Nico Spuntoni, Vatikanist der italienischen Tageszeitung Il Giornale, hatte es in der heutigen Ausgabe vorweggenommen: Der Vatikan äußerte sich heute mit ungewohnter Klarheit zu den von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen. Die Bischofsweihen sind für den 1. Juli angesetzt und wollen ohne päpstliches Mandat gespendet werden – ein Schritt, der aus römischer Sicht die Grenze zum formellen Schisma berühre.
Das nun veröffentlichte Schreiben des Dikasteriums für die Glaubenslehre unter Leitung von Kardinal Víctor Manuel „Tucho“ Fernández, der Lieblingspersonalie von Papst Franziskus, ist in seiner Tonlage eindeutig und läßt wenig Spielraum für Interpretationen. Es bestätigt nicht nur die bereits bekannte Rechtslage, sondern setzt sie in einen ausdrücklich warnenden Kontext.
Eine römische Klarstellung mit erhöhter Dringlichkeit
Die Erklärung des Glaubensdikasteriums stellt zunächst nüchtern fest:
Die von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen erfolgen ohne das entsprechende päpstliche Mandat. Damit fehlt das für katholische Bischofsweihen zwingend erforderliche Mandat des Papstes.
Der entscheidende Passus der vatikanischen Erklärung lautet wörtlich:
„Dieser Akt stellt ‚einen schismatischen Akt‘ dar (Johannes Paul II., Ecclesia Dei, Nr. 3), und ‚der formelle Anschluß an das Schisma stellt eine schwere Beleidigung Gottes dar und zieht die vom Kirchenrecht festgelegte Exkommunikation nach sich‘ (ebd., 5c; vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, erläuternde Note, 24. August 1996).“
Damit verweist Rom ausdrücklich auf die bereits 1988 unter Papst Johannes Paul II. erlassene Instruktion Ecclesia Dei, die im Kontext der unerlaubten Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre die damaligen Exkommunikationen begründete.
Gleichzeitig wird der päpstliche Wunsch nach einer geistlichen Lösung betont: Papst Leo XIV. bitte weiterhin um das Gebet für die Verantwortlichen der Bruderschaft, damit diese „von ihrer schwerwiegenden Entscheidung ablassen“ und zur Einheit zurückkehren.
Ende eines Dialogs in Sicht?
Der vatikanische Schritt wird von Nico Spuntoni so interpretiert, daß sich damit eine Phase des theologischen Dialogs dem Ende zuneigen könnte. Dieser war unter Kardinal Tucho Fernández kurfristig im vergangenen Februar wiederaufgenommen worden, nachdem in den vergangenen Jahren vorsichtige Gesprächsangebote an die Piusbruderschaft gemacht worden waren. Grund für die überraschende Wiederaufnahme war die Ankündigung der Piusbruderschaft, neue Bischofsweihen durchführen zu wollen. Wie bereits 1988 scheint Rom erst zu reagieren, wenn es durch konkrete Schritte vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Spuntoni schreibt, das Dokument könne faktisch „die Unterbrechung des vom Kardinal angebotenen theologischen Dialogs markieren“, da dieser von der Führung der Bruderschaft unter Don Davide Pagliarani bislang nicht in ernsthafter Weise aufgenommen worden sei. Zugleich würden nun die rechtlichen Konsequenzen klar benannt: der Tatbestand des Schismas und die daraus folgende Latae sententiae-Exkommunikation.
Kritiker sahen in der Gesprächseinladung kein echtes Dialogangebot. Zu diesem hätte es in Jahren zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben, was in Rom aber kein Interesse fand.
Historischer Hintergrund: Ein seit Jahrzehnten ungelöster Konflikt
Die aktuelle Entwicklung ist ohne den historischen Zusammenhang kaum zu verstehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. entstand 1970 durch Erzbischof Marcel Lefebvre als Reaktion auf die liturgischen und theologischen Reformen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, die die Kirche in eine beispiellose Kirchen- und Glaubenskrise stürzten. Insbesondere die Liturgiereform und die Fragen kirchlicher Modernisierung führten zu tiefgreifenden Spannungen mit Rom.
Trotz des offenkundigen Niedergangs der Kirche in ihrem europäischen Kernraum weigere sich Rom – so die Kritik der Piusbruderschaft –, die getroffenen Maßnahmen einer ehrlichen Prüfung zu unterziehen. Man halte unbeirrt an Irrtümern fest, deren schlechte Früchte längst sichtbar seien. Kritiker sekundieren, indem sie einen von Papst Franziskus häufig gegen die Tradition erhobenen Vorwurf aufgreifen und umkehren: Wenn überhaupt etwas als „ideologisch“ zu bezeichnen sei, dann jene Realitätsverweigerung, die um jeden Preis zu verteidigen suche, was sich offenkundig nicht bewährt habe.
Wegen der Priesterweihen, die Erzbischof Lefebvre seinen Seminaristen spendete, wurde er 1975 a divinis suspendiert. Der historisch schwerwiegendste Einschnitt erfolgte jedoch 1988, als Msgr. Lefebvre – gegen den ausdrücklichen Willen Roms – vier Bischöfe weihte, um den Fortbestand der Piusbruderschaft über seinen Tod hinaus zu sichern. Papst Johannes Paul II. reagierte mit dem Motu proprio Ecclesia Dei, in dem die Exkommunikation der Beteiligten festgestellt und der Vorgang als kirchenspaltender Akt bewertet wurde.
Gleichzeitig wurde mit der Errichtung der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei ein Weg eröffnet, traditionsfreundlichen Gläubigen, Priestern und Ordensgemeinschaften die volle Gemeinschaft mit Rom zu ermöglichen, ohne daß sie ihre liturgische Tradition vollständig aufgeben mußten.
Damit gewährte Rom – weil Erzbischof Lefebvre Tatsachen geschaffen hatte – der Tradition erstmals seit den 1960er Jahren wieder einen gewissen Spielraum in der Kirche. Rom gewährte nunmehr, was es Msgr. Lefebvre bis dahin verweigert hatte. Der Preis dafür bestand jedoch darin, daß jene Teile der Tradition, die davon Gebrauch machten, auf jede Form offener Ablehnung, ja selbst auf grundsätzliche Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil und an der radikalen Liturgiereform von 1969 verzichten mußten.
Ein zu hoher Preis, wie die Piusbruderschaft befindet; denn damit werde die Tradition zwar geduldet, zugleich aber zum Schweigen gebracht. Sie beraube sich dadurch bis zu einem bestimmten Grad ihrer heilsamen Wirkung für die ganze Kirche. Die Tradition sei damit zwar nicht wirkungslos, jedoch stark neutralisiert, wodurch den zersetzenden Kräften in der Kirche eine kaum zu rechtfertigende Schonfrist gewährt werde, ihr Zerstörungswerk fortzusetzen.
Fakt ist, daß seit 1988 zwei Teile der Tradition bestehen: einerseits die Piusbruderschaft außerhalb der kanonischen Ordnung, andererseits die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften innerhalb derselben. Beide Teile erlebten seither ein beträchtliches Wachstum – etwas, das in Rom damals keineswegs unbedingt beabsichtigt gewesen sein dürfte. Mit dem Motu proprio Ecclesia Dei sollte vielmehr nach der Intention vieler – wenn auch nicht aller – die Tradition gespalten, die Piusbruderschaft durch die Exkommunikation ihrer Bischöfe marginalisiert und die Ecclesia-Dei-Gemeinschaften innerhalb der Kirche domestiziert und neutralisiert werden. Unterm Strich sollte damit im zweiten Anlauf jene biologische Eliminierung der Tradition erreicht werden, die man in Rom bereits nach 1969 erwartet hatte, die jedoch nicht eingetreten war.
Benedikt XVI. und die teilweise Versöhnung
Einen entscheidenden Wendepunkt stellte das Jahr 2009 dar, als Papst Benedikt XVI. die Exkommunikationen der 1988 geweihten Bischöfe formell aufhob. Erzbischof Lefebvre war 1991 im Stand der Exkommunikation verstorben; sein Status wurde bis heute nicht korrigiert. Die Aufhebung der Exkommunikationen war Teil eines kirchenpolitischen Annäherungsversuches, der die innerkirchliche Einheit fördern sollte.
Parallel dazu verschaffte Benedikt XVI. der Tradition mit dem Motu proprio Summorum Pontificum einen bis dahin ungeahnten Freiraum und trug den überlieferten Ritus wieder tief in die Kirche hinein. Dies rief rasch heftige Gegenreaktionen hervor, die sich im Konklave von 2013 mit der Wahl Jorge Mario Bergoglios zum neuen Pontifex entluden.
Auch unter Benedikt XVI. blieb der rechtliche Status der Priesterbruderschaft ungelöst: Sie besitzt bis heute keine reguläre kanonische Stellung innerhalb der Kirche; ihre Bischöfe wurden ohne päpstliches Mandat geweiht, und ihre Priesterweihen gelten aus römischer Sicht als objektiv unerlaubt, auch wenn ihre Gültigkeit anerkannt wird.
Unter Franziskus zeigte sich nach außen hin eine irritierende Zangenbewegung. Der argentinische Papst ließ keinen Zweifel an seiner Ablehnung der Tradition, der er wiederholt „Ideologie“ vorwarf. Während er mit dem Motu proprio Traditionis custodes von 2021 faktisch die Motu proprien seiner Vorgänger – Ecclesia Dei (1988) und Summorum Pontificum (2007) – beseitigte und damit die Tradition innerhalb der kanonischen Ordnung der Kirche massiv schwächte, zeigte sich Franziskus gegenüber der Piusbruderschaft zugleich erstaunlich wohlwollend. Tatsächlich akzeptierte Rom unter seinem Pontifikat faktisch den Status einer irregulären Existenz der Priesterbruderschaft innerhalb der Kirche. Über die genauen Absichten, die Franziskus mit dieser Doppelstrategie verfolgte, herrscht unter Beobachtern bis heute Unklarheit.
Die aktuelle Lage: Zwischen Rechtsklarheit und offener Wunde
Die heutige Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre greift die Spannung von 1988 erneut auf: Einerseits wird die kirchenrechtliche Linie unmißverständlich bekräftigt, andererseits bleibt der Ton nicht bloß disziplinarisch, sondern enthält weiterhin eine deutliche Aufforderung zur Umkehr.
Daß Rom den Begriff des „schismatischen Aktes“ nach 38 Jahren erneut in dieser Schärfe verwendet, zeigt allerdings, daß die Toleranzschwelle im Falle neuer unerlaubter Bischofsweihen faktisch erreicht ist. Sollte es tatsächlich zu solchen Weihen kommen, wäre nach kirchlichem Verständnis die Schwelle zur formellen Exkommunikation automatisch überschritten.
So hatte es erstmals Pius XII. im Jahr 1958 festgelegt, als er gegen schismatische Bestrebungen der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) vorging und vom Regime angeordnete eigenmächtige Bischofsweihen verhindern wollte. Heute erscheint es als Ironie der Geschichte, daß das kommunistische Regime in Peking durch Papst Franziskus und ein 2018 unterzeichnetes Geheimabkommen eigenmächtige Bischofsweihen mit römischer Billigung durchführen kann.
Gegen das mächtige Regime in China erweist sich der Vatikan als auffallend handzahm, während gegenüber der Piusbruderschaft scharfe Geschütze aufgefahren und erneut mit Exkommunikation gedroht wird. Drängt sich da nicht die Frage auf, ob unerlaubte Bischofsweihen letztlich weniger ein Problem des Prinzips als eines der Macht sind?
Auch gegenüber häretisierenden Teilen der Kirche, die offen eine progressive „andere Kirche“ anstreben, verhält sich Rom seit Jahrzehnten bemerkenswert leise. Warum dann diese Lautstärke gegenüber der Piusbruderschaft, die bewahren und pflegen will, was die Kirche bis in die 1960er Jahre selbst vertreten und gepflegt hat? Dieser Widerspruch läßt sich nicht einfach mit dem Hinweis auf den Gehorsam zum Verstummen bringen. Er bleibt eine klaffende Wunde, die unbehandelt nicht verheilt, was nach 57 Jahren seit der Liturgiereform hinlänglich erwiesen scheint.
Die Erklärung aus dem Vatikan markiert jedenfalls einen neuen Kulminationspunkt in einem Konflikt, der die katholische Kirche seit mehr als einem halben Jahrhundert begleitet. Zwischen dem Wunsch nach Einheit und dem Beharren auf liturgisch-theologischer Kontinuität ohne konziliare und nachkonziliare Brüche bleibt die Lage der Priesterbruderschaft St. Pius X. weiterhin eine der sensibelsten Fragen im Verhältnis zwischen Rom und der Tradition.
Ob die nun deutlich formulierte Warnung tatsächlich zu einer Deeskalation führt oder den Bruch weiter vertieft, hängt – wie so oft in dieser langen Geschichte – weniger von Dokumenten als von den konkreten Entscheidungen der kommenden Monate ab.
Schon die Person des amtierenden Glaubenspräfekten läßt kaum erwarten, daß Rom ernsthaft an einer Entspannung interessiert ist. Offenbar ist Leo XIV. diese Frage ebenso wenig wichtig wie seinem Vorgänger. Er scheint sich auf eine bloße Wiederholung der Vorgehensweise von 1988 zu beschränken. Damit drohen selbst die letzten Bemühungen Benedikts XVI. um eine vorsichtige Annäherung endgültig beseitigt zu werden.
Die Piusbruderschaft wiederum dürfte vor keine wesentlich neuen Herausforderungen gestellt sein; denn das, was nach 1988 geschah, hat sie bereits durchlebt. Im Unterschied zu damals ist die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Teilen der Tradition heute erheblich größer. Der sanktionierende Effekt römischer Maßnahmen gegen die Bischöfe der Piusbruderschaft dürfte daher nur noch begrenzten Eindruck auf die Gläubigen machen — auf jene der Piusbruderschaft ohnehin nicht, aber zunehmend auch nicht mehr auf die Gläubigen der Ecclesia-Dei-Gemeinschaften und die katholische Öffentlichkeit insgesamt.
So bleibt am Ende die Frage: Sollte Rom tatsächlich nach dem Muster von 1988 vorgehen – welches „Geschenk“ wird dann, wie damals, jenem Teil der Tradition gemacht, der sich innerhalb der kanonischen Ordnung befindet?
Ein befreundeter aufmerksamer Beobachter schrieb mir dieser Tage: „Entweder hat Rom resigniert, oder die Angelegenheit ist dem Papst und seinem Hofstatt schlicht nicht ausreichend wichtig genug. Jedenfalls dürfte sich die Tradition vor dem 1. Juli und den darauf folgenden Sanktionen kaum ernsthaft fürchten müssen. Wenn sich 1988 wiederholt, hat die Tradition bereits gewonnen.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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