung der­je­ni­gen, die geret­tet wer­den, geht die Barm­her­zig­keit Got­tes jedem guten Ver­dienst vor­aus; bei der Ver­dam­mung der­je­ni­gen hin­ge­gen, die ver­lo­ren­ge­hen, geht das schlech­te Ver­dienst dem gerech­ten Gericht Got­tes vor­aus.“ (Dz 322)

Fernán­dez wider­legt die­sen Satz nicht, son­dern ver­sucht ihn umzu­deu­ten. Er schreibt:

„Valence spricht nicht von einer eigent­li­chen ‚Vor­her­be­stim­mung zur Stra­fe‘. Es ver­wen­det ledig­lich die damals gebräuch­li­che Spra­che der Vor­her­be­stim­mung […], tat­säch­lich bezie­hen sich die­se Aus­sa­gen jedoch auf das gött­li­che Vor­wis­sen der Stra­fen.“ (S. 32)

Doch genau dies sagt der Kon­zils­text nicht. Dort ist von praesci­en­tia prae­de­sti­na­tio­nis die Rede, einem prä­zi­sen theo­lo­gi­schen Begriff. Von einem blo­ßen „Vor­wis­sen der Stra­fe“ spricht der Text gera­de nicht.

Die Deu­tung Fernán­dez‘ ergibt sich daher nicht aus dem Wort­laut des Kon­zils, son­dern wird ihm von außen auf­er­legt, um ihn mit der eige­nen The­se in Ein­klang zu bringen.

Inter­es­san­ter­wei­se räumt der Auf­satz selbst ein, daß Valence „einen star­ken Ein­fluß auf die spä­te­re Theo­lo­gie aus­ge­übt hat“ (S. 32). Dar­in liegt bereits ein still­schwei­gen­des Ein­ge­ständ­nis sei­ner Bedeutung.

Die metho­di­sche Kon­se­quenz dar­aus wird jedoch nicht gezo­gen: Ein Text, der über Jahr­hun­der­te hin­weg Teil der theo­lo­gi­schen Tra­di­ti­on gewe­sen ist, läßt sich nicht allein durch histo­risch-kon­tex­tu­el­le Argu­men­te an den Rand drängen.

4. Die Darstellung des heiligen Thomas von Aquin ist in sich widersprüchlich

Hier liegt viel­leicht das schwer­wie­gend­ste Pro­blem des gesam­ten Auf­sat­zes. Tho­mas von Aquin wird häu­fig zitiert, jedoch in einer Wei­se, die an meh­re­ren Stel­len zu inne­ren Wider­sprü­chen führt.

Erster Fall: Die Vorherbestimmung vor den vorausgesehenen Verdiensten

Fernán­dez erkennt an, daß Tho­mas die Leh­re von der prae­de­sti­na­tio ante praevi­sa meri­ta ver­tritt, also die Auf­fas­sung, daß die gött­li­che Erwäh­lung nicht auf vor­aus­ge­se­he­nen Ver­dien­sten beruht.

Eben­so ver­weist er dar­auf, daß die­se Posi­ti­on spä­ter im Streit um die auxi­lia unter den Begrif­fen „aus sich selbst wirk­sa­me Gna­de“ und „Vor­her­be­stim­mung vor den vor­aus­ge­se­he­nen Ver­dien­sten“ dis­ku­tiert wur­de (S. 33).

Statt die tho­mi­sti­sche Leh­re jedoch in ihrer eige­nen Logik zu unter­su­chen, beschränkt sich Fernán­dez auf den Hin­weis, die Moli­ni­sten hät­ten sie als eine Art „ver­fei­ner­ten Cal­vi­nis­mus“ betrach­tet, wäh­rend das Lehr­amt die tho­mi­sti­sche Posi­ti­on nie­mals ver­ur­teilt habe.

Die­se schein­ba­re Neu­tra­li­tät ver­schlei­ert die tat­säch­li­che Leh­re des Thomas.

In der Sum­ma Theo­lo­giae I, 23,5 ad 3 erklärt Tho­mas ausdrücklich:

„Der Grund für die Vor­her­be­stim­mung der einen und die Ver­wer­fung der ande­ren ist nicht in vor­aus­ge­se­he­nen Ver­dien­sten oder Ver­feh­lun­gen zu suchen, son­dern im gött­li­chen Willen.“

Gera­de die­se für die Dis­kus­si­on zen­tra­le Stel­le wird von Fernán­dez nicht angeführt.

Zweiter Fall: Die wirksame Gnade und die Unfehlbarkeit der Vorherbestimmung

An ande­rer Stel­le beschreibt Fernán­dez die Posi­ti­on des Tho­mas durch­aus zutreffend:

„Für Tho­mas kann die Vor­her­be­stim­mung zum Heil nicht durch die Geschöp­fe ver­ei­telt wer­den (Sum­ma Theo­lo­giae I, 23,8 ad 3). Die Vor­her­be­stim­mung zum Heil ist kei­ne blo­ße Vor­se­hung wie im Fall der Ver­damm­ten, son­dern ein unfehl­ba­rer Wil­le, der das end­gül­ti­ge Ergeb­nis der Vor­her­be­stim­mung tat­säch­lich her­bei­führt.“ (S. 32)

Dies ent­spricht der klas­si­schen tho­mi­sti­schen Lehre.

Gera­de des­halb ist es schwer ver­ständ­lich, wie die­sel­be Dar­stel­lung mit der spä­te­ren Behaup­tung ver­ein­bar sein soll, es sei „sehr wahr­schein­lich, daß alle geret­tet wer­den“ (S. 47–48).

Wenn die Vor­her­be­stim­mung ein unfehl­ba­rer gött­li­cher Wil­le ist, der das End­ergeb­nis bewirkt, dann kann die Fra­ge nach der Zahl der Geret­te­ten nicht durch Erwä­gun­gen der Wahr­schein­lich­keit beant­wor­tet werden.

Sie hängt viel­mehr davon ab, wie vie­le Men­schen Gott tat­säch­lich ret­ten will.

Für Tho­mas bleibt dies ein ver­bor­ge­nes Geheim­nis, das der mensch­li­chen Erkennt­nis ent­zo­gen ist (Sum­ma Theo­lo­giae I, 23,7).

Dritter Fall: Die Verweigerung der wirksamen Gnade allein aufgrund der Erbsünde

Fernán­dez ver­weist auf Sum­ma Theo­lo­giae II–II, 2,5 ad 2, wo Tho­mas lehrt, daß Gott die zum Heil not­wen­di­ge wirk­sa­me Gna­de allein auf­grund der Erb­sün­de ver­wei­gern kön­ne, „wie Augu­sti­nus lehrt“ (S. 35).

Die­se Aus­sa­ge steht in offen­kun­di­ger Span­nung zu der The­se einer „sehr wahr­schein­li­chen“ all­ge­mei­nen Erlösung.

Der Auf­satz setzt sich jedoch mit die­sem Span­nungs­ver­hält­nis nicht aus­ein­an­der. Statt des­sen wird die Stel­le ledig­lich bei­läu­fig erwähnt und anschlie­ßend dadurch ent­schärft, daß auf die mit­tel­al­ter­li­che Ent­wick­lung der Leh­re über unge­tauft ver­stor­be­ne Kin­der hin­ge­wie­sen wird.

Damit wird die eigent­li­che dog­ma­ti­sche Schwie­rig­keit jedoch nicht beant­wor­tet, son­dern ledig­lich umgangen.

Vierter Fall: Die Verwendung der Contra Gentiles III, 161

Schließ­lich beruft sich Fernán­dez auf Con­tra Gen­ti­les III, 161, um die The­se zu stüt­zen, Gott kön­ne im Augen­blick des Todes außer­halb der gewöhn­li­chen Heils­ord­nung han­deln (prae­ter ordi­nem rebus indi­t­um) und einem Men­schen die Gna­de schen­ken, der ihr bis­lang Wider­stand gelei­stet habe (S. 33).

Dar­aus soll sich die Hoff­nung auf eine all­ge­mei­ne Erlö­sung im letz­ten Augen­blick ergeben.

Doch die­se Inter­pre­ta­ti­on über­schrei­tet deut­lich den eigent­li­chen Zusam­men­hang der Stelle.

Tho­mas spricht dort all­ge­mein von Wun­dern und außer­ge­wöhn­li­chen gött­li­chen Ein­grif­fen. Er ent­wickelt kei­ne syste­ma­ti­sche Leh­re über eine uni­ver­sa­le End­gna­de für alle Menschen.

Die Über­tra­gung die­ses Tex­tes auf die Vor­stel­lung einer letz­ten gött­li­chen „Gewin­nung“ aller Men­schen – ein Gedan­ke, der in der Schluß­fol­ge­rung des Auf­sat­zes wie­der­kehrt – geht daher weit über das hin­aus, was Tho­mas tat­säch­lich sagt.

5. Die Schlußfolgerung des Aufsatzes von Kardinal Fernández wirft erhebliche Fragen hinsichtlich des Lehramtes auf, dessen Bewahrung ihm anvertraut ist

Die Schluß­fol­ge­rung des Auf­sat­zes lau­tet, wie bereits erwähnt:

„Ich ver­traue fest dar­auf, daß alle geret­tet wer­den; ein Ver­trau­en, das sich weder auf einen Wunsch noch auf mein Mit­leid mit den Men­schen grün­det, son­dern auf das, was ich von Gott und sei­nen kon­kre­ten Plä­nen dank sei­ner Offen­ba­rung weiß.“ (S. 49)

In ihrer Ent­schie­den­heit geht die­se Aus­sa­ge über das hin­aus, was das kirch­li­che Lehr­amt zu behaup­ten erlaubt.

Man betrach­te die ein­schlä­gi­gen Texte.

Das Kon­zil von Tri­ent lehrt:

„Nie­mand darf, solan­ge er in die­sem sterb­li­chen Leben weilt, das ver­bor­ge­ne Geheim­nis der gött­li­chen Vor­her­be­stim­mung so weit­ge­hend vor­aus­set­zen, daß er mit Gewiß­heit behaup­tet, er gehö­re unzwei­fel­haft zur Zahl der Vor­her­be­stimm­ten.“ (Dz 805)

Wenn dies bereits für das eige­ne Heil gilt, dann erst recht für eine Aus­sa­ge über das Heil aller Menschen.

Das­sel­be Kon­zil erklärt:

„Wenn jemand sagt, der wie­der­ge­bo­re­ne und gerecht­fer­tig­te Mensch sei ver­pflich­tet, mit Glau­bens­ge­wiß­heit anzu­neh­men, daß er gewiß zur Zahl der Vor­her­be­stimm­ten gehö­re, der sei mit dem Ana­the­ma belegt.“ (Dz 825)

Die „feste Zuver­sicht“ Fernán­dez‘ hin­sicht­lich der Ret­tung aller weist eine ähn­li­che Struk­tur auf wie jene Posi­ti­on, die Tri­ent zurück­weist: Es wird eine Gewiß­heit in den Bereich des Glau­bens über­tra­gen, die in Wirk­lich­keit dem uner­gründ­li­chen Geheim­nis der gött­li­chen Frei­heit angehört.

Der Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che, den Fernán­dez selbst zitiert, erklärt:

„Nie­mand wird von Gott dazu vor­her­be­stimmt, in die Höl­le zu kom­men [Vgl. DS 397; 1567]; nur eine frei­wil­li­ge Abkehr von Gott (eine Tod­sün­de), in der man bis zum Ende ver­harrt, führt dazu.“ (KKK 1037)

Die­ser Text ver­neint eine posi­ti­ve Vor­her­be­stim­mung zur Höl­le. Er ver­neint jedoch nicht die rea­le Mög­lich­keit der Verdammnis.

Der­sel­be Kate­chis­mus lehrt in Nr. 1036:

„Die Aus­sa­gen der Hei­li­gen Schrift und die Leh­ren der Kir­che über die Höl­le sind eine Mah­nung an den Men­schen, sei­ne Frei­heit im Blick auf sein ewi­ges Schick­sal ver­ant­wor­tungs­voll zu gebrauchen.“

Und in Nr. 1861 heißt es:

„Die Tod­sün­de zieht den Ver­lust der gött­li­chen Tugend der Lie­be und der hei­lig­ma­chen­den Gna­de, das heißt des Stan­des der Gna­de, nach sich. Wenn sie nicht durch Reue und gött­li­che Ver­ge­bung wie­der gut­ge­macht wird, ver­ur­sacht sie den Aus­schluß aus dem Rei­che Chri­sti und den ewi­gen Tod in der Hölle.“

Fernán­dez beruft sich auf KKK 1037, über­geht jedoch KKK 1036 und 1861. Dadurch ent­steht eine selek­ti­ve Les­art des­sel­ben Doku­ments, auf das er sich als Auto­ri­tät stützt.

Von Bedeu­tung ist in die­sem Zusam­men­hang auch, daß sowohl die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on in ihren Erläu­te­run­gen zu Spe Sal­vi als auch Bene­dikt XVI. selbst in den Num­mern 45–47 die­ser Enzy­kli­ka sorg­fäl­tig zwi­schen zwei Aus­sa­gen unterscheiden:

Einer­seits der Hoff­nung, daß alle Men­schen geret­tet wer­den mögen – eine Hoff­nung, die erlaubt und sogar emp­feh­lens­wert ist.

Ande­rer­seits der Behaup­tung, es sei sicher oder zumin­dest sehr wahr­schein­lich, daß tat­säch­lich alle geret­tet werden.

Gera­de die­se zwei­te Aus­sa­ge über­schrei­tet die Gren­zen des­sen, was der Glau­be zu behaup­ten erlaubt.

Fernán­dez nimmt die­se Unter­schei­dung nicht mit der erfor­der­li­chen Klar­heit vor.

Hans Urs von Bal­tha­sar hat in sei­nem Werk Was dür­fen wir hof­fen? (1986) eben die­se Dif­fe­ren­zie­rung ent­wickelt, um Über­trei­bun­gen in bei­de Rich­tun­gen zu ver­mei­den: weder die Behaup­tung, eini­ge Men­schen sei­en mit Sicher­heit ver­dammt, noch die gegen­tei­li­ge Behaup­tung, es sei höchst wahr­schein­lich, daß nie­mand ver­dammt werde.

Die Posi­ti­on Fernán­dez‘ geht über die­je­ni­ge Bal­tha­sars hinaus.

6. Eine Vermischung von systematischer Theologie und Spiritualität

Die­ses Pro­blem zeigt sich an meh­re­ren Stel­len des Auf­sat­zes, tritt jedoch im Schluß­teil beson­ders deut­lich her­vor (S. 45–49).

Ohne erkenn­ba­ren Über­gang bewegt sich Fernán­dez von dog­ma­ti­schen Aus­sa­gen wie:

„Es ist sehr wahr­schein­lich, daß alle geret­tet werden“

zu geist­li­chen Erwä­gun­gen wie:

„Die grund­le­gen­den Beweg­grün­de, Gott zu gefal­len, gehö­ren nicht in erster Linie zur Ord­nung der Furcht, son­dern ent­sprin­gen vor allem der Ent­deckung einer über­strö­men­den Lie­be.“ (S. 45)

Oder er beschließt sei­ne Über­le­gun­gen mit Zita­ten aus lit­ur­gi­schen Gebe­ten des Advents und der Fastenzeit.

An sich ist eine sol­che Ver­bin­dung kei­nes­wegs ille­gi­tim. Theo­lo­gie und Spi­ri­tua­li­tät sind kei­ne her­me­tisch von­ein­an­der getrenn­ten Berei­che; das haben wir in die­sem Blog wie­der­holt betont.

Im vor­lie­gen­den Zusam­men­hang wirkt die Spi­ri­tua­li­tät jedoch weni­ger als theo­lo­gi­sches Argu­ment denn als rhe­to­ri­sches Mit­tel. Sie ver­leiht Schluß­fol­ge­run­gen eine pasto­ra­le Plau­si­bi­li­tät, die auf dog­ma­ti­scher Ebe­ne nicht hin­rei­chend begrün­det wor­den sind.

Bezeich­nend ist, daß der Auf­satz sei­ne eige­ne Begren­zung indi­rekt ein­ge­steht, wenn er schreibt:

„Ich set­ze die bis­he­ri­ge Refle­xi­on über die posi­ti­ven Daten vor­aus, die jedem erlau­ben, ent­spre­chend sei­nem Blick­win­kel eige­ne Schluß­fol­ge­run­gen zu zie­hen.“ (S. 45)

Die­se Zurück­hal­tung steht in bemer­kens­wer­tem Gegen­satz zur Ent­schie­den­heit des abschlie­ßen­den Satzes:

„Ich ver­traue fest dar­auf, daß alle geret­tet wer­den … auf Grund des­sen, was ich von Gott und sei­nen kon­kre­ten Plä­nen dank sei­ner Offen­ba­rung weiß.“ (S. 49)

Einer­seits wird also ein­ge­räumt, daß ver­schie­de­ne Schluß­fol­ge­run­gen mög­lich sei­en; ande­rer­seits endet der Auf­satz mit einer Aus­sa­ge, die den Ein­druck einer nahe­zu uner­schüt­ter­li­chen Gewiß­heit vermittelt.

7. Das Argument von der Barmherzigkeit als höchster göttlicher Tugend trägt die Schlußfolgerung nicht

Fernán­dez beruft sich wie­der­holt auf die Sum­ma Theo­lo­giae II–II, 30,4, wo Tho­mas von Aquin lehrt, daß die Barm­her­zig­keit die höch­ste Tugend Got­tes sei.

Dar­aus möch­te er ablei­ten, daß im gött­li­chen Heils­plan die Barm­her­zig­keit letzt­lich über die Gerech­tig­keit tri­um­phie­ren wer­de und des­halb die Ret­tung aller Men­schen zu erwar­ten sei.

Dies bil­det eine der tra­gen­den Säu­len sei­ner Argumentation.

Der von ihm zitier­te Text besitzt jedoch einen kon­kre­ten Zusam­men­hang, der im Auf­satz weit­ge­hend unbe­rück­sich­tigt bleibt.

In Sum­ma Theo­lo­giae II–II, 30,4 beant­wor­tet Tho­mas die Fra­ge, war­um die Barm­her­zig­keit höher zu ste­hen scheint als die Gerechtigkeit.

Sei­ne Ant­wort lau­tet, daß die Barm­her­zig­keit des­halb den Vor­rang besitzt, weil sie die Gerech­tig­keit über­steigt, indem sie die Frei­ge­big­keit der Gabe hinzufügt.

Dar­aus folgt jedoch kei­nes­wegs, daß die Barm­her­zig­keit die Gerech­tig­keit aufhebt.

Im unmit­tel­bar vor­aus­ge­hen­den Arti­kel erklärt Thomas:

„Gott han­delt nicht des­halb barm­her­zig, weil er gegen sei­ne Gerech­tig­keit han­delt, son­dern weil er mehr tut, als die Gerech­tig­keit ver­langt. Daher hebt die Barm­her­zig­keit die Gerech­tig­keit nicht auf, son­dern ist gewis­ser­ma­ßen deren Vollendung.“

Eben­so lehrt Tho­mas in Sum­ma Theo­lo­giae I, 21,3–4, daß sich sowohl die Gerech­tig­keit als auch die Barm­her­zig­keit in allen Wer­ken Got­tes offen­ba­ren, wenn auch in unter­schied­li­cher Wei­se. In man­chen Wer­ken tritt die Barm­her­zig­keit stär­ker her­vor, in ande­ren die Gerechtigkeit.

Die Fol­ge­rung, die Fernán­dez dar­aus zieht – näm­lich daß die Barm­her­zig­keit im End­schick­sal aller Men­schen not­wen­dig „sie­gen“ wer­de –, fin­det sich bei Tho­mas nicht.

Tho­mas lehrt viel­mehr, daß Gott stets gerecht han­delt und daß sei­ne Barm­her­zig­keit dort, wo die Gerech­tig­keit Stra­fe ver­lan­gen könn­te, dar­über hin­aus­ge­hen kann.

Er sagt jedoch nie­mals, daß sie dies not­wen­di­ger­wei­se in jedem ein­zel­nen Fall tun werde.

Im Gegen­teil: In Sum­ma Theo­lo­giae I, 23,3 und 23,5 erklärt Tho­mas aus­drück­lich, daß Gott eini­ge ver­wirft, nicht aus Haß gegen sie, son­dern um sei­ne Gerech­tig­keit sicht­bar wer­den zu las­sen – ähn­lich wie ein Hand­wer­ker Gefä­ße für ver­schie­de­ne Zwecke herstellt.

Gera­de die­se für die tho­mi­sti­sche Leh­re von der Ver­wer­fung zen­tra­len Tex­te blei­ben im Auf­satz unerwähnt.

Ähn­li­ches gilt für die Beru­fung auf Hosea 11,8–9:

„Denn ich bin Gott und nicht ein Mensch.“

Fernán­dez ver­wen­det die­se Stel­le als Beleg dafür, daß Gott nicht nach mensch­li­chen Maß­stä­ben handle.

Als exege­ti­sche Beob­ach­tung ist dies durch­aus richtig.

Als Argu­ment für die all­ge­mei­ne Erlö­sung aller Men­schen reicht es jedoch nicht aus. Der Text spricht von Got­tes Erbar­men gegen­über Isra­el in einer kon­kre­ten geschicht­li­chen Situa­ti­on dro­hen­der Bestra­fung. Er ent­hält kei­ne all­ge­mei­ne escha­to­lo­gi­sche Aus­sa­ge über das end­gül­ti­ge Schick­sal aller Menschen.

Schlußbemerkung

Zusam­men­fas­send läßt sich sagen, daß der Auf­satz die patri­sti­schen, scho­la­sti­schen und lehr­amt­li­chen Quel­len so aus­wählt und anord­net, daß sie auf eine bereits vor­ab fest­ste­hen­de Schluß­fol­ge­rung zulaufen.

Tex­te, die in eine ande­re Rich­tung wei­sen, wer­den ent­we­der über­gan­gen oder in ihrer Bedeu­tung abgeschwächt.

Die „Gesamt­lek­tü­re“, die Fernán­dez für Römer 9–11 for­dert, wird auf die theo­lo­gi­schen Quel­len, die er selbst her­an­zieht, nicht mit der­sel­ben Kon­se­quenz angewandt.

All dies wäre kaum von grö­ße­rer Bedeu­tung, wenn der Ver­fas­ser ledig­lich ein belie­bi­ger Theo­lo­ge wäre, der zu Beginn sei­ner Lauf­bahn einen schwa­chen Auf­satz in einer wenig bedeu­ten­den Zeit­schrift ver­öf­fent­licht hätte.

Und ich sage dies nicht ohne Grund: Teo­lo­gía, die Zeit­schrift der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät der Katho­li­schen Uni­ver­si­tät Argen­ti­ni­ens, gehört nicht zu den maß­geb­li­chen wis­sen­schaft­li­chen Fach­zeit­schrif­ten des inter­na­tio­na­len aka­de­mi­schen Betriebs.

Das eigent­li­che Pro­blem besteht viel­mehr dar­in, daß der Ver­fas­ser heu­te Prä­fekt des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re ist – jener Behör­de also, deren Auf­ga­be gera­de dar­in besteht, die Inte­gri­tät des katho­li­schen Glau­bens zu schüt­zen und zu bewahren.

Soweit ersicht­lich, hat er sich von den in die­sem Auf­satz ver­tre­te­nen Posi­tio­nen nie­mals aus­drück­lich distanziert.

Bild­lich gespro­chen bedeu­tet dies, den Wolf mit der Bewa­chung der Scha­fe zu betrauen.

Ich bin über­zeugt, daß Papst Leo Kar­di­nal Fernán­dez vor Ablauf sei­ner Amts­zeit nicht aus dem Vati­kan ent­fer­nen wird. Das ent­spricht sei­nem Stil, und die­sen respek­tie­re ich.

Zum Wohl der See­len und der Kir­che wäre es jedoch rat­sam, sei­nen Hand­lungs­spiel­raum deut­lich ein­zu­en­gen und jede ein­zel­ne sei­ner Zustän­dig­kei­ten sorg­fäl­tig zu begren­zen – etwa indem man ihm eine Art Auf­sichts­per­son oder Kon­troll­in­stanz zur Sei­te stellt.

Wird er das tun?

Ich bin mir des­sen nicht sehr sicher.

*Cami­nan­te Wan­de­rer ist ein argen­ti­ni­scher Phi­lo­soph und Blogger.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Cami­nan­te Wanderer

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