Die Auflösung kirchlicher Autorität

Ausübung der kirchlichen Autorität soll eingeebnet werden


Die Autorität der Kirche: Petrus und die Apostolische Sukzession (im Bild eine Sitzung des Ersten Vatikanischen Konzils)
Die Autorität der Kirche: Petrus und die Apostolische Sukzession (im Bild eine Sitzung des Ersten Vatikanischen Konzils)

Von Msgr. Mari­an Eleganti*

Es wird immer deut­li­cher (vgl. die neue­sten Stel­lung­nah­men von Kard. Fernán­dez auf Face­book und sei­ne Ant­wort auf die Dubia von Kard. Duka), um was es bei dem neu pro­pa­gier­ten Begriff «Syn­oda­li­tät» in Wirk­lich­keit geht: um die Auf­lö­sung unab­hän­gi­ger, hier­ar­chi­scher, kirch­li­cher Auto­ri­tät in Bezug auf Leh­re und Lei­tung. Die kirch­li­che Hier­ar­chie soll in ihrer Aus­übung ein­ge­eb­net wer­den in demo­kra­ti­sche – sprich syn­oda­le (vgl. Angli­ka­nis­mus) – Prozesse.

Auto­ri­tät gibt es dann nur noch in der Form demo­kra­ti­scher, mehr­heit­li­cher Mit­ent­schei­dung, die, was eine Lehr­po­si­ti­on betrifft, von der kirch­li­chen Auto­ri­tät ent­spre­chend einem Mehr­heits­vo­tum abge­seg­net wer­den soll (Forum exter­num) oder in der Form einer sakra­men­ta­len Los­spre­chung, die von den Beicht­vä­tern ent­spre­chend der Gewis­sens­ent­schei­dung des Poe­ni­ten­ten (forum inter­num), nicht aber des Prie­sters als des ver­bind­li­chen Rich­ters in kon­kre­ten, sitt­li­chen Fra­gen, nicht ver­wei­gert wer­den darf.

Letzt­ver­bind­lich ist dann nicht mehr die auto­ri­ta­ti­ve und auto­no­me Ent­schei­dung des Bischofs oder Prie­sters (unbe­scha­det immer mög­li­cher und ange­ra­te­ner Bera­tung), son­dern das Mehr­heits­vo­tum (Mit­be­stim­mung) auf der einen Sei­te, die Gewis­sens­ent­schei­dung des Poe­ni­ten­ten, der die Los­spre­chung sucht, auf der ande­ren. Die Bin­de- und Löse­ge­walt der kirch­li­chen Auto­ri­tät bestün­de dann wesent­lich nur noch im Nach­voll­zug sol­cher, nicht von ihr selbst getrof­fe­nen, höch­stens mit­ge­tra­ge­nen Ent­schei­dun­gen, wel­che die Mehr­heit oder das indi­vi­du­el­le (aber nicht das eige­ne) Gewis­sen tref­fen. Das alles wird begrün­det mit dem Postu­lat, Macht­miss­brauch (Kle­ri­ka­lis­mus) zu ver­mei­den, der natür­lich nur auf der Sei­te der kirch­li­chen Auto­ri­tät gese­hen wird! Auch das ein blin­der Fleck.

Allein das Han­deln des aktu­el­len Pap­stes hebt sich in sei­ner nie dage­we­se­nen auto­kra­ti­schen Aus­übung, die vor nichts Halt macht und in allen Berei­chen (Leh­re; Lei­tung; Per­so­nal­füh­rung; Gerichts­bar­keit) von die­sem neu­en, syn­oda­len Stil abrückt, krass ab. Ja, es wider­spricht ihm fun­da­men­tal, ohne dass jemand es merkt, der «Syn­oda­li­tät» als neue Zau­ber­for­mel stän­dig im Mun­de führt und bei jeder Gele­gen­heit in Beru­fung auf das sog. «neue Lehr­amt (nicht aber Bei­spiel) von Fran­zis­kus» anmahnt.

Jesus hat aber die Bin­de- und Löse­ge­walt (sakra­men­ta­le Voll­macht, Lei­tungs- und Lehr­au­tori­tät) aus­schliess­lich den Apo­steln über­tra­gen und die­se wie­der­um ihren Nach­fol­gern, den Bischö­fen. Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil hat des­halb an der von Jesus begrün­de­ten, hier­ar­chi­schen Struk­tur des Vol­kes Got­tes fest­ge­hal­ten und das Bischofs­amt gegen­über dem Papst­tum in die rech­te Mit­te (sub Petro et cum Petro) zwi­schen päpst­li­chem Abso­lu­tis­mus (vgl. Vati­ka­num I) und Mit­wir­kung der Lai­en (Vati­ka­num II) gerückt. Es hat aber den wesens­ge­mä­ssen, nicht gra­du­el­len Unter­schied zwi­schen dem beson­de­ren (Prie­ster­wei­he) und all­ge­mei­nen Prie­ster­tum (Tau­fe) nicht auf­ge­ho­ben, son­dern nach­hal­tig betont. Und genau die­sen Unter­schied will man in der neu­en Syn­oda­li­tät aktu­el­len Zuschnitts nicht mehr beach­ten, wes­halb der christ­li­che Osten kei­ne Ver­gleich­bar­keit sol­cher Syn­oda­li­tät (wie die aktu­el­le in Rom) mit ihrer eige­nen, auf die apo­sto­li­sche Zeit zurück­ge­hen­den Tra­di­ti­on und Pra­xis sieht (Syn­oden sind dort eine aus­schliess­li­che Ver­samm­lung von Bischö­fen, die ihre Auto­ri­tät ver­bind­lich ausüben).

Nun aber soll die Pyra­mi­de (Hier­ar­chie) nicht mehr nur auf den Kopf gestellt wer­den, was der Papst wünscht, aber nicht tut, son­dern sie wird gera­de­zu demo­kra­tisch pul­ve­ri­siert. Davon aus­ge­nom­men bleibt die päpst­li­che, abso­lu­te Voll­macht, die am Ende aus syn­oda­len Voten sowie­so (auto­ri­ta­tiv und auto­nom) das machen kann, was sie immer schon woll­te (zusam­men mit ande­ren, die es ohne sie nicht durch­set­zen konn­ten). Die Befra­gun­gen die­nen dann vor allem der ange­streb­ten, brei­te­ren Akzep­tanz. Das sind nach mei­ner Ein­schät­zung die Fak­ten. Um letz­te­re geht es: Die Pra­xis steht ja über der Idee, die sich im sog. «Lehr­amt von Fran­zis­kus» (ich ken­ne nur das­je­ni­ge der Kir­che) mean­drisch aus­drückt. Die Pro­zes­se sind unum­kehr­bar, aber nur, wenn man die Rech­nung ohne den HERRN macht. Sie sol­len die Kir­che von ihren alten Feh­lern (Rigi­di­tät, Dog­ma­tis­mus und Kle­ri­ka­lis­mus) befrei­en. Mit ande­ren Wor­ten: End­lich kön­nen unter die­sem Pon­ti­fi­kat die Räu­me ein­ge­nom­men wer­den, auf die man schon lan­ge (min­de­stens seit den 60er Jah­ren, wenn nicht län­ger) begehr­lich schielt im Gegen­satz zur eige­nen Behaup­tung, dies nie ange­strebt zu haben (Pro­zes­se aus­lö­sen, nicht Räu­me ein­neh­men zu wol­len). Wer Ein­spruch erhebt oder dage­gen ist, spricht zu wenig mit dem Geist. Und weil man dies 2023 in einem neu­en Anlauf immer noch nicht errei­chen wird, braucht es einen wei­te­ren im 2024.

*Msgr. Mari­an Ele­gan­ti OSB war von 1999 bis 2009 Abt der Bene­dik­ti­ner­ab­tei St. Otmars­berg im Kan­ton Sankt Gal­len, dann von 2009 bis 2021 Weih­bi­schof der Diö­ze­se Chur.

Bild: Wiki­com­mons