Roms Exkommunikationsdrohung

Wenn sich 1988 wiederholt...


Glaubenspräfekt Kardinal Tucho Fernández droht der Piusbruderschaft mit Exkommunikation
Glaubenspräfekt Kardinal Tucho Fernández droht der Piusbruderschaft mit Exkommunikation

Nico Spun­to­ni, Vati­ka­nist der ita­lie­ni­schen Tages­zei­tung Il Giorn­a­le, hat­te es in der heu­ti­gen Aus­ga­be vor­weg­ge­nom­men: Der Vati­kan äußer­te sich heu­te mit unge­wohn­ter Klar­heit zu den von der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ange­kün­dig­ten Bischofs­wei­hen. Die Bischofs­wei­hen sind für den 1. Juli ange­setzt und wol­len ohne päpst­li­ches Man­dat gespen­det wer­den – ein Schritt, der aus römi­scher Sicht die Gren­ze zum for­mel­len Schis­ma berühre.

Das nun ver­öf­fent­lich­te Schrei­ben des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re unter Lei­tung von Kar­di­nal Víc­tor Manu­el „Tucho“ Fernán­dez, der Lieb­lings­per­so­na­lie von Papst Fran­zis­kus, ist in sei­ner Ton­la­ge ein­deu­tig und läßt wenig Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen. Es bestä­tigt nicht nur die bereits bekann­te Rechts­la­ge, son­dern setzt sie in einen aus­drück­lich war­nen­den Kontext.

Eine römische Klarstellung mit erhöhter Dringlichkeit

Die Erklä­rung des Glau­bens­dik­aste­ri­ums stellt zunächst nüch­tern fest:

Die von der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ange­kün­dig­ten Bischofs­wei­hen erfol­gen ohne das ent­spre­chen­de päpst­li­che Man­dat. Damit fehlt das für katho­li­sche Bischofs­wei­hen zwin­gend erfor­der­li­che Man­dat des Papstes.

Der ent­schei­den­de Pas­sus der vati­ka­ni­schen Erklä­rung lau­tet wörtlich:

„Die­ser Akt stellt ‚einen schis­ma­ti­schen Akt‘ dar (Johan­nes Paul II., Eccle­sia Dei, Nr. 3), und ‚der for­mel­le Anschluß an das Schis­ma stellt eine schwe­re Belei­di­gung Got­tes dar und zieht die vom Kir­chen­recht fest­ge­leg­te Exkom­mu­ni­ka­ti­on nach sich‘ (ebd., 5c; vgl. Päpst­li­cher Rat für die Geset­zes­tex­te, erläu­tern­de Note, 24. August 1996).“

Damit ver­weist Rom aus­drück­lich auf die bereits 1988 unter Papst Johan­nes Paul II. erlas­se­ne Instruk­ti­on Eccle­sia Dei, die im Kon­text der uner­laub­ten Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re die dama­li­gen Exkom­mu­ni­ka­tio­nen begründete.

Gleich­zei­tig wird der päpst­li­che Wunsch nach einer geist­li­chen Lösung betont: Papst Leo XIV. bit­te wei­ter­hin um das Gebet für die Ver­ant­wort­li­chen der Bru­der­schaft, damit die­se „von ihrer schwer­wie­gen­den Ent­schei­dung ablas­sen“ und zur Ein­heit zurückkehren.

Ende eines Dialogs in Sicht?

Der vati­ka­ni­sche Schritt wird von Nico Spun­to­ni so inter­pre­tiert, daß sich damit eine Pha­se des theo­lo­gi­schen Dia­logs dem Ende zunei­gen könn­te. Die­ser war unter Kar­di­nal Tucho Fernán­dez kur­fri­stig im ver­gan­ge­nen Febru­ar wie­der­auf­ge­nom­men wor­den, nach­dem in den ver­gan­ge­nen Jah­ren vor­sich­ti­ge Gesprächs­an­ge­bo­te an die Pius­bru­der­schaft gemacht wor­den waren. Grund für die über­ra­schen­de Wie­der­auf­nah­me war die Ankün­di­gung der Pius­bru­der­schaft, neue Bischofs­wei­hen durch­füh­ren zu wol­len. Wie bereits 1988 scheint Rom erst zu reagie­ren, wenn es durch kon­kre­te Schrit­te vor voll­ende­te Tat­sa­chen gestellt wird. 

Spun­to­ni schreibt, das Doku­ment kön­ne fak­tisch „die Unter­bre­chung des vom Kar­di­nal ange­bo­te­nen theo­lo­gi­schen Dia­logs mar­kie­ren“, da die­ser von der Füh­rung der Bru­der­schaft unter Don Davi­de Pagli­a­ra­ni bis­lang nicht in ernst­haf­ter Wei­se auf­ge­nom­men wor­den sei. Zugleich wür­den nun die recht­li­chen Kon­se­quen­zen klar benannt: der Tat­be­stand des Schis­mas und die dar­aus fol­gen­de Latae sen­ten­tiae-Exkom­mu­ni­ka­ti­on.

Kri­ti­ker sahen in der Gesprächs­ein­la­dung kein ech­tes Dia­log­an­ge­bot. Zu die­sem hät­te es in Jah­ren zuvor aus­rei­chend Gele­gen­heit gege­ben, was in Rom aber kein Inter­es­se fand.

Historischer Hintergrund: Ein seit Jahrzehnten ungelöster Konflikt

Die aktu­el­le Ent­wick­lung ist ohne den histo­ri­schen Zusam­men­hang kaum zu ver­ste­hen. Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ent­stand 1970 durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re als Reak­ti­on auf die lit­ur­gi­schen und theo­lo­gi­schen Refor­men nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil, die die Kir­che in eine bei­spiel­lo­se Kir­chen- und Glau­bens­kri­se stürz­ten. Ins­be­son­de­re die Lit­ur­gie­re­form und die Fra­gen kirch­li­cher Moder­ni­sie­rung führ­ten zu tief­grei­fen­den Span­nun­gen mit Rom.

Trotz des offen­kun­di­gen Nie­der­gangs der Kir­che in ihrem euro­päi­schen Kern­raum wei­ge­re sich Rom – so die Kri­tik der Pius­bru­der­schaft –, die getrof­fe­nen Maß­nah­men einer ehr­li­chen Prü­fung zu unter­zie­hen. Man hal­te unbe­irrt an Irr­tü­mern fest, deren schlech­te Früch­te längst sicht­bar sei­en. Kri­ti­ker sekun­die­ren, indem sie einen von Papst Fran­zis­kus häu­fig gegen die Tra­di­ti­on erho­be­nen Vor­wurf auf­grei­fen und umkeh­ren: Wenn über­haupt etwas als „ideo­lo­gisch“ zu bezeich­nen sei, dann jene Rea­li­täts­ver­wei­ge­rung, die um jeden Preis zu ver­tei­di­gen suche, was sich offen­kun­dig nicht bewährt habe.

Wegen der Prie­ster­wei­hen, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re sei­nen Semi­na­ri­sten spen­de­te, wur­de er 1975 a divi­nis sus­pen­diert. Der histo­risch schwer­wie­gend­ste Ein­schnitt erfolg­te jedoch 1988, als Msgr. Lefeb­v­re – gegen den aus­drück­li­chen Wil­len Roms – vier Bischö­fe weih­te, um den Fort­be­stand der Pius­bru­der­schaft über sei­nen Tod hin­aus zu sichern. Papst Johan­nes Paul II. reagier­te mit dem Motu pro­prio Eccle­sia Dei, in dem die Exkom­mu­ni­ka­ti­on der Betei­lig­ten fest­ge­stellt und der Vor­gang als kir­chen­spal­ten­der Akt bewer­tet wurde.

Gleich­zei­tig wur­de mit der Errich­tung der Päpst­li­chen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei ein Weg eröff­net, tra­di­ti­ons­freund­li­chen Gläu­bi­gen, Prie­stern und Ordens­ge­mein­schaf­ten die vol­le Gemein­schaft mit Rom zu ermög­li­chen, ohne daß sie ihre lit­ur­gi­sche Tra­di­ti­on voll­stän­dig auf­ge­ben mußten.

Damit gewähr­te Rom – weil Erz­bi­schof Lefeb­v­re Tat­sa­chen geschaf­fen hat­te – der Tra­di­ti­on erst­mals seit den 1960er Jah­ren wie­der einen gewis­sen Spiel­raum in der Kir­che. Rom gewähr­te nun­mehr, was es Msgr. Lefeb­v­re bis dahin ver­wei­gert hat­te. Der Preis dafür bestand jedoch dar­in, daß jene Tei­le der Tra­di­ti­on, die davon Gebrauch mach­ten, auf jede Form offe­ner Ableh­nung, ja selbst auf grund­sätz­li­che Kri­tik am Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil und an der radi­ka­len Lit­ur­gie­re­form von 1969 ver­zich­ten mußten.

Ein zu hoher Preis, wie die Pius­bru­der­schaft befin­det; denn damit wer­de die Tra­di­ti­on zwar gedul­det, zugleich aber zum Schwei­gen gebracht. Sie berau­be sich dadurch bis zu einem bestimm­ten Grad ihrer heil­sa­men Wir­kung für die gan­ze Kir­che. Die Tra­di­ti­on sei damit zwar nicht wir­kungs­los, jedoch stark neu­tra­li­siert, wodurch den zer­set­zen­den Kräf­ten in der Kir­che eine kaum zu recht­fer­ti­gen­de Schon­frist gewährt wer­de, ihr Zer­stö­rungs­werk fortzusetzen.

Fakt ist, daß seit 1988 zwei Tei­le der Tra­di­ti­on bestehen: einer­seits die Pius­bru­der­schaft außer­halb der kano­ni­schen Ord­nung, ande­rer­seits die Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten inner­halb der­sel­ben. Bei­de Tei­le erleb­ten seit­her ein beträcht­li­ches Wachs­tum – etwas, das in Rom damals kei­nes­wegs unbe­dingt beab­sich­tigt gewe­sen sein dürf­te. Mit dem Motu pro­prio Eccle­sia Dei soll­te viel­mehr nach der Inten­ti­on vie­ler – wenn auch nicht aller – die Tra­di­ti­on gespal­ten, die Pius­bru­der­schaft durch die Exkom­mu­ni­ka­ti­on ihrer Bischö­fe mar­gi­na­li­siert und die Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten inner­halb der Kir­che dome­sti­ziert und neu­tra­li­siert wer­den. Unterm Strich soll­te damit im zwei­ten Anlauf jene bio­lo­gi­sche Eli­mi­nie­rung der Tra­di­ti­on erreicht wer­den, die man in Rom bereits nach 1969 erwar­tet hat­te, die jedoch nicht ein­ge­tre­ten war.

Benedikt XVI. und die teilweise Versöhnung

Einen ent­schei­den­den Wen­de­punkt stell­te das Jahr 2009 dar, als Papst Bene­dikt XVI. die Exkom­mu­ni­ka­tio­nen der 1988 geweih­ten Bischö­fe for­mell auf­hob. Erz­bi­schof Lefeb­v­re war 1991 im Stand der Exkom­mu­ni­ka­ti­on ver­stor­ben; sein Sta­tus wur­de bis heu­te nicht kor­ri­giert. Die Auf­he­bung der Exkom­mu­ni­ka­tio­nen war Teil eines kir­chen­po­li­ti­schen Annä­he­rungs­ver­su­ches, der die inner­kirch­li­che Ein­heit för­dern sollte.

Par­al­lel dazu ver­schaff­te Bene­dikt XVI. der Tra­di­ti­on mit dem Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum einen bis dahin unge­ahn­ten Frei­raum und trug den über­lie­fer­ten Ritus wie­der tief in die Kir­che hin­ein. Dies rief rasch hef­ti­ge Gegen­re­ak­tio­nen her­vor, die sich im Kon­kla­ve von 2013 mit der Wahl Jor­ge Mario Berg­o­gli­os zum neu­en Pon­ti­fex entluden.

Auch unter Bene­dikt XVI. blieb der recht­li­che Sta­tus der Prie­ster­bru­der­schaft unge­löst: Sie besitzt bis heu­te kei­ne regu­lä­re kano­ni­sche Stel­lung inner­halb der Kir­che; ihre Bischö­fe wur­den ohne päpst­li­ches Man­dat geweiht, und ihre Prie­ster­wei­hen gel­ten aus römi­scher Sicht als objek­tiv uner­laubt, auch wenn ihre Gül­tig­keit aner­kannt wird.

Unter Fran­zis­kus zeig­te sich nach außen hin eine irri­tie­ren­de Zan­gen­be­we­gung. Der argen­ti­ni­sche Papst ließ kei­nen Zwei­fel an sei­ner Ableh­nung der Tra­di­ti­on, der er wie­der­holt „Ideo­lo­gie“ vor­warf. Wäh­rend er mit dem Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des von 2021 fak­tisch die Motu pro­prien sei­ner Vor­gän­ger – Eccle­sia Dei (1988) und Sum­morum Pon­ti­fi­cum (2007) – besei­tig­te und damit die Tra­di­ti­on inner­halb der kano­ni­schen Ord­nung der Kir­che mas­siv schwäch­te, zeig­te sich Fran­zis­kus gegen­über der Pius­bru­der­schaft zugleich erstaun­lich wohl­wol­lend. Tat­säch­lich akzep­tier­te Rom unter sei­nem Pon­ti­fi­kat fak­tisch den Sta­tus einer irre­gu­lä­ren Exi­stenz der Prie­ster­bru­der­schaft inner­halb der Kir­che. Über die genau­en Absich­ten, die Fran­zis­kus mit die­ser Dop­pel­stra­te­gie ver­folg­te, herrscht unter Beob­ach­tern bis heu­te Unklarheit.

Die aktuelle Lage: Zwischen Rechtsklarheit und offener Wunde

Die heu­ti­ge Erklä­rung des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re greift die Span­nung von 1988 erneut auf: Einer­seits wird die kir­chen­recht­li­che Linie unmiß­ver­ständ­lich bekräf­tigt, ande­rer­seits bleibt der Ton nicht bloß dis­zi­pli­na­risch, son­dern ent­hält wei­ter­hin eine deut­li­che Auf­for­de­rung zur Umkehr.

Daß Rom den Begriff des „schis­ma­ti­schen Aktes“ nach 38 Jah­ren erneut in die­ser Schär­fe ver­wen­det, zeigt aller­dings, daß die Tole­ranz­schwel­le im Fal­le neu­er uner­laub­ter Bischofs­wei­hen fak­tisch erreicht ist. Soll­te es tat­säch­lich zu sol­chen Wei­hen kom­men, wäre nach kirch­li­chem Ver­ständ­nis die Schwel­le zur for­mel­len Exkom­mu­ni­ka­ti­on auto­ma­tisch überschritten.

So hat­te es erst­mals Pius XII. im Jahr 1958 fest­ge­legt, als er gegen schis­ma­ti­sche Bestre­bun­gen der Kom­mu­ni­sti­schen Par­tei Chi­nas (KPCh) vor­ging und vom Regime ange­ord­ne­te eigen­mäch­ti­ge Bischofs­wei­hen ver­hin­dern woll­te. Heu­te erscheint es als Iro­nie der Geschich­te, daß das kom­mu­ni­sti­sche Regime in Peking durch Papst Fran­zis­kus und ein 2018 unter­zeich­ne­tes Geheim­ab­kom­men eigen­mäch­ti­ge Bischofs­wei­hen mit römi­scher Bil­li­gung durch­füh­ren kann.

Gegen das mäch­ti­ge Regime in Chi­na erweist sich der Vati­kan als auf­fal­lend hand­zahm, wäh­rend gegen­über der Pius­bru­der­schaft schar­fe Geschüt­ze auf­ge­fah­ren und erneut mit Exkom­mu­ni­ka­ti­on gedroht wird. Drängt sich da nicht die Fra­ge auf, ob uner­laub­te Bischofs­wei­hen letzt­lich weni­ger ein Pro­blem des Prin­zips als eines der Macht sind?

Auch gegen­über häre­ti­sie­ren­den Tei­len der Kir­che, die offen eine pro­gres­si­ve „ande­re Kir­che“ anstre­ben, ver­hält sich Rom seit Jahr­zehn­ten bemer­kens­wert lei­se. War­um dann die­se Laut­stär­ke gegen­über der Pius­bru­der­schaft, die bewah­ren und pfle­gen will, was die Kir­che bis in die 1960er Jah­re selbst ver­tre­ten und gepflegt hat? Die­ser Wider­spruch läßt sich nicht ein­fach mit dem Hin­weis auf den Gehor­sam zum Ver­stum­men brin­gen. Er bleibt eine klaf­fen­de Wun­de, die unbe­han­delt nicht ver­heilt, was nach 57 Jah­ren seit der Lit­ur­gie­re­form hin­läng­lich erwie­sen scheint.

Die Erklä­rung aus dem Vati­kan mar­kiert jeden­falls einen neu­en Kul­mi­na­ti­ons­punkt in einem Kon­flikt, der die katho­li­sche Kir­che seit mehr als einem hal­ben Jahr­hun­dert beglei­tet. Zwi­schen dem Wunsch nach Ein­heit und dem Behar­ren auf lit­ur­gisch-theo­lo­gi­scher Kon­ti­nui­tät ohne kon­zi­lia­re und nach­kon­zi­lia­re Brü­che bleibt die Lage der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. wei­ter­hin eine der sen­si­bel­sten Fra­gen im Ver­hält­nis zwi­schen Rom und der Tradition.

Ob die nun deut­lich for­mu­lier­te War­nung tat­säch­lich zu einer Dees­ka­la­ti­on führt oder den Bruch wei­ter ver­tieft, hängt – wie so oft in die­ser lan­gen Geschich­te – weni­ger von Doku­men­ten als von den kon­kre­ten Ent­schei­dun­gen der kom­men­den Mona­te ab.

Schon die Per­son des amtie­ren­den Glau­bens­prä­fek­ten läßt kaum erwar­ten, daß Rom ernst­haft an einer Ent­span­nung inter­es­siert ist. Offen­bar ist Leo XIV. die­se Fra­ge eben­so wenig wich­tig wie sei­nem Vor­gän­ger. Er scheint sich auf eine blo­ße Wie­der­ho­lung der Vor­ge­hens­wei­se von 1988 zu beschrän­ken. Damit dro­hen selbst die letz­ten Bemü­hun­gen Bene­dikts XVI. um eine vor­sich­ti­ge Annä­he­rung end­gül­tig besei­tigt zu werden.

Die Pius­bru­der­schaft wie­der­um dürf­te vor kei­ne wesent­lich neu­en Her­aus­for­de­run­gen gestellt sein; denn das, was nach 1988 geschah, hat sie bereits durch­lebt. Im Unter­schied zu damals ist die Durch­läs­sig­keit zwi­schen den ver­schie­de­nen Tei­len der Tra­di­ti­on heu­te erheb­lich grö­ßer. Der sank­tio­nie­ren­de Effekt römi­scher Maß­nah­men gegen die Bischö­fe der Pius­bru­der­schaft dürf­te daher nur noch begrenz­ten Ein­druck auf die Gläu­bi­gen machen — auf jene der Pius­bru­der­schaft ohne­hin nicht, aber zuneh­mend auch nicht mehr auf die Gläu­bi­gen der Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten und die katho­li­sche Öffent­lich­keit insgesamt.

So bleibt am Ende die Fra­ge: Soll­te Rom tat­säch­lich nach dem Muster von 1988 vor­ge­hen – wel­ches „Geschenk“ wird dann, wie damals, jenem Teil der Tra­di­ti­on gemacht, der sich inner­halb der kano­ni­schen Ord­nung befindet?

Ein befreun­de­ter auf­merk­sa­mer Beob­ach­ter schrieb mir die­ser Tage: „Ent­we­der hat Rom resi­gniert, oder die Ange­le­gen­heit ist dem Papst und sei­nem Hof­statt schlicht nicht aus­rei­chend wich­tig genug. Jeden­falls dürf­te sich die Tra­di­ti­on vor dem 1. Juli und den dar­auf fol­gen­den Sank­tio­nen kaum ernst­haft fürch­ten müs­sen. Wenn sich 1988 wie­der­holt, hat die Tra­di­ti­on bereits gewonnen.“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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