Zur inneren Logik des Pontifikats von Papst Franziskus und seiner ekklesiologischen Sprengkraft

Die Analyse


Gut zwölf Jahre währte das Pontifikat von Papst Franziskus. Oft wurde es an spektakulären und umstrittenen Einzelgesten festgemacht. Eine gründliche Analyse zeigt nun, daß ihm vielmehr eine konsistente innere Logik zugrunde lag.
Gut zwölf Jahre währte das Pontifikat von Papst Franziskus. Oft wurde es an spektakulären und umstrittenen Einzelgesten festgemacht. Eine gründliche Analyse zeigt nun, daß ihm vielmehr eine konsistente innere Logik zugrunde lag.

Die­ser Bei­trag eines anonym blei­ben­den Autors unter­sucht die inne­re Logik des Pon­ti­fi­kats von Papst Fran­zis­kus und sei­ne ekkle­sio­lo­gi­schen Kon­se­quen­zen. Ana­ly­tisch aus­ge­rich­tet, kon­zen­triert sich die Ana­ly­se auf beob­acht­ba­re Zusam­men­hän­ge zwi­schen Leh­re, Pra­xis und Auto­ri­tät, ohne per­sön­li­che Inten­tio­nen zu bewer­ten oder pole­mi­sche Zuspit­zun­gen zu ver­wen­den. Die struk­tu­rel­len Dyna­mi­ken die­ses Pon­ti­fi­kats, das von 2013 bis 2025 dau­er­te, wer­den sach­lich und wis­sen­schaft­lich fun­diert dargestellt.

Von Con­tra Ambivalent*

Das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus lässt sich nicht ange­mes­sen ver­ste­hen, wenn man es aus­schließ­lich als eine blo­ße Abfol­ge unglück­li­cher Ein­zel­aus­sa­gen, miss­ver­ständ­li­cher Doku­men­te oder per­so­nal­po­li­ti­scher Fehl­ent­schei­dun­gen inter­pre­tiert. Eine sol­che frag­men­ta­ri­sche Les­art bleibt ana­ly­tisch unter­be­stimmt, da sie wie­der­keh­ren­de Muster und struk­tu­rel­le Zusam­men­hän­ge aus­blen­det, die das Gesamt­bild die­ses Pon­ti­fi­kats prägen.

Die fol­gen­de Ana­ly­se setzt daher bewusst nicht bei ver­mu­te­ten Inten­tio­nen oder per­sön­li­chen Moti­ven an, son­dern bei beob­acht­ba­ren Wir­kungs­zu­sam­men­hän­gen kirch­li­cher Pra­xis und lehr­amt­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on. In die­sem funk­tio­na­len Sinn lässt sich von einer inne­ren Logik spre­chen, die zahl­rei­che Phä­no­me­ne mit­ein­an­der ver­bin­det: einer fort­schrei­ten­den Ent­kop­pe­lung von nor­ma­ti­ver Leh­re, ver­bind­li­cher Auto­ri­tät und kirch­li­cher Pra­xis. Nüch­tern fest­zu­hal­ten ist dabei, dass Papst Fran­zis­kus weder ein Dog­ma for­mell wider­ru­fen noch eine defi­nier­te Glau­bens­wahr­heit expli­zit geleug­net hat. Gera­de die­ser Umstand ist jedoch für die theo­lo­gi­sche Bewer­tung zen­tral. Die ekkle­sio­lo­gi­sche Gefähr­dung ent­steht nicht pri­mär durch offe­ne Häre­sie, son­dern durch struk­tu­rel­le Ver­schie­bun­gen, die die Ver­bind­lich­keit kirch­li­cher Nor­men schritt­wei­se ero­die­ren las­sen. Die­se Dyna­mik voll­zieht sich nicht punk­tu­ell, son­dern auf inein­an­der­grei­fen­den Ebe­nen, die im Fol­gen­den syste­ma­tisch dar­ge­stellt werden.

1. Erste Ebene: Entleerung der Lehre durch gegenteilige Praxis

Zen­tra­le lehr­amt­li­che Nor­men blei­ben for­mal bestehen, wer­den jedoch durch eine pasto­ral legi­ti­mier­te Pra­xis fak­tisch rela­ti­viert oder unter­lau­fen. Die Leh­re wird nicht negiert, aber ihrer nor­ma­ti­ven Steue­rungs­funk­ti­on beraubt.

Para­dig­ma­tisch zeigt sich die­ses Muster in Amo­ris lae­ti­tia. Die objek­ti­ve Moral­leh­re zur Unauf­lös­lich­keit der Ehe wird nicht auf­ge­ho­ben, zugleich aber durch eine Pra­xis der indi­vi­du­el­len Gewis­sens­ent­schei­dung de fac­to sus­pen­diert. Was als Aus­nah­me für kom­ple­xe Ein­zel­fäl­le ein­ge­führt wird, eta­bliert sich rasch als neue Nor­ma­li­tät. Die kirch­li­che Erfah­rung zeigt, dass pasto­ral begrün­de­te Aus­nah­men regel­mä­ßig als Vor­stu­fen all­ge­mei­ner Rege­lun­gen fungieren.

Ein ver­gleich­ba­res Muster zeigt sich in der öku­me­ni­schen Pra­xis, ins­be­son­de­re in Fra­gen der Inter­kom­mu­ni­on. Trotz ein­deu­ti­ger kir­chen­recht­li­cher und lehr­amt­li­cher Vor­ga­ben wer­den ent­spre­chen­de Ent­schei­dun­gen pasto­ral indi­vi­dua­li­siert und der per­sön­li­chen Gewis­sens­prü­fung über­ant­wor­tet. Die dog­ma­ti­sche Leh­re bleibt for­mal unan­ge­ta­stet, ver­liert jedoch ihre prak­ti­sche Durchschlagskraft.

Ein wei­te­rer Kul­mi­na­ti­ons­punkt ist das Doku­ment Fidu­cia sup­pli­cans. Zwar wird for­mal betont, dass die Leh­re über Ehe und Sexu­al­mo­ral unver­än­dert bleibt. Gleich­zei­tig wird jedoch eine Pra­xis ermög­licht, die objek­tiv irre­gu­lä­re Lebens­for­men kirch­lich posi­tiv mar­kiert. Die Tren­nung zwi­schen „Segen“ und „Lehr­be­stä­ti­gung“ wirkt theo­lo­gisch künst­lich: In der kirch­li­chen Wirk­lich­keit ent­fal­tet der Segen stets nor­ma­ti­ve Wir­kung. Die Leh­re wird nicht wider­ru­fen, aber fak­tisch entkräftet.

Ortho­do­xie und Orthop­ra­xis gera­ten so in eine dau­er­haf­te, syste­ma­ti­sche Span­nung. Die­se Span­nung ist nicht pro­duk­tiv, son­dern destruk­tiv. Die Leh­re bleibt prä­sent, formt jedoch das kirch­li­che Leben nicht mehr. Sie wird ver­wal­tet, nicht geglaubt; zitiert, aber nicht mehr ver­pflich­tend gelebt.

Ein Ver­gleich mit dem säku­la­ren Rechts­staat ver­deut­licht die Trag­wei­te die­ses Mecha­nis­mus: Ein Staat, der for­mal an sei­nen Geset­zen fest­hält, des­sen Exe­ku­ti­ve und Judi­ka­ti­ve jedoch dau­er­haft signa­li­sie­ren, dass deren Durch­set­zung nicht gewollt oder nicht prio­ri­tär ist, ver­liert fak­tisch sei­ne Rechts­au­tori­tät. Die Norm exi­stiert wei­ter, doch ihre ord­nen­de Kraft ero­diert. Die­sel­be Logik greift auch im kirch­li­chen Raum.

2. Zweite Ebene: Entleerung der Verbindlichkeit durch Relativierung der Autorität

Noch gra­vie­ren­der ist die zwei­te Ebe­ne: Neben der fak­ti­schen Auf­wei­chung der Leh­re durch gegen­tei­li­ge Pra­xis wird zugleich die Instanz rela­ti­viert, die die­se Leh­re ver­bind­lich garantiert.

Das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus hat wie­der­holt den Ein­druck erweckt, dass selbst defi­ni­ti­ve lehr­amt­li­che Aus­sa­gen nicht mehr den Cha­rak­ter letz­ter Ver­bind­lich­keit besit­zen, son­dern prin­zi­pi­ell erneut „ins Gespräch“ gebracht wer­den kön­nen. Dies betrifft nicht Rand­fra­gen, son­dern den Kern der katho­li­schen Ekkle­sio­lo­gie: die Fra­ge nach der letz­ten Ver­bind­lich­keit lehr­amt­li­cher Ent­schei­dun­gen in Glau­bens- und Sittenfragen.

In die­sem Zusam­men­hang kommt der fak­ti­schen Auf­wer­tung Hans Küngs beson­de­re Bedeu­tung zu. Küng wur­de nicht wegen mar­gi­na­ler theo­lo­gi­scher Abwei­chun­gen sank­tio­niert, son­dern auf­grund sei­ner grund­sätz­li­chen Leug­nung der päpst­li­chen Unfehl­bar­keit sowie sei­ner Infra­ge­stel­lung zen­tra­ler chri­sto­lo­gi­scher Dog­men, ein­schließ­lich der Gott­heit Chri­sti. Wenn ein Papst einen sol­chen Theo­lo­gen demon­stra­tiv wür­digt und zugleich selbst andeu­tet, die Fra­ge der Unfehl­bar­keit sei nicht end­gül­tig abge­schlos­sen, ent­steht ein fata­les Signal: Nicht mehr die defi­nier­te Leh­re ent­schei­det über Ver­bind­lich­keit, son­dern der offe­ne Diskursrahmen.

Dies betrifft auch Ordi­na­tio sacer­do­ta­lis. Hier geht es nicht um pasto­ra­le Pra­xis, son­dern um die lehr­amt­lich erklär­te End­gül­tig­keit einer Ent­schei­dung. Wenn die­se End­gül­tig­keit durch wie­der­hol­te Kom­mis­si­ons­bil­dun­gen und rhe­to­ri­sche Offen­hal­tun­gen fak­tisch unter­lau­fen wird, wird nicht die Pra­xis, son­dern die Auto­ri­tät des Lehr­amts selbst entwertet.

Ähn­lich ver­hält es sich mit der Abu-Dha­bi-Erklä­rung. Sie stellt kei­ne gegen­läu­fi­ge pasto­ra­le Pra­xis dar, son­dern eine theo­lo­gisch hoch­am­bi­va­len­te Aus­sa­ge auf der Ebe­ne der Leh­re selbst. Die For­mu­lie­rung, die Viel­falt der Reli­gio­nen sei von Gott gewollt, lässt sich plu­ra­li­stisch lesen und rela­ti­viert zumin­dest impli­zit den uni­ver­sa­len Wahr­heits­an­spruch des Chri­sten­tums. Auch hier bleibt die for­ma­le Leh­re bestehen, ihre Ein­deu­tig­keit wird jedoch untergraben.

Die Leh­re ver­liert damit ihre letz­te Instanz der Ver­bind­lich­keit. Was for­mal noch gilt, gilt nur noch unter Vor­be­halt. Wahr­heit wird nicht mehr gesetzt, son­dern dis­pu­ta­tiv kontextualisiert.

3. Zwischenschritt: Asymmetrische Kritik und pastorale Schieflage

Ein wei­te­res, bis­lang zu wenig reflek­tier­tes Struk­tur­merk­mal die­ses Pon­ti­fi­kats ist die auf­fäl­li­ge Asym­me­trie sei­ner Kri­tik. Über Jah­re hin­weg nahm Papst Fran­zis­kus nahe­zu aus­schließ­lich kon­ser­va­ti­ve, tra­di­ti­ons­ori­en­tier­te und lehr­amtstreue Katho­li­ken ins Visier. Ihnen wur­den pau­schal Kate­go­rien wie Rigo­ris­mus, Pha­ri­sä­er­tum, Heu­che­lei oder geist­li­che Ver­här­tung zuge­schrie­ben – häu­fig ohne dif­fe­ren­zie­ren­de Ana­ly­se, oft­mals mit mora­li­scher Schärfe.

Dem­ge­gen­über blieb ein ande­res Phä­no­men bemer­kens­wert unbe­ach­tet: der in wei­ten Tei­len der west­li­chen Kir­che längst domi­nan­te lit­ur­gi­sche und theo­lo­gi­sche Laxis­mus. In einer zuneh­mend säku­la­ri­sier­ten Gesell­schaft, die den Rela­ti­vis­mus selbst zum Maß­stab erho­ben hat, wur­den in zahl­rei­chen Gemein­den grund­le­gen­de lit­ur­gi­sche Nor­men, dog­ma­ti­sche Klar­hei­ten und moral­theo­lo­gi­sche Gren­zen fak­tisch über­schrit­ten oder offen igno­riert. Krea­ti­ve Eigen­lit­ur­gien, impli­zi­te Leug­nung zen­tra­ler Glau­bens­wahr­hei­ten, eine funk­tio­na­li­sti­sche Sakra­men­ten­pra­xis und die Ent­lee­rung des Sün­den­be­griffs prä­gen vie­ler­orts das kirch­li­che Leben stär­ker als jeder ver­meint­li­che „Rigo­ris­mus“.

Bemer­kens­wert ist, dass sich zu die­sen Ent­wick­lun­gen im gesam­ten Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kaum ein kla­res, kor­ri­gie­ren­des Wort fin­det. Wäh­rend tra­di­ti­ons­ori­en­tier­te Katho­li­ken regel­mä­ßig öffent­lich pro­ble­ma­ti­siert wur­den, blie­ben theo­lo­gi­sche Grenz­über­schrei­tun­gen im pro­gres­si­ven Spek­trum weit­ge­hend unbe­hel­ligt – selbst dann, wenn sie offen gegen Lit­ur­gie­ord­nung, kirch­li­ches Lehr­amt oder sakra­men­ta­le Dis­zi­plin verstießen.

Die­se Ein­sei­tig­keit ist kein blo­ßer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­feh­ler, son­dern hat ekkle­sio­lo­gi­sche Kon­se­quen­zen. Sie erzeugt den Ein­druck, dass nicht mehr objek­ti­ve Nor­men oder der Inhalt des Glau­bens maß­geb­lich sind, son­dern die jewei­li­ge kir­chen­po­li­ti­sche Ver­or­tung. Ortho­do­xie wird pro­ble­ma­ti­siert, Hete­ro­do­xie tole­riert – sofern sie sich pasto­ral oder gesell­schaft­lich anschluss­fä­hig präsentiert.

Gera­de die­se Schief­la­ge ver­stärkt die zuvor beschrie­be­ne dop­pel­te Ent­lee­rung: Die Leh­re ver­liert nicht nur durch gegen­tei­li­ge Pra­xis an Ver­bind­lich­keit, son­dern auch dadurch, dass ihre Ver­tei­di­ger syste­ma­tisch dele­gi­ti­miert wer­den, wäh­rend ihre Rela­ti­vie­rer fak­tisch geschützt bleiben.

4. Die doppelte Entleerung und ihr apostatisches Potential

In der Zusam­men­schau ent­steht eine hoch­pro­ble­ma­ti­sche Kon­stel­la­ti­on: Die Leh­re wird durch gegen­tei­li­ge Pra­xis ent­wer­tet, die Auto­ri­tät, die sie garan­tiert, wird zugleich relativiert.

Dog­men exi­stie­ren wei­ter, ver­pflich­ten jedoch nicht mehr. Sie wer­den nicht wider­ru­fen, son­dern funk­tio­nal neu­tra­li­siert. Genau hier­in liegt das impli­zit apo­sta­ti­sche Poten­ti­al die­ser Dyna­mik. Sie ist gefähr­li­cher als offe­ne Häre­sie, weil sie sich jeder kla­ren theo­lo­gi­schen oder kir­chen­recht­li­chen Sank­ti­on entzieht.

Die Kir­che ver­fügt über Instru­men­te gegen for­ma­le Häre­sie, kaum jedoch gegen ein Pon­ti­fi­kat, das syste­ma­tisch Ambi­va­lenz erzeugt, Ver­bind­lich­keit sus­pen­diert und Ver­ant­wor­tung auf nach­ge­ord­ne­te Ebe­nen dele­giert. Die wie­der­hol­ten Dubia – zu Beginn wie am Ende des Pon­ti­fi­kats – sind Aus­druck die­ser insti­tu­tio­nel­len Hilflosigkeit.

5. Personalpolitik als Ausdruck der strukturellen Strategie

Die zuvor beschrie­be­nen Dyna­mi­ken beschrän­ken sich nicht auf Doku­men­te, Inter­views oder pasto­ra­le Initia­ti­ven. Sie spie­geln sich in beson­de­rer Klar­heit in der Per­so­nal­po­li­tik des Pon­ti­fi­kats von Papst Fran­zis­kus wider. Gera­de hier wird sicht­bar, dass es sich nicht um eine blo­ße Fol­ge unglück­li­cher Ein­zel­ent­schei­dun­gen han­delt, son­dern um eine kon­si­sten­te Linie, die struk­tu­rel­le Wir­kun­gen entfaltet.

Per­so­nal­ent­schei­dun­gen besit­zen im kirch­li­chen Kon­text eine dop­pel­te Bedeu­tung: Sie sind einer­seits admi­ni­stra­ti­ve Akte, ande­rer­seits hoch­sym­bo­li­sche Signa­le. Durch sie wird nicht nur Lei­tung aus­ge­übt, son­dern auch defi­niert, wel­che theo­lo­gi­schen Posi­tio­nen als för­de­rungs­wür­dig, rand­stän­dig oder pro­ble­ma­tisch gel­ten. In die­sem Sinn fun­giert Per­so­nal­po­li­tik als ein beson­ders wirk­sa­mes Instru­ment indi­rek­ter Steue­rung kirch­li­cher Entwicklung.

Auf­fäl­lig ist zunächst die syste­ma­ti­sche Mar­gi­na­li­sie­rung pro­fi­lier­ter Ver­tre­ter einer lehr­amt­lich kla­ren Theo­lo­gie. Die fak­ti­sche Ent­mach­tung Kar­di­nal Robert Sarahs als Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung sowie die Nicht­ver­län­ge­rung des Man­dats Kar­di­nal Ger­hard Lud­wig Mül­lers als Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on sind hier­für para­dig­ma­tisch. Bei­de stan­den für eine theo­lo­gisch prä­zi­se, nor­ma­tiv kla­re und lehr­amtstreue Inter­pre­ta­ti­on kirch­li­cher Leh­re. Ihre Ent­fer­nung aus zen­tra­len Schlüs­sel­po­si­tio­nen erfolg­te ohne for­ma­le Bean­stan­dung ihrer Amts­füh­rung, was die Signal­wir­kung die­ser Ent­schei­dun­gen verstärkte.

Par­al­lel dazu lässt sich eine geziel­te Auf­wer­tung theo­lo­gi­scher Posi­tio­nen beob­ach­ten, die durch Ambi­va­lenz, Grenz­über­schrei­tung oder bewuss­te Pro­vo­ka­ti­on gegen­über bestehen­den Lehr­struk­tu­ren gekenn­zeich­net sind. Die­se Auf­wer­tung geschieht nicht pri­mär durch lehr­amt­li­che Kor­rek­tu­ren, son­dern durch insti­tu­tio­nel­le Inte­gra­ti­on und sym­bo­li­sche Aner­ken­nung. Die Ernen­nung Víc­tor Manu­el Fernán­dez’ zum Prä­fek­ten des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re mar­kiert in die­ser Hin­sicht einen Wen­de­punkt. Mit ihm wird eine Theo­lo­gie an zen­tra­ler Stel­le insti­tu­tio­nell ver­an­kert, die expli­zit zwi­schen for­ma­ler Leh­re und pasto­ra­ler Anwen­dung unter­schei­det und die­se Tren­nung syste­ma­tisch ausbaut.

Das unter sei­ner Ver­ant­wor­tung ver­öf­fent­lich­te Doku­ment Fidu­cia sup­pli­cans kann daher nicht iso­liert betrach­tet wer­den. Es ist weni­ger Ursa­che als Aus­druck einer bereits eta­blier­ten Logik: Die Leh­re bleibt for­mal unan­ge­ta­stet, ihre Anwen­dung wird jedoch neu codiert. Die nor­ma­ti­ve Funk­ti­on der Leh­re wird nicht auf­ge­ho­ben, son­dern durch pasto­ra­le Dif­fe­ren­zie­run­gen funk­tio­nal rela­ti­viert. Per­so­nal­ent­schei­dung und Doku­ment bil­den so eine struk­tu­rel­le Einheit.

Bemer­kens­wert ist zudem, dass die­se Per­so­nal­po­li­tik weit­ge­hend asym­me­trisch wirkt. Wäh­rend lehr­amtstreue Posi­tio­nen häu­fig als „rigi­de“, „ideo­lo­gisch“ oder „unpa­sto­ral“ mar­kiert wer­den, erfah­ren pro­gres­si­ve Grenz­über­schrei­tun­gen sel­ten eine ver­gleich­ba­re insti­tu­tio­nel­le Kor­rek­tur. Die­se Asym­me­trie ver­stärkt den Ein­druck, dass nicht mehr die inhalt­li­che Nähe zur ver­bind­li­chen Leh­re ent­schei­dend ist, son­dern die Anschluss­fä­hig­keit an einen bestimm­ten pasto­ra­len oder gesell­schaft­li­chen Diskurs.

In ekkle­sio­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve hat die­se Ent­wick­lung weit­rei­chen­de Fol­gen. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on – tra­di­tio­nell Hüte­rin der dok­tri­na­len Klar­heit – wird funk­tio­nal umde­fi­niert: von einer Instanz der nor­ma­ti­ven Siche­rung zu einem Mode­ra­tor theo­lo­gi­scher Plu­ra­li­tät. Damit ver­schiebt sich ihr Selbst­ver­ständ­nis grund­le­gend. Wahr­heit wird nicht mehr pri­mär bewahrt und geschützt, son­dern dia­lo­gisch begleitet.

Die Per­so­nal­po­li­tik wirkt so als Ver­stär­ker der zuvor beschrie­be­nen dop­pel­ten Ent­lee­rung. Sie sichert insti­tu­tio­nell ab, was lehr­amt­lich und pasto­ral vor­be­rei­tet wur­de. Leh­re bleibt bestehen, ver­liert aber ihre Durch­set­zungs­kraft; Auto­ri­tät bleibt for­mal erhal­ten, wird jedoch nicht mehr ein­deu­tig ein­ge­setzt. Die Aus­wahl der Per­so­nen garan­tiert die Fort­set­zung die­ser Logik über ein­zel­ne Doku­men­te hinaus.

Ins­ge­samt zeigt sich: Die Per­so­nal­po­li­tik des Pon­ti­fi­kats von Papst Fran­zis­kus ist kein nach­ge­ord­ne­tes Ver­wal­tungs­phä­no­men, son­dern ein zen­tra­ler Bestand­teil sei­ner inne­ren Logik. Sie sta­bi­li­siert struk­tu­rell jene Ambi­va­lenz, die sich auf der Ebe­ne von Leh­re, Pra­xis und Auto­ri­tät bereits abzeich­ne­te. Damit wird die Ent­kopp­lung von Wahr­heit und Ver­bind­lich­keit nicht nur gedul­det, son­dern insti­tu­tio­nell verstetigt.

6. Schluss: Ekklesiologische Klärung als nachgeholte Aufgabe

Das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus stellt die Kir­che vor eine Auf­ga­be, die sich nicht durch per­sön­li­che Sym­pa­thien oder Anti­pa­thien erle­di­gen lässt. Es zwingt viel­mehr zu einer nach­träg­li­chen ekkle­sio­lo­gi­schen Klä­rung von grund­le­gen­der Trag­wei­te. Die zen­tra­le Pro­ble­ma­tik liegt dabei nicht in ein­zel­nen Aus­sa­gen, Doku­men­ten oder Ent­schei­dun­gen, son­dern in den struk­tu­rel­len Wir­kun­gen ihres Zusammenspiels.

Wenn Leh­re, Auto­ri­tät und Pra­xis dau­er­haft von­ein­an­der ent­kop­pelt wer­den, ver­liert die Kir­che ihre inne­re Kohä­renz. Wahr­heit bleibt zwar sprach­lich prä­sent, wird jedoch nicht mehr als ver­bind­li­cher Maß­stab kirch­li­chen Han­delns wirk­sam. Auto­ri­tät wird aus­ge­übt, ohne ein­deu­tig zu ent­schei­den. Pra­xis ori­en­tiert sich zuneh­mend an situa­ti­ven Erwä­gun­gen, nicht an nor­ma­ti­ver Vor­ga­be. In einer sol­chen Kon­stel­la­ti­on wird das kirch­li­che Lehr­ge­fü­ge nicht offen negiert, son­dern funk­tio­nal neutralisiert.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet daher nicht, ob Papst Fran­zis­kus for­mell häre­tisch war oder dog­ma­ti­sche Gren­zen expli­zit über­schrit­ten hat. Sie lau­tet viel­mehr, ob sein Pon­ti­fi­kat Struk­tu­ren eta­bliert hat, die Wahr­heit ohne Ver­bind­lich­keit ermög­li­chen. Eine Kir­che, die Wahr­heit aus­spricht, ohne sie ver­pflich­tend zu machen, unter­gräbt ihre eige­ne Glaub­wür­dig­keit und ver­liert ihre Fähig­keit zur nor­ma­ti­ven Selbststeuerung.

Gera­de hier­in liegt die eigent­li­che ekkle­sio­lo­gi­sche Bri­sanz. Die Kir­che ver­fügt über Instru­men­te zur Kor­rek­tur for­ma­ler Häre­sie, nicht jedoch über wirk­sa­me Mecha­nis­men gegen eine syste­ma­tisch erzeug­te Ambi­va­lenz, die Ver­ant­wor­tung dezen­tra­li­siert und Ent­schei­dung ver­mei­det. Wo Wahr­heit dau­er­haft unter Vor­be­halt gestellt wird, wird auch Irr­tum nicht mehr ein­deu­tig benenn­bar. Damit geht ein zen­tra­les Ele­ment kirch­li­cher Selbst­kor­rek­tur verloren.

Die vor­lie­gen­de Ana­ly­se erhebt kei­nen Anspruch auf Moti­v­ana­ly­se und unter­stellt weder bewuss­te Täu­schung noch for­ma­le Häre­sie. Sie beschreibt einen struk­tu­rel­len Wir­kungs­zu­sam­men­hang, der unab­hän­gig von sub­jek­ti­ven Inten­tio­nen wirk­sam wird. Gera­de die­se Unab­hän­gig­keit von Absich­ten ver­leiht der Ana­ly­se ihr Gewicht: Nicht das Wol­len, son­dern das Wir­ken steht im Zentrum.

Ob und in wel­cher Wei­se die­se struk­tu­rel­len Ver­schie­bun­gen kor­ri­giert wer­den kön­nen, ist eine offe­ne Fra­ge. Sicher ist jedoch: Eine Kir­che, die ihre Wahr­heit nicht mehr ver­bind­lich arti­ku­liert, gibt nicht nur Ord­nung, son­dern Iden­ti­tät preis. Die Auf­ar­bei­tung die­ses Pon­ti­fi­kats ist daher kei­ne par­tei­po­li­ti­sche Opti­on, son­dern eine theo­lo­gi­sche Notwendigkeit.

Fußnotenverzeichnis

Grundlagen – Lehramt, Ekklesiologie, Verbindlichkeit

Zwei­tes Vati­ka­ni­sches Kon­zil, Lumen gen­ti­um, Nr. 18–25.

Con­gre­ga­tio pro Doc­tri­na Fidei, Donum veri­ta­tis. Instruk­ti­on über die kirch­li­che Beru­fung des Theo­lo­gen (1990), Nr. 17–24.

Codex Iuris Cano­ni­ci (1983), can. 750–754.

Joseph Ratz­in­ger, Zur Lage des Glau­bens, Frei­burg i. Br. 1985, 15–32.

Joseph Ratz­in­ger, Kir­che, Öku­me­ne und Poli­tik, Ein­sie­deln 1987, 45–78.

Erste Ebene: Praxis vs. Lehre

Fran­zis­kus, Apo­sto­li­sches Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia (2016), ins­bes. Nr. 300–305.

Con­gre­ga­tio pro Doc­tri­na Fidei, Schrei­ben Sacra­men­tum cari­ta­tis (2007), Nr. 29.

Johan­nes Paul II., Enzy­kli­ka Veri­ta­tis sple­ndor (1993), Nr. 52–56.

Wal­ter Kas­per, Das Evan­ge­li­um von der Fami­lie, Frei­burg i. Br. 2014, 63–89.

Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz, Mit Chri­stus gehen – Der Ein­heit auf der Spur (Ori­en­tie­rungs­hil­fe zur Inter­kom­mu­ni­on, 2018).

Interkommunion – pastorale Individualisierung

Fran­zis­kus, Begeg­nung mit der Evan­ge­li­schen Kir­che in Rom, 15.11.2015, Ant­wort auf die Fra­ge einer kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehe­frau (in: Inseg­na­men­ti di Fran­ces­co, 2015).

Codex Iuris Cano­ni­ci (1983), can. 844 §§ 1–4.

Con­gre­ga­tio pro Doc­tri­na Fidei, Ant­wort auf Fra­gen zu bestimm­ten Aspek­ten der Leh­re über die Kir­che (2007).

Fiducia supplicans /​ Segen /​ Normativität

Dica­ste­ri­um pro Doc­tri­na Fidei, Erklä­rung Fidu­cia sup­pli­cans (2023).

Joseph Ratz­in­ger, Ein­füh­rung in das Chri­sten­tum, Mün­chen 1968, 274–286 (zur per­for­ma­ti­ven Bedeu­tung reli­giö­ser Zeichen).

Roma­no Guar­di­ni, Vom Wesen des katho­li­schen Segens, Mainz 1939, 21–38.

Zweite Ebene: Autorität, Unfehlbarkeit, Endgültigkeit

Erstes Vati­ka­ni­sches Kon­zil, Pastor aeter­nus (1870), DH 3050–3075.

Con­gre­ga­tio pro Doc­tri­na Fidei, Respon­sum ad dubi­um zu Ordi­na­tio sacer­do­ta­lis (1995).

Johan­nes Paul II., Apo­sto­li­sches Schrei­ben Ordi­na­tio sacer­do­ta­lis (1994).

Hans Küng, Unfehl­bar? Eine Anfra­ge, Zürich 1970.

Con­gre­ga­tio pro Doc­tri­na Fidei, Erklä­rung zur Lehr­be­fug­nis Hans Küngs (1979).

Abu-Dhabi-Erklärung /​ Religionspluralismus

    Fran­zis­kus /​ Ahmad Al-Tay­yeb, Doku­ment über die Brü­der­lich­keit aller Men­schen (Abu Dha­bi, 2019).

    Con­gre­ga­tio pro Doc­tri­na Fidei, Erklä­rung Domi­nus Iesus (2000), Nr. 4–8, 14–17.

    Joseph Ratz­in­ger, Glau­be – Wahr­heit – Tole­ranz, Frei­burg i. Br. 2003, 117–138.

    Atha­na­si­us Schnei­der, Chri­stus Vin­cit, Ange­li­co Press 2019, 112–129.

    Asymmetrische Kritik /​ kirchliche Praxis

    Fran­zis­kus, Apo­sto­li­sches Schrei­ben Evan­ge­lii gau­di­um (2013), Nr. 94–97.

    Bene­dikt XVI., Anspra­che an die Römi­sche Kurie, 22.12.2005 (Her­me­neu­tik der Kontinuität).

    Georg May, Die Kri­se der Kir­che, Sankt Otti­li­en 2011, 85–132.

    Dubia /​ strukturelle Ambivalenz

    Brand­mül­ler u. a., Dubia zu Amo­ris lae­ti­tia (2016).

    Kar­di­nal Ray­mond Leo Bur­ke u. a., Dubia zu Fidu­cia sup­pli­cans (2023).

    Grundlegende systematische Referenzen

    Yves Con­gar, Kir­che und Papst­tum, Frei­burg i. Br. 1964, 201–245.

    Alasd­air Mac­In­ty­re, After Vir­tue, Not­re Dame 1981, Kap. 18.

    Hen­ri de Lubac, Medi­ta­ti­on über die Kir­che, Ein­sie­deln 1953, 91–118.

    Literaturverzeichnis (alphabetisch, Kurzform)

    Amtliche Dokumente

    – Codex Iuris Cano­ni­ci (1983).

    – Con­gre­ga­tio /​ Dica­ste­ri­um pro Doc­tri­na Fidei, diver­se Dokumente.

    – Kon­zi­li­en: Vati­ca­num I & II.

    – Päpst­li­che Schrei­ben: Johan­nes Paul II., Bene­dikt XVI., Franziskus.

    Monographien

    – Con­gar, Yves: Kir­che und Papst­tum. Frei­burg 1964.

    – Guar­di­ni, Roma­no: Vom Wesen des katho­li­schen Segens. Mainz 1939.

    – Küng, Hans: Unfehl­bar? Eine Anfra­ge. Zürich 1970.

    – Mac­In­ty­re, Alasd­air: After Vir­tue. Not­re Dame 1981.

    – May, Georg: Die Kri­se der Kir­che. St. Otti­li­en 2011.

    – Ratz­in­ger, Joseph: Zur Lage des Glau­bens. Frei­burg 1985.

    – Ratz­in­ger, Joseph: Glau­be – Wahr­heit – Tole­ranz. Frei­burg 2003.

    – Schnei­der, Atha­na­si­us: Chri­stus Vin­cit. Ange­li­co Press 2019.

    Bild: Vati­can­Me­dia (Screen­shot)

    Hinterlasse jetzt einen Kommentar

    Kommentar hinterlassen

    E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


    *